Donnerstag, 4. Februar 2021

BDZ im BPR bei der GZD: Konzept zur Wiederaufnahme des Zolltrainings und des Eingliederungstrainings

BDZ im BPR bei der GZD: Konzept zur Wiederaufnahme des Zolltrainings und des Eingliederungstrainings

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat folgende Themen besprochen:

"Konzept zur Wiederaufnahme des Zolltrainings und des Eingliederungstrainings

Seit Frühjahr 2020 sind das Zolltraining und das Wiedereingliederungstraining aufgrund der Corona – Pandemie ausgesetzt. Um das Zoll- und Eingliederungstraining wieder aufnehmen zu können, haben sich der BDZ geführte Bezirkspersonalrat und die Generalzolldirektion auf ein entsprechendes Konzept zur Wiederaufnahme geeinigt.
Damit ist die Grundlage
geschaffen, das Zoll- und Eingliederungstraining wieder aufzunehmen, sobald es die Corona-Lage wieder zulässt.
Aus Sicht der BDZ
– Fraktion dürfen den Kolleginnen und Kollegen keine Nachteile durch das ausgefallene Zolltraining entstehen."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 1/2021, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210122_BPR.pdf


 

Mittwoch, 3. Februar 2021

BDZ im BPR bei der GZD: Weg frei für Dienstvereinbarung zur Nutzung von Skype for Business

BDZ im BPR bei der GZD: Weg frei für Dienstvereinbarung zur Nutzung von Skype for Business

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat folgende Themen besprochen:

"Weg frei für Dienstvereinbarung zur Nutzung von Skype for Business

Bereits seit geraumer Zeit wird die Software-Anwendung Skype for Business (SfB) in unserer Verwaltung genutzt. Durch die Corona-Pandemie wurde der Umfang so groß, dass der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion darauf drängte, eine entsprechende Dienstvereinbarung abzuschließen. Zur fachgerechten und zielorientierten Erfüllung der dienstlichen Aufgaben benötigt die Zollverwaltung ein modernes, digitales Kommunikationsmittel. Ausgehend davon soll den Beschäftigten der Zollverwaltung SfB als eine universelle Kommunikations- und Zusammenarbeitsplattform zur Verfügung gestellt werden. SfB ermöglicht es, unabhängig vom jeweiligen Standort der Beschäftigten zu kommunizieren und trägt somit zu einer Verbesserung der barrierefreien Kommunikation, der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie zur Vermeidung von Dienstreisen bei. In der Januar-Sitzung des Gremiums (die über SfB abgehalten wurde), einigte man sich auf eine Vereinbarung, der demnächst vom Vorsitzenden, Christian Beisch und der Präsidentin, Frau Colette Hercher unterzeichnet werden wird und voraussichtlich im Februar 2021 in Kraft treten wird. Die Nutzung von SfB soll die bestehenden Kommunikationsmöglichkeiten ergänzen. Das direkte Gespräch wird dadurch aber nicht ersetzt. Die Nutzung von SfB außerhalb von geplanten Besprechungen ist freiwillig, ebenso die Freigabe einer Kamera (sofern vorhanden) oder die Einstellung eines Profilbildes. Die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten ist untersagt.
Die Entscheidung ob und wann die
Software gestartet wird, trifft der Beschäftigte selbst.
Die Statusan
zeige hat einen rein informellen Charakter. Rückschlüsse auf das individuelle Arbeitsverhalten und die Anwesenheit der Beschäftigten sind unzulässig.
Die BDZ-Fraktion begrüßt, dass
nun ein verbindlicher Rahmen für die Nutzung von SfB geschaffen worden ist."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 1/2021, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210122_BPR.pdf 


 



dbb jugend: Zusammenhalt - zum Sturm auf das US-Capitol

dbb jugend: Zusammenhalt - zum Sturm auf das US-Capitol

"Gewisse Tendenzen sind auch in Deutschland vorhanden

Eine große Menschenmenge stürmte am 6. Januar 2021 gewaltsam das United States Capitol in Washington. Im August 2020 durchbrachen Demonstranten Absperrungen am Reichstag und hissten Reichsflaggen. Auch wenn beide Ereignisse nicht vergleichbar sind, so zeigen sie eine gewisse Tendenz. Antidemokratischen Parolen und entsprechendes Gedankengut sind in Deutschland weiter verbreitet als es uns lieb ist. Sie rufen genauso dazu auf, sich endlich gegen eine angebliche Diktatur und Unterdrückung zu wehren. Nicht wenige darunter werden die Vorgänge in den Vereinigten Staaten gutheißen, wenn nicht sogar bewundern.
Dem müssen wir entschlossen und geschlossen entgegenwirken, damit sie nicht noch radikaler und gewalttätiger werden. 
In unserer Gesellschaft ist kein Millimeter Platz für Antidemokratie, Rassismus und Verschwörungstheorien. Nicht heute und auch nicht in der Zukunft!!!"


 

Quelle: dbb jugend facebook-Seite, URL:
https://de-de.facebook.com/dbbjugend/photos/a.141521309221359/5273044839402288



BDZ im HPR beim BMF: Bestimmung der zulageberechtigenden Aufgaben der Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen (KraftSt-Kontaktstellen)

BDZ im HPR beim BMF:
Bestimmung der zulageberechtigenden Aufgaben der Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen (KraftSt-Kontaktstellen)

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der Januar 2021-Sitzung besprochen:

"Bestimmung der zulageberechtigenden Aufgaben der Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen (KraftSt-Kontaktstellen)

Auf Betreiben des BDZ-geführten HPR wurde dem BMF eine Eingabe zu den zulageberechtigenden Aufgaben der bei den Hauptzollämtern verorteten Dienstposten (Dp) der KraftSt-Kontaktstellen zugeleitet. Nach eingehender Prüfung beabsichtigt in der Folge das BMF, diese Aufgaben in einem klarstellenden Erlass als Ergänzung zur Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Stellenzulage nach Nr. 15 Abs. 1 Nr. 3 b) der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B (VV - BMF - BereichsZul) zu definieren. Bei der Aufgabenwahrnehmung der Kraftfahrzeugsteuer als Massensteuer, die im Querschnitt alle Bevölkerungsschichten betrifft, treten für die Beschäftigten häufig Gefährdungslagen in allen Formen auf und zwar Ausfälligkeiten verbaler oder körperlicher Art, z.B. durch das immer häufiger auftretende Phänomen der Reichsbürger.
Folgende Aufgaben der KraftSt-Kon
taktstellen sollen nach Auffassung des BMF bei wertender Betrachtung als gefährdungsrelevant im Sinne der Ziffer 2.2.3 der VV - BMF – BereichsZul gelten:
Fahrzeugvorführungen zur Klärung der anzuwendenden Besteuerungsgrundlagen (insbesondere Fahrzeugvermessungen)
Hinweis: Diese Tätigkeit
ist nach Streichung des § 18 Abs. 12 KraftStG nach Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG vom 16. Oktober 2020 (BGBl I Nr. 47, S. 2184) weggefallen.
Bezahlung von Kraftfahrzeugsteuerrückständen
Ausstellung einer Bescheinigung zur Zulassung trotz Kraftfahrzeugsteuerrückständen
Festsetzung und Vereinnahmung der Kraftfahrzeugsteuer für Ausfuhrkennzeichen
Beantragung verwendungsbezogener Steuervergünstigungen (z. B. landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge)
Beantragung personenbezogener Steuervergünstigungen (z. B. Schwerbehinderung) 
Persönliche Auskunftsersuchen verschiedenster Art, Beschwerden

Für die Prüfung der Prägung sonstiger bei den HZÄ verorteter Dienstposten sind die o. g. Aufgaben sowie ggf. die weiteren in Ziffer 4.2. i) der VV - BMF - BereichsZul genannten Aufgaben (z.B. der Geldstellen) in Kumulation zu berücksichtigen.  

Für die organisatorische und personalwirtschaftliche Umsetzung der im Erlass vorgesehenen Aufgaben sind die HZÄ zuständig.
Deren per
sonalführenden Stellen übermitteln den zuständigen Service-Center der Generalzolldirektion zeitnah die für die Festsetzung erforderlichen Informationen u. Nachweise, die über einen repräsentativen Zeitraum (mind. drei Monate) erhoben wurden. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Prägung der Dienstposten, mind. 70 % nach Ziffer 42.3.3. BBesGVwV) sowie die Festsetzung der Bereichszulage erfolgen durch die Service-Center als besoldungsfestsetzende Stellen. 

Eine Zahlungsaufnahme ist frühestens mit Wirkung vom 1. Januar 2020 (Inkrafttreten der VV - BMF - BereichsZul) möglich.In seiner Stellungnahme an das BMF hat der HPR u. a. ausgeführt, dass eine präzisere Formulierung der Aufgaben im 7. Tiret erforderlich ist, um die Abläufe praxisnah abzubilden.
„Persönliche Auskunftsersuchen verschiedenster Art, Beschwerden - auch telefonisch oder mit anderen Mitteln der Bürokommunikation -.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Kontakt mit den Fahrzeughaltern/innen nicht nur durch persönliche Auskunftsersuchen ergibt, sondern regelmäßig auch über anderweitige Kommunikationsmittel. Verbale Entgleisungen von Steuerpflichtigen gehören zwischenzeitlich leider auch hier zum täglichen Arbeitsablauf.
In einer noch ausstehenden Besprechung zu einer Evaluierung der nach Ziffer 4.2 der VV - BMF - BereichsZul zulagenberechtigten Bereiche wird der HPR gegenüber dem BMF die noch offenen Besoldungsfragen zur Gewährung der Bereichszulage offensiv vertreten.
Wir werden weiter berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 1/2021, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210114_HPR.pdf

 




Dienstag, 2. Februar 2021

BDZ TarifKOMPAKT: Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften

BDZ TarifKOMPAKT: Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften

Das BDZ-TarifKOMPAKT 8/2021 berichtet über die Unterstützung der Gesundheitsämter durch Zollbeschäftigte:

"Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Regelungen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften neu gefasst. Alle Maßnahmen sind befristet für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
Die Überarbeitung der
Maßnahmen betrifft jetzt nicht mehr nur IT-Fachkräfte, sondern auch Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Ärztinnen und Ärzte die außerhalb von Krankenhäusern des Bundes eingestellt werden sollen.
Im Wesentlichen
werden die Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 mit informationstechnischen Tätigkeiten sowie mit Tätigkeiten ingenieurmäßigen Zuschnitts umfasst.
Zur Deckung des Personal
bedarfs darf diese Neuregelung bei ortsbezogenem Bewerbermangel oder bei Vorliegen einer geringen Anzahl von Bewerbungen angewendet werden. Insbesondere kann in diesen Fällen eine Fachkräftezulage für den Zeitraum von bis zu fünf Jahren in Höhe von monatlich 1000 Euro gewährt werden.
Eine
Verlängerung für weitere fünf Jahre ist möglich.
Des Weiteren kann bei
einer Einstellung abweichend von § 16 Absatz 2 TVöD auch ohne vorherige Berufserfahrung eine Stufenzuordnung zur Stufe 2 oder 3 erfolgen.
In besonderen Fällen bis zu
einer Stufenzuordnung der Stufe 4.
Die Fachkräftezulage und die Vor
weggewährung von Stufen können sowohl arbeitsvertraglich als auch durch einseitige Zusage des Arbeitgebers gewährt werden
." 

Quelle: BDZ TarifKOMPAKT 8/2021, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210120_Tarif.pdf


 

BDZ im BPR bei der GZD: Förderung der Elektromobilität (Zoll-Fahrzeuge)

BDZ im BPR bei der GZD: Förderung der Elektromobilität (Zoll-Fahrzeuge)

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat folgende Themen besprochen:

"Förderung der Elektromobilität

Den BPR erreichen immer wieder Anfragen zur Möglichkeit privateigene Fahrzeuge mit Elektroantrieb bei den Dienststellen „aufzutanken“, sei es Autos oder Fahrräder.
Nach Auskunft der Verwaltung
sieht die Sachlage aus wie folgt:
Das ambitionierte Ziel der Zoll
verwaltung ist die Steigerung des Anteils von Kraftfahrzeugen mit alternativen und umweltschonenden Antriebstechnologien an den Neu- und Ersatzbeschaffungen auf möglichst 40 Prozent bis 2025 und auf möglichst 100 Prozent bis 2030. Darunter fallen Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die die Mindestkriterien nach § 3 EmoG erfüllen, sowie Fahrzeuge, die nachweislich zu 100 Prozent mit Biogas betrieben werden. Perspektivisch sollen die bereits vorhandenen Lademöglichkeiten deutlich erhöht werden. Demnächst erfolgt eine öffentliche Ausschreibung durch die BImA für die Planung, Lieferung, Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur auf 1.000 der bundesweit von der BImA verwalteten Liegenschaften.
Die Anzahl der darunterfallenden Zollliegenschaften wird derzeit festgelegt.
2025 sollen noch einmal
insgesamt 3.000 Liegenschaften dazukommen.
Grundsätzlich soll es möglich sein,
auch mit privateigenen Fahrzeugen vorhandene Ladestationen zu nutzen. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass diese frei sind und eine Möglichkeit besteht, die entnommene Strommenge zu bezahlen.
Ein entsprechender Versuch läuft
derzeit auf dem Gelände der Generalzolldirektion in Bonn in Verbindung mit den Bonner Stadtwerken.
Verantwortlich für die Einrichtung
von Lademöglichkeiten ist der Grundstückseigentümer. Insofern wird es erhöhten Abstimmungsbedarf bei Liegenschaften geben, die sich nicht im Bundesbesitz befinden, wie z.B. Flughäfengelände. Bei Stromentnahmen muss darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Steckdosen dafür geeignet bzw. abgesichert sind und es müssen Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die BDZ-Fraktion im BPR wird sich für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten einsetzen.
Es ist klar, dass
dies ein langwieriger Prozess sein wird, bei dem die Gegebenheiten vor Ort jeweils berücksichtigt werden müssen, aber es ist erklärter Wille der Politik, dass der Verwaltung eine Vorreiterrolle bei der Steigerung der Elektromobilität zukommt.
Wir haben darauf hingewie
sen, dass bei den Bildungszentren eine erhöhte Anzahl von Lademöglichkeiten benötigt werden wird und dass auch daran gedacht werden muss, für Elektrofahrräder, -roller u.a. bei den Dienststellen entsprechende Vorkehrungen zu treffen."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 1/2021, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210122_BPR.pdf



dbb jugend wünscht sich mehr Anreize für Ehrenamtler (Gewerkschaftsarbeit)

dbb jugend wünscht sich mehr Anreize für Ehrenamtler (Gewerkschaftsarbeit)

"Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht - freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar

Zwar wird mit dem neuen Jahr dieses Engagement finanziell besser gewürdigt.
Aber diese Änderung ist aus Sicht der dbb jugend nicht weitreichend genug, da Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nicht zu den begünstigten Organisationen gehören.
„Wenn jemand ehrenamtlich in einer Gewerkschaft mitwirkt und eine Aufwandsentschädigung erhält, muss diese in der Steuererklärung angegeben werden. Wir fordern , dass auch das gewerkschaftliche Ehrenamt in die Steuerbefreiung aufgenommen wird", betonte die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann in diesem Zusammenhang.
Auch grundsätzlich gibt es noch viel Spielraum nach oben, wenn es darum geht, Anreize zu schaffen, junge Menschen für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu motivieren.

Was würdet Ihr Euch denn da so wünschen?

zur Meldung geht‘s hier

https://www.dbb.de/.../herrmann-steuerliche-entlastungen...


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: dbb jugend facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/dbbjugend/photos/a.141521309221359/5205456872827752

dbb jugend zur Homeoffice-Verordnung in der Corona-Krise

dbb jugend zur Homeoffice-Verordnung in der Corona-Krise

Die dbb jugend Bundesvorsitzende Karoline Herrmann begrüßt die Homeoffice-Verordnung in der Corona-Krise:

"Verordnung zum Homeoffice

Herrmann: Handlungsfähigkeit sicherstellen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nach dem Beschluss von Bund und Ländern eine Verordnung für Homeoffice erlassen: Arbeitgeber müssen das Arbeiten von zuhause anbieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegenstehen.
Die dbb jugend Chefin Karoline Herrmann begrüßte die Entscheidung.

„Es kann nicht sein, dass viele Beschäftigte in den Behörden immer noch den Großteil ihrer Arbeit in Präsenz erledigen. Der Gesundheitsschutz hat Priorität.
Wo immer es möglich ist, muss Homeoffice das Gebot der Stunde sein“, sagte Herrmann am 20. Januar 2021 zu den weiteren Lockdown-Maßnahmen.

Allerdings müssten die Arbeitsgeber auch für die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten sorgen und eine entsprechende IT-Ausstattung bereithalten. „Seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 war genug Zeit, um entsprechende Maßnahmen für mehr Homeoffice zu schaffen.
Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst in der aktuellen Lage handlungsfähig bleibt und sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf den Staat verlassen können“, so Herrmann.
Die bisher oft geschaffenen Übergangslösungen seien jedoch auf Dauer nicht tragbar.
„Das digitale Arbeiten am Arbeitsplatz und von zuhause braucht angemessene Rahmenbedingungen. Noch immer sind viele Verwaltungen mit museumsreifer Hard- und Software ausgestattet. Das muss nach Ende der Pandemie strategisch angegangen werden. Dabei sollten Technik und Arbeitsabläufe behördenübergreifend kompatibel und aufeinander abgestimmt werden.“

Die Verordnung zum Homeoffice vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) tritt voraussichtlich am 27. Januar 2021 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021. Ziel der Verordnung ist es, sowohl die Kontakte in den Betrieben als auch auf den Wegen dahin zu reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken."


 

Quelle: dbb, URL:
https://www.dbb.de/td-jugend/artikel/herrmann-handlungsfaehigkeit-sicherstellen.html

Bildquelle: dbb jugend facebook-Seite, URL:
https://de-de.facebook.com/dbbjugend/photos/a.141521309221359/5276385469068225



 

Montag, 1. Februar 2021

Zoll koordinierte 59 Durchsuchungen im Rhein-Main-Gebiet und stellte eine halbe Million Euro Barmittel sicher (FKS)

Zoll koordinierte 59 Durchsuchungen im Rhein-Main-Gebiet und stellte eine halbe Million Euro Barmittel sicher (FKS)

Am 27. Januar 2021 vollzog die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südhessen vier Haftbefehle sowie 59 Durchsuchungsbeschlüsse von Wohn- und Geschäftsgebäuden im Rhein-Main-Gebiet.

"Vier Haftbefehle in millionenschwerem Kettenbetrugsverfahren

Zoll koordinierte 59 Durchsuchungen im Rhein-Main-Gebiet und stellte eine halbe Million Euro Barmittel sicher

Am 27. Januar 2021 vollzog die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südhessen vier Haftbefehle sowie 59 Durchsuchungsbeschlüsse von Wohn- und Geschäftsgebäuden im Rhein-Main-Gebiet.

Die Durchsuchungen erstreckten sich auf insgesamt 20 Einsatzorte, davon 15 im hessischen und fünf im bayerischen Landesbereich. Das Hauptaugenmerk des Einsatzes lag im Bereich zwischen Aschaffenburg, Darmstadt, Mainz und Frankfurt am Main.

Die Haftbefehle richteten sich unter anderem gegen die Hauptverantwortlichen eines Bauunternehmens sowie gegen mehrere Scheinrechnungssteller, denen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Betrug zulasten der Sozialkassen, Lohnsteuerhinterziehung oder Beihilfe hierzu, teils im zweistelligen Millionenbereich, zur Last gelegt wird.

Die durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Schweinfurt koordinierten Ermittlungen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die Ermittler der gemeinsamen Ermittlungskommission von Zoll und Polizei deckten ein stark verwobenes Kettenbetrugsgeflecht auf, in das eine Baufirma als Rechnungskäufer und verschiedene Aussteller von Scheinrechnungen verstrickt sind.

Im Raum Rhein-Main waren seit den frühen Morgenstunden mehr als 550 Einsatzkräfte im Einsatz, darunter rund 500 Zöllnerinnen und Zöllner aus 25 verschiedenen Hauptzollämtern. Tierische Unterstützung erhielten die Ermittler durch zwei erfolgreiche Spürhunde des Zolls, die gemeinsam mit ihren Hundeführern größere Bargeldsummen aufspürten.

Zahlreiche Kräfte der Polizeipräsidien Südhessen, Südosthessen und Unterfranken sowie der Steuerfahndungen Frankfurt und Wiesbaden waren zudem an dem Großeinsatz beteiligt.

Spezialeinsatzkommandos (Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll beim Zollkriminalamt, Spezialeinsatzkommando beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main) unterstützten den Vollzug der Haftbefehle.

Es wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt sowie Arreste in das Vermögen der Beschuldigten vollstreckt. Es konnten Barmittel in Höhe von rund 500.000 Euro sichergestellt werden. Die Auswertungen werden mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt prüft und ermittelt unter anderem sehr komplex gestaltete Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung, wie zum Beispiel Kettenbetrugsgeflechte.

Kettenbetrugsverfahren kennzeichnen sich durch den An- und Verkauf inhaltlich falscher Buchungsbelege, wie beispielsweise Rechnungen über Leistungen, die tatsächlich nicht erbracht wurden (sogenannte Schein- oder Abdeckrechnungen), gegen Provisionszahlungen. Ziel des An- und Verkaufs von Scheinrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufs unter Einsparung geltender Sozialabgaben und Steuern.
Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer sind meist zu einem geringeren Entgelt sozialversichert und werden zusätzlich durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt.
Dies führt zur Hinterziehung von Lohnsteuer, Sozialkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen.

Rund ein Viertel der 616 Bediensteten beim Hauptzollamt Schweinfurt ist im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig.

Der Bezirk des Hauptzollamts Schweinfurt reicht bis zur hessischen Landesgrenze und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Hauptzollämtern Darmstadt und Frankfurt am Main.

Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.

Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.

Informationen für Privatpersonen

Aktualisierte Fassung der Pressemitteilung vom 27. Januar 2021"

Quelle: GZD/Zoll.de, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2021/z93_kettenbetrug_sf.html


 

 

 

BDZ im BPR bei der GZD: Einführung einer gefütterten Warnjacke

BDZ im BPR bei der GZD:
Einführung einer gefütterten Warnjacke

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat folgende Themen besprochen:

"Einführung einer gefütterten Warnjacke

Bei Kontrollen auf der Straße ist stets eine Warnweste bzw. eine Warnjacke zu tragen.
Die Westen
sind sehr dünn und wärmen deshalb kaum. Wir wurden darauf hingewiesen, dass es sinnvoll wäre, für die kalte Jahreszeit auch gefütterte Warnjacken vorzuhalten.
Die BDZ-Fraktion unterstützt die
sen Vorschlag. Der Vorstand des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion wurde beauftragt, die Forderung nach Anschaffung von geeigneten Jacken an die Verwaltung heranzutragen. Es soll angestrebt werden, dass diese Kleidungsstücke als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gelistet werden.
Dies hätte den Vorteil, dass
alle Beschäftigten diese bei Bedarf bestellen könnten, also beispielsweise auch Beschäftigte bei Zollämtern."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 1/2021, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210122_BPR.pdf


 



BDZ und BDZ Jugend setzen sich durch: Forderung nach besseren Corona-Schutzmaßnahmen vom BMF erfüllt (Zwischenprüfungen)

BDZ und BDZ Jugend setzen sich durch: Forderung nach besseren Corona-Schutzmaßnahmen vom BMF erfüllt (Zwischenprüfungen)

BDZ und BDZ Jugend haben forderungen nach besseren Corona-Schutzmaßnahmen erhoben und sich hinsichtlich der Zwischeprüfungen durchgesetzt - das BMF hat einen entsprechenden Erlass herausgegeben:

"25.01.2021 Zwischenprüfungen

Forderung von BDZ und BDZ Jugend nach Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt

BDZ und BDZ Jugend hatten für die Durchführung der anstehenden Zwischenprüfungen im mittleren und gehobenen Zolldienst erhöhte Corona-Schutzmaßnahmen gefordert.
Aus diesem Grund hatten der BDZ – geführte Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion und die BDZ – geführte Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretung das Konzept der Direktion IX, wonach die eine Hälfte der Anwärter*innen die Klausuren disloziert an den Ausbildungshauptzollämtern und die andere Hälfte zentral an den Standorten des BWZ hätte schreiben sollen, abgelehnt.

Als Alternativen verblieben nur die Möglichkeiten, die Klausuren vollständig dezentral bei den Hauptzollämtern unter Anmietung externer Räume oder die Klausuren als so genannte Kofferklausuren zu schreiben. Dabei favorisierten BDZ und BDZ Jugend die Kofferklausuren, da diese von zuhause geschrieben werden und damit dem Infektionsschutz am besten Rechnung getragen werden kann.

Nach Gesprächen des BPR-Vorsitzenden und stellv. BDZ Bundesvorsitzenden, Christian Beisch, mit Vertretern der Verwaltung hat die Direktion IX am 22. Januar 2021 die Durchführung der Zwischenprüfung im mittleren und gehobenen Dienst als Kofferklausuren beim BMF beantragt.
Dieses hat umgehend am 22. Januar 2021 einen entsprechenden Erlass herausgegeben.
Nun ist es amtlich, BDZ und BDZ Jugend haben sich mit ihrer Forderung durchgesetzt:
Die Zwischenprüfung wird in beiden Laufbahnen als Kofferklausur geschrieben.
Aus unserer Sicht, die einzig richtige Entscheidung. Wir wünschen allen Kolleg*innen viel Erfolg!"

Quelle:  BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/forderung-von-bdz-und-bdz-jugend-nach-corona-schutzmassnahmen-erfuellt.html