Montag, 8. März 2021

dbb jugend: Kinder freuen sich in der Corona-Krise auf das Lernen IN DER SCHULE

dbb jugend: Kinder freuen sich in der Corona-Krise auf das Lernen IN DER SCHULE

"Die Kinder freuen sich mittlerweile auf Lernen IN der Schule.
Wer hätte das vor einem Jahr gedacht?


Wahrscheinlich niemand. Aber das Lernen alleine vor dem Monitor verlangt Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern einiges ab. Sie alle haben in den zurückliegenden Monate Hervorragendes geleistet. Aber, die Situation hatte nach Ansicht von Saskia Tittgen, Vorsitzende der VDR Jugend, auch einen erfreulichen Begleiteffekt. In einem Interview im t@cker stellt sie fest, dass die Eltern hautnah erkennen konnten, dass Motivation, Durchhaltevermögen und Konzentration bei den Kindern nicht von selbst, sondern häufig nur durch enormen Einsatz der Lehrenden erreicht werden. Unterrichten und Lehren ist nicht nur ein bloßes „sich hinstellen und klug Reden“, sondern verlangt methodisch und vor allem pädagogisch den Lehrkräften viel ab.

Das können wir nur unterstreichen!"


 

Quelle: dbb jugend-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/dbbjugend/photos/a.141521309221359/5480875528619217/

SPON: Britische Mutante (B117) von SARS-CoV-2 setzt sich in Deutschland durch - die dritte Welle mit Mutante

SPON: Britische Mutante (B117) von SARS-CoV-2 setzt sich in Deutschland durch - dritte Welle mit Mutante

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert den stark steigenden Anteil der britischen Mutante (B117) des SARS-CoV-2-Virus, die in Deutschland Anfang März 2021 bereits mehr als 46 % ausmacht. Diese Mutante ist ansteckender und wird perspektivisch zu mehr Erkrankten, mehr Krankenhausaufenthalten und mehr Toten führen. Nur die COVID-19-Impfung wird helfen.
Die seit dem 27.12.2020 stattfindenden Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen sind da ein deutlicher Hoffnungsschimmer in Deutschland und der EU.
Ende Februar 2021 sind bereits drei Impfstoffe von der EMA und der Europäischen Kommission zugelassen worden und am 11.3.2021 folgt die Entscheidung über den vierten Impfstoff (Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson).
Obwohl der Impfstart aufgrund geringer verfügbarer Impfstoffe langsam begann, schreitet die Impfgeschwindigkeit seit Mitte Februar 2021 deutlich voran.
In Bremerhaven sind beispielsweise bereits 7,1 % der Gesamtbevölkerung geimpft, in Bremen sind 6,9 % der Bevölkerung geimpft und bundesweit sind 5,9 % der Gesamtbevölkerung geimpft (butenunbinnen.de, Stand: 7.3.2021). butenunbinnen.de berichtet ebenfalls, dass bei günstigem Impfverlauf in Bremen die Impfquote (sog. Herdenimmunität) gegen COVID-19 im Juli 2021 erreicht sein könnte.

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle & Copyright der Abbildung: www.spon.de (Daten des RKI)

 

Sonntag, 7. März 2021

dbb jugend: Verordnung zum Homeoffice - Handlungsfähigkeit sicherstellen (Karoline Herrmann)

dbb jugend: Verordnung zum Homeoffice - Handlungsfähigkeit sicherstellen (Karoline Herrmann)

Die dbb jugend Bundesvorsitzende Karoline Herrmann fordert in der Corona-Pandemie mehr Homeoffice und gute IT-Ausstattung in den Behörden:

"Verordnung zum Homeoffice

Herrmann: Handlungsfähigkeit sicherstellen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nach dem Beschluss von Bund und Ländern eine Verordnung für Homeoffice erlassen: Arbeitgeber müssen das Arbeiten von zuhause anbieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegenstehen.
Die dbb jugend Chefin Karoline Herrmann begrüßte die Entscheidung.

„Es kann nicht sein, dass viele Beschäftigte in den Behörden immer noch den Großteil ihrer Arbeit in Präsenz erledigen. Der Gesundheitsschutz hat Priorität. Wo immer es möglich ist, muss Homeoffice das Gebot der Stunde sein“, sagte Herrmann am 20. Januar 2021 zu den weiteren Lockdown-Maßnahmen.

Allerdings müssten die Arbeitsgeber auch für die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten sorgen und eine entsprechende IT-Ausstattung bereithalten. „Seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 war genug Zeit, um entsprechende Maßnahmen für mehr Homeoffice zu schaffen.
Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst in der aktuellen Lage handlungsfähig bleibt und sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf den Staat verlassen können“, so Herrmann.
Die bisher oft geschaffenen Übergangslösungen seien jedoch auf Dauer nicht tragbar.
„Das digitale Arbeiten am Arbeitsplatz und von zuhause braucht angemessene Rahmenbedingungen. Noch immer sind viele Verwaltungen mit museumsreifer Hard- und Software ausgestattet. Das muss nach Ende der Pandemie strategisch angegangen werden. Dabei sollten Technik und Arbeitsabläufe behördenübergreifend kompatibel und aufeinander abgestimmt werden.“

Die Verordnung zum Homeoffice vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) tritt voraussichtlich am 27. Januar 2021 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021.
Ziel der Verordnung ist es, sowohl die Kontakte in den Betrieben als auch auf den Wegen dahin zu reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken."


 

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/td-jugend/artikel/herrmann-handlungsfaehigkeit-sicherstellen.html

Bildquelle: dbbjugend-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/dbbjugend/photos/pb.134855806554576.-2207520000../5276385469068225/?type=3&theater


 

SPON: Übersterblichkeit weltweit aufgrund von COVID-19 im Jahresvergleich (DESTATIS/Economist)

SPON: Übersterblichkeit weltweit aufgrund von COVID-19 im Jahresvergleich (DESTATIS/Economist)

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert die Übersterblicheit (erhöhte Todesfälle mit COVID-19 in Deutschland und im weltweiten Vergleich von 2019 bis Anfang 2021.
Deutlich erkennbar ist, dass normalerweise die Grippe oder heiße, trockene Sommer zu erhöhten Sterbezahlen (v.a. der älteren) Bevölkerung führen. In der ersten Welle waren v.a. Belgien, Italien, Spanien und das UK in Europa betroffen.
Weltweit sind andere Länder mehr betroffen (z.B. Mexiko und Südafrika), aber weder Altersstruktur noch Qualität des Gesundheitswesens sind mit Deutschland oder der EU vergleichbar (wobei bereits in der EU starke Unterschiede bestehen).
Die seit dem 27.12.2020 stattfindenden Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen sind da ein deutlicher Hoffnungsschimmer in Deutschland und der EU.
Ende Februar 2021 sind bereits drei Impfstoffe von der EMA und der Europäischen Kommission zugelassen worden und am 11.3.2021 folgt die Entscheidung über den vierten Impfstoff (Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson).
Obwohl der Impfstart aufgrund geringer verfügbarer Impfstoffe langsam begann, schreitet die Impfgeschwindigkeit seit Mitte Februar 2021 deutlich voran.
In Bremerhaven sind beispielsweise bereits 6,8 % der Gesamtbevölkerung geimpft, in Bremen sind 6,6 % der Bevölkerung geimpft und bundesweit sind 5,9 % der Gesamtbevölkerung geimpft (butenunbinnen.de, Stand: 6.3.2021).

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle & Copyright der Abbildung: www.spon.de (Daten des DESTATIS & The Economist)

 


Samstag, 6. März 2021

Hauptzollamt Bremen zum Weltzolltag 2021 - der deutsche Zoll als Schlüsselelement nachhaltiger Lieferketten

Hauptzollamt Bremen zum Weltzolltag 2021 - der deutsche Zoll als Schlüsselelement nachhaltiger Lieferketten

Das Hauptzollamt Bremen hat zum Weltzolltag 2021 eine Pressemitteilung zum deutschen Zoll und seiner Bedeutung herausgegeben:

"HZA-HB: Weltzolltag 2021 - Der deutsche Zoll als Schlüsselelement nachhaltiger Lieferketten

HZA-HB: Weltzolltag 2021 - Der deutsche Zoll als Schlüsselelement nachhaltiger Lieferketten

Was wäre die deutsche Wirtschaft ohne eine gut aufgestellte Zollverwaltung? Lieferketten würden nicht wie erforderlich schnellund sicher vom Zulieferer über den Produzenten bis zum Endkunden laufen, Produktionsabläufe wären gestört und Im- wie Exporte würden verzögert. Die schnelle und sichere Zoll-Abfertigung der heute über Grenzen hinweg just in time gehandelten Waren hat für das Funktionieren global ausgerichteter Volkwirtschaften wie der deutschen maßgebliche Bedeutung. Diese Schlüsselfunktion des Zolls nimmt die Weltzollorganisation mit ihrem diesjährigen Motto zum Weltzolltag auf: "Der Zoll stärkt die Wiederherstellung, die Erneuerung und die Widerstandsfähigkeit nachhaltiger Lieferketten".

In Deutschland sind rund 43.000 Beschäftigte des Zolls jeden Tag für  die gerechte und sichere 
Erhebung der Staatseinnahmen, für ein gerechtes und sicheres Sozialsystem und für den
Schutz von Sicherheit und Ordnung für Wirtschaft, Bürger und Staat im Einsatz.
Rund 1.000 Zöllnerinnen und Zöllner sind beim Hauptzollamt Bremen tätig, dessen Bezirk 
über das Land Bremen hinaus auch den Landkreis Osterholz, die Gemeinden um
Bremerhaven und die Stadt Delmenhorst umfasst.
"Die Region ist sehr stark vom Außenhandel geprägt. Nicht umsonst steht am Schütting in
Bremen "buten un binnen, wagen un winnen". Der Zoll spielt somit hier seit jeher eine große
Rolle", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
"Mit den Zollämtern Bremerhaven, Bremen und Flughafen sind wir an wichtigen Nahtstellen des internationalen Warenverkehrs und sorgen durch eine professionelle
Zollabfertigung für Steuereinnahmen, Sicherheit für Bürger und Staat und Verlässlichkeit für
die Außenwirtschaft", so Tödter weiter.
Nach der letzten Logistik-Studie der Weltbank ist der deutsche Zoll 2018 als weltweit führend 
ausgezeichnet worden."
Quelle: Hauptzollamt Bremen über URL: 
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121225/4820754 



t@cker-Leitartikel 3/2021: Öffentlicher Dienst - Unser Personal ist das Wichtigste (auch in der Corona-Pandemie)

t@cker-Leitartikel 3/2021:

"Öffentlicher Dienst

Unser Personal ist das Wichtigste

Aktuell stehen Homeoffice, die dafür notwendige Digitalisierung sowie in Teilen Kurzarbeit auf der Tagesordnung. Wir befinden uns immer noch im Krisenmodus und versuchen die Pandemie mit allen Kräften zu überstehen. Natürlich war der öffentliche Dienst nicht auf eine Epidemie vorbereitet, aber irgendwann wird die Coronakrise vorbei sein.
Was wird dann wichtig werden?

Die Pandemie hat Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber.
In Krisenzeiten ist die Personalgewinnung oft kein Thema – für den öffentlichen Dienst sollte dies aber gerade nicht gelten. Tatsache ist, viele Menschen machen sich aktuell Sorgen um die eigene Zukunft – und das ganz sicher auch zu Recht! Viele Menschen werden sich in sogenannte systemrelevante Berufe umorientieren und diese an Attraktivität gewinnen.
In den letzten Jahren hat man immer wieder folgenden Satz gehört und zitiert:
„Dem öffentlichen Dienst geht der Nachwuchs aus.“ Aber ist diese Beschreibung noch aktuell? „Der SPIEGEL“ berichtet, dass jüngste Studien und Befragungen zeigen, dass Berufseinsteiger besonders gerne für den Staat arbeiten wollen.
Diese Chance gilt es zu ergreifen und sich JETZT auf die Zukunft nach der Pandemie vorzubereiten und nicht wieder hinterher zu hinken wie die Jahrzehnte zuvor.
Für den Staat und seine Institutionen ist qualifizierter Nachwuchs unentbehrlich und absolut notwendig. Diese Binsenweisheit muss immer wieder in die Köpfe der öffentlichen Arbeitgeber gebracht werden. Denn eines ist klar, ohne junge Leute ist der öffentliche Dienst schlicht überaltert und auf Dauer nicht mehr leistungsfähig. Immer weniger junge Menschen haben sich in den vergangenen Jahren für eine berufliche Karriere beim Staat entschieden.
Der öffentliche Dienst steht mit der Wirtschaft in einem harten Wettbewerb um die besten Köpfe. Jetzt scheint es, als hätten die öffentlichen Arbeitgeber in Bund, Ländern und Kommunen einen Vorteil. Also warum diesen nicht nutzen?
Her mit der Digitalisierungswende – vom Bundesministerium bis in die kleinste Gemeinde auf dem Ländle. Her mit flexiblen Arbeitszeiten und der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst.
Es ist umso wichtiger, dass der Arbeitgeber Staat eine attraktive berufliche Alternative für junge Menschen bietet. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern beispielsweise auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familien sind der Kern unserer Gesellschaft. Familien erfüllen Aufgaben, die für das Fortbestehen unserer Gesellschaft unverzichtbar sind.
Familien sorgen für sozialen Zusammenhalt und den Nachwuchs der Gemeinschaft – so schließt sich der Kreis. Nur ein funktionierender und gut aufgestellter öffentlicher Dienst ermöglicht das geregelte Zusammenleben aller Menschen in unserem Land – und das auch und gerade in Zeiten einer Pandemie.

Liv Grolik
stellvertretende Vorsitzende dbb jugend
" 

Quelle: t@cker-editorial, t@cker 3/2021, S. 2  




Freitag, 5. März 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 61,8 am 5.3.2021, Bremerhaven sinkt auf 134,2 - die dritte Welle ist da - Impfgeschwindigkeit muss erhöht werden

Corona-Inzidenz in Bremen: 61,8 am 5.3.2021, Bremerhaven steigt auf 134,2 - die dritte Welle ist da -
die Impfgeschwindigkeit muss erhöht werden -
Impfungen sind wichtiger als Öffnungen!

butenunbinnen.de berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 61,8 am 5.3.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 134,2.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, stagnieren nun die Zahlen oder steigen manchmal wieder (in Bremerhaven zeitweiser sogar stark)!
Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 5.3.2021 wurden 5,7 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Stadt) 6,3 Prozent (in Bremerhaven: 6,4 %). Aber bei der Impfgeschwindigkeit ist noch Luft nach oben. Die Impfgeschwindigkeit muss erhöht werden. Mitte März 2021 wird die EU-Zulassung des 4. Impfstoffs erwartet (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich). Spätestens ab Anfang April 2021 sollen Hausärzte und Betriebsärzte in das Impfgeschehen eingebunden werden.
Seit 3.3.2021 wurden neue Zielwerte vereinbart (50/100 in einer 5-Punkte-Öffnungsstrategie mit Notbremse). Bremen öffnet ab 8.3.2021 vorsichtig Gartenzentren und den Buchhandel, den Einzelhandel mit dem sog. Terminshopping und Kultureinrichtungen nach vorheriger Buchung mit strengem Hygienekonzept.
Bundesweit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert auf 65,0.
Die dritte Welle ist da, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117).
Ab 1.3.2021 wurden Grundschulen und KiTa-Einrichtung wieder in voller Besetzung geöffnet. Auch die Frisöre machten zur großen Erleichterung der Bevölkerung wieder auf, auch wenn es schierig ist, noch Termine zu vereinbaren.
Hoffnung macht insgesamt die anlaufende Impfkampagne des Bremer KiTa-Personals: seit 26.2.2021 wird geimpft (600 Personen) und insgesamt 9.000 Impfcodes wurden vergeben - in 14 Tagen soll das Bremer KiTa-Personal durchgeimpft sein...
Bereits nach dem ersten Wochenende sind 1.600 KiTa-Mitarbeiter geimpft worden...

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

BDZ: Verbesserte Anrechnung von Reisezeiten für Beamt(innen) soll zeitgleich für Tarifbeschäftigte entsprechende Anwendung finden

BDZ: Verbesserte Anrechnung von Reisezeiten für Beamt(innen) soll zeitgleich für Tarifbeschäftigte entsprechende Anwendung finden

Für Beamtinnen und Beamte des Bundes bestehen künftig verbesserte Möglichkeiten zur Anrechnung von außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit liegenden Reisezeiten - diese soll auch für Tarifbeschäftigte gelten:

"Arbeitszeit

Verbesserte Anrechnung von Reisezeiten für Beamt(innen) soll zeitgleich für Tarifbeschäftigte entsprechende Anwendung finden

Für Beamtinnen und Beamte des Bundes bestehen künftig verbesserte Möglichkeiten zur Anrechnung von außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit liegenden Reisezeiten. Dies sieht eine Novellierung des § 11 Arbeitszeitverordnung (AZV) vor, die zum 1. März 2021 wirksam wird. Mit einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 19. Februar 2021 wird die verbesserte Anrechnung von Dienstreisezeiten entsprechend der novellierten Regelung in § 11 AZV nun zeitgleich im Rahmen einer übertariflichen Regelung auch für Tarifbeschäftigte ermöglicht.

Neuregelung nach § 11 AZV

Die Neuregelung für Beamt(innen) in § 11 AZV sieht vor, dass Reisezeiten als Arbeitszeit berücksichtigt werden, soweit sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen oder die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird.

Bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ist künftig ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten zu gewähren. Dies gilt auch für Reisezeiten an Sonnabenden, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen. Bei Gleitzeit wird ein Drittel dieser nicht anrechenbaren Reisezeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben.

Wird die Dienstreise von der Wohnung angetreten oder an der Wohnung beendet, darf höchstens die Reisezeit berücksichtigt werden, die bei einer Abreise von oder der Ankunft an der Dienststätte angefallen wäre.

Da Reisezeiten nicht als Mehrarbeit berücksichtigt werden können, besteht keine Vergütungsfähigkeit von Reisezeiten.

Wir hatten über die Neuregelung für Beamt(innen) im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung der Arbeitszeitverordnung und der Sonderurlaubsverordnung berichtet.

Entsprechende Anwendung auf Tarifbeschäftigte des Bundes

Ein aktuelles Rundschreiben des Bundesinnenministeriums ermöglicht nun, diese Regelungen entsprechend auch auf Tarifbeschäftigte des Bundes anzuwenden.

Für Tarifbeschäftigte des Bundes ist die Anerkennung von Reisezeiten bei Dienstreisen in § 44 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst Besonderer Teil Verwaltung (TVöD-BT-V) geregelt.

Bei Dienstreisen wird danach stets mindestens diejenige Zeit als Arbeitszeit angerechnet, die ohne die Reise auf die Reisetage entfallen wäre, soweit diese infolge Nichtberücksichtigung der Reisezeiten nicht erreicht würde. Maßgebend ist die auf die Reisetage entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit. Summieren sich die nicht anrechenbaren Reisezeiten im Monat auf insgesamt 15 Stunden oder mehr, so kann auf Antrag ein Viertel dieser 15 Stunden überschreitenden Zeit bei fester Arbeitszeit ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt werden oder bei gleitender Arbeitszeit eine Anrechnung auf die Arbeitszeit erfolgen.

Das BMI teilt in seinem Rundschreiben vom 19. Februar 2021 mit, dass ab dem 1. März 2021 bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, über die im Tarifrecht vorgesehene Anrechnung von Reisezeiten hinaus entsprechend § 11 Abs. 3 AZV verfahren werden kann.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem BMI-Rundschreiben, das unter folgendem Link abgerufen werden kann:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20210219.pdf;jsessionid=6EFAB2F5F95C0EF70578E91C6530BB7C.2_cid364?__blob=publicationFile&v=3

Das BMF hat mit Erlass vom 22. Februar 2021 den zum Geschäftsbereich des BMF gehörenden Dienststellen das vorgenannte BMI-Rundschreiben vom 19. Februar 2021 zur Anrechnung von Reisezeiten bei Dienstreisen bekannt gegeben und präzisiert. Aus den Hinweisen im BMI-Rundschreiben ergibt sich laut BMF in der Gesamtschau Folgendes:

Bei der praktischen Umsetzung kann im Rahmen der Zeitwirtschaft die beamtenrechtliche Regelung des § 11 AZV im Ergebnis in Gänze entsprechend angewandt werden.

  • Zu § 11 Abs. 1 AZV: Die tarifliche Regelung in § 44 Abs. 2 Satz 1 und 2 TVöD - BT-V entspricht der beamtenrechtlichen Norm inhaltlich.
  • Zu § 11 Abs. 2 AZV: BMI hat keine Bedenken, dass die in der beamtenrechtlichen Norm geregelte Vorgehensweise für die Auslegung der Tarifnorm des § 44 Abs. 2 Satz 4 TVöD BT-V als Maßstab eine Orientierung bieten kann.
  • Zu § 11 Abs. 3 AZV: Die beamtenrechtlichen Regelungen zur verbesserten Anrechnungvon Reisezeiten finden übertariflich Anwendung und überlagern somit die tarifliche Regelung des § 44 Abs. 2 Satz 3 TVöD - BT-V.

Nach Informationen des BDZ ist ein BMF-Erlass zur Änderung der AZV mit Hinweisen für die Beschäftigten in Vorbereitung.

Der BDZ begrüßt, dass mit der übertariflichen Anwendung der Neuregelung auf die Tarifbeschäftigten eine Gleichbehandlung von Beamt(innen) und Tarifbeschäftigten sichergestellt wird."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/verbesserte-anrechnung-von-reisezeiten-fuer-beamtinnen-soll-zeitgleich-fuer-tarifbeschaeftigte-ent.html



Corona-Pandemie: Öffnungsstrategie der Bund-Länderkonferenz vom 3.3.2021 (5 Schritte und Notbremse)

Corona-Pandemie: Öffnungsstrategie der Bund-Länderkonferenz vom 3.3.2021 (5 Schritte und Notbremse)

Am 3.3.2021 haben die Regierungscheffinen und -chefs der 16 Bundesländer und die Bundeskanzlerin in einer Videokonferenz den weiteren Fahrplan für eine sanfte Öffnung in der Corona-Pandemie beschlossen.

In einer Öffnungsstrategie mit fünf Schritten einer Notbremse sollen bundesweit Inzidenzwert-abhängig verschiedene Öffnungen möglich sein, die die Bundesregierung in einem Schaubild visualisiert und erklärt.



Donnerstag, 4. März 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 62,2 am 4.3.2021, Bremerhaven steigt auf 162,2 - die dritte Welle ist da

Corona-Inzidenz in Bremen: 62,2 am 4.3.2021, Bremerhaven steigt auf 162,2 - die dritte Welle ist da

butenunbinnen.de berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 62,2 am 4.3.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 162,2.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, stagnieren nun die Zahlen oder steigen manchmal wieder (in Bremerhaven zeitweiser sogar stark)!
Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 4.3.2021 wurden 5,5 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Stadt) 6,1 Prozent (in Bremerhaven: 6,1 %).
In Bremerhaven sind mehrere punktuelle Ausbrücke zu verzeichnen - in Lebensmittelbetrieben und bei Seemännern.
In Bremen sind mehrere punktuelle Ausbrüche in Altenheimen festgestellt worden.
Ist der neue Zielwert einer Inzidenz von 35 im Februar/März 2021 erreichbar?!
Das muss bezweifelt werden... Seit 3.3.2021 wurden neue Zielwerte vereinbart (50/100 in einer 5-Punkte-Öffnungsstrategie mit Notbremse).
Bundesweit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert auf 65,0.
Die dritte Welle ist da, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117).
Ab 1.3.2021 wurden Grundschulen und KiTa-Einrichtung wieder in voller Besetzung geöffnet. Auch die Frisöre machten zur großen Erleichterung der Bevölkerung wieder auf, auch wenn es schierig ist, noch Termine zu vereinbaren. Auch Einkaufen im Einzelhandel mit Termin ist in Bremen möglich.
Hoffnung macht insgesamt die anlaufende Impfkampagne des Bremer KiTa-Personals: seit 26.2.2021 wird geimpft (600 Personen) und insgesamt 9.000 Impfcodes wurden vergeben - in 14 Tagen soll das Bremer KiTa-Personal durchgeimpft sein...
Bereits nach dem ersten Wochenende sind 1.600 KiTa-Mitarbeiter geimpft worden...


 

t@cker-editorial 3/2021: Ein Jahr Corona-Krise

t@cker-editorial 3/2021: Ein Jahr Corona-Krise

"Seit einem Jahr bestimmt Corona und die physische Isolation unseren Alltag.
Wir unterstützen die Forderung des Bundesjugendrings, bei der Bekämpfung der Pandemie jetzt die junge Generation stärker zu priorisieren. Insbesondere in den biographischen Übergangsphasen braucht es den Kontakt zu Gleichaltrigen sowie Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten, um sich auszuprobieren. Mindestens einen Tag in der Woche sollte es daher möglich sein, in Präsenz an einem ehren- oder hauptamtlich begleiteten Angebot teilzunehmen. Mehr dazu im t@cker-ticker.
Auch die Herausforderungen in der Ausbildung und im Job sind aktuell enorm. Angehende Lehrkräfte kämpfen mit Verunsicherung und einer hohen Arbeitsbelastung.
In der t@cker-story berichten die Jugendvorsitzenden der Lehrkräfte-Gewerkschaften im dbb von ihren Erfahrungen und wie es um die Digitalisierung an den Schulen steht.
Außerdem lest ihr im t@cker-fokus einen Bericht über die aktuelle Ausbildung im Hybrid-Format bei der Zollverwaltung.
Bei allen Einschränkungen und Aufgaben, denen wir uns derzeit stellen müssen, dürfen wir nicht vergessen, auf uns selbst zu achten. Zum Abschalten oder Ablenken empfehlen wir in den t@cker-tipps fünf Dokumentationen, die im Internet zu sehen sind.

Bleibt stark und kommt gesund durch die Pandemie! 

Karoline Herrmann
Vorsitzende dbb jugend" 

Quelle: t@cker-editorial, t@cker 3/2021, S. 2  



Mittwoch, 3. März 2021

Zoll: HZA Bremen zum Tag des Artenschutzes 2021 - Braunbärenfell (Ursus arctos) beschlagnahmt und eingezogen

Zoll: HZA Bremen zum Tag des Artenschutzes 2021 - Braunbärenfell (Ursus arctos) beschlagnahmt und eingezogen

Das Hauptzollamt Bremen hebt angesichts des Tags des Artenschutzes 2021 die Arbeit der Zollverwaltung im Artenschutzrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz, der Europäischen Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97 und dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES mit einem bemerkenswerten Fall hervor - ein gut erhaltenes, präpariertes Fell eines Braunbären (Ursus arctos) wurde im Reiseverkehr sichergestellt, beschlagnahmt und später bestandskräftig eingezogen.

(Text: Dr. Carsten Weerth)

"3. März 2021: Tag des Artenschutzes
Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

HZA-HB: 3. März 2021: Tag des Artenschutzes / Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen











































Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000
Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum
Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und 
Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte 
Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig
beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder 
ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei
ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im 
Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen 
verbracht werden. 
Über 1.400 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2019 
fündig und beschlagnahmten knapp 38 Tonnen sowie fast 470.000 Tiere 
und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse, davon über 5.000 
Exemplare im Bezirk des Hauptzollamts Bremen. 
"Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum 
Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer 
noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest", so 
Volker von Maurich, Pressesprecher vom Hauptzollamt Bremen. 
So führte im letzten Jahr ein Reisender ein nach eigener Aussage in 
den USA geerbtes Braunbärenfell über den Flughafen Bremen ein. Der 
Bär selbst soll bereits Mitte der 70ger Jahre des vergangenen 
Jahrhunderts bei einer Jagd erlegt worden sein. Jedoch sind auch in 
einem solchen Erbfall bei der Einfuhr artenschutzrechtliche Dokumente
vorzulegen, da der Braunbär zu den stark gefährdeten Arten gehört. 
Der Reisende besaß jedoch nicht die erforderlichen Unterlagen. 
Folglich wurde das Fell beschlagnahmt. "Der Bär wird durch die 
Beschlagnahme natürlich nicht wieder lebendig. Aber wir verhindern, 
dass mit unkontrolliert aus der Natur entnommenen artengeschützten 
Tieren und Pflanzen gehandelt werden kann. Ziel ist es, dass die 
lebenden und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten 
nachhaltig geschützt werden", erläutert von Maurich weiter. 

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de"

Quelle: Blaulichtportal.de, URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121225/4851947


 

BDZ: Verlängerung der Altersteilzeit für Bundesbeamt(innen) geplant

BDZ:  Verlängerung der Altersteilzeit für Bundesbeamt(innen) geplant

Die BDZ-Bundesleitung berichtet über die bevorstehende Verlängerung des Altersteilszeitsmodells FALTER für Bundesbeamte:

"Verlängerung der Altersteilzeit für Bundesbeamt(innen) geplant

Die im Tarifabschluss vom 25.10.2020 vereinbarte Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells soll auf den Beamtenbereich übertragen werden.
Das vom Bundestag am 25.02.2021 verabschiedete „Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften“ sieht eine entsprechende Verlängerung der im Bundesbeamtengesetz (BBG) enthaltenen Befristung bis zum 01.01.2023 vor.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Altersteilzeit

Die bislang geltenden Regelungen zur Altersteilzeit sehen vor, dass die Altersteilzeit vor dem 01.01.2021 beginnt (§ 93 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 BBG).
Nach der geplanten Neuregelung muss die Altersteilzeit vor dem 01.01.2023 beginnen.
Die weiteren Voraussetzungen der Altersteilzeit bleiben unverändert.

Hinausschieben der Altersgrenze in Teilzeit (FALTER)

Das FALTER-Modell ermöglicht das Hinausschieben der Altersgrenze in Teilzeit. Nach § 53 Absatz 4 BBG kann die Arbeitszeit auf Antrag auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit reduziert und die aktive Dienstzeit über die individuelle Regelaltersgrenze oder die besondere Altersgrenze hinaus um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Das FALTER-Arbeitszeitmodell erfordert nach der bisherigen Regelung einen Beginn vor dem 01.01.2021 (§ 53 Abs. 4 Satz 4 BBG). Nach der geplanten Neuregelung muss das FALTER-Modell vor dem 01. 01.2023 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen bleiben auch hier unverändert.

In-Kraft-Treten der Regelung

Der Bundesrat, der dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz noch zustimmen muss, wird dieses voraussichtlich in seiner Sitzung am 05.03.2021 beraten.
Die Neuregelung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßt, dass mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz die in der letzten Einkommensrunde erreichte Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTER-Modells auf den Beamtenbereich erreicht werden konnte, wenn auch die Regelungen weiterhin nur befristet gelten sollen. dbb und BDZ werden für Sie weiter dranbleiben."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/verlaengerung-der-altersteilzeit-fuer-bundesbeamtinnen-geplant.html


 

Dienstag, 2. März 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 52,2 am 2.3.2021, Bremerhaven steigt auf 214,0 - die dritte Welle ist da

Corona-Inzidenz in Bremen: 52,2 am 2.3.2021, Bremerhaven steigt auf 214,0 - die dritte Welle ist da

butenunbinnen.de berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 52,2 am 2.3.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven steigt auf 214,0.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, stagnieren nun die Zahlen oder steigen manchmal wieder (in Bremerhaven sogar stark)!
Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 2.3.2021 wurden 5,1 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Stadt) 5,2 Prozent (in Bremerhaven: 5,4 %).
In Bremerhaven sind mehrere punktuelle Ausbrücke zu verzeichnen - in Lebensmittelbetrieben und bei Seemännern.
In Bremen sind mehrere punktuelle Ausbrüche in Altenheimen festgestellt worden.
Ist der neue Zielwert einer Inzidenz von 35 im Februar/März 2021 erreichbar?!
Das muss bezweifelt werden... Bundesweit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert auf 65,4.
Die dritte Welle ist da, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117).
Ab 1.3.2021 wurden Grundschulen und KiTa-Einrichtung wieder in voller Besetzung geöffnet. Auch die Frisöre machten zur großen Erleichterung der Bevölkerung wieder auf, auch wenn es schierig ist, noch Termine zu vereinbaren.
Hoffnung macht insgesamt die anlaufende Impfkampagne des Bremer KiTa-Personals: seit 26.2.2021 wird geimpft (600 Personen) und insgesamt 9.000 Impfcodes wurden vergeben - in 14 Tagen soll das Bremer KiTa-Personal durchgeimpft sein...
Bereits nach dem ersten Wochenende sind 1.600 KiTa-Mitarbeiter geimpft worden...



BDZ bringt Expertise zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und der geplanten Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) ein!

BDZ bringt Expertise zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und der geplanten Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) ein!

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt, der am Montag, den 22. Februar 2021 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags beraten wurde. Weiterer Bestandteil der Anhörung war ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Umwandlung der Financial Intelligence Unit – FIU in eine eigenständige Direktion der Generalzolldirektion. Zu beiden Themen brachte die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft in der Anhörung ihre Experise ein:

"Anhörung im Bundestag

BDZ bringt Expertise zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und der geplanten Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) ein!

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt, der am Montag, den 22. Februar 2021 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags beraten wurde. Weiterer Bestandteil der Anhörung war ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Umwandlung der Financial Intelligence Unit – FIU in eine eigenständige Direktion der Generalzolldirektion.
Der BDZ war mit dem stellv. Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel, als Sachverständiger zu der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses geladen. Mehrere Fraktionen befragten Thomas Liebel zur Sichtweise des BDZ hinsichtlich des Vorhabens zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze und der geplanten Neuausrichtung der FIU.
Liebel rückte dabei insbesondere die Interessen und Anliegen der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner in den Mittelpunkt der Anhörung.
Mit dem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen die EU-Richtlinie zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (RL 2020/262 – Systemrichtlinie) sowie die EU-Änderungsrichtlinie zur Harmonisierung der Struktur von Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (RL 2020/1151 – Alkoholstrukturrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt.
Davon betroffen sind u. a. das Tabaksteuer-, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer-, das Kaffeesteuer-, das Energiesteuer-, das Stromsteuer- und das Alkopopsteuergesetz.
Die Neuerungen der Systemrichtlinie machen die Regelungen zur Abwicklung von Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über das IT-Verfahren EMCS aus. Bislang finden diese Beförderungen auf Grundlage von Begleitdokumenten in Papierform statt. Zudem wird ein Zertifizierungssystem für rechtlich und wissenschaftlich unabhängige (Klein-)Produzenten zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Steuersatzes in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt.
Die neuen Bestimmungen umfassen eine Vielzahl unklarer bzw. unbestimmter Rechtsbegriffe, die in der Praxis zu neuen Herausforderungen führen werden.

Sachgebiete Abgabenerhebung bereits jetzt unterbesetzt!

Thomas Liebel drang angesichts der Neuregelungen auf eine sichtbare, personelle Verstärkung der Verbrauchsteuerbereiche der Zollverwaltung. Die Organisationseinheiten der Abgabenerhebung, Festsetzung und steuerrechtlichen Überwachung kommen mit der Umsetzung zahlreicher in dieser Legislaturperiode beschlossener Änderungen von Gesetzen und Verordnungen (z. B. zur Stromsteuerbefreiung, Kennzeichnung von Tabaksteuererzeugnissen, Steuergestaltungsmodellen) kaum hinterher.
Die Zollverwaltung kann sich die dauerhafte Personalunterdeckung angesichts des hohen Verbrauchsteueraufkommens von jährlich etwa 66 Milliarden Euro nicht weiter erlauben. Entsprechende Kritik wird zwischenzeitlich auch durch den Bundesrechnungshof geäußert.
Zu oft wurden beantragte Planstellen zur Stärkung der zuständigen Stellen nicht in die vergangenen Haushaltsverfahren eingespeist.
Das gilt im Besonderen auch für die Informationstechnik des Zolls, welche unter Hochdruck die gesetzlichen Anforderungen digital umsetzen muss.
Der BDZ hält eine personelle Stärkung im dreistellen Bereich für unabdingbar. „Die personelle Unterdeckung zur Wahrnehmung von präventiven und repressiven Aufgaben des Zolls zur Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität wäre eine gesonderte Anhörung wert“, betonte Liebel.

Financial Intelligence Unit (FIU) soll in eine Direktion der Generalzolldirektion umgewandelt werden!

Es ist schon fast Tradition: in jüngster Zeit meldeten sich – wiedermal - einige selbsternannte Geldwäscheexperten und Kritiker zum Vorhaben der Umwandlung der FIU in eine Direktion der Generalzolldirektion zu Wort. Die teilweise unseriöse Bewertung der Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen bei der FIU wurde kürzlich durch falsche Darstellungen der Personalausstattung und der Planstellenzuläufe bei der FIU getoppt.
Ohne Frage: diese Kritiker beweisen ihren Mut zur Ahnungslosigkeit auf Kosten der Verunsicherung der Beschäftigten. Der BDZ fordert daher die Generalzolldirektion auf, die geplanten personellen Unterstützungsmaßnahmen der FIU schnellstmöglich transparent zu machen, um hier qualitative und verlässliche Aussagen zu erhalten.

Im Zuge der Anhörung stellte Liebel die Entwicklung der FIU seit deren Verlagerung vom Bundeskriminalamt als funktionale Behörde in die Zollverwaltung dar.
Diese erfolgte 2017 mit einer initialen Personalbedarfsfestsetzung von 165 Arbeitskräften.
Seitdem hat sich der Personalbedarf der FIU mehr als verdoppelt und wird in Folge neuer Aufgaben (z. B. Registrierungspflicht der Verpflichteten oder All-crime Ansatz) auch weiterhin signifikant ansteigen. Die Umwandlung der FIU in eine eigene Direktion wird in der Folge vom BDZ zustimmend zur Kenntnis genommen. Liebel betonte, dass mit der Errichtung der FIU als Direktion insbesondere die Flexibilität der Stammbeschäftigten und dabei eine tragende Säule der Personalgewinnung in der Zollverwaltung erhalten bleibt. Die Besetzung offener Stellen müsse gleichermaßen durch interne und externe Personalzuführung erfolgen. Geschäftsaushilfen zu Lasten anderer Aufgaben des Zolls sind dauerhaft keine Lösung der Probleme der FIU, die ohnehin weitestgehend strukturell begründet sind.
Daneben bedarf es einer dringenden Stärkung der Ermittlungsbehörden, da in Deutschland vergleichbar wenig Urteile zur Geldwäsche ergehen.
Dazu gehört eine überfällige Debatte zur Beweislastumkehr und zu einer Bargeldobergrenze.

Die Stellungnahme des Ständigen Fachausschusses Zölle des BDZ (Vorsitzende Diana Beisch) zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bundestag.de/resource/blob/822582/c541f970a8bea533d5c6330cb57eab8a/01-BDZ-data.pdf"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-bringt-expertise-zur-aenderung-von-verbrauchsteuergesetzen-und-der-geplanten-neuausrichtung-der.html



t@cker 3/2021 erschienen

t@cker 3/2021 erschienen

"Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit einem Jahr bestimmt Corona unseren Alltag. Die dbb jugend unterstützt die Forderung des Bundesjugendrings, bei der Bekämpfung der Pandemie jetzt die junge Generation stärker zu priorisieren. Insbesondere in den biographischen Übergangsphasen braucht es den Kontakt zu Gleichaltrigen sowie Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten, um sich auszuprobieren. Mindestens einen Tag in der Woche sollte es daher möglich sein, in Präsenz an einem ehren- oder hauptamtlich begleiteten Angebot teilzunehmen. Mehr dazu im t@cker-ticker.

Auch die Herausforderungen in der Ausbildung und im Job sind aktuell enorm. Angehende Lehrkräfte kämpfen mit Verunsicherung und einer hohen Arbeitsbelastung. In der t@cker-story berichten die Jugendvorsitzenden der Lehrkräfte-Gewerkschaften im dbb von ihren Erfahrungen und wie es um die Digitalisierung an den Schulen steht. Außerdem lest ihr im t@cker-fokus einen Bericht über die aktuelle Ausbildung im Hybrid-Format bei der Zollverwaltung.

Zum Abschalten oder Ablenken empfehlen wir in den t@cker-tipps fünf Dokumentationen, die im Internet zu sehen sind.

t@cker – das dbb jugend magazin: Digital lesen unter www.tacker-online.de oder die gesamte Ausgabe als PDF-Version mit Klick auf den [o.g. Link] herunterladen:




Leitartikel

Öffentlicher Dienst: Unser Personal ist das Wichtigste

Pandemie-Strategie
Kinder und Jugendliche müssen oberste Priorität haben

Unterrichten in der Pandemie
Große Herausforderungen für angehende Lehrkräfte

Ausbildung in Zeiten von Corona
Zollverwaltung: Neue Wege beschreiten

Watch TV
Fünf Dokus für einen Corona-konformen Abend

Service
Unfallschutz für Kinder
"

Montag, 1. März 2021

BDZ: BPR-aktuell Sonderausgabe Februar 2021 (2/2021: Beförderungssituation in der Zollverwaltung)

BDZ: BPR-aktuell Sonderausgabe Februar 2021 (2/2021: Beförderungssituation in der Zollverwaltung)

"Beförderungssituation in der Zollverwaltung
Aus der Generalzolldirektion wurde bekannt, dass rückwirkend zum
1. Februar 2021 in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen der Zollverwaltung insgesamt 1.076 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen: Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:

Mittlerer Dienst     Beurteilungspunkte       Beförderungen
nach A 8                
bis 8 Punkte                     2
nach A 9m
              bis 8 Punkte                     136
nach A 9m+Z
          bis 13 Punkte                   279                      insgesamt    417

Gehobener Dienst  Beurteilungspunkte     Beförderungen
nach A 11
                 bis 9 Punkte                   556
nach A 12
                 bis 8 Punkte                   87
nach A 13g
               bis 13 Punkte                 16                      insgesamt    659

Die gute Beförderungssituation setzt sich auch im Jahr 2021 fort. Aufgrund der guten Planstellensituation, für die sich der BDZ im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren erfolgreich stark gemacht hatte, konnte bei den Einweisungen nach A 9m+Z der nächste Block freigegeben werden. Das Gleiche gilt für die Einweisungen in die Besoldungsgruppe A 11."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/PR_aktuell/PR_aktuell_2021/210226_Befoerderungen_BPR.pdf



BDZ-TarifKOMPAKT 10/2021 ist erschienen

BDZ-TarifKOMPAKT 10/2021 ist erschienen

Das BDZ-TarifKOMPAKT Nr. 10 ist online und gibt Informationen über die Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung.
Link: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210225_Tarif.pdf

Der BDZ OV Bremen wünscht viel Spaß beim Lesen!