Freitag, 8. Oktober 2021

dbb landesbund bremen und dbb senioren zur Vorab-Information zur Erhöhung der Pflegeversicherung aufgrund der Corona-Pandemie

dbb landesbund bremen und dbb senioren zur Vorab-Information zur Erhöhung der Pflegeversicherung aufgrund der Corona-Pandemiedbb landesbund bremen und dbb senioren zur Vorab-Information zur Erhöhung der Pflegeversicherung aufgrund der Corona-Pandemie

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. informiert über den Corona-Zuschlag zur Pflegeversicherung ab 1.1.2022:

"Vorab-Information Corona-Zuschlag ab 1.1.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

um die gesetzlichen Mehrausgaben der Pflegeversicherung zur Bewältigung der Corona-Krise zu finanzieren, hat der Gesetzgeber einen befristeten Zuschlag in der Pflegeversicherung eingeführt. Aus diesem Anlass möchte ich Sie – wie gewohnt rechtzeitig vorab – über die genauen Hintergründe dieses Zuschlags informieren und die Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten transparent machen.

Wie Sie wissen, waren nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie die Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen ganz besonders gefährdet und belastet. Deshalb hat der Gesetzgeber einen Rettungsschirm für die Pflege eingeführt, um die pflegerische Versorgung in der Pandemie zu sichern. Damit werden nicht nur die stark gestiegenen Kosten für die Schutzausrüstung des Pflegepersonals und die Kosten der Corona-Tests finanziell abgesichert. Weil viele Menschen aus Furcht vor Ansteckung auf ihre eigentlich nötige Pflegebetreuung verzichteten, blieben viele Betten in den Pflegeeinrichtungen leer.
Damit diese Ausfälle nicht zum Konkurs von Pflegeanbietern führen, gibt es auch einen finanziellen Ausgleich für die Minderbelegung.

Die Private Pflegepflichtversicherung wurde gesetzlich verpflichtet, sich entsprechend ihres Anteils von insgesamt rund 9,2 Millionen Versicherten an der Finanzierung des Rettungsschirms zu beteiligen. Dafür sind bislang Zusatzausgaben in Höhe von fast 500 Millionen Euro entstanden. Davon werden die Minderausgaben (z. B. durch eine geringere Belegung der Pflegeeinrichtungen) abgezogen. Unter dem Strich bleiben mehr als 400 Millionen Euro zusätzliche Kosten für die Private Pflegepflichtversicherung, die nun durch den befristeten Corona-Zuschlag ausgeglichen werden müssen.

Was heißt das konkret für die Beamtinnen und Beamten?
Ab 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 wird auf alle monatlichen Beiträge der Pflegepflichtversicherung ein Zuschlag erhoben. Dieser wird sich für die Beamtenschaft voraussichtlich auf durchschnittlich 7,30 Euro monatlich belaufen. Der Betrag fällt höher aus, als dies bei Arbeitnehmer in der Privaten Pflegepflichtversicherung der Fall sein wird.
Dafür gibt es zwei Gründe: Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Kosten des Pflegerettungsschirms nach der Zahl der Leistungsempfänger zu verteilen sind.
Die Zahl der Versicherten ist in den Beamtentarifen deutlich höher als in den Normaltarifen. Dazu kommt, dass die Beihilfe, die üblicherweise zwei Drittel der Pflegekosten übernimmt, am Corona-Zuschlag nicht beteiligt ist.

Sollte es von Ihnen oder Ihren Mitgliedern weitere Fragen dazu geben, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Anbei finden Sie sämtliche Informationen noch einmal zusammengefasst und können diese gern bei Bedarf weiterreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Florian Reuther

Dr. Florian Reuther

Syndikusrechtsanwalt

Verbandsdirektor

 

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V."

Quelle: Anschreiben an den dbb Bundesverband und den dbb landesbund bremen 


 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen