Rheinland-Pfalz sagt die Einführung der Eilzuständigkeit zu Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat gegenüber der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Einführung der Eilzuständigkeit zugesagt. Die GdP feiert die Zusage als großen Erfolg "einer beharrlichen und kompetenten" Verhandlungsführung, http://www.gdp-zoll.de/2018/10/nach-beharrlichem-und-kompetentem-einsatz-der-gdp-zoll-eilzustaendigkeit-in-rheinland-pfalz-kommt/print/ (16.10.2018). Den Verhandlungsführern der GdP einen herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Verhandlungsführung. Der BDZ verhandelt bundesweit mit den Bundesländern über die Einführung der Eilzuständigkeit im Interesse eines verbesserten Schutzes der Bürger vor Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die durch Zufall von den Zollvollzugsbeamten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehung festgestellt werden. Die Einführung der Eilzuständigkeit in Rheinland-Pfalz ist sehr zu begrüßen. Damit schließt sich eine Lücke in den westdeutschen Ländern, da inzwischen alle Nachbarländer die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte eingeführt hatten (NRW, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg).
Kommentar: Rheinland-Pfalz folgt dem bundesweiten Trend der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte im Polizeigesetz oder Sicherheitsgesetz des Landes. Bislang haben acht Bundesländer die Eilzuständigkeit eingeführt (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Hessen, NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein) und drei weitere (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt) die Einführung zugesagt. Mit Rheinland-Pfalz sagt ein viertes Bundesland die Einführung der Eilzuständigkeit zu.
Der BDZ Bezirksverband Rheinland-Pfalz hatte bereits 2016 mit der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) über das Thema gesprochen und einen Vorstoß zur Einführung der Eilzuständigkeit unternommen, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/rheinland-pfalz/bv-rheinland-pfalz-medien/nachrichten/details/news/vorstoss-zur-eilzustaendigkeit-fuer-zollvollzugskraefte-in-rheinland-pfalz.html. In der Folge wurden im Landtag von Rheinland-Pfalz vertiefte Debatten geführt und der Innenminister Lewentz (SPD) wird noch im Sommer 2017 (nach Einführung der bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage mit § 12d ZollVG) mit der Ansicht protokolliert, dass eine Einführung der Eilzuständigkeit nur bundeseinheitlich durch ein Bundesgesetz erfolgen könne. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vor, dass nur der Landesgesetzgeber eine derartige Eilzuständigkeit im Polizeirecht und Gefahrenabwehrrecht verankern darf, https://www.bundestag.de/blob/420888/0c348afae19015b09bbc1e1bf8e8670a/wd-3-179-14-pdf-data.pdf. Die Experten des BDZ haben darauf ausdrücklich hingewiesen und diese Meinung veröffentlicht: Weerth, Die Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG, BDZ-Fachteil 2018, F9-F11, https://www.econstor.eu/handle/10419/176601. Die Zusage der Einführung der Eilzuständigkeit in Rheinland-Pfalz stellt eine Kehrtwendung der Landesregierung dar. Diese ist ausdrücklich zu begrüßen und nicht zuletzt auf das Anschreiben des BDZ an alle Landesinnenminister, auch an Innenminister Lewentz im Januar 2018, und die Innenministerkonferenz zurückzuführen. Die GdP feiert nun ihren großen Verhandlungserfolg in Rheinland-Pfalz (der durch große Mitwirkung des BDZ entstanden ist) und besteht erneut darauf, dass die Einführung in den Bundesländern besser durch die Änderung des Bundespolizeibeamtengesetztes zu erreichen wäre - eine Tatsache, die sowohl der wissenschaftliche Dienst des Bundestags als auch die Zollrechtsexperten als unmöglich ansehen.
Der BDZ verhandelt derzeit in Bremen und Niedersachsen aussichtsreich über die Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG. In Berlin und Thüringen werden nach meinem Kenntnisstand derzeit keine Verhandlungen geführt.
39-Stunden-Woche für Bundesbeamte - Unterstützung von den Grünen (Antwort von Beate Müller-Gemmeke, MdB) Die ePetition 79906 beim Deutschen Bundestag war am 5.11.2018 in der mündlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags - wir berichteten darüber bereits, URL: http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/39-stunden-woche-anhorung-vor-dem.html.
Hierüber haben wir auch einen Kommentar zum Sachstand und Diskussionsstand verfasst in der Person von Dr. Carsten Weerth (BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender) und diesen Kommentar an Mitglieder des Petitionsausschusses des Bundestags gemeinsam mit den wesentlichen Inhalten des Diskussionsforums der ePetition 79906 beim Deutschen Bundestag (etwa 20 Seiten A4 als PDF) übersandt, damit wesentliche Argumente der Bundesbeamten allen Beteiligten zugänglich werden. Die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) hat daraufhin sehr ausführlich geantwortet und ihre Unterstützung dieser Forderung aus der Mitte der Beschäftigten, die gleichzeitig eine Kernforderung der dbb-Gewerkschaften und auch des BDZ ist, erklärt. "Sehr geehrter Herr Weerth, vielen Dank für Ihre Email und ich bin sehr angetan davon, wie Sie sich für das Anliegen einsetzen. Sie schreiben: „Kernbotschaft der Bundesregierung und der
versammelten Politiker war: das ist nicht Gegenstand des
Koalitionsvertrags“. Das stimmt für die Politiker der
Regierungsfraktionen. Für uns Grüne stimmt das aber nicht. Wir
unterstützen den Inhalt
der Petition und haben dies auch in der Anhörung zum Ausdruck gebracht. Mein wichtigstes Argument lautet - was versprochen wurde, muss auch
eingehalten werden. Wenn die Bundesregierung die Arbeitszeiten ihrer
Bundesbeamt_innen erhöht und verspricht, in wirtschaftlich besseren
Zeiten werde sie diese Erhöhung wieder zurücknehmen,
dann muss sie sich an dieses gegebene Versprechen auch halten.
Ansonsten verspielt sie das Vertrauen in ihre Glaubwürdigkeit.
Auch Ihre Kritik, dass bei dem Anliegen der Petition vor allem
gesundheitliche Aspekte nicht genügend Aufmerksamkeit bekommen, kann ich
nur unterschreiben. Natürlich – und das ist ein ganz wesentlicher Punkt
für mich – führen lange Arbeitszeiten häufig zu
gesundheitlichen Belastungen. Das stellt auch die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fest. In verschiedenen Studien
macht die BAuA deutlich, dass längere Arbeitszeiten mit einer deutlichen
Erhöhung des Beeinträchtigungsrisikos zusammenhängen.
Laut BAuA können durch die Arbeitsdauer verschiedene gesundheitliche
Beschwerden, wie etwa Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder
psychische Beeinträchtigungen entstehen. Und mit zunehmender
wöchentlichen Arbeitszeit steigt die Beschwerdehäufigkeit
an. Die BAuA zieht selbst das Fazit: „Neben den üblicherweise zur
Entscheidung herangezogenen wirtschaftlichen Kriterien sollten daher bei
der Diskussion um Arbeitszeitverlängerungen auch unbedingt deren
gesundheitliche und soziale Effekte berücksichtigt werden,
die wiederum wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.“ Dem kann ich mich nur anschließen und daher unterstütze ich Ihre
Forderungen und die der Petition. Deshalb werde ich diese Petition auch
mit einem hohen Votum versehen. Und wenn die Petition dann abschließend
in den Petitionsausschuss kommt, werde ich mich
auch für dieses Votum stark machen und heftig gegen Abschluss
argumentieren. Das kann ich Ihnen versichern. Mit freundlichen Grüßen Beate Müller-Gemmeke
Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in Hamburg vor der Einführung 2019 Die Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG für Zollvollzugskräfte steht in Hamburg vor der Einführung 2019 und das Gesetzgebungsverfahren wird vorbereitet. Der BDZ Bezirksverband Nord hat entsprechende Gespräche mit dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen und der Hamburger Innenbehörde geführt. Hier die Meldung des BDZ BV Nord im Wortlaut:
"Nachrichten
v.l. Anjes Tjarks, Sandro Kappe 21.11.2018
Eilzuständigkeit kommt in Hamburg
Stellv. BDZ-Bezirksvorsitzender Sandro Kappe im Gespräch
mit dem Grünen Fraktionsvorsitzenden der Hamburger Bürgerschaft Anjes
Tjarks
Bei der 70 Jahr-Feier des BDZ Bezirksverbandes Nord am 19.
März 2018 in Hamburg gab MdB Johannes Kahrs (SPD) bekannt, dass der
Forderung des BDZ nach der Einführung der Eilzuständigkeit für
Zollvollzugsbedienstete noch in diesem Jahr entsprochen wird. Wir haben
dazu berichtet.
Aus der Hamburger Innenbehörde haben wir erfahren, dass
das Gesetz zur Eilzuständigkeit bald der Bürgerschaft zur Abstimmung
vorgelegt werden soll. Nunmehr ist es angezeigt die regierenden
Bürgerschaftsfraktionen darüber aufzuklären, warum die Eilzuständigkeit
so wichtig für den Zoll ist.
Aus diesem Grund hat der stellv. BDZ-Bezirksvorsitzende
Sandro Kappe den Austausch mit dem Grünen Fraktionsvorsitzenden der
Hamburger Bürgerschaft Anjes Tjarks am 07.11.2018 gesucht und ihm die
Gründe für die Erfordernis mitgeteilt. Wir sind im ständigen Austausch
mit der Politik, um die Arbeit des Zolls vor Ort zu verbessern. Nichts
wird von alleine gut!
Warum ist die Umsetzung der Eilzuständigkeit in Hamburg elementar?
Außerhalb der originären Zuständigkeit kann ein
„eilmäßiges“ Tätigwerden in der Freien und Hansestadt Hamburg nur im
Rahmen der allgemeinen Notwehr und Nothilferegelungen gem. § 34
Strafgesetzbuch (StGB) bzw. eine Festnahme nur auf das sog.
Jedermannrecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gestützt
werden. Handeln die Beschäftigten im Rahmen des Jedermannrechts und
erleidet eine Verletzung, handelt es sich um keinen Dienstunfall.
Die Vollzugsbeamten werden täglich in Kontrollsituationen
mit der fehlenden polizeilichen Eilkompetenz konfrontiert. Daher ist die
Umsetzung der Eilzuständig elementar.
(Autor: Sandro Kappe)"
BMI bereitet gesetzliche Umsetzung des Eingangsamtes A 7 beim Zoll (mD) vor Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes berichtet im BDZ-Magazin 11/2018 im Editorial über die bevorstehende gesetzliche Umsetzugung des Eingangsamtes A 7 für den mittleren Dienst. "Beide Forderungen, sowohl die Anhebung des Eingangsamts im mittleren Dienst auf A 7 als auch die Anhebung der Obergrenzen bei A 9m /A9m + Z [auf 50 %] wurden erfüllt und werden jetzt einem Gesetzgebungsverfahren in Federführung des BMI zugeführt. Neben der Anhebung des Eingangsamts im gehobenen Dienst nach A 10 liegt unser verstärktes Augenmerk nun darauf, das Laufbahnrecht gemeinsam mit den anderen dbb Bundesbeamtengewerkschaften im Interesse der Beschäftigten zu erneuern." Quelle. BDZ-Magazin 11/2018, Editorial, S. 3. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, das Dieter Dewes Mitglied im dbb Bundesvorstand und dabei Vorsitzender der sog. "Bundesbeamtenkommission" ist. URL: https://www.bdz.eu/der-bdz/bundesvorsitzender.html und URL: https://www.dbb.de/der-dbb/organisation/dbb-gremien/bundesvorstand/bundesvorstand-d-bis-f.html.
BDZ OV Bremen trifft auf drei MdEP: Bürgerdialog mit dem EU-Parlament in Bremen Am 23.11.2018 hat der BDZ Ortsverband Bremen vertreten durch den Stv. Vorsitzenden Dr. Carsten Weerth am Bürgerdialog mit dem Europäischen Parlament im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft teilgenommen.
„Mitreden über Europa"
Bürgerdialog des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre von den
Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt. Im Mai
2019 ist es wieder soweit: in Deutschland findet die Europawahl am
Sonntag, den 26. Mai 2019 statt. Aus diesem Grunde möchte das
Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland in der Freien
Hansestadt Bremen und anderen Deutschen Ländern Bürgerforen unter dem
Motto „Mitreden über Europa" veranstalten, um mit Blick auf die Europawahlen 2019 ein Forum für den Europadialog vor Ort zu schaffen.
Als Diskussionspartner stehen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Verfügung. Die
Bürgerinnen und Bürger aus Bremen, Bremerhaven und umzu werden
eingeladen, in ihrer Heimatstadt mit den regional zuständigen
Europaabgeordneten zu diskutieren. Ziel des Bürgerforums ist es, zu
zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimme die
Europapolitik, die auch eine regionale und lokale Dimension hat,
beeinflussen können!" Quelle: https://www.europa.bremen.de/info/detail.php?gsid=bremen97.c.15304.de&asl=bremen97.c.1575.de Die Europäische Union befindet sich in einer ihrer größten Krisen (Poly-Krise der EU). Mit der Veranstaltungsreihe des Europäischen Parlaments sollen Bürger und Institutionen vor Ort in den Dialog um die Zukunft der EU eingebunden werden.
Vor Ort waren drei Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) für Fragen des Publikums zugänglich: Dr. Helga Trüpel (Bündnis 90/Die GRÜNEN), David McAllister (CDU), Dr. Joachim Schuster (SPD).
Fragen zum Zustand der Europäischen Union und zur Zukunft wurden gestellt und beantwortet. Etwa 100 Gäste und Teilnehmer waren aus allen Altersklassen (auch Schülerinnen und Schüler) anwesend.
Der Bürgerdialog wird für alle interessierten Menschen bis zum Zeitpunkt der Europawahl weitergeführt unter den Twitter-Tags @EPinDeutschland #MitredenEU
Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in den Bundesländern im November 2018 (aktualisiert am 03.12.2018) Auf der Personalversammlung beim Hauptzollamt Bremen wurde am 22.11.2018 vom BDZ OV Bremen der Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in den Bundesländern im November 2018 vorgestellt.
Neun Bundesländer haben die Eilzuständigkeit in den Polizeigesetzen und Gefahrenabwehrgesetzen eingeführt: Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Hessen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, NRW und Sachsen-Anhalt.
Mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben drei weitere Länder die Einführung zugesagt.
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) wurde im BGBl. I 2018, 1810 veröffentlicht
Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) vom 8.11.2018 wurde am 13.11.2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I, S. 1810 veröffentlicht. Damit ist die gesetzliche Anpassung der Bundesbesoldung und damit die Erhöhungen 2018/2019/2020 rechtlich umgesetzt worden. Der Wortlaut und alle Besoldungstabellen 2018/2019/2020 sind im BGBl. nachzulesen, vgl. URL: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s1810.pdf
100 Jahre Deutscher Beamtenbund (dbb) Der Deutsche Beamtenbund (dbb) feiert 2018 seinen 100. Geburtstag.
1918 ist sehr viel passiert. Der erste Weltkrieg endete endlich - Mitte November 2018 gedachten Président Emmanuel Macron und Kanzerlin Angela Merkel gemeinsam in Frankreich und Deutschland der Toten des ersten Weltkriegs im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft innerhalb einer Europäischen Union des Friedens.
Danach folgte im November 1918 die Abdankung des letzten deutschen Kaisers und die Ausrufung der Republik. Am 4. Dezember 1918 erfolgte die Vereingung verschiedener Beamtenbünde zum Deutschen Beamtenbund.
Die Internetseite "100 Jahre dbb" bietet eine Rückschau auf die Geschichte und Themen der vergangen 100 Jahre aus Sicht des dbb, URL: https://100.dbb.de/. Bitte reinschauen - mit vielen erstaunlichen Einsichten und Original-Dokumenten.
dbb feiert 100 Jahre Frauenwahlrecht Der Deutsche Beamtenbund (dbb) feiert 100 Jahre Frauenwahlrecht mit einem jungen und modernen ZItat der dbb Jugend:
dbb-Bundesvorsitzender Silberbach fordert kritische Beamte Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach fordert in einem Kommentar in der wichtigen Behördenzeitschrift Behördenspiegel keine Beamte die Duckmäuser und kritiklose Zahnräder sind, sondern kritische, aktive Beamte, die auch das Remonstrationsrecht wahrnemen, um Missständen entgegenzuwirken. Er stellt insbesondere das Recht und die Pflicht zur Remonstration (zur mündlichen und schriftlichen Gegendarstellung gegen eine Anweisung) dar - damit kritische Beamte das System reinhalten und verbessern können.
"Remonstration
Beamtentum: Blinder Gehorsam ist illegal
In
einem Gastkommentar für den Behörden Spiegel (Oktober 2018) hat dbb
Chef Ulrich Silberbach erneut auf die Bedeutung eines in der breiten
Öffentlichkeit wenig bekannten Aspekts des Beamtentums hingewiesen: Das
Recht und die Pflicht zur Remonstration.
Grundsätzlich
tragen Beamtinnen und Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
ihrer dienstlichen Handlungen. Haben sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit
einer amtlichen Weisung, müssen sie remonstrieren. Das bedeutet: Die
Bedenken müssen zunächst bei der/dem unmittelbaren Vorgesetzten
vorgebracht werden. Bleibt diese/r bei der Anordnung, muss sich die
Beamtin oder der Beamte an die/den nächst höhere/n Vorgesetzte/n wenden.
Wird die Weisung auch von dieser Stelle bestätigt, muss sie ausgeführt
werden. Verweigert werden darf das nur, wenn die Anordnung auf ein
erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die
Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts
überschreitet.
„Die Remonstration ist nicht nur Recht,
sondern Pflicht für jede Beamtin und jeden Beamten in Deutschland“,
stellte der dbb Bundesvorsitzende klar, ein „blind-folgendes Beamtentum“
sei nicht gewollt. Gleichzeitig wies Silberbach darauf hin: „Inwieweit
Beamtinnen und Beamte dieser Pflicht nachkommen und mit welchem
Ergebnis, ist unbekannt. Es gehört zum Wesensgehalt der Remonstration,
dass sie sich nicht in der Öffentlichkeit abspielt. Remonstrierende
Beamte suchen nicht die Öffentlichkeit. Sie dürfen sich nicht einmal
dazu bekennen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung verbietet es, die
Remonstration auch nur dienstintern bekannt werden zu lassen.“
Daher
sei es notwendig, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen besser
abzusichern. „Der gleiche Vorgesetzte, gegen den ein Beamter
gegebenenfalls remonstriert hat, schreibt möglicherweise dessen nächste
Beurteilung“, gab Silberbach zu bedenken. Dem könne etwa durch „ein
flächendeckendes System von Ombudsleuten oder anderen
Schutzmerchanismen“ entgegengewirkt werden. „Es gibt bereits
Verwaltungen und Ministerien, wie das Bundesministerium des Inneren, die
hier mit gutem Beispiel vorangehen.“ Dort könnten Beamtinnen und Beamte
bei schwerwiegenden Verstößen anonym einen Ombudsmann einschalten. „Es
wäre sicher hilfreich, solche Korrekturmechanismen auch in anderen
Fallkonstellationen zur Verfügung zu haben. Das würde zum einen die
strukturelle Selbstkontrolle im öffentlichen Dienst stärken und es zum
anderen Beamtinnen und Beamten erleichtern, ihrer Remonstrationspflicht
im Bedarfsfall auch wirklich nachzukommen.“"
dbb Bürgerbefragung 2018: Ergebnisse veröffentlicht Der dbb deutscher beamtenbund und tarifunion hat die Ergebnisse der Bürgerbefragung 2018 veröffentlcht.
Das Ansehen der Beschäftigten und insbesondere der Beamten steigt demnach. Und die Bürger wünschen sich nicht die Auswüche eines Staates, der in allen Lebenslagen wegschaut, sondern vielmehr einen sog. "starken Stark" in welchem die Beschäftigten mit klaren Rechten ausgestattet sind und nach Recht und Gesetz handeln können.
Hier die Meldung des dbb:
"dbb Bürgerbefragung „Öffentlicher Dienst“ 2018
Vier von fünf Bürgern wollen starken Staat – Image von Beamten verbessert sich deutlich
79
Prozent der Deutschen befürworten einen starken Staat, der sie vor den
ausufernden Entwicklungen einer globalisierten Gesellschaft schützen
kann. Nur zehn Prozent glauben, dass der Markt alles regeln wird.
Das
ist das Ergebnis der diesjährigen Bürgerbefragung, die das
Meinungsforschungsinstitut forsa für den dbb beamtenbund und tarifunion
durchgeführt und am 30. August 2018 in Berlin vorgestellt hat. Damit
setzt sich ein Trend der dbb Bürgerbefragungen aus den vergangenen
Jahren fort: bereits 2016 und 2017 sprachen sich 72 bzw. 75 Prozent der
Deutschen für einen starken Staat aus.
Das Ausmaß der
Bürokratie in Deutschland hingegen sehen viele Bürger kritisch: 61
Prozent der Befragten gaben an, es gebe zu viel staatliche Bürokratie in
der Bundesrepublik. „Da sind die Bürger und die Beschäftigten im
öffentlich Dienst einer Meinung“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende
Ulrich Silberbach die Umfrageergebnisse. „Das ist aber auch kein
Wunder, denn die Kolleginnen und Kollegen im Staatsdienst leiden
mindestens so stark unter Bürokratie und Überregulierung wie die Bürger
und die Wirtschaft.“
Im Ranking der beliebtesten Berufe
zeigt sich ebenfalls eine große Kontinuität. Hier liegen erneut
Feuerwehrmänner mit 94 Prozent vor Ärzten (89 Prozent), Kranken- und
Altenpflegern (89 Prozent) sowie Erziehern (83 Prozent). Im Vergleich
zum Jahr 2007 haben insbesondere die Müllmänner und die „Beamten“ an
Ansehen hinzugewonnen, die ihre Beliebtheit um zwölf Prozentpunkte
steigern konnten. Darauf folgen Briefträger mit einem Plus von elf
Prozent, Lehrer (+ zehn Prozent) und Polizisten (+ neun Prozent).
„Dass
der Gattungsbegriff ‚Beamter‘ unter den beiden Top-Gewinnern der
letzten Jahre ist, deutet auf einen klaren Imagewandel für den
öffentlichen Dienst hin“, analysiert Silberbach: „Die Bevölkerung
schätzt die Menschen zunehmend wert, die sich in den Dienst der
Gemeinschaft stellen. Über drei Viertel der Bundesbürger schreiben den
Beamten inzwischen überwiegend positive Eigenschaften wie pflicht- und
verantwortungsbewusst oder zuverlässig zu – das Bild des faulen Beamten
können wir also zu den Akten legen.“"
dbb Bundesfrauenvertretung: Forderung nach einer Reform des Ehegattensplittings
Die Bundesfrauenvertretung der dbb Deutscher Beamtenbund und Tarifunion fordert eine Reform des Ehegattensplittings:
"Steuerliche Entlastungen für Familien
Ehegattensplitting nicht mehr zeitgemäß
In der Debatte um die bessere steuerliche Entlastung von Familien hat die dbb bundesfrauenvertretung fehlende Maßnahmen zur Modernisierung des Ehegattensplittings kritisiert.
„Der vorliegende Referentenentwurf zum Familienentlastungsgesetz enthält keinerlei Aussagen zur Reform des Ehegattensplittings. Weiterhin werden somit Ehen steuerlich bevorzugt entlastet und eben nicht vorrangig Familien mit Kindern. Das ist nicht länger zeitgemäß. Der Trauschein ist nicht länger Voraussetzung für die Familiengründung. Kinder leben heutzutage immer häufiger in Patchwork-Familien oder werden von Eltern alleinerzogen. Dieser neuen Familienrealität muss auch das Steuerrecht gerecht werden“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 7. November 2018 deutlich.
Darüber hinaus trägt der Erhalt der Steuerklassenkombination III/V für verheiratete Paare aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung zur steuerlichen Benachteiligung des Ehepartners mit dem geringeren Einkommen bei. „Vor allem Frauen, die noch immer häufiger ihre Wochenarbeitszeit reduzieren, um neben dem Beruf Familienaufgaben zu übernehmen, sind hier betroffen. Die höhere Steuerlast der Lohnsteuerklasse V mindert die Berechnungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder auch Krankengeld. Das Faktorverfahren mit den Lohnsteuerklassen IV/IV kann diese einseitigen Nachteile ausgleichen. Hier sollten Verwaltung und Politik ansetzen und konkrete Vorschläge liefern, wie das Faktorverfahren attraktiver gestaltet und damit zum gleichstellungswirksamen Steuerungsinstrument werden kann“, forderte Helene Wildfeuer." Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/td-frauen/artikel/ehegattensplitting-nicht-mehr-zeitgemaess.html
BDZ erreicht Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) - Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften der FKS wird vorgelegt Die BDZ-Bundesleitung teilt mit, dass der BDZ durch seine wiederholten Verhandlungen mit dem BMF und Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine erhebliche Stärkung der FKS erreichen konnte. Ein entsprechender REferententwurf des BMF für ein Gesetz zur Änderung und Anpassung von Vorschriften der FKS ist in Vorbereitung. Hier der gesamte Wortlaut der BDZ-Meldung: "BDZ erreicht maßgebliche Erfolge für eine schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Der Zoll erhält zusätzliche Kompetenzen und mehr Personal
im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Diesen Erfolg
hat der BDZ aufgrund hartnäckiger Bemühungen und politischer
Verhandlungen im Hinblick auf eine weitreichende Optimierung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und
Ermittlungstätigkeiten der FKS erreicht.
Zuletzt stellte der BDZ seine Kernforderungen zur Stärkung
der FKS in einer Fachtagung unter Leitung des stellvertretenden BDZ
Bundesvorsitzenden und GPR Vorsitzenden Thomas Liebel in Weimar am 19.
September 2018 mit hochrangigen Vertretern/innen aus dem Deutschen
Bundestag, dem Bundesministerium der Finanzen sowie der
Generalzolldirektion und dem Hauptzollamt Erfurt in den Mittelpunkt.
Zollstaatssekretär Dr. Rolf Bösinger (BMF) stellte als Ergebnis der
Veranstaltung verbesserte Kompetenzen und mehr Personal für die FKS in
Aussicht.
Nunmehr plant das Bundesministerium der Finanzen ein
Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler
Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch, mit
dem wesentliche Kernforderungen des BDZ für eine schlagkräftigere FKS
aufgegriffen werden. BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßt die
zusätzlichen Befugnisse für die FKS – damit wird der Zoll noch besser in
der Lage sein, für Ordnung und Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen.
Bereits im letzten Jahr hat der Zoll bei seinen Kontrollen
auf dem Gebiet der illegalen Beschäftigung Verstöße mit einem
Gesamtschaden von rund einer Milliarde Euro aufgedeckt. „Trotz der
steigenden Erfolge stoßen die Einsatzkräfte der FKS an ihre Grenzen“,
betont Dewes. Daher müssen bei diesem beträchtlichem Gesetzesvorhaben
zwingend die personellen Auswirkungen berücksichtigt werden. „Eine erste
Analyse des BDZ zu den geplanten Gesetzesänderungen erfordert im
Ergebnis mehrere tausend Stellen für den Zoll“, so Bundesvorsitzender
Dewes. Demzufolge wird der BDZ das weitere parlamentarische Verfahren
zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens insbesondere zur Personalverstärkung
und einer einsatzgerechteren Sachausstattung eng begleiten.
Mit dem Gesetzesvorhaben soll die FKS zukünftig
insbesondere in die Lage versetzt werden, nicht nur – wie bisher – Fälle
von Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder
Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle zu prüfen, bei denen
Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber
bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur
vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu
erhalten. Die Aufgaben und Befugnisse der FKS sollen dafür in einem
umfangreichen Maßnahmenpaket erweitert werden.
Hierzu zählen u. a.:
eine Prüfungs- und
Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf die Bekämpfung von
Sozialleistungsbetrug, zum Beispiel durch Scheinarbeitsverhältnisse und
vorgetäuschte Selbstständigkeit und damit Erweiterung des
Prüfungsauftrages der FKS auf vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und
vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit,
die Erweiterung des Prüfauftrages der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug,
eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen der FKS und den übrigen beteiligten Behörden und
eine
Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf das
unzulässige Anbieten der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen
Raum. Ziel soll hierbei sein, bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit
und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu können.
Darüber hinaus sollen u. a. folgende Aufgaben und Befugnisse der FKS erweitert werden:
eine
Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf
ausbeuterische Arbeitsbedingungen, um insbesondere die Bekämpfung von
Formen der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft zu stärken,
verbesserte Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich Anbietern von Dienst- und Werkleistungen auf Online-Plattformen,
die
dringende Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse und die Schaffung von
Ordnungswidrigkeitstatbeständen für das Erstellen und Inverkehrbringen
von Abdeckrechnungen,
die Erweiterung des Branchenkatalogs für die Ausweismitführungspflicht im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie
Zuletzt hatten wir am 21.9.2018 über die BDZ-Konferenz zur FKS mit vier Bundestagsabgeordneten und einem Staatssekretär des BMF berichtet, auf welcher wesentliche Inhalte transportiert werden konnten und u.a. die Aufstockung des FKS-Personals um 3.100 Stellen gefordert worden war, siehe URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/09/bdz-fordert-bundesweit-3100-neue.html
39-Stunden-Woche für Bundesbeamte: Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Am 5.11.2018 fand die lange erwartete Anhörung der Petition zur Reduzierung der 41-Stunden Woche auf 39 Stunden vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat zum Inhalt und Gegenstand der 1-Stündigen-Anhörung folgenden Wortlaut veröffentlicht:
"In der laufenden Legislaturperiode wird es zu keiner Absenkung der Wochenarbeitszeit für die Beamten des Bundes kommen. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Stephan Mayer (CSU), während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Im Koalitionsvertrag sei eine solche Reduzierung nicht vorgesehen, sagte er. Um die Belastungen der Bundesbeamten durch Überstunden frühzeitiger auszugleichen, sei jedoch zwischen Union und SPD vereinbart worden, durch Arbeitszeitkonten für einen zeitnahen Abbau der Überstunden zu sorgen.
Für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden spricht sich die Petentin Claudia Maurus in einer Petition aus, die mehr als 58.000 Unterstützer gefunden hat. Maurus sagte während der Sitzung, bei der Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden sei den Beamten im Jahr 2006 zugesichert worden, "dass bei besserer Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgt". Dies sei bis heute ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht geschehen, obwohl seit 2014 die schwarze Null stehe. Die Petentin sprach von "reiner Willkür". Die Bundesbeamten würden seit zwölf Jahren unbezahlte Überstunden leisten, sagte sie. In zwölf von 16 Bundesländern sei hingegen die Ausweitung der Wochenarbeitszeit inzwischen wieder rückgängig gemacht worden.
Die Konsolidierung des Haushalts sei "kein einmaliges Ziel, sondern eine Daueraufgabe", entgegnete Innen-Staatssekretär Mayer. Es habe auch 2006 keine verbindliche rechtliche Vereinbarung gegeben, die vorgesehen hätte, dass die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgenommen wird. Gleichwohl habe es die politische Aussage gegeben, dass die Erhöhung kein Dauerzustand wird. Das sehe das BMI auch heute noch so, betonte der Ministeriumsvertreter. Eine sofortige Reduzierung der Wochenarbeitszeit würde jedoch zu einem Mehrbedarf von 6.914 Stellen und finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von 276,5 Millionen Euro pro Jahr führen, sagte Mayer.
Aus Sicht des Vorstandsmitgliedes des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (vbob), Michael Wolter, der die Petentin begleitete, stellt die schwarze Null die seinerzeit als Ziel ausgegebene Konsolidierung dar. Von der Erfüllung sämtlicher Maastricht-Kriterien sei 2006 nicht die Rede gewesen, sagte Wolter. Der Gewerkschaftsvertreter forderte, die aktuelle "Gerechtigkeitslücke" zu Ungunsten der Bundesbeamten auszugleichen. Die Arbeitszeit sei im Übrigen "ein ganz wichtiger Motivationsfaktor", weshalb die Reduzierung schnell kommen müsse.
Kommentar: Die knapp 58.000 Mitzeichner und Unterstützer der Online-Petition 79906 des Deutschen Bundestags haben ein deutliches Zeichen an die Bundespolitik und die Bundesregierung gesendet: das Sonderopfer der Bundesbeamten muss ein Ende haben. Die öffentliche Anhörung vor dem Deutschen Bundestag hat gezeigt, dass diese Forderung stichhaltig und sinnvoll ist. Die Hauptpetetentin hat die Forderung mit Unterstützung der dbb-Gewerkschaften sinnvoll und würdevoll vorgetragen - einen großen Dank hierfür. Das Ergebnis ist auf den ersten Blick ernüchternd: keine Reduzierung der Wochenarbeitszeit in dieser Legislaturperiode. Aber was haben wir konkret erwartet? Die Zwischentöne sind und bleiben interessant: Die Bundespolitik anerkennt in der Sache die Forderung und wird sich dem Thema annehmen müssen. Es handelt sich nicht weniger als um eine Kernforderung des dbb (Beispielhaft: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/der-bdz/ueber-uns.html und dbb-Vorsitzender Silberbach, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/zeit-der-zurueckhaltung-ist-vorbei.html).
Zunächst sollen nun nach Auskunft des BMI Arbeitszeitmodelle flächendeckend eingeführt werden. Das ist vom Grundsatz her nicht neu, wurde nur noch nicht in allen Bundesbehörden angeboten. Fraglich ist, wie diese Modelle umgesetzt werden: Haben Beamte, die seit 2006 die Mehrarbeit zur Konsolidierung des Bundeshaushalts leisten im Jahr 2018 genug Arbeitszeit auf ihrem Lebenszeitkonto angespart, um künftig eine geringere Arbeitszeit zu bekommen als Beamte, die später oder erst jetzt eingestellt werden? Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung in den Bundesländern Bayern und Hessen, welche die Arbeitszeit für ihre Landesbeamten von jeweils 42 Stunden wieder reduziert haben. Im übrigen ohne, dass das jeweilge Staatswesen zusammengebrochen ist... Kernbotschaft der Bundesregierung und der versammelten Politiker der großen Koalition war: das ist nicht Gegenstand des Koaltiionsvertrags und damit Gegenstand des Wahlprogramms für die nächste Bundestagswahl. Wir werden nicht aufhören, an die Ungerechtigkeit der Arbeitszeiterhöhung für Bundesbeamte zu erinnern. Wir werden auf Grund der Ankündigung der Bundespolitik die Wahlprogramme aller Parteien für die nächste Bundestagswahl genau studieren. Und wir werden weiter berichten...
Anmerkung: Der Kommentar wurde am 25.11.2018 klarer gefasst, nachdem Beate Müller-Gemmeke (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) darauf hingewiesen hat, dass die Grünen die Arbeitszeitverringerung auf 39-Stunden in der Sache unterstützen, vgl. http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/39-stunden-woche-fur-bundesbeamte.html.
Erster BDZ OV Bremen-Newsletter (November 2018) verschickt Am Freitag, 9.11.2018 wurde erstmals der neue BDZ OV Bremen-Newsletter per E-Mail verschickt.
Auf einer Seite soll auf aktuelle Entwicklungen hingeweisen werden, die alle auch auf der Homepage abgebildet werden. Der Newsletter wird nun regelmäßig versendet werden, vorausslichtlich im Rythmus von ein bis zwei Monaten... Hier ein erster Eindruck:
Viel Spaß beim Lesen! Der Vorstand des BDZ OV Bremen