BDZ bewertet Koalitionsvertrag aus Sicht der Zollverwaltung (Bundesfinanzverwaltung)
Der Bundesvorstand der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat den am 24.11.2021 vorgestellten Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition aus Sicht der Zollverwaltung und Bundesfinanzverwaltung folgendermaßen bewertet:
"Koalitionsvertrag: Wie die Ampel den Zoll, das Bundeszentralamt für Steuern und die Digitalisierung stärken will
„Es ist erfreulich, dass eine Vielzahl unserer Positionen berücksichtigt wurden,“ betont BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. „Der Koalitionsvertrag bildet damit eine vielversprechende Grundlage, um in der kommenden Legislaturperiode die Modernisierung und Stärkung des Zolls voranzutreiben. Zudem sind die künftigen Regierungsparteien den Ladenhütern zur Spaltung des Zolls nicht auf dem Leim gegangen. Denn eine kernstrukturelle Neuausrichtung braucht es aus fachlichen Erwägungen nicht und steht entgegen dem Interesse der Zöllnerinnen und Zöllner“, so Dewes weiter.
Für den BDZ ist vielmehr entscheidend, dass die Beschäftigten bei den Vorhaben zur Stärkung und Digitalisierung des Zolls nicht zu kurz kommen. Eine stärkere Zollverwaltung muss den Zöllnerinnen und Zöllnern deutlich mehr Perspektiven als bisher bieten und dafür sorgen, dass Digitalisierung auch zur Entlastung des Personals führt. So kann monotone Aufgabenerledigung zur Erledigung trivialer Zollverkehre nicht im Interesse einer modernen Zollverwaltung sein.
Der Koalitionsvertrag setzt einen deutlichen Schwerpunkt auf eine Stärkung der Sicherheitsbehörden und eine Digitalisierung der Verwaltung. Noch deutlicher als im Koalitionsvertrag der Großen Koalition kommt der Wille zum Ausdruck, den Zoll in seinem Kampf gegen Organisierte Kriminalität, Schwarzarbeit und Geldwäsche weiter zu stärken.
Organisierte Finanzkriminalität wird Schwerpunktthema
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität soll zu einem Schwerpunktthema gemacht werden. Das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche soll effektiver ausgestaltet und hierfür u.a. der Zoll und die Financial Intelligence Unit (FIU) gestärkt werden. Der soll Zoll in die Lage versetzt werden, Schwarzarbeit und Finanzkriminalität effektiver zu verfolgen. Die Strukturen der Geldwäschebekämpfung sollen dabei optimiert werden, ohne kernstrukturelle Veränderungen vorzunehmen.
Digitalisierung im Fokus
Der Zoll soll digitaler aufgestellt werden, damit er seine Aufgaben effizienter verfolgen kann. IT-Verfahren, welche die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Umgang mit den enormen Datenmengen erleichtern, sollen ausgebaut werden. Für die Stärkung und Digitalisierung u.a. der Bundesfinanzverwaltung sollen die notwendigen Aus- und Weiterbildungskapazitäten geschaffen werden.
Polizeizulage soll ruhegehaltsfähig werden
Die Wertschätzung für die Sicherheitsbehörden soll auch besoldungsrechtlich zum Ausdruck kommen und in diesem Zusammenhang die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt werden.
Hingegen enthält der Koalitionsvertrag keinerlei Aussagen zu laufbahnrechtlichen Reformen. Weiterhin findet die Rückführung der Wochenarbeitszeit für die Bundesbeamtinnen und Beundesbeamten, die von Seiten des BDZ und dbb seit Jahren vehement angemahnt wird, keinerlei Beachtung im Koalitionsvertrag. Was jedoch nicht heißt, dass diese Themen in der nächsten Legislaturperiode gänzlich unberücksichtigt bleiben. Für uns bedeutet dies, dass wir insbesondere diese beiden Punkten im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen auf allen Ebenen in den weiteren politischen Gesprächen thematisieren werden.
Der BDZ wird dazu beitragen, dass die Rahmenbedingungen im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen weiter fortentwickelt werden. Im nächsten BDZ Magazin werden wir ausführlich darstellen, welche Handlungsspielräume der Koalitionsvertrag für die Umsetzung der vom BDZ angestrebten Ziele eröffnet."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/koalitionsvertrag-wie-die-ampel-den-zoll-bundeszentralamt-fuer-steuern-und-die-digitalisierung-st.html
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