Montag, 9. März 2020

BDZ-Forderung nach besseren Aufstiegschancen

BDZ-Forderung nach besseren Aufstiegschancen

Im Rahmen des BDZ-Wahlkampfes für die Personalratswahl 2020 fordert die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft eine besseren Aufstiegschancen:


"Der BDZ setzt sich für bessere Aufstiegschancen in der Bundesfinanzverwal-tung ein, denn die Qualifikation ist für uns der Schlüssel zum Erfolg.
  • § 27 Bundeslaufbahnverordnung – Bestenförderung
Wir haben uns erfolgreich für die Anwendung der Bestenförderung in der Zollverwaltung sowie der Bundesfinanzverwaltung eingesetzt. 
Die Bestenförderung muss ausgebaut und die Zulassungsvoraussetzungen gelockert werden.
  • § 35 Bundeslaufbahnverordnung – Regelaufstieg
Der Regelaufstieg muss sich hinsichtlich der Anzahl der Zulassungen quantitativ deutlich bemerkbarer machen als bisher. Zudem braucht es großzügigerer Rahmenbedingungen des Dienstherrn hinsichtlich der Freistellungen von Beamt*innen des gehobenen Dienstes zur Teilnahme an den Masterstudiengängen für den Aufstieg in den höheren Dienst.
  • § 38 Bundeslaufbahnverordnung – Fachspezifische Qualifizierung
Wir haben uns im Jahr 2015 für den modifizierten Erhalt des Praxisaufstiegs in Form der fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg von Beschäftigten des einfachen Dienstes in den mittleren Dienst sowie des mittleren Dienstes in den gehobenen Dienst eingesetzt.
Wir fordern darüber hinaus die Öffnung der fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg von interessierten Beamt*innen des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst.
Zudem kommt die derzeitige Zulassung von jährlich etwa 75 Beschäftigten des mittleren Dienstes für die fachspezifische Qualifizierung einer reinen Eliteförderung gleich. 
Der BDZ fordert daher die jährliche Zulassung von mindestens 200 Beamt*innen des mittleren Dienstes an der fachspezifischen Qualifizierung.
  • Durchlässigkeit der Laufbahnen
Der BDZ fordert für eine nachhaltigere Förderung der Berufsperspektiven unserer Kolleginnen und Kollegen die Durchlässigkeit der Laufbahnen bis – mindestens – in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn, diese zeichnet sich aus:
  • von der BesGr A 7 bis in die BesGr A 11 sowie
  • von der BesGr A 9g bis in die BesGr A 15.
Der Bund muss in der dienstrechtlichen Ausgestaltung der Fortkommensmöglichkeiten und Berufsperspektiven für Bundesbeamte/innen wettbewerbsfähig bleiben. 
Zahlreiche Länder sind dem Bund bereits voraus. Wir fordern daher schnellstmöglich die Umsetzung der Laufbahndurchlässigkeit in der Bundeslaufbahnverordnung."

Quelle: BDZ-Wahlkampfseite 2020, URL: https://personalratswahlen.eu/ueber-bdz

 

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