Dienstag, 14. Dezember 2021

tacheles gesundheit 4/2021 erschienen

tacheles gesundheit 4/2021 erschienen

"Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir übersenden Ihnen die digitale Ausgabe des tacheles GESUNDHEIT für das 4. Quartal 2021 sowie die „barrierefreie“ Version des Hefts. Leiten Sie diese E-Mail gerne auch an weitere potentielle Leserinnen und Leser weiter. Die dauerhafte Bestellung des tacheles sowie des tacheles GESUNDHEIT kann weiterhin unter www.dbb.de/tacheles erfolgen. Eine pdf-Version des Hefts ist auch unter www.dbb.de/presse/mediathek/magazine/tacheles/tacheles-2021 abrufbar.

Hier geht es zum tacheles GESUNDHEIT 4. Quartal 2021:

tacheles GESUNDHEIT 4. Quartal 2021

Schwerpunkte der Ausgabe sind unter anderem: 

  • Tarifkompromiss in der Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Warnstreiks und Aktionen des Gesundheitsbereichs im Rahmen der Einkommensrunde 2021
  • Aktuelle Rechtsprechung – Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch Überstundenregelung im TVöD-K

Hier geht es zur barrierefreien Ausgabe:

tacheles Gesundheit 4/2021 BARRIEREFREIE Version

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen. Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion des tacheles GESUNDHEIT"



 

Montag, 13. Dezember 2021

BDZ BV Hannover: Änderungen beim Elterngeld in Teilzeit

BDZ BV Hannover: Änderungen beim Elterngeld in Teilzeit

Der BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt) informiert über Änderungen beim Elterngeld in Teilzeit:

"Änderung beim Elterngeld

25.11.2021 Änderung beim Elterngeld zum 01.09.2021

Erhöhung des Teilzeitumfangs von 30 auf 32 Stunden

Was ist bei der Kombination von Teilzeitreglung und Elterngeld zu beachten?

Grundlage dafür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)!

Für Kinder, die nach dem 31.08.21 geboren sind, ist eine Erhöhung des Teilzeitumfangs von 30 auf 32 Stunden ohne Auswirkung auf das Elterngeld möglich.

Folgendes gilt für Beamtinnen und Beamte:

Für Beamtinnen und Beamte ist eine Teilzeiterhöhung auch für vor dem 31.08.2021 geborene Kinder möglich, da die maßgebliche Mutterschutz- und Elternzeitverordnung nicht angepasst wurde. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer Beantragung von mehr als 30 Wochenstunden für Kinder, die vor dem 01.09.2021geboren sind, das Elterngeld wegfällt, da dann eine Vollbeschäftigung nach BEEG eintritt

Bei Frühgeburten gibt es einen weiteren Monat Elterngeld. Der Partnerschaftsbonus erlaubt eine Erweiterung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 24 bis 32 Wochenstunden und die Bezugsdauer ist nach Bedarf zwischen zwei und vier Monaten wählbar.

Weitere Informationen: www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld"

Quelle: BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/erhoehung-des-teilzeitumfangs-von-30-auf-32-stunden.html 



Sonntag, 12. Dezember 2021

BMI: Neuregelung der Altersteilzeit bei Bundesbeamten - Hinweise und Orignalwortlaute (Stand: 11.11.2021)

BMI: Neuregelung der Altersteilzeit bei Bundesbeamten - Hinweise und Orignalwortlaute (Stand: 11.11.2021)

Der BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt) informiert alle Mitglieder über die aktualisierten Möglichkeiten der Altersteilzeit:

"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das BMI hat unter dem 11. November 2021 das anliegende, neu gefasste Rundschreiben zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten in der Bundesverwaltung nach § 93 BBG veröffentlicht. Dieses ersetzt das bisherige Rundschreiben vom 4. Juli 2011 (Az.: D1-210 172/32).

Der dbb hat darauf hingewiesen, dass nach den Informationen des BMI eine wesentliche Änderung die nun bestehende Möglichkeit der unterjährigen Nachbesetzung von Altersteilzeitplätzen betrifft (siehe unter Nummer 2.3 in dem beigefügten Rundschreiben). Weiterhin wurde das Beförderungsverbot (siehe unter Nummer 4.6.5 im anliegenden Rundschreiben) aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil v. 12. Juli 2019 (2 BvR 612/19) gestrichen.
Zudem informiert das BMI darüber, dass beabsichtigt sei, die Absätze 1 und 2 des § 93 BBG zu streichen, da es nach Stand heute keine Anwendungsfälle mehr gibt. Ein Merkblatt mit einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Informationen ist als Anlage 2 beigefügt. 

In der Anlage 1 sind die festgelegten Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche nach § 93 Abs. 3 Nr. 4 BBG aufgeführt.

Zum Hintergrund erläutert der dbb, dass mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 vom 19. November 2010 und der Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes vom 6. Januar 2011 die Regelung zur Altersteilzeit des Tarifvertrags zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (TV Falter) vom 27. Februar 2010 im Beamtenrecht nachvollzogen wurde.
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 wurde für Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach § 93 Absätze 3 bis 5 BBG mit Wirkung vom 25. März 2021 um weitere zwei Jahre – bis zum 31. Dezember 2022 – verlängert. Altersteilzeit muss hiernach vor dem 1. Januar 2023 beginnen."

Weiterführende HInweise: 

BMI-Schreiben und BMI-Merkblatt

Das BMI-Rundschreiben liegt allen Personalstellen vor (22 Seiten) und ist ebenfalls beim BMI online abrufbar unter der URL: 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/rundschreiben/altersteilzeit-rundschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Abgedruckt werden hier die Anlagen 1 und 2.

Anlage 1 (Stellenabbaubereiche - weder die Bundesfinanzverwaltung noch die Zollverwaltung sind betroffen):

"Festgelegte Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche nach § 93 Absatz 3 Nr. 4 BBG

Als besonders festgelegte Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche nach § 93 Absatz 3 Nr. 4 BBG wurden die folgende Behörden zugelassen:

- Bundeswehrverwaltung,
- Deutsche Bundesbank,
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
- Bundeseisenbahnvermögen,
- Postnachfolgeunternehmen,
- Deutscher Wetterdienst,
- Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt,
- Außenstellen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen,
- einfacher und mittlerer Dienst
a) des Julius Kühn-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen,
b) des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit,
c) des Max Rubner-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und
Lebensmittel und
d) des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für
Ländliche Räume, Wald und Fischerei."

 

Anlage 2 (Merkblatt zur Altersteilzeit)







 

 

Samstag, 11. Dezember 2021

BVA: Vorgriffregelung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Januar 2022

BVA: Vorgriffregelung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Januar 2022

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert über Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung zum 1.1.2022 und die bereits jetzt mögliche Vorgriffregelung hierzu:

 "Vorgriffregelung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Januar 2022

Das Bundesverwaltungsamt informiert Sie über leistungsrechtliche Änderungen der Beihilfe zum 1. Januar 2022. Mit einer Vorgriffregelung gibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine beabsichtigte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bekannt.

1. Übergangspflege im Krankenhaus

Mit der Übergangspflege im Krankenhaus sind Aufwendungen entsprechend § 39e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch für bis zu zehn Tage beihilfefähig, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können.

Die Übergangspflege findet in dem Krankenhaus statt, in dem auch die Krankenhausbehandlung erfolgt ist. Sie umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung.

Aufwendungen für Wahlleistungen im Rahmen der Übergangspflege im Krankenhaus wie beispielsweise eine gesondert berechnete Unterkunft sind nicht beihilfefähig.

2. Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege

Zur Begrenzung des pflegebedingten Anteils bei vollstationärer Pflege gewährt die Beihilfe ab 1. Januar 2022 für pflegebedürftige Personen der Pflegerade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag zu den Pflegeheimkosten zum jeweiligen Bemessungssatz.

Der Leistungszuschlag richtet sich nach der Dauer der vollstationären Pflege: Im ersten Jahr beträgt dieser 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.

Auf den Leistungszuschlag besteht ein Anspruch, dieser muss nicht gesondert beantragt werden. Der Leistungszuschlag wird bei Beantragung von Beihilfe zu den Pflegeheimkosten zusammen mit der Pauschalleistung gewährt.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nicht bezuschusst, diese sind nur im Rahmen der einkommensabhängigen Mehrleistung nach § 39 Abs. 2 BBhV beihilfefähig.

3. Anpassung des Heilmittelverzeichnisses

Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel sind im Rahmen der Anlage 9 zu § 23 BBhV beihilfefähig. Bei einigen Leistungen des Heilmittelverzeichnisses erhöhen sich zum 1. Januar 2022 die beihilfefähigen Höchstbeträge, z. B. im Bereich Krankengymnastik oder der manuellen Lymphdrainage.

Ergänzt werden Leistungen im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Ernährungstherapie.

Die Leistungen der Podologie werden in kleiner und großer podologischer Behandlung zusammengefasst."

Quelle: BVA, URL: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe2021/Vorgriffregelung_Jan2022.html

und die detaillierte Regelung im Merkblatt (10 Seiten PDF) unter der URL:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/Vorgriffregelung_01012022.pdf?__blob=publicationFile&v=3



Donnerstag, 9. Dezember 2021

#bremengegencorona: Weihnachtsmarkt nur mit Impfung, Maske und Abstandsregeln (2G-Regel gilt)

#bremengegencorona: Weihnachtsmarkt nur mit Impfung, Maske und Abstandsregeln (2G-Regel gilt)

"Wir. Du. Alle. Lass dich impfen! Registrier dich jetzt für deine Erst-, Zweit- oder auf impfzentrum.bremen.de Danke, dass du weiterhin die Masken-, Abstand-, Test- und Hygieneregeln beachtest. #zusammengegencorona #bremenimpftgegencorona #bremengegencorona"


(Senatorin für Gesundheit auf twitter.com, URL: https://twitter.com/sgfv_bremen/status/1468146150658215941?t=TqPU9XVRF0wB_9x-NCl2Hw&s=09)

 

 

BDZ-Eilmeldung: BDZ-Forderung zur Umsetzung eines dienstlichen Angebots über Corona-Schutzimpfungen wird umgesetzt

BDZ-Eilmeldung:
BDZ-Forderung zur Umsetzung eines dienstlichen Angebots über Corona-Schutzimpfungen wird umgesetzt

"Eilmeldung

BDZ-Forderung zur Umsetzung eines dienstlichen Angebots über Corona-Schutzimpfungen für die Beschäftigten des Zolls und der übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung wurde umgesetzt!

Aufgrund der gesetzlich verschärften Infektionsschutzmaßnahmen und des Erfordernisses von Auffrischungsimpfungen (Booster) hat der BDZ die verantwortlichen EntscheidungsträgerInnen zu einer schnellstmöglichen und flächendeckenden Umsetzung eines dienstlichen Impfangebots für alle Beschäftigten des Zolls und der übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung aufgefordert. Diese Forderung wurde zwischenzeitlich umgesetzt.

Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen der Beschäftigten sollen grundsätzlich durch die jeweiligen BAD-Gesundheitszentren (außer Bonn, Köln, Berlin-Mitte, Berlin Marzahn und Berlin-Wilmersdorf) mit einem mRNA-Impfstoff der Hersteller BioN-Tech oder Moderna erfolgen. Die Beschäftigten an den Standorten Berlin, Bonn und Köln erhalten ein Impfangebot über das Bundesministerium des Innern. Die Organisation der Impftermine und die Anmeldung der Beschäftigten bei den jeweiligen BAD-Gesundheitszentren soll bilateral durch die jeweilige Dienststelle erfolgen.

Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen der Krisenstäbe bei BMF sowie der einzelnen Dienststellen, die mit Hochdruck auf das dienstliche Angebot von Schutzimpfungen gegenüber dem BMI hingewirkt haben.

Wir bitten Sie: Lassen Sie sich zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie Mitmenschen gegen das Coronavirus impfen.
Nutzen Sie die vorhandenen Impfangebote. Jede Impfung zählt! Bleiben Sie gesund!"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-forderung-zur-umsetzung-eines-dienstlichen-angebots-ueber-corona-schutzimpfungen-fuer-die-besch.html


 

Samstag, 4. Dezember 2021

BDZ fordert Booster-Impfung für alle Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung in der COVID-19-Pandemie

BDZ fordert Booster-Impfung für alle Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung in der COVID-19-Pandemie

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und daher ist es sehr traurig, dass die führende Gewerkschaft der Zollverwaltung - die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft - die Bundesregierung, das BMF und die Generalzolldirektion förmlich und öffentlich darauf hinweisen muss, dass für alle Bundesbeschäftigten dienstlich eine COVID-19-Boosterimpfung kurzfristig angeboten werden muss:

"COVID-19-Pandemie

BDZ fordert dienstliches Impfangebot für Beschäftigte des Zolls und der übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung!

Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz ergeben sich auch zahlreiche Änderungen im Arbeitsalltag für alle Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung. Unter anderem enthält die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes diverse Regelungen für das Betreten von Arbeitsstätten, die darauf abzielen, die rasante und besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens einzudämmen.

Aufgrund der gesetzlich verschärften Infektionsschutzmaßnahmen und des Erfordernisses von Auffrischungsimpfungen (Booster) fordert der BDZ die verantwortlichen EntscheidungsträgerInnen zu einer schnellstmöglichen und flächendeckenden Umsetzung eines dienstlichen Impfangebots für alle Beschäftigten des Zolls und der übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung auf. „Es kann nicht angehen, dass die Dienststellen bei der Organisation der Auffrischungen der Corona-Schutzimpfung im Stich gelassen werden und bislang keine zentrale Lösung in Sichtweite ist“, kritisiert BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.
„Ziel muss es sein, dass sich die Auffrischung der Corona-Schutzimpfung vergleichbar der Grippe-Schutzimpfung dauerhaft im Portfolio des Dienstherrn als Angebot für impffähige Beschäftigte wiederfindet“, so Dewes weiter. 

Dieser Beitrag zum Gesundheitsschutz muss alternativlos im Rahmen der vertraglichen Abwicklung des zuständigen Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums (BMI) mit arbeitsmedizinischen Dienstleistern berücksichtigt werden.

Der BDZ-geführte HPR, hatte während eines persönlichen Abstimmungsgesprächs mit dem amtierenden Bundesfinanzminister und Vizekanzler, Olaf Scholz, im Sommer dieses Jahres eine Zusage des Ministers zur Bereitstellung dienstlicher Impfangebote gegen das Coronavirus SARSCoV-2 und damit auch für Auffrischungsimpfungen (Booster) bewirkt. Dieses gilt es umzusetzen. Denn nur wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt sich, die Familie und Freunde, Kolleginnen und Kollegen sowie alle Mitmenschen vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2- Virus. Mit der Beauftragung des Beschaffungsamtes des BMI, Impfangebote zur Auffrischung der Corona-Schutzimpfung für die Bundesbeschäftigten zu realisieren, wurde der erste Schritt getan, jetzt gilt es, die Impfangebote den Beschäftigten schnellstmöglich zu unterbreiten.

Über die Kontaktgruppe Corona, sollen die örtlichen Krisenstäbe weitere Informationen zu den Impfangeboten erhalten, sobald diese bekannt werden. Bis es zu einem dienstlichen Impfangebot kommt, empfiehlt der BDZ, alle Möglichkeiten des Erhalts von Auffrischungsimpfungen auszuschöpfen (z. B. bei Impfzentren oder HausärztInnen).

Lassen Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen impfen und bleiben Sie gesund! Der BDZ handelt im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen und wird zu gegebener Zeit weiter informieren."

Quelle: 

BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-fordert-dienstliches-impfangebot-fuer-beschaeftigte-des-zolls-und-der-uebrigen-behoerden-der-bun.html


 

Montag, 29. November 2021

dbb: Erfolgreicher Abschluss der Einkommensrunde der Länder in der 3. Verhandlungsrunde (#EKR21)

dbb: Erfolgreicher Abschluss der Einkommensrunde der Länder in der 3. Verhandlungsrunde (#EKR21)

Die Einkommensrunde der Länder 2021 (#EKR21) wurde in der 3. Verhandlungsrunde erfolgreich beendet: 

"Einkommensrunde Länder – Einigung in Potsdam

Anschlag auf die Eingruppierung abgewehrt - deutliche Verbesserung für Pflegekräfte

Einkommensrunde 2021

„Den Anschlag auf die Eingruppierung der Beschäftigten konnten wir abwehren“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder.

„Das war eine harte Auseinandersetzung“, so der dbb Chef am 29. November 2021 in Potsdam weiter. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) habe zuvor über drei Verhandlungsrunden hinweg jede Einigungsmöglichkeit mit ihrer Forderung, über den Arbeitsvorgang die Eingruppierung aller Kolleginnen und Kollegen strukturell zu verschlechtern, blockiert. „Diesen Knoten konnten wir heute endlich durchschlagen. Da die TdL in der Sache ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, warten wir diese Entscheidung ab und sprechen dann gegebenenfalls über die nötigen Konsequenzen. Darauf hätten wir uns allerdings auch schon viel früher einigen können.“

Mit 2,8 Prozent auf 24 Monate wurde im linearen Bereich das Maximum rausgeholt und auch die steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro sei ein real spürbarer Erfolg so der dbb Chef. „Ich sage aber auch: Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient gehabt und für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es auch mehr. Wir wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger wissen das. Und in Sonntagsreden wird das auch von jedem Ministerpräsidenten und jeder Ministerpräsidentin bestätigt. Am Verhandlungstisch in Potsdam ist den Arbeitgebenden diese Erkenntnis aber abhandengekommen.“

„Einzig im Krankenhausbereich hat die TdL sich auf einige notwendige und überfällige Verbesserungen eingelassen“, ergänzte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik. „Dort kommt es für die Kolleginnen und Kollegen, die ganz besonderen Belastungen ausgesetzt sind, zu substantiellen Einkommensverbesserungen. Das ist ein wichtiges Signal, sowohl mit Blick auf die sich darin ausdrückende Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die dringend notwendige Attraktivitätssteigerung der Pflege insgesamt.“

Zentrale Ergebnisse:
1300 Euro Corona-Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022); 2,8 Prozent Entgelterhöhung (zum 1.12.2022).; Erhöhung der dynamischen Pflegezulage in Universitätskliniken von derzeit 125,34 auf 140 Euro, der Infektionszulage von 90 auf 150 Euro, der Intensivzulage von 90 auf 150 Euro sowie im Krankenhausbereich Erhöhung der Schichtzulage von 40 auf 60 Euro und Wechselschichtzulage von 105 auf 150 Euro (alles zum 1.1.2022); Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung zw. 50 und 70 Euro; Vertragslaufzeit 24 Monate.

Hintergrund:
Von den Verhandlungen betroffen sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/artikel/anschlag-auf-die-eingruppierung-abgewehrt-deutliche-verbesserung-fuer-pflegekraefte.html



 

Samstag, 27. November 2021

dbb: Tausende Landesbeschäftigte senden klares Zeichen an die TdL (#EKR21)

dbb: Tausende Landesbeschäftigte senden klares Zeichen an die TdL (#EKR21)

In der Einkommensrunde der Länder (#EKR21) und den Tarifverhandlungen kamen 4.000 Landesbeschäftigte zu Demonstrationen und Warnstreiks nach Düsseldorf:

"Einkommensrunde 2021

Tausende Landesbeschäftigte senden klares Zeichen an die TdL

Einkommensrunde 2021

Rund 4.000 Landesbeschäftigte folgten am 25. November 2021 den Streik- und Demoaufrufen von ver.di, dbb, GEW und GdP nach Düsseldorf.

Vor dem Landtag kamen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln Beschäftigte der Unikliniken, der Justiz, der Landesverwaltung und Hochschulen, sowie Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten für eine Abschlusskundgebung zusammen. Im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 27. und 28. November in Potsdam setzten sie somit ein klares Zeichen.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke erklärte: „Die Empörung der Beschäftigten über das Verhalten der Arbeitgeber in den Ländertarifverhandlungen wächst von Tag zu Tag. Es wird als Respektlosigkeit wahrgenommen, dass die Länderfinanzminister so tun, als gäbe es keine Überlastung, keinen Personalmangel und keine Corona-Pandemie. Wir fordern die Länder auf, ihre Verweigerungshaltung in den Verhandlungen aufzugeben, in der dritten und entscheidenden Runde allen Beschäftigten entgegenzukommen und vor allem den besonderen Belastungen im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen. Ohne ein spürbares Entgegenkommen dort ist eine Einigung nicht denkbar.“

Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender: „Während die Inflationsrate in Deutschland immer weiter steigt, mauern sich die Länderarbeitgeber ein und verweigern jeden realen Einkommenszuwachs. Das ist angesichts der Leistungen, die die Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst gerade während der Covid-Pandemie erbracht haben, mehr als nur ungerecht. Das ist eine Provokation, und wir sind heute hier, um gegen diese Provokation zu protestieren!“

Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW: „Wer meint, Attraktivitätssteigerungen im öffentlichen Dienst könnten kostenneutral erfolgen, ist komplett auf dem Holzweg. Das ist schlicht unmöglich. Allein die katastrophale Leerstellensituation im nordrhein-westfälischen Landesdienst belegt, dass es dem Staat nach wie vor nur unzureichend gelingt, sich als Arbeitgeber gegen die Konkurrenz der Privatwirtschaft im Kampf um die besten Köpfe durchzusetzen.“

Hintergrund

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern für die Beschäftigten der Länder unter anderem eine Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 5 Prozent, mindestens um 150 Euro monatlich (im Gesundheitswesen mindestens 300 Euro) sowie eine Erhöhung der Azubi-/Studierenden-/Praktikantinnen-/Praktikanten-Entgelte um 100 Euro. Von den Verhandlungen betroffen sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 27./28. November 2021 in Potsdam geplant."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/artikel/xxxx-landesbeschaeftigte-senden-in-duesseldorf-ein-klares-zeichen-an-die-tdl.html


 

 

 

 

Freitag, 26. November 2021

BDZ bewertet Koalitionsvertrag aus Sicht der Zollverwaltung (Bundesfinanzverwaltung)

BDZ bewertet Koalitionsvertrag aus Sicht der Zollverwaltung (Bundesfinanzverwaltung)

Der Bundesvorstand der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat den am 24.11.2021 vorgestellten Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition aus Sicht der Zollverwaltung und Bundesfinanzverwaltung folgendermaßen bewertet:

"Koalitionsvertrag: Wie die Ampel den Zoll, das Bundeszentralamt für Steuern und die Digitalisierung stärken will

Die Ampel steht: Am 24.11.2021 haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Danach will die künftige Regierung u.a. den Zoll moderner und digitaler aufstellen. Zudem zielen verschiedene Absichtserklärungen auf eine sichtbare Stärkung des Zolls, des BZSt sowie FIU ab und spiegeln damit die Positionen des BDZ wieder. Der BDZ hatte vor der Bundestagswahl in zahlreichen Gesprächen mit den politischen Verantwortlichen sowie den Sondierungsgesprächen der künftigen Koalitionäre die Interessen der Beschäftigten mit einem ositionspapier „Zoll stärken statt strukturell schwächen!“ eingebracht.

„Es ist erfreulich, dass eine Vielzahl unserer Positionen berücksichtigt wurden,“ betont BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. „Der Koalitionsvertrag bildet damit eine vielversprechende Grundlage, um in der kommenden Legislaturperiode die Modernisierung und Stärkung des Zolls voranzutreiben. Zudem sind die künftigen Regierungsparteien den Ladenhütern zur Spaltung des Zolls nicht auf dem Leim gegangen. Denn eine kernstrukturelle Neuausrichtung braucht es aus fachlichen Erwägungen nicht und steht entgegen dem Interesse der Zöllnerinnen und Zöllner“, so Dewes weiter.

Für den BDZ ist vielmehr entscheidend, dass die Beschäftigten bei den Vorhaben zur Stärkung und Digitalisierung des Zolls nicht zu kurz kommen. Eine stärkere Zollverwaltung muss den Zöllnerinnen und Zöllnern deutlich mehr Perspektiven als bisher bieten und dafür sorgen, dass Digitalisierung auch zur Entlastung des Personals führt. So kann monotone Aufgabenerledigung zur Erledigung trivialer Zollverkehre nicht im Interesse einer modernen Zollverwaltung sein.

Der Koalitionsvertrag setzt einen deutlichen Schwerpunkt auf eine Stärkung der Sicherheitsbehörden und eine Digitalisierung der Verwaltung. Noch deutlicher als im Koalitionsvertrag der Großen Koalition kommt der Wille zum Ausdruck, den Zoll in seinem Kampf gegen Organisierte Kriminalität, Schwarzarbeit und Geldwäsche weiter zu stärken.

Organisierte Finanzkriminalität wird Schwerpunktthema

Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität soll zu einem Schwerpunktthema gemacht werden. Das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche soll effektiver ausgestaltet und hierfür u.a. der Zoll und die Financial Intelligence Unit (FIU) gestärkt werden. Der soll Zoll in die Lage versetzt werden, Schwarzarbeit und Finanzkriminalität effektiver zu verfolgen. Die Strukturen der Geldwäschebekämpfung sollen dabei optimiert werden, ohne kernstrukturelle Veränderungen vorzunehmen.

Digitalisierung im Fokus

Der Zoll soll digitaler aufgestellt werden, damit er seine Aufgaben effizienter verfolgen kann. IT-Verfahren, welche die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Umgang mit den enormen Datenmengen erleichtern, sollen ausgebaut werden. Für die Stärkung und Digitalisierung u.a. der Bundesfinanzverwaltung sollen die notwendigen Aus- und Weiterbildungskapazitäten geschaffen werden.

Polizeizulage soll ruhegehaltsfähig werden

Die Wertschätzung für die Sicherheitsbehörden soll auch besoldungsrechtlich zum Ausdruck kommen und in diesem Zusammenhang die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt werden.

Hingegen enthält der Koalitionsvertrag keinerlei Aussagen zu laufbahnrechtlichen Reformen. Weiterhin findet die Rückführung der Wochenarbeitszeit für die Bundesbeamtinnen und Beundesbeamten, die von Seiten des BDZ und dbb seit Jahren vehement angemahnt wird, keinerlei Beachtung im Koalitionsvertrag. Was jedoch nicht heißt, dass diese Themen in der nächsten Legislaturperiode gänzlich unberücksichtigt bleiben. Für uns bedeutet dies, dass wir insbesondere diese beiden Punkten im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen auf allen Ebenen in den weiteren politischen Gesprächen thematisieren werden.

Der BDZ wird dazu beitragen, dass die Rahmenbedingungen im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen weiter fortentwickelt werden. Im nächsten BDZ Magazin werden wir ausführlich darstellen, welche Handlungsspielräume der Koalitionsvertrag für die Umsetzung der vom BDZ angestrebten Ziele eröffnet."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/koalitionsvertrag-wie-die-ampel-den-zoll-bundeszentralamt-fuer-steuern-und-die-digitalisierung-st.html


 

 

dbb: Warnstreiks im Norden und Aktion am Landtag in Kiel (#EKR21)

dbb: Warnstreiks im Norden und Aktion am Landtag in Kiel (#EKR21)

In der Einkommensrunde der Länder (#EKR21) und den Tarifverhandlungen kamen hunderte von Demonstraten zu Warnstreiks im Norden zusammen:

"Einkommensrunde 2021

Warnstreiks im Norden und Aktion am Landtag in Kiel

Einkommensrunde 2021

Insbesondere Beschäftigte des Straßenverkehrsdienstes und der Finanzverwaltung warnstreikten in Schleswig-Holstein, mehr als 300 Menschen kamen zur Kundgebung in Kiel.

„Der Norden streikt – was die Arbeitgeber können, können wir schon lange“, rief dbb Tarifvorstand Volker Geyer den mehr als 300 demonstrierenden Landesbeschäftigten am
24. November 2021 in Kiel zu und spielte damit auf die Blockadehaltung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an, die in der laufenden Einkommensrunde auch beim zweiten Verhandlungstermin kein Angebot vorgelegt und keinerlei Anstalten gemacht hatte,
in konkrete Gespräche einzusteigen. Vor dem Landtag an der Kieler Förde fasste Geyer den Unmut der Beschäftigten in Worte: „Die TdL will nicht wirklich etwas erreichen, es sei denn, Verhindern und Vor-die-Wand-Fahren ist jetzt neuerdings ein politisches Ziel. So geht man nicht mit Menschen um, die insbesondere in den letzten eineinhalb Jahren alles dafür gegeben haben, dass das Land trotz Pandemie weiter funktioniert. Trotz Personalmangels an den Schulen oder in den Krankenhäusern, obwohl zum Beispiel die Bezahlung im Bereich der Straßenmeistereinen mittlerweile deutlich hinter der Bezahlung des TV Autobahn auf Bundesebene hinterherhinkt, sind die Arbeitgeber nicht bereit, in diese Menschen und ihre Arbeitsbedingungen zu investieren. Das ist ein Skandal“, kritisierte Geyer. Verschlechterungen bei der Eingruppierung, die die TdL mit einem Neuzuschnitt des so genannten Arbeitsvorgangs anstrebt, erteilte der dbb Vize eine klare Absage:
„Da werden wir keinen einzigen Millimeter nachgeben, zumal wir die Rechtsprechung zu diesem Thema ganz klar auf unserer Seite haben.“

Auch Kai Tellkamp, Landesvorsitzender des dbb schleswig-holstein, griff das Problem „Einkommensbremse durch Eingruppierung“ kritisch auf: „Die Arbeitgeber weigern sich hier in Schleswig-Holstein bereits heute zunehmend, die Beschäftigten vom geltenden Eingruppierungsrecht profitieren zu lassen. Sie bestehen auf größere Zeitanteile bei höherwertigen Tätigkeiten als Voraussetzung für eine bessere Entgeltgruppe.
Statt gerichtliche Urteile zugunsten der Beschäftigten zu akzeptieren, wollen die Arbeitgeber aber nun die Tarifregelungen zulasten der Beschäftigten ändern.
Diese Erosion tarifvertraglicher Ansprüche werden wir niemals akzeptieren“, unterstrich Tellkamp. „Im Gegenteil:
Es ist höchste Zeit für ein deutliches Einkommensplus, das den Kolleginnen und Kollegen im Tarif- und Beamtenbereich einen angemessenen Inflationsausgleich bietet und zugleich ihren Leistungen und dem Wettbewerb gerecht wird“, forderte der dbb Landeschef und stellte klar:
„Ohne uns ist kein Staat zu machen.“ Die Demonstrierenden in Kiel schlossen sich – mit gebührendem Corona-Abstand – vor dem Landtag zu einer Menschenkette zusammen und machten während der Aktion mit einem Aufsteller und Bildmotiven die wichtige Rolle der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes deutlich.

Hintergrund

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern für die Beschäftigten der Länder unter anderem eine Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 5 Prozent, mindestens um 150 Euro monatlich (im Gesundheitswesen mindestens 300 Euro) sowie eine Erhöhung der Azubi-/Studierenden-/Praktikantinnen-/Praktikanten-Entgelte um 100 Euro. Von den Verhandlungen betroffen sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte:
Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 27./28. November 2021 in Potsdam geplant."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/artikel/warnstreiks-und-aktion-im-norden.html


 

 

Donnerstag, 25. November 2021

BDZ im HPR beim BMF: Neugestaltung der Studienstrukturen des gehobenen Zolldienstes - Umstellung auf Bachelor of Laws-Studiengang

BDZ im HPR beim BMF: Neugestaltung der Studienstrukturen des gehobenen Zolldienstes - Umstellung auf Bachelor of Laws-Studiengang

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der September 2021-Sitzung u.a. folgendes Thema besprochen:

Umgestaltung des Diplom-Finanzwirt-Studiengangs an der Hochschule des Bundes auf einen Bachelor of Laws-Studiengang

"Neugestaltung der Studienstrukturen des gehobenen Zolldienstes

Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Besprechung der digitalen Sitzung des Hauptpersonalrats am 15. September 2021 informierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Hauptpersonalrat (HPR) über strategische Rahmenvorgaben für die anstehende Neugestaltung der Studienstrukturen des gehobenen Zolldienstes.
Das
BMF setzt darin zum Ziel, dass die Laufbahnausbildung für den gehobenen Zolldienst zukunftsorientiert fortentwickelt und die Gewinnung von Nachwuchskräften durch eine
attraktive, studienbegleitende Aus
bildung gesichert werden soll.
Die
Grundlage für die Erörterung dieses Reformvorhabens zwischen dem
HPR-Gremium und den zuständi
gen VertreterInnen des BMF bildete ein Eckpunktepapier zur Studienneuordnung Zoll.
Der
Vorsitzende
des HPR, Thomas Liebel, konnte zu diesem aufschlussreichen Abstimmungsgespräch die Abteilungsleiterin Z, MDin Dr. Stahl-Hoepner, den Leiter der Unterabteilung ZB, MDg Schmidt, die Leiterin des Referats Z B 5 (Aus- und Fortbildung in der Bundesfinanzverwaltung) MRin Pedack sowie RD Rümpelein und OAR Guderjan (beide Referat Z B 5) begrüßen.
Für die Abteilung III (Zoll;
Umsatzsteuer; Verbrauchsteuern) waren die Unterabteilungsleiterin
IIIA, MDgin Dr. Jakob und der Leiter
des Referats III A 4 (Organisatins-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten der Zollverwaltung), MR Bispinck zur gemeinschaftlichen Besprechung zugeschaltet.

Eckpunkte für die Studienneuordung Zoll
Im Kern sehen die strategischen
Rahmenvorgaben vor, dass das Studium als akkreditierter Bachelorstudiengang aufgesetzt werden soll.
Das Studium soll dabei inhaltlich
stärker auf die Kompetenzanforderungen des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Zollverwaltung ausgerichtet werden.
Dazu ist geplant die
fachlichen Studieninhalte zugunsten einer verstärkten Entwicklung von Methodenkompetenzen zu reduzieren.
Da
rüber hinaus wird das Ziel gesetzt, dass die Studierenden vermehrt
Handlungskompetenzen durch eine
engere Verzahnung von Fachtheorie und Praxis entwickeln sollen.
Auf
die Ausprägung digitaler Kompetenzen soll ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die generalistische, berufsfeldbezogene Orientierung des Studiengangs soll durchgehend
erhalten bleiben. Schließlich soll
durch die Modularisierung und damit die Verteilung der Laufbahnprüfung auf die einzelnen Modulprüfungen, welche über die theoretischen
Studienabschnitte verteilt anfallen,
eine organisatorische Entzerrung des Prüfungsgeschehens im Studienablauf stattfinden. Abschließend ist geplant das Studium mit einer Bachelorarbeit abschließen zu lassen, welche ebenfalls als Teil der
Laufbahnprüfung einbezogen wird.

Eine klassische Zwischen- und Ab
schlussprüfung wird es damit nicht mehr geben. 

Künftig zwei Einstellungstermine für potentielle BewerberInnen des
gehobenen Zolldienstes

Um dies Umzusetzen, wird künftig
eine Aufteilung der Einstellungen auf zwei jährliche Einstellungstermine durch das BMF vorgesehen.
Das BMF beauftragt die Hochschule
des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich Finanzen, die Studienneuordnung für den gehobenen Zolldienst unter Berücksichtigung
der strategischen Rahmenvorga
ben im Detail neu auszugestalten und den anschließenden Prozess zur Akkreditierung des modularisierten Studiengangs einzuleiten.
Die Akkreditierung erfolgt durch
eine externe Agentur. Zeitlich wird das Ziel gesetzt, dass die Studienreform spätestens bis zur Inbetriebnahme der Niederlassung der Hochschule des Bundes – Fachbereich Finanzen in Rostock im Jahr 2025 abgeschlossen wird.
Die BDZ-Fraktion im HPR wird den
gesamten Prozess der Studienreform eng begleiten. Zwei Aspekte stehen dabei besonders im Fokus: zum einen gilt es, die Beschäftigten, die im Umfeld der theoretischen und praktischen Ausbildung tätig sind, vor Überlastungen zu
schützen.
Es darf nicht dazu kommen, dass beispielsweise mit der beabsichtigten Durchführung von zwei jährlichen Einstellungsverfahren der Nachwuchskräfte des gehobenen Zolldienstes ein Mehraufwand für die Einstellungsbehörden generiert wird, der am Ende ressourcenmäßig nicht ausgeglichen wird.
Wir werden uns ferner dafür ein
setzen, dass klare Umsetzungsplanungen vorgelegt werden, welche die Machbarkeit des Vorhabens unterstreichen.
Zum anderen muss
die Studienreform für die betroffenen Nachwuchskräfte von Vorteil sein und hierbei insbesondere die angestrebte Reduzierung der Stofffülle, welche in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat, umgesetzt werden.
Die Eckpunkte der Studienneuord
nung sind – wie in einem Eckpunktepapier üblich – stellenweise sehr abstrakt gehalten.
Daher wird der
BDZ-geführte HPR die weitere Umsetzung eng begleiten.
Grundsätz
lich ist es zu begrüßen, dass eine Neuausrichtung des Studiengangs und damit einhergehender Akkreditierung angestrebt wird. Es bleibt abzuwarten, ob sich die weitere
Entwicklung im Detail auch positiv
auswirken wird, da es in der Vergangenheit keine vergleichbaren Reformansätze gab. Wir werden hierzu in der nächsten Ausgabe des
BDZ Magazins ausführlich berich
ten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT HPR-Info Nr. 9/2021, S. 1/2,
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210916_HPR.pdf