Donnerstag, 11. Juni 2020

BDZ zum Mobilfunkausstattungskonzept der Zollverwaltung - Endlich mal machen, es könnte ja gut werden!

BDZ zum Mobilfunkausstattungskonzept der Zollverwaltung - 
Endlich mal machen, es könnte ja gut werden!

"Mobilfunkausstattungskonzept der Zollverwaltung

Einfach mal machen! Es könnte ja gut werden!



Der Zoll ist gegenwärtig mit ca. 12.000 Mobiltelefonen ausgestattet, die im Wesentlichen den technischen Entwicklungsstand der neunziger Jahre widerspiegeln. Der Mehrwert einer Multifunktionalität oder einer mobilen Datenkommunikation mit weitgehend medienbruchfreier Datennutzung ist bei den im Einsatz befindlichen Geräten nicht ansatzweise gegeben. Kurz zusammengefasst: die Mobiltelefone sind technisch veraltet und museumsreif, die Nutzung privater Smartphones im Dienstalltag ist oftmals die Folge. Erste Konzepte und diverse Zielvorstellungen für eine moderne Mobiltelefonie liegen seit Jahren vor. Zur Auslieferung der dringend benötigten Smartphones ist es bis heute nicht gekommen. Der Umsetzungsprozess lässt weiter auf sich warten und überspannt den Bogen des dringenden Handlungsbedarfs. 
Der BDZ kritisiert diese schleppende Vorgehensweise vehement und fordert alle Beteiligten dazu auf, endlich zum Abschluss zu kommen.

Der Auftrag zur Erstellung eines Fachkonzepts für die Ausstattung der Zolldienststellen mit modernisierten Mobilfunktelefonen wurde durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits im Jahr 2014 erteilt. Die Generalzolldirektion erstellte erstmals 2018 ein Mobilfunkausstattungskonzept. Hiernach sind für die ausstehende Beschaffung ausschließlich Smartphones nach den Sicherheitsstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgesehen. Der dringende Handlungsbedarf für eine modernisierte Mobiltelefonie innerhalb der Zollverwaltung ist schon lange gegeben. 
Die derzeit im Einsatz befindlichen Mobilfunkgeräte sind technisch so veraltet, dass sie dem Aufgabenspektrum des Zolls schon seit Jahren nicht mehr gerecht werden. 
Weitere Verzögerungen bei der Bereitstellung von Smartphones für die Zollverwaltung sind aus Sicht des BDZ nicht mehr hinnehmbar. 

Modernere Mobilfunkausstattung entspricht einem Digitalisierungsvorhaben
Das kürzlich beschlossene Ergebnispapier des Koalitionsausschusses sieht u. a. vor, dass der Bund in allen Bereichen prüfen wird, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen – insbesondere Digitalisierungsvorhaben der Bundesverwaltungen - jetzt vorgezogen werden können. Die verantwortlichen Stellen des Zolls sollten sich die Chance vorgezogener Digitalisierungsvorhaben im Zuge des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets nicht entgehen lassen und im Vorgriff auf ein endgültiges Mobilfunkausstattungskonzept mit dessen Umsetzung beginnen. Dazu gehören vielfältige technische Vorkehrungen in der eigenen IT-Infrastruktur – beispielsweise für die medienbruchfreie Nutzung aller elektronischen Dienste wie Telefon, E-Mail, Internet, Intranet, Netzablagen, IT-Verfahren, usw., aber auch die sichere Nutzung verschiedener freigegebener Applikationen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt nahezu vollständig in der Hand des ITZBund.

BDZ fordert umgehendes Handeln
Der Zoll nimmt ein breitgefächertes Aufgabenspektrum wahr. Verschiedene Aufgaben erfordern einen hohen Grad an Mobilität mit besonderen Vorkehrungen der Kommunikationsinhalte. Im waffentragenden Bereich (Zollfahndungsämter, Sachgebiete C und E) kommt die Verwendung von Smartphones als Führungs- und Einsatzmittel in Ergänzung zum Digitalfunk in Betracht. Smartphones können aus Sicht des BDZ den Digitalfunk nicht ersetzen, da diese eine unterschiedliche funktionale Ausprägung aufweisen. Für die überfällige Modernisierung der Ausstattung mit mobilen Kommunikationsmitteln bedarf es schlussendlich einer weitestgehend persönlichen Ausstattung der Beschäftigten mit dienstlich gelieferten Smartphones. 
Eine moderne Ausstattung mit mobilen Kommunikationsmitteln erleichtert den Dienstalltag und fördert die Berufszufriedenheit der Beschäftigten. 
Der BDZ wird sich für eine rasche Umsetzung einer modernen Mobilfunkausstattung einsetzen. Wir werden dazu weiter berichten."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einfach-mal-machen-es-koennte-ja-gut-werden.html

 

frauen im dbb - der Informationsdienst der Bundesfrauenvertretung

frauen im dbb - der Informationsdienst der Bundesfrauenvertretung

"frauen im dbb - Der Informationsdienst der dbb bundesfrauenvertretung

frauen im dbb...
...berichtet aktuell über die Aktivitäten der dbb bundesfrauenvertretung und informiert über frauen- und familienpolitische Themen rund um die Arbeit im öffentlichen Dienst. 
Der digitale Informationsdienst erscheint mit zehn Ausgaben im Jahr und steht kostenlos als Download oder im Gratis-Abonnement zur Verfügung.

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Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/presse/mediathek/magazine/frauen-im-dbb.html 

frauen im dbb

Mittwoch, 10. Juni 2020

Hauptzollamt Dortmund prüft vier Schlachthöfe

Hauptzollamt Dortmund prüft vier Schlachthöfe

"Kontrollen in der Fleischbranche

Hauptzollamt Dortmund prüft vier Betriebe
Am 28. und 29. Mai 2020 überprüften insgesamt 26 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit Angehörigen der Arbeitsschutzverwaltung und den Gesundheitsämtern im Rahmen einer regional durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Fleischbranche.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebiets, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt vier Betriebe (FKS Dortmund: 1, FKS Gelsenkirchen: 1, FKS Siegen: 2) geprüft und 84 Personen (FKS Dortmund: 32, FKS Gelsenkirchen: 15, FKS Siegen: 37) zu den Arbeitsverhältnissen befragt.
Bei den Kontrollen ergaben sich lediglich in einem Sachverhalt Anhaltspunkte für einen Verstoß nach § 266 a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Das bedeutet, es besteht der Verdacht, dass keine Anmeldung zur Sozialversicherung vorliegt oder Beitragszahlungen nicht geleistet wurden.
Dieser Fall erfordert nun weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z35_kontrollen_fleischbranche.html



dbb Hessen: 50 Randalierer locken Rettungskräfte in einen Hinterhalt

dbb Hessen: 50 Randalierer locken Rettungskräfte in einen Hinterhalt

#angegriffen
Erneuter Angriff auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes - 50 Randalierer locken Rettungskräfte in einen Hinterhalt:


"29. Mai 2020

Nächtliche Randale in Dietzenbach

50 Randalierer locken Rettungskräfte in einen Hinterhalt

„Es ist bereits der zweite schwere Angriff auf Einsatzkräfte binnen einer Woche. 
Die Gewaltspirale dreht sich ungehemmt weiter“, sagt Heini Schmitt, Landesvorsitzender des dbb Hessen zu den nächtlichen Randalen in Dietzenbach. 
Dort war es in der Nacht zu einem großen Feuerwehr- und Polizeieinsatz gekommen. 
Etwa 50 Männer hatten laut Medienberichten kurz nach Mitternacht Mülltonnen und einen Bagger angezündet. Als Feuerwehr und Polizei eintrafen, wurden sie von der gewaltbereiten Gruppe mit Steinen beworfen. "Wir gehen davon aus, dass die Feuer nur gelegt wurden, um die Einsatzkräfte anzulocken", sagte ein Polizeisprecher gegenüber den Medien. 
Die Brandstifter hatten sich nach Polizeiangaben bereits Steinhaufen zurechtgelegt. 
Erst vergangenen Sonntag war eine Polizistin in Frankfurt nur durch Glück dem Tode entronnen, nachdem ein Mann einen 20 Kilo schweren Blumenkübel vom Eisernen Steg auf sie herabfallen ließ und sie nur knapp verfehlte. „Diese Tat war für uns eindeutig der Versuch, der Kollegin schwerste Verletzungen beizubringen oder sie zu töten“, sagt Heini Schmitt.
Allem Anschein nach hat der Vorfall in Dietzenbach in der vergangenen Nacht eine Vorgeschichte. Erst am Dienstag wurden dort ganze Lkw-Ladungen an Diebesgut sichergestellt. Es ist naheliegend, dass die Täter von vergangener Nacht eine Botschaft senden wollten, nach dem Motto: „Der Staat hat sich aus unserem Viertel rauszuhalten! Wenn bei uns die Polizei durchsucht und Diebesgut sicherstellt, dann provoziert das eine Reaktion!“ Es ist auch hinlänglich bekannt, dass es seit vielen Jahren in Dietzenbach große Probleme gibt, wenn staatliche Bedienstete vor Ort Amtshandlungen vornehmen wollen.
Insofern muss man auch nüchtern feststellen, dass, egal, wer da in dieser Nacht auch nur zufällig als Repräsentant des Staates wahrgenommen worden wäre, sich in erheblicher Gefahr befunden hätte.
„Das ist weit mehr als nur Krawall. Hier sollen Einsatzkräfte vorsätzlich in Gefahr gebracht oder gar verletzt werden. Solche Exzesse dürfen nicht länger toleriert werden“, sagt er. „Derlei Vorkommnisse müssen von der Justiz konsequent verfolgt und auch geahndet werden, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten.“ 
Gewalt gegen Polizisten, aber auch generell gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes hat in den vergangenen Jahren besorgniserregend zugenommen. Das bestätigt eine Studie, die der dbb Hessen gemeinsam mit der Uni Gießen erstellt und im Februar vorgestellt hatte. Polizisten und Rettungskräfte sind bei Weitem nicht die einzigen Berufsgruppen des Öffentlichen Dienstes, die sich zunehmend Gewalt und Beleidigungen ausgesetzt sehen. Auch Gerichtsvollzieher und Beamte im Justizvollzug werden immer häufiger zur Zielscheibe. Erst im Februar hatte ein Mann auf einen Gerichtsvollzieher geschossen, als der seiner Tätigkeit nachging. 
Der dbb Hessen fordert schon lange von der Politik, Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes besser vor Gewalt und Beleidigungen zu schützen. 2018 hatte der dbb Hessen einen Pakt mit den damaligen Landtagsfraktionen geschlossen. Daraus gibt es weiterhin noch Einiges zu tun, wenngleich die ersten Dinge sind auf den Weg gebracht. „Wir hoffen, dass die Politik trotz aller wichtigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie das Thema Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nicht aus den Augen verliert und dieses wieder weiter nach oben auf der Agenda rückt“, findet Heini Schmitt."

Quelle: dbb Hessen, URL: https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/50-randalierer-locken-rettungskraefte-in-einen-hinterhalt/



BDZ BV Berlin-Brandenburg: Einstellungen von Auszubildenden zu Kaufleuten für Büromanagement (KfM) in der Zollverwaltung 2020 - (K)eine Erfolgsgeschichte - ein Kommentar

BDZ BV Berlin-Brandenburg: 
Einstellungen von Auszubildenden zu Kaufleuten für Büromanagement (KfM) in der Zollverwaltung 2020 - (K)eine Erfolgsgeschichte - ein Kommentar


"28.05.2020 Tarif

Einstellungen von Auszubildenden zu Kaufleuten für Büromanagement (KfM) in der Zollverwaltung 2020 - (K)eine Erfolgsgeschichte



Auf einem Umweg ist es der GZD nunmehr doch gelungen, die Ausbildung zu KfM auf Null zu fahren. Genau dieses hatte die GZD nämlich im September 2018 dem BMF so vorgeschlagen und entsprechend berichtet.
Das BMF hat daraufhin am 05.08.2019 verfügt, dass in 2020 insgesamt 20 Einstellungsermächtigungen für den Beruf der KfM bundesweit erteilt werden und die Ausbildung ausschließlich an den Standorten der HZÄ Berlin und Potsdam durchgeführt wird.
Bereits dadurch wurden die vorhandenen und bewährten Ausbildungskapazitäten an einer Vielzahl von Hauptzollämtern, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt waren, mit einem Federstrich vernichtet.
Und nun nahm die Sache ihren Lauf. Auf die bundesweite Ausschreibung gab es erwartungsgemäß eine wesentlich geringere Anzahl von Bewerbungen als in den Jahren davor. Die „strategisch sinnvolle“ Auswahl zweier neben einander liegender Ausbildungs-HZÄ, die geringere Ausbildungsvergütung gegenüber den Beamtenanwärtern/-innen (mtl. minus 251,74 €), die fehlende/eingeschränkte Übernahmegarantie, der erwartete bundesweite Einsatz und das geringere Verpflegungsgeld (max. 8,60 €/tgl.) haben wohl u. a. zu diesem Bewerbungsverhalten geführt. 

Im Ergebnis des Auswahlverfahrens wird es in 2020 weder beim HZA Berlin noch beim HZA Potsdam zu einer Einstellung kommen. 
Alle 20 Einstellungsermächtigungen bleiben ungenutzt!

Somit ist dieser „Vorgang“ für die GZD zu einer grandiosen „Erfolgsgeschichte“ geworden. Für die Zollverwaltung insgesamt jedoch eher peinlich und beschämend.

Genau an dieser Maßnahme kann man nämlich auch ablesen/erkennen, wie ernst es die Zollverwaltung mit der Förderung der Tarifbeschäftigten tatsächlich meint und wie ineffizient sie ihre Mittel hierfür einsetzt.  
Die Obleute Tarif des BDZ haben diese Entwicklung kommen sehen und bereits bei ihrer Sitzung Ende Juli 2019 beschlossen, sich dafür einzusetzen, die Ausbildungskapazität deutlich zu erweitern und eine Ausbildung an allen HZÄ bundesweit mit einer Einstellungsermächtigung von 8-10 Stellen/HZA regional vorzunehmen.  
Aber es ist sicher einfacher, sich bei externen Ausschreibungen auf dem Arbeitsmarkt zu bedienen, als selbst bundesweit für eine entsprechende praxisorientierte Ausbildung und Einstellung dieser Fachkräfte zu sorgen.
Nunmehr sind die Entscheidungsgremien bei der GZD und dem BMF gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen und die Ausbildung der KfM ab 2021 wieder flächendeckend anzubieten sowie entsprechende Einstellungskapazitäten hierfür vorzuhalten. 
An Stellen/Arbeitsplätzen hierfür dürfte es aufgrund der bekannten Personalsituation/-entwicklung bei der Zollverwaltung nicht mangeln.

Vorstand des BV Berlin-Brandenburg des BDZ"

Quelle: BDZ BV Berlin-Brandenburg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/einstellungen-von-auszubildenden-zu-kaufleuten-fuer-bueromanagement-kfm-in-der-zollverwaltung-2020.html

Hervorhebungen in fett durch BDZ OV Bremen 




Dienstag, 9. Juni 2020

BDZ: Einkommensrunde 2020 - Bundestarifkommission beschließt Aufnahme von Sondierungsgesprächen

BDZ: Einkommensrunde 2020 - Bundestarifkommission beschließt Aufnahme von Sondierungsgesprächen

Die Bundestarifkommission beschließt die Aufnahme von Sondierungsgesprächen in der Einkommensrunde 2020 für die Bundes- und Kommunalbehörden und -arbeitgeber:

"Einkommensrunde 2020

BTK beschließt Aufnahme von Sondierungsgesprächen



Die Corona-Krise hat die Rahmenbedingungen für die diesjährige Einkommensrunde verändert und damit den Zeitplan für die im Herbst geplanten Tarifverhandlungen in Frage gestellt. Am 03.06.2020 diskutierte die Bundestarifkommission (BTK) in einer als Videokonferenz durchgeführten Sitzung, mit welcher Strategie die Tarifverhandlungen unter den veränderten Gegebenheiten erfolgreich geführt werden können. In der Sitzung, an der die stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Adelheid Tegeler als Mitglied der BTK und der Bundesvorsitzende Dieter Dewes als Vorsitzender der Bundesbeamtenkommission teilnahmen, wurde beschlossen, am 16. Juni zunächst Sondierungsgespräche mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufzunehmen.

Ende August 2020 läuft der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen TVöD aus und nach dem bisherigen Zeitplan soll im September die Einkommensrunde beginnen. Die ursprüngliche Planung sah vor, in der Sitzung am 03.06. einen Beschluss über die Kündigung des laufenden Tarifvertrags und die Forderungen für die Einkommensrunde zu fassen. Das Gremium kam jedoch in der mehrstündigen Diskussion zum dem Ergebnis, dass die Verhandlungsstrategie an die durch die Corona-Pandemie veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden muss. 


Corona verändert die Rahmenbedingungen
Die Corona-Krise hat die Rahmenbedingungen der diesjährigen Einkommensrunde in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht stark verändert und stellt die dbb Gewerkschaften zudem vor besondere logistische Herausforderungen.
Zwar leistet der öffentliche Dienst einen maßgeblichen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie und viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erfahren in der Krise eine besondere Wertschätzung. Auf der anderen Seite lassen sich die mittel- und langfristigen Folgen der Corona-Pandemie für die wirtschaftliche Situation und damit die Steuereinnahmen derzeit nicht abschließend abschätzen. Längst haben Verteilungskämpfe um Prämien, Rettungsschirme und sonstige Gelder begonnen. 
Trotz ihrer systemrelevanten Tätigkeit wird den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Einkommensrunde nichts geschenkt werden.
Neben den veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellt sich zudem die Frage, wie die Einkommensrunde, die sowohl auf lokaler als auch auf Bundesebene üblicherweise von Demonstrationen begleitet werden, logistisch bewältigt werden kann. 


Das richtige Timing: Auf welchem Weg erreichen wir das beste Ergebnis?
In dieser schwierigen Situation muss der richtige Zeitablauf für die Einkommensrunde gefunden werden. Die BTK hat daher beschlossen, dass zunächst am 16.06. Sondierungsgespräche mit Bund und VKA geführt werden. 
In diesen Sondierungsgesprächen sollen die verschiedenen vom dbb entwickelten zeitlichen Modelle mit allen Tarifpartnern zunächst in ungekündigtem Zustand ausgelotet werden. Zu diesem Zweck wurde auf eine Vorfestlegung in Form konkreter Forderungen zunächst verzichtet. Die BTK will anschließend am 18.06. in einer weiteren Videokonferenz die Sondierung bewerten und weitere Beschlüsse fassen.
Der Beschluss von Sondierungsgesprächen zielt darauf, sich mit den Arbeitgebern auf einen der gegenwärtigen Lage angemessenen Fahrplan für die Einkommensrunde zu einigen. Hierbei wird es um reale Einkommenszuwächse gehen. 
Die Kolleginnen und Kollegen erwarten zu recht eine nicht nur ideelle, sondern auch materielle Anerkennung ihrer systemrelevanten Tätigkeit. Klatschen alleine reicht nicht.
Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung für die Sondierungsgespräche: „Wir können jetzt nicht so tun, als ob uns die Corona-Krise nichts anginge und unseren Fahrplan für die Einkommensrunde stur weiterverfolgen. 
Ob wir für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes das optimale Ergebnis herausholen können, entscheidet jetzt das richtige Timing.“
Wir werden im Anschluss an die Sondierungsgespräche weiter berichten."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/btk-beschliesst-aufnahme-von-sondierungsgespraechen.html 








Zoll stoppt Drogenschmuggler - mit Amphetamin und Kokain zum Picknick

Zoll stoppt Drogenschmuggler - mit Amphetamin und Kokain zum Picknick

Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld fassten Niederländer auf der Autobahn A 2:

"Mit Amphetamin und Kokain zum Picknick


Zoll stoppt Drogenschmuggler

Am 26. Mai 2020 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld - Kontrolleinheit Flughafen Paderborn - einen Pkw mit niederländischem Kennzeichen, den sie aus dem fließenden Verkehr der Autobahn 2, Fahrtrichtung Hannover für eine Kontrolle auf den Rastplatz Lipperland gezogen hatten.
Der Fahrer erklärte, aus den Niederlanden zu kommen und gemeinsam mit seiner Ehefrau auf dem Weg nach Lemgo zu sein. Anlässlich ihres Geburtstags wolle er sie mit einem Ausflug und einem Picknick überraschen. Beide verneinten die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen oder sonstigen verbotenen Gegenständen.
Die Beamten entschieden, das Fahrzeug dennoch zu überprüfen. Hierbei fiel den Zöllnern im Kofferraum eine Geldkassette auf, die sie den Fahrer öffnen ließen. 
Darin befanden sich mehrere kleine Tütchen mit Ecstasy sowie weißem Pulver.
Auf die Frage nach weiteren mitgeführten Drogen gab er an, dass sich weiter hinten im Kofferraum eine Tüte mit Drogen befände. 

Die besagte Tüte enthielt mehrere eingeschweißte weiße Brocken.
Bei der nachfolgenden Kontrolle seiner Jacke, die ebenfalls im Kofferraum lag, wurde eine weitere Tüte mit weißem Pulver gefunden. Seinen Angaben zufolge handelte es sich hierbei um Kokain. Darüber hinaus entdeckten die Zöllner in der Ablage der Mittelarmkonsole, ebenfalls in einer Tüte, kleine Briefchen mit Kokain.
Die durchgeführten Tests auf Kokain und Amphetamin waren positiv. Das Verwiegen ergab 5,1 Kilogramm Amphetamin, 124 Gramm Kokain und 14 Gramm Ecstasy. 
Aufgrund der nicht geringen Menge wurde der Fahrer vorläufig festgenommen. 
Er gab an, dass seine Frau von den Drogen nichts wusste und sie unschuldig sei. 
Die Frau durfte ihre Reise nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft fortsetzen.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hannover - Dienstsitz Bielefeld - im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z43_amphetamin_bi.html


Montag, 8. Juni 2020

BDZ: Ausstattung der Binnenzollämter mit Dienstkleidung - Zollverwaltung ist sehr um gute Verträglichkeit bemüht

BDZ: Ausstattung der Binnenzollämter mit Dienstkleidung - Zollverwaltung ist sehr um gute Verträglichkeit bemüht


"05.06.2020 Ausstattung der Binnenzollämter mit Dienstkleidung

Verwaltung ist sehr um gute Verträglichkeit bemüht



Bereits im Rahmen des Trageversuches der neuen Dienstkleidung (Juli 2016 – Mai 2017) und bei der Fortentwicklung im Anschluss hatte die Zentrale Dienstkleidungsstelle (DI.B.151) ein besonderes Augenmerk auf die Eigenschaft der Dienstkleidung gelegt. 
Die eingesetzten Oberstoffe und Zutaten der neuen Dienstkleidung entsprechen dem Öko-Tex 100-Standard.
Die darin vorgeschriebenen Schadstoffprüfungen umfassen sowohl gesetzlich verbotene und reglementierte Substanzen als auch bekanntermaßen gesundheitsbedenkliche oder allergieauslösende Chemikalien. 
Das Prüfverfahren Öko-Tex 100 geht über die Anforderungen des Gesetzgebers hinaus, der Kriterienkatalog wird ständig überprüft und aktualisiert. 
Die entsprechenden Zertifikate liegen der Zentralen Stelle Dienstkleidung vor und können jederzeit eingesehen werden. 

Ergänzend wurde bei den Hemden und Cargohosen, bei denen man von direktem Hautkontakt ausgeht, von zusätzlichen Ausrüstungen der Stoffe ganz bewusst mit Blick auf die Hautverträglichkeit Abstand genommen. So wurde zum Beispiel auf die sog. 
„Easy-Care Ausrüstung“ (Bügelfrei-Ausrüstung) der funktionalen Hemden und Blusen sowie auf die wasser- und schmutzabweisende Ausrüstung der Cargohosen zugunsten einer besseren Atmungsaktivität und geringerem Chemikalieneinsatz verzichtet.
Bei den ebenfalls körpernah getragenen Polohemden wurde die Funktionsfaser speziell mit einer antimikrobiellen Ausrüstung durch eingelagerte Silberionen ausgestattet - diese beugt vermehrter Bakterienbildung vor, ohne das natürliche Gleichgewicht der Haut zu stören.
Eine gute Hautverträglichkeit der neuen Dienstkleidung sollte daher für die weit überwiegende Mehrzahl der Dienstkleidungsträger sichergestellt sein. 
Eine Reaktion in Einzelfällen ist selbstverständlich - wie bei allen Kleidungsstücken – möglich. 
Bei der Zentralen Stelle Dienstkleidung, die den Dienstkleidungsträgerinnen und –trägern als direkter Ansprechpartner in Fragen zur neuen Dienstkleidung zur Verfügung steht, sind seit Beginn der Auslieferung im April 2018 bis heute (derzeit sind rund 16.000 Beschäftigte mit neuer Dienstkleidung ausgestattet) 7 Anzeigen einer allergischen Reaktion auf eines der Kleidungsstücke eingegangen.
Dabei handelte es sich in 6 Fällen um allergische Reaktionen auf das Polohemd. 
In diesen Fällen wurden die Polohemden gegen Lang- bzw. Kurzhemden getauscht. 
In einem Fall wurde eine allergische Reaktion auf die Cargohose angezeigt. 
Der Beschäftigten wurde – in Absprache und mit Zustimmung der Dienststellenleitung - der Privatkauf von blauen Cargohosen gestattet. 
Weitere Unverträglichkeiten sind der Zentralen Stelle Dienstkleidung bisher nicht bekannt.
Auch eine Gesundheitsgefährdung, die ggfs. durch das Begasen der Liefercontainer entstehen könnte, kann ausgeschlossen werden. Die Kleidungsstücke, die mit Container angeliefert werden, werden im Anschluss daran im Lager des externen Dienstleisters CWS-boco in Lauterbach ausgepackt, geprüft und einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.

Trotz all dieser getroffenen Maßnahmen kann dennoch eine allergische Reaktion nicht ausgeschlossen werden. Sollte diese auftreten, raten wir den Betroffenen, sich mit der Zentralen Stelle Dienstkleidung in Verbindung zu setzen und die konkreten Probleme vorzutragen.
Betroffene Kleidungsstücke könnten durch das Technische Referat 2 des BWZ in Frankfurt/Main (textiltechnische Warenuntersuchung) oder soweit notwendig durch ein externes Prüflabor durchgeführt werden.
Das Polohemd wird von einigen Beschäftigten als unangenehm (zu dick, zu wenig feuchtigskeitsregulierend) beschrieben, obwohl es sich bei der derzeitigen Qualität um eine im Vorfeld getestete Funktionsfaser handelt. 
Der Wunsch nach einem Baumwollanteil in der Materialzusammensetzung wurde mehrfach geäußert.
Diesem Anliegen möchte die Zentrale Stelle Dienstkleidung gerne nachkommen und plant dazu einen Trageversuch mit einem Polohemd in veränderter Qualität (Zusammensetzung: 60% Baumwolle, 40% Polyester).
Dazu wurden interessierte Beschäftigte (Damen und Herren) aus allen Fachbereichen gesucht, die bereit sind, Polohemden der neuen Qualität für einen Zeitraum von ca. 4 Monaten zu testen und im Anschluss zu bewerten. 

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion hat die Einführung der neuen Dienstkleidung begleitet und begrüßt die umfangreichen Bemühungen der Verwaltung, jegliche Gesundheitsbeeinträchtigung zu vermeiden. 

Die Auslieferung der funktionalen Dienstkleidung für die Beschäftigten der Binnenzollämter der Hauptzollämter Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück und Potsdam erfolgt seit der 22. Kalenderwoche 2020.

Die Leitungen der Dienststellen werden das ausschließliche Tragen der neuen Dienstkleidung zu einem festen Stichtag eigenverantwortlich anordnen, nachdem alle Beschäftigten dieser Ämter komplett ausgestattet sind.

Die zulässigen Tragekombinationen, die auch mit dem BPR abgestimmt sind, sind im MAPZ (Ausstattung - Dienstkleidung) eingestellt, wie auch alle weiteren Informationen zur Dienstkleidung (Tragebestimmungen, Dienstgradabzeichen, Verfahren der Bestellung, Reklamation, Retoure etc.)."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/verwaltung-ist-sehr-um-gute-vertraeglichkeit-bemueht.html



 

Zoll kontrolliert in der Fleischbranche - Einsatz mit 70 Kräften in Münster (FKS)

Zoll kontrolliert in der Fleischbranche - Einsatz mit 70 Kräften in Münster (FKS)

Rund 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster haben am 27. Mai 2020 mit Unterstützung weiterer zehn Einsatzkräfte der Landespolizei, des Amtes für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster, des Gesundheitsamts Münster sowie der Ausländerämter der umliegenden Städte und Kreise eine sogenannte verdachtslose Prüfung in der Fleischbranche durchgeführt:

"Zoll kontrolliert in der Fleischbranche


Einsatz mit 70 Kräften in Münster
Rund 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster haben am 27. Mai 2020 mit Unterstützung weiterer zehn Einsatzkräfte der Landespolizei, des Amtes für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster, des Gesundheitsamts Münster sowie der Ausländerämter der umliegenden Städte und Kreise eine sogenannte verdachtslose Prüfung in der Fleischbranche durchgeführt.

Aus Gründen des Infektionsschutzes fanden die Kontrollen außerhalb des Betriebsgebäudes, draußen auf dem Betriebsgelände statt.
Die Bediensteten der FKS überprüften bei einem Betrieb in Münster rund 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und befragten diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. 
Die am Kontrolltag durchgeführte Geschäftsunterlagenprüfung umfasst Unterlagen zu insgesamt sieben Unternehmen, davon fünf Nachunternehmer sowie zwei konzerneigene Unternehmen.
Die Kontrollen des Zolls und der Zusammenarbeitsbehörden erfolgten unter anderem nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Im Fokus der Kontrollen standen dabei sozialversicherungsrechtliche Aspekte sowie die Überprüfung der Ausweispapiere.
Sowohl aus Sicht der beteiligten Behörden als auch aus Sicht der FKS gab es vor Ort keine Beanstandungen. Die weiteren Prüfungen des Zolls dauern an."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z34_kontrollen_fleischbranche_ms.html

 

Sonntag, 7. Juni 2020

BDZ BV Nürnberg: Zöllner und Zollgewerkschaft BDZ unterstützen Bamberger Kinderklinik mit 600-Euro-Spende!

BDZ BV Nürnberg: Zöllner und Zollgewerkschaft BDZ unterstützen Bamberger Kinderklinik mit 600-Euro-Spende!

"04.06.2020 OV Oberfranken-West

Zöllner und Zollgewerkschaft BDZ unterstützen Bamberger Kinderklinik mit 600-Euro-Spende!

Auf dem Bild v.l.n.r: Jochen Göller (Vors. OV Obefranken-West), Prof. Dr. Eva Robel-Tillig (Chefärztin Kinderklinik Bamberg) und Martin Götz (BDZ Oberfranken-West)


Auf private Eigeninitiative der Bamberger Zollbeamtinnen und -beamten in Zusammenarbeit mit dem BDZ Ortsverband Oberfranken-West versorgten sich die ansässigen Zollbediensteten mit Alltags-Mund-Nasen-Schutzmasken, noch bevor eine Trageverpflichtung seitens der Regierung in Kraft trat.

Trotz eines wirklich kurzen Zeitfensters von nur drei Stunden Bestellzeit gingen insgesamt Bestellungen für mehr als 1.000 Schutzmasken für die Zollbeschäftigen und Ihre Familienangehörigen beim BDZ OV Oberfranken-West ein.

Anfangs war eigentlich geplant die Zöllnerinnen und Zöllner im eigenen Zuständigkeitsbereich Bamberg, Bayreuth und Coburg zu versorgen. Aber durch Informationen in sozialen Medien erstreckten sich die eingegangenen Bestellungen dann von Plauen bis Nürnberg und von Bayreuth bis Aschaffenburg.

Eine Gewinnerzielung bei dieser Bestellung war von vornherein nicht geplant; vielmehr wollte man Gutes dabei tun.
Ziel war es, eine ansässige Firma in dieser schwierigen Coronazeit zu unterstützen, Arbeitsplätze zu sichern und eine soziale Komponente sollte ebenfalls nicht fehlen.

So wurden die Masken zum Einkaufspreis vom BDZ OV Oberfranken-West an die Beschäftigten weitergegeben und bei der Überweisung des Geldbetrags auf die Möglichkeit einer freiwilligen Spende an die Kinderklinik der Sozialstiftung Bamberg hingewiesen. Hierbei konnten insgesamt 600,00 € an Spendengeldern gesammelt werden.

Diese Spende wurde von den Initiatoren Martin Götz und Jochen Göller (beide BDZ) nun an die Kinderstation der Sozialstiftung Bamberg übergeben; zusätzlich wurde noch ein Pizzagutschein für das Personal der Kinderstation in Höhe von 100,00€ „oben drauf gelegt“.

Beide Initiatoren möchten sich damit beim gesamten Pflege- und Krankenhauspersonal für deren wichtige und vorbildliche Arbeit -nicht nur zu Coronazeiten- herzlich bedanken."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nuernberg/bv-nuernberg-medien/nachrichten/details/news/zoellner-und-zollgewerkschaft-bdz-unterstuetzen-bamberger-kinderklinik-mit-600-euro-spende.html



Berliner Zöllner retten sechs Hundewelpen

Berliner Zöllner retten sechs Hundewelpen

Sechs Hundewelpen entdeckten Berliner Zöllner am 1. Juni 2020 in einem rumänischen Kleintransporter. Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Berlin kontrollierten den Kleintransporter auf einem Parkplatz nahe der Bundesautobahn am Berliner Stadtrand:

"Zöllner retten sechs Hundewelpen

Verstoß gegen Tierschutzgesetz




Sechs Hundewelpen entdeckten Berliner Zöllner am 1. Juni 2020 in einem rumänischen Kleintransporter. Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Berlin kontrollierten den Kleintransporter auf einem Parkplatz nahe der Bundesautobahn am Berliner Stadtrand. 
Der rumänische Kleinbus war auf dem Weg nach Berlin.
Die sechs Wochen alten Welpen lagen im eigenen Kot in viel zu kleinen Boxen. 
Alle Tiere waren nicht gechippt und hatten keine Impfpässe. Das mitgeführte Hundetrockenfutter war für die jungen Welpen nicht geeignet und Wassernäpfe waren nicht vorhanden. Die Beamten verständigten den Amtsveterinär aus Märkisch Buchholz.
Während der Kontrolle fuhr ein weiterer rumänischer Kleintransporter vor und warf eine Tüte mit Tierpässen aus dem Fenster. Der Transporter fuhr sofort weiter. 
Die Pässe passten nicht zu den aufgefundenen Tieren.
Der Amtsveterinär stellte die sechs Hundewelpen und die zusätzlichen Impfpässe sicher. Die zum Teil apathischen und dehydrierten Hunde wurden zur weiteren Versorgung und Untersuchung ins Tierheim Märkisch Buchholz gebracht.
Zusatzinformation
Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen beziehungsweise Deutschland im Transit passieren. Das bedeutet, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- oder durchreisen können.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärbehörden über die zu beachtenden tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften.

Weiterführende wichtige Informationen, unter anderem auch zu den für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen zugelassenen Einreiseorten (zuständige veterinärrechtliche Grenzkontrollstellen), erhalten Sie auf unserer Website auf der Seite "Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten"."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2020/z72_hundewelpen.html


dbb jugend Chefin Herrmann: „Jetzt muss es ums Ganze gehen" (Konsequenzen aus der Coronavirus-Krise)

dbb jugend Chefin Herrmann: „Jetzt muss es ums Ganze gehen" (Konsequenzen aus der Coronavirus-Krise)

Die dbb jugend Bundesvorsitzende Herrmann mahnt angesichts der Coronavirus-Krise Konsequenzen hinsichtlich der Digitalisierung und Modernisierung an:

"Konsequenzen aus der Coronavirus-Krise

dbb jugend Chefin Herrmann: „Jetzt muss es ums Ganze gehen"

Deutschlands öffentlicher Dienst braucht einen Digitalisierungs- und Modernisierungsschub, fordert dbb jugend Chefin Karoline Herrmann.
In einem Interview mit dem dbb jugend magazin "t@cker" (Ausgabe Juni 2020) sprach sie über die Performance des Staats bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie und über die Chancen, die die Krise bei allen negativen Folgen bietet. 
"Selbstlos, hochmotiviert und engagiert", hat sich Deutschlands öffentlicher Dienst bislang in der Coronavirus-Krise geschlagen, bilanzierte die Vorsitzende der dbb jugend, machte aber zugleich deutlich: "Das große Aufräumen fängt gerade erst an. 
Die Pandemie und ihre Auswirkungen, die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung und deren Folgen haben zu massiven konjunkturellen Einbrüchen und sozialen Verwerfungen geführt, deren Ausmaß schon heute gigantisch ist. Außerdem hat uns die Krise schonungslos vor Augen geführt, wo unsere Defizite liegen: Personal- und Ausstattungsmangel in vielen existenziellen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, fehlende digitale Infrastruktur, Kommunikations- und Koordinierungslücken und auch eine gewisse Wertschätzungs-Unwucht, was Standing und Bezahlung von Menschen in systemrelevanten Berufen betrifft.

All das wird neben den weiteren Anstrengungen zur Eindämmung des Coronavirus zu bearbeiten sein in den nächsten Monaten und Jahren", so Herrmann, die auch Mitglied der dbb Bundesleitung ist. "Jetzt muss es ums Ganze gehen. Von der Klärung der Frage, wie wir die Finanzen generationen- und geschlechtergerecht wieder auf die Reihe bekommen, wie wir mit sozialen Ungerechtigkeiten aufräumen und auch mit Blick auf Klima- und Umweltschutz nachhaltig Zukunftssicherung betreiben", forderte sie.

Mit Blick auf die zunehmenden öffentlichen Proteste von Gegnern der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Deutschland plädiert Herrmann für eine differenzierende Einordnung. "Ich sehe da nicht nur Leute, die an eine große Weltverschwörung glauben oder die Grundrechte für einen persönlichen Wünsch-dir-was-Katalog halten. Ich sehe auch viele, die zutiefst besorgt sind, die Angst um ihre Existenz haben, die nicht wissen, wie sie, vielleicht als Alleinerziehende, Kinderbetreuung und Arbeit unter einen Hut bringen sollen. Wir müssen die Verunsicherung vieler Menschen ernst- und wahrnehmen. 
Wir müssen herausfinden, wo die Ursachen dafür liegen, und Lösungswege finden." Bei Lösungen sei insbesondere der Staat gefragt, auf den derzeit so viele schimpften, zeigte Herrmann auf: "Seit Jahren machen die Menschen die leidvolle Erfahrung, dass der Staat nicht da ist – in Kitas und Schulen läuft's nicht rund, auf Termine beim Amt muss man mitunter Monate warten, Straßen und Brücken werden nicht gebaut, Breitband nicht verlegt, Fördergelder nicht abgerufen, weil schlicht und ergreifend das Personal für all das fehlt. Deutlich weniger Polizei und Nahverkehr in der Fläche, bei Feuerwehren und Rettungsdiensten brennt's an allen Ecken und Enden, digitale Bürgerdienste – Fehlanzeige. Und eben jener Staat, der in vielen Bereichen die Erwartungen seiner Bürgerinnen und Bürger nicht mehr erfüllt, kommt jetzt um die Ecke und verordnet. Rigide. Macht den Starken. Dass da nicht jeder mitgeht, ist zumindest nachvollziehbar. 
In Sachen Staat besteht also dringender Handlungsbedarf, wenn uns nicht alles um die Ohren fliegen soll", mahnte Herrmann und betonte, dass es "eine funktionierende und von allen als ausgewogen und gerecht empfundene Daseinsvorsorge" sei, die Land und Leute zusammenhalte. Auch für eine konjunkturelle Erholung und nachhaltiges Wachstum sei ein stabiler, handlungsfähiger öffentlicher Dienst ein wesentlicher Grundpfeiler. 
Deswegen brauche der öffentliche Dienst einen Modernisierungsschub - "Menschen, Technik und Wertschätzung. Natürlich kostet all das Geld. Aber wenn wir jetzt nicht investieren, wird uns ein kaputtgesparter, funktionsunfähiger öffentlicher Dienst weitaus mehr kosten. Alles, was wir jetzt tun oder lassen, wirkt dauerhaft in die Zukunft. 
Wir können jetzt eine Jahrhundertchance nutzen oder einen Jahrhundertfehler machen."

Vor allem bei vielen jungen Menschen spüre sie überwiegend eine Aufbruchstimmung, berichtete Herrmann - "die wollen was schaffen, was gestalten. 
Und da rate ich nur allen: Bremst uns nicht aus! Lasst uns mit anpacken, lasst uns unsere Potenziale und Talent einbringen", appellierte die dbb jugend Chefin.


Samstag, 6. Juni 2020

BDZ-Eilmeldung: BMF greift BDZ-Forderungen für Corona-Schutzmaßnahmen bei Laufbahnprüfung auf!

BDZ-Eilmeldung: BMF greift BDZ-Forderungen für Corona-Schutzmaßnahmen bei Laufbahnprüfung auf!

"05.06.2020 Eilmeldung


BMF greift BDZ Forderungen für Corona-Schutzmaßnahmen bei Laufbahnprüfung auf!


Startseite

Wie bereits in den letzten Wochen regelmäßig berichtet, haben sich der BDZ und seine gewerkschaftliche Jugendorganisation (BDZ Jugend) mit eindeutigen Forderungen zu den Corona-Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Laufbahnprüfungen 2020 positioniert und an das BMF gewandt. Seit heute steht fest, dass das Bundesministerium der Finanzen die Forderungen des BDZ aufgegriffen hat.
So werden für die Durchführung der diesjährigen Laufbahnprüfungen folgende Regelung durch das BMF getroffen:
  1. Die mündliche Abschlussprüfung 2020 im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst muss mit Hilfe geeigneter digitaler Kommunikationsmittel als Online-Prüfung organisiert werden, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.
  2. Sollte die Durchführung der mündlichen Prüfung als Online-Prüfung aus technischen Gründen ausgeschlossen werden, kann einmalig auf die Durchführung der mündlichen Prüfung verzichtet werden.
  3. Die schriftliche Abschlussprüfung im mittleren Dienst kann in diesem Jahr dezentral erfolgen.
  4. Die Leistungstests H II und die schriftliche Abschlussprüfung im gehobenen Dienst sollen im Sitzland der HS Bund – NRW - geschrieben werden.
Die BDZ geführten Interessenvertretungen (BPR, GPR und BJAV) werden die Umsetzung der getroffenen Vorgaben begleiten und sich vor Ort für die Berücksichtigung der Corona-Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Laufbahnprüfungen einsetzen.
Eine digitale Durchführung der mündlichen Laufbahnprüfungen ist aus Sicht des BDZ unter den aktuellen Bedingungen schwer realisierbar. 
Entscheidend ist, dass alle Beteiligten (sowohl Nachwuchskräfte als auch Lehrende) schnellstmöglich eine Entscheidung dahingehend erhalten, ob und ggf. wie die mündlichen Laufbahnprüfungen stattfinden werden. Die verantwortlichen Stellen der GZD sind dazu aufgefordert schnellstmöglich eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
Der BDZ hat sich bereits entschieden: Ein Verzicht der mündlichen Laufbahnprüfungen ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände unumgänglich.
Besonders bei den schriftlichen Abschlussprüfungen des gehobenen Dienstes muss weitergehend Sorge dafür getragen werden, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Das hochschulrechtliche Territorialprinzip macht es nicht möglich dezentrale Prüfungen außerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auszurichten. 
Es gilt daher jetzt vorzubereiten, dass die Prüfungen möglichst auch an anderen Zollliegenschaften in NRW abgelegt werden können."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bmf-greift-bdz-forderungen-fuer-corona-schutzmassnahmen-bei-laufbahnpruefung-auf.html









DSTG bei Anhörung im Finanzausschuss - Corona-Steuerhilfegesetz geplant

DSTG bei Anhörung im Finanzausschuss - Corona-Steuerhilfegesetz geplant

Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) im dbb kritisiert die befristete Umsatzssteuersenkung von 1.7.2020 bis 31.12.2020:

"Corona-Steuerhilfegesetz geplant

DSTG bei Anhörung im Finanzausschuss

    Foto: Bundestag/Parlamentsfernsehen
Bei einer Anhörung am 25. Mai im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes hat der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, die geplante Umsatzsteuersenkung für Restaurants kritisiert. 
„Ich glaube, dass wir damit jede Menge Probleme bekommen werden“, prognostizierte er vor den Finanzpolitikern aller Fraktionen. Zuvor hatte die DSTG schon in einer schriftlichen Stellungnahme ihre kritische Position zum Gesetz deutlich gemacht und auch eigene Vorschläge vorgelegt. 
Neben der DSTG sah auch eine Vielzahl weiterer Sachverständiger das Vorhaben kritisch.
Mit der Senkung des Umsatzsteuersatzes für im Restaurant zubereitete und dort verzehrte Speisen von 19 auf 7 Prozent soll durch die Corona-Krise geschädigten gastronomischen Betrieben zusätzliche Liquidität verschafft werden. 
Der DSTG-Chef zeigte Verständnis für die meist unverschuldeten wirtschaftlichen Nöte der Branche, hob aber deutlich hervor, dass der Gast die Umsatzsteuer bezahle. 
Werde diese also gesenkt, müssten die Speisepreise reduziert werden. Zudem, so Eigenthaler, nütze dem Restaurant die Steuersatzsenkung ja nur, wenn auch Umsatz gemacht werde. Dies sei aber infolge Ausbleibens vieler Kunden das eigentliche Problem. Die DSTG befürchte, so Eigenthaler, dass unter dem Deckmantel Corona eine schon seit Jahren erhobene Forderung der Gastronomie endlich durchgewinkt werden solle. Eigenthaler wies auch klar auf mögliche Tricksereien bei einem Nebeneinander zweier Steuersätze hin. Weitere Einzelheiten können der DSTG-Stellungnahme entnommen werden: www.dstg.de/steuerpolitik
In der Anhörung trug die DSTG auch ihre Forderungen nach Aussetzung des Progressionsvorbehaltes für 2020 empfangenes Kurzarbeitergeld vor. 
Derzeit befinden sich rund 10 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. 
Die Folge ist ein deutlich verringertes Nettoeinkommen, was sich besonders bei Familien mit Kindern und bei hohen finanziellen Verpflichtungen schnell als fatal herausstellen kann. 
DSTG-Chef Eigenthaler rechnete im Finanzausschuss vor: 10 Millionen Kurzarbeiter bedeuten 10 Millionen Steuerfälle mit Progressionsvorbehalt und 10 Millionen Steuererklärungspflichten nach § 46 Abs. 2 EStG. Und sie bedeuten 10 Millionen Mal kein vorheriger betriebsinterner Lohnsteuerjahresausgleich. „Die Krise trifft diese Menschen hart. Da sollten wir beim Kurzarbeitergeld nicht mit einem ,besonderen Steuersatz‘ nachkarten“, warb Eigenthaler, der natürlich auch die extrem hohe Arbeitsbelastung in den Finanzämtern ins Feld führte.
Ferner schlug der DSTG-Bundesvorsitzende vor, die Festsetzungsverjährungsfrist für Fälle der Steuerhinterziehung wegen der durch Corona eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten der Außendienste (BP, Steufa) für mindestens sechs Monate zu unterbrechen. Hierzu verweist die DSTG ebenfalls auf ihre schriftliche Stellungnahme unter www.dstg.de/steuerpolitik, die auch einen Formulierungsvorschlag zu der DSTG-Forderung enthält."

Aufgrund der Corona-Vorsichtsmaßnahmen saßen die Abgeordneten sowie die Expertinnen und Experten weiter voneinander entfernt als üblich. Foto: Bundestag/Parlamentsfernsehen
Quelle: DSTG, URL: https://www.dstg.de/aktuelles/news/dstg-bei-anhoerung-im-finanzausschuss/

 

Freitag, 5. Juni 2020

BDZ: BPR-Wahlergebnis 2020 im Detail

BDZ: BPR-Wahlergebnis 2020 im Detail

Die Personalratswahlen am 2.4.2020 waren ein sehr großer Erfolg für die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft. Hier das Wahlergebnis des BPR im Detail:








































Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/der-bdz/personalvertretungen/bpr.html