Montag, 27. Mai 2019

dbb zur EuGH-Entscheidung über die Arbeitszeiterfassung


dbb zur EuGH-Entscheidung über die Arbeitszeiterfassung

Die dbb beamtenbund und tarifunion äußert sich zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Arbeitszeiterfasssung und fordert, dass die erforderliche Rechtsetzung Flexiblität und Arbeitszeiterfassung beinhaltet:

"EuGH-Entscheidung

Arbeitszeiterfassung: Rechtsetzung muss Flexibilität und Arbeitsschutz ermöglichen

Das Arbeitszeiturteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 hat zu scharfen Protesten von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden geführt. Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, hält die allgemeine Aufregung für übertrieben.
Laut EuGH-Urteil müssen die Arbeitgeber fortan sicherstellen, dass die tägliche Arbeitszeit aller Beschäftigten gemessen werden kann. Das Urteil gilt wie das zugrunde liegende europäische Arbeitszeitrecht auch für Beamtinnen und Beamte. 
Kritiker sprechen von einem „Bürokratiemonster“ und vom „Ende flexibler Arbeitszeiten“.

„Fakt ist, dass in Deutschland jede zweite Überstunde nicht vergütet wird. In Europa insgesamt mag dies ähnlich sein. Der EuGH hat nichts anderes getan, als seinen Finger in eine Wunde gelegt, die es zu heilen gilt“, zeigt sich der dbb Vize überzeugt. 
„Der EuGH schafft keine Bürokratie, sondern erteilt den Gesetzgebern den Auftrag, einen Missstand abzustellen. Wie dies geschieht, liegt nun bei den Parlamenten, und das ist auch gut so.“ Schäfer hält eine Neuregelung des Arbeitszeitrechts in Bund und Ländern angesichts gesellschaftlicher Veränderungen hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für angezeigt.

„Es ist richtig, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir die modernen Arbeitsformen in ein Arbeitsschutzkonzept bekommen, das zum einen die notwendige Flexibilität ermöglicht, zum anderen aber die Beschäftigten vor Ausbeutung durch sich selbst oder den Arbeitgeber schützt. Dazu müssen wir zusammen mit den Arbeitgebern Lösungen finden. 
Ich habe keinen Zweifel, dass es gelingen kann, dieses EuGH-Urteil für eine intelligente Rechtsetzung zu nutzen, die die Interessen aller Sozialpartner berücksichtigt.“ 
Der Gesetzgeber könne sehr wohl unnötige Bürokratielasten vermeiden. 
„Aus dbb Sicht ist es besonders wichtig, dass bei einer Novelle auch die einschlägige Rechtsprechung des EuGHs in Sachen Bereitschaftsdienste beachtet wird. 
Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit“, bekräftigt Schäfer."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/intelligente-rechtsetzung-muss-flexibilitaet-und-wirksamen-arbeitsschutz-ermoeglichen.html 

Zoll kontrolliert Nagelstudios im Großraum Köln, Bonn, Bergisch Gladbach und Leverkusen - starke Verstöße

Zoll kontrolliert Nagelstudios im Großraum Köln, Bonn, Bergisch Gladbach und Leverkusen - starke Verstöße

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln kontrollierte Nagelstudios und stellte gravierende verstöße fest:

"Zoll kontrolliert Nagelstudios



Gravierende Verstöße festgestellt
Am Nachmittag des 21. Mai 2019 haben mehr als 125 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Hauptzollamtsbezirk 27 Nagelstudios kontrolliert.
"Der Schwerpunkt der Maßnahme lag im Großraum Köln, Bonn, Bergisch Gladbach und Leverkusen. Mit unseren Kontrollen waren wir Teil einer regionalen Schwerpunktprüfung in dieser Branche", so Pressesprecher Jens Ahland.

Die bisherige Bilanz der Gesamtmaßnahme:

  • 26 Personen vietnamesischer Herkunft wurden ohne gültige Aufenthaltstitel, also illegal bei der Arbeit angetroffen. Gegen sie und die Arbeitgeber wurden vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet.
  • Sechs Nagelstudios wurden noch vor Ort nach Beweismitteln durchsucht.
  • In zahlreichen Fällen gibt es Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns und fehlende oder falsche Meldungen zur Sozialversicherung.
"Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass unter den illegal Beschäftigten wieder fünf minderjährige Vietnamesen waren. In einem Nagelstudio versuchte zudem ein Vietnamese ohne Aufenthaltstitel, sich in einem knapp einen Kubikmeter großen Unterschrank zu verstecken. Ohne Erfolg. 
Auch hier wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet", so Ahland weiter."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/y99_nagelstudios.html 

BDZ Bezirksverbände aus NRW auf dem dbb NRW-Gewerkschaftstag 2019

BDZ Bezirksverbände aus NRW auf dem dbb NRW-Gewerkschaftstag 2019


Die drei BDZ-Bezirksverbände aus NRW waren auf dem dbb NRW-Gewerkschaftstag 2019 vertreten:


"Bezirksverbände aus Nordrhein-Westfalen waren vor Ort

Vom 20. bis 21. Mai 2019 fand der Gewerkschaftstag des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion in Neuss statt. Vertreter der nordrhein-westfälischen BDZ Bezirksverbände nahmen mit insgesamt fünf stimmberechtigten Delegierten an der Tagung teil. 
Das Motto des Gewerkschaftstages lautete: „Öffentlicher Dienst – Die Zukunft ist jetzt!“
Insgesamt waren über 400 Delegierte und Gastdelegierte anwesend. 

Für die nordrhein-westfälischen BDZ Bezirksverbände waren Karl-Hermann Lang (BV Düsseldorf), Michael und Andrea May (BV Köln) und Stefan Walter und Wilfried Weißköppel (BV Westfalen) vor Ort. 

Zu Beginn der Arbeitstagung standen verschiedene Beschlussfassungen und Wahlen an, bevor der neue geschäftsführende Vorstand durch die stimmberechtigten Delegierten gewählt werden konnte. 

Zum Vorsitzenden des DBB NRW wurde Roland Staude (komba) mit einem deutlichen Votum wiedergewählt. Unterstützt wird er im Vorstand durch die zweite Vorsitzende, Jutta Endrusch (VBE) sowie durch vier weitere Stellvertreter und eine Stellvertreterin (Andreas Bartsch (PhV), Himmet Ertürk (vdla), Erich Rettinghaus (DPolG) und Andrea Sauer-Schnieber (DSTG).


Als Vorsitzender der DBB Tarifkommission NRW wurde Andreas Hemsing (komba) wiedergewählt. 


Zum Ende des ersten Tages standen noch über 150 Anträge zu verschiedenen Themen zur Beratung und Abstimmung. 


Der zweite Tag stand ganz in Fokus der öffentlichen Veranstaltung. 


Neben Ansprachen des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, und des Bundesvorsitzenden des dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, folgte nach einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) eine Talkrunde zum Thema „Digitalisierung im Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen“. 
An der Runde nahmen Dr. Marcus Optendrenk (MdL CDU), Thomas Kutschaty (MdL SPD), Ralf Witzel (MdL FDP), Matthi Bolte-Richter (MdL Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teil."

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.2803543193020816/2803543276354141/?type=3&theater

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dbb vorteilswelt: Risiko Pflegefall - Ein Thema für alle Generationen

dbb vorteilswelt: Risiko Pflegefall -
Ein Thema für alle Generationen

"Risiko Pflegefall: Ein Thema für alle Generationen



Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, kommen auf die Angehörigen hohe Kosten für Betreuung und Pflege zu. Eine Vollkaskoabsicherung gibt es auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht. Mit der Pflegevorsorge VARIO der DBV Deutsche Beamtenversicherung sichern Sie sich zusätzlich und flexibel ab.

Beginnen wir mit den nüchternen Fakten: 
Die Deutschen werden immer älter und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich. 
2017 wurden bereits 3,3 Mio. Leistungsempfänger in der Pflegeversicherung gezählt (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Das Thema wird von vielen weiterhin unterschätzt bzw. verdrängt. Dies gilt nicht nur für das Risiko, selbst pflegebedürftig zu werden, sondern auch für die erheblichen finanziellen Lücken, falls man nicht rechtzeitig vorsorgt. Denn sowohl die gesetzliche Pflegeversicherung als auch Beihilfe und Pflegepflichtversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab. 
Dies gilt insbesondere für die ambulante Pflege, die ein Weiterleben in der vertrauten Umgebung ermöglicht. Daher kann unser Rat nur lauten: Machen Sie sich Gedanken darüber, wie Sie im Alter leben möchten.

Wollen Sie dem Partner oder den Kindern die finanziellen Risiken aufbürden?

Angesichts des Personalmangels in der Pflegebranche wird gerade diskutiert, die Gehälter der Altenpfleger zu erhöhen. Was das für die Pflegekosten bedeutet, sollte jedem klar sein: sie werden weiter steigen. Bereits heute berechnen Experten für die ambulante Pflege beim mittleren Pflegegrad 3 monatliche Kosten von 2.589 Euro. Gerade einmal rund die Hälfte davon ist durch die gesetzlichen Leistungen gedeckt. Bei höheren Pflegegraden kann die monatliche Lücke bei ambulanter Versorgung bis zu 2.000 Euro betragen. Wenn Pension oder Rente dafür nicht reichen, geht es schnell an das eigene Vermögen, dazu zählt auch die selbstgenutzte Immobilie. Genügt auch dies nicht mehr, müssen mitunter der Partner oder die eigenen Kinder einspringen. Eine Situation, die für alle Beteiligten belastend ist.

Eine private Zusatzvorsorge schließt die Kostenlücke im Pflegefall

Wer die erheblichen finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern will, muss sich um das Thema kümmern – und das möglichst in jungen Jahren. Denn durch den frühen Einstieg ergibt sich über die Jahre eine erhebliche Beitragsersparnis.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung, langjähriger Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk, hat ein Produkt entwickelt, das sich flexibel an die Lebensumstände anpasst. Je nach finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnissen lässt sich bei der Pflegevorsorge VARIO der Versicherungsschutz selbst gestalten. Man entscheidet, wie hoch das Pflegegeld sein soll und welche Pflegegrade man absichern möchte. Ihr Vorteil: dbb-Mitgliedern und ihren Angehörigen wird ein Beitragsnachlass in Höhe von 3% gewährt.

Einfach klein(er) anfangen

Übersteigt der monatliche Versicherungsbeitrag aktuell die eigenen Möglichkeiten, kann zunächst auch eine niedrigere Absicherung gewählt werden. Zu bestimmten Ereignissen ist dann eine Anpassung möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung. 
Jüngere, die am Anfang ihrer Berufslaufbahn stehen, können sich mit der Pflegevorsorge VARIO Option der DBV zu einem sehr niedrigen Monatsbeitrag (z.B. 25-Jähriger: 3,90 € mtl.) die vorteilhaften Konditionen sichern.

Der erste wichtige Schritt: Informieren und rechnen

Nehmen Sie sich die Zeit, um sich ausführlich über das Thema Pflegevorsorge zu informieren. Eine gute Anlaufstelle ist die Internetseite des dbb vorsorgewerk. 
Auf dbb-vorteilswelt.de/pflegevorsorge finden Sie Beispielrechnungen, einen Pflegelücken-Rechner und die Möglichkeit, sich Ihren individuellen Tarif zu berechnen."

Quelle: dbb vorteilswelt, URL: https://www.dbb-vorteilswelt.de/risiko-pflegefall-ein-thema-fuer-alle-generationen/


Innenminister Niedersachsens (Boris Pistorius) zur Neufassung des Niedersächsischen Polizei- und Organisationsgesetzes (NPOG)

Innenminister Niedersachsens (Boris Pistorius) zur Neufassung des Niedersächsischen Polizei- und Organisationsgesetzes (NPOG)

"Niedersächsischer Landtag beschließt das neue Polizeigesetz NPOG


Pistorius: „Ein modernes Polizeigesetz für Niedersachsen. Gut für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Polizei.“



Der Niedersächsische Landtag hat heute umfangreiche Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das künftig die Bezeichnung „Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)“ tragen wird, beschlossen.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Das Gesetz ist eine vernünftige, angemessene und notwendige Modernisierung unseres Polizeirechts. 
Wir brauchen eine ausgewogene rechtliche Grundlage für unsere Sicherheitsbehörden, um uns adäquat vor Gefahren schützen zu können. 
Oberste Priorität hatte für uns als Landesregierung und auch für mich persönlich, dass es gelingt, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit angemessen zu wahren. 
Ich bin davon überzeugt, dass uns das mit diesem Gesetzentwurf gelungen ist. 
Der heutige Tag ist deshalb ein guter Tag für die Sicherheit in Niedersachsen. 
Die Polizei erhält wichtige Befugnisse, um den internationalen Terrorismus weiterhin wirksam bekämpfen zu können. Das alte Gesetz stammte aus einer Zeit, in der das erste iPhone gerade auf den Markt kam. Es war also noch weitestgehend blind auf dem digitalen Auge, IP-Telefonie und Messengerdienste in der heutigen Form gab es noch gar nicht. 
Die Polizei braucht die Möglichkeit, bei begründetem Verdacht erheblicher Gefahren auch auf diese Formen der Kommunikation Zugriff zu bekommen. 
Auch die digitale Welt darf kein rechtsfreier Raum sein! Zugleich setzen wir mit dem Gesetz konsequent die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um und stärken Bürgerrechte im Bereich des Datenschutzes.“
Wenn es eindeutige Hinweise darauf gibt, dass eine terroristische Straftat unmittelbar bevorsteht, können Verdächtige zur Bekämpfung terroristischer Gefahren jetzt länger als bisher in Gewahrsam genommen werden. Künftig kann ein Gericht insgesamt bis zu 35 Tage Gewahrsam anordnen, wobei das Gericht nach jeweils zwei Wochen über die Fortdauer des Gewahrsams zu entscheiden hat. 
Pistorius: „Ich habe während der vergangenen Diskussionen im Zusammenhang mit der Dauer des Gefährdergewahrsams immer wieder deutlich gemacht, dass wir hier sehr sensibel sein müssen. Klar ist, dass auch jede Verlängerung des Gewahrsams durch ein Gericht angeordnet werden muss. Zur Gewahrsamsdauer haben wir jetzt einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Es geht insgesamt um sehr wenige Fälle, die sich auf den Bereich terroristischer Gefahren beziehen, keineswegs aber dazu genutzt werden können, um beispielsweise Fußballfans aus Stadien fernzuhalten.“
Gegen terroristische Gefährder können auf richterlichen Beschluss hin außerdem Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote verhängt oder elektronische Fußfesseln zur Aufenthaltsüberwachung eingesetzt werden. Dies sind neue Instrumente, die die Polizei nutzen kann, um terroristische Gefährder im Blick zu behalten und Freiräume bei der Vorbereitung von terroristischen Straftaten zu beschränken.
Mit der sogenannten Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung erhält die Polizei neue Ermittlungsbefugnisse. Die Möglichkeit, aus der Ferne auf Computer oder Handys zuzugreifen, ist vor allem deshalb von so großer Bedeutung, weil die Verschlüsselung von Informationen – auch zu kriminellen Zwecken - inzwischen gängige Praxis ist und z.B. eine Überwachung der Telekommunikation mit herkömmlichen Methoden häufig nicht mehr zum Erfolg führt. Pistorius: „Das alte Polizeigesetz stammt aus der Zeit von USB-Sticks, CD-Roms und herkömmlicher Telefonie. Seitdem ist im Bereich der Digitalisierung unserer Gesellschaft und Kommunikation unendlich viel passiert. Die Ermittlungsbehörden müssen mit den kriminellen Methoden im digitalen Raum mithalten können. 
Es darf auch im Internet keinen rechtsfreien Raum geben. 
Allen Skeptikern kann ich sagen, dass ich Verständnis für die Diskussionen über Befugnisse und Datenschutz in diesem Zusammenhang habe. 
Letztendlich muss die Polizei aber ihre Aufgaben erfüllen können und die Bürgerinnen und Bürger des Landes mit den erforderlichen Mitteln schützen können. 
Auch an dieser Stelle gibt es natürlich einen Richtervorbehalt. 
Ob diese Maßnahmen durchgeführt werden, entscheidet am Ende also nicht die Polizei und schon gar nicht der Innenminister, sondern immer ein unabhängiges Gericht!“
Durch eine Reihe von rechtsstaatlichen Sicherungen wird gewährleistet, dass gerade diese besonders eingriffsintensiven Maßnahmen der Polizei mit dem Grundgesetz im Einklang stehen werden. So gibt es Verbesserungen beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten und Journalisten - und beim Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Umfangreiche Richtervorbehalte und die nachträgliche Benachrichtigung Betroffener von verdeckten Maßnahmen sorgen für einen effektiven Rechtsschutz. Außerdem werden Kontrollen durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die parlamentarischen Kontrolle gestärkt.
Auch für die tägliche Polizeiarbeit bringt das Gesetz Neuerungen – zu denen allerdings ausdrücklich nicht der Taser gehört, der weiterhin ausschließlich für das Spezialeinsatzkommando zugelassen bleibt. 
Für einen breiten Einsatz gedacht sind hingegen die Bodycams, für die erstmals eine spezifische Rechtsgrundlage geschaffen wird. Bislang wurden beim Einsatz nur Bild- und nicht auch Tonaufzeichnungen gemacht, so dass Einsatzsituationen nur eingeschränkt nachvollzogen werden konnten - das ändert sich durch das neue Gesetz.
Das neue NPOG enthält außerdem Regelungen zu Gefährderansprache und Meldeauflage. Beides sind gut etablierte Instrumente zur Verhütung von Straftaten, die bisher auf die Generalklausel gestützt wurden und jetzt gesetzlich normiert wurden.
Weiterhin enthält das Gesetz Neuerungen im Bereich der Verkehrssicherheit. 
Die Geschwindigkeitsüberwachung mittels Abschnittskontrolle (Section Control), die ein sehr wirksames Mittel ist, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern, erhält mit dem neuen Gesetz eine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Mit der neuen Vorschrift sind die Voraussetzungen geschaffen, um das Pilotprojekt an der B 6 fortzusetzen."

Quelle: Niedersächsisches Innenministerium, URL: https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/videos/niedersaechsischer-landtag-beschliet-das-neue-polizeigesetz-npog-176825.html

Videobotschaft des niedersächischen Innenministers Boris Pistorius (SPD), URL: https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/videos/niedersaechsischer-landtag-beschliet-das-neue-polizeigesetz-npog-176818.html  



Sonntag, 26. Mai 2019

vbba: Wo bleiben die Funktionszulagen?

vbba: Wo bleiben die Funktionszulagen?

Die vbba - Gewerkschaft Arbeit und Soziales im dbb fragt: Wo bleiben die Funktionszulagen?

"Am 17. und 18. Mai tagte unser Bundeshauptvorstand in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. Unsere Delegierten fassten zahlreiche Beschlüsse und stellten u.a. folgende Forderungen auf:
  • Reisezeiten müssen als Arbeitszeit gelten! Immer mehr Kolleginnen und Kollegen sind aufgrund unserer Aufgabenstellung und Organisation häufig und regelmäßig unterwegs, haben aber trotz faktisch sehr langer Arbeitstage kaum eine Chance ein Zeitguthaben zu erzielen. So werden Gleitzeit und Work-Life-Balance zur Farce!
  • Die Wochenarbeitszeit bei verbeamteten Kolleginnen und Kollegen ist endlich dem Tarifbereich anzugleichen! Hier ist die Politik in der Pflicht. Der seinerzeitige Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist längst übererfüllt. Das Thema bleibt auf der Tagesordnung.
  • Bei LBB in Schulen oder ähnlichen Einrichtungen darf es bei den Themen „Arbeitsschutz“ und „technische Ausstattung“ keine faulen Kompromisse geben! Wir begrüßen das Vorhaben, aber dies darf nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Ergonomische Standards sind zu beachten!
  • Die Funktionszulagen für die Bundesbeamtinnen und Beamten in der BA und den JC sind endlich einzuführen! Das Zeitfenster zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung für tätigkeitsunabhängige Funktionszulagen (z.B. im Kontext mit dem Qualifizierungschancengesetz) wurde trotz Zusagen leider nicht genutzt. Als Gewerkschaft bekennen wir uns selbstverständlich weiterhin zu dieser Regelung, die zu mehr Fairness innerhalb des Personals führen würde. Hier muss endlich etwas passieren!  Ein Wort ist ein Wort!
  • Die für die IT zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der BA leisten Enormes, damit die BA-Anwendungen möglichst reibungslos laufen. Uns ist bewusst, dass man auf externe Unterstützung in diesem Arbeitsgebiet nicht vollständig verzichten kann. Wir fordern jedoch eine stetige Erhöhung des Anteils der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Dies schafft eine größere Unabhängigkeit und ist langfristig kostengünstiger.
vbba-aktuell vom 23.05.2019 (PDF)"

Quelle: vbba, URL: https://www.vbba.de/aktuelles/news/wo-bleiben-die-funktionszulagen/ 

dbb vorteilswelt: Schäden durch Fahrraddiebstahl auf neuem Höchststand - Bremen ist Hauptstadt der Fahrraddiebstähle

dbb vorteilswelt: Schäden durch Fahrraddiebstahl auf neuem Höchststand - Bremen ist Hauptstadt der Fahrraddiebstähle

"Schäden durch Fahrraddiebstahl auf neuem Höchststand




Diebe haben im Jahr 2018 rund 160.000 versicherte Fahrräder gestohlen und einen Gesamtschaden von 100 Millionen Euro verursacht. 
Für jedes gestohlene Fahrrad zahlten Versicherer im Schnitt 630 Euro. 
Das geht aus der Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Der Trend zu teuren Fahrrädern als Diebesgut ist ungebrochen: Vor zehn Jahren betrug die Entschädigung für ein gestohlenes Rad im Schnitt noch 370 Euro, im Jahr 2017 570 Euro, 2018 waren es bereits 630 Euro. 2017 zahlten die Versicherer für 160.000 gestohlene Fahrräder noch insgesamt 90 Millionen Euro. 
Ein Jahr später waren es bereits 100 Millionen Euro.

Die Zahl der Diebstähle insgesamt – versicherte und nicht versicherte Räder – lag 2018 laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei rund 292.000. Etwa drei Prozent weniger als im Jahr zuvor. Da Fahrraddiebstähle häufig nicht zur Anzeige gebracht werden, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Zum Vergleich: Alle deutschen Privathaushalte zusammen verfügen nach Angaben des Statistischen Bundesamts über rund 69 Millionen Fahrräder.
Hochburgen der Fahrraddiebe blieben die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg: Auf 100.000 Einwohner kamen hier nach Polizeiangaben mehr als 800 entwendete Räder. Am unteren Ende der Diebstahlstatistik standen dagegen wie im Vorjahr das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Das Fahrrad sichern

Das Fahrrad sollte mit einem, besser sogar mit zwei eigenständigen Schlössern gesichert sein. Gegen einfaches Wegtragen wird der Fahrradrahmen an einen festen Gegenstand angeschlossen. Ein einfaches Rahmenschloss allein ist kein Diebstahlschutz. 
Diebe schrecken dann von einer Tat zurück, wenn das Schloss nur mit viel Aufwand geknackt werden kann. 
Eine Liste anerkannter und neutral geprüfter Modelle (mit Fotos) gibt es bei der VdS.
Wer sein Rad von der Polizei oder Vereinen wie dem ADFC codieren lässt, hat noch eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe. Hinweise hierzu gibt auch die Webseite der Polizei. Ein polizeilicher Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. 
Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu.

Wenn das Fahrrad gestohlen wurde

Der Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Wichtig ist es, die Kaufbelege aufzubewahren. Außerdem sollte man Rahmennummer und Hersteller kennen. Zur Beschreibung des Fahrrades empfiehlt es sich, Fotos zu machen. Dies hilft dem Versicherer bei der Wertermittlung und der Polizei, wiedergefundene Fahrräder zuzuordnen.

Fahrrad versichern

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den gut 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben 46 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Das bietet eine Hausratversicherung mit Fahrradklausel

Der Versicherer kommt für den Schaden auf, wenn das durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl gesicherte Fahrrad gestohlen wird. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. 
Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für Besitzer höherwertigerer Räder und E-Bikes lohnt sich daher ein Check der Versicherungspolice. Um ausreichenden Schutz sicherzustellen, kann die Versicherungssumme angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

3 % Beitragsnachlass für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen

Auch die BOXflex Hausratversicherung der DBV kann um den “Baustein Fahrrad” ergänzt werden. Darin enthalten ist die Diebstahl-Absicherung von Fahrrädern, Fahrradanhängern oder Pedelecs auch außerhalb des eigenen Zuhauses weltweit und rund um die Uhr (auch als Reisegepäck).
Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V."

Quelle: dbb vorteilswelt, URL: https://www.dbb-vorteilswelt.de/schaeden-durch-fahrraddiebstahl-so-hoch-wie-nie/ 




Bremen war 2018 unangefochtene Hauptstadt des Fahrraddiebstahls

Bremen ist unangefochtene Hauptstadt des Fahrraddiebstahls, vor Berlin und Hamburg (Daten für 2018, gemessen an Fahrraddiebstählen pro 100.000 Einwohner).
2017 war die Reihenfolgen noch anders herum: 1. Berlin, 2. Bremen, 3. Hamburg.

Für die Analyse: Dr. Carsten Weerth, BDZ OV Bremen, stv. Vorsitzender 

BDZ Ortsverband Oldenburg: Neuer Vorstand, neuer Vorsitzender Frank Kretzmer

BDZ Ortsverband Oldenburg: Neuer Vorstand, neuer Vorsitzender Frank Kretzmer

Lara Cornelius, Olaf Wietschorke (BV), Tobias Bunselmeyer, Frank Kretzmer, Heinrich Voß, Kerstin Schmeertmann, Jascha Husermann, Maike Bialucha und Karlheinz Thien (v.l.n.r.).

15.05.2019 BDZ Ortsverband Oldenburg mit neuem Vorstand

dbb: tacheles wird digital - schon angemeldet?!

dbb: tacheles wird digital - schon angemeldet?!

Das dbb-magazin tacheles (Das Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und sein Schwester-Magazin tacheles Gesundheit werden ab Sommer 2019 nur noch digital als PDF-Datei erscheinen:

"Schon angemeldet?

tacheles wird digital

Ab Juli 2019 werden der tacheles (Ausgabe Juli / August 2019) und auch sein Schwestermagazin tacheles GESUNDHEIT (Ausgabe 3. Quartal 2019) nur noch in digitaler Form als Datei erscheinen.
Wir freuen uns auf den Wechsel und hoffen, Sie auch weiterhin als Leserin und Leser über das Tarifgeschehen des dbb informieren zu dürfen. 
Um Sie weiter mit unserem tacheles beliefern zu können, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Bereits bei uns vorhandene E-Mail-Adressen dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht nutzen. Das Online-Abo ist natürlich kostenlos.

Und so funktioniert‘s
Rufen Sie die Website www.dbb.de/tacheles auf. So gelangen Sie auf die Seite des dbb, auf der Sie verschiedene Newsletter und andere dbb-Publikationen abonnieren können. „tacheles“ und „tacheles GESUNDHEIT“ sind bereits für Sie ausgewählt. Klicken Sie gerne auch andere Magazine oder Newsletter an. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und machen einen Haken an der Datenschutzerklärung. Nachdem Sie „Anmelden“ angeklickt haben, erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail. Den zugesandten Link anklicken – fertig. Ab und zu wird diese automatische E-Mail in den Spam-Ordner verschoben. Bitte schauen Sie auch dort nach, sollten Sie keine E-Mail erhalten haben.
Bei Problemen oder Rückfragen schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an tacheles@dbb.de."

Quellen: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/tacheles-wird-digital.html und URL: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190506_einleger_tacheles.pdf

 

Samstag, 25. Mai 2019

dbb: Frühkindliche Bildung: Jeder Cent ist gut investiert

dbb: Frühkindliche Bildung: Jeder Cent ist gut investiert

Im Rahmen der Verleihung des Deutschen Kita-Preises würdigt der dbb Vorsitzende Ulrich Silberbach den Einsatz für die jüngsten und kleinsten Bürger:

"Deutscher Kita-Preis

Frühkindliche Bildung: Jeder Cent ist gut investiert

„Das persönliche Engagement und die professionelle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher ist ausschlaggebend für die Qualität der frühkindlichen Bildung. 
Dass es hierfür eine bundesweite und hochdotierte Auszeichnung gibt, unterstützen wir ausdrücklich“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 13. Mai 2019 anlässlich der Verleihung des Deutschen Kita-Preises.
Die Kleinsten in ihrer Entwicklung und gesellschaftlichen Integration zu fördern, ist nicht nur ein essenzielles Anliegen der Initiatoren des Deutschen Kita-Preises, sondern stellt auch eine der größten Herausforderungen an unsere Gesellschaft dar, machte Silberbach deutlich. 
„Die Beschäftigten in den Kindertagesstätten haben dafür die größte Anerkennung verdient. Das schließt eine gute personelle und materielle Grundausstattung der Kitas ebenso ein wie wertschätzende Arbeitsbedingungen und eine Bezahlung, die die verantwortungsvolle Tätigkeit der Erzieherinnen und Erzieher angemessen honoriert“, so der dbb Chef.

„Mit jedem Cent, den wir in die Förderung von Kindern stecken, und zwar so früh wie möglich, investieren wir auch in die Zukunft einer Gesellschaft, die für mehr Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung von Beginn an steht“, betonte die Stellvertretende Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Jutta Endrusch, die für den dbb beamtenbund und tarifunion als Jurymitglied an der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger teilnahm. 
„Mit dem Ausbau der Kitabetreuung und der Sicherung der Bildungs- und Betreuungsqualität verbessern wir die Startchancen der Allerkleinsten und schaffen Müttern und zunehmend auch Vätern den nötigen Freiraum für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Denn nur, wer seine Kinder in einer Kita gut aufgehoben weiß, kann unbeschwert und existenzsichernd am Arbeitsleben teilhaben.“

Hintergrund:
Mehr als 1 600 Bewerbungen von Kitas und kommunalen Bündnissen wurden für den Deutschen Kita-Preis eingereicht. Von den insgesamt 20 Finalisten werden am 13. Mai 2019, dem Tag der Kinderbetreuung, zehn ausgezeichnet – fünf in der Kategorie „Kita des Jahres“ und fünf in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“. 
Die beiden Erstplatzierten können sich jeweils über 25.000 Euro freuen. 
Pro Kategorie wird es zudem vier weitere Preisträger geben, die jeweils 10.000 Euro erhalten. 
Der Deutsche Kita-Preis wurde 2018 erstmals vergeben und ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung, ELTERN, dem Didacta-Verband und der Deutschen Weihnachtslotterie.

Mehr zum Deutschen Kita-Preis und den nominierten Kitas unter www.deutscher-kita-preis.de."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/fruehkindliche-bildung-jeder-cent-ist-gut-investiert.html



dbb vorteilswelt: Autoversichernung mit Sonderkündigungsrecht wechseln

dbb vorteilswelt: Autoversicherung mit Sonderkündigungsrecht wechseln

"Autoversicherung per Sonderkündigungsrecht wechseln




Der oft genannte Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist nun verstrichen. Was aber ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird? Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben?

Nein! Denn hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: 
Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt die einmonatige Kündigungsfrist zu laufen.
Selbst bei gesunkenem Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch: Versicherte profitieren durch unfallfreies Fahren von sinkenden Schadenfreiheitsklassen. Auch das führt oft zu niedrigeren Prämien, obwohl das Tarifniveau des Grundbeitrags über dem des Vorjahres liegt. Hier bleibt die Sonderkündigung eine Option.

Unser Ratschlag: Die Rechnung sollte sehr genau gelesen werden. 
Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden darauf klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann – auch nach dem 30. November – nichts mehr im Weg.
Vergleichen lohnt sich auf jeden Fall, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen.
Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht! 
Kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. 
Man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass die Vergleichsrechner auf Provisionsbasis arbeiten, also nur bedingt unabhängig sind und manche Direktversicherer dort gar nicht zu finden sind.

Jetzt zur HUK-COBURG wechseln: Noch mehr dbb-Bonus in der Autoversicherung

Bei unserem langjährigen Kooperationspartner, der HUK-COBURG, profitieren Sie von niedrigen Beiträgen (z.B. 20% Beitragsvorteil im Tarif Kasko SELECT), einem Top-Schadenservice in rund 1.500 Partnerwerkstätten sowie einer fairen und kompetenten Beratung durch Ansprechpartner ganz in Ihrer Nähe.
dbb-Mitglieder, ihre Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder, die mit in der häuslichen Gemeinschaft leben, erhalten einen Neukundenbonus in Höhe von 30 Euro!
(je 15 € im Beginnjahr und im Folgejahr. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hatte innerhalb der letzten 365 Tage keinen laufenden Kfz-Vertrag bei einer Gesellschaft des HUK-COBURG Konzerns).

Jetzt informieren: Hier finden Sie alle Infos zur Autoversicherung mit Mitgliedsvorteil"

Quelle: dbb vorteilswelt, URL: https://www.dbb-vorteilswelt.de/sonderkuendigungsrecht-ermoeglicht-wechsel-nach-dem-30-november/ 


Zoll: Leistungsbetrüger erhält 18-monatige Bewährungsstrafe

Zoll: Leistungsbetrüger erhält 18-monatige Bewährungsstrafe

Das Hauptzollamt Karlsruhe hat durch Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur Verurteilung des Beschuldigten durch das Amtsgericht Rastatt beigetragen:

"Ermittlungen des Zolls führen zu Gerichtsentscheidungen

Leistungsbetrüger erhält Bewährungsstrafe mit maximaler Bewährungszeit

Wegen Leistungsbetrugs ist ein 58-Jähriger aus Rastatt aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten mit einer maximalen Bewährungszeit von fünf Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Rastatt sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zu Unrecht Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen hat.
Der Verurteilte hatte beim Jobcenter Hartz-IV-Leistungen bezogen und gleichzeitig Einnahmen auf mehreren Konten, welche er bei verschiedenen Banken betrieb, erhalten. 
So hatte er monatliche Bareinzahlungen in Höhe von 2.000 Euro auf sein Girokonto getätigt und diese unmittelbar auf sein Konto nach Großbritannien transferiert. 
Die Bankkonten wurden dem Jobcenter pflichtwidrig nicht gemeldet.
Des Weiteren sind Provisionszahlungen und Lohnzahlungen auf das dem Jobcenter Rastatt unbekannte Bankkonto geflossen. Somit entstand im Zeitraum von Januar 2013 bis Juni 2017 ein Schaden in Höhe von 9.000 Euro.
Der Leistungsmissbrauch wurde von Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe im Rahmen einer Anzeige wegen Geldwäscheverdachts und den nachfolgenden Überprüfungen aufgedeckt. Der Verurteilte muss das zu viel erhaltene Arbeitslosengeld II selbstverständlich an das Jobcenter zurückzahlen und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb eines Jahres ableisten.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z15_ermittlungen_ka.html

tbb: Starkes Thüringer Personalvertretungsgesetz novelliert

tbb: Starkes Thüringer Personalvertretungsgesetz novelliert

Der thüringische beamtenbund (tbb) feiert einen großen Erfolg, da ein starkes Thüringer Personalvertretungsgesetz novelliert worden ist:

"Erfolg für den tbb:

Starkes Thüringer Personalvertretungsgesetz novelliert

Die Novellierung des ThürPersVG beschäftigt seit Jahren den ARGE HPR (Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte) und den tbb thüringer beamtenbund und tarifunion thüringen e.V. einschließlich seiner AG Personalrecht unter der Leitung vom stellvertenden Landesvorsitzenden Frank Schönborn.
Das Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften regelt die Mitbestimmung der Personalräte in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten.
Der Landtag hat am 9. Mai 2019 mit der Verabschiedung der Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes erstmalig die Zuständigkeit der Personalräte in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten unter den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen fest, lehnt die Freistellungsstaffeln an das Betriebsverfassungsgesetz an, ändert das Verfahren der Mitbestimmung der Personalräte und verbessert die Mitbestimmungsrechte für an Hochschulen Beschäftigte.

Änderungen im Kurzüberblick:

Wahlberechtigung und Wählbarkeit:
Künftig dürfen alle Beschäftigten nach der Vollendung des 16. Lebensjahres den Personalrat mitwählen (sog. aktives Wahlrecht). Sofort wahlberechtigt ist zukünftig auch, wer die Beschäftigung an der Dienststelle angetreten hat (bisher länger als drei Monate). Außerdem verlieren Beamte, die in Elternzeit sind, nicht mehr die Wahlberechtigung. 
Bei der Wählbarkeit (sog. passives Wahlrecht) ändert sich, dass Beschäftigte gewählt werden können, sobald sie drei Monate bei der Behörde arbeiten.

Bekanntmachungen des Personalrates:
Es ist dem Personalrat künftig gestattet, Bekanntmachungen über ein von der Dienststelle eingerichtetes Intranet oder ein anderes vorhandenes elektronisches Medium vorzunehmen.

Wirtschaftsausschuss:
Es besteht bei Dienststellen in Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, die wirtschaftlich tätige öffentliche Unternehmen mit in der Regel mehr als fünfzig ständig Beschäftigten sind die Möglichkeit der Errichtung eines Wirtschaftsausschusses, der wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle berät und den Personalrat darüber unterrichtet.

Dienststellenübergreifende Arbeitsgruppen:
Auch die Möglichkeit der Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen wurde in das Gesetz aufgenommen.

Amtszeit der Personalvertretung:
Die Amtszeit der Personalvertretungen wird auf fünf Jahre verlängert und die der Jugend- und Auszubildendenvertretung auf 2 Jahre und 6 Monate festgelegt.

Freistellungsstaffel:
Die Freistellungsstaffel wurde verbessert. In Dienststellen mit in der Regel 200 bis 500 Beschäftigten (bislang 250 bis 800) erfolgt die Freistellung im Umfang von einer Vollzeitstelle. In Dienststellen mit über 2.000 Beschäftigten ist für je angefangene 1.000 Beschäftigte (bislang 1.500) die Freistellung im Umfang einer weiteren Vollzeitstelle zu gewähren.

Personalversammlungen:
Künftig müssen Personalversammlungen nur noch mindestens einmal im Kalenderjahr abgehalten werden. Das neue Gesetz stellt auch klar, dass die Personalversammlung während der Arbeitszeit stattfindet. Auch Teilversammlungen sind zulässig.

Aufgaben der Personalvertretungen:
Die Mitbestimmung erfolgt nun bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen. Die Katalogtatbestände für die volle und die eingeschränkte Mitbestimmung wurden erweitert und gelten nur noch beispielhaft. 
Damit wird die Position der Personalräte gestärkt. Außerdem wird das Initiativrecht des Personalrats erweitert, indem künftig auch Initiativanträge in Personalangelegenheiten gestellt werden können. Der Dienstvereinbarungen sind zukünftig zu allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten zulässig. 
Zu den allgemeinen Aufgaben gehört nunmehr endlich auch die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Teilnahme des Personalrats an Auswahlgesprächen und Beurteilungsgesprächen:
Künftig dürfen Personalräte an Auswahlgesprächen der Dienststelle im Rahmen von Auswahlverfahren teilnehmen. Das gilt auch für Beurteilungsgespräche, wenn ein Beschäftigter die Teilnahme eines Personalrats wünscht.

Umfangreiches Informationsrecht:
Der Personalrat ist zur Durchführung seiner Aufgaben frühzeitig, umfassend und anhand der einschlägigen Unterlagen zu unterrichten. 
Dies gilt insbesondere bei Folgen für Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation und Qualifikationsanforderungen sowie bei Personalplanungen.

Fristen festgelegt:
Beantragt der Personalrat eine Maßnahme, die seiner Mitbestimmung unterliegt, so hat der Leiter der Dienststelle dem Personalrat innerhalb von drei Monaten seine Entscheidung dazu mitzuteilen.

Erweiterung der Tagesordnung bei Sitzungen:
Die Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung des Personalrats ist nun ausdrücklich möglich, wenn alle Personalratsmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen wurden, der Personalrat beschlussfähig ist und die anwesenden Personal-ratsmitglieder die Erweiterung einstimmig beschließen.

Anhörungsrecht der ARGE HPR:
Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte bekommt ein verbindliches Anhörungsrecht vor Entscheidungen der Landesregierung, die für die Beschäftigten des Landes in den Geschäftsbereichen der obersten Dienstbehörden unmittelbar verbindliche Regelungen enthalten, oder vor Entscheidungen oberster Landesbehörden, die auch die Beschäftigten in den Geschäftsbereichen anderer oberster Dienstbehörden betreffen."

 Quelle: tbb, URL: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/starkes-thueringer-personalvertretungsgesetz-novelliert/

Freitag, 24. Mai 2019

Junge Demokraten rufen zur Stimmabgabe bei der Europawahl auf...

Junge Demokraten rufen zur Stimmabgabe bei der Europawahl auf...
https://twitter.com/BdzovB/status/1131839300004438017?s=09


Diesem Aufruf schließen wir uns an:
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft OV Bremen 

 

BDZ wirkt! BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Bezirksverband (BDZ BV Hannover)

BDZ wirkt! 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Bezirksverband  (BDZ BV Hannover)

BDZ - wirkt! 
BDZ - die tun was! 
BDZ - Erfolg kann man wählen...




BDZ: Personalversammlung am BWZ DO Leipzig, GZD D.IX


BDZ: Personalversammlung am BWZ DO Leipzig, GZD D.IX



In Anwesenheit von GZD-Präsidentin Colette Hercher und dem stv. BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel fand die Personalversammlung am BWZ DO Leipzig, GZD D.IX statt:

"Am Nachmittag des 20.05.2019 fand am Dienstort Leipzig des BWZ / der GZD eine Personalversammlung statt. Daran nahmen neben dem örtlichen Personalrat (René Marmulla (BDZ) und Ines Liebig) auch die Präsidentin der GZD Frau Hercher sowie der Direktionspräsident des BWZ Herr Schoeneck, für den Gesamtpersonalrat der GZD dessen Vorsitzender Thomas Liebel (BDZ) und für den BDZ der Vorsitzende des Ortsverbands Leipzig Thomas Schröder teil.
Das wichtigste Thema der Personalversammlung war natürlich die vor uns liegenden Herausforderungen im Rahmen der erhöhten Einstellungszahlen - aber auch im Hinblick auf die externen Einstellungen (Fortbildungsbedarf). 

Frau Hercher und Herr Schoeneck kamen dabei direkt von der Besichtigung des neuen BWZ-Standortes in Leipzig Wiederitzsch, wo sie sich ein eigenes Bild vom Baufortschritt gemacht hatten.
Der bisherige Standort des BWZ im Leipziger Zentrum bleibt dabei zwar bestehen, aber ca. die Hälfte der Lehrenden wechseln an den neuen Standort im Leipziger Norden. 

Es zeichnet sich erfreulicherweise ab, dass der neue Standort personell gut aufgestellt starten kann, auch wenn einige Stellen zunächst nur vorübergehend besetzt werden. 
Im Laufe der Personalversammlung wurde deutlich, dass das BWZ insgesamt zusätzliches Personal benötigt. So wird angestrebt, am bisherigen Standort im Leipziger Zentrum die vakant werdenden Lehrendenstellen wieder zu besetzen. Eine Schließung des Standortes ist derzeit nicht geplant – auch weil auf absehbare Zeit alle Ressourcen in der Lehre benötigt werden, um neben der Sicherstellung der Ausbildung auch noch ein gewisses Maß an Fortbildung zu gewährleisten.
Im Gespräch wurde deutlich, dass die Tätigkeit als Lehrender in der Zollverwaltung unbedingt attraktiver gestaltet werden muss. 

Hierzu fordert der BDZ eine Stellenbündelung von A10 – A12 für hauptamtlich Lehrende. Frau Hercher versprach, diesen Vorschlag zu prüfen. 
Daneben gibt es aber weitere problembehaftete Themen im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit wie z.B. schwierige Deputatsregelungen.
Die Gesprächsatmosphäre war offen und konstruktiv. 

So konnten alle Fragen der Beschäftigten angesprochen werden."

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.2806736272701508/2806736426034826/?type=3&theater
 
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Zoll: Systematischer, gewerblicher Einfuhrschmuggel schweizer Kosmetika entdeckt

Zoll: Systematischer, gewerblicher Einfuhrschmuggel schweizer Kosmetika entdeckt

Beim Zollamt Rheinfelden-Autobahn wurde ein Geschäftsführer einer Schweizer Kosmetikfirma beim gewerblichen Schmuggel von Hautcreme entdeckt:

"Faltenfreie Haut - nicht mit Schmuggelgut

Cremetöpfchen nicht beim Zoll angemeldet

Mit 108 Pflegecremetiegeln im Gepäck wollte der Geschäftsführer einer Schweizer Kosmetikfirma am 15. Mai 2019 die deutsche Einfuhrabfertigung am Zollamt Rheinfelden-Autobahn umgehen. Leider hatte der Mann, der mit einem Pkw einreiste, nicht mit den Kontrollbeamten am Grenzübergang gerechnet.
Die Frage der Zöllner nach mitgebrachten Waren verneinte er zunächst. Die Beamten entschlossen sich aber dennoch zu einer Fahrzeugkontrolle. 
Die dann im Kofferraum in einem Paket aufgefundenen Cremetöpfchen mit einem Einzelverkaufspreis von mehr als 60 Euro wollte er offensichtlich - laut mitgeführter Unterlagen - von einer deutschen Postfiliale aus an den Vertriebspartner in Norddeutschland verschicken und sich so die fälligen 1.315 Euro Einfuhrumsatzsteuer sparen.
Wie das Abfertigungsverfahren im Fall einer gewerblichen Wareneinfuhr nach Deutschland korrekt abzulaufen hat, wusste der Mann: Zollunterlagen einer Einfuhr von Ende April 2019 hatte er ebenfalls bei sich.
Wegen Verdachts eines Verstoßes gegen deutsche und europäische Steuerbestimmungen leiteten die Beamten gegen den Mann ein Strafverfahren ein.
Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und zusätzlich des gleichen Betrags als Strafsicherheit konnte er seine Reise fortsetzen."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z55_faltenfrei_loe.html