Donnerstag, 25. November 2021

BDZ im HPR beim BMF: Neugestaltung der Studienstrukturen des gehobenen Zolldienstes - Umstellung auf Bachelor of Laws-Studiengang

BDZ im HPR beim BMF: Neugestaltung der Studienstrukturen des gehobenen Zolldienstes - Umstellung auf Bachelor of Laws-Studiengang

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der September 2021-Sitzung u.a. folgendes Thema besprochen:

Umgestaltung des Diplom-Finanzwirt-Studiengangs an der Hochschule des Bundes auf einen Bachelor of Laws-Studiengang

"Neugestaltung der Studienstrukturen des gehobenen Zolldienstes

Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Besprechung der digitalen Sitzung des Hauptpersonalrats am 15. September 2021 informierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Hauptpersonalrat (HPR) über strategische Rahmenvorgaben für die anstehende Neugestaltung der Studienstrukturen des gehobenen Zolldienstes.
Das
BMF setzt darin zum Ziel, dass die Laufbahnausbildung für den gehobenen Zolldienst zukunftsorientiert fortentwickelt und die Gewinnung von Nachwuchskräften durch eine
attraktive, studienbegleitende Aus
bildung gesichert werden soll.
Die
Grundlage für die Erörterung dieses Reformvorhabens zwischen dem
HPR-Gremium und den zuständi
gen VertreterInnen des BMF bildete ein Eckpunktepapier zur Studienneuordnung Zoll.
Der
Vorsitzende
des HPR, Thomas Liebel, konnte zu diesem aufschlussreichen Abstimmungsgespräch die Abteilungsleiterin Z, MDin Dr. Stahl-Hoepner, den Leiter der Unterabteilung ZB, MDg Schmidt, die Leiterin des Referats Z B 5 (Aus- und Fortbildung in der Bundesfinanzverwaltung) MRin Pedack sowie RD Rümpelein und OAR Guderjan (beide Referat Z B 5) begrüßen.
Für die Abteilung III (Zoll;
Umsatzsteuer; Verbrauchsteuern) waren die Unterabteilungsleiterin
IIIA, MDgin Dr. Jakob und der Leiter
des Referats III A 4 (Organisatins-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten der Zollverwaltung), MR Bispinck zur gemeinschaftlichen Besprechung zugeschaltet.

Eckpunkte für die Studienneuordung Zoll
Im Kern sehen die strategischen
Rahmenvorgaben vor, dass das Studium als akkreditierter Bachelorstudiengang aufgesetzt werden soll.
Das Studium soll dabei inhaltlich
stärker auf die Kompetenzanforderungen des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Zollverwaltung ausgerichtet werden.
Dazu ist geplant die
fachlichen Studieninhalte zugunsten einer verstärkten Entwicklung von Methodenkompetenzen zu reduzieren.
Da
rüber hinaus wird das Ziel gesetzt, dass die Studierenden vermehrt
Handlungskompetenzen durch eine
engere Verzahnung von Fachtheorie und Praxis entwickeln sollen.
Auf
die Ausprägung digitaler Kompetenzen soll ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die generalistische, berufsfeldbezogene Orientierung des Studiengangs soll durchgehend
erhalten bleiben. Schließlich soll
durch die Modularisierung und damit die Verteilung der Laufbahnprüfung auf die einzelnen Modulprüfungen, welche über die theoretischen
Studienabschnitte verteilt anfallen,
eine organisatorische Entzerrung des Prüfungsgeschehens im Studienablauf stattfinden. Abschließend ist geplant das Studium mit einer Bachelorarbeit abschließen zu lassen, welche ebenfalls als Teil der
Laufbahnprüfung einbezogen wird.

Eine klassische Zwischen- und Ab
schlussprüfung wird es damit nicht mehr geben. 

Künftig zwei Einstellungstermine für potentielle BewerberInnen des
gehobenen Zolldienstes

Um dies Umzusetzen, wird künftig
eine Aufteilung der Einstellungen auf zwei jährliche Einstellungstermine durch das BMF vorgesehen.
Das BMF beauftragt die Hochschule
des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich Finanzen, die Studienneuordnung für den gehobenen Zolldienst unter Berücksichtigung
der strategischen Rahmenvorga
ben im Detail neu auszugestalten und den anschließenden Prozess zur Akkreditierung des modularisierten Studiengangs einzuleiten.
Die Akkreditierung erfolgt durch
eine externe Agentur. Zeitlich wird das Ziel gesetzt, dass die Studienreform spätestens bis zur Inbetriebnahme der Niederlassung der Hochschule des Bundes – Fachbereich Finanzen in Rostock im Jahr 2025 abgeschlossen wird.
Die BDZ-Fraktion im HPR wird den
gesamten Prozess der Studienreform eng begleiten. Zwei Aspekte stehen dabei besonders im Fokus: zum einen gilt es, die Beschäftigten, die im Umfeld der theoretischen und praktischen Ausbildung tätig sind, vor Überlastungen zu
schützen.
Es darf nicht dazu kommen, dass beispielsweise mit der beabsichtigten Durchführung von zwei jährlichen Einstellungsverfahren der Nachwuchskräfte des gehobenen Zolldienstes ein Mehraufwand für die Einstellungsbehörden generiert wird, der am Ende ressourcenmäßig nicht ausgeglichen wird.
Wir werden uns ferner dafür ein
setzen, dass klare Umsetzungsplanungen vorgelegt werden, welche die Machbarkeit des Vorhabens unterstreichen.
Zum anderen muss
die Studienreform für die betroffenen Nachwuchskräfte von Vorteil sein und hierbei insbesondere die angestrebte Reduzierung der Stofffülle, welche in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat, umgesetzt werden.
Die Eckpunkte der Studienneuord
nung sind – wie in einem Eckpunktepapier üblich – stellenweise sehr abstrakt gehalten.
Daher wird der
BDZ-geführte HPR die weitere Umsetzung eng begleiten.
Grundsätz
lich ist es zu begrüßen, dass eine Neuausrichtung des Studiengangs und damit einhergehender Akkreditierung angestrebt wird. Es bleibt abzuwarten, ob sich die weitere
Entwicklung im Detail auch positiv
auswirken wird, da es in der Vergangenheit keine vergleichbaren Reformansätze gab. Wir werden hierzu in der nächsten Ausgabe des
BDZ Magazins ausführlich berich
ten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT HPR-Info Nr. 9/2021, S. 1/2,
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210916_HPR.pdf 


 

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