Montag, 15. März 2021

SPON: Der 7-Tage R-Wert in Deutschland steigt deutlich über 1,0 (RKI) - die dritte Welle ist da!

SPON: Der 7-Tage R-Wert in Deutschland steigt deutlich über 1,0 (RKI) - die dritte Welle ist da!

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert den bundesweiten 7-Tage R-Wert - und dieser steigt Mitte März 2021 deutlich über 1,0 - ein deutlicher Beweis, dass die dritte Welle von  COVID-19 (SARS-CoV-2-Infektionen) an Fahrt aufnimmt.
Die seit dem 27.12.2020 stattfindenden Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen sind ein deutlicher Hoffnungsschimmer in Deutschland und der EU.
Anfang März 2021 sind bereits drei Impfstoffe von der EMA und der Europäischen Kommission zugelassen worden und am 11.3.2021 folgt die Entscheidung über den vierten Impfstoff (Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson).
Obwohl der Impfstart aufgrund geringer verfügbarer Impfstoffe langsam begann, schreitet die Impfgeschwindigkeit seit Mitte Februar 2021 deutlich voran.
In Bremen und Bremerhaven sind bereits 8,7 % (Bremen), bzw. 8,6 % (Bremerhaven) der Gesamtbevölkerung (mit mindestens einer Dosis) geimpft und bundesweit sind 8,5 % der Gesamtbevölkerung geimpft (butenunbinnen.de, Stand: 15.3.2021).
SPON.de stellt die stark ansteigende Impfstoffmenge bis Ende März 2021 dar.
butenunbinnen.de berichtet ebenfalls, dass bei günstigem Impfverlauf in Bremen die Impfquote (sog. Herdenimmunität) gegen COVID-19 im Juli 2021 erreicht sein könnte.

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Quelle & Copyright: SPON.de (Datenquelle: RKI)

BDZ im BPR bei der GZD: E-Commerce sorgt für erhebliche Umwälzungen im Postverkehr ab 1.7.2021

BDZ im BPR bei der GZD: E-Commerce sorgt für erhebliche Umwälzungen im Postverkehr ab 1.7.2021

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der März 2021-Sitzung folgende Themen besprochen:

"E-Commerce

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpakt der EU, der ab dem 1. Juli 2021 in Kraft tritt, muss künftig für alle Warensendungen im Postverkehr die Umsatzsteuer unabhängig vom Warenwert erhoben werden und daher eine Zollanmeldung abgegeben werden.
Dies wird zu einer
deutlichen Zunahme im Bereich der Postverzollungen führen.
Eine
Verschiebung des Inkrafttetens hat die Kommission abgelehnt.
Das für
die Abwicklung der zusätzlichen Zollanmeldungen vorgesehene IT-Programm „ATLAS-Impost“ wird erst ab Januar 2022 zur Verfügung stehen.
Die Generalzolldirektion
hat dem BPR ein Konzept inklusive eines Übergangskonzepts für die Bearbeitung des E-Commerce zur Zustimmung vorgelegt.
Das Über
gangskonzept regelt Vereinfachungen, wie z.B. Verzollung über Listen, für die Zeit vom 01.07.2021 bis zum Start von ATLAS-Impost. Dabei geht das Konzept von zahlreichen Annahmen und Schätzungen aus, da momentan nicht absehbar ist, ob die Zahl der privaten Zollanmelder deutlich steigen wird. Auch die Zahl der zusätzlichen Anmeldungen kann nur geschätzt werden, da der Versender/Verkäufer die Möglichkeit hat, die Mehrwertsteuer vorab zu entrichten. Fest steht aber bereits jetzt, dass der Mehrwertsteuer-Digitalpakt deutliche Mehrarbeit bei den Eingangszollstellen und ggf. auch bei den Binnenzollämtern nach sich ziehen wird.
Der Erfüllungsaufwand
wird mit mehr als 1.000 AK bis zum Jahr 2025 angegeben.
Trotz seiner
Schwächen hat das Gremium dem Konzept zugestimmt.
Ohne Kon
zept, insbesondere das Übergangskonzept, würde die Mehrarbeit noch höher ausfallen, da dann jede Postsendung einzeln angemeldet werden müsste.
Die BDZ Fraktion im BPR erwartet
von der GZD, dass sie sich gegenüber dem Bundesfinanzministerium vehement für die Zuführung des benötigten Personals einsetzt und den Abfertigungsbereich im Rahmen der Nachwuchskräfteverteilung deutlich stärkt, da dieser bereits durch den Brexit sehr stark belastet ist.
Ferner müssen die ent
sprechenden Komponenten von ATLAS termingerecht eingeführt und ein Schulungskonzept entwickelt werden.
Sofern nötig ist das Kon
zept an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 3/2021, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210311_BPR.pdf


 

Sonntag, 14. März 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 61,5 am 13.3.2021, Bremerhaven steigt auf 106,5 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen!

Corona-Inzidenz in Bremen: 61,5 am 13.3.2021, Bremerhaven steigt auf 106,5 -
Impfungen sind wichtiger als Öffnungen!

butenunbinnen.de berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 61,5 am 13.3.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven steigt auf 106,5.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, stagnieren nun die Zahlen oder steigen manchmal wieder (in Bremerhaven zeitweise sogar stark)!
Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 11.3.2021 wurden 8,5 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Stadt) 8,5 Prozent (in Bremerhaven: 8,4 %). Aber bei der Impfgeschwindigkeit ist noch Luft nach oben. Die Impfgeschwindigkeit muss erhöht werden. Am 11. März 2021 wurde von der Europäischen Kommission und der EMA die EU-Zulassung des vierten Impfstoffs erteilt (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich). Spätestens ab Anfang April 2021 sollen Hausärzte und Betriebsärzte in das Impfgeschehen eingebunden werden.
Seit 3.3.2021 wurden neue Zielwerte vereinbart (50/100 in einer 5-Punkte-Öffnungsstrategie mit Notbremse). Bremen öffnet seit 8.3.2021 vorsichtig Gartenzentren und den Buchhandel, den Einzelhandel mit dem sog. Terminshopping und Kultureinrichtungen nach vorheriger Buchung mit strengem Hygienekonzept.
Bundesweit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert auf 79,0.
Die dritte Welle ist da, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117) mit mehr als 46 %.
Seit 1.3.2021 wurden Grundschulen und KiTa-Einrichtung wieder in voller Besetzung geöffnet. Auch die Frisöre machten zur großen Erleichterung der Bevölkerung wieder auf, auch wenn es schwierig ist, Termine zu vereinbaren.
Hoffnung macht insgesamt die anlaufende Impfkampagne des Bremer KiTa-Personals:
seit 26.2.2021 wird geimpft (600 Personen) und insgesamt 9.000 Impfcodes wurden vergeben - in 14 Tagen soll das Bremer KiTa-Personal durchgeimpft sein...
Bereits nach der ersten Woche sind mehr als 3.000 KiTa-Mitarbeiter geimpft worden...

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

Freitag, 12. März 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 57,6 am 11.3.2021, Bremerhaven sinkt auf 81,0 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen!

Corona-Inzidenz in Bremen: 57,6 am 11.3.2021, Bremerhaven sinkt auf 81,0 -
Impfungen sind wichtiger als Öffnungen!

butenunbinnen.de berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 57,6 am 11.3.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 81,0.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, stagnieren nun die Zahlen oder steigen manchmal wieder (in Bremerhaven zeitweise sogar stark)!
Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 11.3.2021 wurden 6,9 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Stadt) 7,9 Prozent (in Bremerhaven: 7,7 %). Aber bei der Impfgeschwindigkeit ist noch Luft nach oben. Die Impfgeschwindigkeit muss erhöht werden. Am 11. März 2021 wurde von der Europäischen Kommission und der EMA die EU-Zulassung des vierten Impfstoffs erteilt (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich). Spätestens ab Anfang April 2021 sollen Hausärzte und Betriebsärzte in das Impfgeschehen eingebunden werden.
Seit 3.3.2021 wurden neue Zielwerte vereinbart (50/100 in einer 5-Punkte-Öffnungsstrategie mit Notbremse). Bremen öffnet seit 8.3.2021 vorsichtig Gartenzentren und den Buchhandel, den Einzelhandel mit dem sog. Terminshopping und Kultureinrichtungen nach vorheriger Buchung mit strengem Hygienekonzept.
Bundesweit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert auf 69,0.
Die dritte Welle ist da, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117) mit mehr als 46 %.
Seit 1.3.2021 wurden Grundschulen und KiTa-Einrichtung wieder in voller Besetzung geöffnet. Auch die Frisöre machten zur großen Erleichterung der Bevölkerung wieder auf, auch wenn es schwierig ist, Termine zu vereinbaren.
Hoffnung macht insgesamt die anlaufende Impfkampagne des Bremer KiTa-Personals:
seit 26.2.2021 wird geimpft (600 Personen) und insgesamt 9.000 Impfcodes wurden vergeben - in 14 Tagen soll das Bremer KiTa-Personal durchgeimpft sein...
Bereits nach der ersten Woche sind mehr als 3.000 KiTa-Mitarbeiter geimpft worden...

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

BDZ im BPR bei der GZD: Corona-Impfungen von Zöllnerinnen und Zöllnern stehen bevor

BDZ im BPR bei der GZD: Corona-Impfungen von Zöllnerinnen und Zöllnern stehen bevor

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der März 2021-Sitzung folgende Themen besprochen:

"Impfungen von Zöllnerinnen und Zöllnern

Nach der Coronaimpfverordnung (CoronaImpfV) können auch Beschäftigte des Zolls in die Impfkategorie II (hohe Priorität) und in die Impfkategorie III (erhöhte Priorität) aufgenommen werden. Das Bundesfinanzministerium hat dem Zoll dafür Impfstoff für rund 19.500 Impfungen zugewiesen. Da das BMF nicht genügend Impfstoff für alle Zöllnerinnen und Zöllner bereitstellt, musste eine Priorisierung erfolgen. Hierfür hatte die Generalzolldirektion einen entsprechenden Verfügungsentwurf vorgelegt.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 der Coro
naImpfV haben Polizei und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind [...] mit hoher Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung. Hierzu gehören die Kolleginnen und Kollegen der Sachgebiete C und E sowie des Zollfahndungsdienstes im Ermittlungsbereich, die Spezialeinheiten und andere besonders sensible Bereiche.
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 CoronaImpfV
haben „Personen die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanten Positionen in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll [...] tätig sind mit erhöhter Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung.
In diese Grup
pe gehören die Kolleginnen und Kollegen aus der Warenabfertigung, den Sachgebieten D und G, sofern sie Außendienst verrichten, die Arbeitsbereiche IT und alle weiteren Kolleginnen und Kollegen, die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind und regelmäßig Kontakte nach innen oder außen haben.
Durch
Verhandlungen mit der GZD ist es gelungen, die Beschäftigten des Sachgebietes D mit in diesen Kreis aufzunehmen.
Ferner konnten wir
eine Öffnungsklausel durchsetzen, wonach weitere, nicht namentlich genannte Bereiche, mit in diese Kategorie aufgenommen werden können.
Hierzu gehören Botendienste,
Poststellen, Kraftfahrer, ggf. Stäbe und Ausbildungsleitungen. Entscheidend ist immer die Häufigkeit der Kontakte und der möglichen Infektionsschutzmaßnahmen.
Ferner
haben wir erreicht, dass die Priorisierungsquote für das Sachgebiet E auf 85 Prozent angehoben wurde. Damit konnten wir die wesentlichen Änderungswünsche der Personalräte der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter durchsetzen.
Nun muss auf örtlicher Ebene die
konkrete, namentliche Impfreihenfolge festgelegt werden. Dies erfolgt durch die Leitung unter Abstimmung mit den Personalräten vor Ort, da diese in diesem Punkt ein Mitbestimmungsrecht haben.
Für die Aufstellung der Reihenfolge
hat die Ortsebene einen sehr großen Spielraum, was die Möglichkeit für schlaue, örtliche Lösungen eröffnet. Die Impfungen sollen dann voraussichtlich Ende des ersten/Anfang des zweiten Quartals erfolgen. Nach dem derzeitigen Stand sollen die Impfungen von der Bundeswehr vorgenommen werden.
Es ist zutreffend, dass zurzeit
nicht alle Zöllnerinnen und Zöllner dienstlich geimpft werden können. Es werden aktuell gerne Vergleiche mit der Bundespolizei gezogen, bei der alle Beschäftigten geimpft werden. Aber wenn man vergleicht, muss man auch richtig vergleichen. Bei der Zollverwaltung verrichten sehr viele Beschäftigte ihre Tätigkeit im so genannten Home-Office bzw. im Mobilen Arbeiten, um die Beschäftigten vor einer Infektion zu schützen. Bei der Bundespolizei existiert diese Möglichkeit nicht. Vielleicht ist das der Grund, warum es bei der Bundespolizei mehr Corona-Fälle gibt als beim Zoll.
Wir haben der Verfügung zu
gestimmt, da die Priorisierung nachvollziehbar ist und damit die Grundlage geschaffen ist, mit den Impfungen zu beginnen. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung allen Kolleginnen und Kollegen in der Zollverwaltung ein Impfangebot unterbreitet, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht.
Hierzu hat
der BDZ-Bundesvorsitzende, Dieter Dewes, bereits Gespräche mit der Leitung der GZD geführt und sie aufgefordert, sich im BMF dafür einzusetzen.
"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 3/2021, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210311_BPR.pdf


 

BDZ-TarifKOMPAKT 10/2021: Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung

BDZ-TarifKOMPAKT 10/2021: Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung

Das BDZ-TarifKOMPAKT 10/2021 berichtet über folgendes Thema:

"Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung

Wie dem BDZ mitgeteilt wurde findet am 9. März 2021 für den Bereich der Generalzolldirektion eine Dienstbesprechung zum Thema „Förderung von Tarifbeschäftigten“ statt. Teilnehmen werden unter anderem die Abteilungen der Generalzolldirektion „Personal“ und „Organisation“, die Sachgebietsleitungen A der Hauptzollämter und 100 der Zollfahndungsämter.
Die Generalzolldirektion weist
mit Unterstützung der Tarifgruppen der Personalvertretungen bereits im Vorfeld der Veranstaltung ausdrücklich darauf hin, dass das Thema „Förderung von Tarifbeschäftigten“ in der Zollverwaltung ein wichtiges Anliegen ist. Es soll von den bestehenden Förderungsmöglichkeiten verstärkt Gebrauch gemacht werden. Hierzu dient unter anderem die vorgenannte Dienstbesprechung, die sich insbesondere mit der Ausschreibung von Arbeitsplätzen und der Übertragung höherwertiger Aufgaben auf dem bestehenden Arbeitsplatz unter Absehen von einer Stellenausschreibung befasst. Für den BDZ ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Forderung des BDZ nach einer kontinuierlichen Personalentwicklung im Tarifbereich wird damit Rechnung getragen. Die BDZ-geführten Personalräte (Bezirkspersonalrat und Gesamtpersonalrat) werden an der Dienstbesprechung teilnehmen.
Wir werden zu den Er
gebnissen der Dienstbesprechung zur gegebener Zeit erneut berichten.
Der BDZ! Auch für den Tarifbereich
der richtige Partner in der Bundesfinanzverwaltung!
"

Quelle: BDZ-TarifKOMPAKT 10/2021, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210225_Tarif.pdf


 

Donnerstag, 11. März 2021

dbb jugend zur #EKR20: Foulspiel der VDK!

dbb jugend zur #EKR20: Foulspiel der VDK!

"Ihr wollt wissen warum?

Die Tarifpartner dbb, ver.di, Bund und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) haben Ende Oktober 2020 mit dem Potsdamer Tarifabschluss bewiesen, dass sie auch in schwieriger Lage zu konstruktiver Tarifpolitik in der Lage sind.
Ein wichtiges Zeichen in Zeiten der Krise. Und jetzt hat die die VKA ohne Not entschieden, diesen Konsens zu verlassen. Sie verkündet nun lapidar, die Auszahlung der Entgelterhöhung im April nicht fristgemäß umsetzen zu wollen. Und wollt Ihr wissen warum?
Weil das Thema Jobrad bei den Redaktionsverhandlungen noch offen ist.

Das ist einfach nur eine Frechheit, ausgetragen auf dem Rücken der Beschäftigten.

 Zum Flugblatt geht es hier: https://www.dbb.de/.../2021/210304_flugblatt_26_ekr_2020.pdf

#respektlos #tarifverhandlungen #tarifrunde #redaktionsverhandlungen #öffentlicherdienst #wertschätzung #tvöd #systemrelevanz #wearerelevant #dbbjugend #gewerkschaft"


 

Quelle: dbb jugend-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/dbbjugend/photos/a.141521309221359/5477517582288345/ 

SPON: Impffortschritt in Deutschland - bis Ende März 2021 starker Impfstoffzuwachs vorhergesagt

SPON: Impffortschritt in Deutschland - bis Ende März 2021 starker Impfstoffzuwachs vorhergesagt

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert den Impfstart und die derzeitige Situation beim Impfen gegen COVID-19 (SARS-CoV-2).
Die seit dem 27.12.2020 stattfindenden Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen sind ein deutlicher Hoffnungsschimmer in Deutschland und der EU.
Anfang März 2021 sind bereits drei Impfstoffe von der EMA und der Europäischen Kommission zugelassen worden und am 11.3.2021 folgt die Entscheidung über den vierten Impfstoff (Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson).
Obwohl der Impfstart aufgrund geringer verfügbarer Impfstoffe langsam begann, schreitet die Impfgeschwindigkeit seit Mitte Februar 2021 deutlich voran.
In Bremen und Bremerhaven sind bereits 7,3 % der Gesamtbevölkerung (mit mindestens einer Dosis) geimpft und bundesweit sind 6,4 % der Gesamtbevölkerung geimpft (butenunbinnen.de, Stand: 9.3.2021).
SPON.de stellt die stark ansteigende Impfstoffmenge bis Ende März 2021 dar.
butenunbinnen.de berichtet ebenfalls, dass bei günstigem Impfverlauf in Bremen die Impfquote (sog. Herdenimmunität) gegen COVID-19 im Juli 2021 erreicht sein könnte.

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 















Quelle & Copyright der Abbildung: www.spon.de (Daten des RKI)



SPON: Impfstofflieferungen in Deutschland - Entspannung ab dem 2. Quartal 2021 starker Impfstoffzuwachs vorhergesagt

SPON: Impfstofflieferungen in Deutschland - Entspannung ab dem 2. Quartal 2021 starker Impfstoffzuwachs vorhergesagt

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert den Impfstart und die derzeitige Situation beim Impfen gegen COVID-19 (SARS-CoV-2).
Die seit dem 27.12.2020 stattfindenden Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen sind ein deutlicher Hoffnungsschimmer in Deutschland und der EU.
Anfang März 2021 sind bereits drei Impfstoffe von der EMA und der Europäischen Kommission zugelassen worden und am 11.3.2021 folgt die Entscheidung über den vierten Impfstoff (Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson).
Obwohl der Impfstart aufgrund geringer verfügbarer Impfstoffe langsam begann, schreitet die Impfgeschwindigkeit seit Mitte Februar 2021 deutlich voran.
In Bremen und Bremerhaven sind bereits 7,3 % der Gesamtbevölkerung (mit mindestens einer Dosis) geimpft und bundesweit sind 6,4 % der Gesamtbevölkerung geimpft (butenunbinnen.de, Stand: 9.3.2021).
SPON.de stellt die stark ansteigende Impfstoffmenge ab dem 2. Quartal 2021 bis Ende 2021 dar. Die Impfstoffe kommen - jetzt muss die Impfung organisert werden und erfolgen.
butenunbinnen.de berichtet ebenfalls, dass bei günstigem Impfverlauf in Bremen die Impfquote (sog. Herdenimmunität) gegen COVID-19 im Juli 2021 erreicht sein könnte.

(Text: Dr. Carsten Weerth)


Quelle & Copyright der Abbildung: www.spon.de (Daten des BMG)


Mittwoch, 10. März 2021

SPON: Bremen impft! Im Vergleich der Bundesländer liegt Bremen vorne - 86 Prozent der Impfdosen geimpft!

SPON: Bremen impft! Im Vergleich der Bundesländer liegt Bremen vorne - 86 Prozent der Impfdosen geimpft!

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert den Impfstart und die derzeitige Situation beim Impfen gegen COVID-19 (SARS-CoV-2).
Bremen ist bei der Impfung bundesweit führend und verimpft 86 % der vorhandenen Impfstoffe.
Die seit dem 27.12.2020 stattfindenden Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen sind da ein deutlicher Hoffnungsschimmer in Deutschland und der EU.
Anfang März 2021 sind bereits drei Impfstoffe von der EMA und der Europäischen Kommission zugelassen worden und am 11.3.2021 folgt die Entscheidung über den vierten Impfstoff (Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson).
Obwohl der Impfstart aufgrund geringer verfügbarer Impfstoffe langsam begann, schreitet die Impfgeschwindigkeit seit Mitte Februar 2021 deutlich voran.
In Bremen und Bremerhaven sind bereits 7,3 % der Gesamtbevölkerung (mit mindestens einer Dosis) geimpft und bundesweit sind 6,4 % der Gesamtbevölkerung geimpft (butenunbinnen.de, Stand: 9.3.2021).
butenunbinnen.de berichtet ebenfalls, dass bei günstigem Impfverlauf in Bremen die Impfquote (sog. Herdenimmunität) gegen COVID-19 im Juli 2021 erreicht sein könnte.

(Text: Dr. Carsten Weerth)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

















Quelle & Copyright der Abbildung: www.spon.de (Daten des RKI)

SPON: Impfgeschwindigkeit in Deutschland - bis Ende März 2021 Zuwachs der Impfgeschwindigkeit vorhergesagt

SPON: Impfgeschwindigkeit in Deutschland - bis Ende März 2021 Zuwachse der Impfgeschwindigkeit vorhergesagt

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert den Impfstart und die derzeitige Situation beim Impfen gegen COVID-19 (SARS-CoV-2).
Die seit dem 27.12.2020 stattfindenden Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen sind ein deutlicher Hoffnungsschimmer in Deutschland und der EU.
Anfang März 2021 sind bereits drei Impfstoffe von der EMA und der Europäischen Kommission zugelassen worden und am 11.3.2021 folgt die Entscheidung über den vierten Impfstoff (Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson).
Obwohl der Impfstart aufgrund geringer verfügbarer Impfstoffe langsam begann, schreitet die Impfgeschwindigkeit seit Mitte Februar 2021 deutlich voran.
In Bremen und Bremerhaven sind bereits 7,3 % der Gesamtbevölkerung (mit mindestens einer Dosis) geimpft und bundesweit sind 6,4 % der Gesamtbevölkerung geimpft (butenunbinnen.de, Stand: 9.3.2021).
SPON.de stellt die ansteigende Impfgeschwindigkeit bis Ende März 2021 dar.
butenunbinnen.de berichtet ebenfalls, dass bei günstigem Impfverlauf in Bremen die Impfquote (sog. Herdenimmunität) gegen COVID-19 im Juli 2021 erreicht sein könnte.

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 









Quelle & Copyright der Abbildung: www.spon.de (Daten des RKI)

Dienstag, 9. März 2021

t@cker-focus 3/2021: Ausbildung beim Zoll in der Corona-Pandemie (dbb jugend bayern)

t@cker-focus 3/2021: Ausbildung beim Zoll in der Corona-Pandemie (dbb jugend bayern)

"Ausbildung in Zeiten von Corona

Neue Wege beschreiten

„Wir sollen jetzt heimgehen und sind ab sofort vom Dienst freigestellt.“ Die Ausbildungsbeamten Florian Drobilitsch und Julia Tkocz staunten Mitte März 2020 nicht schlecht über diese Aussage ihrer Anwärterinnen und Anwärter. Noch bevor der Lockdown in Kraft trat, wurden die praktische Ausbildung beim Hauptzollamt München eingestellt und die Anwärterinnen und Anwärter nach Hause geschickt. Dass sich die Ausbildung während der Corona-Krise noch schwierig gestalten würde, ahnten die beiden Beamten des Zollamts Garching-Hochbrück zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

„Aufgrund des Lockdowns und einer vorübergehenden Bereitschaftsphase waren wir am Zollamt alle mit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ausgefüllt und zunächst beinahe froh, dass das Thema ‚Ausbildung‘ erst einmal auf Eis lag“, so Florian Drobilitsch, der seit Jahren die Ausbildung am Binnenzollamt leitet.

„Aufgrund der steigenden Anwärterzahlen kann sich die digitale Ausbildung auch nach Corona etablieren“, sagt Zollamtmann Florian Drobilitsch.

Schnell kristallisierte sich aber heraus, dass die Probleme erst ihren Anfang nahmen. Nach Ostern kam die Anweisung, die Anwärterinnen und Anwärter aus der Ferne zu betreuen. Konkret bedeutete dies, dass diejenigen, die dem Zollamt Garching-Hochbrück zugeteilt worden waren, Übungen aus der Praxis inklusive Lösungen zugesandt bekamen. Die beiden Ausbildungsbeamten sahen sich zunächst vor einem großen Berg Arbeit. „Wir haben in einer Woche rund 40 Übungen aus allen Bereichen der Zollabfertigung gebastelt und die Lösungen dazu erstellt. Um einen möglichst hohen Praxisbezug herzustellen, haben wir Screenshots aus ATLAS gefertigt, Unterlagen zur Zollanmeldung zusammengestellt und Fotos für einen Beschaubefund gemacht – alles natürlich unter Wahrung von Steuergeheimnis und Datenschutz“, blickt Julia Tkocz zurück.
Damit war die Arbeit aber noch nicht getan. Von Mitte April bis Ende November 2020 wurden die dem Zollamt zugeteilten Anwärterinnen und Anwärter täglich mit Übungen versorgt, die dann auch korrigiert wurden. „Wir wollten die jungen Kolleginnen und Kollegen nicht einfach mit einer Musterlösung alleine lassen, sondern ihnen auch Rückmeldung zu ihren Lösungen geben; das war uns besonders wichtig, um sie auch mit Tipps für anstehende Prüfungen unterstützen zu können“, resümiert Julia Tkocz. Das war sehr anstrengend, aber die positive Resonanz sei den Aufwand wert gewesen. „Wir bilden unsere künftigen Kolleginnen und Kollegen aus, da wollen wir unser Zollamt von seiner besten Seite zeigen und den Anwärterinnen und Anwärtern möglichst viel Input mitgeben.“

Zolloberinspektorin Julia Tkocz möchte den zukünftigen Kolleginnen und Kollegen auch digital möglichst viel Input mitgeben.

Lange hat man beim Münchner Zollamt überlegt, wie man die Ausbildung trotz Corona wieder mehr an die Praxis heranbringen kann. Eine Idee kam dann von der Zollamtsleiterin, Brita Krug, Anfang Dezember 2020: Eine Ausbildung im Hybrid-Format.
Um das Infektionsrisiko für beide Seiten gering zu halten, wurden den Nachwuchskräften internetfähige Notebooks, die das Zollamt sonst für den mobilen Abfertigungsdienst einsetzt – der aber wegen der derzeitigen Pandemie nur sehr eingeschränkt stattfindet – zur Verfügung gestellt.
So konnte zumindest an einzelnen Tagen eine „Live-Ausbildung“ im Homeoffice erfolgen.
„Der ausbildende Beamte spiegelt über Skype seinen Bildschirm. So können die Anwärterinnen und Anwärter an allen Schritten der Abfertigung teilnehmen.
Über das Headset erfolgt die zugehörige Erklärung. In dem Punkt unterscheidet sich diese Form der Ausbildung gar nicht so stark von der bisherigen“, erklärt Julia Tkocz.
An zwei Tagen pro Woche dürfen die jungen Kolleginnen und Kollegen zum Zollamt kommen. Sie werden separat von den Stammbediensteten betreut. Diese Präsenztage dienen dem aktiven Arbeiten mit der abzufertigenden Ware. Die Nachwuchskräfte können hier beim Beschauen am Amtsplatz des Zollamts dabei sein und sich so aktiv in das Abfertigungsgeschehen einbringen. „Wir gehen mit dieser Form der Ausbildung einen komplett neuen Weg. Aufgrund der steigenden Anwärterzahlen kann sich die digitale Ausbildung auch nach Corona etablieren“, blickt Florian Drobilitsch in die Zukunft.

Text: deutsche beamtenbund jugend bayern

Ausbildung bei der Bundeszollverwaltung

Die Bundeszollverwaltung stattet ihre Anwärterinnen und Anwärter seit Beginn der 2000er mit dienstlichen Notebooks aus. 2008 wurde mit Einführung der elektronischen Vorschriftensammlung (eVSF) Pionierarbeit hinsichtlich der Digitalisierung der Ausbildung geleistet: die papiermäßigen Vorschriften verschwanden vollständig aus der Ausbildung und sämtliche Klausuren wurden ausschließlich mit dem Notebook als Hilfsmittel bestritten.
Seit dem Einstellungsjahrgang 2020 werden alle Anwärterinnen und Anwärter mit SINA-Notebooks ausgestattet, um das Arbeiten und Lernen überall zu ermöglich.

 Quelle: t@cker-focus 3/2021, S. 8


 


SPON: Bremen impft! Im Vergleich der Bundesländer liegt Bremen vorne - 7,1 Prozent der Bevölkerung geimpft!

SPON: Bremen impft! Im Vergleich der Bundesländer liegt Bremen vorne - 7,1 Prozent der Bevölkerung geimpft!

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert den Impfstart und die derzeitige Situation beim Impfen gegen COVID-19 (SARS-CoV-2).
Bremen ist bei der Impfung bundesweit führend und verimpft 86 % der vorhandenen Impfstoffe.
Die seit dem 27.12.2020 stattfindenden Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen sind da ein deutlicher Hoffnungsschimmer in Deutschland und der EU.
Anfang März 2021 sind bereits drei Impfstoffe von der EMA und der Europäischen Kommission zugelassen worden und am 11.3.2021 folgt die Entscheidung über den vierten Impfstoff (Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson).
Obwohl der Impfstart aufgrund geringer verfügbarer Impfstoffe langsam begann, schreitet die Impfgeschwindigkeit seit Mitte Februar 2021 deutlich voran.
In Bremen und Bremerhaven sind bereits 7,1 % der Gesamtbevölkerung (mit mindestens einer Dosis) geimpft und bundesweit sind 6,2 % der Gesamtbevölkerung geimpft (butenunbinnen.de, Stand: 8.3.2021).
butenunbinnen.de berichtet ebenfalls, dass bei günstigem Impfverlauf in Bremen die Impfquote (sog. Herdenimmunität) gegen COVID-19 im Juli 2021 erreicht sein könnte.

(Text: Dr. Carsten Weerth)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


















Quelle & Copyright der Abbildung: www.spon.de (Daten des RKI)


#bremengegencorona: wir.du.alle.

 #bremengegencorona: wir.du.alle.

 


 

Montag, 8. März 2021

BDZ: Änderungen zur Arbeitszeitverordnung

BDZ: Änderungen zur Arbeitszeitverordnung

Die BDZ-Bundesleitung informiert über die Änderungen zur Arbeitszeitverordnung: 

"04.03.2021 Änderungen zur Arbeitszeitverordnung

Was die arbeitszeitrechtlichen Neuerungen zu Reisezeiten und pflegebedürftigen Angehörigen für Bundesbeamt*innen bedeuten!

Die Rücknahme der Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamt*innen von derzeit 41 Stunden auf 39 Stunden ist eines der vorrangigen Ziele des dbb beamtenbund und tarifunion sowie des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft. Die derzeitige Bundesregierung hat diese Forderung stets mit dem Argument abgelehnt, dass damit die gerade erreichten Personalzuwächse wieder entwertet würden. dbb und BDZ lehnen diese Form der Kompensation für eine Rücknahme der Erhöhung Wochenarbeitszeit ab und werden diese zentrale Forderung im Zuge des anstehenden Bundestagswahlkampfes mit Nachdruck vertreten.

Gleichwohl konnten BDZ und dbb beamtenbund und tarifunion diverse arbeitszeitrechtliche Verbesserungen für Bundesbeamt*innen im Zuge der Verbändebeteiligung zur Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub erzielen – wir berichteten.

Dabei profitieren Bundesbeamt*innen bei der Anrechnung von Reisezeiten und einer Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bei der Pflege oder Betreuung von Angehörigen.

Das Bundesministerium der Finanzen gibt hierzu mit Erlass vom 2. März 2021 folgende Hinweise für den Geschäftsbereich bekannt:

Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bei Pflege von Angehörigen auch in deren Haushalt

(die Bestimmungen sind bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten)

Beamtinnen und Beamte, die einen nahen Angehörigen (zum Begriff „nahe Angehörige“ s. § 7 Absatz 3 Pflegezeitgesetz ) pflegen, können ihre Arbeitszeit ohne Auswirkung auf die Besoldung von 41 auf 40 Stunden in der Woche verkürzen. Künftig können auch Beamtinnen und Beamte von der Regelung profitieren, die außerhalb ihres eigenen Haushalts nahe Angehörige in deren Haushalt pflegen oder betreuen (z. B. Erledigung von Alltagsangelegenheiten, Begleitung bei Arztbesuchen oder Wocheneinkauf).

Hierbei müssen folgende Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Nr. 2 AZV vorliegen:

Die zu pflegende oder betreuende Person muss entweder

a) pflegebedürftig sein und die Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch eine Bescheinigung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten festgestellt worden sein oder

b) an einer durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leiden.

Bei einer Betreuung im Pflegeheim hingegen kommt keine Arbeitszeitverkürzung in Betracht.

Anrechnung von Reisezeiten

Die Aufnahme der Definitionen der Reisezeit (§ 2 Nummer 13) und der Wartezeit (§ 2 Nummer 17) in die AZV schafft für die Dienststellen auf der einen Seite und für die Beamten*innen auf der anderen Seite Klarheit über den Umfang der als Zeitguthaben anrechenbaren Stunden während einer Dienstreise. Unter Reisezeit ist die Zeit vom Verlassen der Wohnung oder der Dienststelle bis zur Ankunft an der Stelle des auswärtigen Dienstgeschäfts oder in der auswärtigen Unterkunft zu verstehen. Für die Rückreise gilt dies entsprechend. Wartezeiten ohne Dienstleistung, z. B. bei mehrtägigen Dienstreisen die Zeit vom Ende der Anreise oder der dienstlichen Tätigkeit an einem Tag bis zum Beginn der dienstlichen Tätigkeit am nächsten Tag, fallen nicht darunter. So sind beispielsweise Übernachtungen am auswärtigen Geschäftsort keine Reisezeiten.

Künftig ist bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten (ab der ersten angefangenen Stunde) zu gewähren. Dies gilt auch für Reisezeiten an Sonnabenden, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen. Ein Antrag ist nicht mehr erforderlich. Die Umsetzung der neuen Regelungen erfolgt systemseitig über PVS.

Bis zum Stichtag 28.02.2021 galt folgende Regelung: Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, die in einem Kalendermonat über 15 Stunden hinausgehen, sind auf Antrag zu einem Viertel als Freizeitausgleich zu gewähren.

Weitere Details ergeben sich aus dem Rundschreiben des BMI vom 19. Februar 2021, Az.: D5-31006/8#1.

Zeitgleiche Anwendung für Tarifbeschäftigte umgesetzt

Die verbesserte Anrechnung von Reisezeiten für Bundesbeamt*innen soll zeitgleich für Tarifbeschäftigte Anwendung finden. Dazu hatte der BDZ bereits ausführlich berichtet.

Mit den Änderungen zur Anrechnung von Reisezeiten und den Regelungen zum Personenkreis, der pflegebedürftige Angehörige betreut, konnte ein weiterer Schritt zu moderneren Arbeitszeitformen und flexibleren Arbeitszeitgestaltung erreicht werden. Dazu zählt auch das Vorhaben der flächendeckenden Einführung von Langzeitkonten. Der BDZ wird sich auch bei diesen arbeitszeitrechtlichen Reformansätzen dafür einsetzen, dass die Interessen der betroffenen Beschäftigten nicht zu kurz kommen und zu gegebener Zeit berichten."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/was-die-arbeitszeitrechtlichen-neuerungen-zu-reisezeiten-und-pflegebeduerftigen-angehoerigen-fuer-bu.html