Freitag, 22. Februar 2019

Gedanken zur BDZ-Mitgliedschaft im fortgeschrittenen Alter - Beispiele

Gedanken zur BDZ-Mitgliedschaft im fortgeschrittenen Alter - Beispiele

Beim Thema "Mitgliederwerbung" denken wir gerne an Neueinstellungen und Nachwuchskräfte.

Allerdings können auch gestandene Beamte und Tarifbeschäftigte in der Mitte oder am Ende der Karriere ebensogerne der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft beitreten.

Hier einige aktuelle, prominente aber anonyme Beispiele aus Bremen:

Eine sehr engagierte Kollegin wurde angesprochen, in welcher Gewerkschaft sie organisiert sei. Sie antwortete in keiner. Die Nachfrage, dass bitte dieses Engagement auch in der Gewerkschaft gerne gesehen werde, resultierte in einem BDZ-Beitritt...

Ein gestandener Beamter steht vor der Beförderung in das letzte Amt seiner Laufbahn. Er erkennt, dass in der Gewerkschaft Aufbruchsstimmung herrscht und eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ihm nicht mehr schaden kann - und tritt bei (traurig genug, dass eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft in manchen Bereichen als hinderlich angesehen wird - das ist aus Sicht von BDZ und dbb nicht tolerierbar und erwähnungswürdig)...

Ein Kollege wird benötigt, der die Pensionärsbetreuung übernimmt und ein Kandidat wird angesprochen. Dieser entgegnet, er müsse darüber nachdenken. 
In den folgenden Gesprächen stellt sich heraus, dass er vor Jahren ausgetreten ist. 
Dann der bemerkenswerte Satz: "Die Mitgliedschaft ist kein Problem, das kostet ja nicht viel..."

Eine Kollegin steht vor der Pensionierung. Sie gibt zum Abschied einen Beitrittsantrag auf Mitgliedschaft ab mit den Worten "ich will ja weiterhin auf dem Laufenden bleiben" und lässt die Gewerkchafter postiv überrascht und verdutzt zurück...

Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass alle in der Zollverwaltung aktiven Beamten und Tarifbeschäftigten jederzeit austreten, aber auch wieder eintreten können. 
Und für eine BDZ-Mitgliedschaft gibt es viele gute Gründe...

Für die Gedanken:
Dr. Carsten Weerth, Stv. Vorsitzender BDZ OV Bremen


Donnerstag, 21. Februar 2019

Generalzolldirektion: Starker Auftritt www.talent-im-einsatz.de

Generalzolldirektion: Starker Auftritt www.talent-im-einsatz.de

Die Nachwuchswerbe-Kampagne der GZD kommt modern und jugendlich auf die künftigen Bewerberinnen und Nachwuchskräfte der Zollverwaltung zu unter der URL: www.talent-im-einsatz.de

Generalzolldirektion: Starker Auftritt www.talent-im-einsatz.de

Hauptzollamt Bremen: Zoll prüft Kurierdienste - Kontrollen führen zu zwei vorläufigen Festnahmen



Hauptzollamt Bremen: Zoll prüft Kurierdienste -
Kontrollen führen zu zwei vorläufigen Festnahmen


Die Zollverwaltung und das Hauptzollamt Bremen haben inzwischen sehr viel mehr Aufgaben als nur die Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und die Erhebung der Verbrauchsteuern. Eine der neuerern Aufgaben ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) - das Sachgebiet E.
Hier eine aktuelle Pressemitteilung über erfolgreiche Ermittlungen:


"15.02.2019 – 09:00


HZA-HB: Zoll prüft Kurierdienste
Kontrollen führten zu zwei vorläufigen Festnahmen


Am Freitag, 8. Februar 2019 hat der Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung
in Bremen drei Stützpunkte von Kurierdiensten und in Bremerhaven zwei weitere Stützpunkte 
kontrolliert. Dabei wurden über 50 Beamte eingesetzt, die fast 300 Beschäftigte verschiedener 
Unternehmen antrafen. Bei zwei Arbeitern wurden gefälschte rumänische Identitätskarten 
festgestellt. 
Die Dokumente waren im Besitz von aus der Republik Moldawien stammenden Beschäftigten. 
Beide wurden wegen Verdacht des illegalen Aufenthalts und Urkundenfälschung vorläufig 
festgenommen und der Polizei übergeben. 
"Wir überprüfen regelmäßig im Rahmen bundesweiter Schwerpunktprüfungen einzelne 
Branchen nach Hinweisen für Schwarzarbeit", erläutert Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin 
des Hauptzollamts Bremen. 
"Wir ahnden entsprechende Verstöße gegen den Mindestlohn und gegen das Vorenthalten 
von Sozialversicherungsbeiträgen", so Tödter weiter. 
"Die Vorlage gefälschter EU-Identitätskarten stellen wir häufig fest. 
Hier versuchen sich Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern verbotswidrig eine 
Arbeitsmöglichkeit in der EU zu erschleichen." 
Aufgrund der gemachten Feststellungen werden sich weitere Prüfungen bei den Unternehmen 
zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
anschließen. 

Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de"

Quelle: www.presseportal.de, URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121225/4193782 
 und www.zoll.de, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z67_sp_paketdienste_hb.html

 

DPolG-Bremen schlägt Alarm - Personalprobleme, Nachwuchsmangel!

DPolG-Bremen schlägt Alarm - Personalprobleme, Nachwuchsmangel!

Die Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Bremen im dbb Landesbund Bremen teilen wir gerne vor der Bremer Bürgerschaftswahl am 26.5.2019, da sie eindrücklich auf die Personalprobleme der Bremer Polizei hinweist:


"Pressemitteilung der DPolG in Bremen

Der Nachwuchs fehlt! - 

Deutsche Polizeigewerkschaft schlägt Alarm

Die Personalprobleme der Polizei aus den vergangenen Jahren sind bekannt, und die Politik reagiert darauf mit einer Erhöhung der Einstellungszahlen. Zusätzlich wurde die sogenannte Zielzahl der Polizei erhöht, die beschreibt, wie viele Beschäftigte die Behörde zukünftig haben soll. Doch nun tut sich ein neues Problem auf, wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bremen mitteilt. "Der Polizei fehlt der Nachwuchs", sagt Jürn Schulze , Landesvorsitzender der Gewerkschaft. "Die Bewerberzahlen sind massiv gesunken, und nach unseren Informationen konnte bisher nicht einmal die Hälfte der angestrebten 200 Anwärterinnen und Anwärter gewonnen werden."
Ursachen gibt es nach Schulzes Meinung viele. "Da ist der Wettbewerb mit anderen Bundesländern, es scheint auch eine grundsätzlich kritischere Auseinandersetzung mit dem Beruf zu geben, die angebotenen Karrierechancen sind nicht mit Angeboten aus der freien Wirtschaft vergleichbar, vor allem aber ist das starre Festhalten an einem bestimmten Schulabschluss ein Hinderniss," so Schulze.
Wer sich in Bremen bei der Polizei bewerben will, muss mindestens die Fachhochschulreife vorweisen. "Das engt die Zahl potentieller Bewerberinnen und Bewerber von vornherein unnötig ein", meint der Gewerkschaftschef. Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss müssten hohe Hürden nehmen:"Von ihnen wird zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erwartet. Das geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen komplett vorbei." Denn wer sich für einen Beruf entschieden habe, sei nach mehrjähriger Erfahrung in der Regel fest verwurzelt und strebe nur in Ausnahmefällen eine Neuorientierung an.
Die DPolG fordert daher, den Zugang zum Polizeiberuf für Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zu erleichtern. Seiner Meinung nach könne es ein erster Schritt sein, Schulabschluss und abgeschlossene Berufausbidung der Fachhochschulreife gleichzustellen. "Darüber hinaus sollte die Politik aber auch die Voraussetzungen schaffen, um nach niedersächsischem Vorbild Absolventen des mittleren Bildungsweges unmittelbar als Bewerber zuzulassen und sie über eine Fachoberschulreife zur Fachhochschulreife zu führen. Dieser Schritt würde der Polizei mit einem Schlag ein weit größeres Bewerberfeld öffnen."
Ein solches Verfahren würde zwar die Ausbildungsdauer um zwei Jahre verlängern und damit auch das Aufwachsen auf die Zielzahl verlangsamen, aber im Ergebnis einen Gewinn für die Polizei bedeuten.
Eine Absenkung des Ausbildungsniveaus lehnt die Gewerkschaft ausdrücklich ab.
(Herausgeber: Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesbund Bremen e.V., Industriestraße 12, 28199 Bremen, V.i.S.d.P.: Jürn Schulz,
Telefon: (0151)504 719 06
info@dpolg-bremen.de    

www.dpolg-bremen.de)"

Quelle: DPolG Landesbund Bremen, URL: https://www.dbb-bremen.de/aktuelles/news/der-nachwuchs-fehlt-deutsche-polizeigewerkschaft-schlaegt-alarm/"

Mittwoch, 20. Februar 2019

BMF: Brexit und Zoll

BMF: Brexit und Zoll

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im BMF-Monatsbericht 1/2019 die  Analyse des Brexit aus Zollsicht veröffentlicht:

"Br­e­xit und Zoll
    • Mit Ablauf des 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland voraussichtlich die Europäische Union (EU) verlassen.
    • Die Auswirkungen des Brexits hängen entscheidend davon ab, ob es zu einem ungeregelten Brexit kommt oder ob es noch gelingt, mit den Regelungen im Austrittsabkommen einen geordneten Brexit zu vollziehen.
    • Mit dem Austritt aus der EU wird das Vereinigte Königreich auch den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen.
    • Als Folge wird – bei einem ungeregelten Brexit ab dem 30. März 2019 – insbesondere der Warenverkehr zwischen der Insel und dem Kontinent nach allen unionsrechtlichen Regelungen gegenüber Drittländern zu behandeln sein.
    • Auf diese Situation bereiten sich die Bundesregierung und die Zollverwaltung sorgfältig vor.

    Austritt aus der Europäischen Union

    Nachdem beim „Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen
    Union“ am 23. Juni 2016 knapp 52 % der Wähler gegen den Verbleib gestimmt hatten, unterrichtete das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat am 29. März 2017 von seiner Absicht, aus der EU auszutreten.
    Dadurch wurde das Austrittsverfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union offiziell eingeleitet. Am 19. Juni 2017 begannen die Austrittsverhandlungen – ein bisher beispielloses Unterfangen. Am 14. November 2018 schließlich
    legten die Europäische Kommission und die britische Regierung den „Brexit-Deal“ vor – ein Abkommen
    über die Modalitäten und die Umsetzung des Austritts sowie eine politische Erklärung, um den Rahmen für die zukünftigen Beziehungen
    post-Brexit festzulegen. Durch das Austrittsabkommen soll ein geordneter Brexit möglich werden.
    Am 25. November 2018 hat der Europäische Rat das Austrittsabkommen und die politische Erklärung zu den zukünftigen Beziehungen gebilligt.
    Damit das Abkommen wirksam werden kann, müssen das britische Parlament und auf EU-Seite das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen.
    Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union regelt das Verfahren für den Austritt aus der EU. Demnach müssen die
    Verhandlungen über den geordneten Austritt innerhalb von zwei Jahren nach Auslösung von Artikel 50 abgeschlossen sein. Diese Frist kann aber verlängert werden, wenn der Europäische Rat dies einstimmig im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich beschließt.
    Überdies kann, wie der Europäische Gerichtshof jüngst entschieden hat, die britische Austrittserklärung noch einseitig
    zurückgezogen werden.
    Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat am  15. Januar 2018 [richtig wäre 15.1.2019] mehrheitlich das Austrittsabkommen
    abgelehnt. Nun müssen die nächsten Entscheidungen der Regierung und des Parlamentes des Vereinigten
    Königreichs abgewartet werden.

    Festzuhalten bleibt jedoch: Ob nun der Brexit ungeordnet kommt oder doch geordnet vonstattengeht
    und damit das Vereinigte Königreich bis mindestens zum Jahr 2020 in einer Übergangsphase von der EU
    noch „wie ein Mitgliedstaat behandelt wird“ – das Land würde perspektivisch mit dem Austritt aus der EU auch den gemeinsamen Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Folgen dieser Entwicklung werden Zollformalitäten und Zollkontrollen
    im Waren- und Personenverkehr mit dem Vereinigten Königreich sein. Entweder geschieht dies ungeregelt
    ab dem 30. März 2019, ungeregelt zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 (sofern die Austrittsfrist
    verlängert wird, ohne dass dies in der Sache etwas ändert) oder mit Ablauf der im Austrittsabkommen
    vereinbarten Übergangszeit.


    Zollrechtliche Folgen eines ungeregelten Brexits

     
    Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, wird das Vereinigte Königreich ab diesem Zeitpunkt von
    der Zollverwaltung wie jedes Drittland behandelt, mit dem keine besonderen Abkommen bestehen.
    Es gelten unmittelbar alle Bestimmungen, die das Zollrecht für den Waren- und Personenverkehr mit
    Drittländern vorsieht. Die wichtigste Rechtsgrundlage hierfür ist der Unionszollkodex (UZK).
    Der Unionszollkodex, die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK),
    gilt seit dem 1. Mai 2016. Der UZK ist der unionsrechtliche Basisrechtsakt für das Zollrecht. Er legt die Grundzüge des auf
    die Zukunft ausgerichteten europäischen Zollrechts fest. Ergänzt wird der UZK durch sein Durchführungsrecht. Allgemeine
    Informationen zu allen zollrechtlichen Rechtsgrundlagen finden sich unter
    http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901101.

    Einfuhr von Waren in die Europäische Union

    Nach dem EU-Austritt müssen alle Warenlieferungen aus dem Vereinigten Königreich in die EU
    durch den Zoll abgefertigt werden. Denn alle Waren, die über die Grenze des Zollgebiets der EU
    verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Sie müssen in ein bestimmtes Zollverfahren
    überführt werden. Dies wird mit einer Zollanmeldung elektronisch, schriftlich oder mündlich bekundet. Soll die eingeführte Ware endgültig im Zollgebiet der EU verbleiben und in deren Wirtschaftskreislauf eingehen, kommt das Zollverfahren
    „Überlassung zum freien Verkehr“ in Betracht. Sollen Waren unverändert zwischen zwei im Zollgebiet der EU liegenden Orten befördert werden, so sind sie in das „Versandverfahren“ zu überführen.
    Für Waren, die eingeführt werden, um sie zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im
    EU-Zollgebiet zu verwenden und sie im Anschluss daran wieder auszuführen, gibt es das „Zollverfahren
    der vorübergehenden Verwendung.“ Bei Einfuhr in das EU-Zollgebiet werden Waren gegebenenfalls
    mit einem Zoll belegt. Die Zölle werden von der Zollverwaltung für die EU eingenommen und dorthin abgeführt. Zollkontrollen sind überdies jederzeit möglich.
    Weitere Informationen zu den genannten und allen anderen Zollverfahren sowie zur Zollanmeldung
    und allen damit zusammenhängenden Aspekten finden sich im Internet unter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901102. Fragen rund um den Zolltarif und die Zollwerte werden dort ebenfalls beantwortet.
    Des Weiteren ist bei der Einfuhr zu beachten, ob es sich um Waren handelt, die mit einer Verbrauchssteuer
    belegt sind (z. B. Energieerzeugnisse, Alkohol- und Tabakprodukte), ob Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist und ob die Waren Verboten oder Beschränkungen unterliegen (z. B. Waffen oder lebende Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse).
    Ebenfalls relevant ist, ob weitere besondere zollrechtliche Regelungen gelten, wie die des Außenwirtschaftsrechts
    (etwa beim Barmittelverkehr) oder des Marktordnungsrechts (für landwirtschaftliche Erzeugnisse). Ferner kann bei der Einfuhr der
    Nachweis des sogenannten Warenursprungs erforderlich werden.
    Weitere Informationen zum Thema finden sich unter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901103.

    Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union

    Alle Waren, die aus der EU in einen nicht zur EU gehörenden Staat ausgeführt werden, müssen durch den Zoll abgefertigt erden; sie sind in einem Ausfuhrverfahren zum Export anzumelden. Hier kann zwischen der „Endgültigen Ausfuhr“, der „Vorübergehenden Ausfuhr“ und der „Wiederausfuhr“ unterschieden werden. Das Ausfuhrverfahren wird grundsätzlich in zwei Verfahrensabschnitte unterteilt:
    Die erste Stufe ist die Eröffnung des Ausfuhrverfahrens bei der Ausfuhrzollstelle. In der zweiten Stufe wird das Ausfuhrverfahren bei der Ausgangszollstelle beendet und die Ware aus dem EU-Zollgebiet ausgeführt. In vielen Fällen sind hierbei Vereinfachungen möglich.
    Auf auszuführende Waren werden aktuell keine Zölle erhoben. Sie sind auch von der Umsatzsteuer und von den Verbrauchsteuern befreit. Allerdings können im Bestimmungsland Zölle und Verbrauchsteuern für die dortige Einfuhr anfallen.
    Zudem gelten die nationalen Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts. Die Ausfuhr von Waren kann aus verschiedenen Gründen verboten oder zumindest eingeschränkt sein (z. B. bei Waffen oder aufgrund von Embargomaßnahmen).
    Weitere Informationen zu den Ausfuhrverfahren finden sich unter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901104 und
    zu den Einschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs unter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901105.

    Reiseverkehr

     
    Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, gelten für Reisende ab diesem Zeitpunkt die gleichen allgemeinen
    Mengen- und Wertgrenzen, die auch bei (Rück)Reisen aus anderen Drittländern gelten (z. B. bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Energieerzeugnisse, Alkohol- und Tabakprodukte).
    Sofern die Mengen- und Wertgrenzen überschritten werden, sind die Waren beim Zoll anzumelden. Darüber hinaus sind möglicherweise weitere Einschränkungen zu beachten, wie etwa bestimmte Verbote und Beschränkungen (z. B. im
    Hinblick auf nicht zugelassene Arzneimittel, exotische Tierarten oder gefälschte Markenprodukte).
    Weitere Informationen zu den Regelungen für den Reiseverkehr finden sich unter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901106.
    Werden Waren von höherem Wert (z. B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck) mit auf die Reise genommen, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Nachweis mitzuführen, um Zweifel an der Herkunft der Ware und eine daraus
    gegebenenfalls resultierende Abgabenerhebung zu vermeiden.
    Weitere Informationen finden sich unter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901107.

    Vorbereitungen auf den Brexit
    Verwaltung
     

    Zur Vorbereitung auf den Brexit arbeiten das BMF und die Zollverwaltung eng zusammen und bereiten sich umfassend auf die Auswirkungen der möglichen Brexit-Szenarien vor. Wesentlich ist hierbei vor allem eines: Die Zollverwaltung übernimmt post-Brexit keine neuen Aufgaben. Insbesondere die Abfertigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist eine Arbeit, mit der der deutsche Zoll bestens vertraut ist. Allerdings wird der Umfang dieser Aufgabe zunehmen; die Zollverwaltung rechnet mit einem punktuell erhöhten Abfertigungs- und Kontrollaufwand. Die Vorbereitungen zielen daher vornehmlich darauf ab, die sach- und bedarfsgerechte Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben an den bedeutenden internationalen See- und Flughäfen weiterhin zu gewährleisten.
    Einem möglichen ungeregelten Brexit wird der Zoll zusätzlich über eine temporäre Priorisierung innerhalb seiner Aufgabenbereiche begegnen, und zwar über einen flexiblen Personaleinsatz und durch die IT-gestützte Optimierung des Abfertigungsprozesses.
    Der Brexit hat überdies einen Mehrbedarf an Personal zur Folge. Rund 900 Stellen wurden mit dem Haushaltsgesetz 2019 dafür bereitgestellt. Dieses Personal wird sukzessive die Zollverwaltung verstärken. Neben der Ausbildung eigener Nachwuchskräfte
    ist die Einstellung externer Kräfte in allen geeigneten Bereichen der Zollverwaltung ein wichtiger Eckpfeiler der Personalgewinnung.
     

    Wirtschaft 

    Der Brexit kann nicht allein durch die Verwaltung bewältigt werden. Unternehmen, die im Warenhandel
    mit dem Vereinigten Königreich aktiv sind und es bleiben wollen, müssen sich ebenfalls auf den Brexit vorbereiten. Dazu müssen sie grundsätzlich etwa prüfen, inwieweit beispielsweise:
    ●● für sie bestehende Bewilligungen durch das Hauptzollamt angepasst werden können (z. B. Erweiterung des Länderkreises, Veredelungs- und Lagerorte im Vereinigten Königreich),
    ●● neue zollrechtliche Bewilligungen beim Hauptzollamt zu beantragen sind, insbesondere die Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers bei der Einfuhr von Waren (bitte beachten: für Neuanträge gibt es Bearbeitungsfristen).
    Die folgenden Hinweise schließlich richten sich an Wirtschaftsbeteiligte, die bislang zwar im Handel mit dem Vereinigten Königreich, aber ausschließlich innerhalb des Binnenmarkts tätig waren und daher bisher nicht mit dem Zoll in Berührung gekommen sind. Für sie gilt:
    ●● Wirtschaftsbeteiligte müssen sich bei den Zollbehörden registrieren. Das örtlich zuständige Hauptzollamt erteilt auf Antrag eine sogenannte Economic-Operators’-Registration-and-Identification-Nummer (EORI-Nummer).
    ●● Der Informationsaustausch (etwa in Form der Zollanmeldung) zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden erfolgt prinzipiell elektronisch.
    Für die Nutzung des hierfür bestehenden IT-Systems ATLAS bedarf es u. a. einer Anmeldung und einer zertifizierten Software.
    ●● Zollanmelder müssen grundsätzlich in der EU ansässig sein.
    ●● Eine Vertretung bei der Erledigung von Zollförmlichkeiten ist möglich (z. B. durch Zollagenten).
    Zur Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten fanden bereits – aufgrund einer gemeinsamen Initiative mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft – von Mitte September bis Anfang November 2018 bundesweit sieben Informationsveranstaltungen zum Thema „Brexit und Zoll“ statt. Die Wirtschaftsbeteiligten wurden durch das BMF und die Generalzolldirektion vor allem über Zollförmlichkeiten im Warenverkehr mit Drittländern informiert. Außerdem erhielten sie einen Überblick über das Besondere Zollrecht (Verbote und Beschränkungen, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen).
    Darüber hinaus wurden sie gebeten, sich ihrerseits auf den Brexit vorzubereiten.
    Auf den Veranstaltungen waren insgesamt etwa 1.500 Teilnehmende zugegen, die die Erläuterungen als sehr hilfreich für ihre Vorbereitungen eingestuft haben.

    Kontaktmöglichkeiten mit dem deutschen Zoll

    Bei Fragen stehen
    ●● die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901108
    ●● und die örtlich zuständigen Hauptzollämter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901109 zur Verfügung.

    Weitere Informationsangebote zur Vorbereitung auf den Brexit
    ●● Europäische Kommission
    Stand der Brexit-Verhandlungen: http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901110
    Mitteilung zu Reisen (PDF): http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901111
    Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit (zahlreiche Themengebiete):
    http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901112
    ●● Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
    https://www.ihk.de/brexitcheck
    ●● Regierung des Vereinigten Königreichs
    Guidance on how to prepare for Brexit if there‘s no deal (Liste in Englisch)
    http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901114

    Fazit

    Der Brexit ist eine aus Sicht der EU sowie aus nationaler Sicht sehr zu bedauernde Entscheidung von Bevölkerung und Regierung des Vereinigten Königreichs. Nichtsdestotrotz bereitet sich die Bundesregierung sorgfältig und in enger Abstimmung mit den europäischen Partnern und der Europäischen Kommission auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vor."

    Quelle: BMF-Monatsbericht 1/2019, S. 8-12, und URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2019/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-brexit-zoll.html 

     

     

     

     

     

     


    Weiterführende Informationen zum Brexit:

    Weerth, Brexit in: Gabler Wirtschaftslexikon Online, URL: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/brexit-54217

Petition zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes: Abschlussbericht

Petition zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes: Abschlussbericht

Mit der ePetition L 19/249 hat der BDZ OV Bremen eine Petition in die Bremische Bürgerschaft eingebracht (öffentliche Petition an den Petitionsausschuss), die das Ziel hat, § 10 des Radio-Bremen-Gesetzes dahingehend zu ändern, einen Beamtenvertreter dauerhaft in den Rundfunkrat von RB aufzunehmen.

Hier der Wortlaut: 
"Petition zur Änderung des § 10 RB-Gesetzes zur Aufnahme eines Vertreters der dbb deutscher beamtenbund und tarifunion

Die bremische Bürgerschaft möge eine Änderung von § 10 des Radio-Bremen-Gesetzes (RBG) beschließen, um einen Vertreter des dbb deutscher beamtenbund und tarifunion als ordentliches Mitglied im RB-Rundfunkrat dauerhaft zu verankern.

Hintergrund:
Der Rundfunkrat soll allen gesellschaftlich relevanten Gruppen Zugang zur Programmgestaltung und Kontrolle der Medien (hier von Radio Bremen) geben. In der Liste der ordentlichen Mitglieder ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) berücksichtigt, nicht jedoch die dbb deutscher beamtenbund und tarifunion. Dieses kommt einer Ungleichbehandlung und einem Ausschluss der Beamten und tarifbeschäftigten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gleich, die anerkannt wertvolle Dienste für Staat und Gesellschaft leisten, u.a. als Amtsanwälte, Feuerwehrmänner und –frauen, Finanzbeamte, Kommunalbeamte, Lehrer, Rechtspfleger, Polizisten und Zollbeamte, bzw. Tarifbeschäftigte. Die gesellschaftspolitische Teilhabe dieses Personenkreises ist durch den Ausschluss aus dem Rundfunkrat nicht gewährleistet und daher ist § 10 RBG dahingehend zu ändern, dass ein Vertreter der dbb deutscher beamtenbund und tarifunion in den Rundfunkrat aufzunehmen ist.

Vergleichbare Regelungen zur Aufnahme eines Vertreters von dbb deutscher beam-tenbund und tarifunion sind im NDR-Staatsvertrag, RBB-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag und im Gesetz über den Hessischen Rundfunk enthalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Carsten Weerth LLM MA
BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender"


Quelle: Bremische Bürgerschaft, URL: https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsdetails&s=3&c=date_public&d=DESC&b=0&l=50&searchstring=&pID=2711

Wir haben bereits zweimal darüber berichtet.

Nun liegt der Abschlussbericht vor, der veröffentlicht worden ist:

"Eingabe Nr.: L 19/249

Die Petition ist auf die Beschlussfassung eines Gesetzes durch die Bürgerschaft bzw. eines Ortsgesetzes durch die Stadtbürgerschaft gerichtet und wurde deshalb nach § 3 Absatz 3 Ziffer 5 Satz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft (BremPetG) den Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten übermittelt." 

Quelle: Bremische Bürgerschaft, URL: https://petition.bremische-buergerschaft.de/documents/Abschlussbericht_l19-249_Weerth_63a090306.pdf








































Damit wurde ein Zwischenziel erreicht: 
Der Antrag zur Änderung von § 10 des RGB und das allgemeine Thema ist allen Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten zugeleitet worden. 

Am 26.5.2019 ist Neuwahl im kleinsten Bundesland Bremen
Bis dahin wir nichts mehr passieren. Die zur Wahl stehenden Parteien müssen sich immer wieder zu Themen der Beamten und deren Teilhabe beschäftigen. In diesem Sinne wird der dbb Landesbund Bremen - mit Unterstützung des BDZ OV Bremen - dafür sorgen, dass auch diese Frage nicht aus dem Blick gerät... 
Und auch danach werden wir das Thema weiter verfolgen. Wir werden weiter berichten.

Dienstag, 19. Februar 2019

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV) 2019 veröffentlicht

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV) 2019 veröffentlicht

Im BGBl. I 2019, S. 82, wurde die neue HZAZustV 2019 veröffentlicht.

Hier die genaue Fundstelle:

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 15.02.2019, Seite 82.

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung - HZAZustV)  
vom 11.2.2019

Hier der Link zur HZAZustV 2019 im BGBl. I 2019, URL: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s0082.pdf 

Die Neufassung der HZAZustV war insbesondere auf Grund der Zusammenlegung der beiden großen Hamburger HZÄ (HZA Hamburg-Hafen und HZA Hamburg-Stadt) mit Wirkung vom 1.1.2019 erforderlich. Das dritte, kleine HZA Hamburg-Jonas wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt mit in das neue HZA Hamburg aufgenommen.

In der neuen HZAZustV 2019 werden nur noch Zuständigkeitsregelungen für 40 HZÄ vorgenommen (bislang: für 42 HZÄ). 
Die besondere Aufgabenzuweisung für das HZA Stralsund wurde aufgehoben.

Für die Hinweise: Dr. Carsten Weerth, BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender


BMI: Zusage der Förderung der Bundesbeamten, Digitalisierung zentrale Herausforderung

BMI: Zusage der Förderung der Bundesbeamten, Digitalisierung zentrale Herausforderung

Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat hat mit einer Pressemitteilung vom 07.01.2019 bekräftigt, die Bundesbeamten zu fördern und die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen.

"Pressemitteilung ·                                                                             07.01.2019

Digitalisierung der Verwaltung ist eine zentrale Herausforderung!

Besoldungssystem soll modernisiert werden

"Mit Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Loyalität arbeiten Sie tagtäglich für das Wohl unseres Landes. Dabei leisten Sie Ihren Dienst mit einem Engagement, das nicht allzu selten über das zumutbare Maß hinausgeht. Wir können stolz sein auf Ihre Leistung, auf die Leistung unserer Staatsbediensteten. Der öffentliche Dienst ist der Garant für das Zusammenleben in Einigkeit und Recht und Freiheit in Deutschland", lobt Bundesinnenminister Horst Seehofer anlässlich der Jahrestagung des dbb beamtenbund und tarifunion, auf der ihn der Parlamentarische Staatsekretär Stephan Mayer vertrat, die besondere Funktion und Leistung des öffentlichen Dienstes für Deutschland.

Guter Tarifabschluss und mehr Stellen

Der Bundesinnenminister erinnert an den erfolgreichen Tarifabschluss und betont den erheblichen Stellenaufwuchs zur Effektivitätssteigerung im öffentlichen Dienst: "In der Tarifrunde im Frühjahr haben wir die Entgelttabelle des TVöD strukturell reformiert und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Personalgewinnung gelegt. Auf den Tarifabschluss für die Beschäftigten des Bundes können wir gemeinsam mit Fug und Recht stolz sein. Neben einer angemessenen Vergütung sorgen Bundesregierung und Bundestag auch dafür, dass der öffentliche Dienst auf Bundesebene mit ausreichend Personal ausgestattet wird. Nur so kann er seiner wichtigen Aufgabe gerecht werden." Allein der Personalhaushalt des Bundesministerium des Innern, für Bau und  Heimat und seiner Geschäftsbereichsbehörden ist in der vergangenen Legislaturperiode bis 2017 um ca. 14.000 Stellen angewachsen. Zudem wurden bereits Stellenzuwächse für diese Legislaturperiode politisch vereinbart. So werden die Sicherheitsbehörden von 2018 bis 2020 um weitere fast 4.000 Stellen erweitert. Hinzu kommen 7.500 neue Stellen für die Sicherheitsbehörden des Bundes.

Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben

Die digitale Revolution muss in Zukunft noch besser für die Arbeit des öffentlichen Dienstes nutzbar gemacht werden. Das betrifft zum einen die Abläufe innerhalb der Behörden – wie zum Beispiel die E-Akte, die E-Rechnung und die E-Gesetzgebung. Zum anderen bieten sich aber auch viele neue Möglichkeiten für die Kommunikation mit und den Service für die Bürgerinnen und
Bürger. "Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine zentrale Herausforderung der kommenden Jahre. Wir setzen das Onlinezugangsgesetz konsequent um, damit Behördengänge anders als in der Vergangenheit schnell und unkompliziert im Internet erledigt werden können. Wir wollen 575 Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren und gehen dies mit Ländern, Kommunen und Nutzern in Digitalisierungslaboren arbeitsteilig und innovativ an. Und wir schaffen einen Portalverbund als Plattform für unsere digitalen Leistungen. Dafür werden die Portale von Bund und Ländern verknüpft, so dass die Menschen in unserem föderalen Land die digitalen Verwaltungsleistungen aller Ebenen leicht finden und nutzen können", unterstreicht der Minister die künftige Bedeutung der Digitalisierung für den öffentlichen Dienst.

Besoldung wird modernisiert

Außerdem stellt Bundesinnenminister Seehofer umfangreiche Verbesserungen bei der Besoldung in Aussicht: "Um den hohen Ansprüchen an den öffentlichen Dienst auch in Zukunft gerecht werden zu können, werden wir bei den besoldungsrechtlichen Anreizen zur Personalgewinnung noch einmal ordentlich nachlegen. Hierzu werde ich in Kürze einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Besoldungsstrukturen vorlegen. Mit der Erhöhung von Zulagen, der Einführung einer Personalgewinnungsprämie und Verbesserungen für Anwärter gestalten wir das finanzielle Dienstrecht attraktiver." Im Übrigen soll das Gesetz Zulagentatbestände, Auslands- und Leistungsbesoldung und das Umzugskostenrecht regeln.

Keine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Sozialversicherung

Schließlich erteilt der Minister der Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme eine klare Absage: "Von verschiedenen Seiten wird immer wieder die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung gefordert. Dabei wird der Eindruck erweckt, als ließen sich dadurch die demografischen und finanziellen Probleme der gesetzlichen Sozialversicherung lösen. Ich sage ganz deutlich: Diesen Bestrebungen müssen wir gemeinsam entgegentreten! Besoldung, Versorgung und Beihilfe machen als Gesamtpaket die besondere Attraktivität des öffentlichen Dienstes aus und bilden nur gemeinsam ein in sich logisches Gesamtsystem."


Quelle: BMI, URL: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/01/dbb-jahrestagung.html;jsessionid=E301344EB7482278ADF7EFB80A3E24A5.2_cid295

Montag, 18. Februar 2019

BDZ: Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung

BDZ: Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung

Die BDZ-Bundesleitung hat eine Nachricht zur Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung veröffentlicht:
"Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung


In die Diskussion bzgl. der Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung ist in jüngster Vergangenheit deutlich Bewegung gekommen. Grundsteinlegung für eine entsprechende Initiative war zuletzt die Personalrätekonferenz des BDZ im Oktober 2018 in Kassel, bei der Verwaltungsvertreter und BDZ-Funktionsträger gemeinsam u.a. die Herausforderungen zur Förderung des Tarifbereichs erörterten. Im Ergebnis wurde als gemeinsames Ziel zwischen der Leitung der Generalzolldirektion (GZD), Präsidentin Hercher, sowie des BDZ festgehalten, gezielte und nachhaltige Förderungsaktionen für Tarifbeschäftigte wohlwollend zu prüfen.
In der Folge – und als Auftrag aus der Personalrätekonferenz des BDZ - nahmen die beiden stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden, Adelheid Tegeler und Thomas Liebel erste Verhandlungen mit der Generalzolldirektion, Direktion I, auf. Hierbei stand für beide Seiten niemals die Frage im Raum ob, sondern wie man Tarifbeschäftigte gezielt fördern kann.
Die konstruktiven und von beiderseitigem Respekt geprägten Gespräche haben sich offenbar ausgezahlt. Auf Betreiben des BDZ plant die Generalzolldirektion entsprechende Förderungsmöglichkeiten von Tarifbeschäftigten innerhalb der Zollverwaltung wohlwollend auszuschöpfen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Verhandlungen zwar auf Ebene der GZD – bei deren Dienststellen die Mehrheit der Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung tätig sind – stattgefunden haben, die Förderungsmöglichkeiten jedoch für die Gesamtheit der Zollverwaltung – und damit auch für die Ortsbehörden – Anwendung finden werden.
Im Einzelnen stehen folgende Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:
  • Gesonderte – mindestens zweimal jährliche - interne Stellenausschreibungen von Arbeitsplätzen nur für Tarifbeschäftigte (Teil III Ziffer 2 ARZV)
  • Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Übertragung höherwertiger Aufgaben auf dem bestehenden Arbeitsplatz
  • Inanspruchnahme des Diplom-Fernstudiengangs „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl
  • Anwendung der Bestenförderung über leistungsbezogenen Stufenaufstieg (§ 17 TVöD)
Die beispielsweise bei Auswahlentscheidungen im Bereich des BDZ-geführten Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion gewonnenen Erkenntnisse bei vorausgegangenen gemischten Ausschreibungen (Beamte und Tarif) sowie die bislang eher zurückhaltende Förderung von Tarifbeschäftigten zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Bei der Umsetzung der noch zu verfügenden „Förderungsaktion für Tarifbeschäftigte“ setzt der BDZ eine enge Einbindung der jeweils zuständigen Personalvertretungen aller Ebenen voraus.
Sachverstand, gepaart mit vertrauensvoller Zusammenarbeit, hat sich ausgezahlt und stellt im Ergebnis - einmal mehr - die Handlungsfähigkeit der Verdi-geführten Tarifgruppe im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen in Frage.
Der BDZ wird über die weitere Umsetzung der Förderung von Tarifbeschäftigten weiter berichten."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/foerderung-von-tarifbeschaeftigten-in-der-zollverwaltung.html

Sonntag, 17. Februar 2019

DSTG: Einstimmigkeitsgebot der EU in Steuerfragen schadet

DSTG: Einstimmigkeitsgebot der EU in Steuerfragen schadet

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Bundesvorsitzende  der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) Thomas Eigenthaler unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene in Steuerfragen künftig nicht mehr einstimmig im Rat zu entscheiden. Denn diese Einstimmigkeit hemmt nach Meinung der DSTG die Weiterentwicklung des europäischen Steuerrechts. Hier die DSTG-Meldung im Original: 

"Europa

Eigenthaler: Einstimmigkeitsgebot in Steuerfragen schadet

Thomas Eigenthaler
Stv. dbb Bundesvorsitzender und Bundesvorsitzender der
Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) Thomas Eigenthaler

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Chef der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) Thomas Eigenthaler unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene in Steuerfragen künftig nicht mehr einstimmig im Rat zu entscheiden.
„Den Mitgliedstaaten entgehen durch Steuerbetrug und durch aggressive Steuervermeidung Einnahmen in hundertfacher Milliardenhöhe. Leider blockieren einige Mitgliedsstaaten jeden Fortschritt im Rat der Europäischen Union. Das ist nicht länger hinnehmbar. Deshalb ist es richtig, wenn hier in Zukunft mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird“, so Eigenthaler. Die aggressive Steuerplanung einiger Mitgliedstaaten zu Lasten anderer verzerre zudem den Wettbewerb im Binnenmarkt zugunsten großer, transnationaler Unternehmen. „Auf der Strecke bleiben die ehrlichen Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Betriebe, die zu solch trickreichen Methoden gar nicht in der Lage sind.“ Die in den vergangenen Jahren auf europäischer und internationaler Ebene erzielten Fortschritte seien nicht ausreichend, um effektiv mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen. Zudem gebe es immer neue Steuergestaltungsmodelle, deren wirksame Bekämpfung einfach zu lange dauere. „Es hakt immer wieder im Rat, weil da einige Akteure dank des Einstimmigkeitsprinzips ihre unlauteren Wettbewerbsvorteile verteidigen.“

Eigenthaler sprach sich als Alternative für die Beschlussfassung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren aus, weil so mit qualifizierter Mehrheit im Rat entschieden wird und auch das Europäische Parlament mitentscheidet. „Einzelne Staaten oder Staatengruppen können dann sinnvolle Maßnahmen – wie etwa eine konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, auf die wir seit bald zehn Jahren warten – nicht mehr verhindern. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit in der Steuerpolitik – auch vor dem Hintergrund der rasch voranschreitenden Digitalisierung, die unsere Volkswirtschaften massiv verändern wird.“ Zudem gehe es um die Sicherung eines fairen Wettbewerbs zur Stärkung des gemeinsamen Binnenmarktes.

Der dbb Vize sieht in der Steuerpolitik eine große Ursache für aktuelle gesellschaftliche Spaltungen: „Den Staaten fehlt in vielen Bereichen das Geld. Das spüren die Bürgerinnen und Bürger, darunter leiden die öffentlichen Dienste. Die Steuerlast der einfachen Leute, die keine Steueroasen nutzen können, wird infolge von Steuerprogression sowie durch Verbrauchs- und Verkehrssteuern gleichzeitig immer höher. Die hart arbeitenden Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen haben ein sehr feines Gespür dafür, wenn es beim Steuerzahlen ungerecht zugeht. Letztlich gefährdet das die Stabilität der Demokratien und auch die europäische Ordnung.“ An mögliche Kritiker gerichtet betonte Eigenthaler, dass der Vorschlag der Kommission keine Ausweitung der Zuständigkeiten der EU bedeute."

Quelle: DSTG, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/eigenthaler-das-einstimmigkeitsgebot-in-steuerfragen-schadet-europa.html

Samstag, 16. Februar 2019

dbb Vize Wagner im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten zur Mindestrente

dbb Vize Wagner im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten zur Mindestrente

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner am 30. Januar 2019 in Berlin mit Mitgliedern des Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages zusammengekommen, um verschiedene Themen zu beraten: 
Die Mindestrente, Härtefälle im Rentenüberleitungsrecht, die Beschränkung der sachgrundlosen Befristung und die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Hier die dbb-Meldung im Original:

"Gespräch im Arbeits- und Sozialausschuss

Mindestrente kann Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sichern

dbb Vize Maik Wagner (2.v.l.) im Bundestagsauschusses für Arbeit und Soziales
dbb Vize Maik Wagner (zweiter von links) im Gespräch mit
Obleuten des Bundestagsauschusses für Arbeit und Soziales


Zu einem Gespräch über arbeits- und sozialpolitische Gesetzgebungsvorhaben ist der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner am 30. Januar 2019 in Berlin mit Mitgliedern des Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages zusammengekommen. 
Auf der Agenda standen die Mindestrente, Härtefälle im Rentenüberleitungsrecht, die Beschränkung der sachgrundlosen Befristung und die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Die Mindestrente könne ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Akzeptanz der GRV sein, erklärte Wagner: „Sie kann dafür sorgen, dass alle langjährigen Beitragszahler die Aussicht auf eine über der Grundsicherung liegende Rente erhalten.“ Wichtig sei allerdings eine sachgerechte Finanzierung, denn „nach Auffassung des dbb müssen Gesamtgesellschaftliche Aufgaben vom Steuerzahler, nicht vom Beitragszahler finanziert werden.“

Mit Blick auf den öffentlichen Dienst stimmte Wagner mit dem Vorsitzenden des Arbeits- und Sozialausschusses Dr. Matthias Bartke und weiteren Obleuten der Bundestagsfraktionen darin überein, dass „Wertschätzung und wettbewerbsfähige Einkommens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwingend sind, um auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels gegen die Privatwirtschaft im Rennen um die besten Köpfe bestehen zu können.“
Quelle: dbb, URL:  https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/mindestrente-kann-akzeptanz-der-gesetzlichen-rentenversicherung-grv-sichern.html

Freitag, 15. Februar 2019

BDZ BV Baden: Bericht über den 31. Gewerkschaftstag 2019 in Berlin

BDZ Bezirksverband Baden: Bericht über den 31. Gewerkschaftstag 2019 in Berlin

Der BDZ Bezirksverband (BV) Baden hat einen eigenen Bericht mit eigener Perspektive über den 31. Gewerkschaftstag 2019 in Berlin veröffentlicht. 



Diese Perspektive ist lesenswert und wird auszugsweise abgedruckt:

"Der BDZ BV Baden war mit vielen Delegierten und Gastdelegierten beim Gewerkschaftstag in Berlin. Spannende Wahlen zum Vorsitzenden und dessen Stellvertretung standen an. Wolfgang Kailer, Vorsitzender des BV Baden, stellte sich als Kandidat für den Bundesvorsitzenden zur Wahl und trat gegen den bisherigen Vorsitzenden, Dieter Dewes, an. Nach einer mitreißenden Rede gelang es Kailer die Unterstützung von 53 der 133 stimmberechtigten Delegierten zu erhalten. 76 der Delegierten stimmten für den Kollegen Dewes. Es gab 3 Enthaltungen und eine ungültige Stimme. Damit wurde Kollege Dieter Dewes als Vorsitzender wieder gewählt. Hierzu gratulieren wir und werden weiterhin vom Bezirksverband konstruktiv für die gemeinsamen Ziele des BDZ mitarbeiten.
Bei den Stellvertreter/innen wurden aus acht Kandidatenvorschlägen Adelheid Tegeler, Thomas Liebel, Christian Beisch und Michael May gewählt. 
Auch hier sagen wir allen herzlichen Glückwunsch!
Während des Gewerkschaftstages gab es eine Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten fast aller Fraktionen. Wir konnten erfahren, wie sehr der Haushaltsausschuss unsere Personalsituation ganz oben auf der Prioritätenliste ansidelt und den Zoll nach den gegebenen Möglichkeiten auch unterstützt. Gerade im Bereich der FKS war man sich einig, dass entsprechende Gesetze und Regelungen nur dann Sinn machen, wenn diese auch kontrolliert werden. Und dazu bedarf es Personal!
In den Ausschüssen wurden viele Anträge diskutiert. Immer wieder ist diese Arbeit in den Ausschüssen aufschlussreich, weil teilweise gut gemeinte Anträge aus den verschiedensten Gründen nicht weiter behandelt werden können bzw. auf Grund von anderen Gegebenheiten nicht zustimmungsreif sind und als Arbeitsmaterial für die neue Bundesleitung bestimmt werden. Am letzen Abend wurde das 70-Jährige Jubiläum des BDZ mit einem Galaabend gefeiert, bei dem die Combo Zolla und weitere musikalische Einlagen sowie ein Kabarett für gute Stimmung sorgten."
Quelle: BDZ BV Baden, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/baden/bv-baden-medien/nachrichten/details/news/bv-baden-auf-dem-gewerkschaftstag-2019.html

Delegierte des BDZ BV Baden

HPR-Info 1/2019: Wartezeit für Polizeizulage, Quereinsteiger aus der Landespolizei

HPR-Info 1/2019: Wartezeit für Polizeizulage, Quereinsteiger aus der Landespolizei

Der BDZ berichtet in der Info Personalräte KOMPAKT, HPR 1/2019 über folgendes Thema:

"Wartezeit bei der Gewährung der Polizeizulage nach Abschnitt 5.1 VV-BmF-PolZul; 
Einstellung von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei in die Zollverwaltung 

In Kürze stehen mehrere Einstellungen von Landespolizisten aus den Bundesländern Sachsen und Bayern in die Zollverwaltung an. Im Hinblick auf die Wartezeit bei der Gewährung der Polizeizulage besteht dringender Klärungsbedarf.BMF beabsichtigt nach erfolgter Abstimmung mit dem BMI zuzulassen, dass die in den Polizeiverwaltungen der Länder erworbenen polizeizulageberechtigten Dienstzeiten bei der Einstellung in die Zollverwaltung so als Wartezeit berücksichtigt werden sollen, als wenn sie im Bereich der Bundesverwaltung erwor-ben worden wären. Es erscheint nach Auffassung des BMF nicht sachgerecht, polizei-zulageberechtigte Dienstzeiten in Landespolizeiverwaltungen mit Blick auf die Wartezeit anders zu bewerten als entsprechende Zeiten in der Bundesverwaltung. Die Wartezeit soll sicherstellen, dass die Polizeizulage erst nach dem Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wahrnehmung des Vollzugsdienstes gewährt wird. Diese Voraussetzung ist bei Lan-despolizei-beamten mit polizeizulageberechtigten Vordienstzeiten erfüllt.  
Der HPR hat einer Ergänzung der bestehenden Regelung in Abschnitt 5.1 VV-BMF-PolZul zugestimmt, die per Erlass bekannt gegeben werden wird. Diese Regelung betrifft alle offenen und künftigen Fälle."

Quelle: BDZ-Personalräte Kompakt: HPR 1/2019, S. 4, URL: 
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190117_HPR.pdf