Montag, 19. Juli 2021

BDZ-Eilmeldung: BMF gibt Standorte für Zoll-Einsatztrainingszentren bekannt

BDZ-Eilmeldung: BMF gibt Standorte für Zoll-Einsatztrainingszentren bekannt

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft macht mit der folgenden Eilmeldung auf die Bekannt gabe des Bundesfinanzministeriums zu den Standorten der neuen Zoll-Einsatztrainingszentren aufmerksam und wiederholt bekannte Kritik der weiten Anreisewege für viele Beamte, die vom BMF vom Tisch gewischt wird:

13.07.2021 EILMELDUNG

Bundesfinanzministerium gibt Standorte der Einsatztrainingszentren bekannt!

Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger hat am 13. Juli 2021 die Beschäftigten des Zolls über die Planungen zu den elf Einsatztrainingszentren (ETZ) informiert.
Zudem hat das Bundesfinanzministerium den Planungsauftrag an die Generalzolldirektion zu den vorgesehenen Standorten der künftigen ETZ erteilt. Damit wird die strategische Entscheidung des BMF, die Rahmenbedingungen für das Zolltraining durch den Bau eigener Trainingsmöglichkeiten deutlich zu verbessern, weitgehend ministeriell finalisiert.

Entgegen anderslautender Veröffentlichungen bleibt die Planung des BMF bei elf Standorten. Für die Bedarfsregion NRW Nord ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen; die Machbarkeitsstudie wird derzeit erstellt.
Das Erkundungsergebnis ist dem BMF zu gegebener Zeit vorzulegen.*

Geplante Einsatztrainingszentren der Zollverwaltung

BedarfsregionStandort
München85748 Garching
Schleswig-Holstein24534 Neumünster
Rhein-Main64347 Griesheim
Elbe-Weser29664 Walsrode
Nordrhein-Westfalen Süd42579 Heiligenhaus
Nordrhein-Westfalen Nord* Befindet sich noch im Erkundungsverfahren
Berlin-Brandenburg14532 Stahnsdorf
Grenze Schweiz78183 Hüfingen
Stuttgart75031 Eppingen
Dresden09131 Chemnitz
Nürnberg92225 Amberg/Kümmersbruck

Der BDZ und die BDZ-geführten Stufenvertretungen begrüßen ausdrücklich die verwaltungsseitig erarbeitete Konzeption für die Einsatztrainingszentren der Zollverwaltung. Nach bisherigem Informationsstand sollen die ETZen Hauptzollämtern zugeordnet und organisatorisch im Sachgebiet C verankert werden. Der Personalbedarf eines ETZ beträgt ca. 55 Beschäftigte (Leitungsbereich, Trainer/innen, Anlagenwarte). Vorgesehen ist, dass die ETZ aus drei Modulen Sporthallen-, Schießanlagen- und Einsatztrainingskomplex bestehen.
In ihrer Innen- und Außenwirkung wird damit das Bild einer modernen Trainingsstätte des Zollvollzugsdienstes der Zukunft vermittelt. Grundsätzlich sollen die entsprechenden Trainingsmöglichkeiten zur Gewährleistung des sicheren und verhältnismäßigen Umgangs mit der Waffe dienen, um die jährlich vorgeschriebenen Trainings für die ca. 13.000 Waffenträger/innen des Zolls und das alle zwei Jahre vorgeschriebene Einsatzersthelfertraining (Erste-Hilfe unter Einsatzbedingungen) durchzuführen.

BDZ sieht weiterhin Anpassungsbedarf!

Die Umsetzung des Konzepts der ETZ kann jedoch nach Auffassung des BDZ nur zu einer Erfolgsstory werden, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen mit den zuständigen Personalvertretungen einvernehmlich abgestimmt werden.

Die Einschätzung von Staatssekretär Dr. Bösinger, dass künftig 90 % der Waffentragenden die Zentren in 90 Minuten bzw. mit einer Entfernung von max. 75 Kilometern erreichen können, teilen der BDZ- und seine BDZ-geführten Stufenvertretungen nicht.

Einen Benutzerzwang der ETZ, der in der Folge zumindest punktuell zu einem bundesweiten „Trainingsfahrdienst“ führen wird, hat der BDZ-geführte HPR in der bisherigen Beteiligung durch das BMF nicht akzeptiert und dies gegenüber Staatssekretär Dr. Bösinger und der Abteilungsleitung III, Frau Mildenberger, in einer gemeinschaftlichen Besprechung am 16. April 2019 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

Die Durchsetzung der angedachten Planung würde den ohnehin personell unterbesetzten Kontroll- und Ermittlungsdienst über Gebühr belasten.

Vor diesem Hintergrund sind die bisherige Zuordnung, die Entfernungen und Wegezeiten der Waffenträger*innen zu den geplanten ETZ auch unter dem Gesichtspunkt einer zumutbaren Mobilität nochmals eingehend zu überprüfen und ggf. anzupassen. Regionale Lösungen, wie beispielsweise eine Ertüchtigung der neuen Trainingsstätte des HZA Stralsund, sind in die weiteren Planungen einzubeziehen. Zusätzlich muss das Absolvieren bestimmter Trainingseinheiten vor Ort weiterhin möglich sein.

Der Vorsitzende des Hauptpersonalrats und stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, erwartet für die weitere organisatorische, personalwirtschaftliche und besoldungsrechtliche Umsetzung der ETZ-Konzeption eine mit den Interessenvertretungen abgestimmte belastbare Rahmenkonzeption, die zu einer breiten Akzeptanz unter den betroffenen Zollvollzugskräften führt.

Über die weiteren, insbesondere zeitlichen Planungen zur Fertigstellung der ETZ werden wir weiter berichten!

Historie zum bisherigen Verlauf bei der Errichtung der Einsatztrainingszentren:

HPR Kompakt

November 2016:

www.bdz.eu/fileadmin/img/Medien/HPR_aktuell/HPR_aktuell_2016/161118_HPR.pdf

November 2018:

www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181123_HPR.pdf

Januar 2019:

www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190117_HPR.pdf

April 2019:

www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190418_HPR.pdf

Gespräch Bundesvorsitzender BDZ, Dieter Dewes mit MdB Andreas Schwarz, SPD, am 28.06.2018:

www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/haushaltsausschuss-beschliesst-deutlich-mehr-planstellen-fuer-den-zoll.html"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bundesfinanzministerium-gibt-standorte-der-einsatztrainingszentren-bekannt.html 


 


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