Freitag, 19. Juni 2020

BDZ OV HZA Hamburg kritisiert: Der Hamburger Senat blockiert Kampf gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße in Hamburg

BDZ OV HZA Hamburg kritisiert: 
Der Hamburger Senat blockiert Kampf gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße in Hamburg

Der BDZ OV HZA Hamburg kritisiert den Hamburger Senat, der den Kampf gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße in Hamburg blockiert:



"11.06.2020

BDZ OV HZA Hamburg kritisiert: Der Hamburger Senat blockiert Kampf gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße in Hamburg



Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden von der Staatsanwaltschaft in Hamburg massenhaft eingestellt. Auf Bundesebene fordert Rot-Grün zwar eine Stärkung der Kontrolle von Schwarzarbeit. In Hamburg werden derlei Verfahren reihenweise eingestellt. Die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft wird stiefmütterlich behandelt – Durchgangsposten, keine Karrierechancen und zu wenig Personal. 
Das Hamburger Abendblatt hat die Kritik des BDZ in der heutigen Ausgabe aufgenommen:
https://www.abendblatt.de/hamburg/article229283992/Schwarzarbeit-Ermittler-kritisieren-Staatsanwaltschaft.html                 



In den letzten Jahren wurde die Beschäftigtenanzahl bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durch politische Entscheidungen deutlich erhöht, um u. a. den Mindestlohn effektiv zu prüfen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen – in Hamburg allein gab es eine Steigerung von 106 auf 190 Beschäftigte (Soll). Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wird die FKS bundesweit in den nächsten Jahren um weitere 3.500 Stellen aufgestockt. Schon lange schlagen die Beschäftigten der Hamburger FKS Alarm: Von mehr Personal leitet sich fast zwangsläufig eine höhere Anzahl von Verfahren ab, die letztendlich von der Staatsanwaltschaft (STA) bearbeitet werden müssen. 
Das Personal der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde jedoch fahrlässigerweise nicht erhöht, was die Einstellung von vielen Verfahren zur Folge hat. Konkret heißt das: Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz und fairen Wettbewerb halten, kommen oft davon und belasten ihre nach den Regeln spielenden Konkurrenten. 
Der BDZ kritisiert dies bereits seit Jahren. Auf eine vom BDZ begleitete Anfrage zu der Anzahl der eingestellten Verfahren weicht der Hamburger Senat aus (siehe
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70495/bekaempfung_der_schwarzarbeit_und_illegaler_beschaeftigung_wie_viele_verfahren_sind_offen_ii.pdf              
Das Statement des stellv. Bezirksvorsitzenden der Zollgewerkschaft BDZ – Sebastian Harms – dazu lautet: „Seit geraumer Zeit mehren sich die Meldungen teils stark frustrierter Kolleginnen und Kollegen der FKS, die sich von der Hamburger Staatsanwaltschaft im Stich gelassen fühlen. Es ist zum einen bekannt, dass die zuständige Hauptabteilung V (kurz HA V, Wirtschafts- und Steuerabteilung) den Verfahrenszahlen entsprechend keine personelle Anpassung erfahren hat und zum anderen eine rege Fluktuation in der HA V herrscht. Viele Verfahren, die in anderen Bundesländern geführt werden, werden trotz intensiver Ermittlungsarbeit der FKS von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Gespräch zu dem Thema mit dem Justizsenator Steffens im April 2019 konnte zu keiner Einsicht führen. 
Es seien keine Probleme bekannt. Dass der Senat die Zahlen der eingestellten Verfahren nicht veröffentlichen möchte, ist ein Schuldeingeständnis. 
Wir werden weiter für eine Aufstockung der Staatsanwaltschaft kämpfen.“

Quelle: BDZ BV Nord, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/bdz-ov-hza-hamburg-kritisiert-der-hamburger-senat-blockiert-kampf-gegen-schwarzarbeit-und-mindestlo.html

 

dbb-Einkommensrunde 2020 - Sonderseiten

dbb-Einkommensrunde 2020 - Sonderseiten

Die dbb-Sonderseiten zur Einkommensrunde 2020 für Bund und Kommunen sind im Internet unter der folgenden URL zu finden:
https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2020.html

dbb jugend enttäuscht über Arbeitgeber - "Nach dem Klatschen kommt die Klatsche!"

dbb jugend enttäuscht über Arbeitgeber - "Nach dem Klatschen kommt die Klatsche!"

Zum Scheitern der Sondierungsgespräche:

"Bund und Kommunen: Bundestarifkommission kündigt Tarifvertrag

dbb jugend enttäuscht über Arbeitgeber - "Nach dem Klatschen kommt die Klatsche!"

    Karoline Herrmann
    dbb jugend Chefin Karoline Herrmann kündigt einen entschlossenen Kampf für die spür- und messbare Wertschätzung der Beschäftigten von Bund und Kommunen an: "Ein leistungsfähiger, krisen- und zukunftsfester öffentlicher Dienst hat seinen Preis."
Enttäuscht hat die dbb jugend auf die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber reagiert, die Einkommensrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen vor dem Hintergrund der Corona-Krise zeitlich zu entzerren.
"Dass die Arbeitgeber schon jetzt auf stur schalten und in der aktuellen Krisensituation keinerlei Signale für eine konfliktfreie Verständigung senden, ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, die noch immer bis zum Hals mitten im Corona-Krisenmanagement stecken", kritisierte die dbb jugend Vorsitzende Karoline Herrmann am 18. Juni 2020 in Berlin am Rande der Sitzung der dbb Bundestarifkommission. 
Diese beschloss nunmehr die fristgemäße Kündigung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) zum 31. August 2020, wovon die Gewerkschaften in der Hoffnung auf eine der derzeitigen Lage angemessene Gestaltung der Einkommensrunde zunächst noch abgesehen hatten.

"Ganz wichtig wäre jetzt ein kurzfristiges Zeichen der Wertschätzung gewesen, über alles Weitere hätte man später reden können", stellte Herrmann klar. "Doch nach dem Klatschen kommt nun die Klatsche! Die Beschäftigten jetzt in eine Auseinandersetzung zu nötigen, zeugt von einer Doppelzüngigkeit, die wir in dieser Deutlichkeit nicht erwartet hätten. 
All die Lippenbekenntnisse zu den systemrelevanten Beschäftigten, den 'Heldinnen und Helden des Alltags' - alles Schall und Rauch. Das Motto lautet wieder mal Wertschätzung nach Kassenlage, aber da spielen wir nicht mit", betonte die dbb jugend Chefin, die auch Mitglied der dbb Bundesleitung ist. "Wir werden für die Kolleginnen und Kollegen, die das Land am Laufen und das Leben und die Gesundheit der Menschen geschützt haben und dies auch in diesem Moment und künftig tun, kämpfen. Wir sind überzeugt, dass die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dabei hinter uns steht, und die Arbeitgeber sollten nicht auf die Idee kommen, sie jetzt in das billige populistische Bashing gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes hineinzuziehen. Wenn der Verweis auf vermeintliche Arbeitsplatzsicherheit und leere Kassen ihre einzige Antwort auf die Herausforderungen ist, vor denen Staat und Verwaltung stehen, ist das ziemlich armselig, rückwärtsgewandt und spalterisch. Diese Masche kennen wir zur Genüge, und sie ist out. Damit braucht den jungen Beschäftigten niemand mehr zu kommen, dann gehen die nämlich. So einfach ist das. Deutschland verdient einen leistungsfähigen, krisen- und zukunftsfesten öffentlichen Dienst. Und der hat seinen Preis", so Herrmann.

Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer, Azubis und Praktikanten des Bundes und der Kommunen sowie weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, und rund 225.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten (187.600) nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden."

Quelle: dbb jugend, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/dbb-jugend-enttaeuscht-ueber-arbeitgeber-nach-dem-klatschen-kommt-die-klatsche.html


BDZ zur Einkommensrunde 2020: Materielle Wertschätzung muss im Herbst erkämpft werden

BDZ zur Einkommensrunde 2020: Materielle Wertschätzung muss im Herbst erkämpft werden

Der dbb hat am 18.6.2020 nach den gescheiterten Sondierungsgesprächen den Tarifvertrag für Bund und Kommunen gekündigt:

"Einkommensrunde 2020

Materielle Wertschätzung muss im Herbst erkämpft werden



Die Sondierungsgespräche des dbb mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Einkommensrunde für Bund und Kommunen 2020 sind am 16.06.2020 ergebnislos verlaufen. In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Arbeitgeberseite nicht bereit ist, sich auf einen der Corona-Krise angemessenen Fahrplan für die Einkommensrunde für Bund und Kommunen zu verständigen. 
Die dbb Bundestarifkommission (BTK) hat am 18.06.2020 in einer als Videokonferenz durchgeführten Sitzung, an der die stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Adelheid Tegeler als Mitglied der BTK und der Bundesvorsitzende Dieter Dewes als Vorsitzender der Bundesbeamtenkommission teilnahmen, eine umfassende Bewertung der Sondierungsgespräche vorgenommen. Im Ergebnis hat die BTK den Tarifvertrag mit Bund und Kommunen am 18. Juni 2020 gekündigt. Damit beginnt die Einkommensrunde mit Bund und Kommunen am 1. September 2020.

Der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht. Am 03.06.2020 hatte die Bundestarifkommission eingehend diskutiert, mit welcher Strategie die Tarifverhandlungen unter den durch die Corona-Pandemie veränderten Gegebenheiten erfolgreich geführt werden können. Die BTK fasste den Beschluss, zunächst in Sondierungsgesprächen die verschiedenen vom dbb entwickelten zeitlichen Modelle mit allen Tarifpartnern in ungekündigtem Zustand auszuloten und zu diesem Zweck auf eine Vorfestlegung in Form konkreter Forderungen vorerst zu verzichten.
Der dbb ging in die Sondierungsgespräche mit dem Ziel, mit Bund und VKA eine Übergangsvereinbarung zu schließen und die eigentliche Einkommensrunde ins nächste Jahr zu verschieben. In diesem Fall hätte man die Verhandlungen auf der Basis eines besseren Überblicks über die mittel- und langfristigen Folgen der Corona-Pandemie führen können. Zudem hätte die sowohl auf lokaler als auch auf Bundesebene üblicherweise von Demonstrationen begleitete Einkommensrunde logistisch besser bewältigt werden können.
Es wäre ein Ausdruck von Weitsicht und Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewesen, wenn Bund und Kommunen angesichts der derzeit noch unübersichtlichen Lage und in Anerkennung des maßgeblichen Beitrags des öffentlichen Dienstes bei der Bewältigung der Corona-Krise bereit gewesen wären, sich auf eine Übergangsregelung und Verschiebung der Einkommensrunde in das nächste Jahr zu einigen. In den Sondierungsgesprächen wurde jedoch deutlich, dass insbesondere die VKA zu einer Einigung auf einen gemeinsamen Fahrplan für die Einkommensrunde nicht bereit war.
Die BTK sah daher keine andere Möglichkeit, als den Ende August auslaufenden Tarifvertrag mit Bund und Kommunen nun doch zu kündigen und im Herbst Tarifverhandlungen zu führen, die angesichts der aktuellen Verteilungskämpfe um Prämien, Rettungsschirme und sonstige Gelder vermutlich sehr hart verlaufen werden.
Der Bundesvorsitzende Dieter Dewes unterstützt die Entscheidung der BTK. 
„In den gescheiterten Sondierungsgesprächen ist klar geworden, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes keine automatische Honorierung ihrer systemrelevanten Tätigkeit erwarten können. Es bleibt daher nur der Weg, die materielle Anerkennung ihres Beitrags zur Krisenbewältigung in harten Tarifauseinandersetzungen im Herbst zu erkämpfen.“ 

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/materielle-wertschaetzung-muss-im-herbst-erkaempft-werden.html 

dbb europathemen abonnieren...

dbb europathemen abonnieren...

"Europathemen

Mit seinen dbb europathemen informiert der dbb regelmäßig über wichtige Entwicklungen auf europäischer Ebene. Die dbb europathemen stellen die verbandspolitischen Interessen des dbb und seiner Mitglieder in Europa dar. Sie berichten zudem über die Arbeiten seiner europäischen Dachorganisation, der Europäischen Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI). Der Informationsdienst erscheint seit 2006 mit zehn Ausgaben im Jahr. Die dbb europathemen können auch kostenlos abonniert werden. 
Senden Sie einfach eine E-Mail an europathemen@dbb.de."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/presse/mediathek/magazine/europathemen.html

dbb europathemen

Donnerstag, 18. Juni 2020

dbb jugend Vorsitzende Karoline Herrmann im t@cker-Interview: Jetzt muss es ums Ganze gehen

dbb jugend Vorsitzende Karoline Herrmann im t@cker-Interview: Jetzt muss es ums Ganze gehen

"dbb jugend Chefin Karoline Herrmann im Interview

Krise als Chance: „Jetzt muss es ums Ganze gehen“

Deutschlands öffentlicher Dienst braucht einen Digitalisierungs- und Modernisierungsschub, sagt dbb jugend Chefin Karoline Herrmann. t@cker sprach mit ihr über die Performance des Staats bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie und über die Chancen, die die Krise bei allen negativen Folgen bietet. 


t@cker: Wie hat sich Deutschland in der Corona-Krise bislang geschlagen?


Karoline Herrmann: Tapfer. Solidarisch. Diszipliniert. Mit gewissem Anlauf auch staatlich gut organisiert. Weniger koordiniert als man sich das wünschen würde. Und – mit Blick auf den öffentlichen Dienst, der in sämtlichen Bereichen seit Monaten alles gibt, um dafür zu sorgen, dass das Land auch weiterhin funktioniert: selbstlos, hochmotiviert und engagiert.


t@cker: Haben wir das Schlimmste hinter uns?


Karoline Herrmann: Medizinisch kann man das zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht sagen. Wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch denke ich<: 
Das große Aufräumen fängt gerade erst an. Denn die Pandemie und ihre Auswirkungen, die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung und deren Folgen haben zu massiven konjunkturellen Einbrüchen und sozialen Verwerfungen geführt, deren Ausmaß schon heute gigantisch ist. Außerdem hat uns die Krise schonungslos vor Augen geführt, wo unsere Defizite liegen: Personal- und Ausstattungsmangel in vielen existenziellen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, fehlende digitale Infrastruktur, Kommunikations- und Koordinierungslücken und auch eine gewisse Wertschätzungs-Unwucht, was Standing und Bezahlung von Menschen in systemrelevanten Berufen betrifft. 
All das wird neben den weiteren Anstrengungen zur Eindämmung des Coronavirus zu bearbeiten sein in den nächsten Monaten und Jahren.


t@cker: Das klingt nach mehr als einer Herkulesaufgabe …


Karoline Herrmann: Jammern bringt ja nichts. Deswegen gilt es jetzt, die Ärmel hochzukrempeln und die Dinge anzupacken. Jetzt muss es ums Ganze gehen. 
Von der Klärung der Frage, wie wir die Finanzen generationen- und geschlechtergerecht wieder auf die Reihe bekommen, wie wir mit sozialen Ungerechtigkeiten aufräumen und auch mit Blick auf Klima- und Umweltschutz nachhaltig Zukunftssicherung betreiben.


t@cker: Die Krise als Chance?


Karoline Herrmann: Ja, klar, so abgedroschen das auch klingen mag! Es wäre doch fatal, wenn wir diesen historischen Moment, dieses von einem Virus erzwungene Innehalten, nicht nutzen, um uns neu auszurichten, um zu lernen, um viele Dinge besser, Schlechtes gut zu machen. 


„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung“


t@cker: Das setzt voraus, dass alle an einem Strang ziehen. In dem Maße, in dem die Bilder aus Italien verblassen und die Fallzahlen-Kurve flacher wird, ändert sich aber auch rasch wieder die Tonlage. Unternehmen und Arbeitgeber verlangen mehr Arbeit und Zurückhaltung in Sachen Einkommen, auf den Straßen tummeln sich Staatsgegner aller Couleur, die gar nicht mitmachen wollen beim großen Ganzen. 
Die Krise spaltet, wie sie vor kurzem noch geeint hat – oder täuscht das?


Karoline Herrmann: Es ist so eine Art Kreuzung, an der wir stehen: Wir müssen uns jetzt entscheiden, ob wir den Weg weiter zusammen gehen oder zulassen wollen, dass jeder seinen Egotrip verwirklicht. Ich für meinen Teil bin klar fürs Gemeinschaftliche und Soziale. Ganz ohne Frage lässt die Krise Risse innerhalb unserer Gesellschaft hervortreten – in sozialer, wirtschaftlicher, aber auch in politischer und weltanschaulicher Hinsicht und der Art und Weise, wie man miteinander spricht. Aber um Risse können wir uns kümmern, sie reparieren, wenn das notwendig ist, damit das große Ganze nicht kaputt geht. 


t@cker: Was sagt die dbb jugend zu den zunehmenden Protesten gegen die 
Infektionsschutzmaßnahmen?


Karoline Herrmann: Wir sehen das sehr differenziert. Natürlich hat jeder das Recht auf eine eigene Meinung und soll und kann die in einem Rechtsstaat auch äußern. Verfassungs- und Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder gar blanke Gewalt sind aber keine Meinung, und genau da ist für uns auch die rote Linie. Wer meint, das Coronavirus sei eine Legende, um die Menschen unter die Knute von was auch immer zu bringen und ihnen ihre Freiheiten zu nehmen, kann sich ja gerne mal freiwillig zum Dienst im Gesundheitsamt oder im Krankenhaus melden und sich selbst von der Realität überzeugen.


t@cker: Also alles nur kruder Unfug, der da im Internet oder bei den Demos verbreitet wird?


Karoline Herrmann: Ich sehe da nicht nur Leute, die an eine große Weltverschwörung glauben oder die Grundrechte für einen persönlichen Wünsch-dir-was-Katalog halten. 
Ich sehe schon auch viele, die zutiefst besorgt sind, die Angst um ihre Existenz haben, die nicht wissen, wie sie, vielleicht als Alleinerziehende, Kinderbetreuung und Arbeit unter einen Hut bringen sollen. Das sind alles vollkommen nachvollziehbare und berechtigte Standpunkte. Wir müssen die Verunsicherung vieler Menschen ernst- und wahrnehmen. 
Wir müssen herausfinden, wo die Ursachen dafür liegen, und Lösungswege finden. Da ist insbesondere der Staat gefragt. 

„In Sachen Staat besteht dringender Handlungsbedarf, wenn uns nicht alles um die Ohren fliegen soll“


t@cker: Auf den Staat schimpfen doch aber alle …


Karoline Herrmann: Und genau das ist Teil des Problems: 
Seit Jahren machen die Menschen die leidvolle Erfahrung, dass der Staat nicht da ist – in Kitas und Schulen läuft’s nicht rund, auf Termine beim Amt muss man mitunter Monate warten, Straßen und Brücken werden nicht gebaut, Breitband nicht verlegt, Fördergelder nicht abgerufen, weil schlicht und ergreifend das Personal für all das fehlt. 
Deutlich weniger Polizei und Nahverkehr in der Fläche, bei Feuerwehren und Rettungsdiensten brennt’s an allen Ecken und Enden, digitale Bürgerdienste – Fehlanzeige. Und eben jener Staat, der in vielen Bereichen die Erwartungen seiner Bürgerinnen und Bürger nicht mehr erfüllt, kommt jetzt um die Ecke und verordnet. Rigide. 
Macht den Starken. Dass da nicht jeder mitgeht, ist zumindest nachvollziehbar. 
Und übrigens auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes selbst warnen, dass die aktuelle Performance, für die alle am Anschlag und darüber hinaus arbeiten, auf Dauer nicht zu halten sein wird. In Sachen Staat besteht also dringender Handlungsbedarf, wenn uns nicht alles um die Ohren fliegen soll. 
Es ist eine funktionierende und von allen als ausgewogen und gerecht empfundene Daseinsvorsorge, die Land und Leute zusammenhält. 
Und, auch darüber sollten sich alle im Klaren sein: 
Auch für eine konjunkturelle Erholung und nachhaltiges Wachstum ist ein stabiler, handlungsfähiger öffentlicher Dienst ein wesentlicher Grundpfeiler.


t@cker: Welche Investitionen braucht der öffentliche Dienst?


Karoline Herrmann: Menschen, Technik und die Wertschätzung und Unterstützung derjenigen, in deren Dienst er steht. Wir haben derzeit quer durch alle Branchen des Staats eine Personallücke im sechsstelligen Bereich, mehr als 200.000 Beschäftigte fehlen strukturell und demografisch bedingt. Und da das Bewerberangebot auf dem Arbeitsmarkt zunehmend knapp wird, muss der Arbeitgeber Staat beste Konditionen bieten, wenn er die Besten für sich gewinnen will. Dazu gehört eine leistungsgerechte Bezahlung ebenso wie ein modernes und gesundes Arbeitsumfeld mit entsprechender technischer Ausstattung und Möglichkeiten für flexibles und digitales Arbeiten. Perspektiven, Fort- und Weiterbildung müssen Standard, nicht die Ausnahme im Berufsleben sein. Natürlich kostet all das Geld. Aber wenn wir jetzt nicht investieren, wird uns ein kaputtgesparter, funktionsunfähiger öffentlicher Dienst weitaus mehr kosten. Diese Erkenntnis könnte und sollte auch der Beginn einer neuen Wertschätzung für die systemrelevanten, aber oft schlecht bezahlten und vor allem von Frauen ausgebübten Berufe sein, von denen viele im öffentlichen Dienst zu finden sind. Wer den Pflegenden, Betreuenden, Sichernden, Bildenden abends auf dem Balkon für ihren Einsatz applaudiert, sollte doch auch dafür sein, dass diese Daseinsfürsorge angemessen bezahlt wird. 
Auch, wenn das Geld dafür anteilig aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss. 
Ich bin gespannt, wie lange diese Balkon-Wertschätzung anhält… 


„Wir können jetzt eine Jahrhundertchance nutzen oder einen Jahrhundertfehler machen“


t@cker: Ein langer Wunschzettel – dabei ist jetzt schon klar, dass die Corona-Krise uns teuer zu stehen kommen wird: Konjunktur- und Steuerschätzungen sind ja denkbar düster.

Karoline Herrmann: Alles, was wir jetzt tun oder lassen, wirkt dauerhaft in die Zukunft. 
Wir können jetzt eine Jahrhundertchance nutzen oder einen Jahrhundertfehler machen. Selbstverständlich wird das kein Spaziergang, sondern der vielzitierte Marathon. 
Aber ich spüre vor allem bei den jungen Menschen überwiegend eine Aufbruchstimmung. Die wollen was schaffen, was gestalten. Und da rate ich nur allen: Bremst uns nicht aus! Lasst uns mit anpacken, lasst uns unsere Potenziale und Talente einbringen. 
Es wäre zum Beispiel eine Schande, in dieser Phase des Digitalisierungsschubs das Know-how der Digital Natives nicht zu nutzen, vor allem im öffentlichen Dienst. 
Und warum nicht auch agiler werden, hergebrachte Hierarchien modernisieren und auch junge Leute in die Entscheidungsgremien holen? Das könnte uns einen enormen Modernisierungsgewinn bringen.


t@cker: Warum fordert Ihr so einen grundlegenden Wandel für den öffentlichen Dienst?

Karoline Herrmann: Weil wir müssen. Der öffentliche Dienst wird nur mit einer nachhaltigen Modernisierung zukunftsfest. Und das muss er sein – spätestens, wenn die nächste Krise kommt."

Quelle: t@cker-fokus 6/2020, S. 10-11


BDZ setzt sich mit Nachdruck für die Beibehaltung der pausenlosen Arbeitszeit im Vollzugsbereich ein!

BDZ setzt sich mit Nachdruck für die Beibehaltung der pausenlosen Arbeitszeit im Vollzugsbereich ein!

Eich (BDZ), MRin Dr. Jakob (Referatsleiterin III A 4), RRin Lunz (Referentin III A 4), Luka (BDZ) (Archivbild)
"12.06.2020 Bestandsaufnahme zur pausenlosen Arbeitszeit

BDZ setzt sich mit Nachdruck für die Beibehaltung der pausenlosen Arbeitszeit im Vollzugsbereich ein!



Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte gegen Ende 2018 in einem Bericht zur Prüfung der „Besoldungsrechtlichen Auswirkungen der Arbeitszeit ohne Anrechnung von Pausen in ausgewählten Bereichen der Bundesverwaltung“ festgestellt, dass die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit gemäß dem BMF-Erlass vom 26. Juni 2015 in den Sachgebieten C, E und im Grenzabfertigungsdienst mit Schichtdienst teilweise uneinheitlich erfolgt. (Verlinkung zu HPR Kompakt 2/2020). 
Als Reaktion auf diese Prüfungsbemerkung des BRH und einer mündlichen Erörterung mit dem BRH sowie der Generalzolldirektion (GZD) hat das BMF die GZD beauftragt, in den Bereichen, in denen die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit zugelassen ist, eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Einheitlichkeit der Umsetzung der BMF-Regelungen zur pausenlosen Arbeitszeit durchzuführen. 
Der BDZ setzte sich bereits während der Bestandsaufnahme erfolgreich für klare Verhältnisse der zu prüfenden Organisationseinheiten ein. Für den BDZ steht zudem fest: die Pausenlose Arbeitszeit beim Zoll darf nicht in Frage gestellt werden. 
Der BDZ wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Instrument der Pausenlosen Arbeitszeit beim Zoll erhalten bleibt.
Die Prüfungsbemerkungen des BRH-Berichtes umfassen eine kritische Bewertung der Anrechnung von pausenloser Arbeitszeit bestimmter Organisationseinheiten, nämlich die Sachgebiete C und E der Hauptzollämter sowie die Grenzabfertigung mit Schichtdienst.
Erfolgreiche Intervention des BDZ für Beschäftigte des Zollfahndungsdienstes
Hingegen war und ist der Zollfahndungsdienst nicht von der arbeitszeitrechtlichen Bewertung des BRH betroffen und durch Vorsprache des BDZ wird die Anrechnung von Pausen im Zollfahndungsdienst nunmehr nicht mehr in Frage gestellt. Aufgrund der Intervention der Vertreter des Hauptpersonalrats Hans Eich und Michael Luka (beide BDZ) konnte in einem bereits Anfang März 2020 geführten, konstruktiven Gespräch mit der zuständigen Referatsleiterin III A 4, MRin Dr. Holle Jakob und der zuständigen Referentin, RRin Inge Lunz (beide BMF), erreicht werden, dass eine umgehende Beendigung der Bestandsaufnahme zur pausenlosen Arbeitszeit im Bereich der Zollfahndung erfolgt. 
In der Folge teilte die GZD am 11. März der Ortsebene mit, dass eine Bestandsaufnahme der pausenlosen Arbeitszeit im Zollfahndungsdienst nicht mehr angezeigt sei.
Ergebnis der Bestandsaufnahme zur Anrechnung von Ruhepausen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Arbeitsverordnung (AZV)
Auf Nachfrage führten die Vertreterinnen des BMF in der Besprechung weiter aus, dass nicht beabsichtigt sei, die bei der Bestandsaufnahme zur pausenlosen Arbeitszeit gewonnenen Daten für eine Erhebung von Personalkosten zu nutzen. 
Die Kollegen Eich und Luka sprachen sich gegenüber dem BMF für eine Fortführung der bewährten, pausenlosen Arbeitszeit innerhalb der Zollverwaltung auf der Basis der entsprechenden Regelungen der Arbeitszeitverordnung aus. Die durchgeführte Bestandsaufnahme der GZD hat offenbar gezeigt, dass sich die Anrechnung von Pausenzeiten bei der Durchführung des Zolltrainings bzw. bei sogenannten Mischdiensten (Innen- und Außendienst) bundesweit uneinheitlich darstellt. Dieses Ergebnis deckt sich nach einem Bericht der GZD an das BMF grundsätzlich mit den Feststellungen des BRH. Eine Positionierung des BMF zum Ergebnis der Bestandsaufnahme ist anscheinend noch nicht erfolgt. 
An den Regelungen zur pausenlosen Arbeitszeit muss festgehalten werden!
Das BMF hat in der Besprechung bekräftigt, dass an der grundsätzlichen Linie bei der Anwendung der pausenlosen Arbeitszeit im Rahmen des  BMF-Erlasses vom 26. Juni 2015 festgehalten werde.
Diese eindeutige Position des BMF wird vom BDZ und den BDZ-geführten Personalvertretungen begrüßt. Eine Erweiterung des Rahmenerlasses vom 26. Juni 2015 wäre nach Auffassung des BDZ um Begriffsdefinitionen, die in die Zuständigkeit des BMF fallen (z.B. Pause, Ruhepause), denkbar. Diese Vorgehensweise lässt eine Ausarbeitung bundesweiter einheitlicher Anwendungsszenarien durch das BMF und die GZD für die Sachgebiete C, E und den Grenzabfertigungsdienst mit Schichtdienst als obsolet erscheinen.
Der BDZ stellt zudem fest, dass gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz Regelungen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen. Wir werden weiter berichten!"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-setzt-sich-mit-nachdruck-fuer-die-beibehaltung-der-pausenlosen-arbeitszeit-im-vollzugsbereich-e.html

Berliner Zoll stellt 100.000 Schmuggelzigaretten sicher

Berliner Zoll stellt 100.000 Schmuggelzigaretten sicher

In den Morgenstunden des 4. Juni 2020 führten Beamte der mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamts Berlin Kontrollen in ziviler Kleidung im Bereich Berlin-Marzahn durch und stellten dabei 100.000 Schmuggelzigaretten sicher:


"Gut beobachtet - Zoll verhindert Zigarettenschmuggel

Berliner Zoll stellt 100.000 Schmuggelzigaretten sicher


In den Morgenstunden des 4. Juni 2020 führten Beamte der mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamts Berlin Kontrollen in ziviler Kleidung im Bereich Berlin-Marzahn durch.
Gegen 07:20 Uhr beobachteten sie eine asiatisch aussehende Frau, die auf einem Supermarkt-Parkplatz die parkenden Autos sichtete. Kurze Zeit später fuhr ein blaues Fahrzeug mit polnischem Kennzeichen auf den Parkplatz und der polnische Fahrer begrüßte die Frau. Nach einem von ihm getätigten Telefonat fuhr ein weißer Pkw mit deutschem Kennzeichen vor. Der Fahrer begrüßte die beiden wartenden Personen. 
Nach Beobachtung der Umgebung wurde der Pkw geöffnet.
Die Beamten entschlossen sich zur Kontrolle und machten sich durch "Stopp Zoll" und "Zollkontrolle" bemerkbar. Daraufhin flüchteten alle drei Personen. 
Zwei der Flüchtenden konnten durch die Beamten gestellt werden.
Bei der anschließenden Kontrolle des offenstehenden weißen Pkws wurden insgesamt 100.000 unversteuerte Zigaretten verschiedener Marken festgestellt. 
Daneben entdeckten sie im Fahrzeug die polnischen Originalkennzeichen des Fahrzeugs und den Fahrzeugschein.
Die asiatische Frau wurde zur Kontrolle und Feststellung der Identität zur Bundespolizei gebracht. Die Abfrage im Auskunftssystem der Polizei ergab, dass sie per Haftbefehl gesucht wurde.
Die hinterzogenen Abgaben betragen rund 20.000 Euro. 
Die Beamten leiteten ein Steuerstrafverfahren ein. Das Tatfahrzeug, die Kennzeichen sowie die für den illegalen Straßenhandel geschmuggelten Zigaretten wurden sichergestellt.
Die weitere Bearbeitung hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2020/z63_zigarettenschmuggel_b.html 


Mittwoch, 17. Juni 2020

Zoll warnt vor gefälschten E-Mails

Zoll warnt vor gefälschten E-Mails

Die Generalzolldirektion warnt vor gefälschten E-Mails, die Zahlungsaufforderungen enthalten:  

"Zoll warnt vor gefälschten E-Mails




Die Generalzolldirektion warnt vor Zahlungsaufforderungen per E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammen sollen.
Vorsicht bei E-Mails, die sich auf Paketsendungen beziehen, für die Sie umgehend vorab für die Zustellung zahlen sollen.
Die Generalzolldirektion wurde in der letzten Zeit von aufmerksamen Bürgern darüber informiert, dass seit einiger Zeit solche Zahlungsaufforderungen per E-Mail im Umlauf sind, die angeblich vom deutschen Zoll stammen sollen.
Die Absender benutzen E-Mail-Adressen, die versuchen einen Bezug zur Zollverwaltung herzustellen und leicht zu Verwechslungen bei den Empfängern führen können. 
Diese E-Mail-Adressen werden in betrügerischer Absicht verwendet!
Außerdem wird die Zahlung vorab unter der Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern gefordert. Die deutsche Zollverwaltung verlangt niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2020/z70_gefaelschte_mails.html






















BDZ: Rheinland-Pfalz legt Gesetzentwurf zur Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im POG vor!

BDZ: Rheinland-Pfalz legt Gesetzentwurf zur Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im POG vor!

Die polizeiliche Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG ist von den Landesgesetzgebern in den Polizeigesetzen einzuführen. Mit Stand vom 5.6.2020 haben 12 von 16 Bundesländern (und der Bund für die Bundespolize) die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte eingeführt.

Im Juni 2020 überschlagen sich nun (endlich) die Ereignisse und die langjährige Arbeit des BDZ zahlt sich aus:
Am 5.6.2020 ist die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im SOG M-V in Kraft getreten.
Die Landesregierung von Berlin hat am 12.6.2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des ASOG mit der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten vorgelegt.
Und am 16.6.2020 hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vorgelegt und förmlich in den Landtag eingebracht (Drs. 17/12072).

In § 101 des POG-Entwurfes ist folgende Fassung enthalten:

"Der bisherige § 86 wird § 101 und wie folgt geändert: 
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: 
„§ 101Maßnahmen und Amtshandlungen von Polizeibeamten anderer Länder, des Bundes, Vollzugsbeamten der Zollverwaltung und Bediensteten ausländischer Polizeidienststellen“. 

b) Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Absätze 1 und 2 gelten für Polizeibeamte des Bundes und Vollzugsbeamte der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes vom 10. März 1961 (BGBl. I S. 165) in der jeweils geltenden Fassung gestattet ist, entsprechend.“

Wie geht es jetzt weiter?

Die erste Lesung im Landtag in Mainz soll noch im Juni 2020 erfolgen und dann wird der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen. 
Die Anhörung der Experten und ggf. Änderungen des Geseztentwurfs folgen.

Nach der zweiten Lesung wird über den Gesetzentwurf abgestimmt. 
Nach der Zustimmung erfolgt die Ausfertigung und Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wir werden weiter berichten.

(Text: Dr. Carsten Weerth)

Quellen und weiterführende Hinweise:
Gesetzentwurf Rheinland-Pfalz zur Änderung des POG, URL: 
https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/12072-17.pdf




dbb: Zum Auftakt der Einkommensrunde Bund und Kommunen 2020 (Corona-Zeiten) - Materielle Wertschätzung im Herbst notfalls erkämpfen

dbb: Zum Auftakt der Einkommensrunde Bund und Kommunen 2020 (Corona-Zeiten) - Materielle Wertschätzung im Herbst notfalls erkämpfen

“Mit Wertschätzung hatte das wenig zu tun“, resümierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die ergebnislosen Gespräche der Gewerkschaften mit der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) am 16. Juni 2020 in Berlin.

"Einkommensrunde Bund und Kommunen 2020

Materielle Wertschätzung im Herbst notfalls erkämpfen

“Mit Wertschätzung hatte das wenig zu tun“, resümierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die ergebnislosen Gespräche der Gewerkschaften mit der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) am 16. Juni 2020 in Berlin.
Die Konsequenzen der Corona-Pandemie treten überall zu Tage, bei der Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen genauso in der akuten Wirtschafts- und Finanzkrise. Silberbach: „Niemand kann im Moment sagen, wie sich die Lage weiterentwickelt. Insofern wäre es klug gewesen, jetzt kurzfristig eine Übergangsvereinbarung zu schließen und die eigentliche Einkommensrunde ins nächste Jahr zu schieben. 
Die Weitsicht fehlt der VKA offenbar.“ Die Gewerkschaften nehmen die schwierige Finanzlage der Kommunen sehr wohl zur Kenntnis. „Allerdings“, so der dbb-Chef weiter, „hilft uns ein Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden hier nicht weiter. Schon gar nicht, wenn es auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.“

Ergebnis der heutigen Gespräche könnte sein, dass die Diskussionen in der dbb Bundestarifkommission am 18. Juni darauf hinauslaufen, den Tarifvertrag mit Bund und Kommunen zu kündigen und ab September in eine – vermutlich sehr harte – Tarifauseinandersetzung zu gehen. Silberbach: „Selten lag die Verantwortung für die damit verbundenen Konsequenzen so klar auf Seiten der Arbeitgeber. 
Die Kolleginnen und Kollegen in Kitas, Krankenhäusern, Ordnungs- und Bezirksämtern, Jobcentern, bei Zoll und Bundespolizei verdienen mehr Wertschätzung, ideell und materiell. Gerade jetzt. Vielleicht werden sie sich diese Wertschätzung im Herbst erkämpfen müssen.“

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/materielle-wertschaetzung-im-herbst-notfalls-erkaempfen.html

t@cker-leitartikel 6/2020

t@cker-leitartikel 6/2020

"Digitaler Nachholbedarf


Es darf keine „Corona-Jahrgänge“ geben


Seit zweieinhalb Monaten kennt die Nachrichtenwelt (fast) nur noch ein Thema: 
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen. Mittlerweile ist „Corona“ ein Stück Alltag geworden – man ist damit ausgefüllt, die Kinder zu beschäftigen, die Maske nicht zuhause zu vergessen oder sich über die schlechte Verbindung im Home-Office zu ärgern. 
Die Pandemie trifft uns alle, nicht nur gesundheitlich. Auch junge Menschen, deren Lebensphase sich naturgemäß schneller entwickelt und verändert, Schulabsolventinnen und -absolventen, Auszubildende, Studierende stehen vor vielen Fragen und Problemen, weil Entscheidungen anstehen und getroffen werden müssen. 
Diese Krise hat sich niemand gewünscht. Insbesondere in den Lehr- und Ausbildungsbetrieben im öffentlichen Dienst war die Ausgangslage in einigen Bereichen denkbar schlecht. Der Status quo der Digitalisierung lässt in vielerlei Hinsicht zu wünschen übrig. Während Auszubildende und Studierende anderer Universitäten oder Bildungseinrichtungen in der privaten Wirtschaft entspannt ihre Laptops unter die Arme nahmen und Vorlesungen online besuchen konnten, musste in einigen Bildungseinrichtungen im öffentlichen Dienst erst einmal völlig neu gedacht werden. Präsenzunterrichte und Vorlesungen mussten komplett ausgesetzt werden, Nachwuchskräfte „durften“ auf Selbststudium und Arbeitsaufträge via E-Mail und Telefon umsteigen.
Es wurde sehr deutlich, dass der digitale Graben zwischen technischen Voraussetzungen, dem Netzausbau und pädagogisch wertvollem Unterricht vielerorts zu groß ist und wir Digitalisierung noch nicht leben. Bildungseinrichtungen stehen deutschlandweit vor der großen Aufgabe eines digitalen Wandels. Es soll nicht darum gehen, die Präsenzunterrichte 1:1 digital darzustellen, sondern sinnvoll digital zu ergänzen. 

Es ist schön, in Vorträgen oder Reden von „Öffentlicher Dienst 4.0“ oder einer „digitalen Transformation in den Bildungseinrichtungen“ zu sprechen und zu hören. 
Es ist aber noch viel schöner, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden und die Visionen Realität werden. Auszubildene und Studierende dürfen in diesen Zeiten nicht alleine gelassen werden. Zeitnahe Information und Kommunikation sind wichtige Bausteine, um in einer Krisensituation den qualitativen Anspruch an Ausbildung und Studium sicherzustellen. 
Und vor allem darf es nicht passieren, dass irgendwann von den „Corona-Jahrgängen“ gesprochen wird, die „Bildungslücken“ haben, weil es mit der Technik und der Organisation gehakt hat.
Zwar ist die Corona-Krise noch nicht vorbei, doch immerhin wurden mittlerweile Verbote gelockert und viele Gewohnheiten aus dem Leben vor der Krise kehren nach und nach in unserem Alltag zurück. Wünschenswert wäre es, wenn die digitale Lehre und Arbeit eine neue Gewohnheit werden wird. 

Liv Grolik
Stellvertretende Vorsitzende
dbb jugend"

Quelle: t@cker-leitartikel 6/2020, S. 1

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BDZ-Erfolg: BDZ-Forderung zur Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ wird umgesetzt!

BDZ-Erfolg: BDZ-Forderung zur Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ wird umgesetzt!

Die vom BDZ geforderten Höhergruppierungen von Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ beim Hauptzollamt Singen erfolgen nun zum 1. August 2020:

"Eingruppierungen im Bereich AKZ

BDZ-Forderung zur Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ wird umgesetzt!



Die Höhergruppierungen von Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ beim Hauptzollamt Singen erfolgen nun zum 1. August 2020.
Auf erneute Nachfrage des BDZ wurde durch das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass endlich alle tarifrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, um die 31 betroffenen Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ beim Hauptzollamt Singen von Entgeltgruppe 4 nach Entgeltgruppe 5 höher zu gruppieren. Dies soll nach Informationen des BDZ zum 1. August 2020 erfolgen.

Der BDZ hat bereits mehrfach zur Problematik der Eingruppierung im AKZ-Bereich berichtet. Endlich folgt das Hauptzollamt Singen dem Hauptzollamt Lörrach, das bereits am 1. März 2020 Höhergruppierungen von Entgeltgruppe 4 nach Entgeltgruppe 5 vorgenommen hat. Dies ist unter anderem auch dem BDZ-geführten Personalrat beim Hauptzollamt Lörrach zu verdanken. Warum beim Hauptzollamt Singen für die Umsetzung so lange Zeit beansprucht wurde, bleibt aber für den BDZ weiterhin unverständlich.
Dies betrifft auch die Berichte der Hauptzollämter München und Frankfurt/Main zur Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten von Entgeltgruppe 5 nach Entgeltgruppe 6 im Bereich AKZ bei den Flughäfen. Eine Entscheidung steht noch aus. Auch hier ist dringend eine positive Entscheidung notwendig. Der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat der GZD wird hierzu nochmals Gespräche mit der Leitung der GZD führen.
Der Sprecher der BDZ-Arbeitnehmerfraktion und stellv. Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Uwe Knechtel sowie Katharina Mütterlein (Mitglieder der BDZ-Arbeitnehmergruppe im HPR) fordern alle Beteiligten auf, endlich die längst überfälligen Höhergruppierungen vorzunehmen und damit klarzustellen, dass die Personalentwicklung der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung konsequent umgesetzt wird."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-forderung-wird-erfuellt-die-hoehergruppierungen-von-tarifbeschaeftigten-im-bereich-akz-beim-hau.html 

Dienstag, 16. Juni 2020

BDZ: Mecklenburg-Vorpommern hat als 12. Bundesland die Eilzuständigkeit eingeführt - sie gilt seit 5.6.2020

BDZ: Mecklenburg-Vorpommern hat als 12. Bundesland die Eilzuständigkeit eingeführt - sie gilt seit 5.6.2020

Mecklenburg-Vorpommern hat als 12. Bundelsand die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte mit § 9 Abs. 4 SOG M-V eingeführt. 
Die Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) wurde am 11.3.2020 vom Landesparlament beschlossen (wir berichteten). 
Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze wurde am 27.4.2020 ausgefertigt und am 4.6.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V veröffentlicht (GVOBl. M-V 2020, 335). 
Die Rechtsänderung gilt seit 5.6.2020.

Die wesentliche Regelung ist in § 9 Abs. 4 SOG-M-V enthalten, der hier vollständig abgedruckt wird:

"§ 9 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten eines anderen Landes oder des Bundes oder anderer Staaten sowie von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung
(1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte eines anderen Landes oder des Bundes können in Mecklenburg-Vorpommern Amtshandlungen vornehmen
1. auf Anforderung oder mit Zustimmung der zuständigen mecklenburg-vorpommerschen Behörde;
2. in den Fällen des Artikels 35 Absatz 2 und 3 und des Artikels 91 Absatz 1 des Grundgesetzes;
3. zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener, wenn die zuständige mecklenburg-vorpommersche Behörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann;
4. zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben bei Gefangenentransporten;
5. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Gefahrenabwehr in den durch Verwaltungsabkommen, Staatsvertrag oder Gesetz geregelten Fällen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 bis 5 ist die zuständige Polizeidienststelle
unverzüglich zu unterrichten.
(2) Werden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte nach Absatz 1 tätig, haben sie die gleichen Befugnisse wie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. 

Ihre Maßnahmen gelten als Maßnahmen derjenigen Polizeibehörde, in deren örtlichem und sachlichem Zuständigkeitsbereich sie tätig geworden sind; sie unterliegen insoweit deren Weisungen.
(3) Besondere Rechtsvorschriften über die Zuständigkeit von Polizeivollzugsbeamtinnen
und Polizeivollzugsbeamten des Bundes bleiben unberührt.
(4) Absatz 1 und 2 gelten für Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist, entsprechend.(5) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte anderer Staaten können in Mecklenburg-Vorpommern Amtshandlungen vornehmen, soweit dies durch völkerrechtliche Vereinbarungen oder nach Maßgabe von Rechtsakten der Europäischen Union vorgesehen ist. Sie können nur mit solchen Amtshandlungen betraut werden, die auch von den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen werden dürfen." 


(Text: Dr. Carsten Weerth)

Quellen und weiterführende Hinweise: 
GVOBl. M-V 2020, 335.
BDZ, https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/umsetzung-eilzustaendigkeit-mv-maerz-2019.html
BDZ, https://bdzovbremen.blogspot.com/2020/03/bdz-mecklenburg-vorpommern-fuehrt-eilzustaendigkeit-zollvollzugsbeamte-ein.html
BDZ, URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2020/03/bdz-in-mecklenburg-vorpommern-stimmt-innen-und-europaausschuss-fuer-einfuehrung-polizeiliche-eilzustaendigkeit-zollvollzugsbeamte-12.bundesland.html
BDZ, URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2020/03/bdz-in-mecklenburg-vorpommern-stimmt-innen-und-europaausschuss-fuer-einfuehrung-polizeiliche-eilzustaendigkeit-zollvollzugsbeamte-12.bundesland.html
Innen- und Europaausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, Drs. 7/4766, URL: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-4000/Drs07-4766.pdf
Gesetzentwurf der Landesregierung M-V v. 05.06.2019, Drs. 7/3694, URL: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/44093/gesetz_ueber_die_oeffentliche_sicherheit_und_ordnung_in_mecklenburg_vorpommern_und_zur_aenderung_anderer_gesetze.pdf