Dienstag, 16. November 2021

BDZ im HPR beim BMF: Lehrvergütung für Multiplikatorenschulungen bzw. nebenamtlich Lehrende - Ungleichheit beenden

BDZ im HPR beim BMF: Lehrvergütung für Multiplikatorenschulungen bzw. nebenamtlich Lehrende - Ungleichheit beenden

Die BDZ-Fraktion hat im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) in der November 2021-Sitzung u.a. über die Lehrvergütung für Multiplikatorenschulung bzw. nebenamtliche Lehrende gesprochen - Lehrvergütungen für Multiplikatorren bzw. nebenamtliche Lehrende werden sehr uneinheitlich und z.T: willkürlich gewährt (für PROFIS-Schulungen werden sie gewährt - innerhalb des SG E, für MAPZ-Schulungen in allen Sachgebieten und Zollämtern und vielen anderen Schulungen, z.B. Öffizus oder VLS) werden sie nicht gewährt... Diese Ungleichbehandlung ist nicht hinnehmbar.

"Beamtinnen und Beamte, die nicht hauptamtlich Lehr,- Unterrichts- oder Vortragstätigkeiten (Lehrtätigkeit) bzw. Prüfungstätigkeiten im Rahmen der Aus- und Fortbildung im Geschäftsbereich des BMF ausüben, erhalten eine Vergütung nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten in der Aus- und Fortbildung im Geschäftsbereich des BMF (VV-Lehrvergütung), die mit Erlass vom 01.11.2017 in Kraft getreten ist. Die Zahlungen sind eine Vergütung für die Wahrnehmung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst im Sinne der §§ 97, 98, 104 BBG i.V.m. der Bundesnebentätigkeitsverordnung. Der Anspruch auf Vergütung nach Ziffer 1.8 der VV-Lehrvergütung insgesamt auf max. 1.200 € im Kalenderjahr begrenzt. Die Beträge für die Lehrvergütung sind in Ziffer 2 der VV-Lehrvergütung geregelt.
Die tatsächlichen Abläufe
bei Multiplikatorenschulungen und nebenamtlicher Lehrtätigkeit zeigen jedoch, dass dieser gedeckelte Betrag in nur wenigen Schulungsveranstaltungen ausreichend ist.
Die nebenamtlich Lehrenden üben
dann die darüber hinaus gehende Lehrtätigkeit ohne entsprechende Vergütung aus. Der HPR hat sich dieser unbefriedigenden Sachlage
angenommen und wird sich in en
gem Austausch mit den Personalvertretungen bei der GZD für eine entsprechende Prüfung der Anpassung der VV-Lehrvergütung gegenüber BMF einsetzen. Wir werden weiter berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info November 2021, S. 2, URL:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/211115_HPR.pdf.



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