Zollbeamte am Münchner Flughafen haben eine artgeschützte Griechische Landschüldkröte beschlagtnahmt, die ein Reisender in seiner Bauchtasche von Österreich nach Island transportieren wollte:
"Zoll entdeckt lebende Schildkröte in Bauchtasche
Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen
Eine Griechische Landschildkröte (wissenschaftlicher Name: Testudo hermanni) haben Zöllnerinnen am Flughafen München am 25. Februar 2020 in der Bauchtasche eines aus Österreich kommenden Mannes beschlagnahmt.
Die Zöllnerinnen konnten die lebende Schildkröte - kaum größer als eine Wäscheklammer - retten, welche weiter nach Island befördert werden sollte.
Zu dem unsachgemäßen Transport des Tieres machte der 63-jährige Mann keine Aussage.
"Die Griechische Landschildkröte ist nach den artenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt", so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.
Die Schildkröte wurde vorläufig beschlagnahmt und wird derzeit in einer artgerechten Einrichtung gepflegt."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z97_landschildkroete_m.html
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