BDZ-Eilmeldung: BMF gibt Standorte für Zoll-Einsatztrainingszentren bekannt
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft macht mit der folgenden Eilmeldung auf die Bekannt gabe des Bundesfinanzministeriums zu den Standorten der neuen Zoll-Einsatztrainingszentren aufmerksam und wiederholt bekannte Kritik der weiten Anreisewege für viele Beamte, die vom BMF vom Tisch gewischt wird:
13.07.2021
EILMELDUNG
Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger hat am 13. Juli 2021 die
Beschäftigten des Zolls über die Planungen zu den elf
Einsatztrainingszentren (ETZ) informiert.
Zudem hat das
Bundesfinanzministerium den Planungsauftrag an die Generalzolldirektion
zu den vorgesehenen Standorten der künftigen ETZ erteilt. Damit wird die
strategische Entscheidung des BMF, die Rahmenbedingungen für das
Zolltraining durch den Bau eigener Trainingsmöglichkeiten deutlich zu
verbessern, weitgehend ministeriell finalisiert.
Entgegen anderslautender Veröffentlichungen bleibt die
Planung des BMF bei elf Standorten. Für die Bedarfsregion NRW Nord ist
das Verfahren noch nicht abgeschlossen; die Machbarkeitsstudie wird
derzeit erstellt.
Das Erkundungsergebnis ist dem BMF zu gegebener Zeit
vorzulegen.*
Geplante Einsatztrainingszentren der Zollverwaltung
| Bedarfsregion | Standort |
|---|
| München | 85748 Garching |
| Schleswig-Holstein | 24534 Neumünster |
| Rhein-Main | 64347 Griesheim |
| Elbe-Weser | 29664 Walsrode |
| Nordrhein-Westfalen Süd | 42579 Heiligenhaus |
| Nordrhein-Westfalen Nord | * Befindet sich noch im Erkundungsverfahren |
| Berlin-Brandenburg | 14532 Stahnsdorf |
| Grenze Schweiz | 78183 Hüfingen |
| Stuttgart | 75031 Eppingen |
| Dresden | 09131 Chemnitz |
| Nürnberg | 92225 Amberg/Kümmersbruck |
Der
BDZ und die BDZ-geführten Stufenvertretungen begrüßen ausdrücklich die
verwaltungsseitig erarbeitete Konzeption für die Einsatztrainingszentren
der Zollverwaltung. Nach bisherigem Informationsstand sollen die ETZen
Hauptzollämtern zugeordnet und organisatorisch im Sachgebiet C verankert
werden. Der Personalbedarf eines ETZ beträgt ca. 55 Beschäftigte
(Leitungsbereich, Trainer/innen, Anlagenwarte). Vorgesehen ist, dass die
ETZ aus drei Modulen Sporthallen-, Schießanlagen- und
Einsatztrainingskomplex bestehen.
In ihrer Innen- und Außenwirkung wird
damit das Bild einer modernen Trainingsstätte des Zollvollzugsdienstes
der Zukunft vermittelt. Grundsätzlich sollen die entsprechenden
Trainingsmöglichkeiten zur Gewährleistung des sicheren und
verhältnismäßigen Umgangs mit der Waffe dienen, um die jährlich
vorgeschriebenen Trainings für die ca. 13.000 Waffenträger/innen des
Zolls und das alle zwei Jahre vorgeschriebene Einsatzersthelfertraining
(Erste-Hilfe unter Einsatzbedingungen) durchzuführen.
BDZ sieht weiterhin Anpassungsbedarf!
Die Umsetzung des Konzepts der ETZ kann jedoch nach
Auffassung des BDZ nur zu einer Erfolgsstory werden, wenn die
erforderlichen Rahmenbedingungen mit den zuständigen
Personalvertretungen einvernehmlich abgestimmt werden.
Die Einschätzung von Staatssekretär Dr. Bösinger, dass
künftig 90 % der Waffentragenden die Zentren in 90 Minuten bzw. mit
einer Entfernung von max. 75 Kilometern erreichen können, teilen der
BDZ- und seine BDZ-geführten Stufenvertretungen nicht.
Einen Benutzerzwang der ETZ, der in der Folge zumindest
punktuell zu einem bundesweiten „Trainingsfahrdienst“ führen wird, hat
der BDZ-geführte HPR in der bisherigen Beteiligung durch das BMF nicht
akzeptiert und dies gegenüber Staatssekretär Dr. Bösinger und der
Abteilungsleitung III, Frau Mildenberger, in einer gemeinschaftlichen
Besprechung am 16. April 2019 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.
Die Durchsetzung der angedachten Planung würde den ohnehin
personell unterbesetzten Kontroll- und Ermittlungsdienst über Gebühr
belasten.
Vor diesem Hintergrund sind die bisherige Zuordnung, die
Entfernungen und Wegezeiten der Waffenträger*innen zu den geplanten ETZ
auch unter dem Gesichtspunkt einer zumutbaren Mobilität nochmals
eingehend zu überprüfen und ggf. anzupassen. Regionale Lösungen, wie
beispielsweise eine Ertüchtigung der neuen Trainingsstätte des HZA
Stralsund, sind in die weiteren Planungen einzubeziehen. Zusätzlich muss
das Absolvieren bestimmter Trainingseinheiten vor Ort weiterhin möglich
sein.
Der Vorsitzende des Hauptpersonalrats und stellvertretende
BDZ-Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, erwartet für die weitere
organisatorische, personalwirtschaftliche und besoldungsrechtliche
Umsetzung der ETZ-Konzeption eine mit den Interessenvertretungen
abgestimmte belastbare Rahmenkonzeption, die zu einer breiten Akzeptanz
unter den betroffenen Zollvollzugskräften führt.
Über die weiteren, insbesondere zeitlichen Planungen zur Fertigstellung der ETZ werden wir weiter berichten!
Historie zum bisherigen Verlauf bei der Errichtung der Einsatztrainingszentren:
HPR Kompakt
November 2016:
www.bdz.eu/fileadmin/img/Medien/HPR_aktuell/HPR_aktuell_2016/161118_HPR.pdf
November 2018:
www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181123_HPR.pdf
Januar 2019:
www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190117_HPR.pdf
April 2019:
www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190418_HPR.pdf
Gespräch Bundesvorsitzender BDZ, Dieter Dewes mit MdB Andreas Schwarz, SPD, am 28.06.2018:
www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/haushaltsausschuss-beschliesst-deutlich-mehr-planstellen-fuer-den-zoll.html"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bundesfinanzministerium-gibt-standorte-der-einsatztrainingszentren-bekannt.html