Am Mittwoch, den 31. Juli 2019 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie durch das Bundeskabinett verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht u. a. eine Stärkung der Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) vor. Die zentralen Forderungen des BDZ zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland fanden am gleichen Tag des Kabinettsbeschlusses ein breites Medienecho. BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes bekräftigte die Forderungen des BDZ u. a. über ein Interview in tagesschau24 (ARD) sowie in der Nachrichtensendung heute im ZDF.
"Starke Medienpräsenz des BDZ zum Gesetzesentwurf gegen Geldwäsche
Zum einen begrüßt der BDZ den Gesetzesentwurf und die damit einhergehende Stärkung der Befugnisse der FIU – z. B. soll die FIU künftig über das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) auch auf strafrechtlich relevante Informationen der Länder zugreifen können. Auf der anderen Seite bedarf es aus Sicht des BDZ weiterer Maßnahmen für eine wirksamere Geldwäschebekämpfung.
Die Einführung einer Bargeldobergrenze oder eines zentralen Immobilienregisters, wären wichtige Schritte in die richtige Richtung, betonte BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes öffentlich.
Die einzelnen Presse-Statements des BDZ Bundesvorsitzenden Dieter Dewes sind hier abrufbar:
www.tagesschau.de/inland/geldwaesche-131.html
www.tagesschau.de/multimedia/video/video-575003.html
www.zdf.de/nachrichten/heute-sendungen/videos/staerkerer-kampf-gegen-geldwaesche-100.html
Der BDZ wird über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Geldwäschebekämpfung berichten."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/starke-medienpraesenz-des-bdz-zum-gesetzesentwurf-gegen-geldwaesche.html
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