BDZ bewertet Koalitionsvertrag aus Sicht der Zollverwaltung (Bundesfinanzverwaltung)
Der Bundesvorstand der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat den am 24.11.2021 vorgestellten Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition aus Sicht der Zollverwaltung und Bundesfinanzverwaltung folgendermaßen bewertet:
Die Ampel steht: Am 24.11.2021 haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag
vorgestellt. Danach will die künftige Regierung u.a. den Zoll moderner
und digitaler aufstellen. Zudem zielen verschiedene Absichtserklärungen
auf eine sichtbare Stärkung des Zolls, des BZSt sowie FIU ab und
spiegeln damit die Positionen des BDZ wieder. Der BDZ hatte vor der
Bundestagswahl in zahlreichen Gesprächen mit den politischen
Verantwortlichen sowie den Sondierungsgesprächen der künftigen
Koalitionäre die Interessen der Beschäftigten mit einem ositionspapier „Zoll stärken statt strukturell schwächen!“ eingebracht.
„Es ist erfreulich, dass
eine Vielzahl unserer Positionen berücksichtigt wurden,“ betont BDZ
Bundesvorsitzender Dieter Dewes. „Der Koalitionsvertrag bildet damit
eine vielversprechende Grundlage, um in der kommenden Legislaturperiode
die Modernisierung und Stärkung des Zolls voranzutreiben. Zudem sind die
künftigen Regierungsparteien den Ladenhütern zur Spaltung des Zolls
nicht auf dem Leim gegangen. Denn eine kernstrukturelle Neuausrichtung
braucht es aus fachlichen Erwägungen nicht und steht entgegen dem
Interesse der Zöllnerinnen und Zöllner“, so Dewes weiter.
Für den BDZ ist vielmehr
entscheidend, dass die Beschäftigten bei den Vorhaben zur Stärkung und
Digitalisierung des Zolls nicht zu kurz kommen. Eine stärkere
Zollverwaltung muss den Zöllnerinnen und Zöllnern deutlich mehr
Perspektiven als bisher bieten und dafür sorgen, dass Digitalisierung
auch zur Entlastung des Personals führt. So kann monotone
Aufgabenerledigung zur Erledigung trivialer Zollverkehre nicht im
Interesse einer modernen Zollverwaltung sein.
Der Koalitionsvertrag setzt einen deutlichen Schwerpunkt
auf eine Stärkung der Sicherheitsbehörden und eine Digitalisierung der
Verwaltung. Noch deutlicher als im Koalitionsvertrag der Großen
Koalition kommt der Wille zum Ausdruck, den Zoll in seinem Kampf gegen
Organisierte Kriminalität, Schwarzarbeit und Geldwäsche weiter zu
stärken.
Organisierte Finanzkriminalität wird Schwerpunktthema
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität soll zu
einem Schwerpunktthema gemacht werden. Das strategische Vorgehen gegen
Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche soll
effektiver ausgestaltet und hierfür u.a. der Zoll und die Financial
Intelligence Unit (FIU) gestärkt werden. Der soll Zoll in die Lage
versetzt werden, Schwarzarbeit und Finanzkriminalität effektiver zu
verfolgen. Die Strukturen der Geldwäschebekämpfung sollen dabei
optimiert werden, ohne kernstrukturelle Veränderungen vorzunehmen.
Digitalisierung im Fokus
Der Zoll soll digitaler aufgestellt werden, damit er seine
Aufgaben effizienter verfolgen kann. IT-Verfahren, welche die Arbeit
der Zöllnerinnen und Zöllner im Umgang mit den enormen Datenmengen
erleichtern, sollen ausgebaut werden. Für die Stärkung und
Digitalisierung u.a. der Bundesfinanzverwaltung sollen die notwendigen
Aus- und Weiterbildungskapazitäten geschaffen werden.
Polizeizulage soll ruhegehaltsfähig werden
Die Wertschätzung für die Sicherheitsbehörden soll auch
besoldungsrechtlich zum Ausdruck kommen und in diesem Zusammenhang die
Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt werden.
Hingegen enthält der Koalitionsvertrag keinerlei Aussagen
zu laufbahnrechtlichen Reformen. Weiterhin findet die Rückführung der
Wochenarbeitszeit für die Bundesbeamtinnen und Beundesbeamten, die von
Seiten des BDZ und dbb seit Jahren vehement angemahnt wird, keinerlei
Beachtung im Koalitionsvertrag. Was jedoch nicht heißt, dass diese
Themen in der nächsten Legislaturperiode gänzlich unberücksichtigt
bleiben. Für uns bedeutet dies, dass wir insbesondere diese beiden
Punkten im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen auf allen Ebenen
in den weiteren politischen Gesprächen thematisieren werden.
Der BDZ wird dazu beitragen, dass die Rahmenbedingungen im
Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen weiter fortentwickelt
werden. Im nächsten BDZ Magazin werden wir ausführlich darstellen,
welche Handlungsspielräume der Koalitionsvertrag für die Umsetzung der
vom BDZ angestrebten Ziele eröffnet."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/koalitionsvertrag-wie-die-ampel-den-zoll-bundeszentralamt-fuer-steuern-und-die-digitalisierung-st.html
Hintergrund