Montag, 5. Juli 2021

BDZ-Forderung erfüllt: Alle Zoll-Beschäftigen und die gesamte Bundesfinanzverwaltung erhalten ein dienstliches Impfangebot

BDZ-Forderung erfüllt: Alle Zoll-Beschäftigen und die gesamte Bundesfinanzverwaltung erhalten ein dienstliches Impfangebot

Die Forderung der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hinsichtlich eines Impfangebots für alle Beschäftigten in der Zollverwaltung und der Bundesfinanzverwaltung wurden vom Bundesfinanzmininisterium (BMF) endlich erfüllt:

"BDZ Forderung erfüllt: Alle Beschäftigten erhalten dienstliches Impfangebot

Seit Beginn der Impfkampagne der Zollverwaltung für priorisierte Beschäftigte hatte der BDZ gefordert, dass alle Kolleginnen und Kollegen ein dienstliches Impfangebot erhalten müssen. Diese Forderung wird nun erfüllt, denn ab der 27. Kalenderwoche erhalten alle Beschäftigten der Zollverwaltung ein dienstliches Impfangebot.

Nachdem die Impfkampagne für die Kolleginnen und Kollegen aus den priorisierten Bereich fast abgeschlossen ist, startet die Impfkampagne für alle anderen Beschäftigten. In diese Kampagne werden auch die Nachwuchskräfte und die Nachwuchskräfte, die am 01.08.2021 ihre Ausbildung beim Zoll beginnen sowie Kolleginnen und Kollegen, die sich in einer Beurlaubung oder in Elternzeit befinden, ebenfalls einbezogen.

Die Impfungen erfolgen durch das Deutsche Rote Kreuz an neun Standorten.
Je nach DRK-Kreis- bzw. Landesverband werden bestehende Impfzentren oder in Liegenschaften einer Bundesverwaltung genutzt.
Zum Einsatz kommen voraussichtlich die Impfstoffe von Biontec und Moderna.

Alle Impfwilligen erhalten von der Verwaltung eine E-Mail mit einem Link zur Buchung eines Impftermins aus dem Bundeskontingent. Mit diesem Link kann der Termin dann eigenständig gebucht werden. Auf diese Weise kann am schnellsten ein passender Termin vergeben werden. Die Impfung kann nur in dem für die jeweilige Dienststelle zuständigen Impfzentrum erfolgen. Die Dauer zwischen Erst- und Zweitimpfung wird ca. vier Wochen betragen.

Aus Sicht des BDZ ist dieses Impfangebot im Rahmen der Fürsorgepflicht zwingend erforderlich. Auch künftig müssen die Beschäftigten dienstliche Impfangebote für Auffrischungen bzw. Neuimpfungen erhalten.

Sofern das mit dem bisherigen Betriebsarzt der BAD GmbH nicht möglich ist, müssen Alternativen gefunden werden. Hierzu wird sich der BDZ intensiv einbringen."

Quelle: BDZ.eu, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-forderung-erfuellt-alle-beschaeftigten-erhalten-dienstliches-impfangebot.html


 

 

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