Freitag, 23. August 2019

GZD: Bündelung der Dienstpostenbewertungen für hauptamtlich Lehrende künftig von Besoldungsgruppe A 10 bis A 12


GZD: Bündelung der Dienstpostenbewertungen für hauptamtlich Lehrende künftig von Besoldungsgruppe A 10 bis A 12

Die Generalzolldirektion (GZD) erläuterte gegenüber dem Gesamtpersonalrat (GPR) folgendes Thema:

"Bündelung der Dienstpostenbewertungen für hauptamtlich Lehrende künftig von Besoldungsgruppe A 10 bis A 12

Mit Erlass vom 4. Juli 2019 hat das BMF – im Vorgriff auf die geplante Änderung der Dienstpostenbewertung Zoll (DpBZoll) - festgelegt, dass für den Bereich der hauptamtlich Lehrenden ab sofort anstelle der üblichen Dienstpostenbündelung von Besoldungsgruppe A 9 g bis A 11 eine gebündelte Bewertung der Dienstposten der hauptamtlich Lehrenden nach Besoldungsgruppe A 10 bis A 12 zur Anwendung kommt.  
Dem vorausgegangen war eine entsprechende Initiative des BDZ an Staatssekretär Dr. Bösinger (BMF), dahingehend die Attraktivität der Lehre zu stärken und die Personalgewinnung im Bereich der Aus- und Fortbildung zu unterstützen. 
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der mit den steigenden Einstellungszahlen einhergehenden Herausforderungen.Zur Umsetzung des Verfahrens bat Liebel Dr. Peters um Sachstandsmitteilung. 
Dieser führte aus, dass allen auf gebündelt nach A 9g/A 11 bewerteten Dienstposten eingesetzten hauptamtlich Lehrenden der Abteilung DIX.A ein nach Besoldungsgruppe A 10/A 12 bewerteter Dienstposten übertragen werden soll. Liebel bat in dem Kontext darum, die Situation der Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Direktion IX (BWZ) der GZD, Abteilung B näher zu betrachten, welche als Gutachterinnen und Gutachter/hauptamtlich Lehrende eingesetzt sind. Dr. Peters führte aus, dass diese Thematik auf Leitungsebene präsent sei. Neben den vorgenannten Themen, waren u.a. die verschiedenen Aufstiegsformate in der Zollverwaltung Gegenstand der Sachverständigenanhörung, welche durch die Leitende Regierungsdirektorin Schrage im Rahmen ihrer Leuchtturmzuständigkeit dargestellt wurden. Aufgabenschwerpunkte des Ar-beitsbereiches DI.B.15 ORR Scheid stellte die Leuchtturmzuständigkeiten des Arbeitsbereiches DI.B.15 dar. Daneben führte er aus, dass der regionale Betreuungsbezirk, auf Grund der Betreuung des technischen Dienstes, viele verschiedene GZD-Standorte, neben den neun HZÄ, umfasst. Demnach werden neben den regionalen Aufgaben zentral die gesundheitsfördernden Maßnahmen bearbeitet. 
Derzeit gibt es ca. 700 Maßnahmen an den einzelnen GZD-Standorten. 
 Ein weiterer Schwerpunkt der Organisationseinheit am Standort in Neustadt ist die Ausschreibungssteuerung. 
Ziel ist es u.a. einheitliche Ausschreibungsvorgaben umzusetzen. Im Rahmen der Regionalklausuren, die in diesem Jahr erstmals durchgeführt wurden, konnten sich die Vertreter der GZD und die Leitungen der HZÄ direkt über die jeweiligen Besonderheiten austauschen. Der Punkt der Personalzuführung (Einstellung von Anwärter/innen und die externen Ausschreibungen) stellt laut Scheid derzeit einen großen Umfang der Leuchtturmtätigkeiten dar. Er führte aus, dass durch den Leuchtturm in Neustadt nur die zahlenmäßige Verteilung erfolge. Die namentliche Benennung der einzelnen Anwärter/innen wird durch die DIX in Münster ausgeführt. 
Der Leuchtturm Bewertungsobergrenzen befasst sich unter anderem mit der Flexibilisierung und Überwachung der Einhaltung der Bewertungsobergrenzen innerhalb der Zollverwaltung. ORR Scheid führte aus, dass die KLP die Grundlage der Personal-bedarfsfestsetzung darstellt. Dem gegenüber stehen die Stellen/Planstellen die im Haushalt ausgebracht werden. Die Besonderheiten für die fachspezifischen Bereiche, z.B. FKS oder FIU sind bei der Berechnung gesondert zu betrachten. 
Einen weiteren Leuchtturmschwerpunkt stellt nach Scheid das Dienstkleidungsmanagement dar.  
Es werde grundsätzlich zwischen funktionaler und repräsentativer Dienstkleidung unterschieden, sowie zwischen Landzoll und maritimem Bereich. 
Mit Einrichtung der AG Neuordnung Dienstkleidungswesen wurde 2013 der Grundstock für die neue Dienstkleidung gelegt. Nach dem umfangreichen Vergabeverfahren und dem Abschluss des Trageversuches im Mai 2017, konnte inzwischen ein Großteil der Kollegen/innen mit der neuen Dienstkleidung ausgestattet werden. 
Vor dem Rollout wurden jedoch die zahlreichen Erkenntnisse aus dem Trageversuch ausgewertet, die auch bei der künftigen Auswahl der einzelnen Kleidungsstücke berücksichtigt wurden. Der Farbwechsel und auch die Einführung von Dienstrangabzeichen haben nach seiner Aussage die Akzeptanz der neuen Dienstkleidung bei den Kollegen/innen gestärkt.

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, GPR-Info 8/2019, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190806_GPR.pdf.

 

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