Samstag, 24. November 2018

BDZ OV Bremen trifft auf drei MdEP: Bürgerdialog mit dem EU-Parlament in Bremen

BDZ OV Bremen trifft auf drei MdEP: Bürgerdialog mit dem EU-Parlament in Bremen

Am 23.11.2018 hat der BDZ Ortsverband Bremen vertreten durch den Stv. Vorsitzenden Dr. Carsten Weerth am Bürgerdialog mit dem Europäischen Parlament im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft teilgenommen. 

„Mitreden über Europa"

Bürgerdialog des Europäischen Parlaments


Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt. Im Mai 2019 ist es wieder soweit: in Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt.
Aus diesem Grunde möchte das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland in der Freien Hansestadt Bremen und anderen Deutschen Ländern Bürgerforen unter dem Motto „Mitreden über Europa" veranstalten, um mit Blick auf die Europawahlen 2019 ein Forum für den Europadialog vor Ort zu schaffen.
Als Diskussionspartner stehen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Verfügung.

Die Bürgerinnen und Bürger aus Bremen, Bremerhaven und umzu werden eingeladen, in ihrer Heimatstadt mit den regional zuständigen Europaabgeordneten zu diskutieren. Ziel des Bürgerforums ist es, zu zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimme die Europapolitik, die auch eine regionale und lokale Dimension hat, beeinflussen können!"
Quelle: https://www.europa.bremen.de/info/detail.php?gsid=bremen97.c.15304.de&asl=bremen97.c.1575.de

Die Europäische Union befindet sich in einer ihrer größten Krisen (Poly-Krise der EU).

Mit der Veranstaltungsreihe des Europäischen Parlaments sollen Bürger und Institutionen vor Ort in den Dialog um die Zukunft der EU eingebunden werden.

Vor Ort waren drei Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) für Fragen des Publikums zugänglich:
Dr. Helga Trüpel (Bündnis 90/Die GRÜNEN),
David McAllister (CDU),
Dr. Joachim Schuster (SPD).

Fragen zum Zustand der Europäischen Union und zur Zukunft wurden gestellt und beantwortet. Etwa 100 Gäste und Teilnehmer waren aus allen Altersklassen (auch Schülerinnen und Schüler) anwesend. 




Der Bürgerdialog wird für alle interessierten Menschen bis zum Zeitpunkt der Europawahl weitergeführt unter den Twitter-Tags @EPinDeutschland #MitredenEU








































Weiterführende Hinweise:
Weerth, Gabler Wirtschaftslexikon Online, Stichwörter Europäische Union, Europäisches Parlament, Krise der Europäischen Union, Verstärkte Zusammenarbeit, Kerneuropa, Brexit, URL: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/


Donnerstag, 22. November 2018

Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern (aktualisiert)

Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in den Bundesländern im November 2018 (aktualisiert am 03.12.2018)

Auf der Personalversammlung beim Hauptzollamt Bremen wurde am 22.11.2018 vom BDZ OV Bremen der Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in den Bundesländern im November 2018 vorgestellt.

Neun Bundesländer haben die Eilzuständigkeit in den Polizeigesetzen und Gefahrenabwehrgesetzen eingeführt:
Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Hessen, Brandenburg,
Schleswig-Holstein,
NRW und Sachsen-Anhalt.

Mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben drei weitere Länder die Einführung zugesagt.

Aktiv verhandelt wird vom BDZ über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen, Niedersachsen und Berlin.

Keine Verhandlungen werden derzeit in Thüringen geführt.

Die Präsentation zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329131047_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_12d_ZollVG_-_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_November_2018,
DOI: 10.13140/RG.2.2.24762.44485.


Update: 
Mit Stand vom 28.11.2018 wurde die Präsentation aktualisiert, da Rheinland-Pfalz inzwischen die Einführung der Eilzuständigkeit zugesagt hat, URL: http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/rheinland-pfalz-sagt-die-einfuhrung-der.html.

Der aktuelle Sachstand zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329253898_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_November_2018_Vortrag_auf_der_Personalversammlung_des_Hauptzollamts_Bremen_v_22112018_-_Stand_28112018, DOI:10.13140/RG.2.2.20509.15842. 


Seit dem 28.11.2018 wird darüber hinaus vom BDZ BV Berlin-Brandenburg in Berlin über die Einführung der Eilzuständigkeit verhandelt.

Mit Stand vom 03.12.2018 wurde die Präsentation aktualisiert, da Sachsen-Anhalt am 21.11.2018 die Einführung der Eilzuständigkeit in § 91 III SOG LSA mit Wirkung vom 1.1.2019 beschlossen hat. Die Einführung der Eilzständigkeit in Sachsen-Anhalt feiert der BDZ OV Bremen unter der URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/01/einfuhrung-der-eilzustandigkeit-in-91.html.

Der aktuelle Sachstand zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/329376767_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_Dezember_2018_Vortrag_auf_der_Personalversammlung_des_Hauptzollamts_Bremen_v_22112018_Stand_03122018, DOI: 10.13140/RG.2.2.32415.41123.

Dienstag, 20. November 2018

BBVAnpG 2018/2019/2020 veröffentlicht

  Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020
  (BBVAnpG  2018/2019/2020) wurde im BGBl. I 2018, 1810 veröffentlicht


Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) vom 8.11.2018 wurde am 13.11.2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I, S. 1810 veröffentlicht. Damit ist die gesetzliche Anpassung der Bundesbesoldung und damit die Erhöhungen 2018/2019/2020 rechtlich umgesetzt worden.
Der Wortlaut und alle Besoldungstabellen 2018/2019/2020 sind im BGBl. nachzulesen, vgl. URL: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s1810.pdf

100 Jahre dbb

100 Jahre Deutscher Beamtenbund (dbb)

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) feiert 2018 seinen 100. Geburtstag.

1918 ist sehr viel passiert. Der erste Weltkrieg endete endlich - Mitte November 2018 gedachten Président Emmanuel Macron und Kanzerlin Angela Merkel gemeinsam in Frankreich und Deutschland der Toten des ersten Weltkriegs im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft innerhalb einer Europäischen Union des Friedens.

Danach folgte im November 1918 die Abdankung des letzten deutschen Kaisers und die Ausrufung der Republik. 
Am 4. Dezember 1918 erfolgte die Vereingung verschiedener Beamtenbünde zum Deutschen Beamtenbund.

Die Internetseite "100 Jahre dbb" bietet eine Rückschau auf die Geschichte und Themen der vergangen 100 Jahre aus Sicht des dbb, URL: https://100.dbb.de/.

Bitte reinschauen - mit vielen erstaunlichen Einsichten und Original-Dokumenten.

Samstag, 17. November 2018

dbb-Bundesvorsitzender Silberbach fordert kritische Beamte

dbb-Bundesvorsitzender Silberbach fordert kritische Beamte

Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach fordert in einem Kommentar in der wichtigen Behördenzeitschrift Behördenspiegel keine Beamte die Duckmäuser und kritiklose Zahnräder sind, sondern kritische, aktive Beamte, die auch das Remonstrationsrecht wahrnemen, um Missständen entgegenzuwirken. Er stellt insbesondere das Recht und die Pflicht zur Remonstration (zur mündlichen und schriftlichen Gegendarstellung gegen eine Anweisung) dar - damit kritische Beamte das System reinhalten und verbessern können.

"Remonstration

Beamtentum: Blinder Gehorsam ist illegal

In einem Gastkommentar für den Behörden Spiegel (Oktober 2018) hat dbb Chef Ulrich Silberbach erneut auf die Bedeutung eines in der breiten Öffentlichkeit wenig bekannten Aspekts des Beamtentums hingewiesen: Das Recht und die Pflicht zur Remonstration.
Grundsätzlich tragen Beamtinnen und Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen. Haben sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung, müssen sie remonstrieren. Das bedeutet: Die Bedenken müssen zunächst bei der/dem unmittelbaren Vorgesetzten vorgebracht werden. Bleibt diese/r bei der Anordnung, muss sich die Beamtin oder der Beamte an die/den nächst höhere/n Vorgesetzte/n wenden. Wird die Weisung auch von dieser Stelle bestätigt, muss sie ausgeführt werden. Verweigert werden darf das nur, wenn die Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.

„Die Remonstration ist nicht nur Recht, sondern Pflicht für jede Beamtin und jeden Beamten in Deutschland“, stellte der dbb Bundesvorsitzende klar, ein „blind-folgendes Beamtentum“ sei nicht gewollt. Gleichzeitig wies Silberbach darauf hin: „Inwieweit Beamtinnen und Beamte dieser Pflicht nachkommen und mit welchem Ergebnis, ist unbekannt. Es gehört zum Wesensgehalt der Remonstration, dass sie sich nicht in der Öffentlichkeit abspielt. Remonstrierende Beamte suchen nicht die Öffentlichkeit. Sie dürfen sich nicht einmal dazu bekennen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung verbietet es, die Remonstration auch nur dienstintern bekannt werden zu lassen.“

Daher sei es notwendig, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen besser abzusichern. 
„Der gleiche Vorgesetzte, gegen den ein Beamter gegebenenfalls remonstriert hat, schreibt möglicherweise dessen nächste Beurteilung“, gab Silberbach zu bedenken. Dem könne etwa durch „ein flächendeckendes System von Ombudsleuten oder anderen Schutzmerchanismen“ entgegengewirkt werden. „Es gibt bereits Verwaltungen und Ministerien, wie das Bundesministerium des Inneren, die hier mit gutem Beispiel vorangehen.“ Dort könnten Beamtinnen und Beamte bei schwerwiegenden Verstößen anonym einen Ombudsmann einschalten. „Es wäre sicher hilfreich, solche Korrekturmechanismen auch in anderen Fallkonstellationen zur Verfügung zu haben. Das würde zum einen die strukturelle Selbstkontrolle im öffentlichen Dienst stärken und es zum anderen Beamtinnen und Beamten erleichtern, ihrer Remonstrationspflicht im Bedarfsfall auch wirklich nachzukommen.“" 

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/news/beamtentum-blinder-gehorsam-ist-illegal.html

dbb Bürgerbefragung 2018 - Ergebnisse veröffentlicht

dbb Bürgerbefragung 2018: Ergebnisse veröffentlicht

Der dbb deutscher beamtenbund und tarifunion hat die Ergebnisse der Bürgerbefragung 2018 veröffentlcht. 

Das Ansehen der Beschäftigten und insbesondere der Beamten steigt demnach. 
Und die Bürger wünschen sich nicht die Auswüche eines Staates, der in allen Lebenslagen wegschaut, sondern vielmehr einen sog. "starken Stark" in welchem die Beschäftigten mit klaren Rechten ausgestattet sind und nach Recht und Gesetz handeln können.

Hier die Meldung des dbb:

"dbb Bürgerbefragung „Öffentlicher Dienst“ 2018

Vier von fünf Bürgern wollen starken Staat – Image von Beamten verbessert sich deutlich

Pressekonferenz zur forsa Bürgerbefragung 2018
79 Prozent der Deutschen befürworten einen starken Staat, der sie vor den ausufernden Entwicklungen einer globalisierten Gesellschaft schützen kann. Nur zehn Prozent glauben, dass der Markt alles regeln wird.
Das ist das Ergebnis der diesjährigen Bürgerbefragung, die das Meinungsforschungsinstitut forsa für den dbb beamtenbund und tarifunion durchgeführt und am 30. August 2018 in Berlin vorgestellt hat. Damit setzt sich ein Trend der dbb Bürgerbefragungen aus den vergangenen Jahren fort: bereits 2016 und 2017 sprachen sich 72 bzw. 75 Prozent der Deutschen für einen starken Staat aus.

Das Ausmaß der Bürokratie in Deutschland hingegen sehen viele Bürger kritisch: 61 Prozent der Befragten gaben an, es gebe zu viel staatliche Bürokratie in der Bundesrepublik. „Da sind die Bürger und die Beschäftigten im öffentlich Dienst einer Meinung“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Umfrageergebnisse. „Das ist aber auch kein Wunder, denn die Kolleginnen und Kollegen im Staatsdienst leiden mindestens so stark unter Bürokratie und Überregulierung wie die Bürger und die Wirtschaft.“

Im Ranking der beliebtesten Berufe zeigt sich ebenfalls eine große Kontinuität. Hier liegen erneut Feuerwehrmänner mit 94 Prozent vor Ärzten (89 Prozent), Kranken- und Altenpflegern (89 Prozent) sowie Erziehern (83 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2007 haben insbesondere die Müllmänner und die „Beamten“ an Ansehen hinzugewonnen, die ihre Beliebtheit um zwölf Prozentpunkte steigern konnten. Darauf folgen Briefträger mit einem Plus von elf Prozent, Lehrer (+ zehn Prozent) und Polizisten (+ neun Prozent).

„Dass der Gattungsbegriff ‚Beamter‘ unter den beiden Top-Gewinnern der letzten Jahre ist, deutet auf einen klaren Imagewandel für den öffentlichen Dienst hin“, analysiert Silberbach: „Die Bevölkerung schätzt die Menschen zunehmend wert, die sich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Über drei Viertel der Bundesbürger schreiben den Beamten inzwischen überwiegend positive Eigenschaften wie pflicht- und verantwortungsbewusst oder zuverlässig zu – das Bild des faulen Beamten können wir also zu den Akten legen.“"  

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/news/vier-von-fuenf-buergern-wollen-starken-staat-image-von-beamten-verbessert-sich-deutlich.html

Die Ergebnisse der forsa Bürgerbefragung 2018 im Auftrag des dbb sind im Internet zu erhalten unter der URL: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2018/forsa_2018.pdf

BDZ OV Bremen in den Sozialen Medien

BDZ OV Bremen in den Sozialen Medien

Wir nutzen als BDZ OV Bremen die folgenden Sozialen Medien: 
twitter (https://twitter.com/BdzovB)
,












google+(bdzovbremen, https://plus.google.com/u/0/collection/MhtOPF)















und 


xing.(https://www.xing.com/communities/groups/bdz-deutsche-zoll-und-finanzgewerkschaft-ortsverband-bremen-43c9-1107749)














Wer uns folgen möchte, wird  uns dort finden...

Danke für die Aufmerksamkeit!

Mittwoch, 14. November 2018

dbb Bundesfrauenvertretung: Forderung nach einer Reform des Ehegattensplittings

dbb Bundesfrauenvertretung: 
Forderung nach einer Reform des Ehegattensplittings

Die Bundesfrauenvertretung der dbb Deutscher Beamtenbund und Tarifunion fordert eine Reform des Ehegattensplittings:


"Steuerliche Entlastungen für Familien

Ehegattensplitting nicht mehr zeitgemäß

In der Debatte um die bessere steuerliche Entlastung von Familien hat die dbb bundesfrauenvertretung fehlende Maßnahmen zur Modernisierung des Ehegattensplittings kritisiert.  

„Der vorliegende Referentenentwurf zum Familienentlastungsgesetz enthält keinerlei Aussagen zur Reform des Ehegattensplittings. Weiterhin werden somit Ehen steuerlich bevorzugt entlastet und eben nicht vorrangig Familien mit Kindern. Das ist nicht länger zeitgemäß. Der Trauschein ist nicht länger Voraussetzung für die Familiengründung. Kinder leben heutzutage immer häufiger in Patchwork-Familien oder werden von Eltern alleinerzogen. Dieser neuen Familienrealität muss auch das Steuerrecht gerecht werden“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 7. November 2018 deutlich.

Darüber hinaus trägt der Erhalt der Steuerklassenkombination III/V für verheiratete Paare aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung zur steuerlichen Benachteiligung des Ehepartners mit dem geringeren Einkommen bei. „Vor allem Frauen, die noch immer häufiger ihre Wochenarbeitszeit reduzieren, um neben dem Beruf Familienaufgaben zu übernehmen, sind hier betroffen. Die höhere Steuerlast der Lohnsteuerklasse V mindert die Berechnungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder auch Krankengeld. Das Faktorverfahren mit den Lohnsteuerklassen IV/IV kann diese einseitigen Nachteile ausgleichen. Hier sollten Verwaltung und Politik ansetzen und konkrete Vorschläge liefern, wie das Faktorverfahren attraktiver gestaltet und damit zum gleichstellungswirksamen Steuerungsinstrument werden kann“, forderte Helene Wildfeuer.
"

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/td-frauen/artikel/ehegattensplitting-nicht-mehr-zeitgemaess.html

BDZ erreicht Stärkung der FKS - Gesetzesinitiative geplant

BDZ erreicht Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) - Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften der FKS wird vorgelegt

Die BDZ-Bundesleitung teilt mit, dass der BDZ durch seine wiederholten Verhandlungen mit dem BMF und Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine erhebliche Stärkung der FKS erreichen konnte. 

Ein entsprechender REferententwurf des BMF für ein Gesetz zur Änderung und Anpassung von Vorschriften der FKS ist in Vorbereitung. Hier der gesamte Wortlaut der BDZ-Meldung:

"BDZ erreicht maßgebliche Erfolge für eine schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)


Der Zoll erhält zusätzliche Kompetenzen und mehr Personal im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Diesen Erfolg hat der BDZ aufgrund hartnäckiger Bemühungen und politischer Verhandlungen im Hinblick auf eine weitreichende Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS erreicht.

Zuletzt stellte der BDZ seine Kernforderungen zur Stärkung der FKS in einer Fachtagung unter Leitung des stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden und GPR Vorsitzenden Thomas Liebel in Weimar am 19. September 2018 mit hochrangigen Vertretern/innen aus dem Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium der Finanzen sowie der Generalzolldirektion und dem Hauptzollamt Erfurt in den Mittelpunkt. Zollstaatssekretär Dr. Rolf Bösinger (BMF) stellte als Ergebnis der Veranstaltung verbesserte Kompetenzen und mehr Personal für die FKS in Aussicht.
Nunmehr plant das Bundesministerium der Finanzen ein Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch, mit dem wesentliche Kernforderungen des BDZ für eine schlagkräftigere FKS aufgegriffen werden. BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßt die zusätzlichen Befugnisse für die FKS – damit wird der Zoll noch besser in der Lage sein, für Ordnung und Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen.
Bereits im letzten Jahr hat der Zoll bei seinen Kontrollen auf dem Gebiet der illegalen Beschäftigung Verstöße mit einem Gesamtschaden von rund einer Milliarde Euro aufgedeckt. „Trotz der steigenden Erfolge stoßen die Einsatzkräfte der FKS an ihre Grenzen“, betont Dewes. Daher müssen bei diesem beträchtlichem Gesetzesvorhaben zwingend die personellen Auswirkungen berücksichtigt werden. „Eine erste Analyse des BDZ zu den geplanten Gesetzesänderungen erfordert im Ergebnis mehrere tausend Stellen für den Zoll“, so Bundesvorsitzender Dewes. Demzufolge wird der BDZ das weitere parlamentarische Verfahren zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens insbesondere zur Personalverstärkung und einer einsatzgerechteren Sachausstattung eng begleiten.
Mit dem Gesetzesvorhaben soll die FKS zukünftig insbesondere in die Lage versetzt werden, nicht nur – wie bisher – Fälle von Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Die Aufgaben und Befugnisse der FKS sollen dafür in einem umfangreichen Maßnahmenpaket erweitert werden.
Hierzu zählen u. a.:
  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug, zum Beispiel durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschte Selbstständigkeit und damit Erweiterung des Prüfungsauftrages der FKS auf vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit,
  • die Erweiterung des Prüfauftrages der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug,
  • eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen der FKS und den übrigen beteiligten Behörden und
  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum. Ziel soll hierbei sein, bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu können.
Darüber hinaus sollen u. a. folgende Aufgaben und Befugnisse der FKS erweitert werden:
  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf ausbeuterische Arbeitsbedingungen, um insbesondere die Bekämpfung von Formen der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft zu stärken,
  • verbesserte Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich Anbietern von Dienst- und Werkleistungen auf Online-Plattformen,
  • die dringende Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse und die Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen,
  • die Erweiterung des Branchenkatalogs für die Ausweismitführungspflicht im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie
  • die Stärkung der Verfahrensrechte der FKS im Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Schaffung eines Mitwirkungsrechts in der Hauptverhandlung sowie im Strafverfahren durch die Befugnis, Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wahrzunehmen."
    Quelle. https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erreicht-massgebliche-erfolge-fuer-eine-schlagkraeftigere-finanzkontrolle-schwarzarbeit-fks.html

    Zuletzt hatten wir am 21.9.2018 über die BDZ-Konferenz zur FKS mit vier Bundestagsabgeordneten und einem Staatssekretär des BMF berichtet, auf welcher wesentliche Inhalte transportiert werden konnten und u.a. die Aufstockung des FKS-Personals um 3.100 Stellen gefordert worden war, siehe URL: 
    https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/09/bdz-fordert-bundesweit-3100-neue.html 

Dienstag, 13. November 2018

39-Stunden-Woche für Bundesbeamte: Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

39-Stunden-Woche für Bundesbeamte: 
Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Am 5.11.2018 fand die lange erwartete Anhörung der Petition zur Reduzierung der 41-Stunden Woche auf 39 Stunden vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat zum Inhalt und Gegenstand der 1-Stündigen-Anhörung folgenden Wortlaut veröffentlicht:
"In der laufenden Legislaturperiode wird es zu keiner Absenkung der Wochenarbeitszeit für die Beamten des Bundes kommen. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Stephan Mayer (CSU), während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Im Koalitionsvertrag sei eine solche Reduzierung nicht vorgesehen, sagte er. Um die Belastungen der Bundesbeamten durch Überstunden frühzeitiger auszugleichen, sei jedoch zwischen Union und SPD vereinbart worden, durch Arbeitszeitkonten für einen zeitnahen Abbau der Überstunden zu sorgen.
Für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden spricht sich die Petentin Claudia Maurus in einer Petition aus, die mehr als 58.000 Unterstützer gefunden hat. Maurus sagte während der Sitzung, bei der Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden sei den Beamten im Jahr 2006 zugesichert worden, "dass bei besserer Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgt". Dies sei bis heute ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht geschehen, obwohl seit 2014 die schwarze Null stehe. Die Petentin sprach von "reiner Willkür". Die Bundesbeamten würden seit zwölf Jahren unbezahlte Überstunden leisten, sagte sie. In zwölf von 16 Bundesländern sei hingegen die Ausweitung der Wochenarbeitszeit inzwischen wieder rückgängig gemacht worden.
Die Konsolidierung des Haushalts sei "kein einmaliges Ziel, sondern eine Daueraufgabe", entgegnete Innen-Staatssekretär Mayer. Es habe auch 2006 keine verbindliche rechtliche Vereinbarung gegeben, die vorgesehen hätte, dass die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgenommen wird. Gleichwohl habe es die politische Aussage gegeben, dass die Erhöhung kein Dauerzustand wird. Das sehe das BMI auch heute noch so, betonte der Ministeriumsvertreter. Eine sofortige Reduzierung der Wochenarbeitszeit würde jedoch zu einem Mehrbedarf von 6.914 Stellen und finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von 276,5 Millionen Euro pro Jahr führen, sagte Mayer.
Aus Sicht des Vorstandsmitgliedes des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (vbob), Michael Wolter, der die Petentin begleitete, stellt die schwarze Null die seinerzeit als Ziel ausgegebene Konsolidierung dar. Von der Erfüllung sämtlicher Maastricht-Kriterien sei 2006 nicht die Rede gewesen, sagte Wolter. Der Gewerkschaftsvertreter forderte, die aktuelle "Gerechtigkeitslücke" zu Ungunsten der Bundesbeamten auszugleichen. Die Arbeitszeit sei im Übrigen "ein ganz wichtiger Motivationsfaktor", weshalb die Reduzierung schnell kommen müsse.
Staatssekretär Mayer sah sich gleichwohl nicht in der Lage, eine konkrete Zusage zu machen, wann es zu einer Reduzierung kommt. Gefragt nach der Zeitschiene für das angekündigte Arbeitszeitkontenmodell sagte Mayer, er habe die Hoffnung, dass es im kommenden Jahr zur Umsetzung dieses Vorhabens kommen werde."
Quelle. https://www.bundestag.de/presse/hib/-/577098


Hier der Wortlaut der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages:
https://www.bdz.eu/fileadmin/img/Bezirksverbaende/BV_Baden/Bezirksverband/Aktuelles/Arbeitszeit/Keine_Reduzierung_der_Beamtenarbeitszeit__Deutscher_Bundestag_Petitionen_Ausschuss_.pdf

 Die intensive Anhörung dauerte genau eine Stunde. Wer den Inhalt nachvollziehen möchte, kann das in der Mediathek nachschauen, hier unter der URL: https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTgva3c0NS1wYS1wZXRpdGlvbmVuLzU3NTcxNg==&mod=mod531790

Die Hauptpetetentin Claudia Maurus vertrat die knapp 58.000 Mitzeichner der Online-Petition 79906 (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_05/_20/Petition_79906.nc.html) vor dem Petitionsausschuss und wurde inhaltlich unterstützt durch den Deutschen Beamtenbund (dbb) in der Person des stv. Vorsitzenden der dbb-Gewerkschaft vbob, siehe die URL: https://www.vbob.de/aktuelles/news/die-39-stunden-woche-im-petitionsausschuss-vbob-fordert-schliessung-der-gerechtigkeitsluecke/

Als weitere dbb-Gewerkschaft hat der VBB die Petetentin begleitet und vorab unterstützt:
URL: https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/an-der-zeit-ein-versprechen-einzuloesen/ und URL: https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/keine-reduzierung-der-wochenarbeitszeit-der-bundesbeamten/  

Der BDZ hatte bereits zuvor über die Forderung nach einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 39 Stunden berichtet: 
URL: https://www.bdz.eu/aktuelles/news/gerechte-arbeitszeit-fuer-bundesbeamtinnenbeamte-jetzt.html und
URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/arbeitszeit-ignoranz-gegenueber-einer-anhaltenden-ungleichbehandlung.html 




Kommentar: 
Die knapp 58.000 Mitzeichner und Unterstützer der Online-Petition 79906 des Deutschen Bundestags haben ein deutliches Zeichen an die Bundespolitik und die Bundesregierung gesendet: das Sonderopfer der Bundesbeamten muss ein Ende haben. 
Die öffentliche Anhörung vor dem Deutschen Bundestag hat gezeigt, dass diese Forderung stichhaltig und sinnvoll ist. Die Hauptpetetentin hat die Forderung mit Unterstützung der dbb-Gewerkschaften sinnvoll und würdevoll vorgetragen - einen großen Dank hierfür.
Das Ergebnis ist auf den ersten Blick ernüchternd: keine Reduzierung der Wochenarbeitszeit in dieser Legislaturperiode. Aber was haben wir konkret erwartet? 
Die Zwischentöne sind und bleiben interessant: Die Bundespolitik anerkennt in der Sache die Forderung und wird sich dem Thema annehmen müssen. 
Es handelt sich nicht weniger als um eine Kernforderung des dbb (Beispielhaft: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/der-bdz/ueber-uns.html und dbb-Vorsitzender Silberbach, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/zeit-der-zurueckhaltung-ist-vorbei.html).

Zunächst sollen nun nach Auskunft des BMI Arbeitszeitmodelle flächendeckend eingeführt werden. Das ist vom Grundsatz her nicht neu, wurde nur noch nicht in allen Bundesbehörden angeboten. 
Fraglich ist, wie diese Modelle umgesetzt werden: 
Haben Beamte, die seit 2006 die Mehrarbeit zur Konsolidierung des Bundeshaushalts leisten im Jahr 2018 genug Arbeitszeit auf ihrem Lebenszeitkonto angespart, um künftig eine geringere Arbeitszeit zu bekommen als Beamte, die später oder erst jetzt eingestellt werden?
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung in den Bundesländern Bayern und Hessen, welche die Arbeitszeit für ihre Landesbeamten von jeweils 42 Stunden wieder reduziert haben. Im übrigen ohne, dass das jeweilge Staatswesen zusammengebrochen ist...
Kernbotschaft der Bundesregierung und der versammelten Politiker der großen Koalition war: das ist nicht Gegenstand des Koaltiionsvertrags und damit Gegenstand des Wahlprogramms für die nächste Bundestagswahl. Wir werden nicht aufhören, an die Ungerechtigkeit der Arbeitszeiterhöhung für Bundesbeamte zu erinnern. Wir werden auf Grund der Ankündigung der Bundespolitik die Wahlprogramme aller Parteien für die nächste Bundestagswahl genau studieren. Und wir werden weiter berichten... 

Anmerkung: Der Kommentar wurde am 25.11.2018 klarer gefasst, nachdem Beate Müller-Gemmeke (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) darauf hingewiesen hat, dass die Grünen die Arbeitszeitverringerung auf 39-Stunden in der Sache unterstützen, vgl. http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/39-stunden-woche-fur-bundesbeamte.html.

Samstag, 10. November 2018

Erster BDZ OV Bremen-Newsletter verschickt

Erster BDZ OV Bremen-Newsletter (November 2018) verschickt

Am Freitag, 9.11.2018 wurde erstmals der neue BDZ OV Bremen-Newsletter per E-Mail verschickt.

Auf einer Seite soll auf aktuelle Entwicklungen hingeweisen werden, die alle auch auf der Homepage abgebildet werden.

Der Newsletter wird nun regelmäßig versendet werden, vorausslichtlich im Rythmus von ein bis zwei Monaten...

Hier ein erster Eindruck:



 


































Viel Spaß beim Lesen!

Der Vorstand des BDZ OV Bremen

BDZ: Einführung des Eingangsamtes A 7 (mD) steht bevor!

BDZ: Einführung des Eingangsamtes A 7 (mD) steht bevor!

Die BDZ-Bundesleitung weist darauf hin, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Wort gehalten hat und nun die Einführung des Eingangsamtes A 7 für den mittleren Zolldienst (mD) unmittelbar bevorsteht. Die Erhöhung des Eingangsamtes sei bereits im Entwurf zum Bundeshaushalt 2019 enthalten. Der genaue Zeitpunkt der Einführung sei noch nicht festgelegt. Darüber hinaus wird vom BDZ die Einführung des Eingangsamtes     A 10 für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst (gD) gefordert.

Hier die gesamte Meldung:

"STEIGERUNG DER ATTRAKTIVITÄT DES MITTLEREN DIENSTES

Minister hält Zusage!


Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte dem Vorsitzenden des BDZ und des Hauptpersonalrates, Dieter Dewes, Verbesserungen bezüglich der Attraktivität des mittleren nichttechnischen Zolldienstes zugesagt. Nunmehr hat der Minister den BDZ nach der Bereinigungssitzung zum Haushaltsentwurf 2019 darüber informiert, dass das BMF u.a. zwei konkrete Maßnahmen mit dieser Zielsetzung plant. Zum einen soll eine Anhebung des Eingangsamtes im nichttechnischen Dienst auf Besoldungsgruppe A 7 erfolgen. Zum anderen sollen die derzeit schlechten Beförderungsaussichten nach A9m+Z durch eine Anhebung des Anteils der Beförderungsämter in Besoldungsgruppe A9 auf 50% verbessert werden. Das hierfür notwendige Gesetz wird derzeit im Bundesinnenministerium (BMI) erarbeitet.
Anhebung des Eingangsamts
Nach Verabschiedung des Gesetzes können das Eingangsamt auf A 7 festgelegt und im Rahmen des Haushalts die hierfür erforderlichen planstellenmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Zeitpunkt die ersten Anwärter unter diesen Voraussetzungen eingestellt werden.
Sobald die Anhebung des Eingangsamts greift, ist davon auszugehen, dass die Beförderung der Bestandsbeschäftigten von A 6 nach A 7 im Erlassweg erfolgen wird.
Erhöhung der Obergrenzen A9m/A9m+Z
Die Beförderungsaussichten nach A9m+Z werden derzeit durch die gesetzliche Obergrenze nach dem Bundesbesoldungsgesetz von 40% beschränkt. Um die erforderliche Basis für die Gewährung der Amtszulage nach A9m+Z, die auf 12% (30% der Obergrenze der Besoldungsgruppe A9m von 40%) gedeckelt ist, zu verbreitern, hatte der BDZ mehrfach eine Erhöhung der Obergrenze auf 50% angemahnt. Diese Forderung des BDZ soll nunmehr umgesetzt werden.
Dieter Dewes begrüßt, dass die in den intensiven Gesprächen mit dem Minister erreichten Zusagen nunmehr auch tatsächlich umgesetzt werden. Zuletzt hatte er den Forderungen in einer gemeinschaftlichen Besprechung des Hauptpersonalrats mit dem Minister nochmals Ausdruck verliehen. „Damit hat sich der nachhaltige Einsatz des BDZ gelohnt.“. Dewes bedankte sich ausdrücklich bei den Staatssekretären Dr. Bösinger und Gatzer, die sowohl in den Haushaltsberatungen als auch bei der Einbringung in den Gesetzentwurf ihren Beitrag geleistet haben.
Zu der Ausnutzung von Planstellen in den Spitzenämtern des gD werden wir in Kürze berichten. Ebenso bleibt es bei der Forderung des BDZ, das Eingangsamt im gehobenen Dienst nach A 10 zu heben.

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/minister-haelt-zusage.html

Wir haben bereits zweimal über das Thema berichtet http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/bdz-eingangsamt-7-md-und-10-gd-gefordert.html sowie http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/stellenhebungen-und-eingangsamt-a7m.html und werden weiter am Ball bleiben... 

Sonntag, 4. November 2018

Demonstrationsaufruf: für eine offene Gesellschaft - Bremen zeigt Gesicht!

Bremen zeigt Gesicht!
Für eine offene, freie und
solidarische Gesellschaft!

Aufruf zu Demonstration und Kundgebung
am 14. November 2018 in Bremen
 

Am 14. November 2018 werden alle Bremerinnen und Bremer und alle zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kräfte dieser Stadt aufgerufen, zusammenzukommen. Wir zeigen Gesicht und Courage für eine offene, freie und solidarische Gesellschaft – und setzen damit ein deutliches Zeichen gegen jede Art von Gewalt und rassistischer Hetze!
 

Gerade in diesen Zeiten ist es elementar, sich klar für Solidarität und Toleranz in unserer Gesellschaft zu bekennen. Als Bremerinnen und Bremer sind wir stolz auf unsere weltoffene Stadt. Couragiert und überzeugt stehen wir ein, für Demokratie und Menschenrechte. Gegnern dieser Werte lassen wir keinen Raum. Antisemitischen, islamfeindlichen und fremdenfeindlichen Tendenzen und Parolen treten wir ent-schieden entgegen.

Wir in Bremen sind über 550.000 Menschen. Viele von uns sind hier geboren, manche vor vielen Jahren hergezogen, andere gerade erst angekommen. Wir kommen aus allen Teilen Deutschlands und der Welt. Wir haben unterschiedliche Interessen, Weltbilder, Religionen, Träume, Lebensplanungen und Vorstellungen. Gerade diese Vielfalt macht Bremen bunt und attraktiv. Zugleich sind wir alle Menschen mit dem gleichen, unveräußerlichen Recht auf ein selbstbestimmtes, gutes Leben in Freiheit. Dafür stehen wir ein.


Am 14. November 2018 wollen wir zusammenkommen und ein gemeinsames Zeichen setzen. Zeigt Courage, seid dabei! Und – WICHTIG – bringt alle selbstgemachte Plakate und Transparente mit euren Statements für ein weltoffenes Bremen mit! 


Wann? Mittwoch, 14. November 2018, ab 16.30 Uhr
 

Wo? Bremen, Treffpunkt Bahnhofsvorplatz
 

Ablauf: 16.30 Uhr Ankommen und Auftakt
 

17.00 Uhr Start des Demonstrationszugs
 

18.00 Uhr Kundgebung auf dem Marktplatz

Es sprechen: Dr. Carsten Sieling (Bürgermeister Freie Hansestadt Bremen), Dr. Hubertus Hess-Grunewald (SV Werder Bremen), Edda Bosse (Bremisch Evangelische Kirche), Volker Stahmann (IG Metall Bremen), Barbara Heller (Netzwerk Friedenskooperative), Ronja Senger (IG Metall Jugend/Air-bus Operations Bremen), Melikşah Şenyürek (Bremer Rat für Integration)

Weitere Hinweise unter der URL: www.bremen.dgb.de
www.facebook.com/events/247333355955383/



Freitag, 2. November 2018

BDZ BV Hannover: Neue Gruppen-Diensthaftpflicht ab 1.10.2018

BDZ BV Hannover: Neue Gruppen-Diensthaftpflicht-Versicherung ab 1.10.2018

Der BDZ Bezirksverband Hannover e.V. hat sich zum 1. Oktober 2018 für seine im aktiven Dienst- und Arbeitsverhältnis stehenden Mitgliedern der Gruppen-Diensthaftpflicht-Versicherung der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (Bundesverband) bei der DBV angeschlossen. 
Die Versicherung erstreckt sich auf sämtliche Mitglieder des BDZ mit den angeschlossenen Bezirksverbänden Baden, Berlin-Brandenburg, Hannover, Nord, Köln, Düsseldorf, Westfalen, Rheinland-Pfalz, Nürnberg, Hessen, Südbayern und Württemberg.
Folgende Leistungen sind darin enthalten:

pauschal Euro 10.000.000,-
für Personen- und Sachschäden (aus der dienstlichen Tätigkeit oder Beruf, Sachschäden am fiskalischen Eigentum)
Euro 50.000,-
Haftpflicht und Regresshaftpflicht (für Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Kfz)
Euro 50.000,-
Geräte- und Geräteregresshaftpflicht
Euro 50.000,-
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
Euro 5.000,-
Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgeständen
bis 5 Jahre
Nachhaftung
Die Versicherung ist in dem bisherigen Mitgliedsbeitrag enthalten.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Schadenfälle, die voraussichtlich eine Entschädigungspflicht herbeiführen, sind unverzüglich der BDZ- Bundesgeschäftsstelle anzuzeigen. Der Versicherungsschutz erlischt mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherte aus dem BDZ bzw. aus dem aktiven Dienst ausscheidet.
Weitere Informationen stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte loggt Euch dazu im Intranet ein unter der URL: www.bdz.eu.



dbb Frauen: Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst (dbb NRW)

dbb Frauen: Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst (dbb NRW)

Der Deutsche Beamtenbund weist in einer Fachveröffentlichung darauf hin, dass die 
Geschlechtergerechtigkeit ein angestrebtes Ziel im öffentlichen Dienst ist, die noch nicht 
vollständig erreicht ist. Daten und Fakten verdeutlichen die Situation und Problematik.
Die knapp 50 A4-Seiten umfassende Broschüre gibt Hinweise und Tipps, wie eine größere
Geschlechtergerechtigkeit erreicht werden kann.

Die Broschüre des dbb deutscher beamtenbund und tarifunion (DBB) Landesbund NRW
(Frauenvertretung) ist als PDF kostenlos einsehbar und herunterladbar unter der URL: 

http://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/PDF/Broschueren/DBB_NRW_-_Geschlechtergerechtigkeit_im_OEffentlichen_Dienst.pdf

BDZ: Eingangsamt A 7 (mD) und A 10 (gD) gefordert

BDZ: Eingangsämter A 7 (mD) und A 10 (gD) gefordert

Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes hat erneut die Anhebung der Eingangsämter in der Zollverwaltung gefordert: 
im mittleren Dienst von A 6 auf A 7 und im gehobenen Dienst von A 9 auf A 10.

Quelle:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Bezirksverbaende/BV_Duesseldorf/Info-Brief_September_2018.pdf 

Mittwoch, 24. Oktober 2018

HPR-Info: Zusammenlegung der Hamburger Hauptzollämter am 1.1.2019

HPR-Info: Zusammenlegung der Hamburger Hauptzollämter am 1.1.2019

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert im "BDZ Personalräte KOMPAKT" Oktober 2018 über die bevorstehende Zusammenlegung der Hamburger Hauptzollämter zum 1.1.2019 mit dem Ziel der Gründung des Hauptzollamts Hamburg. Das HZA Hamburg-Jonas wird zunächst nicht integriert, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen.


"Pünktlich zur Sitzungswoche lagen dem HPR nunmehr alle notwendigen Informationen bezüglich der geplanten Zusammenlegung von Hauptzollämtern in der Freien und Hansestadt Hamburg vor. Nach intensiver Beschäftigung mit der Planung und insbesondere auch den vorliegenden Stellungnahmen von BPR und den örtlichen Personalräten erhob der HPR schlussendlich keine formellen Einwendungen. Somit wird – nach Aufhebung der HZÄ Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt – zum 01.01.2019 das HZA Hamburg errichtet. Zu einem bis dato noch nicht feststehenden Zeitpunkt soll dann – nach neuerlicher personalvertretungsrechtlicher Beteiligung - auch noch das HZA Hamburg-Jonas in das HZA Hamburg integriert werden. Wir werden selbstverständlich zu gegebener Zeit weiter berichten."
 

Quelle:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181022_HPR.pdf

BMF zum Zulagenwesen für Bundesbeamte - Erschwerniszulage, Polizeizulage, Prüferzulage

HPR-Info: Neues vom BMF zum Zulagenwesen für Bundesbeamte  - Erschwerniszulage, Polizeizulage, Prüferzulage

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert im "BDZ Personalräte KOMPAKT" Oktober 2018 über neue Entwicklungen im Zulagenwesen für Bundesbeamte im Geschäftsbereich des BMF.

"Zahlung der Polizeizulage an Tarifbeschäftigte der FKS in typisierten Bereichen 
Mit Erlass vom 11.09.2018 - Z B 4 a – P 2152/15/10006:002 hat das BMF ergänzende Hinweise zu Ziffer 4.6 der VV-BMF-PolZul herausgegeben. Demnach erhalten nur die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 nach § 437 Abs. 2 SGB III gesetzlich in den Dienst der Zollverwaltung übergeleiteten Tarifbeschäftigten die Polizeizulage rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 und dies auch nur dann, wenn sie in einem typisierten Bereich eingesetzt sind. Im Interesse der Gleichbehandlung mit dem Beamtenbereich wurde nunmehr im Einvernehmen mit dem BMI im Rahmen einer übertariflichen Maßnahme zugestanden, auf die sechsmonatige Ausschlussfrist nach § 37 TVÖD zu verzichten. Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat hatte die rückwirkende Gewährung der Polizeizulage bereits in der gemeinschaftlichen Besprechung zwischen BMF und HPR am 6. März 2018 ausdrücklich begrüßt. Im o.a. Erlass führt das BMF weiter aus: „Sonstige Tarifbeschäftigte der Zollverwaltung hingegen gehören weiterhin nicht zum zulageberechtigten Personenkreis; deren Ausschluss gilt daher auch bei Verwendung in einem Bereich nach Ziffer 4.3.5.2 VV-BMF-PolZul, in dem gemäß Bestimmung des BMF typischerweise vollzugspolizeiliche Tätigkeiten wahrgenommen werden.“ Diese Auffassung des BMF teilen der BDZ und seine Fraktion im HPR ausdrücklich nicht. Wir vertreten auch weiterhin die Rechtsauffassung, nach der verschiedene Statusgruppen, die gleiche Tätigkeiten verrichten, auch entsprechend vergleichbar vergütet bzw. besoldet werden müssen. Der BDZ wird sich daher im Rahmen der aktuell laufenden Evaluation der VV-BMF-PolZul dieser Ungleichbehandlung selbstverständlich weiter annehmen und auch hier auf Schaffung bzw. Gewährung einer entsprechenden außertariflichen Maßnahme drängen. 

Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen nach § 17 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) 
Derzeit erreichen den HPR und den BDZ eine Vielzahl von Anfragen nach dem Sachstand der Umsetzung der Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen nach § 17 EZulV, die bereits zum 1. Mai 2017 in Kraft getreten ist. Bereits im Mai 2018 fand dazu eine durch den BDZ initiierte Ressortbesprechung zwischen BMF und BMI statt. Auf der Personalrätekonferenz des BDZ in Kassel erklärte die Leiterin der Zentralabteilung im BMF, Frau Dr. Martina Stahl-Hoepner, dazu, dass das BMI als federführendes Ressort nunmehr beabsichtigt, in einem mit dem BMF abgestimmten Rundschreiben an alle obersten Dienstbehörden Hinweise zur Präzisierung des § 17 EZulV zu geben. Wir werden darauf drängen, dass es nicht noch zu weiteren zeitlichen Verzögerungen kommt. 

Abnutzungsentschädigung für hauptamtliche Sporttrainer und hauptamtliche Sportlehrende beim BWZ 

Die Berichterstatter hatten gegenüber den Abteilungen Z und III gewichtige fachliche Gründe vorgetragen, die es rechtfertigen, die für die hauptamtlichen Sporttrainer /innen und für die hauptamtlichen Sportlehrenden beim BWZ zunächst vorgesehene steuerfreie Abnutzungsentschädigung in Höhe von 5 Euro/ mtl. zu erhöhen. Das BMF hat sich nach Prüfung der Argumente der Meinung angeschlossen und im laufenden Abstimmungsprozess mit den gewerkschaftlichen Dachverbänden zur Verwaltungsvorschrift zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung (VwV - DKL Zoll) die Abnutzungsentschädigung verdoppelt. Vorgesehen sind nun lt. laut Entwurf VwV – DKL Zoll 10,00 Euro (vgl. Anlage 3 Nr. 1 b). Der BDZ wird im gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahren jetzt alles unternehmen, dass dieser Erfolg auch tatsächlich schnellstmöglich umgesetzt wird.  

Evaluation Polizeizulage 
Wie bereits ausgeführt, hat das BMF nunmehr den Evaluationsprozess zur Gewährung der Polizeizulage wieder aufgenommen. Die gewerkschaftlichen Positionen dazu und zu anderen Zulagen und Aufwandsentschädigungen hat der BDZ mit den durch ihn geführten Personalräten unlängst in Kassel aufeinander abgestimmt. Im Vorfeld des jetzt anstehenden Beteiligungsprozesses zum Entwurf eines Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetzes werden die herausgearbeiteten Positionen und Forderungen exakt formuliert und in der Folge an entsprechender Stelle im BMF und BMI eingefordert. So wird sich der BDZ z.B. bezüglich der vorgesehenen Erhöhung der Prüferzulage entschieden gegen eine seitens des BMI angestrebte Reduzierung der durch das BMF ursprünglich vorgesehenen Erhöhung im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens aussprechen (mittlerer Dienst: 17,91 € auf 40,27 € und gehobener Dienst: 40,00 € auf 85,00 €). Im laufenden Evaluierungsprozess der VV-BMF-PolZul fordern der BDZ und seine Fraktion im HPR hauptsächlich
• die Typisierung der Sachgebiete C und E 
• die Gewährung der Polizeizulage für den Arbeitsbereich 33 des ZKA (ehem. ZORA Münster), 
• eine außer- bzw. übertarifliche Regelung zur Gewährung der Polizeizulage und der Zulage nach § 17 EZulV für Tarifbeschäftigte, die vergleichbare Tätigkeiten von Beamten ausüben sowie • eine eingehende Prüfung hinsichtlich der Möglichkeiten zur Gewährung der Polizeizulage für die Sachgebiete F der Hauptzollämter. Daneben bleiben eine deutliche Erhöhung der Polizeizulage und deren Ruhegehaltsfähigkeit auch weiterhin Kernforderungen des BDZ. 
Zudem 
• muss der § 5 Abs. 2 EZulV (Kürzung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - DuZ - für Empfänger der Bordzulage nach § 23b EZulV) als letzte noch verbliebene Konkurrenzregelung endlich gestrichen werden, 
• ist die FIU-Zulage ebenfalls deutlich zu erhöhen, 
• muss auch der § 17 a bis d EZulV (Dienst zu wechselnden Zeiten) u.a. im Hinblick auf die allgemeinen Voraussetzungen und die Höhe der Zulage hin überprüft werden und • ist es aus Sicht des BDZ an der Zeit, die Einführung einer Abfertigungszulage für die Binnenzollämter zu prüfen."
 
Quelle:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181022_HPR.pdf