Dienstag, 3. November 2020

BDZ: Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung, BDZ-Position

BDZ: Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung, BDZ-Position

"Endspurt zur Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung: BDZ positioniert sich zu Änderungsvorhaben des BMF!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Rahmen der Beteiligungen der Spitzenorganisationen dem dbb Beamtenbund und Tarifunion den überarbeiteten Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zu §70a des Bundesbesoldungsgesetzes über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung (VwV – DKL Zoll) zur Stellungnahme zugeleitet.

Wesentliche Änderungen gegenüber den vorherigen Entwürfen, mit denen das BMF den Forderungen von dbb und BDZ entsprochen hat, sind

• die Aufnahme der Beschäftigten der Binnenzollämter in den Kreis der Dienstkleidungsträger
• die rückwirkende Einführung einer Abnutzungsentschädigung
für Anwärter/innen des mittleren Zolldienstes für die Zeit der verpflichtenden Teilnahme am Dienstsport.

Abnutzungsentschädigung

Nach der Entwurfsfassung der Verwaltungsvorschrift soll die Höhe der Abnutzungsentschädigung nach § 70a Absatz 2 BBesG als monatliche Pauschale (steuerfrei nach § 3 Nummer 4 b) Einkommensteuergesetz) auf Antrag gewährt werden.
Die Abnutzungsentschädigung steht vom ersten Tag des Monats an zu, der demjenigen Monat folgt, in dem der Antrag auf Zahlung gestellt wird. Eine einmalige Rückwirkung für den Zeitraum ab dem keine Bestellung von Sportkleidung über die Zollkleiderkasse mehr möglich war, bis zur Bekanntgabe der VwV – DKL Zoll ist zulässig, damit die Zahlung der Abnutzungsentschädigung (Auszahlung erfolgt mit den Bezügen bzw. mit der Vergütung) auch für diesen Zeitraum rückwirkend erfolgen kann.

Die Abnutzungsentschädigung soll weiterhin 5,00 Euro/mtl. für die Beamten/innen sowie den Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung, die zur Teilnahme am Dienstsport verpflichtet sind, 10,00 Euro/mtl. für die hauptamtlichen Sporttrainer/innen und die hauptamtlichen Sportlehrenden betragen sowie 5,00 Euro/mtl. für die Anwärter/innen des mittleren Zolldienstes für die Zeit der verpflichtenden Teilnahme am Dienstsport (neu).

Im Entwurf der Verwaltungsvorschrift wurden für die Tarifbeschäftigten die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Aufnahme in die VwV – DKL Zoll geschaffen.
Die Verwaltungsvorschrift soll mit Wirkung vom 1. Mai 2018 in Kraft treten.

dbb und BDZ werden sich unter Einbeziehung der BDZ-Bezirksverbände sowie der Fachausschüsse kritisch mit dem vorliegenden Entwurf auseinandersetzen. Die bisherigen Forderungen, z.B. die Erhöhung der Abnutzungsentschädigung oder die Einführung eines Funktions-T-Shirts, Regelungen für die Ausstattung der Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung werden weiterhin offensiv verfolgt.

Darüber hinaus wird sich der BDZ auf gewerkschaftlicher Ebene vehement für die Einführung der Gewährung einer Abnutzungsentschädigung für das dienstlich angeordnete Tragen von privater Kleidung in Außeneinsätzen einsetzen - die Benachteiligung der Zöllner/innen gegenüber der Bundespolizei muss endlich ein Ende haben."

Bild könnte enthalten: ‎eine oder mehrere Personen und Personen, die stehen, ‎Text „‎ZOLL כ Zoll‎“‎‎

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.150130448362117/4715370955171354/?type=3&theater


 

BDZ im HPR beim BMF: Vierter Ausbildungsstandort für den mittleren Zolldienst - Erteilung des Erkundungsauftrages

BDZ im HPR beim BMF: Vierter Ausbildungsstandort für den mittleren Zolldienst - Erteilung des Erkundungsauftrages

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der Oktober-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:

"Vierter Ausbildungsstandort für den mittleren Zolldienst - Erteilung des Erkundungsauftrages

Den erhöhten Einstellungszahlen beim Zoll entsprechend wird durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun der offizielle Startschuss für das Erkundungsverfahren bei der Generalzolldirektion (GZD) für einen vierten Ausbildungsstandort zur fachtheoretischen Ausbildung von Nachwuchskräften des mittleren Zolldienstes gegeben. So ermächtigt das BMF die GZD in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein Erkundungsverfahren einzuleiten, um einen neuen Ausbildungsstandort vorzugsweise in oder im unmittelbaren Umkreis der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt zu finden. Geplant ist es, diesen neuen, vierten Ausbildungsstandort für den mittleren Dienst ab August 2022 in Betrieb zu nehmen.
Ein Eigenbau
ist daher ausgeschlossen und es soll, ähnlich wie bei dem Standort in Leipzig-Wiederitsch, auf die Anmietung und Ertüchtigung eines bestehenden Gebäudes gesetzt werden. Als Nutzungsdauer ist vorerst von 10 - 12 Jahren mit Verlängerungsoption auszugehen. Der neue Ausbildungsstandort soll räumliche Kapazitäten für ca. 350 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes sowie 54 Beschäftigte (Lehrservice, Dozenten*innen, Lehrorganisation) bereitstellen.
"

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, 10/2020, S. 5, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201020_HPR.pdf




Montag, 2. November 2020

BDZ im HPR beim BMF: Wiederholung der Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Zolldienst - Verzicht auf die mündliche Prüfung

BDZ im HPR beim BMF: Wiederholung der Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Zolldienst - Verzicht auf die mündliche Prüfung

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der Oktober-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:

"Wiederholung der Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Zolldienst - Verzicht auf die mündliche Prüfung 

Im November 2020 steht die Wiederholung/Nachholung der Abschlussprüfung des gehobenen und mittleren Zolldienstes an. Die Generalzolldirektion (GZD) plant bei diesen analog zu den Regelungen aus dem Juni zu verfahren. Das bedeutet, dass bei den Wiederholungsterminen auf die mündliche Abschlussprüfung verzichtet und die Berechnung der Rangpunktzahl ebenso durchgeführt werden soll, wie bei den zurückliegenden Laufbahnprüfungen in diesem Jahr. Hintergrund ist, dass die Gefahr einer Infektion mit SARS-Cov2 sowohl für die Nachwuchskräfte als auch für die Prüfenden vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage sehr groß ist.
Die Infektionszahlen
steigen aktuell stark an und es ist
damit zu rechnen, dass auch im November weiterhin ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, da sich die Menschen weit überwiegend in geschlossenen, geheizten und nicht optimal gelüfteten Räumen aufhalten. Hinzu kommt noch, dass erfahrungsgemäß in jener Jahreszeit verstärkt auftretende Erkältungskrankheiten symptomatisch nicht von einer SARS-Cov2-Infektion zu unterscheiden wären, solange kein entsprechendes Testergebnis vorliegt.
Das Bundesministerium der Fi
nanzen (BMF) informierte den Hauptpersonalrat in seiner letzten Sitzung (13.10.2020) darüber der GZD diese Vorgehensweise zu ermöglichen. Einzig in den Fällen, in welchen die schriftliche Abschlussprüfung bestanden, aber die Lauf-bahnprüfung insgesamt (beispielsweise durch mangelnde Leistungen im Hauptstudium oder in den berufspraktischen Studienzeiten) nicht bestanden wird, muss noch von einer mündlichen Prüfung ausgegangen werden. Sollte dieser Fall eintreten, bittet das BMF um Information darüber, wann und wie die dadurch zwingend erforderlichen mündlichen Abschlussprüfungen für die betroffenen Nachwuchskräfte geplant werden.
Der BDZ geführte HPR begrüßt diese Entscheidung. Eine andere Vorgehensweise hätte die Chancengleichheit für die Nachwuchskräfte eines Prüfungsjahrgangs komplett in Frage gestellt, zumal die Verbreitung der Pandemie aktuell leider extrem stark zunimmt und die Hygienebedingungen im Spätherbst noch schwieriger einzuhalten wären, als im Sommer dieses Jahres. An alle Nachwuchskräfte gilt daher weiterhin: Bleibt gesund und viel Erfolg für die schriftlichen Prüfungen!
"

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, 10/2020, S. 5-6, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201020_HPR.pdf



Bremen gegen Corona: Abstand halten (1,5 Meter)

 Bremen gegen Corona: Abstand halten (1,5 Meter)



BDZ fordert die Rückführung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte(innen)! Jetzt!

BDZ fordert die Rückführung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte(innen)! Jetzt!

Die BDZ-Bundesleitung traf sich mit Spitzenpolitikern von CSU (Parlamentarischer beim BMI Stephan Mayer) und leitenden BMF-Beamten und forderte die im Rahmen der #EKR20 vereinbarte Rückführung der Arbeitszeit für #Bundesbeamte jetzt!

Liebel, MdB Mayer, Dewes, Hollah

"30.10.2020

BDZ im Austausch mit Innenstaatssekretär Stephan Mayer (MdB) und Ministerialdirektor Ansgar Hollah (BMI)

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer (MdB – CSU), empfing am 26. Oktober 2020 zusammen mit dem Abteilungsleiter Öffentlicher Dienst, MD Ansgar Hollah (BMI), den BDZ Bundesvorsitzenden, Dieter Dewes sowie den stellv. BDZ Bundesvorsitzenden und Vorsitzenden des Hauptpersonalrats beim Bundesfinanzministerium, Thomas Liebel, zu einem Austausch rund um das Dienstrecht der Bundesbeamt(innen).
Die Themenschwerpunkte umfassten die Fortentwicklung der Bundeslaufbahnverordnung, den Tarifabschluss 2020 sowie die zentrale Forderung des BDZ zur Rückführung der wöchentlichen Arbeitszeit von Bundesbeamt(innen). Die Gesprächspartner erörterten zudem die Rolle des Zolls als Bestandteil der innenpolitischen Sicherheitsarchitektur.

Bundesvorsitzender Dieter Dewes bedankte sich eingangs für die besoldungsrechtlichen Verbesserungen und neuen Instrumente im Zuge des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG), das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Für den Zoll konnte dabei u. a. die Hebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst auf die Besoldungsgruppe A 7 und die Erhöhung der Planstellenobergrenze im Endamt auf 50 Prozent bewirkt werden. Die Polizeizulage wurde auf 190 Euro erhöht. Auch die Bereichszulage für die Zollverwaltung, die Zulage für das ITZBund, die Erhöhung der Prüferzulage und die Amtszulage der Besoldungsgruppe A 13g sind ebenso spürbare Verbesserungen des BesStMG.  

Dewes betonte jedoch ferner, dass aufgrund der komplexer gewordenen Bandbreite der Aufgaben der Zöllner(innen) eine Reform des Laufbahnrechts angezeigt ist.
Der BDZ steht für ein durchlässigeres Laufbahnmodell bis in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn. Das BMI und seine Abteilung Öffentlicher Dienst – Abteilung D – sind für derartige Reformansätze der richtige Adressat. Die Abteilung D des BMI hat die Zuständigkeit für die Ausarbeitung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften:
vom Bundesbeamtengesetz über das Bundesbesoldungsgesetz bis hin zum Reise- und Umzugskostenrecht. MD Hollah stellte in diesem Zusammenhang die bisherigen Maßnahmen des BMI zur Gewinnung von Fachkräften für den öffentlichen Dienst des Bundes in Form eines „Instrumentenkoffers“ dar. Der BDZ wird seine Positionen für ein durchlässigeres Laufbahnmodell und perspektivische Aufstiegsmöglichkeiten in dieses Maßnahmenpaket einbringen.
Zur wirkungsgleichen Übertragung des kürzlich ergangenen Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten(innen) und Versorgungsempfänger(innen) werde man zeitnah die gesetzlichen Bestimmungen zur Netto-Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung und die Anhebung der Anwärterbezüge regeln. In der laufenden Legislaturperiode wird zudem die Modernisierung des seit den 1970er Jahren bestehenden rechtlichen Rahmens des Bundespersonalvertretungsgesetzes zum Abschluss gebracht.

BDZ fordert die Rückführung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte(innen)!

In den Jahren 2004 und 2006 wurde in der Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte(innen) die wöchentliche Regelarbeitszeit zunächst von 39 auf 40 und im zweiten Schritt auf 41 Stunden angehoben. Mit dieser Erhöhung der Arbeitszeit sollten die Beamten(innen) einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten, indem Stellenstreichungen durch Mehrarbeit aufgefangen werden. Bei einer verbesserten Wirtschaftslage sollte die erhöhte Arbeitszeit wieder zurückgeführt werden. Bundesvorsitzender Dewes kritisierte die zögerliche Haltung der Bundesregierung und das bewusste „Auf-Zeit-Spielen“ bei dieser spürbaren Ungerechtigkeit. Die Bundesregierung muss Ihr Versprechen zur Rückführung der Wochenarbeitszeit endlich einlösen. Innenstaatssekretär Mayer bekräftigte, dass die 41-Stunden-Wochen für Bundesbeamt(innen) nicht in Stein gemeißelt sei. Vor einer Realisierung des beschlossenen Personalaufwuchses sei eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit jedoch nicht möglich. Dewes mahnte abschließend, diese zentrale Ungleichbehandlung der Bundesbeamten(innen) nicht weiter in die Ferne zu rücken. Die Rückführung der Wochenarbeitszeit ist ein Gebot der Fairness, des Vertrauens und der Wertschätzung. Wegen der weit verbreiteten Enttäuschung und Verärgerung besteht dringender Handlungsbedarf! Jetzt!"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-austausch-mit-innenstaatssekretaer-stephan-mayer-mdb-und-ministerialdirektor-ansgar-hollah.html


 











Die Einkommensrunde 2020 #EKR20 ist dann abgeschlossen, wenn die Arbeitszeit der Bundesbeamten reduziert worden ist.

WHO rät: Waschen Sie sich Ihre Hände!

 WHO rät: Waschen Sie sich Ihre Hände!



Sonntag, 1. November 2020

#DPolGHH: Keine #Gewalt gegen #Polizisten! #Angegriffen

#DPolGHH: Keine #Gewalt gegen #Polizisten! #Angegriffen 

 #DPolGHH #DPolG MEHR #WERTSCHÄTZUNG #RESPEKT & #ANERKENNUNG FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER #POLIZEI!

#Rechtsstaat #GG #IMK #DPolGDeinetwegen #BPol #Zoll #BDZ #DPolGBPolG #dbb #dbbjugend

 


#BDZ OV Rostock zeigt Flagge im Rahmen der #EKR20

#BDZ OV Rostock zeigt Flagge im Rahmen der #EKR20

"28.10.2020

Ortsverband Rostock zeigt Flagge

Ortsverband Rostock zeigt Flagge

Am 3. Oktober fand vor dem Rostocker Rathaus eine vom dbb Mecklenburg-Vorpommern organisierte Protestveranstaltung im Rahmen der Einkommensrunde 2020 statt. Für den Bezirksverband Nord im BDZ war wieder einmal der Ortsverband Rostock mit dabei und zeigte deutlich Flagge

Vor der entscheidenden dritten Verhandlungsrunde fand vor dem Rostocker Rathaus eine Protestveranstaltung des dbb mv statt (unter Einhaltung der Corona-Regelungen), um den berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen. Wie auch in den vorangegangenen Einkommensrunde war es für die Mitglieder des Ortsverbandes Rostock um Klaus-Georg Hartmann und Heiko Look eine Selbstverständlichkeit diese Aktion tatkräftig zu unterstützen. Damit sind es wieder einmal die Kolleginnen und Kollegen des Ortsverbandes Rostock die das Gesicht der Einkommensrunde 2020 für den BDZ im Norden sind.

Die Bezirksleitung dankt den Kolleginnen und Kollegen für ihren wiederholten Einsatz im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, gerade in dieser schwierigen Zeit.
Ohne das Engagement der Kolleginnen und Kollegen vor Ort hätte es kein Tarifergebnis gegeben und die Arbeitgeber hätten Ihre Verweigerungshaltung weiter fortgesetzt.
Das Tarifergebnis enthält Licht und Schatten, ist aber besser als gar kein Ergebnis. 

 

Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen des Ortsverbandes Rostock.

(Autor: Christian Beisch)

Mit dem BDZ ist man immer besser informiert."

Quelle: BDZ BV Nord, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/ortsverband-rostock-zeigt-flagge.html

 


#EKR20: #BDZ Protest in #Bremen vor dem #Hauptzollamt #39Stunden für #Bundesbeamte jetzt

#EKR20: #BDZ Protest in #Bremen vor dem #Hauptzollamt #39Stunden für #Bundesbeamte jetzt!


 

BMI Horst Seehofer äußert sich besorgt zur Corona-Lage - bitte halten Sie sich an die Kontaktbeschränkungen

BMI Horst Seehofer äußert sich besorgt zur Corona-Lage - bitte halten Sie sich an die Kontaktbeschränkungen im #Lockdownlight und #Wellenbrecherlockdown


 


WHO rät: So verringern Sie ihr Risiko einer Coronavirus-Infektion

 WHO rät: So verringern Sie ihr Risiko einer Coronavirus-Infektion



Bremen gegen Corona: Regelmäßig Stoßlüften

Bremen gegen Corona: Regelmäßig Stoßlüften





















Quelle und weiterführende Informationen:

https://www.bremen.de/corona

Bremen gegen Corona: Nichtamtliche Übersicht bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 50

Bremen gegen Corona: Nichtamtliche Übersicht bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 50


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr unter Bremen.de, URL: https://www.bremen.de/corona