Freitag, 13. März 2020

BDZ: Polizeiliche Eilzuständigkeit in Bremen für Zollvollzugsbeamte kommt, aber nicht sofort - ambivalente Nachrichten aus der Bremischen Bürgerschaft

BDZ: Polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Bremen kommt, aber nicht sofort - ambivalente Nachrichten aus der Bremischen Bürgerschaft

Aus der Bremischen Bürgerschaft kommen ambivalente, doppeldeutige Nachrichten hinsichtlich der Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte.

Zuletzt hatte die oppositionelle CDU-Fraktion im November 2019 einen Antrag auf Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte mit dem Gesetzgebungsantrag Drs. 20/151 in die Bremische Bürgerschaft eingebracht. 
Die Bremische Bürgerschaft hatte diesen Gesetzgebungsvorschlag an die Innendeputation überwiesen (den Innenausschuss der Bremischen Bürgerschaft). 
Und die Innendeputation hat diesen aus Sicht der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft absolut sinnvollen Gesetzgebungsvorschlag abgelehnt (Drs. 20/287).

Die Begründung ist entscheidend:

"Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 6. Sitzung am 11. und 12. Dezember 2019 diesen Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres überwiesen. 
Die staatliche Deputation für Inneres hat in ihrer Sitzung am 20. Februar 2020 den Antrag beraten und gibt folgenden Bericht ab:
Der Bund hat mangels Gesetzgebungszuständigkeit für die allgemeine Gefahrenabwehr keine bundesrechtliche Regelung treffen können, um die polizeiliche Eilkompetenz in bestimmten Situationen auch auf die Zollverwaltung zu erstrecken. 

Im Jahre 2017 hat der Bund jedoch mit einer Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) den Ländern eine Regelungskompetenz eröffnet, von der bereits die überwiegende Anzahl der Bundesländer in ihrem Gefahrenabwehrrecht Gebrauch gemacht haben.
Die Umsetzung der hierfür erforderlichen gesetzlichen Regelung ist in der Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 20. Legislaturperiode der Bremischen Bürgerschaft 2019 bis 2023 vorgesehen und im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes bereits enthalten. 

Es ist beabsichtigt, das Gesetzgebungsvorhaben im Laufe des Jahres 2020 abzuschließen.
Die staatliche Deputation für Inneres empfiehlt, den Antrag abzulehnen."






































Bewertung:
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft betont die Bedeutsamkeit der EInführung der polizeilichen Eilzuständigkeit in § 81 Bremisches Polizeigesetz. 
In Niedersachsen ist diese Rechtsgrundlage im Mai 2019 geschaffen worden. 
Wir drängen auf eine zügige Einführung in Bremen.
Hamburg hat mit Wirkung vom 24.12.2019 die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte als 11. Bundesland eingeführt. 
Mecklenburg-Vorpommern hat am 11.3.2020 im Landesparlament die Einführung der polizeilichen Eillzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte beschlossen und wird diese als 12. Bundesland in § 9 SOG M-V einführen.

Die Zollbeamten in Bremen sind in Bremen und Niedersachsen im Einsatz.
Derzeit müssen sie ganz genau überlegen, in welchem Land sie sich befinden, wenn sie im Rahmen der Zollkontrollen einen Straftäter antreffen, der mit einem Haftbefehl gesucht wird.
In Niedersachsen dürfen sie ihn festnehmen und auf die nächste Polizeistreife warten. 
In Bremen müssen sie ihn am Ende der Zollkontrolle fahren lassen, wenn die Polizei nicht rechtzeitig eintrifft. 
Und wer die Reaktionszeiten der ausgedünnten Bremer Polizei kennt, weiß, dass der Straftäter oft gehen darf. 
Das ist eine nicht hinnehmbare Situation, die zügig abeschaltet werden muss.
Diese Chance vergibt die Bremer Regierungskoalition mit parteitaktischem Kalkül, weil sie ihren eigenen Gesetzentwurf für das Bremische Polizeigesetz irgendwann im Jahresverlauf 2020 in die Bremische Bürgerschaft einbringen will. 
Wir, die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, fordern und fördern die zeitnahe Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im Bremischen Polizeigesetz.  
Die Entscheidung der Innendeputation ist nicht nachvollziehbar und schlecht für die Bürgerinnen und Bürger in Bremen. Die Sicherheit wird nicht erhöht.
Die gute Nachricht ist in der Entscheidung allerdings auch enthalten. 
Bereits der Koalitionsvertrag 2019 sagte die Einführung der Eilzuständigkeit zu. 
Mit der aktuellen Entscheidung der Innendeputation bekräftigt die Bremer Regierungskoaltion die Einführung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes, die bislang nur als unveröffentlichter Referentenentwurf vorliegt. 
Wir wünschen uns eine zeitnahe Einführung. Die sofortige Einführung scheint nicht zu funktionieren. Wir sehen guter Hoffnung dem neuen Gesetzentwurf entgegen, da die Eilzuständigkeit darin enthalten sein wird.

Für den BDZ OV Bremen:
Dr. Carsten Weerth, Stv. Vorsitzender




 







BDZ Deutsche Zoll- und FInanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen

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