Freitag, 4. September 2020

BDZ im HPR beim BMF: Die BDZ-Fraktion im HPR kämpft weiterhin für die Beibehaltung der Pausenlosen Arbeitszeit!

BDZ im HPR beim BMF: Die BDZ-Fraktion im HPR kämpft weiterhin für die Beibehaltung der Pausenlosen Arbeitszeit!

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der August-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:

"Die BDZ-Fraktion im HPR kämpft weiterhin für die Beibehaltung der Pausenlosen Arbeitszeit!
 
Der Bundesrechnungshof hat in einer Prüfungsbemerkung zu den „Besoldungsrechtlichen Auswirkungen der Arbeitszeit ohne Anrechnung von Pausen in ausgewählten Bereichen der Bundesverwaltung“ Ende November 2018 festgestellt, dass die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AZV gemäß dem BMF-Erlass vom 26. Juni 2015 in den Sachgebieten C, E und im Grenzabfertigungsdienst mit Schichtdienst teilweise uneinheitlich angewandt wird. Wir berichteten dazu bereits im HPR KOMPAKT 2/2020 und in der BDZ-Publikation vom 12.06.2020.
Das BMF hatte die
GZD Direktion I (Leuchtturm Arbeitszeit) bis Mitte Mai 2020 gebeten, einen ersten Bericht zu einer vollumfänglichen Bestandsaufnahme hinsichtlich der Handhabung der Anrechnung von Pausenzeiten auf die Arbeitszeit vorzulegen.
Die
GZD kam dabei zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit in Abhängigkeit von ggf. vorhandenen örtlichen Regelungen unterschiedlich sind. Das BMF hat in der Folge mit Erlass vom 8. August 2020 die GZD gebeten, entsprechende Vorschläge zur Schaffung einheitlicher Anwendungsszenarien unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen bis Ende Oktober 2020 vorzulegen. Untersucht werden soll dabei u.a., wo, wie und in welchem Umfang unter Berücksichtigung der personalwirtschaftlichen, organisatorischen und ggf. örtlichen Gegebenheiten eine Vereinheitlichung in den Sachgebieten C, E und der Grenzabfertigung mit Schichtdienst möglich und geboten ist und zugleich sachgerecht und interessengerecht erscheint.
Der Vorlagebericht der GZD an das BMF soll u.a. auch zu verschiedenen Fragen Stellung nehmen. Die BDZ-Fraktion im HPR zeigt sich kritisch gegenüber zwei von insgesamt fünf Fragestellungen. Die Fragestellung, welche personellen, organisatorischen und haushaltsmäßigen Folgen sich aus einer vorgeschlagenen Anpassungsmaßnahme bzw. -regelung ergeben könnten, bedeutet eine Abkehr von der bislang kommunizierten Vorgehensweise. Zum zweiten stellt die Überprüfung der Übertragung etwaiger Anpassungsmaßnahmen bzw. -Regelungen auf den Zollfahndungsdienst (Mindestabwesenheit im Außendienst) einen wiederholten Richtungswechsel dar.
Die GZD – Direktion I (Leuchtturm Arbeitszeit) hat für die Erarbeitung des vom BMF angeforderten Berichts eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Ortsebene zur Schaffung einheitlicher Maßstäbe einberufen.
Die Beteiligungsgre
mien auf der Ebene der GZD werden eingebunden.
Das BMF macht vor
sorglich darauf aufmerksam, dass zum Ergebnis der Bestandsaufnahme und dem weiteren Vorgehen seitens BMF eine Einbindung des HPR beabsichtigt ist. Der BDZ und die BDZ-geführten Mehrheitsfraktionen in den Stufenvertretungen werden sich entschieden gegen eine Verschlechterung bei der An-rechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit einsetzen. Wir werden weiter berichten!"


Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, August/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200828_HPR.pdf





 

Donnerstag, 3. September 2020

dbb-Chef Silberbach: Kommunalen Arbeitgebern fehlt der Wille zum Kompromiss

dbb-Chef Silberbach: Kommunalen Arbeitgebern fehlt der Wille zum Kompromiss

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sagte in der Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst der Kommunen un ddes Bundes:

"Einkommensrunde im öffentlichen Dienst

Kommunalen Arbeitgebern fehlt der Wille zum Kompromiss

„Mut, Phantasie und Willen zum Kompromiss – ohne das geht es nicht, ohne das werden wir kein Ergebnis hinbekommen“, resümierte dbb Chef Ulrich Silberbach nach dem Auftakt zur Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 1. September 2020 in Potsdam.

„Leider setzen zumindest die Kommunen lieber aufs Mauern. Dass wir gemeinsam vor einer schwierigen Situation stehen, ist natürlich klar. Aber heute hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) überhaupt nicht erkennen lassen, dass sie das Gemeinsame an unserer Aufgabe erkannt hat“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende.
„Die wollen eine Nullrunde mit langer Laufzeit. Für mich stellt sich das so dar, dass wir im Frühjahr gebraucht wurden, um als öffentlicher Dienst die medizinische und gesellschaftliche Corona-Krise zu bewältigen – und jetzt sollen wir mit einer jahrelangen Nullrunde auch noch mögliche wirtschaftliche Folgen der Pandemie abarbeiten.“
Bis zur nächsten Verhandlungsrunde würden die Beschäftigten auf Straßen und Plätzen im ganzen Land Protestaktionen durchführen, um den Arbeitgebern zu zeigen, was sie von so einem Ansatz halten. Silberbach: „Die VKA lässt uns gar keine andere Wahl.“

Schon vor dem Verhandlungsauftakt hätten sich die kommunalen Arbeitgeber in ihrer Argumentation zu teilweise abenteuerlichen Berechnungen hinreißen lassen, ergänzte dbb Tarifchef Volker Geyer. Als Beispiel nannte er die Kosten für die Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit. „Von 330 Millionen Euro ist da die Rede. Selbst wenn die Zahl stimmen sollte:
Was die VKA dabei völlig verkennt ist, dass die Beschäftigten zwischen Rostock und Zwickau ihren Arbeitgebern damit seit 30 Jahren einen Zuschuss in Form von Mehr-Arbeitszeit gewährt. Jetzt, wo wir bald 30 Jahre Deutsche Einheit feiern, muss dieser Zuschuss weg. Alles andere wäre zynisch“, erklärte Geyer.

Hintergrund:

Die Gewerkschaften fordern u.a. eine Einkommenserhöhung um 4,8 %, mind. 150 € (Laufzeit 12 Monate), Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikumsentgelte um 100 €, Arbeitszeitangleichung Ost an West, Verbesserungen für den Pflegebereich sowie die Reduzierung der 41-Std.-Woche für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte.
Vom TVöD sind etwa 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen:
Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmende des Bundes und der Kommunen sowie weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie rund 225.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Weitere Verhandlungsrunden sind für 19./20.9. und 22./23.10.2020 in Potsdam verabredet.

 
 

 






BDZ im HPR beim BMF: Leistungsbezahlung im Jahr 2020 – Gewährung von Leistungsprämien –

BDZ im HPR beim BMF: Leistungsbezahlung im Jahr 2020 – Gewährung von Leistungsprämien –

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der August-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:

"Leistungsbezahlung im Jahr 2020 – Gewährung von Leistungsprämien –
 
 
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen können auch im Jahr 2020 Leistungselemente an Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte ausgezahlt werden. Hierfür stehen im Beamtenbereich 5,8 Mio € und im Tarifbereich rund 1,05 Mio € zur Verfügung.Wie auch in den zurückliegenden Jahren soll ausschließlich das Instrument der Leistungsprämie genutzt werden. Dabei ist die Anzahl der Vergabemöglichkeiten auf 20 Prozent der Besoldungsempfängerinnen und -empfänger bzw. Tarifbeschäftigten begrenzt, um die Zahlung angemessener Beträge zu gewährleisten. Diese sollen 300,- € nicht unterschreiten. Auch ist die Vergabe an Teams wie in den Vorjahren möglich.
Das Vergabeverfahren ist bis zum
30. Oktober 2020 abzuschließen, die Auszahlung soll für die Tarifbeschäftigten mit den Entgelten für den Monat November 2020, für die Besoldungsempfängerinnen und –empfänger mit den Bezügen für den Monat Dezember 2020 erfolgen."

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, August/2020, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200828_HPR.pdf







 

BDZ BV Berlin-Brandenburg: Herzlich willkommen! (Anwärterbegrüßung 2020 in Corona-Zeiten)

BDZ BV Berlin-Brandenburg: Herzlich willkommen! (Anwärterbegrüßung 2020 in Corona-Zeiten)

"21.08.2020 Bezirksverband Berlin-Brandenburg

Herzlich willkommen!

An alle neu eingestellten Anwärter*innen in Berlin und Brandenburg:
„Herzlich willkommen beim Zoll!“

An alle Nachwuchskräfte, die nach bestandener Laufbahnprüfung ihren Dienst aufgenommen haben: „Einen guten Start in die Dienstzeit!“

Am 3. August 2020 haben bei unseren Ausbildungshauptzollämtern in Frankfurt (Oder), Berlin und Potsdam insgesamt 143 Anwärter*innen ihren Vorbereitungsdienst angetreten. 

Seid herzlich willkommen in der Zollfamilie!

Sehr gerne hätten wir Euch – so, wie es gute Tradition in unserem Bezirksverband ist - auf regionalen Begrüßungsveranstaltungen kennenlernen wollen, um zu erfahren, was Euch bewegt hat, diesen Beruf zu ergreifen, aber auch, um Euch zu zeigen, dass die Zöllnerinnen und Zöllner auch außerhalb des dienstlichen Rahmens organisiert und vernetzt sind, um sich für ein „Wir-Gefühl“ und für Verbesserungen der beruflichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Leider konnten diese regionalen Begrüßungsveranstaltungen Corona bedingt in diesem Jahr nicht stattfinden. Wir hoffen jedoch sehr, dass der Vorbereitungsdienst gut für Euch angelaufen ist und ihr - trotz Corona - Bedingungen vorgefunden habt, die Euch zuversichtlich auf die bevorstehende Ausbildungszeit schauen lassen.

Sicher werdet Ihr dabei hin und wieder mit dem BDZ in Berührung kommen, ob über die Jugendvertretungen, über eure Personalräte an den Dienststellen oder über die Ortsverbände an euren Ausbildungshauptzollämtern.
Uns würde es sehr freuen, wenn wir euch von einer Mitgliedschaft im BDZ, der einzigen Fachgewerkschaft für die Bediensteten der Bundesfinanzverwaltung, überzeugen und somit mit einer noch stärkeren Stimme sprechen könnten, wenn es um die Belange der Zöllnerinnen und Zöllner geht.  

Nähere Infos zu unseren Leistungen und zum Beitritt findet ihr hier oder auf dieser Seite unter der Rubrik Service.

Mit bestandener Laufbahnprüfung haben auch ca. 100 Nachwuchskräfte ihren Dienst bei den verschiedensten Zolldienststellen in Berlin und Brandenburg aufgenommen.

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Laufbahnprüfung und zur Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Probe.

Schön, dass Ihr endlich da seid. Ihr wurdet vielerorts sehnlichst erwartet.
Wir wünschen Euch einen guten Start in die Dienstzeit und hoffen, dass Ihr schnell Euren Platz findet, Euch mit Euren Stärken einbringen könnt und jeden Tag auf´s Neue gerne Dienst verrichtet.

Dabei immer an eurer Seite: Der BDZ.

E-Mail: BDZ-Berlin-Brandenburg(at)web.de"

Quelle: BDZ BV Berlin-Brandenburg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/an-alle-neu-eingestellten-anwaerterinnen-in-berlin-und-brandenburg-herzlich-willkommen-beim-zol.html


 

 

Mittwoch, 2. September 2020

Zoll überführt sechs illegale Arbeitnehmer in Potsdam (FKS) - illegal arbeiten mit fremden Pässen

Zoll überführt sechs illegale Arbeitnehmer in Potsdam (FKS) - illegal arbeiten mit fremden Pässen

Beamte des Hauptzollamts Potsdam entdeckten bei Prüfungen am 12. August 2020 in einem Potsdamer Hotel sechs illegale Arbeitnehmer. Als die Zollbeamten die Kontrolle begannen, flüchtete einer der Arbeitnehmer in eines der Hotelzimmer und schloss sich ein:

Illegal arbeiten mit fremden Pässen

Zoll überführt sechs illegale Arbeitnehmer in Potsdam

Beamte des Hauptzollamts Potsdam entdeckten bei Prüfungen am 12. August 2020 in einem Potsdamer Hotel sechs illegale Arbeitnehmer. Als die Zollbeamten die Kontrolle begannen, flüchtete einer der Arbeitnehmer in eines der Hotelzimmer und schloss sich ein.

Die Hotelleitung öffnete mit einem Generalschlüssel die Tür, sodass die Zollbeamten die Kontrolle fortführen konnten. Bei der anschließenden Überprüfung des Ausweises wurde klar, warum der Mann zu flüchten versuchte.
Er legte den Zollbeamten einen zwar gültigen, aber nicht seinen eigenen Ausweis vor.

Insgesamt legten fünf der bei Reinigungsarbeiten angetroffenen Arbeitnehmer Ausweisdokumente vor, die von fremden Personen stammten.
Ein weiterer Arbeitnehmer konnte keine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland vorlegen.

Bei der gemeinsam mit der Polizei durchgeführten Identitätsfeststellung stellten die Beamten fest, dass gegen zwei der Arbeitnehmer Haftbefehle vorlagen und gegen zwei weitere Arbeitnehmer bereits Ermittlungen geführt wurden.

Die Zollbeamten leiteten weitere Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren und des illegalen Aufenthalts ein. Bezüglich der zu vollstreckenden Haftbefehle nahmen die Zöllner Kontakt mit der Polizeiinspektion Potsdam auf, um die weiteren Maßnahmen einzuleiten.

Zusatzinformation

Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/y92_fremde_paesse_p.html

 


dbb Chef Silberbach: Öffentlicher Dienst - Griff in den Geldbeutel der Beschäftigten unredlich und kontraproduktiv

dbb Chef Silberbach: Öffentlicher Dienst -
Griff in den Geldbeutel der Beschäftigten unredlich und kontraproduktiv

In der Einkommensrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen 2020 bezeichnet dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach den Griff in den Geldbeutel der Beschäftigten als unredlich und kontraproduktiv:

"Einkommensrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen

Öffentlicher Dienst: Griff in den Geldbeutel der Beschäftigten unredlich und kontraproduktiv

„Wir werden nicht zulassen, dass die Kommunen ihre aktuellen Finanzprobleme durch einen Griff in den Geldbeutel der Beschäftigten lösen“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Ulrich Silberbach vor dem Beginn der Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen am 1. September 2020 in Potsdam.

Auch wenn die Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Monaten eingebrochen seien, lasse sich daraus kein Argument für einen dauerhaften Gehaltsverzicht der Beschäftigten herleiten. Silberbach: „Bis 2020 haben die Kommunen acht Jahre lang beträchtliche Überschüsse erwirtschaftet. In 2019 immerhin noch 4,5 Milliarden Euro. Für die Einnahmeausfälle durch den Corona-Lockdown gibt es umfangreiche Ausgleichzahlungen des Bundes.
Es mag ja sein, dass diese Gelder noch nicht vollständig bei den Kämmerern ankommen. Darüber müssen sich die Kommunen aber mit ihren Landesregierungen auseinandersetzen. Die sind für die konkrete Zuweisung zuständig. Nur weil sich ihre Interessen ‚oben‘ nicht durchsetzen lassen, können die kommunalen Arbeitgeber den Druck jetzt nicht einfach nach ‚unten‘ – an die Kolleginnen und Kollegen – weitergeben. Das ist unredlich und es wäre im höchsten Maße kontraproduktiv. Auch die kommunalen Arbeitgeber können im nächsten Herbst und Winter kein Interesse an demotivierten Kolleginnen und Kollegen in Ordnungs- und Gesundheitsämtern, Kitas, Jobcentern, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen haben.
Erst recht nicht, wenn die Corona-Infektionszahlen weiter steigen.“

Alle Beschäftigten von Bund und Kommunen hätten dieses Jahr hervorragendes geleistet, so der dbb Chef: „Sie verdienen nicht nur lobende Worte, sondern spürbare materielle Anerkennung. Dafür werden die Gewerkschaften in Potsdam sorgen.“

 
 
 


 

BDZ: Beförderungssituation in der Zollverwaltung (Stand: 1.9.2020)

BDZ: Beförderungssituation in der Zollverwaltung (Stand: 1.9.2020)

"Beförderungssituation in der Zollverwaltung  

Aus der Generalzolldirektion wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. August 2020 in den Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes der Zollverwaltung insgesamt 248 Beförderungsmöglichkeiten bestehen.
Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:

 



 

Quelle: BDZ aktuell, Beförderungssituation in der Zollverwaltung, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/PR_aktuell/PR_aktuell_2019/200901_Befoerderungen_BPR.pdf

BDZ im HPR beim BMF: Einstellungsermächtigungen 2021 für den Zoll - Vorläufige Festsetzung für den mittleren und gehobenen Dienst –

BDZ im HPR beim BMF: 
Einstellungsermächtigungen 2021 für den Zoll -  Vorläufige Festsetzung für den mittleren und gehobenen Dienst –

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der August-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:

"Einstellungsermächtigungen 2021 für den Zoll-Vorläufige Festsetzung für den mittleren und gehobenen Dienst –
 
Mit Erlass vom 3. August 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen die vorläufigen Einstellungsermächtigungen für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Zolldienst bekannt gegeben. Demnach sollen im kommenden Jahr 800 AK im gehobenen Dienst (inkl. Aufstiegsbeamte/innen g. D.) und 1.350 AK im mittleren Dienst eingestellt werden. Darüber hinaus können zusätzlich 28 Nachwuchskräfte für den Studiengang Verwaltungsinformatik (VIT) eingestellt werden, die auf die oben genannte Ermächtigung nicht anzurechnen sind. 
Die genannten Zahlen sind insofern noch vorläufig, als dass der Bundeshaushalt 2021 erst noch verabschiedet werden muss. Auf Basis der vorläufigen Einstellungsermächtigungen können den Hauptzollämtern durch die Generalzolldirektion so genannte Einstellungsmargen mitgeteilt werden, nach denen sie ihre jeweiligen Auswahlverfahren frühzeitiger ausrichten können.
Die Berech
nung der Einstellungsmargen erfolgt unter Berücksichtigung politisch-strategischer Zielsetzungen (z. B dem Bereich der FKS) und allgemeiner Kriterien der einzelnen Dienststellen (insbesondere Demografie und Fehlbestand).
Für den
Bewerbungskorridor ab 1. Oktober 2020 soll mit der in PVS bereits bestehenden Komponente eRec den Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit einer online-Übersendung ihrer Bewerbung eröffnet werden.
Für den BDZ ist in diesem Prozess
entscheidend, dass bereits bei der Verteilung der Einstellungs-ermächtigungen eine regionale Schwerpunktsetzung erfolgt, die eine spätere Verwendung der ausgebildeten Nachwuchskräfte unter dem Gesichtspunkt „aus der Region – für die Region“ zulässt. Denn eine erfolgreiche Rekrutierung von geeigneten Nachwuchskräften setzt frühzeitige Einstellungszusagen für die Bewerber/innen sowie ein Einstellungsverfahren unter dem Prinzip „aus der Region – für die Region“ voraus.
Der BDZ wird sich angesichts der
anstehenden Planstellenzuwächse sowie der Altersabgänge in der Zollverwaltung für eine weitere Erhöhung der Einstellungsermächtigungen im politischen Raum einsetzen. Dabei gilt es auch die Aus- und Fortbildungskapazitäten weiter zu stärken. Sobald der endgültige Einstellungserlass vorliegt, werden wir erneut berichten."

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, August/2020, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200828_HPR.pdf






Dienstag, 1. September 2020

BDZ im BPR der GZD: Auswärtige Sitzung in München

BDZ im BPR der GZD: Auswärtige Sitzung in München

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der August-Sitzung folgende Inhalte mit der GZD erörtert:

"Auswärtige Sitzung in München

Aufgrund fehlender ausreichend großer Besprechungsräume in Bonn tagte der Bezirkspersonalrat im Juli in München in den Räumlichkeiten des HZA München in der Landsberger Straße. In Vertretung des verhinderten Vorstehers begrüßte Frau RDin Christine Erhart-Parzefall das Gremium. Das Gremium interessierte in erster Linie, wie der Dienstbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie aufrechterhalten werden kann.
Dabei
wurde deutlich, dass es gelungen ist, durch die Vorgaben der Kontaktgruppe Corona und flexibles Handeln vor Ort, die Belastungen für das Personal in Grenzen zu halten und insbesondere das Infektionsgeschehen zu minimieren.
Die
stellvertretende Leiterin lobte die Beschäftigten für ihren engagierten Einsatz.
Durch den Rückgang
des Flugverkehrs freigesetzte Kräfte unterstützen beispielsweise das Sachgebiet B bei der Erledigung der gestiegenen Anzahl von eingegangenen Anträgen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Dienstbetrieb vollumfänglich aufrechterhalten werden konnte.
Die BDZ-Fraktion
im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass der Einsatz von SINA-Notebooks zur Regelausstattung wird und auch ansonsten alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Arbeit durch die Informationstechnik ausgenutzt werden. Dadurch beabsichtigt der BDZ auch die Möglichkeiten der Alternierenden Telearbeit und des Mobilen Arbeitens deutlich auszuweiten. Die aktuellen Bestrebungen der Verwaltung die Softwareausstattung zu verbessern (E-Akte, MoeWe u.a.), kommen unseren Bestrebungen entgegen."


Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info, August 2020, S. 1, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200824_BPR.pdf




dbb: Innere Sicherheit - Für einen starken und vorausschauenden Staat

dbb: Innere Sicherheit - Für einen starken und vorausschauenden Staat

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat an die Politik in Bund und Ländern appelliert, der Inneren Sicherheit mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Notwendig seien nicht nur Investitionen in Sicherheitsbehörden, sondern auch in eine bessere Präventionsarbeit:

"Innere Sicherheit

Für einen starken und vorausschauenden Staat

Polizist vor Polizeiauto

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat an die Politik in Bund und Ländern appelliert, der Inneren Sicherheit mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Notwendig seien nicht nur Investitionen in Sicherheitsbehörden, sondern auch in eine bessere Präventionsarbeit.

„Die Corona-Pandemie absorbiert viel Energie. Es gibt aber nach wie vor weitere Bedrohungen für unsere Gesellschaft. Die Gefahren, die vom politisch und religiös motiviertem Terrorismus ausgehen, sind keineswegs gebannt. Wenn wir nicht zügig handeln, kann es ein böses Erwachen geben“, sagte Silberbach am 27. August 2020.
„Die Innere Sicherheit ist ein grundlegendes und absolut berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Sie ist zentrale Voraussetzung für die Stabilität unserer Gesellschaft.
Deshalb bedarf es hier noch größerer Anstrengungen.“

 

Konkret forderte der dbb Chef mehr Personal, besseren Informationsaustausch sowie eine intensivere Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen: „Der Staat kann seine Aufgaben nur wahrnehmen, wenn angemessen in seine Aufgaben investiert wird.“
Das gelte nicht nur für Polizei und Justiz zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, sondern auch für Schulen und die Träger der Sozialarbeit.  „Die beste Prävention bietet ein Bildungswesen, das Werte vermittelt und niemanden zurücklässt.“
 

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/innere-sicherheit-fuer-einen-starken-und-vorausschauenden-staat.html


 

EINKOMMENSRUNDE 2020 für Bund und Kommunen - dbb Gremien beschließen 4,8 % Lohnforderung, mindestens 150 Euro

EINKOMMENSRUNDE 2020 für Bund und Kommunen - dbb Gremien beschließen 4,8% Lohnforderung, mindestens 150 Euro

 

26.08.2020"EINKOMMENSRUNDE 2020

dbb Gremien beschließen 4,8%

Die dbb Gremien haben in einer Online-Sitzung am 25.08.2020 die Forderungen für die diesjährige Einkommensrunde beschlossen. An der Sitzung nahmen für den BDZ Dieter Dewes als Vorsitzender der dbb Bundesbeamtenkommission und Adelheid Tegeler als Mitglied der Bundestarifkommission teil. Der dbb fordert unter anderem eine Gehaltssteigerung von 4,8 Prozent und einen Mindestbetrag von 150 Euro.
Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von 12 Monaten haben.

Die wesentlichen Forderungen im Detail:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur Übernahme der Azubis
  • Einbeziehung der praxisorientierten Dualstudiengänge in den TVSöD
  • Verlängerung und Verbesserung des Tarif-vertrags zur Gewährung von Altersteilzeit
  • Der öffentliche Dienst braucht Entlastung. Das gilt nicht erst seit der Corona-Krise.
    Deshalb fordern wir zusätzliche freie Tage für den öffentlichen Dienst.
  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Bundesbeamten sowie eine Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamten

Detaillierte Informationen zur Einkommensrunde 2020 erhalten Sie hier:

Laufend aktualisierte Informationen des dbb zur Einkommensrunde erhalten Sie hier:

Quelle: dbb, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/dbb-gremien-beschliessen-48.html