BDZ-Fraktion im BPR der GZD: BDZ fordert Einsatzstock für Zollvollzugsbeamte
Immer häufiger werden Vollzugsbeamt:innen der Polizei und Zollverwaltung mit Messern oder sonstigen Waffen angegriffen. Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert erstmals offen die Einführung eines nicht-tödlichen Einsatzmittels, das für Disanz sorgen kann - den sog. Einsatzstock, den bestimmte Polizeien der Länder bereits eingeführt haben - großer Vorteil - er ist sehr zuverlässig und wartungsfrei:
"Einführung des Einsatzstocks gefordert
Auf Initiative der BDZ – Fraktion im Bezirkspersonalrat hat dieser beschlossen, die Einführung des Einsatzstocks für alle Beschäftigten, die zur Anwendung unmittelbaren Zwangs befugt sind, mit einem Initiativantrag an die Generalzolldirektion einzufordern.
Aus Sicht der BDZ – Fraktion ist der Einsatzstock eine sinnvolle Ergänzung zu Reizstoffsprühgerät (RSG) und Schusswaffe. Bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs ist immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das RSG kann nicht immer eingesetzt werden, da die Gefahr einer Eigenkontamination bzw. eine Kontamination der sichernden Kolleginn bzw. des Kollegen. Auch in geschlossenen Räumen besteht die Gefahr. Der Einsatz der Schusswaffe ist ggf. nicht mehr verhältnismäßig.
Der Einsatzstock ist daher die geeignete Ergänzung.
Er ist zuverlässig, da er wartungsfrei ist. Ferner kann er defensiv und of-fensiv eingesetzt werden. Bei einem Angriff mit einem Messer beispielsweise kann mit dem Einsatzstock ein effektiver Block gesetzt werden, um den Angriff erfolgreich abzuwehren.
Dabei bleibt die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt.
Aus Sicht der BDZ – Fraktion gibt es zahlreiche Vorteile für die Einführung des Einsatzstocks, aber keine erkennbaren Nachteile. Warum sich die GZD bisher immer wieder gegen die Einführung gestellt hat, ist uns nicht bekannt.
Nach dem neuen Bundespersonalvertretungsgesetz hat die GZD binnen sechs Wochen über den Initiativantrag des Bezirkspersonalrats zu entscheiden.
Wir werden weiter berichten."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT Juli 2021, S. 2,
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210708_BPR.pdf
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