GPR: Gemeinschaftliche Besprechung mit der Präsidentin der GZD
Die
BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion
(GZD) berichtet über die Ergebnisse der März 2020-Sitzung des GPR:
"Bereits am 12. März 2020 konnte der Vorsitzende des I. Gesamtpersonalrates bei der Generalzolldirektion (GPR), Thomas Liebel (BDZ), die Präsidentin der GZD, Frau Colette Hercher, begrüßen. In Begleitung des Direktionspräsiden-ten der Direktion I, Herrn Dr. Armin Rolfink, stand Präsidentin Hercher dem Gremium des I. GPR im Rahmen seiner letzten ordentlichen Sitzung der nunmehr endenden vierjährigen Legislaturperiode Rede und Antwort (Die noch laufende Amtsperiode endet mit Ablauf des 9. April 2020).
Eingangs wurden die Corona-Pan-demie und die damit einhergehenden Herausforderungen für die Zollverwaltung erörtert.
Aufgrund der Dynamik bei der Entwicklung in dieser Angelegenheit und den damit – sowohl verwaltungsseitig, als auch von Seiten des BDZ - verbundenen Veröffentlichungen wird auf eine ausführliche Berichterstattung an dieser Stelle verzichtet. Beide Seiten waren sich einig, dass die Corona-Krise den Zoll und seine Beschäftigten vor noch nie dagewesene Herausforderungen stellen wird."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info 3/2020, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200327_GPR.pdf
Dienstag, 31. März 2020
Zoll: Drogenspürhund erschnüffelt Drogen im Wert von mehr als 1,3 Millionen Euro
Zoll: Drogenspürhund erschnüffelt Drogen im Wert von mehr als 1,3 Millionen Euro
Bereits am 11. März 2020 beschlagnahmten Zöllner des Hauptzollamts Krefeld auf der Autobahn 52 bei einem 35-jährigen Litauer 165 Kilogramm Haschisch:
Drogenschnüffler zeigte Zöllnern das Versteck
Bereits am 11. März 2020 beschlagnahmten Zöllner des Hauptzollamts Krefeld auf der Autobahn 52 bei einem 35-jährigen Litauer 165 Kilogramm Haschisch.
"Ich habe einen Tag in Rotterdam Urlaub gemacht und fahre jetzt zurück in meine Heimat", gab der Mann als Erstes im Gespräch gegenüber den Zöllnern der Kontrolleinheit Verkehrswege aus Kaldenkirchen an, nachdem er die Grenze zu den Niederlanden passiert und sein Fahrzeug zur Zollkontrolle verlassen hatte.
Dass das nicht der einzige Reisegrund war, stellte die siebenjährige Zollhündin Blanca sehr schnell fest. Im Kofferraum des Pkws des mutmaßlichen Schmugglers verharrte sie und bewegte sich nicht mehr. Mit dem antrainierten Anzeigeverhalten, das sogenannte Einfrieren an der Geruchsquelle, forderte sie die Zöllner aus Krefeld auf, genauer hinzuschauen. Eine nicht ganz so einfache Angelegenheit:
So nutzte der mutmaßliche Schmuggler für seinen Drogentransport ein präpariertes Fahrzeug mit einem speziell hergerichteten Versteck.
Die Kontrolleure legten noch vor Ort das Schmuggelgut frei und konnten so 88 eingeschweißte Pakete mit Haschischplatten sicherstellen.
Den mutmaßlichen Schmuggler nahmen die Zöllner vorläufig fest und übergaben ihn der Staatsanwaltschaft.
Die von Blanca aufgefundenen Drogen hätten bei einem Verkauf auf der Straße über 1,3 Millionen Euro in die Kassen der Dealer gespült.
Dass der Vierbeiner, der auch als Schutzhund ausgebildet ist, seinen ausgezeichneten Geruchssinn präzise einzusetzen weiß, zeigt die Erfolgsbilanz aus diesem und letztem Jahr mit über insgesamt sechs Kilogramm Marihuana, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld, Rainer Wanzke.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z68_drogen_zollhund.html
Bereits am 11. März 2020 beschlagnahmten Zöllner des Hauptzollamts Krefeld auf der Autobahn 52 bei einem 35-jährigen Litauer 165 Kilogramm Haschisch:
"Drogen im Wert von über 1,3 Millionen Euro
Krefeld, 25. März 2020
Drogenschnüffler zeigte Zöllnern das Versteck
Bereits am 11. März 2020 beschlagnahmten Zöllner des Hauptzollamts Krefeld auf der Autobahn 52 bei einem 35-jährigen Litauer 165 Kilogramm Haschisch.
"Ich habe einen Tag in Rotterdam Urlaub gemacht und fahre jetzt zurück in meine Heimat", gab der Mann als Erstes im Gespräch gegenüber den Zöllnern der Kontrolleinheit Verkehrswege aus Kaldenkirchen an, nachdem er die Grenze zu den Niederlanden passiert und sein Fahrzeug zur Zollkontrolle verlassen hatte.
Dass das nicht der einzige Reisegrund war, stellte die siebenjährige Zollhündin Blanca sehr schnell fest. Im Kofferraum des Pkws des mutmaßlichen Schmugglers verharrte sie und bewegte sich nicht mehr. Mit dem antrainierten Anzeigeverhalten, das sogenannte Einfrieren an der Geruchsquelle, forderte sie die Zöllner aus Krefeld auf, genauer hinzuschauen. Eine nicht ganz so einfache Angelegenheit:
So nutzte der mutmaßliche Schmuggler für seinen Drogentransport ein präpariertes Fahrzeug mit einem speziell hergerichteten Versteck.

Die Kontrolleure legten noch vor Ort das Schmuggelgut frei und konnten so 88 eingeschweißte Pakete mit Haschischplatten sicherstellen.
Den mutmaßlichen Schmuggler nahmen die Zöllner vorläufig fest und übergaben ihn der Staatsanwaltschaft.
Die von Blanca aufgefundenen Drogen hätten bei einem Verkauf auf der Straße über 1,3 Millionen Euro in die Kassen der Dealer gespült.
Dass der Vierbeiner, der auch als Schutzhund ausgebildet ist, seinen ausgezeichneten Geruchssinn präzise einzusetzen weiß, zeigt die Erfolgsbilanz aus diesem und letztem Jahr mit über insgesamt sechs Kilogramm Marihuana, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld, Rainer Wanzke.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z68_drogen_zollhund.html
DBB NRW: Informationsblatt zum neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2)
DBB NRW: Informationsblatt zum neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Der BDZ BV Düsseldorf weist auf das Informationsblatt des DBB NRW zum neuartigen Corona-Virus hin, das hier abgerufen werden kann.
Quelle: BDZ BV Düsseldorf, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Bezirksverbaende/BV_Duesseldorf/Info_Corona.pdf
Der BDZ BV Düsseldorf weist auf das Informationsblatt des DBB NRW zum neuartigen Corona-Virus hin, das hier abgerufen werden kann.
Quelle: BDZ BV Düsseldorf, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Bezirksverbaende/BV_Duesseldorf/Info_Corona.pdf
BDZ-Wahlkampf beim BDZ OV Bodensee-Hochrhein: Getränkeaktion abgesagt - Bleibt gesund!
BDZ-Wahlkampf beim BDZ OV Bodensee-Hochrhein: Getränkeaktion abgesagt - Bleibt gesund!
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3752447921463667/3752448441463615/?type=3&theater
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3752447921463667/3752448441463615/?type=3&theater
Montag, 30. März 2020
BDZ OV Weiden: Wahlkampf in Zeiten des Corona-Virus - Verteilung von Infos und Getränken
BDZ OV Weiden: Wahlkampf in Zeiten des Corona-Virus - Verteilung von Infos und Getränken
"Aufgrund
der Corona-Situation konnte der BDZ Ortsverband Weiden die Getränke im
Rahmen der Personalratswahlen nicht persönlich an die Beschäftigten
verteilen.
Trotz dieser Situation haben die Beschäftigten in der Moosbürgerstr. 20 ein Recht auf Information.
Deshalb wurde der Aufenthaltsraum, natürlich unter Beachtung der aktuellen regionalen Hinweise zum Infektionsschutz,
kurzerhand zum Info- und Energiepunkt für die Kolleginnen und Kollegen umfunktioniert.
Dies kam bei den noch verbliebenen Kolleginnen und Kollegen sehr gut an."
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3736349396406853/3736349543073505/?type=3&theater
Trotz dieser Situation haben die Beschäftigten in der Moosbürgerstr. 20 ein Recht auf Information.
Deshalb wurde der Aufenthaltsraum, natürlich unter Beachtung der aktuellen regionalen Hinweise zum Infektionsschutz,
kurzerhand zum Info- und Energiepunkt für die Kolleginnen und Kollegen umfunktioniert.
Dies kam bei den noch verbliebenen Kolleginnen und Kollegen sehr gut an."
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3736349396406853/3736349543073505/?type=3&theater
Zoll am Frankfurter Flughafen überführt Körperschmuggler - 100 Gramm Kokain im Bauch
Zoll am Frankfurter Flughafen überführt Körperschmuggler - 100 Gramm Kokain im Bauch
Zollbeamte am Frankfurter Flughafen haben einen Körperschmuggler mit 100 Gramm Kokain im Bauch ertappt:
Die Kontrolle des Koffers eines Reisenden ergab zunächst Hinweise auf mitgeführte Drogen, da ein Rauschgiftspürhund das Gepäckstück angezeigt hatte.
Außerdem reagierte ein durchgeführter Rauschgiftschnelltest positiv auf Kokain.
Im Koffer selbst war kein Rauschgift enthalten. Jedoch fanden die Beamten bei der Kontrolle des Kofferbesitzers heraus, dass dieser Rauschgift im Körper transportierte.
Die körperliche Untersuchung in einem Krankenhaus ergab, dass sich im Magen-Darm-Trakt des 45-jährigen Mannes insgesamt 67 Behältnisse mit insgesamt 100 Gramm Kokain in hochreiner Form befanden.
"Die Menge, die die Person hier geschluckt hatte, war zwar im Vergleich nicht so groß, dennoch bestand auch hier Lebensgefahr, wenn nur ein Behältnis aufgeplatzt wäre", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Die Ermittlungen dauern an.
Der Schwarzmarktwert des Kokains beträgt insgesamt circa 3.750 Euro."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z66_koerperschmuggler.html
Zollbeamte am Frankfurter Flughafen haben einen Körperschmuggler mit 100 Gramm Kokain im Bauch ertappt:
"100 Gramm Kokain im Bauch
Frankfurt am Main, 27. März 2020
Zoll am Frankfurter Flughafen überführt Körperschmuggler
Am 13. März 2020 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts
Frankfurt am Main Reisende eines Fluges aus Bogota (Kolumbien). Die Kontrolle des Koffers eines Reisenden ergab zunächst Hinweise auf mitgeführte Drogen, da ein Rauschgiftspürhund das Gepäckstück angezeigt hatte.
Außerdem reagierte ein durchgeführter Rauschgiftschnelltest positiv auf Kokain.
Im Koffer selbst war kein Rauschgift enthalten. Jedoch fanden die Beamten bei der Kontrolle des Kofferbesitzers heraus, dass dieser Rauschgift im Körper transportierte.
Die körperliche Untersuchung in einem Krankenhaus ergab, dass sich im Magen-Darm-Trakt des 45-jährigen Mannes insgesamt 67 Behältnisse mit insgesamt 100 Gramm Kokain in hochreiner Form befanden.
"Die Menge, die die Person hier geschluckt hatte, war zwar im Vergleich nicht so groß, dennoch bestand auch hier Lebensgefahr, wenn nur ein Behältnis aufgeplatzt wäre", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Die Ermittlungen dauern an.
Der Schwarzmarktwert des Kokains beträgt insgesamt circa 3.750 Euro."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z66_koerperschmuggler.html
BDZ: Vier Jahre Berichterstattung aus dem GPR
BDZ: Vier Jahre Berichterstattung aus dem GPR
Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) bedankt sich bei der Belegschaft für vier Jahre Aufmerksamkeit bei zahlreichen Herausforderungen:
"Den Mitgliedern der BDZ-Fraktion im GPR war es in den letzten vier Jahren ein wichtiges Anliegen, Sie über wesentliche Themenschwerpunkte und Verhandlungserfolge mit der Leitungsebene der Generalzolldirektion sowie insgesamt unsere Arbeit im GPR regelmäßig zu informieren.
Wir möchten Ihnen diese Form der transparenten In-formationsvermittlung gerne auch nach den Wahlen der Personalvertretungen am 2. April 2020 und damit in der nächsten Amtsperiode weiter anbieten. Daher bitten wir Sie um Unterstützung Ihrer Kandidat*innen der Listen des BDZ zur Wahl der Personalratsgremien.
An dieser Stelle gestatten wir uns den Hinweis, dass in den letzten 4 Jahren außer dem BDZ keine andere Gewerkschaft oder sonstige Listenvertreter zu den Tätigkeiten im GPR informiert haben.
Daher: BDZ wählen: auf die Zukunft zählen!
Die Mitglieder der BDZ-Fraktion im I. GPR bedanken sich bei allen Verwaltungsvertretern/-innen und allen Beschäftigten für den Dialog während der letzten vier Jahre. Bleiben Sie gesund!"
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info 3/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200327_GPR.pdf
Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) bedankt sich bei der Belegschaft für vier Jahre Aufmerksamkeit bei zahlreichen Herausforderungen:
"Den Mitgliedern der BDZ-Fraktion im GPR war es in den letzten vier Jahren ein wichtiges Anliegen, Sie über wesentliche Themenschwerpunkte und Verhandlungserfolge mit der Leitungsebene der Generalzolldirektion sowie insgesamt unsere Arbeit im GPR regelmäßig zu informieren.
Wir möchten Ihnen diese Form der transparenten In-formationsvermittlung gerne auch nach den Wahlen der Personalvertretungen am 2. April 2020 und damit in der nächsten Amtsperiode weiter anbieten. Daher bitten wir Sie um Unterstützung Ihrer Kandidat*innen der Listen des BDZ zur Wahl der Personalratsgremien.
An dieser Stelle gestatten wir uns den Hinweis, dass in den letzten 4 Jahren außer dem BDZ keine andere Gewerkschaft oder sonstige Listenvertreter zu den Tätigkeiten im GPR informiert haben.
Daher: BDZ wählen: auf die Zukunft zählen!
Die Mitglieder der BDZ-Fraktion im I. GPR bedanken sich bei allen Verwaltungsvertretern/-innen und allen Beschäftigten für den Dialog während der letzten vier Jahre. Bleiben Sie gesund!"
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info 3/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200327_GPR.pdf
dbb: Informationen für Personalräte in der Corona-Pandemie
dbb: Informationen für Personalräte in der Corona-Pandemie
Gerade in Krisenzeiten sind Personalräte als Interessenvertretung der Beschäftigten des öffenltichen Dienstes besonders gefragt.
Der dbb stellt dafür Informationen bereit:
Mehr zu den Hintergründen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der entsprechenden Seite auf dbb.de (siehe Link unter dieser Meldung).
Mehr zum Thema
Informationen zur Corona-Pandemie für Personalräte (dbb.de)
Gerade in Krisenzeiten sind Personalräte als Interessenvertretung der Beschäftigten des öffenltichen Dienstes besonders gefragt.
Der dbb stellt dafür Informationen bereit:
"Corona-Pandemie
Informationen für Personalräte
Gerade
in Krisenzeiten sind Personalräte als Interessenvertretung der
Beschäftigten des öffenltichen Dienstes besonders gefragt. Der dbb
stellt dafür Informationen bereit.
Die Rechte der
Personalvertretungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG),
das als Grundlage für die Informationssammlung dient, sind auch in der
gegenwärtigen Situation grundsätzlich nicht eingeschränkt. Mehr zu den Hintergründen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der entsprechenden Seite auf dbb.de (siehe Link unter dieser Meldung).
Zoll: Auf Beihilfe zur Schwarzarbeit folgt Freiheitsstrafe - Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro (FKS)
Zoll: Auf Beihilfe zur Schwarzarbeit folgt Freiheitsstrafe - Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro (FKS)
Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilte das Amtsgericht Nürnberg einen Mann aus Nürnberg wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 48-Jährige Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro vermittelt beziehungsweise selbst erstellt und somit zum Sozialbetrug durch eine andere Firma beigetragen hatte:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 48-Jährige Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro vermittelt beziehungsweise selbst erstellt und somit zum Sozialbetrug durch eine andere Firma beigetragen hatte. Diese Scheinrechnungen setzten den Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma aus Nürnberg in die Lage, seinen Mitarbeitern in erheblichem Umfang Schwarzlöhne auszuzahlen und somit die Sozialkassen um die Einzahlung von knapp 155.000 Euro zu betrügen.
Darüber hinaus machte sich der Angeklagte unter anderem der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und des vorsätzlichen Bankrotts schuldig.
Der Beschuldigte wurde zur Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Über die anderen Beteiligten berichtete das Hauptzollamt Nürnberg bereits 2017:
Der Empfänger der Scheinrechnungen wurde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; der Ersteller der Scheinrechnungen wegen Beihilfe zur Tat zu zwei Jahren und vier Monaten.
Beide hatten damals gegen das Urteil Revision eingelegt - dieses hatte vor dem Bundesgerichtshof jedoch Bestand.
Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilte das Amtsgericht Nürnberg einen Mann aus Nürnberg wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 48-Jährige Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro vermittelt beziehungsweise selbst erstellt und somit zum Sozialbetrug durch eine andere Firma beigetragen hatte:
"Auf Beihilfe zur Schwarzarbeit folgt Freiheitsstrafe
Nürnberg, 23. März 2020
Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro
Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten
verurteilte das Amtsgericht Nürnberg einen Mann aus Nürnberg wegen
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 48-Jährige Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro vermittelt beziehungsweise selbst erstellt und somit zum Sozialbetrug durch eine andere Firma beigetragen hatte. Diese Scheinrechnungen setzten den Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma aus Nürnberg in die Lage, seinen Mitarbeitern in erheblichem Umfang Schwarzlöhne auszuzahlen und somit die Sozialkassen um die Einzahlung von knapp 155.000 Euro zu betrügen.
Darüber hinaus machte sich der Angeklagte unter anderem der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und des vorsätzlichen Bankrotts schuldig.
Der Beschuldigte wurde zur Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Über die anderen Beteiligten berichtete das Hauptzollamt Nürnberg bereits 2017:
Der Empfänger der Scheinrechnungen wurde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; der Ersteller der Scheinrechnungen wegen Beihilfe zur Tat zu zwei Jahren und vier Monaten.
Beide hatten damals gegen das Urteil Revision eingelegt - dieses hatte vor dem Bundesgerichtshof jedoch Bestand.
Zusatzinformationen
Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen
genannt, werden von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und
in den Wirtschaftskreislauf eingebracht.
Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.
Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, zum Beispiel Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z56_freiheitsstrafe.html
Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.
Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, zum Beispiel Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z56_freiheitsstrafe.html
Sonntag, 29. März 2020
Zoll findet Steinkorallen im Koffer
Zoll findet Steinkorallen im Koffer
21 Bruchstücke einer Steinkoralle fanden Zöllner bei der Gepäckkontrolle eines 19-jährigen Reisenden am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden:
21 Bruchstücke einer Steinkoralle fanden Zöllner bei der Gepäckkontrolle eines 19-jährigen Reisenden am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden.
Die Einfuhr von Steinkorallen (auch Bruchstücke, ab einer Größe von drei Zentimetern) ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ohne vorherige Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz verboten. Eine entsprechende Genehmigung konnte der Reisende nicht vorlegen, sodass die Korallenbruchstücke beschlagnahmt wurden.
Die weitere Bearbeitung erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z95_steinkoralle_im_koffer.html
21 Bruchstücke einer Steinkoralle fanden Zöllner bei der Gepäckkontrolle eines 19-jährigen Reisenden am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden:
"Steinkoralle im Koffer
Karlsruhe, 13. März 2020
Karlsruher Zoll wird bei Kontrolle fündig
21 Bruchstücke einer Steinkoralle fanden Zöllner bei der Gepäckkontrolle eines 19-jährigen Reisenden am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden.
Die Einfuhr von Steinkorallen (auch Bruchstücke, ab einer Größe von drei Zentimetern) ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ohne vorherige Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz verboten. Eine entsprechende Genehmigung konnte der Reisende nicht vorlegen, sodass die Korallenbruchstücke beschlagnahmt wurden.
Die weitere Bearbeitung erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z95_steinkoralle_im_koffer.html
GPR: Vier Jahre, viele Herausforderungen, vielen Dank!
GPR: Vier Jahre, viele Herausforderungen, vielen Dank!
Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) bedankt sich bei der GZD-Präsidentin und der Belegschaft für vier Jahre Aufmerksamkeit bei zahlreichen Herausforderungen:
"Zum Abschluss der gemeinschaftlichen Besprechung bedankte sich Liebel – stellvertretend für den gesamten GPR – bei Präsidentin Hercher für die vertrauensvolle Zusammenarbeit während der letzten vier Jahre.
Mit der Einführung der GZD und der Schaffung dieser neuen Struktur, habe man zu Beginn der Legislaturperiode des I. GPR vertrauensvoll an einem Strang gezogen, so Liebel. Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit habe sich den kompletten Zeitraum der Amtsperiode in allen Bereichen fortgesetzt.
Gemeinsam habe man viel erreichen können, beginnend mit den zahlreichen Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit oder aber zu gesundheitsfördernden Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements.
Darüber hinaus sei man als Zollverwaltung – wie nie zuvor – in den politischen Fokus gerückt. In der Folge, sei mit den Maßnahmen zur externen Personalgewinnung sowie den bereits erfolgten bzw. bevorstehenden Planstellenzuwächsen ein hoher Personalaufwuchs in der Zollverwaltung zu erwarten.
Die größte Gefahr für die Zukunft lauert im Erfolg der Gegenwart und so wird die Arbeit der Personalvertretungen nicht ausgehen, da die Zollverwaltung noch große Herausforderungen bewältigen müsse, so Liebel. Präsidentin Hercher bedankte sich ebenfalls für die vertrauensvolle Zusammenarbeit während der vergangenen vier Jahre und äußerte den Wunsch, einen ebenso vertrauensvollen Austausch mit dem Folgegremium führen zu können."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info 3/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200327_GPR.pdf
Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) bedankt sich bei der GZD-Präsidentin und der Belegschaft für vier Jahre Aufmerksamkeit bei zahlreichen Herausforderungen:
"Zum Abschluss der gemeinschaftlichen Besprechung bedankte sich Liebel – stellvertretend für den gesamten GPR – bei Präsidentin Hercher für die vertrauensvolle Zusammenarbeit während der letzten vier Jahre.
Mit der Einführung der GZD und der Schaffung dieser neuen Struktur, habe man zu Beginn der Legislaturperiode des I. GPR vertrauensvoll an einem Strang gezogen, so Liebel. Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit habe sich den kompletten Zeitraum der Amtsperiode in allen Bereichen fortgesetzt.
Gemeinsam habe man viel erreichen können, beginnend mit den zahlreichen Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit oder aber zu gesundheitsfördernden Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements.
Darüber hinaus sei man als Zollverwaltung – wie nie zuvor – in den politischen Fokus gerückt. In der Folge, sei mit den Maßnahmen zur externen Personalgewinnung sowie den bereits erfolgten bzw. bevorstehenden Planstellenzuwächsen ein hoher Personalaufwuchs in der Zollverwaltung zu erwarten.
Die größte Gefahr für die Zukunft lauert im Erfolg der Gegenwart und so wird die Arbeit der Personalvertretungen nicht ausgehen, da die Zollverwaltung noch große Herausforderungen bewältigen müsse, so Liebel. Präsidentin Hercher bedankte sich ebenfalls für die vertrauensvolle Zusammenarbeit während der vergangenen vier Jahre und äußerte den Wunsch, einen ebenso vertrauensvollen Austausch mit dem Folgegremium führen zu können."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info 3/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200327_GPR.pdf
BDZ-Wahlkampf: OV Dortmund erinnert an die Personalratswahl in der Corona-Krise
BDZ-Wahlkampf: OV Dortmund erinnert an die Personalratswahl in der Corona-Krise
"Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Gelsenkirchen hat der Ortsverband Dortmund mit einer kleinen Aktion an die Personalratswahlen erinnert.
Auch hier, wie im Übrigen bei den Zollämtern Bochum, Gelsenkirchen und Ost sowie bei den Kolleginnen und Kollegen in der Reisendenabfertigung am Dortmunder Flughafen, hätten die Mitglieder des Ortsverbands gerne persönlich alle Beschäftigten aufgesucht, um an die Personalratswahlen am 2. April 2020 zu erinnern. Aber auch hier wollten die BDZ´ler die Kontakte auf das notwendige Maß reduzieren, zum Schutz in der Corona-Krise.
Wie schon an den anderen Dienststellen wurden Bionade-Limonaden bereitgestellt und so an die Wahlen, die Erfolge und die Forderungen der BDZ-Personalräte erinnert.
Nutzt Euer Wahlrecht und wählt die Kandidatinnen und Kandidaten des BDZ! WIR sind für euch da!
Euer Vorstand des BDZ Ortsverbands Dortmund"
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3739180739457052/3739180816123711/?type=3&theater
"Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Gelsenkirchen hat der Ortsverband Dortmund mit einer kleinen Aktion an die Personalratswahlen erinnert.
Auch hier, wie im Übrigen bei den Zollämtern Bochum, Gelsenkirchen und Ost sowie bei den Kolleginnen und Kollegen in der Reisendenabfertigung am Dortmunder Flughafen, hätten die Mitglieder des Ortsverbands gerne persönlich alle Beschäftigten aufgesucht, um an die Personalratswahlen am 2. April 2020 zu erinnern. Aber auch hier wollten die BDZ´ler die Kontakte auf das notwendige Maß reduzieren, zum Schutz in der Corona-Krise.
Wie schon an den anderen Dienststellen wurden Bionade-Limonaden bereitgestellt und so an die Wahlen, die Erfolge und die Forderungen der BDZ-Personalräte erinnert.
Nutzt Euer Wahlrecht und wählt die Kandidatinnen und Kandidaten des BDZ! WIR sind für euch da!
Euer Vorstand des BDZ Ortsverbands Dortmund"
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3739180739457052/3739180816123711/?type=3&theater
Samstag, 28. März 2020
BDZ-Wahlkampfaktion des OV Oberfranken-West: Kaffee satt
BDZ-Wahlkampfaktion des OV Oberfranken-West: Kaffee satt
"Ortsverband Oberfranken-West: Kaffee „satt“ in den Dienststellen Bamberg, Bayreuth und Coburg! Einige von Euch machen bereits Home-Office oder Telearbeit, aber dennoch halten viele Kolleginnen und Kollegen die Stellung in den Dienststellen Bamberg, Bayreuth und Coburg vor Ort.
Der Ortsverband Oberfranken-West dankt Euch für Euren Einsatz!
Alle, die bis einschließlich nächste Woche Freitag Dienst in den Dienststellen in Bamberg, Bayreuth und Coburg verrichten, möchte der Ortsverband Oberfranken-West zum Kaffee während der Arbeitszeit einladen. Kaffee - so viel Ihr könnt!
Macht dazu auf den allgemeinen Kaffeelisten einfach eine Zeile „BDZ“, macht entsprechend Striche und meldet Jochen A. Göller Ende nächster Woche den geschuldeten Geldbetrag. Der Ortsverband Oberfranken-West zahlt den Kaffee dann für Euch!
Bitte haltet aber den nötigen Abstand zueinander und veranstaltet bitte KEINE Kaffeerunden. Dies will der Ortsverband NICHT damit bezwecken!
In diesem Sinne: Lasst Euch den Kaffee schmecken und bleibt bitte alle gesund!
P.S.: Für die KEV ist auch der ein oder andere Kaffee to go ebenfalls for free.
Auch hierzu einfach melden. #bdzoberfrankenwest #wirfüreuch #imhwwwtwt #orangeganzobenankreuzen"
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/pg/BDZ.eu/photos/?tab=album&album_id=3742602999114826
"Ortsverband Oberfranken-West: Kaffee „satt“ in den Dienststellen Bamberg, Bayreuth und Coburg! Einige von Euch machen bereits Home-Office oder Telearbeit, aber dennoch halten viele Kolleginnen und Kollegen die Stellung in den Dienststellen Bamberg, Bayreuth und Coburg vor Ort.
Der Ortsverband Oberfranken-West dankt Euch für Euren Einsatz!
Alle, die bis einschließlich nächste Woche Freitag Dienst in den Dienststellen in Bamberg, Bayreuth und Coburg verrichten, möchte der Ortsverband Oberfranken-West zum Kaffee während der Arbeitszeit einladen. Kaffee - so viel Ihr könnt!
Macht dazu auf den allgemeinen Kaffeelisten einfach eine Zeile „BDZ“, macht entsprechend Striche und meldet Jochen A. Göller Ende nächster Woche den geschuldeten Geldbetrag. Der Ortsverband Oberfranken-West zahlt den Kaffee dann für Euch!
Bitte haltet aber den nötigen Abstand zueinander und veranstaltet bitte KEINE Kaffeerunden. Dies will der Ortsverband NICHT damit bezwecken!
In diesem Sinne: Lasst Euch den Kaffee schmecken und bleibt bitte alle gesund!
P.S.: Für die KEV ist auch der ein oder andere Kaffee to go ebenfalls for free.
Auch hierzu einfach melden. #bdzoberfrankenwest #wirfüreuch #imhwwwtwt #orangeganzobenankreuzen"
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/pg/BDZ.eu/photos/?tab=album&album_id=3742602999114826

Zoll nimmt an weltweiter Kontrolloperation gegen Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet PANGEA XIII teil
Zoll nimmt an weltweiter Kontrolloperation gegen Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet PANGEA XIII teil
Die weltweiten Ergebnisse finden Sie unter www.interpol.int.
Website von INTERPOL
Verglichen mit den Vorjahren ist aufgrund der Coronaviruskrise ein Rückgang der Sendungen aus China zu verzeichnen. Das Gesamtaufkommen bewegte sich aber auf einem konstant hohen Niveau. Bereits die Einfuhr kleinerer Mengen per Post von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Dass sich hinter jeder vermeintlich unbedeutenden Postkontrolle aber Kriminalität großen Ausmaßes verbergen kann, zeigt ein Fall des Zollfahndungsamts Hannover.
Die Betreiber eines Onlineshops betrieben ihr Marketing unter anderem in sozialen Netzwerken. Die Bestellungen wurden unmittelbar aus dem Großlager verschickt.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte letztlich ein hoher sechsstelliger Umsatz aus über 100.000 Kundenbestellungen für die Staatskasse abgeschöpft werden.
Es wurden über 500.000 Tabletten und Ampullen von nahezu 300 unterschiedlichen Produkten sichergestellt.
Dies veranschaulicht, wie sich der Kreis von einer ursprünglich einzelnen Kontrolle einer Postsendung zu teils umfangreichen und erfolgreichen Ermittlungen schließen kann.
Im Jahr 2018 führte der Zollfahndungsdienst insgesamt 260 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie 1.564 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz.
2018 konnten die Kontrolleinheiten Verkehrswege und Grenznaher Raum der Hauptzollämter 2.443 mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittel- beziehungsweise das Anti-Doping-Gesetz feststellen.
Diese resultierten fast ausschließlich aus innereuropäischen Postsendungen.
Die Gesamtzahlen des Zolls für 2019 werden voraussichtlich Ende März 2020 veröffentlicht.
Auf Seiten der Polizei wurde die Operation PANGEA XIII erneut durch das Bundeskriminalamt koordiniert. Seit Ende der letzten Operation PANGEA im Juli 2018 ermitteln die Polizeibehörden in Deutschland gegen meist international organisierte Betreiber von Internetseiten, die in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel anbieten.
In einem vorgelagerten Operationszeitraum von Juli 2018 bis Juni 2019 wurden 424 Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von ebenso vielen Internetseiten geführt.
Gefährliche Bestellungen illegaler Arzneimittel erfolgen häufig über rücksichtslose und profitorientierte Webshop-Betreiber, gefakte Apothekenseiten oder über das Darknet."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2020/z83_operation_pangea.html
Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt koordinierten die deutsche Teilnahme:
"Weltweite Kontrolloperation gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet - PANGEA XIII
Bonn, 19. März 2020
Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt koordinierten die deutsche Teilnahme
Die Kontroll- und Abfertigungseinheiten der Hauptzollämter sind vom
3. bis 10. März 2020 im Rahmen der international angelegten Operation
PANGEA XIII
gezielt gegen den Handel mit gefälschten und illegalen Arzneimitteln im
Internet vorgegangen. Der Zoll kontrollierte risikoorientiert Sendungen
aus Drittländern, aber auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Feststellungen im Rahmen der weltweiten "week of action" in Deutschland:
- Im Rahmen der Postzollabfertigung bei den an der Operation teilnehmenden drei Zollämtern kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner 5.962 Pakete und Päckchen. 1.255 dieser Sendungen mit insgesamt 83.481 Tabletten, Kapseln und Ampullen wurden sichergestellt. Bei den Präparaten handelte es sich meist um Potenzmittel, aber auch um Doping- und Haarwuchsmittel sowie zahlreiche andere Medikamente. Letztere beinhalteten unter anderem Anti-Malariatabletten, Antibiotika, aber auch verschreibungspflichtiges Melatonin.
- Darüber hinaus wurden durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege und Grenznaher Raum der Hauptzollämter Sendungen aus EU-Mitgliedstaaten bei Postdienstleistern kontrolliert. Im Innerunionsverkehr konnten die Zöllner während der "week of action" den Versand von insgesamt 4.186 Tabletten, Kapseln und Ampullen, und damit zahlreiche mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und das Anti-Doping-Gesetz feststellen.
- Von einer Kontrolleinheit Flughafen des Hauptzollamts München wurden in einer Sendung aus China 35 Kilogramm reine Wirkstoffe zur Herstellung von Dopingmitteln sichergestellt. Die strafrechtlichen Ermittlungen dazu schließen sich an.
Konzertierte Aktion von Zoll und Polizei
Koordiniert wurde die deutsche Teilnahme an der Operation durch das Zollkriminalamt und das Bundeskriminalamt. Ziele dieser Operation sind die Bekämpfung des illegalen Arzneimittelhandels, die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins und die Sensibilisierung der Bevölkerung. Insgesamt beteiligten sich über 90 Staaten sowie die Weltzollorganisation, Europol, die Pharmaunternehmen und internationale Zahlungs- und Zustellungsdienstleister an der zum dreizehnten Mal von INTERPOL koordinierten Operation PANGEA.Die weltweiten Ergebnisse finden Sie unter www.interpol.int.
Website von INTERPOL
Verglichen mit den Vorjahren ist aufgrund der Coronaviruskrise ein Rückgang der Sendungen aus China zu verzeichnen. Das Gesamtaufkommen bewegte sich aber auf einem konstant hohen Niveau. Bereits die Einfuhr kleinerer Mengen per Post von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Dass sich hinter jeder vermeintlich unbedeutenden Postkontrolle aber Kriminalität großen Ausmaßes verbergen kann, zeigt ein Fall des Zollfahndungsamts Hannover.
Die Betreiber eines Onlineshops betrieben ihr Marketing unter anderem in sozialen Netzwerken. Die Bestellungen wurden unmittelbar aus dem Großlager verschickt.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte letztlich ein hoher sechsstelliger Umsatz aus über 100.000 Kundenbestellungen für die Staatskasse abgeschöpft werden.
Es wurden über 500.000 Tabletten und Ampullen von nahezu 300 unterschiedlichen Produkten sichergestellt.
Dies veranschaulicht, wie sich der Kreis von einer ursprünglich einzelnen Kontrolle einer Postsendung zu teils umfangreichen und erfolgreichen Ermittlungen schließen kann.
Zoll im ständigen Einsatz zum Schutz der Bürger
Der Zoll überwacht im intensiven Austausch mit nationalen und internationalen Behörden ständig den Warenverkehr und entwickelt hieraus eine erfolgreiche Risikoanalyse, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die innere Sicherheit und eine effektive Besteuerung zu sichern, ohne gleichzeitig den Warenfluss zu beeinträchtigen.Im Jahr 2018 führte der Zollfahndungsdienst insgesamt 260 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie 1.564 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz.
2018 konnten die Kontrolleinheiten Verkehrswege und Grenznaher Raum der Hauptzollämter 2.443 mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittel- beziehungsweise das Anti-Doping-Gesetz feststellen.
Diese resultierten fast ausschließlich aus innereuropäischen Postsendungen.
Die Gesamtzahlen des Zolls für 2019 werden voraussichtlich Ende März 2020 veröffentlicht.
Auf Seiten der Polizei wurde die Operation PANGEA XIII erneut durch das Bundeskriminalamt koordiniert. Seit Ende der letzten Operation PANGEA im Juli 2018 ermitteln die Polizeibehörden in Deutschland gegen meist international organisierte Betreiber von Internetseiten, die in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel anbieten.
In einem vorgelagerten Operationszeitraum von Juli 2018 bis Juni 2019 wurden 424 Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von ebenso vielen Internetseiten geführt.
Gefährliche Bestellungen illegaler Arzneimittel erfolgen häufig über rücksichtslose und profitorientierte Webshop-Betreiber, gefakte Apothekenseiten oder über das Darknet."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2020/z83_operation_pangea.html
Abonnieren
Posts (Atom)