Dienstag, 4. Mai 2021

BDZ zur Zoll-Jahrespressekonferenz 2020 des BMF am 3.5.2021: Stärkung des Zolls erforderlich, BMF irrlichert an der Realität vorbei!

BDZ zur Zoll-Jahrespressekonferenz 2020 des BMF am 3.5.2021:
Stärkung des Zolls erforderlich, BMF irrlichert an der Realität vorbei!

"03.05.2021 Zoll-Jahresbilanz 2020

Bundesfinanzministerium irrlichtert an der Realität vorbei!

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am 3. Mai 2021 gemeinsam mit der Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, die Bilanz des deutschen Zolls für das Jahr 2020 vorgestellt. Ohne Frage, eine Erfolgsbilanz der Zöllner(innen), die sich trotz der Pandemie sehen lassen kann. „Wir sind unseren Kolleginnen und Kollegen für ihr außerordentliches Engagement und ihren täglichen Einsatz äußerst dankbar“, betont BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. „Die Zöllner(innen) stellen ihre Zuverlässigkeit auch in diesen unsicheren und schwierigen Zeiten erneut unter Beweis und stehen als Garant für Sicherheit und Verlässlichkeit. Trotz der gegebenen und teilweise hausgemachten Probleme und Herausforderungen bekämpfen sie effektiv illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie die unterschiedlichsten Formen von Geldwäsche und erledigen nicht zuletzt das zöllnerische Kerngeschäft: die Bekämpfung der Schmuggelkriminalität“, so Dewes weiter. Der Zoll hat seine Dienstleistungen und Kontrollen im Interesse des gesetzlichen Auftrags auch im von der Pandemie geprägten Jahr 2020 aufrechterhalten. Eine seit Jahren bestehende Erkenntnis scheint auch bei der Vorstellung dieser Zoll-Jahresbilanz beim Bundesfinanzministerium spurlos vorbeigegangen zu sein: Dass nämlich die Wertschätzung und die Motivation der Zöllner(innen) nicht ausschließlich von selbst kommen kann, sondern vielmehr gefördert werden muss. Dies macht sich bei perspektivischen Fortkommensmöglichkeiten und vor allem der materiellen und personellen Ausstattung des Zolls bemerkbar.

Oder wie sonst lässt sich erklären, dass bei der Erläuterung der digitalen Arbeitswelten des Zolls auf den nach wie vor fehlenden Einsatz moderner und mobiler Smartphones verzichtet wird. Wann stellt der Zoll endlich flächendeckend von analoger Funktechnik auf den Digitalfunk um?! Wenn die Digitalisierung beim Zoll ein ernst gemeintes Anliegen wäre, hätte man viel früher auf diese essentiellen Fragen reagiert und ein modernes Arbeitsumfeld geschaffen. Wenn es kein ernst gemeintes Anliegen ist, hätte man besser geschwiegen. Der Zoll mag in der Krise einen Paradigmenwechsel zur mobilen Arbeit beschreiten, gleichwohl braucht es hier eine digitale Gesamtstrategie, die nicht nur auf die Einführung von sicheren Notebooks abzielt.

Stärkung des Zolls darf kein politischer Zungenbrecher bleiben!

Gerade die massiv angestiegenen Sicherstellungsmengen von Betäubungsmitteln oder illegal eingeführter und hergestellter Tabakerzeugnisse sind ein Beleg für eine Drogenschwemme sowie eine zunehmende organisierte Kriminalität im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Allein im ersten Quartal 2021 wurden durch den Zoll über 17 Tonnen Kokain sichergestellt. Diese Rekordmenge überschreitet damit die 9,5 Tonnen Kokainaufgriffe aus 2020 deutlich. „Hier werden zunehmend kriminelle Strukturen geschaffen, deren Professionalisierung sich in Form von Geldwäsche mit schätzungsweise mehr als 100 Mrd. Euro pro Jahr allein in Deutschland zuspitzt“. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft warnt zudem: „Wir kratzen weiterhin nur an der Spitze des Eisbergs“ und fordert eine deutliche personelle Stärkung des Zolls. Die Bundesregierung hat zu lange die Augen vor der Drogenschwemme verschlossen. Die Nordseehäfen dienen als Haupt-Drehscheibe für Kokain-Importe aus Südamerika und auch an den übrigen Grenzübergängen gewinnen zunehmend Drogenkartelle an Vormacht – das ist den politisch Verantwortlichen lange bekannt.

Die Zoll-Jahresbilanz stellt zutreffend dar, dass sich der Personalbestand des Zolls in den kommenden Jahren erhöhen wird. Jedoch bleibt fraglich, ob das Personal auch dort ankommt, wo es händeringend benötigt wird. Vielmehr bestimmen Geschäftsaushilfen oder die Verschiebung von Stellen die Zollverwaltung. Der BDZ kritisiert, dass der beabsichtigte Personalaufbau dem tatsächlichen Aufgabenzuwachs des Zolls nicht gerecht wird: Brexit, zusätzliche 100 Millionen Paketsendungen im Zuge gesetzlicher Änderungen im e-Commerce sind zusätzliche Belastungen für die Zollabfertigung. Nebenbei steigen die organisierten Formen der Schwarzarbeit im Zuge der Krise weiter an. Ein Teil der personellen Investitionen wäre daher auch im Ausbau der Aufstiegsmöglichkeiten und somit in der Förderung der Erfahrungswerte von leistungsstarken Zöllner(innen) gut angelegt. Doch hier besteht nahezu eine Verweigerungshaltung der strategisch-politisch Verantwortlichen. Der BDZ wird in der Folge des Bundestagswahlkampfes die Leistungsbilanz der Zöllner(innen) in den Vordergrund stellen und sich für überfällige Investitionen in echte Berufsperspektiven einsetzen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bundesfinanzministerium-irrlichtert-an-der-realitaet-vorbei.html


 

 

Montag, 3. Mai 2021

BDZ im GPR bei der GZD: Gründung der Generalzolldirektion, Fachdirektion X (FIU) zum 1.5.2021

BDZ im GPR bei der GZD: Gründung der Generalzolldirektion, Fachdirektion X (FIU) zum 1.5.2021

Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion schreibt zur bevorstehenden Ausgründung der Fachdirektion X (FIU) aus der Fachdirektion VIII (ZKA):

"
Neue Direktion in der Generalzolldirektion
Zum 1. Mai 2021 ist es geplant: Die bisherige Abteilung D (FIU) der Direktion VIII (ZKA) soll eine eigene Direktion werden. Damit wird der Größe und der umfangreichen Aufgabenstellung der Financial Intelligence Unit (FIU) adäquat entsprochen.
Die FIU wird zukünftig eine
neu zu errichtende Liegenschaft in Köln Ossendorf beziehen. Hier sollen mehr als 400 AK untergebracht werden.
Des Weiteren ist beabsich
tigt, auch in Dresden einen zweiten Standort einzurichten, um dem ge-planten weiteren Personalaufwuchs der FIU bis zum Jahr 2024 auf über 700 Beschäftigte Rechnung zu tragen. Dies wird zu gegebener Zeit – bei entsprechender Zustimmung des BMF- einen großen Aufwand auch bei der Personal- und Organisationsstelle der Direktion I auslösen.
Abzuwarten bleiben aber
zunächst die dem BMF hierzu noch vorzulegenden Vorschläge, deren Erarbeitung durch die AG „Stärkung FIU“ erfolgt.
Vorsorglich hat Ludger
Berning (BDZ), Mitglied im Vorstand des GPR, in einer der laufend stattfindenden Besprechungen der AG „Stärkung der FIU“, woran auch der GPR stets teilnimmt, darauf aufmerksam gemacht, dass neben der weiteren Personalzuführung bei der FIU eben auch die Bereiche der DI dann mit weiterem Personal zu besetzen wären. Denn aufgrund des multidisziplinären Ansatzes der FIU müsste dann im erheblichen Maße auf externe Personalgewinnung gesetzt werden, was die Einrichtung vieler Auswahlkommissionen kurzfristig erfordern würde. Wichtig für die derzeitigen Angehörigen der FIU ist zu wissen, dass niemand - unabhängig von den abschließenden Ergebnissen und den BMF-Entscheidungen - der an den derzeitigen Standorten Köln und Görlitz Dienst verrichtet, seinen Standort verlassen muss, es sei denn, es ist der ausdrückliche Wunsch des oder der Beschäftigten. Die AG „Stärkung der FIU“ arbeitet in ständiger Abstimmung eng mit der Leitung der GZD und dem BMF zusammen, so dass, auch bei einer neuen Organisationsstruktur ein abgestimmtes und zukunftsträchtiges Ergebnis erzielt werden und den Beschäftigten ein verlässliches Arbeitsumfeld gegeben werden kann.
Aus Sicht der BDZ-Fraktion im GPR
ist es notwendig, nach Abschluss des Personalaufwuchses, die dann vorhandenen Geschäftsaushilfen wieder ihren originären Aufgaben zuzuführen.
Der BDZ-geführte GPR
wird die AG „Stärkung der FIU“ weiterhin eng begleiten."

Quelle: BDZ PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info April 2021, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210428_GPR.pdf


 

BDZ: BPR-aktuell 4/2021 Sonderausgabe - Beförderungsstände in der Zollverwaltung

BDZ: BPR-aktuell 4/2021 Sonderausgabe
- Beförderungsstände in der Zollverwaltung

"Beförderungssituation in der Zollverwaltung  

Aus der Generalzolldirektion wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. April 2021 in den Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes der Zollverwaltung insgesamt 146 Beförderungsmöglichkeiten bestehen.

Gehobener Dienst     Beurteilungspunkte              Beförderungen 

nach A 10                   bis 8 Punkte                        3

nach A 12                   bis 8 Punkte                        66

nach A 13g                 bis 10 Punkte                      32                      insgesamt   101

 

Höherer Dienst           Beurteilungspunkte             Beförderungen 

nach A 14                    bis 10 Punkte                     35

nach A 15                    bis 11 Punkte                       5

nach A 16                    bis 12 Punkte                       5                        insgesamt  45  

 

Einweisung nach A 9m+Z und nach A 11 können nicht vorgenommen werden, da die jeweiligen Blöcke mit 12 Punkten bzw. 8 Punkten nicht vollständig mit freien Planstellen hinterlegt sind. Einweisungen in die Besoldungsgruppen A 8 und A 9m können erst wieder nach Abschluss der anstehenden Beurtei-lungsrunde (Stichtag 31.05.2021) vorgenommen werden."

Quelle: BDZ, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/PR_aktuell/PR_aktuell_2021/210426_Befoerderungen_BPR.pdf


 

Samstag, 1. Mai 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 128,3 am 30.4.2021, Bremerhaven sinkt auf 135,5 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen - Dritte Welle rollt, Notbremse ist bundesweit in Kraft - und sie wirkt!

Corona-Inzidenz in Bremen: 128,3 am 30.4.2021, Bremerhaven sinkt auf 135,5 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen - Dritte Welle rollt, Notbremse ist bundesweit in Kraft - und sie wirkt!

butenunbinnen.de (Radio Bremen Fernsehen) berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 128,3 am 30.4.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 135,5.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, steigen nun die Zahlen seit Mitte März 2021 in der dritten Welle stark an... Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 30.4.2021 wurden 26,9 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Bundesland) 28,4 Prozent. Die Impfgeschwindigkeit hat nach Ostern merklich an Fahrt aufgenommen, da seit diesem Zeitpunkt auch in Hausarztpraxen geimpft wird.
In der dritten Welle ist es tatsächlich ein Impfen gegen Erkrankungen und weitere Todesfälle...
Am 11.3.2021 wurde von der Europäischen Kommission und der EMA die EU-Zulassung des vierten Impfstoffs erteilt (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich).
Erste Lieferungen werden Mitte April 2021 erwartet. Seit 3.3.2021 wurden neue Zielwerte vereinbart (50/100 in einer 5-Punkte-Öffnungsstrategie mit Notbremse bei Inzidenzwerten über 100). Bremen öffnet seit 8.3.2021 vorsichtig Gartenzentren und den Buchhandel, den Einzelhandel mit dem sog. Terminshopping und Kultureinrichtungen nach vorheriger Buchung mit strengem Hygienekonzept.
Doch die Inzidenzzahlen in der dritten Wellen steigen bundesweit und in Bremen.
Bundesweit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert am 30.4.2021 auf 153,4.
Die dritte Welle ist da mit einer starken Infektionsgeschwindigkeit, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117) mit mehr als 93 %.
Seit 1.3.2021 wurden Grundschulen und KiTa-Einrichtung wieder in voller Besetzung geöffnet. Auch die Frisöre machten zur großen Erleichterung der Bevölkerung wieder auf, auch wenn es schwierig ist, Termine zu vereinbaren. Seit der Bundes-Notbremse übrigens mit negativem Coronatest-Ergebnis.
Aber bei Inzidenzwerten von über 100 gilt jetzt die bundesweite Notbremse... Museen sollen wieder schließen... Schulen werden ggf. auf Wechselunterricht wechseln und ab 165 völlig schließen (Distanzunterricht mit Notbetreuung, die auch für die KiTas gilt).
Hoffnung macht insgesamt die trotz Hindernissen gut anlaufende Impfkampagne in Bremen und Bremerhaven:
Auch die Zollverwaltung startet für besonders betroffene Beschäftigte die COVID-19-Impfkampagne... Die Lage ist weiter sehr dynamisch!
Hinsichtlich der Seitwärtsbewegung des Infektionsgeschehens in der dritten Welle droht ein Jojo von Schließungen und Öffnungen bis zur vollständigen Umsetzung der Impfkampagne im Juni/Juli 2021.
Mit BionTech/Pfizer hat der erste Vakzin-Hersteller bei der EMA die Zulassung eines Impfstoffs für Jugendliche ab 12 Jahren - beantragt - ein weiterer Hoffnungsschimmer für den Sommer 2021.
Aktuelle Informationen bei Radio Bremen unter der URL: https://www.butenunbinnen.de...

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

Freitag, 30. April 2021

DBB-Dialog (Web-Event) in Zusammenarbeit mit der Europa-Union: "Konferenz über die Zukunft Europas"

DBB-Dialog (Web-Event) in Zusammenarbeit mit der Europa-Union: "Konferenz über die Zukunft Europas"

dbb beamtenbund und tarifunion

„Konferenz über die Zukunft Europas“ – Wie machen wir die EU bürgernah, effizient und handlungsfähig?

3. Mai 2021 I 16:00 bis 17:30 Uhr I Livestream

in Kooperation mit der Europa-Union Deutschland e.V.

Web-Talk mit:
Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender
Karoline Herrmann, Vorsitzende dbb jugend
Hildegard Bentele, Abgeordnete des Europäischen Parlaments (CDU)
Niklas Nienaß, Abgeordneter des Europäischen Parlaments (Bündnis 90/Die Grünen)

Moderation: Juliane Hielscher

Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wollten mit der „Konferenz über die Zukunft Europas“ ein Zeichen setzen. Nach langem Hin und Her geht sie nun an den Start. Aber welche Bedeutung hat die Debatte um die Zukunft Europas für den Staat von Morgen? Wie sichern wir Souveränität im 21. Jahrhundert? Ob Klimawandel, Migrationsfrage oder globaler Wettbewerb: Wie kann die europäische Staatengemeinschaft den Herausforderungen der Zeit trotzen?  

Diese Fragen wollen wir mit Ihnen und Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Kooperation mit der überparteilichen Europa-Union Deutschland e.V., der langjährigen Partnerin bei der Berliner Veranstaltungsreihe „Europäischer Abend“, diskutieren.  

Klinken Sie sich am 3. Mai 2021 in unseren #dbbdialog ein unter:
www.dbb.de/der-dbb/events/dbb-dialog/210503-dbb-dialog-zukunft-europa.html 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

dbb beamtenbund und tarifunion
Ulrich Silberbach
dbb beamtenbund und tarifunion
Karoline Herrmann
dbb beamtenbund und tarifunion
Hildegard Bentele
dbb beamtenbund und tarifunion
Niklas Nienaß

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme im Livestream!

 

dbb beamtenbund und tarifunion
Friedrichstraße 169 | 10117 Berlin | www.dbb.de | dbbdialog@dbb.de
Redaktion: Dr. Frank Zitka
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Donnerstag, 29. April 2021

BDZ im BPR bei der GZD: Konzept für die Rahmenbedingungen für das Verfahren nach § 27 BLV

BDZ im BPR bei der GZD: Konzept für die Rahmenbedingungen für das Verfahren nach § 27 BLV

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der April 2021-Sitzung folgende Themen besprochen:

"Konzept für die Rahmenbedingungen für das Verfahren nach § 27 BLV

Durch eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung im Herbst 2020 wurde der § 27 Abs. 1 BLV dahingehend verändert, dass geeignete Dienstposten künftig mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden können, die u.a.
seit mindestens drei Jahren das mindestens vorletzte Amt ihrer bisherigen Laufbahn erreicht haben,
sich in mindestens zwei Verwendungen bewährt haben.

BDZ und dbb hatten sich seit gerau
mer Zeit für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für aufstiegswillige Beschäftigte eingesetzt.
Nunmehr hat die Gene
ralzolldirektion dem Bezirkspersonalrat ein Konzept vorgelegt, das nähere Ausführungen zur Definition der für einen Laufbahnwechsel geeigneten Dienstposten beinhaltet. Der unbestimmte Rechtsbegriff „Dienstposten bei denen eine lange berufliche Erfahrung ein wesentliches Merkmal des Anforderungsprofils darstellt“ wird darin definiert. Der BDZ-geführte BPR hat in seiner Stellungnahme verschiedene Änderungsvorschläge an die Verwaltung herangetragen, um sicherzustellen, dass möglichst viele Beschäftigte die Chance bekommen, sich für einen Laufbahnwechsel nach dieser Vorschrift bewerben zu können.
Die BDZ-Fraktion im
BPR bedauert, dass in den zurückliegenden Jahren leider nur sehr wenige Personen den § 27 nutzen konnten und wird sich dafür einsetzen, die Zahl deutlich zu erhöhen.
Der BPR hatte bereits vor geraumer Zeit gefordert, dass das Auswahlverfahren verändert wird, um für alle Bewerberinnen und Bewerber Chancengleichheit sicherzustellen.
Im Rahmen der Sitzung wur
de einem Vorschlag zugestimmt, der vorsieht, dass künftig die Auswahlverfahren zentral mit einheitlichen Fragestellungen durchgeführt werden.
Die BDZ-Fraktion begrüßt,
dass ihre Forderungen nunmehr erfüllt worden sind
.
"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 4/2021, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210420_BPR.pdf




Dienstag, 27. April 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 157,9 am 26.4.2021, Bremerhaven steigt auf 149,6 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen - Dritte Welle rollt, Notbremse ist bundesweit in Kraft!

Corona-Inzidenz in Bremen: 157,9 am 26.4.2021, Bremerhaven steigt auf 149,6 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen - Dritte Welle rollt, Notbremse ist bundesweit in Kraft!

butenunbinnen.de (Radio Bremen Fernsehen) berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 157,9 am 26.4.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 149,6.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, steigen nun die Zahlen seit Mitte März 2021 in der dritten Welle stark an... Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 26.4.2021 wurden 23,4 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Bundesland) 25,6 Prozent. Die Impfgeschwindigkeit hat nach Ostern merklich an Fahrt aufgenommen, da seit diesem Zeitpunkt auch in Hausarztpraxen geimpft wird.
In der dritten Welle ist es tatsächlich ein Impfen gegen Erkrankungen und weitere Todesfälle...
Am 11.3.2021 wurde von der Europäischen Kommission und der EMA die EU-Zulassung des vierten Impfstoffs erteilt (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich).
Erste Lieferungen werden Mitte April 2021 erwartet. Seit 3.3.2021 wurden neue Zielwerte vereinbart (50/100 in einer 5-Punkte-Öffnungsstrategie mit Notbremse bei Inzidenzwerten über 100). Bremen öffnet seit 8.3.2021 vorsichtig Gartenzentren und den Buchhandel, den Einzelhandel mit dem sog. Terminshopping und Kultureinrichtungen nach vorheriger Buchung mit strengem Hygienekonzept.
Doch die Inzidenzzahlen in der dritten Wellen steigen bundesweit und in Bremen.
Bundesweit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert am 26.4.2021 auf 165.
Die dritte Welle ist da mit einer starken Infektionsgeschwindigkeit, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117) mit mehr als 93 %.
Seit 1.3.2021 wurden Grundschulen und KiTa-Einrichtung wieder in voller Besetzung geöffnet. Auch die Frisöre machten zur großen Erleichterung der Bevölkerung wieder auf, auch wenn es schwierig ist, Termine zu vereinbaren.
Aber bei Inzidenzwerten von über 100 gilt jetzt die bundesweite Notbremse... Museen sollen wieder schließen... Schulen werden ggf. auf Wechselunterricht wechseln und ab 165 völlig schließen (Distanzunterricht mit Notbetreuung, die auch für die KiTas gilt).
Hoffnung macht insgesamt die trotz Hindernissen gut anlaufende Impfkampagne in Bremen und Bremerhaven:
Auch die Zollverwaltung startet für besonders betroffene Beschäftigte die COVID-19-Impfkampagne... Die Lage ist weiter sehr dynamisch!
Hinsichtlich der Seitwärtsbewegung des Infektionsgeschehens in der dritten Welle droht ein Jojo von Schließungen und Öffnungen bis zur vollständigen Umsetzung der Impfkampagne im Juni/Juli 2021.
Aktuelle Informationen bei Radio Bremen unter der URL: https://www.butenunbinnen.de...

(Text: Dr. Carsten Weerth)

Montag, 26. April 2021

SPON: Die dritte Welle von COVID-19-Patienten kommt in den Krankenhäusern an - Intensivbettenbelegung steigt auf 5.122

SPON: Die dritte Welle von COVID-19-Patienten kommt in den Krankenhäusern an - Intensivbettenbelegung steigt auf 5.122

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert die Belegung der Intensivbetten durch COVID-19-Patienten bundesweit. Erkennbar ist hier, dass der härtere Lockdown light seit Jahresanfang 2021 deutlich gewirkt hat. Allerdings steigt die Belegungszahl in der dritten Welle wieder an.
Die Vereinigung der Intensivmediziner fordert daher ein Fortsetzen der Lockdown-Maßnahmen, obwohl es zugleich Lockerungen, z.B. für KiTas und Grundschulen seit 1.3.2021 gibt, Frisöre und andere körpernahe Dienstleistungen mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen und auch Museen und der Einzelhandel für Termin-Shopping wieder öffnen.
In der dritten Welle steigt die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten deutlich an. Mit Stand vom 26.4.2021 waren bereits wieder 5.166 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt. Wegen der bundesweit stark steigenden Inzidenzzahlen und der Intensivbettenbelegung drohte die bundesweite Notbremse und ein harter Lockdown nach Ostern Mitte April 2021. Die Bundesnotbremse wird mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz seit 24.4.2021 umgesetzt.

(Text: Dr. Carsten Weerth) 




Quelle & Copyright: SPON.de (Datenquelle DIVI-Intensivbettenregister)

SPON: Die dritte Welle von COVID-19 wird von der britischen Mutante des SARS-CoV-2 getrieben - mehr als 93 % Anteil in Deutschland

SPON: Die dritte Welle von COVID-19 wird von der britischen Mutante des SARS-CoV-2 getrieben - mehr als 93 % Anteil in Deutschland

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert den Anteil der britischen UK-Mutante des SARS-CoV-2-Virus (B.1.1.7), welche deutlich ansteckender als der ursprüngliche sog. "Wildtyp" des Corona-Virus ist. Mitte April 2021 ist der Anteil in Deutschland bereits auf mehr als 93 % angestiegen, die UK-Mutante hat sich somit durchgesetzt. Die Vereinigung der Intensivmediziner fordert daher ein Fortsetzen der Lockdown-Maßnahmen, obwohl es zugleich Lockerungen, z.B. für KiTas und Grundschulen seit 1.3.2021 gibt, Frisöre und andere körpernahe Dienstleistungen mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen und auch Museen und der Einzelhandel für Termin-Shopping wieder öffnen. Die sog. Bundesnotbremse wurde mit Wirkung v. 24.4.2021 durch das geänderte Infektionsschutzgesetz eingeführt. Inzwischen drohen neue Mutationen, z.B. die brasilianische, südafrikanische und indische Mutation.

(Text: Dr. Carsten Weerth) 



 
Quelle & Copyright: SPON.de (Datenquelle: RKI)

 

SPON: In der dritten Welle von COVID-19 steigen die Todeszahlen deutlich an

SPON: In der dritten Welle von COVID-19 steigen die Todeszahlen deutlich an
Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert die Todeszahlen (Verstorbene durch oder mit COVID-19-Infektionen) bundesweit. Erkennbar ist hier, dass der härtere Lockdown light seit Jahresanfang 2021 deutlich gewirkt hat. Auch die Impfkampagne ab 27.12.2020 hat v.a. in den besonders vulnerablen Altersgruppen und Menschen mit Vorerkrankungen zu einer Senkung von Infektionszahlen und Todesfällen gesorgt. Seit Mitte März 2021 sorgt die dritte Welle mit der UK-Mutation des SARS-CoV-2 zu stark steigenden Infektionszahlen und vermehrten Einlieferungen auf Intensivstationen. Die Vereinigung der Intensivmediziner fordert daher ein Fortsetzen der Lockdown-Maßnahmen, obwohl es zugleich Lockerungen, z.B. für KiTas und Grundschulen seit 1.3.2021 gibt, Frisöre und andere körpernahe Dienstleistungen mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen und auch Museen und der Einzelhandel für Termin-Shopping wieder öffnen.
In der dritten Welle steigt seit Anfang April 2021 erstmals wieder die Zahl der durch oder mit COVID-19 verstorbenen Menschen an.
Wegen der bundesweit stark steigenden Inzidenzzahlen und der Intensivbettenbelegung droht die bundesweite Notbremse und ein harter Lockdown nach Ostern Mitte April 2021.
Die Bundesnotbremse gilt mit dem angepassten Infektionsschutzgesetz nun seit 24.4.2021.

(Text: Dr. Carsten Weerth) 



 Quelle & Copyright: SPON.de (Datenquelle RKI)


BDZ: Sachstand „Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ)“

BDZ: Sachstand „Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ)“

Der BDZ beschreibt im BDZ TarifKOMPAKT 12/2021 die Situation bei den ausstehenden Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ):  

"Sachstand „Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G (HZÄ)“

Der BDZ hatte bereits mehrfach über dieses Thema berichtet.
Nach letzten Informationen wer
den ca. 268 Beschäftigte der Entgeltgruppen 5 bis 8 sowie ca. 26 Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G hinsichtlich ihrer Eingruppierung aufgrund aktueller Rechtsprechung überprüft.
Die Generalzolldirektion erstellt
zurzeit gemeinsam mit den betroffenen Hauptzollämtern entsprechende Tätigkeitsbausteine, die standardmäßig für alle Arbeitsplätze im Bereich der Sachgebiete G für die Zukunft Anwendung finden sollen.
Die zu erstellenden Entwür
fe werden bis Anfang Juni 2021 dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Im weiteren Verlauf erfolgen Abstimmungen mit den Hauptzollämtern, da jede Eingruppierung individuell betrachtet werden muss.
Bis Anfang November plant die
Generalzolldirektion jeden betroffenen Beschäftigten über die individuellen Auswirkungen der Arbeitsplatzüberprüfung zu informieren.
Der BDZ begrüßt diesen zeitlich sehr sportlich ambitionierten Fahrplan im Interesse der Beschäftigten. Dennoch bleiben Zweifel, ob das Ziel tatsächlich bis November 2021 erreicht werden kann. Für den BDZ ist dabei wichtig, dass den Beschäftigten durch eine zeitliche Verzögerung keine finanziellen Nachteile entstehen.
Haushälterisch sollen durch die
Generalzolldirektion für das Haushaltsjahr 2022 alle Vorbereitungen getroffen worden sein, mögliche Höhergruppierungen durchführen zu können. Der BDZ wird zu diesem Thema weiter berichten."

Quelle:
BDZ TarifKOMPAKT 12/2021, S. 1, URL: 

https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210413_Tarif.pdf


 

Sonntag, 25. April 2021

BDZ BV Nord: Bundestagsabgeordneter Wieland Schinnenburg (FDP) fordert Einsatz von Zöllner*innen zur Pandemiebekämpfung

BDZ BV Nord: Bundestagsabgeordneter Wieland Schinnenburg (FDP) fordert Einsatz von Zöllner*innen zur Pandemiebekämpfung

Der BDZ-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg (FDP) fordert den Einsatz von Zöllnerinnen in der Pandenmiebekämpfung - der BDZ BV Nord bezieht klar Stellung:

"24.03.2021

Bundestagsabgeordneter Wieland Schinnenburg (FDP) fordert Einsatz von Zöllner*innen zur Pandemiebekämpfung.

Mit seiner Forderung, Zöllnerinnen und Zöllner sollen für die Pandemiebekämpfung eingesetzt werden, hat der FDP – Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg seine Unkenntnis über die Aufgaben des Zolls bewiesen. Bei den Beschäftigten, die nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zur Pandemiebekämpfung eingesetzt werden, handelt es sich um freiwillige Verstärkungskräfte für besonders belastete Gesundheitsämter.
Die Beschäftigten wurden an die entsprechenden Gesundheitsämter abgeordnet.

Der Zoll hat keine originären rechtlichen Befugnisse, für Tätigkeiten in Impfzentren, bei der Kontaktnachverfolgung oder zur Überprüfung der Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Gegebenenfalls können Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen der Eilzuständigkeit tätig werden. Eine Übernahme von Landes- bzw. Kommunalaufgaben, wie Herr Schinnenburg sich das vorstellt, ist nicht möglich. Das sollte er als Bundestagsabgeordneter wissen.

Ferner verkennt Herr Schinnenburg die Lage beim Zoll. Seit Jahren leidet die Zollverwaltung unter starkem Personalmangel. Auch wenn, Corona bedingt, einzelne Aufgaben beim Zoll rückläufig sind, drehen die Kolleginnen und Kollegen nicht Däumchen, wie Herr Schinnenburg vielleicht denken mag.
Die Kolleginnen und Kollegen verstärken massiv die Warenabfertigung, damit die Mehraufgaben, die im Rahmen des Brexit entstanden sind, aufgefangen werden können.

„Wenn Herr Schinnenburg glaubt, dass die Zöllnerinnen und Zöllner Däumchen drehen, lade ich Ihn herzlich ein, sich vor Ort ein Bild von den vielfältigen Aufgaben unserer Kolleginnen und Kollegen zu überzeugen“; so der Bezirksvorsitzende Christian Beisch. Beisch weiter: „Unqualifizierte Äußerungen und Stimmungsmache helfen in dieser Zeit niemanden.“

(Autor: Christian Beisch)

Mit dem BDZ ist man immer besser informiert."

Quelle: BDZ BV Nord, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/bundestagsabgeordneter-wieland-schinnenburg-fdp-fordert-einsatz-von-zoellnerinnen-zur-pandemiebek.html 



Freitag, 23. April 2021

BVA: Bezügezahlungen mit der April-Besoldungsanpassung 2021 ab Juni 2021 (Abschlagszahlungen)

BVA: Bezügezahlungen mit der April-Besoldungsanpassung 2021 ab Juni 2021 (Abschlagszahlungen)

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) - Dienstleistungszentrum - informiert über die anstehende und ausstehende Anpassung der Bezügezahlungen der Bundesbeamten: 

"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 hier: Abschlagszahlungen


Sehr geehrte Damen und Herren,
Guten Tag,

die Bundesregierung hat am 24.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen und sich darauf geeinigt, dass auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2021 vorgesehene Bezügeerhöhung Abschlagszahlungen geleistet werden, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Mit dem Gesetzentwurf werden -wie im Koalitionsvertrag festgelegt- die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25.10.2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 01.04.2021 und zum 01.04.2022 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25.10.2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen.
Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gem. § 14a Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten, diese werden der Versorgungsrücklage zugeführt.
Demnach erfolgt eine lineare Anhebung in zwei Schritten:
Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden dabei folgend angehoben:
• zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent und
• zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent.

Außerdem werden die Beträge für den Auslandszuschlag zum 01.04.2021 unter Berücksichtigung einer Erhöhung
• der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen um 1,2 Prozent und
• der Monatsbeträge der Zonenstufen um 0,96 Prozent angepasst
und zum 01.04.2022 unter Berücksichtigung einer Erhöhung
• der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen um 1,8 Prozent und
• der Monatsbeträge der Zonenstufen um 1,44 Prozent angepasst.

Von der Erhöhung zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.

Die automatisierten und derzeit noch in PVSplus systemseitig umzusetzenden Abschlagszahlungen sollen nach Information des für das Abrechnungssystem zuständigen K-PVS voraussichtlich mit den Juni-Bezügen 2021 vorgenommen werden.
Dies gilt auch für Empfängerinnen und Empfänger von Bezügen aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, sofern diese auf rechtlichen Regelungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) beruhen.

Die Abschlagszahlungen ab April 2021 errechnen sich aus der Differenz der nach den Artikeln 2, 5, 8, 12 und 15 des als Anlage 1 beigefügten Gesetzentwurfes sich ergebenden und den bisher gezahlten Beträgen. Die Zahlungen werden unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung rückwirkend für die Kalendermonate ab 01.04.2021 geleistet.
Die Abschlagszahlungen nach Artikel 10 werden entsprechend rückwirkend ab 01.01.2020, nach Artikel 11 ab 01.03.2021 geleistet.

Darüber hinaus gilt Folgendes:
• Beim Tod von Empfängerinnen und Empfängern von Bezügen innerhalb des Nachzahlungszeitraums dürfen für den Zeitraum bis zum Tod keine Abschlagszahlungen geleistet werden.
Nach der Verkündung des Gesetzes im BGBl. Teil I wird eine Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen vorgenommen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Personalkostenabrechnung"

Quelle: BVA, URL: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Besoldung/Information_Merkblaetter/Bezueanpassung_2021_2022.html?nn=192348#Start