Auf Grund der Corona-Virus-Krise hat die BDZ-Bundesleitung folgende Sofortmeldung geschaltet:
"15.03.2020
BDZ-Newsticker zu Einschränkungen aufgrund des Coronavirus
Dienst- und arbeitsrechtliche Sofortmaßnahmen aufgrund geschlossener Schulen, Kindertagestätten, Kindergärten und gleichgelagerter Einrichtungen
Soweit für die Beschäftigten - z.B. wegen der Art der Dienstverrichtung oder wegen fehlender IT-Ausstattung - weder mobiles Arbeiten noch Telearbeit in Betracht kommt, gilt zunächst folgendes: Im Fall einer notwendigen Kinderbetreuung aufgrund einer geschlossenen Schule / Kindertagesstätte kann die Dienststelle aus Fürsorgegesichtspunkten den Beamtinnen und Beamten eine Freistellung von bis zu drei Arbeitstagen ermöglichen, die als entschuldigtes Fernbleiben vom Dienst anzuerkennen ist. Für Tarifbeschäftigte gelten grundsätzlich bei einer mit Blick auf Infektionsschutzmaßnahmen erfolgten Kita-/Schul-Schließung analoge Regelungen der Arbeitsbefreiung in dringenden Fällen unter Fortzahlung des Entgelts, vgl. § 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD.
Die Entscheidung im Einzelfall haben die Dienststellen im Rahmen billigen Ermessens zu treffen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob alternative Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Urlaub und Freizeitausgleich zu beantragen, der nach jetzigem Sachstand nach Inanspruchnahme der oben genannten Freistellung/Arbeitsbefreiung von bis zu drei Arbeitstagen beantragt werden muss. Insbesondere sollten auch die Möglichkeiten mobilen Arbeitens in Betracht gezogen werden.
Die Federführung zu darüberhinausgehenden Möglichkeiten der Gewährung von Sonderurlaub liegt beim Bundesministerium des Innern. Der BDZ appelliert gegenüber der Bundesregierung schnellstmöglich weitere Maßnahmen in Abstimmung mit den Bundesländern dahingehend zu treffen, dass die Betreuung für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Bundesverwaltungen beschäftigt sind, gewährleistet wird.
Hierzu zählt aus Sicht des BDZ eindeutig der Zoll und die gesamte Bundesfinanzverwaltung.
Der BDZ fordert zudem die Entscheidungsträger/innen in den Zollbehörden und weiteren Behörden der Bundesfinanzverwaltung auf,
- den Dienst unserer Kolleginnen und Kollegen ab der nächsten Woche, dort wo es möglich ist, in mobiler Arbeit bzw. Telearbeit zu verrichten,
- eine zielgerichtete Ressourcensteuerung durchzuführen und bundesweit gleichartige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zu treffen sowie
- die Einrichtung von Krisenstäben bei allen Behörden – sofern noch nicht erfolgt.
Der Fortbildungsbetrieb wird an allen Dienstorten bis auf Weiteres eingestellt.
Der Coronavirus breitet sich nach wie vor in Europa und insbesondere in Deutschland aus und führt zu Maßnahmen, die in dieser herausfordernden Situation ein Zusammenstehen und die Verantwortung jedes/jeder Einzelnen erfordern, um einen Beitrag zum Schutz gefährdete Gesellschaftsgruppen und ältere Menschen zu gewährleisten.
Der BDZ wird Sie weiter informieren und bedankt sich an dieser Stelle für die tatkräftige Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Krisenstäben sowie der Kontaktgruppe Corona der Generalzolldirektion."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/dienst-und-arbeitsrechtliche-sofortmassnahmen-aufgrund-geschlossener-schulen-kindertagestaetten-k.html

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