dbb landesbund bremen und dbb senioren zur Vorab-Information zur Erhöhung der Pflegeversicherung aufgrund der Corona-Pandemiedbb landesbund bremen und dbb senioren zur Vorab-Information zur Erhöhung der Pflegeversicherung aufgrund der Corona-Pandemie
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. informiert über den Corona-Zuschlag zur Pflegeversicherung ab 1.1.2022:
"Vorab-Information Corona-Zuschlag ab 1.1.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
um
die gesetzlichen Mehrausgaben der Pflegeversicherung zur Bewältigung
der Corona-Krise zu finanzieren, hat der Gesetzgeber einen befristeten
Zuschlag in der Pflegeversicherung eingeführt. Aus diesem Anlass möchte
ich Sie – wie gewohnt rechtzeitig vorab – über die genauen Hintergründe
dieses Zuschlags informieren und die Auswirkungen auf die Beamtinnen und
Beamten transparent machen.
Wie
Sie wissen, waren nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie die
Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen ganz besonders gefährdet und
belastet. Deshalb hat der Gesetzgeber einen Rettungsschirm für die
Pflege eingeführt, um die pflegerische Versorgung in der Pandemie zu
sichern. Damit werden nicht nur die stark gestiegenen Kosten für die
Schutzausrüstung des Pflegepersonals und die Kosten der Corona-Tests
finanziell abgesichert. Weil viele Menschen aus Furcht vor Ansteckung
auf ihre eigentlich nötige Pflegebetreuung verzichteten, blieben viele
Betten in den Pflegeeinrichtungen leer.
Damit diese Ausfälle nicht zum
Konkurs von Pflegeanbietern führen, gibt es auch einen finanziellen
Ausgleich für die Minderbelegung.
Die Private Pflegepflichtversicherung wurde gesetzlich verpflichtet, sich entsprechend ihres Anteils von insgesamt rund 9,2 Millionen Versicherten an der Finanzierung des Rettungsschirms zu beteiligen. Dafür sind bislang Zusatzausgaben in Höhe von fast 500 Millionen Euro entstanden. Davon werden die Minderausgaben (z. B. durch eine geringere Belegung der Pflegeeinrichtungen) abgezogen. Unter dem Strich bleiben mehr als 400 Millionen Euro zusätzliche Kosten für die Private Pflegepflichtversicherung, die nun durch den befristeten Corona-Zuschlag ausgeglichen werden müssen.
Was
heißt das konkret für die Beamtinnen und Beamten?
Ab 1. Januar 2022 bis
31. Dezember 2022 wird auf alle monatlichen Beiträge der
Pflegepflichtversicherung ein Zuschlag erhoben. Dieser wird sich für die
Beamtenschaft voraussichtlich auf durchschnittlich 7,30 Euro monatlich
belaufen. Der Betrag fällt höher aus, als dies bei Arbeitnehmer in der
Privaten Pflegepflichtversicherung der Fall sein wird.
Dafür gibt es
zwei Gründe: Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Kosten des
Pflegerettungsschirms nach der Zahl der Leistungsempfänger zu verteilen
sind.
Die Zahl der Versicherten ist in den Beamtentarifen deutlich höher
als in den Normaltarifen. Dazu kommt, dass die Beihilfe, die
üblicherweise zwei Drittel der Pflegekosten übernimmt, am
Corona-Zuschlag nicht beteiligt ist.
Sollte es von Ihnen oder Ihren Mitgliedern weitere Fragen dazu geben, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Anbei finden Sie sämtliche Informationen noch einmal zusammengefasst und können diese gern bei Bedarf weiterreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Reuther
Dr. Florian Reuther
Syndikusrechtsanwalt
Verbandsdirektor
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V."
Quelle: Anschreiben an den dbb Bundesverband und den dbb landesbund bremen
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