Donnerstag, 29. August 2019

GZD: Konzept zur externen Einstellung in der Zollverwaltung

GZD: Konzept zur externen Einstellung in der Zollverwaltung

Die Generalzolldirektion (GZD) erläuterte gegenüber dem Gesamtpersonalrat (GPR) folgendes Thema:

"Konzept zur externen Einstellung in der Zollverwaltung 

Neben der Ausweitung der bestehenden Laufbahnausbildung im mittleren und gehobenen Dienst ist die Verbesserung der Personalsituation der Zollverwaltung durch die Gewinnung von externen Bewerber/innen ohne zollspezifische Ausbildung beabsichtigt, um die Aufgabenwahrnehmung der Zollverwaltung zeitnah und zukunftsorientiert sicherstellen zukönnen. Eine erste großangelegte externe Personalgewinnungsoffensive hat im Jahr 2018 stattgefunden, bei der ca. 1.300 Stellen besetzt werden konnten. Die externen Stellenausschreibungen betrafen jeweils grundsätzlich die Einstellung in die dem Eingangsamt in dem gehobenen bzw. mittleren Dienst vergleichbaren Entgeltgruppen.  
Um die für eine Verbeamtung vorzusehenden Voraussetzungen festlegen zu können, wurde zwischen der Generalzolldirektion und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein sog. Eckpunktepapier abgestimmt, welches nunmehr durch den Hauptpersonalrat beim BMF gebilligt wurde. Diese Eckpunkte gelten sowohl für die im Rahmen der aktuellen externen Personalgewinnungsmaßnahme (Ausschreibung 2018 – siehe oben) gewonnenen Tarifbeschäftigten als auch für die Stammtarifbeschäftigten. Abteilungsdirektor Dr. Peters stellte während der Sachverständigenanhörung in Neustadt a. d. Weinstraße Informationsveranstaltungen für die betroffenen Beschäftigten in Aussicht. Zudem soll ein Informationsmerkblatt mit Hinweisen und Orientierungshilfen hinsichtlich einer möglichen Verbeamtung zur Verfügung gestellt werden. 
Liebel führte an, dass es bei der Fragestellung der Verbeamtung zu keiner Benachteiligung der Stammbeschäftigten kommen dürfe. Dr. Peters ergänzte, dass die Informationen eine Hilfestellung für den/die Tarifbeschäftigte/n darstellen sollen, ob eine Verbeamtung für ihn/sie – insbesondere auch im Hinblick auf die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen – in Frage kommt. Eine hierüber hinausgehende individuelle Beratung der/des Tarifbeschäftigten zu dieser Frage kommt nach Aussage von ihm jedoch nicht in Betracht. Die Entscheidung zu der Verbeamtung mit all ihren Konsequenzen liege ausschließlich im persönlichen Verantwortungsbereich der/des Tarifbeschäftigten, so Dr. Peters. Liebel bat in diesem Zusammenhang darum, die vom GPR bereits in der Vergangenheit eingeforderten Informationsveranstaltungen als Personalvertretung begleiten zu dürfen. Das Konzept zur externen Einstellung in der Zollverwaltung wurde verwaltungsseitig zum 01. August 2019 in das Intranet der Zollverwaltung (Mitarbeiterportal Zoll) eingestellt (Pfad: Intranet > Themen > Personalangelegenheiten > Beschäftigungsverhältnis > Einstellung > Konzept zur externen Einstellung in der Zollverwaltung)."

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, GPR-Info 8/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190806_GPR.pdf.




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