Donnerstag, 10. Januar 2019

dbb-Info 35/2018: Gesundheitsförderbericht der unmittelbaren Bundesverwaltung

dbb-Info 35/2018: 
Gesundheitsförderbericht der unmittelbaren Bundesverwaltung in der Analyse

Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nimmt mit der dbb-Info 35/2018 eine Analyse des Gesundheitsförderberichts 2017 der unmittelbaren Bundesverwaltung vor:

"Gesundheitsförderungsbericht 2017 der unmittelbaren Bundesverwaltung


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den „Gesundheitsförderungsbericht 2017 der unmittelbaren Bundesverwaltung“ vorgelegt. Dieser umfasst neben den Statistiken über Krankheitstage und Arbeits-/Dienstunfällen grundsätzliche Angaben zur Zusammensetzung der Beschäftigten. Darüber hinaus enthält er einen Fachteil, in dem das neue Schwerpunktpapier „Evaluation im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)“ vorgestellt wird, an dessen Erstellung der dbb beteiligt war.

Im Statistikteil finden sich Angaben zur Zusammensetzung der 267.207 Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung (ohne Soldatinnen und Soldaten) nach Alter, Geschlecht und Laufbahngruppe. Das Durchschnittsalter lag im Jahr 2017 bei 45,3 Jahren und ist erneut leicht zurückgegangen (- 0,3 Jahre), dabei waren 61,5 Prozent der Beschäftigten Männer und 38,5 Prozent Frauen. Von den Beschäftigten arbeiteten 6,7 Prozent im einfachen Dienst, 47,8 Prozent im mittleren Dienst, 26,8 Prozent im gehobenen Dienst und 12,1 Prozent im höheren Dienst. Die restlichen 7,2 Prozent entfielen auf Personen, die keiner Laufbahn zugeordnet werden können, beispielsweise Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter.

Im aktuellen Bericht wurden die krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten von insgesamt 262.908 Beschäftigten erfasst und unter verschiedenen Aspekten analysiert. Die Erfassungsquote liegt bei 98,4 Prozent und gilt somit als repräsentativ. Die Quote der Abwesenheiten ist in der Bundesverwaltung seit 2007 zunächst stetig angestiegen, jedoch 2017 erstmals leicht gesunken. Sie lag in 2017 bei 6,62 Prozent gegenüber 6,82 in 2016 und 6,49 Prozent in 2015.

Damit folgt die Bundesverwaltung dem in der sonstigen Erwerbsbevölkerung vorherrschenden Trend. Im Durchschnitt waren die Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung absolut an 20,55 Arbeitstagen (-0,49 Prozent gegenüber 2016) und somit an 8,19 Prozent der 251 Arbeitstage in 2017 krankheitsbedingt abwesend (einschließlich Rehabilitation).

Der Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aus der Abnahme der Langzeiterkrankungen (über 30 Tage Abwesenheit). Deren Anteil an allen krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten ist von 35,9 Prozent in 2016 auf 34,9 Prozent in 2017 gefallen. Längere Erkrankungen (4 bis 30 Tage) haben einen Anteil von 44,8 Prozent und sind im Vergleich stabil geblieben. Bei den Kurzzeiterkrankungen (1 bis 3 Tage) war kaum eine Veränderung wahrzunehmen, diese bilden 18,4 Prozent den geringsten Anteil an den krankheitsbedingten Fehlzeiten. 

Wie in den vergangenen Jahren sind bei einer Betrachtung nach Merkmalen wie Status- und Laufbahngruppe, Alter, Geschlecht und Behördengruppe zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Anzahl der Fehltage zu verzeichnen. Die ausdifferenzierte Datenlage ist Kapitel 3.3 „Analyse der Abwesenheitszeiten in der unmittelbaren Bundesverwaltung“ (ab S. 29) zu entnehmen.

In der Gruppe der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden wurden im Jahr 2017 insgesamt 1.653 Arbeitsunfälle (gegenüber 1.657 Unfällen in 2016) gemeldet. Auch in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten gab es einen leichten Rückgang: hier meldeten die Bundesressorts mit 2.637 Dienstunfällen 42 Unfälle weniger als im Vorjahr. Nach wie vor zeigen die gemeldeten Zahlen im Bereich der Polizei- und Zollvollzugsdienste überdurchschnittlich viele Dienstunfälle. Dies wird vom BMI auf das Tätigkeitsbild in diesen Bereichen zurückgeführt und mit der Schlussfolgerung verbunden, dass diese Entwicklung im Rahmen des Gesundheitsmanagements und des betrieblichen Eingliederungsmanagements genauer betrachtet werden müsse.
Das Schwerpunktthema „Evaluation im BGM“ ist geprägt durch einen sich wiederholenden Ablauf von Analyse, Zieldefinition, Maßnahmeplanung sowie Wirksamkeitsprüfung. Ein nachhaltiger Erfolg eines BGM ist nur möglich, wenn Zielsetzung, Analyse der Probleme bis zur konkreten Maßnahmeplanung ineinandergreifen und eine regelmäßige Überprüfung der konkreten Maßnahmen gewährleistet werden.  Die Evaluation hat infolgedessen an Bedeutung gewonnen und ist ein nicht verzichtbarer Teil des BGM. Um konkrete Verbesserungen in einem Projekt zu erreichen ist es unabdingbar, festzustellen:

-      welche Aktivitäten in welcher Form fortgeführt werden sollten (und warum),
-      welche bestehenden Strukturen, Prozesse und Maßnahmen wie optimiert werden können und
-      welche weiteren Handlungsfelder und Schwerpunkte in der Folge gesetzt werden sollten.

Der Gesundheitsförderungsbericht 2017 ist diesem Info als PDF-Dateien beigefügt.
[unten als Links]


Mit kollegialen Grüßen


Ulrich Silberbach
Bundesvorsitzender"

Quelle: dbb-Info 35/2018

dbb-Info-Anlage, URL: http://dokumente.dbb.de/dokumente_gl/GF/Infos2018/aInfo35-2018.pdf


Weiterführende Hinweise: BMI, Gesundheitsförderbericht 2017 der unmittelbaren Bundesverwaltung, URL: 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/gesundheitsmanagement/gesundheitsfoerderungsbericht-2017.pdf

Mittwoch, 9. Januar 2019

dbb Jahrestagung 2019 - dbb-Sonderseiten

dbb Jahrestagung 2019 - dbb-Sonderseiten im Internet

Die dbb Jahrestagung 2019 fand vom 6.1. bis 8.1.2019 in Köln statt.


Der dbb hat auf der dbb-Homepage dafür Sonderseiten geschaltet, die unter der URL: 
https://www.dbb.de/der-dbb/events/dbb-jahrestagung/dbb-jahrestagung-2019.html
eingesehen werden können...

dbb Jahrestagung 2019: Innenstaatssekretär Mayer bekräftigt Bedeutung des öffentlichen Dienstes

dbb Jahrestagung 2019: 
Innenstaatssekretär Mayer bekräftigt Bedeutung des öffentlichen Dienstes

Der Staatssekretär beim Bundesinnenministerium (BMI) Stephan Mayer bekräftigte in seinem Grußwort für den dbb Jahreskongress 2019 die Bedeutung des öffentlichen Dienstes für die Bundesrepublik Deutschland und machte interessante Ausführungen vor den versammelten Gewerkschaftern zur Arbeitszeit der Bundesbeamten, zur Verbesserung der Besoldungsstruktur (Bund) und zum Beihilfesystem:

"Innenstaatssekretär Mayer:

Deutschland geht nicht ohne öffentlichen Dienst

    Stephan Mayer, Staatssekretär im BMI auf der dbb Jahrestagung
Staatssekretär im Bundesinnenministerium Stephan Mayer hat auf der dbb Jahrestagung die Leistung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewürdigt und verbesserte Arbeitsbedingungen im Bundesdienst angekündigt.
Dank des starken öffentlichen Dienstes sei Deutschland heute ein international geachtetes Land und eine der stärksten Volkswirtschaften weltweit. „Ich glaube, man kann sagen: Deutschland geht nicht ohne öffentlichen Dienst“, sagte der Staatssekretär bei der dbb Jahrestagung am 7. Januar 2019 stellvertretend für Minister Horst Seehofer. 
Der öffentliche Dienst sei der Garant für das Zusammenleben in Einigkeit und Recht und Freiheit in Deutschland. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet sei, müssten die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst an die sich stetig wechselnden Anforderungen angepasst werden.
Konkret nannte Mayer eine Modernisierung der Besoldungsstruktur auf Bundesebene. Dazu werde das Bundesinnenministerium in Kürze ein Gesetz vorlegen. 
Auch Zulagen sollen neu geregelt werden. Außerdem, so der Staatssekretär weiter, solle die Arbeitsbelastung in besonders betroffenen Bereichen wie etwa Migration, Digitalisierung und Sicherheit abgemildert werden. Mit Blick auf die vom dbb geforderte allgemeine Absenkung der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten sagte der Staatssekretär: „Im Koalitionsvertrag sind dazu keine Änderungen vorgesehen. Aber für das Bundesinnenministerium gilt: Die derzeit 41 Wochenstunden sind nicht in Stein gemeißelt.“

Eine klare Absage erteilte Mayer allen Bestrebungen, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzubeziehen. Die Einbeziehung würde nicht zu Kosteneinsparungen führen. „Im Gegenteil: Die Personalausgaben des öffentlichen Dienstes würden allein aufgrund der notwendigen Anhebung der Besoldung um die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge massiv steigen. Zudem decken die Leistungen der Beamtenversorgung auch die betriebliche Zusatzsicherung ab. Sollte die Beamtenversorgung in die Rente überführt werden, müssten diese zusätzlichen Leistungen auch weiterhin erbracht werden. Hinzu kommt: Aufgrund jahrzehntelanger Doppelstrukturen wäre die Systemumstellung höchst komplex und teuer.“"

dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/wir-koennen-stolz-auf-die-leistung-der-staatsbediensteten-sein.html

Dienstag, 8. Januar 2019

dbb fordert Investitionen in einen starken Staat (dbb Jahrestagung 2019)

dbb fordert Investitionen in einen starken Staat (dbb Jahrestagung 2019)

Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach fand zur Eröffnung der dbb Jahrestagung 2019 am 7. Januar 2019 in Köln klare Worte: er forderte Investitionen in eine starke Verwaltung, einen starken Staat mit gut bezahlten Beschäftigten im öffentlichen Dienst:

"dbb Jahrestagung eröffnet

Starker Staat statt schwarze Null

    dbb Jahrestagung 2019 Rede Ulrich Silberbach
Angesichts des schwindenden Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach massive Investitionen in den öffentlichen Dienst gefordert.
„Die Menschen verlieren das Vertrauen in den Staat, in seine Institutionen, in Regierende und Parteien. Man glaubt nicht mehr, dass sie in der Lage sind, die Probleme zu lösen“, sagte der dbb Chef bei der 60. dbb Jahrestagung am 7. Januar 2019 in Köln. Dies sei auch eine Folge jahrzehntelanger neoliberaler Attacken auf den Staat und „die Rache der schwarzen Null“. Silberbach: „Heute wissen wir: Der Qualität von Gesundheit, Sicherheit, Bildung, Infrastruktur und Kultur haben Privatisierung und Wettbewerb überhaupt nicht gutgetan.“ Jeder Mensch in Deutschland müsse sich aber darauf verlassen können, dass der öffentliche Dienst überall im Land gleich gut für ihn da ist. Daher, so der der dbb Chef, brauche es „ein Sofortprogramm für einen starken und handlungsfähigen Staat. Er muss wieder wahrhaftig und greifbar an der Seite seiner Bürgerinnen und Bürger stehen.“
Die besondere Herausforderung sei dabei nicht nur, die notwendigen Stellen zu schaffen, sondern sie auch mit qualifizierten Kräften zu besetzen. „Entsprechend der Lage auf dem Arbeitsmarkt rennen uns die jungen Menschen und Fachkräfte nun nicht gerade die Bude ein“, machte Silberbach deutlich. „Zwar hilft Vater Staat, dass er mit einem denkbar breiten Berufsspektrum und einer ‚sinnstiftenden‘ Tätigkeit werben kann. Doch mit Sinnstiftung allein kommen Sie bei Ihrem Vermieter und im Supermarkt nicht weit.“ Deswegen brauche der öffentliche Dienst einen wertschätzenden Umgang mit den Beschäftigten. Dazu gehörten eine anständige Bezahlung, flexible Arbeitszeitmodelle, individuelle Qualifizierungsangebote und verlässliche Karriereperspektiven – sowohl beim Beamtentum als auch im Tarifbereich.

Zu einem wertschätzenden Umgang gehöre darüber hinaus, den Beschäftigten zu vertrauen. „Wenn alleine die Bundesregierung jedes Jahr Millionen Euro für externe Berater ausgibt, ist das das Gegenteil von Teamspirit und einfach nur ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende. „Deutschlands öffentlicher Dienst – das sind 4,6 Millionen Frauen und Männer, die sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet haben und Verantwortung für das große Ganze übernehmen. Es ist höchste Zeit, dass wir diese Expertise und das Know-how anerkennen. Dass wir es wertschätzen. Dass wir uns einen gesunden Stolz auf dieses starke Team erlauben und sagen: Die können das. Die machen das. Und die schaffen das – wer denn bitte sonst?“"

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/starker-staat-statt-schwarze-null.html

Weiterführender Link:
Redemanskript der Rede von dbb Bundesvorsitzendem Ulrich Silberbach (dbb, PDF), URL: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190107_dbbjt_rede_silberbach.pdf

Montag, 7. Januar 2019

BMI: Betriebliches Gesundheitsmanagement der Bundesverwaltung

BMI: Betriebliches Gesundheitsmanagement der Bundesverwaltung

Das Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) hat auf seinen Internetseiten das betriebliche Gesundheitsmanagement vorgestellt:

"Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements


Eine ganzheitliche Strategie für sichere und gesunde Beschäftigungsbedingungen sichert die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Die demografische Entwicklung, der Strukturwandel der Arbeitswelt und die knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen verändern die Anforderungen an eine wirksame betriebliche Gesundheitspolitik in der Bundesverwaltung.
Die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten muss bis zum Eintritt in den Ruhestand erhalten werden. Dazu ist eine ganzheitliche Strategie für sichere und gesunde Beschäftigungsbedingungen notwendig.

Was wurde schon bewegt?

Eine wichtige Grundlage hat die Bundesregierung mit der Gemeinsamen Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung gelegt. Diese wurde gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem dbb beamtenbund und tarifunion erarbeitet.
Auch mit dem Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" sowie der Demografiestrategie hat sie neue Impulse für die betriebliche Gesundheitspolitik in den Behörden gegeben.
Daran anknüpfend hat der Ressortarbeitskreis Gesundheitsmanagement im April 2014 unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und mit fachlicher Unterstützung der Unfallversicherung Bund und Bahn Eckpunkte für ein Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung formuliert.

Ziel: Eine systematische Gesund­heits­förderung in der Bundes­verwaltung

Ziel der Initiativen ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten des Bundes für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu erhalten und zu fördern. Dafür soll die systematische betriebliche Gesundheitsförderung in den Ressorts verstärkt werden. Das Gesundheits­management soll sich als zentrales Instrument einer wirksamen betrieblichen Gesundheitspolitik etablieren. Es verbindet den Arbeitsschutz mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, der betrieblichen Eingliederung nach längerer Erkrankung und des Personalmanagements. Ergänzt wird dies durch das Angebot der Sozialen Beratung und Betreuung der Beschäftigten durch den Sozialen Dienst.
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz muss künftig verstärkt dahin wirken, dass Beschäftigte in jeder Phase ihres beruflichen Lebens leistungsfähig bleiben. Die Herausforderung in der Bundesverwaltung ist es, durch gesundheitsförderliche Bedingungen die Anwesenheitszeiten der Beschäftigten zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Integration gesundheitlich beeinträchtigter Beschäftigter verbessert werden."
Quelle: BMI, URL: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/arbeiten-in-der-bundesverwaltung/foerderung-betriebliches-gesundheitsmanagement/foerderung-betriebliches-gesundheitsmanagement-node.html


Sonntag, 6. Januar 2019

BDZ: Wiedereinführung der Regelbeurteilung für Tarifbeschäftigte beim Zoll gefordert

Wiedereinführung der Regelbeurteilung für Tarifbeschäftigte in der Zollverwaltung gefordert

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass eine Wiedereinführung der Regelbeurteilung für Tarifbeschäftige bevorsteht.

"Die Tarifgruppe im Hauptpersonalrat hat in den letzten Monaten intensiv mit der zuständigen Abteilung III verhandelt, um Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung zu erreichen. 
Inhalt der Verhandlungen waren eine Wiedereinführung von Regelbeurteilungen und der Abschluss einer dazugehörigen Dienstvereinbarung. Sowohl die zuständige Abteilung als auch die politische Leitung des Hauses haben sich jedoch abschließend mit dem Argument, dass sich die Regelbeurteilung in der Vergangenheit nicht bewährt hat, gegen die Wiedereinführung ausgesprochen. Die BDZ-geführte Fraktion hat dies zur Kenntnis genommen. 
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Tarifbereich ist aber wohl auch für die Zukunft kein anderes Ergebnis zu erwarten. Die BDZ-geführte Fraktion im Hauptpersonalrat fordert  weiterhin eine deutliche Verbesserung der Situation im Tarifbereich der Zollverwaltung. Hierzu zählen nicht nur die Wiedereinführung der Regelbeurteilung sondern auch die bundesweit einheitliche Bewertung von Arbeitsplätzen für Tarifbeschäftigte in allen Bereichen der Zollverwaltung, eine deutlich intensivere Anwendung des § 17 Abs. 2 TVöD hinsichtlich der Verkürzung der Aufstiege innerhalb der Entwicklungsstufen 4 bis 6 sowie eine konsequente Umsetzung der Regelung aus der ARZV und mindestens einmal jährlich Ausschreibungen von zu besetzenden Arbeitsplätzen - ausschließlich für die Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung. 
Für uns zählen Taten mehr als Worte. Über entsprechende Aktivitäten im Hauptpersonalrat werden wir selbstverständlich weiter berichten."
Quelle: BDZ, Personalräte Kompakt, HPR, Ausgabe November 2018, URL: 

Samstag, 5. Januar 2019

BDZ OV Bremen trauert um LRD Jörg Winterfeld, Leiter des Hauptzollamts Bremen

BDZ OV Bremen trauert um LRD Jörg Winterfeld, Leiter des Hauptzollamts Bremen

Nach kurzer, schwerer Krankheit verstarb Herr Winterfeld am 23.12.2018 im engsten Familienkreis.

Wortlaut der Traueranzeige in der Nordsee-Zeitung vom 05.01.2019:

"Allzu früh und unerwartet verstarb am 23. Dezember 2018
unser langjähriger Leiter des Hauptzollamts Bremen
 

Leitender Regierungsdirektor
Jörg Winterfeld
 

Wir trauern um einen pflichtbewussten, stets
hilfsbereiten und geschätzten Vorgesetzten und Kollegen.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Sein Andenken werden wir in Ehren halten.
 

Die Präsidentin der Generalzolldirektion,
der Personalrat und die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Hauptzollamts Bremen
"


Quelle: Nordsee-Zeitung, URL: 
https://trauer.nordsee-zeitung.de/nachruf/jorg-winterfeld/54640055




Dieser Trauerbotschaft schließt sich der Vorstand des BDZ OV Bremen im Namen aller Mitglieder an. 

Die Trauerbotschaft des BDZ OV Bremen wird geteilt über Xing, Twitter u. Google+.
Die gleichlautende Trauerbotschaft des HZA Bremen war im Weser Kurier vom 5.1.2019 auf S. 34 abgedruckt (Familienanzeigen).

BMF: Vorstellung der neuen Zoll-Dienstkleidung

BMF: Vorstellung der neuen Zoll-Dienstkleidung

Die deutsche Zollverwaltung stellt seit 2018 aber insbesondere ab 2019 die Dienstkleidung um. Die bislang vorherrschende Farbe grün wird ersetzt durch blau
Darüber hinaus werden erstmals seit 1974 wieder Rangabzeichen eingeführt. Die Dienstkleidung wird erstmals kostenfrei ausgeliefert und bleibt im Eigentum des Bundes. Einige Kleidungsstücke sind neu (z.B. Polohemd) und viele Kleidungsstücke sind aus einem modernen (funktionsgerechten) Materialmix angefertigt. Die neue Zoll-Dienstkleidung entspricht dem gängigen Farbmuster der deutschen Sicherheitsbehörden (Polizei, Bundespolizei) und der europäischen Zollverwaltungen. Sie wird seit Herbst 2018 ausgeliefert. Ein Einsatz erfolgt dann, wenn eine Eine Einheit vollständig ausgestattet worden ist, um ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt im BMF-Monatsbericht 12/2018 öffentlich die neue Zoll-Dienstkleidung umfangreich vor.

Hier werden die Inhalte verlinkt und öffentlich geteilt: 

" [Kurzübersicht]
  • Die bisherige Dienstkleidung des Zolls wird bundesweit durch eine neue, blaue Dienstkleidung ersetzt. Der Rollout startete im September 2018 bei den Flughäfen Frankfurt am Main, Düsseldorf, München und Köln/Bonn.
  • Auch die Dienstfahrzeuge sowie die Zollschiffe und Zollboote werden Schritt für Schritt von grün auf blau umgestellt.
  • Mit der Farbe Blau reiht sich der Zoll in die Farbgestaltung der deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden ein.

Neue Kleidung – neue Farbe

Seit kurzem sind die Zöllnerinnen und Zöllner an den Flughäfen Frankfurt am Main, Düsseldorf, München und Köln/Bonn mit einer neuen, blauen Dienstkleidung im Einsatz. Mit der Farbe Blau reiht sich der Zoll in die Farbgestaltung der deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden ein. Gleichzeitig stellen Schnitt und farbliche Gestaltung sicher, dass der Zoll weiterhin als Zoll erkennbar bleibt.
Ein modernes, ansprechendes Erscheinungsbild und ein hoher Tragekomfort standen bei der Entwicklung der neuen Dienstkleidung an oberster Stelle. Weitere wichtige Punkte waren die funktionale Optimierung der einzelnen Kleidungsstücke, der bessere Zuschnitt auf die verschiedenen operativen beziehungsweise repräsentativen Einsatzfelder und nicht zuletzt eine klarere Identifikation des Zolls als Teil der heutigen nationalen und europäischen Sicherheitsarchitektur.

Geprüfte Praxistauglichkeit

Alle Kleidungsstücke der neuen Dienstkleidung wurden vor der eigentlichen Produktion einem umfassenden Trageversuch unterzogen. Bei diesem Test erhielten 220 ausgewählte Zöllnerinnen und Zöllner Musterstücke der neu entwickelten Dienstkleidung, um sie im Dauereinsatz zu prüfen. Dabei ging es nicht allein um die Funktionalität und die Optik. Im Rahmen des Trageversuchs wurden auch die Qualität und die Ausstattungsmenge intensiv getestet und anschließend optimiert. Dank dieser umfassenden Praxisanalyse und der vielfachen Einbindung der Versuchspersonen steht nun eine qualitativ hochwertige und funktional verbesserte Dienstkleidung zur Verfügung, mit der sich die Zöllnerinnen und Zöllner identifizieren können.

Die Mehrheit der Beschäftigten entschied zudem, dass die Dienstkleidung zukünftig mit Rangabzeichen versehen wird. Der Landzoll trägt Sterne, der Wasserzoll Streifen. Weitere Neuerungen sind der stark reflektierende „Zoll“-Schriftzug sowie zusätzliche reflektierende Elemente – ein wichtiger Beitrag, um die Erkennbarkeit und Sicherheit beispielsweise bei Kontrollen zu erhöhen.

Bundesweite Bereitstellung

Nach den großen deutschen Flughäfen wird die neue Dienstkleidung bundesweit sukzessive bereitgestellt. Damit verbunden ist ebenso die kostenneutrale Umstellung der Farbgebung bei den Dienstfahrzeugen sowie den Zollschiffen und Zollbooten. Die Dienstfahrzeuge werden bei Neubeschaffungen in blau ausgeliefert und Zollschiffe anlässlich der turnusmäßigen Wartungen umlackiert. Neben der Modernisierung der Dienstkleidung reformierte der Zoll zudem das Bestellsystem, das dafür erforderliche Datenmanagement und die Lagerhaltung."

Fotostrecke der neuen Zoll-Dienstkleidung

Anmerkung: Fotoquellen und Angabe zum Urheberrecht: BMF


Abbildung 1: Gruppenbild am Flughafen Frankfurt am Main

 
Abbildung 2: In moderner und funktioneller Dienstkleidung auf Sreife



Abbildung 3: Auch Zollhunde werden an das neue Farbschema blau angepasst...

 
Abbildung 4: Die blaue Dienstkleidung ähnelt der Dienstkleidung anderer Sicherheitsbehörden (Polizei, Bundespolizei) sowie der Farbe anderer europäischer Zollverwaltungen


 
Abbildung 5: Neben der Dienstkleidung muss jegliche persönliche Schutzausrüstung sowie an die Farbe blau angepasst werden... Das gleiche gilt für alle Dienst-Kraftfahrzeuge und die Zollboote und Zollkreuzer.

 
Abbildung 6: Die Dienstkleidung der Kollegen vom Wasserzoll bleibt blau, wird allerdings ebenfalls modernisiert.

 
Abbildung 7: Die Dienstkleidung des Wasserzolls ist weiterhin in blau-gold gehalten. Neu ist - wie beim Landzoll - das Kleidungsstück des "Polohemds".



Quelle.  BMF-Monatsbericht 12/2018, URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/12/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-5-neue-dienstkleidung-zoll.html


Freitag, 4. Januar 2019

Verlagerung der Beihilfe von der GZD auf das BVA für 2019 geplant


Verlagerung der Beihilfe von der GZD auf das BVA für 2019 geplant

Die Verlagerung der Beihilfebearbeitung der Zollverwaltung von der Generalzolldirektion (GZD) Service Center Rostock auf das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist für 2019 vorgesehen.

Der Gesamtpersonalrat (GPR) der GZD beriet bereits im Oktober 2018 zu diesem Thema und veröffentlichte die Ergebnisse in der GPR-Info des BDZ November 2018:

"Bereits im Zeitraum vom 16. bis 18. Oktober 2018 tagte das Gremium des Gesamtpersonalrats (GPR) am GZD-Standort Rostock. 
Dies vor dem Hintergrund, dass die verbliebenen Beihilfeaufgaben bei den Service-Centern Rostock und Dresden (Dienstort Görlitz) an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben werden sollen. 
Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Besprechung standen die Leiterin des Arbeitsbereiches DI.A.22 (Personal), Frau Leitende Regierungsdirektorin Sabine Teutloff, der Leiter des Arbeitsbereiches DI.B.12 (Organisation), Herr Leiten der Regierungsdirektor Ole-Christian Plötz, sowie die Leiterin des Referates DII.C.1 (Service-Center Rostock), Frau RDin Michaela von Oesen dem Gremium des GPR Rede und Antwort. 
Die Neigungsabfrage bei den betroffenen Beschäftigten bzgl. der Bereitschaft eines Wechsels zum BVA ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Zahlenwerk ist dem Bundesministerium der Finanzen zu berichten, welchem die Verhandlungsführung gegenüber dem Bundesministerium des Innern obliegt. Nach Aussage der Verwaltungsvertreter ist in einem nächsten Schritt eine Detailvereinbarung „Personal“ zu treffen, welche die personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen regle. Darüber hinaus sind weitere organisatorische Maßnahmen zu treffen. Etwa die Frage evtl. erforderlicher technischer Übergangslösungen bzw. Schulungsmaßnahmen. 
Sobald sich – auch hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten für in der Zollverwaltung verbleibende Kolleginnen und Kollegen – neue Erkenntnisse ergeben, wird der GPR erneut berichten."

Quelle: BDZ, Personalräte Kompakt, GPR-Info des BDZ, November 2018-Ausgabe, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181119_GPR.pdf

Donnerstag, 3. Januar 2019

Einführung der Eilzuständigkeit in § 91 III SOG LSA in Sachsen-Anhalt am 1.1.2019

Einführung der Eilzuständigkeit in § 91 III SOG LSA in Sachsen-Anhalt am 1.1.2019

Der BDZ OV Bremen und der BDZ BV Hannover e.V. (Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt) feiern die Einführung der Eilzuständigkeit in Sachsen-Anhalt mit § 91 III SOG LSA mit Wirkung vom 1.1.2019:

Der Gesetzeswortlaut des § 91 SOG LSA mit Wirkung vom 1.1.2019: 

Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014

§ 91
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten
anderer Länder, des Bundes und des Auslandes

(1) Polizeivollzugsbeamte eines anderen Landes können im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt Amtshandlungen vornehmen
1.
auf Anforderung oder mit Zustimmung der zuständigen Behörde,
2.
in den Fällen des Artikels 35 Abs. 2 und 3 und des Artikels 91 Abs. 1 des Grundgesetzes ,
3.
zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener, wenn die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann,
4.
zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben bei Gefangenentransporten oder
5.
zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Gefahrenabwehr in den durch Verwaltungsabkommen mit anderen Ländern geregelten Fällen.
In den Fällen des Satzes 1 Nrn. 3 bis 5 ist die zuständige Polizeibehörde unverzüglich zu unterrichten.

(2) Werden Polizeivollzugsbeamte eines anderen Landes nach Absatz 1 tätig, so haben sie die gleichen Befugnisse wie die des Landes Sachsen-Anhalt. Ihre Maßnahmen gelten als Maßnahmen derjenigen Polizeibehörde, in deren örtlichem und sachlichem Zuständigkeitsbereich sie tätig geworden sind; sie unterliegen insoweit auch deren Weisungen. 

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Polizeivollzugsbeamte des Bundes und für Vollzugsbeamte der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwanges nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes gestattet ist, entsprechend. Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Bedienstete ausländischer Polizeibehörden und -dienststellen entsprechend, wenn völkerrechtliche Verträge dies vorsehen oder das zuständige Ministerium Amtshandlungen dieser Polizeibehörden oder -dienststellen allgemein oder im Einzelfall zustimmt. Zuständig ist für Amtshandlungen, die auf eine ausdrückliche Veranlassung einer Justizbehörde oder eines Gerichts zurückgehen oder zu deren Erledigung strafprozessuale Maßnahmen zu erwarten sind, das für den Justizvollzug zuständige Ministerium; im Übrigen das für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Ministerium.

Das Landesrecht SA online: URL: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-lr&docid=jlr-SOGST2013V9P91

Wir bedanken uns bei der Landesregierung Sachsen-Anhalts und den im Landtag Sachsen-Anhalts versammelten Parteien, insbesondere CDU, SPD und Grüne, sowie bei Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) für die Einführung der Eilzuständigkeit im Landesrecht. Sachsen-Anhalt ist das 9. Bundesland mit der Eilzuständigkeit für die Vollzugsbeamten der Zollverwaltung. Der aktuelle Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist hier dargestellt, URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/sachstand-der-einfuhrung-der.html.

BVA: Allgemeine Informationen und Merkblätter zur Beihilfe des Bundes

BVA: Allgemeine Informationen und Merkblätter zur Beihilfe des Bundes

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) als Dienstleister des Bundesministeriums des Inneren (BMI) übernimmt ab 2019 die gesamten Aufgaben der Beihilfe für die Zollverwaltung. Bislang sind bereits einige Aufgabenbereiche übergeben worden, aber die Aufgaben der Generalzolldirektion - Service Center Rostock - werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019 übergeben. 
Die Verhandlungen darüber führt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit dem BMI.

Das BVA ist ein sehr serviceorienterter Anbieter und hat viele gute Informationen zur Beihilfe auf seiner Homepage versammelt. Die Zentrale BVA-Einstiegsseite zur Beihilfe findet sich unter der URL: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html.

An dieser Stelle wird auf die Merkblätter und Informationen zur Beihilfe des Bundes mit vielen PDF-Merkblättern zu verschiedenen Themen verwiesen, URL: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/3_Merkblaetter/merkblaetter_node.html;jsessionid=83109D30F13D27E406AE959C1A20FE8B.intranet241.

Mittwoch, 2. Januar 2019

BPR: Neues Ausschreibungsverfahren im gebündelten Bereich ab 2.1.2019

BPR: Neues Ausschreibungsverfahren im gebündelten Bereich ab 2.1.2019

Auf der gemeinsamen Besprechung des Bezirkspersonalrats (BPR) mit der Generalzolldirektion (GZD) wurde das neue Ausschreibungsverfahren der Zollverwaltung im gebündelten Bereich (mD: A 6 - A 8 und gD: A 9 - A 11) vorgestellt: 

"Künftiges Ausschreibungsverfahren im gebündelten Bereich
Dr. Rolfink [Präsident der GZD-Direktion I] sieht bei den Ausschreibungen einen erhöhten Steuerungsbedarf. Er stellt das Verfahren zu den Ausschreibungen im gebündelten Bereich des gehobenen und mittleren Dienstes vor und benenntdie folgenden zukünftigen festen Ausschreibungstermine:
Gehobener Dienst: 1. März und 1. September 
Mittlerer Dienst: 1. Juni und 1. Dezember
Als weitere Neuerung werden Regionalkonferenzen eingeführt, bei denen eine fachliche, organisatorische sowie personalwirtschaftliche Betrachtung in Bezug auf die Ausschreibungen im gebündelten Bereich erfolgen soll; die GZD wird daran teilnehmen. Der Start für die Regionalkonferenzen wird für Anfang Mai 2019 festgelegt. 
Als Termin für eine „Zwischenausschreibung“ im gebündelten Bereich des gehobenen Dienstes wird der 2. Januar 2019 benannt.
Dadurch entfällt der oben genannte Ausschreibungstermin am 1. März 2019.
Die BDZ-Fraktion wird die Regionalkonferenzen kritisch begleiten und darauf achten, dass die Vorgaben der ARZV eingehalten werden."

Quelle: BDZ, Personalräte Kompakt, BPR, Ausgabe Dezember 2018, URL: 
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181220_BPR.pdf