Innenminister Niedersachsens (Boris Pistorius) zur Neufassung des Niedersächsischen Polizei- und Organisationsgesetzes (NPOG)
"Niedersächsischer Landtag beschließt das neue Polizeigesetz NPOG
Pistorius: „Ein modernes Polizeigesetz für Niedersachsen. Gut für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Polizei.“
Der Niedersächsische Landtag hat heute umfangreiche Änderungen des
Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
das künftig die Bezeichnung „Niedersächsisches Polizei- und
Ordnungsbehördengesetz (NPOG)“ tragen wird, beschlossen.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius:
„Das Gesetz ist eine vernünftige, angemessene und notwendige
Modernisierung unseres Polizeirechts.
Wir brauchen eine ausgewogene
rechtliche Grundlage für unsere Sicherheitsbehörden, um uns adäquat vor
Gefahren schützen zu können.
Oberste Priorität hatte für uns als
Landesregierung und auch für mich persönlich, dass es gelingt, die
Balance zwischen Freiheit und Sicherheit angemessen zu wahren.
Ich bin
davon überzeugt, dass uns das mit diesem Gesetzentwurf gelungen ist.
Der
heutige Tag ist deshalb ein guter Tag für die Sicherheit in
Niedersachsen.
Die Polizei erhält wichtige Befugnisse, um den
internationalen Terrorismus weiterhin wirksam bekämpfen zu können. Das
alte Gesetz stammte aus einer Zeit, in der das erste iPhone gerade auf
den Markt kam. Es war also noch weitestgehend blind auf dem digitalen
Auge, IP-Telefonie und Messengerdienste in der heutigen Form gab es noch
gar nicht.
Die Polizei braucht die Möglichkeit, bei begründetem
Verdacht erheblicher Gefahren auch auf diese Formen der Kommunikation
Zugriff zu bekommen.
Auch die digitale Welt darf kein rechtsfreier Raum
sein! Zugleich setzen wir mit dem Gesetz konsequent die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts um und stärken Bürgerrechte im Bereich des
Datenschutzes.“
Wenn es eindeutige Hinweise darauf gibt, dass eine terroristische
Straftat unmittelbar bevorsteht, können Verdächtige zur Bekämpfung
terroristischer Gefahren jetzt länger als bisher in Gewahrsam genommen
werden. Künftig kann ein Gericht insgesamt bis zu 35 Tage Gewahrsam
anordnen, wobei das Gericht nach jeweils zwei Wochen über die Fortdauer
des Gewahrsams zu entscheiden hat.
Pistorius: „Ich habe während der
vergangenen Diskussionen im Zusammenhang mit der Dauer des
Gefährdergewahrsams immer wieder deutlich gemacht, dass wir hier sehr
sensibel sein müssen. Klar ist, dass auch jede Verlängerung des
Gewahrsams durch ein Gericht angeordnet werden muss. Zur Gewahrsamsdauer
haben wir jetzt einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Es geht
insgesamt um sehr wenige Fälle, die sich auf den Bereich terroristischer
Gefahren beziehen, keineswegs aber dazu genutzt werden können, um
beispielsweise Fußballfans aus Stadien fernzuhalten.“
Gegen terroristische Gefährder können auf richterlichen Beschluss hin
außerdem Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote verhängt oder
elektronische Fußfesseln zur Aufenthaltsüberwachung eingesetzt werden.
Dies sind neue Instrumente, die die Polizei nutzen kann, um
terroristische Gefährder im Blick zu behalten und Freiräume bei der
Vorbereitung von terroristischen Straftaten zu beschränken.
Mit der sogenannten Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung erhält
die Polizei neue Ermittlungsbefugnisse. Die Möglichkeit, aus der Ferne
auf Computer oder Handys zuzugreifen, ist vor allem deshalb von so
großer Bedeutung, weil die Verschlüsselung von Informationen – auch zu
kriminellen Zwecken - inzwischen gängige Praxis ist und z.B. eine
Überwachung der Telekommunikation mit herkömmlichen Methoden häufig
nicht mehr zum Erfolg führt. Pistorius: „Das alte Polizeigesetz stammt
aus der Zeit von USB-Sticks, CD-Roms und herkömmlicher Telefonie.
Seitdem ist im Bereich der Digitalisierung unserer Gesellschaft und
Kommunikation unendlich viel passiert. Die Ermittlungsbehörden müssen
mit den kriminellen Methoden im digitalen Raum mithalten können.
Es darf
auch im Internet keinen rechtsfreien Raum geben.
Allen Skeptikern kann
ich sagen, dass ich Verständnis für die Diskussionen über Befugnisse und
Datenschutz in diesem Zusammenhang habe.
Letztendlich muss die Polizei
aber ihre Aufgaben erfüllen können und die Bürgerinnen und Bürger des
Landes mit den erforderlichen Mitteln schützen können.
Auch an dieser
Stelle gibt es natürlich einen Richtervorbehalt.
Ob diese Maßnahmen
durchgeführt werden, entscheidet am Ende also nicht die Polizei und
schon gar nicht der Innenminister, sondern immer ein unabhängiges
Gericht!“
Durch eine Reihe von rechtsstaatlichen Sicherungen wird
gewährleistet, dass gerade diese besonders eingriffsintensiven Maßnahmen
der Polizei mit dem Grundgesetz im Einklang stehen werden. So gibt es
Verbesserungen beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern - etwa
Rechtsanwälten und Journalisten - und beim Schutz des Kernbereichs
privater Lebensgestaltung. Umfangreiche Richtervorbehalte und die
nachträgliche Benachrichtigung Betroffener von verdeckten Maßnahmen
sorgen für einen effektiven Rechtsschutz. Außerdem werden Kontrollen
durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
parlamentarischen Kontrolle gestärkt.
Auch für die tägliche Polizeiarbeit bringt das Gesetz Neuerungen – zu
denen allerdings ausdrücklich nicht der Taser gehört, der weiterhin
ausschließlich für das Spezialeinsatzkommando zugelassen bleibt.
Für
einen breiten Einsatz gedacht sind hingegen die Bodycams, für die
erstmals eine spezifische Rechtsgrundlage geschaffen wird. Bislang
wurden beim Einsatz nur Bild- und nicht auch Tonaufzeichnungen gemacht,
so dass Einsatzsituationen nur eingeschränkt nachvollzogen werden
konnten - das ändert sich durch das neue Gesetz.
Das neue NPOG enthält außerdem Regelungen zu Gefährderansprache und
Meldeauflage. Beides sind gut etablierte Instrumente zur Verhütung von
Straftaten, die bisher auf die Generalklausel gestützt wurden und jetzt
gesetzlich normiert wurden.
Weiterhin enthält das Gesetz Neuerungen im Bereich der
Verkehrssicherheit.
Die Geschwindigkeitsüberwachung mittels
Abschnittskontrolle (Section Control), die ein sehr wirksames Mittel
ist, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern, erhält mit dem
neuen Gesetz eine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Mit der neuen
Vorschrift sind die Voraussetzungen geschaffen, um das Pilotprojekt an
der B 6 fortzusetzen."
Quelle: Niedersächsisches Innenministerium, URL: https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/videos/niedersaechsischer-landtag-beschliet-das-neue-polizeigesetz-npog-176825.html
Videobotschaft des niedersächischen Innenministers Boris Pistorius (SPD), URL: https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/videos/niedersaechsischer-landtag-beschliet-das-neue-polizeigesetz-npog-176818.html