Mittwoch, 4. März 2020

BDZ: Informationen zur Briefwahl (Osterferien in Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)

BDZ: Informationen zur Briefwahl (Osterferien in Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)

Der Wahltag der Personalratswahlen in der Zollverwaltung/Bundesfinanzverwaltung liegt am 2.4.2020.

Für die Länder Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bedeutet das: Wahltag mitten in den Osterferien. Und in weniger als einem Monat ist die PR-Wahl.

Wer am Wahltag nicht im Dienst ist kann Briefwahl beantragen.

Hier die offiziellen Informationen der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft zur Briefwahl

"In welchen Fällen kann ich Briefwahl beantragen?
Sie können die Briefwahl beantragen, wenn Sie am Wahltag an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Eine Verhinderung liegt vor, wenn Sie aus dienstlichen Gründen (zum Beispiel Abordnung, Dienstreise) oder persönlichen Gründen (zum Beispiel Erkrankung, Dienstbefreiung, Erholungsurlaub, Erziehungsurlaub) nicht in der Lage sind, am Wahltag ins Wahllokal zu gehen und Ihre Stimme persönlich abzugeben."

Sie können die Übersendung der Briefwahlunterlagen formlos, persönlich, mündlich, telefonisch, schriftlich oder durch Boten anfordern. 
Der Briefwahlantrag ist an den Wahlvorstand Ihrer Stammdienststelle zu richten. 
Schriftliche Anträge sind an die im Wahlausschreiben angegebene Adresse des Wahlvorstands zu übersenden. Wenn der Wahlvorstand auf eine Fax- oder E-Mail-Adresse hingewiesen hat, können Sie den Briefwahlantrag auch auf diesem Wege stellen.
Der Wahlvorstand übersendet Ihnen die Briefwahlunterlagen beziehungsweise händigt sie Ihnen aus. Sie können frei entscheiden, auf welchem Weg Sie die von Ihnen ausgefüllten Wahlunterlagen wieder an den Wahlvorstand zurückgeben (persönliche Abgabe, Post, vertraulicher Bote). 
In den Briefwahlunterlagen ist ein Freiumschlag für den Versand mit der Post enthalten.

Kann ich trotz Erhalts der Briefwahlunterlagen dennoch persönlich meine Stimme abgeben?
Wenn Sie am Wahltag wider Erwarten doch nicht verhindert sind, dürfen Sie dennoch Ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben."

Es gilt jedoch der Grundsatz: Jeder Wahlberechtigte darf nur eine Stimme Abgeben.

Quelle: BDZ-Wahlkampfseite, URL:  https://personalratswahlen.eu/briefwahl

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