BDZ: Kontrolleinheiten - Zöllnerinnen und Zöllner bezahlen den Preis für jahrelange Versäumnisse!
										
										
										
											Die Kontrolleinheiten des Zolls erfüllen einen 
wesentlichen gesetzlichen Auftrag als Bestandteil der Deutschen 
Sicherheitsarchitektur und der Einnahmeverwaltung des Bundes. Hierbei 
haben sich die Anforderungen an die ZollvollzugsbeamtInnen in den 
letzten Jahren massiv geändert: der grenzüberschreitende Drogenschmuggel
 expandiert, der Schwarzmarkt für Zigaretten boomt und gewinnt bei 
Wasserpfeifentabak immer mehr an Bedeutung, die Sicherstellungen der 
Mengen und Qualität an Rauschgift bei der stichprobenweisen Kontrolle 
hunderttausender Brief- /Paketsendungen täglich ist zutiefst 
besorgniserregend.
										 
										
										
											Diesen herausfordernden Entwicklungen steht ein seit 
Jahren stagnierender und in Teilen alternder Personalkörper entgegen. 
Der bundesweite Personalbedarf für die Kontrolleinheiten Grenznaher Raum
 (KEG) ist derzeit auf etwa 1.100 Arbeitskräfte und für die 
Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) auf ca. 1.400 Vollzugsbedienstete 
budgetiert. Es steht außer Zweifel, dass die Kolleginnen und Kollegen 
angesichts der geringen Einsatzstärke nach wie vor erstaunliche Erfolge 
erzielen. Jedoch kann der Zoll mit seinem seit Jahren eingefrorenen 
Personalbudget diese folgenschwere Entwicklung nicht mehr aufhalten. Es 
gleicht vielmehr dem berühmten Kampf gegen Windmühlen. Angesichts neuer 
Einfallsrouten und nicht mehr hinnehmbarer Brandherde des kriminellen 
Schwarzmarkts sieht sich die Generalzolldirektion nunmehr in der 
Bedrängnis, die jahrelangen Versäumnisse des fehlenden Personalzuwachses
 und damit der Verwaltung des Personalmangels neu darzustellen. 
											Zur Neuberechnung des sogenannten risikoorientierten 
Einsatzes der verfügbaren Stellen der KEGen und KEVen greift man erneut 
in die Trickkiste von Risikoindikatoren und Einflussgrößen, um die in 
Eigenregie ermittelten Bedarfe der jeweiligen KEGen und KEVen neu zu 
sortieren. Die Gesamtressource bleibt dabei selbstverständlich 
unverändert – denn warum sollte sich die Anzahl der Einsatzkräfte auch 
ändern, wenn man es verwaltungsseitig jahrelang versäumt hat, die 
eigentliche Schwachstelle beim Kampf gegen Schmuggel hochsteuerbarer und
 gefälschter Waren oder Rauschgift auf die politische Agenda zu setzen. 
Im Ergebnis werden bei der geplanten Personalverteilung die im 
Verhältnis personalstarken Kontrolleinheiten der Ostgrenze einem 
Personalaufwuchs der Kontrolleinheiten im Westen Rechnung tragen müssen.
 Für den BDZ ist diese Vorgehensweise der Ausdruck der jahrelangen 
Vernachlässigung des Personalaufwuchses bei den Kontrolleinheiten des 
Zolls.
											Stärkung der Kontrolleinheiten bleibt weiterhin aus 
											Die Entwicklung in den benachbarten Niederlanden, wo sich 
mafiöse Strukturen immer stärker etablieren, sollte eigentlich als 
Warnsignal von Politik und Verwaltung verstanden werden. Doch das 
Gegenteil ist der Fall: so müssen im jüngsten Beispiel rund 180 
Arbeitskräfte für den Betrieb der neu zu beschaffenden mobilen 
Großröntgentechnik aus dem vorhandenen Budget der Kontrolleinheiten 
generiert werden. Von einer Stärkung der Kontrollquote kann daher nicht 
die Rede sein. Zudem birgt die beabsichtigte Personalverschiebung die 
Gefahr der Überalterung einzelner Kontrolleinheiten, bei denen bereits 
jetzt eine überdurchschnittlich hohe Altersschichtung mangels Zuführung 
von Nachwuchskräften besteht. Der BDZ wird sich auch vor diesem 
Hintergrund dafür einsetzen, eine abrupte Verlagerung von Dienstposten 
zu vermeiden. Alles andere käme Wasser auf den Mühlen derjenigen gleich,
 die sich strukturelle Entwicklungen unter Verzicht auf jegliche 
sozialverträglichen Aspekte vorstellen. 
											Darf`s noch ein Aufgabenpaket mehr sein?! 
											Nicht zuletzt wird das politische Vorhaben der 
Koalitionsfraktionen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an 
Erwachsene zu Genusszwecken unweigerlich zu weiteren Aufgabenzuwächsen 
bei den Kontrolleinheiten führen, da der Anbau und der Vertrieb von 
Genusscannabis einer strikten staatlichen Kontrolle unterliegen wird. 
Schon jetzt ist - analog der Tabakwaren - ein Schwarzmarkt absehbar. Um 
zu verhindern, dass Ware aus dem Schwarzmarkt in die legale Lieferkette 
gelangt – und umgekehrt -, bedarf es einer strengen staatlichen 
Kontrolle auf allen Stufen. Ein entsprechendes Eckpunktepapier der 
Bundesregierung spricht jedoch von einer Entlastung der Kontroll- und 
Strafverfolgungsbehörden, was aus Sicht des BDZ einem Widerspruch in 
sich gleichkommt. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass neben der 
ohnehin besorgniserregenden Entwicklung grenzüberschreitender 
Schmuggelaktivitäten auch gesetzliche Vorhaben zu weiteren 
Aufgabenzuwächse der Kontrolleinheiten führen werden. 
Der BDZ wird hier 
weiterhin gegensteuern und im politischen Raum die prekäre Situation der
 Kontrolleinheiten darstellen mit dem Ziel, eine sichtbare Stärkung – 
auch in haushalterisch angespannten Zeiten – zu erreichen. 
											Investitionen in Ausstattung und Zolltraining erforderlich 
											Das gilt im Besonderen auch für die sachliche Ausstattung 
unserer Kolleginnen und Kollegen in den Kontrolleinheiten sowie die 
Fortentwicklung des Zolltrainings. 
Für den BDZ steht in diesem 
Zusammenhang auch die geplante Errichtung der insgesamt 11 
Einsatztrainingszentren außer Frage. Die Konzeption der 11 
Einsatztrainingszentren stellt die vom BDZ geforderte Minimal-Lösung 
eines effektiven Zolltrainings dar. Jegliche Reduzierung der 
Einsatztrainingszentren würde die unbefriedigende Situation der 
Abhängigkeit von Drittanbietern fortsetzen und die Einsatzfähigkeit der 
Vollzugskräfte destabilisieren. 
Für den BDZ gibt es Sicherheit nicht zum
 Nulltarif und schon gar nicht auf Kosten unserer Zollvollzugskräfte!"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/kontrolleinheiten-zoellnerinnen-und-zoellner-bezahlen-den-preis-fuer-jahrelange-versaeumnisse.html 
 
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