Mittwoch, 26. Juni 2019

dbb vorteilswelt: Schwere Krankheiten und Unfälle - Welcher Risikoschutz hilft?

dbb vorteilswelt: Schwere Krankheiten und Unfälle - Welcher Risikoschutz hilft?

"Schwere Krankheiten & Unfälle:
Welcher Risikoschutz hilft?

Krebs, Gehörverlust, ein schwerer Unfall: Manche Ereignisse können von einem Tag auf den anderen die gesamte finanzielle Existenz in Frage stellen. 
Spezielle Existenzschutzversicherungen decken in nur einem Vertrag die häufigsten Risiken und Szenarien ab. Sie sind vor allem für Neueinsteiger in diesen Bereich ideal.
Der Verlust des eigenen (Familien-)Einkommens – insbesondere aufgrund schwerer Krankheit – zählt immer noch zu den am meisten unterschätzten Risiken in Deutschland. Dabei ist die Gefahr auch bei Beamten und Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes gar nicht einmal so selten. Laut Statistischem Bundesamt verunfallten sich im Jahr 2015 rund 9,73 Mio. Menschen. Mehr als zwei Drittel der Unfälle ereigneten sich außerhalb der Dienstzeit, d.h. in der Freizeit oder im Haushalt. 
Das Problem: Mögliche vorzeitige Ansprüche, etwa eine – meist nur knapp bemessene – Erwerbsminderungsrente vor allem bei jungen Beschäftigten, decken oft nur einen Bruchteil des Einkommensverlustes ab. So kann es durchaus zu einer existenziellen Finanznot kommen, die komplette Lebenspläne zunichte macht.
Mit der speziellen Existenzschutzversicherung (ESV) in Zusammenarbeit mit dem langjährigen Kooperationspartner der DBV Deutsche Beamtenversicherung bietet das dbb vorsorgewerk wertvollen Schutz. 
Sie ist vor allem ideal für all jene, die diesen Bereich bisher noch gar nicht abgedeckt haben.

Alles Wesentliche in einem Vertrag

Das Besondere einer Existenzschutzversicherung: In nur einem Produkt sind hier alle wichtigen Risiken vereint – etwa eine schwere Krankheit, ob körperlich wie Krebs oder auch psychisch. Ebenso abgedeckt sind der Verlust von Grundfähigkeiten wie Hören und Sehen, Pflegebedürftigkeit oder Unfall. Im Versicherungsfall wird die vereinbarte monatliche Rente gezahlt. Sie gleicht die Lücke aus, damit, ergänzend zu etwaigen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, nach Möglichkeit weiterhin das gewohnte Haushaltseinkommen zur Verfügung steht. Auch Kosten für dauerhafte Betreuung und Pflege lassen sich damit absichern. Eine eigene Variante der ESV gibt es speziell für Beamtenanwärter, Angestellte im öffentlichen Dienst und Auszubildende
Um auch bei noch geringem Einkommen einen wichtigen Schutz zu ermöglichen, bucht die ESV-Start in jungen Jahren einen vergünstigten Einstiegsbeitrag ab. 
dbb-Mitglieder erhalten für beide Versionen einen Rabatt von 3 Prozent.

Eigene Kinder absichern

Einen wertvollen Risikoschutz bietet auch die DBV-Existenzschutzversicherung für Kinder. Auch hier kann zum Beispiel eine schwere Krankheit samt dauerhaften Beeinträchtigungen massive Folgen nach sich ziehen. Nicht selten ist etwa eine spätere Berufstätigkeit erschwert oder gar unmöglich – sei es aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Verlust einer wichtigen Grundfähigkeit oder sonstiger Einschränkungen. Auch bei Unfällen greift die Versicherung – wichtig, da Kinder vom Gesetzgeber hier nur während der Zeit im Kindergarten, im Hort oder in der Schule beziehungsweise auf den Hin- und Nachhauseweg abgesichert sind, während die meisten Unfälle zuhause und in der Freizeit passieren.

Schützt auch die Familie

In Form einer monatlichen Rente, die bei Bedarf bis zum 67. Lebensjahr gezahlt wird, springt die Existenzschutzversicherung im Schadensfall ein und ermöglicht das Finanzieren eines angemessenen Lebensstils. Gleichzeitig bewahrt sie mitunter die Familie davor, finanziell in Bedrängnis zu kommen oder gar in die soziale Isolation zu rutschen – eine Gefahr, von der besonders Alleinerziehende betroffen sind. 
Falls Sie für Ihren Nachwuchs oder Ihre Enkelkinder gleich Nägel mit Köpfen machen möchten: Die Existenzversicherung für Kinder kann bereits ab dem sechsten Monat abgeschlossen werden – und natürlich winkt auch hier ein dbb-Mitgliedsvorteil in Höhe von 3 Prozent!

Unser Tipp:

Schützen Sie sich und Ihre Kinder mit dem Abschluss einer Existenzschutzversicherung unseres Partners DBV Deutsche Beamtenversicherung. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder vermitteln Ihnen eine fachmännische Beratung vor Ort."

Quelle: dbb vorteilswelt, URL: https://www.dbb-vorteilswelt.de/schwere-krankheiten-risikoschutz/


BDZ: Verfahren zur Gewährung von Rechtschutz (dbb)

BDZ: Verfahren zur Gewährung von Rechtschutz (dbb)

Der BDZ BV Berlin-Brandenburg weist auf das derzeit geltende Verfahren zur Gewährung von Rechtschutz hin:

"Rechtsschutz

Verfahren der Gewährung von Rechtsschutz über den dbb beamtenbund und tarifunion für Mitglieder des BDZ



Mitgliedern des BDZ wird grundsätzlich Rechtsschutz entsprechend der Rechtsschutzrichtlinie des BDZ gewährt.

Für die Durchführung bedient sich der BDZ dabei der vom dbb beamtenbund und tarifunion eingerichteten Dienstleistungszentren. Es wird zwischen Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz unterschieden. Beratungsrechtsschutz wird grundsätzlich unmittelbar durch den zuständigen Bezirksverband gewährt. 
Die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2019 hat der Bundesvorsitzende des dbb - beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, einige verfahrensrechtliche Klarstellungen vorgenommen. Angepasst wurde zudem der Antrag auf Rechtsschutz und die dazugehörige Checkliste."

Quelle: BDZ BV Berlin-Brandenburg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/verfahren-der-gewaehrung-von-rechtsschutz-ueber-den-dbb-beamtenbund-und-tarifunion-fuer-mitglieder-d.html


Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg (Hintergrundinformationen) - 55 Strafverfahren eingeleitet

Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg (Hintergrundinformationen) -
55 Strafverfahren eingeleitet


Der Zoll hat in Hamburg in Zusammenarbeit mit der Polizei, Finanzamt und dem Gewerbeaufsichtsamt, bzw. der Feuerwehr 80 Shisha-Bars durchsucht und 700 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak beschlagnahmt sowie 55 Strafverfahren eingeleitet:

"Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg

700 Kilogramm Wasserpfeifentabak beschlagnahmt


In der Nacht zum 21. Juni 2019 hat der Zoll in Hamburg 80 Shisha-Bars kontrolliert. 
Dabei wurden über 700 Kilogramm Wasserpfeifentabak beschlagnahmt, acht illegale Glücksspielautomaten außer Betrieb gesetzt und diverse kleinere Funde von Betäubungsmitteln sichergestellt. 
Die Zollbeamten leiteten 55 Strafverfahren gegen die Barinhaber ein. 
Damit wurden in 70 Prozent aller kontrollierten Bars Zuwiderhandlungen festgestellt.
In 20 Objekten mussten die Kontrollen unterbrochen werden, da der Kohlenmonoxidgehalt in den Bars zu hoch und damit die Gesundheit von Gästen und Kontrollbeamten gefährdet war. Nachdem die Bezirksämter die Objekte nach einer gründlichen Lüftung wieder freigegeben hatten, wurden die Kontrollen fortgesetzt. 
Eine Bar wurde jedoch längerfristig wegen dramatisch überhöhter CO-Werte geschlossen.
Über 400 Beamte von Zoll, Polizei, Gewerbeamt und Finanzbehörde waren an der Kontrolle beteiligt. Zehn Zollhunde waren als Schutz- und Spürhunde zusätzlich im Einsatz.
Ziel der Großkontrolle war eine Überprüfung, ob alle steuerlichen Pflichten von den Barbetreibern eingehalten werden. So dürfen diese zum Beispiel nur versteuerten Wasserpfeifentabak verkaufen. Zu erkennen ist die Versteuerung an einem ordnungsgemäß angebrachten Steuersiegel.
"Wasserpfeifentabak gehört wie Zigaretten oder Alkohol zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren, sodass beim Verkauf in Shisha-Bars viele Gesetze einzuhalten sind", so die Pressesprecherin Kristina Severon. "Die hohe Anzahl der festgestellten Verstöße zeigt, dass die einschlägigen Regelungen von den Betreibern der Bars größtenteils nicht eingehalten werden. Deshalb hatte unsere Kontrolle auch das Ziel, die Inhaber und ihre Gäste aufzuklären."

Die Kontrolle erfolgte in guter Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, Steuerbehörde und Gewerbeamt. Neben den steuerrechtlichen Aspekten wurden damit auch die Regelungen des Jugend- und Nichtraucherschutzgesetzes sowie der Einhaltung der CO-Werte in den Shisha-Bars kontrolliert.

Zusatzinformation
  • Shisha-Bars dürfen nur versteuerten und verzollten Tabak verkaufen. Der Steuersatz für Wasserpfeifentabak beträgt mindestens 22 Euro pro Kilogramm. Der genaue Steuersatz hängt vom Einzelfall ab. Die Ergebnisse aus vorherigen Kontrollen zeigen jedoch, dass viele Shisha-Betreiber mit unversteuertem Tabak handeln.
  • Die ordnungsgemäße Versteuerung des Tabaks kann nur anhand des Steuerzeichens an der Umverpackung erkannt werden. Fehlt das Siegel, ist es gebrochen oder nicht an der korrekten Stelle angebracht, muss von einer Nichtversteuerung ausgegangen werden. Zuwiderhandlungen können eine Steuerhinterziehung darstellen.
  • Die Abgabe des Tabaks darf nur in Kleinverkaufspackungen erfolgen. Das bedeutet, der Endverbraucher (also der Raucher) muss selbst die Packung öffnen und damit das Steuersiegel brechen. Eine Tabakabgabe aus einer größeren Verpackungseinheit (zum Beispiel aus einer 500-Gramm-Dose) ist rechtswidrig und kann als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
  • Das Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak, zum Beispiel durch Hinzufügen von Glycerin oder Molasse, ist nur mit einer Genehmigung des Hauptzollamts erlaubt. Zuwiderhandlungen können als Steuerhinterziehung geahndet werden.
  • Wasserpfeifentabak muss zum selben Preis weiterverkauft werden, wie auf dem Steuerzeichen angegeben. Wenn der Tabak zu einem höheren Preis verkauft wird, entsteht die Tabaksteuer adäquat zur Erhöhung und muss an den Zoll nachgezahlt werden. Wird dies nicht eingehalten, stellt dies unter Umständen eine Steuerhinterziehung dar.
  • Rauchen ist ungesund und deshalb müssen auch in Shisha-Bars das Jugend- und Nichtraucherschutzgesetz eingehalten werden. Hinzu kommt noch die Gefahr der Kohlenmonoxidvergiftung, denn das Gas, das beim Verbrennen der Kohle entsteht, kann im schlimmsten Fall tödlich sein. Um auch diesem Problem entgegenzuwirken, arbeitet der Zoll bei dieser Kontrolle verstärkt mit Polizei, Feuerwehr und Gewerbeamt zusammen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z51_kontrolle_shisha_bars.html
 

dbb bundesfrauenvertretung: Frauenförderung im öffentlichen Dienst - Diskriminierungsfreies Fortkommen - Jetzt umdenken (Broschüre)

dbb bundesfrauenvertretung: Frauenförderung im öffentlichen Dienst - Diskriminierungsfreies Fortkommen - Jetzt umdenken! (Broschüre)

Die dbb bundesfrauenvertretung hat die Broschüre mit folgendem Thema veröffentlicht: "Frauenförderung im öffentlichen Dienst - Diskriminierungsfreies Fortkommen - Jetzt umdenken!":

"Frauenförderung im öffentlichen Dienst

Neue Broschüre: Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst –
Jetzt umdenken!

Die wissenschaftliche Auswertung verschiedener Beurteilungsstatistiken im öffentlichen Dienst zeigt: Die Leistung von Teilzeitkräften – vorrangig Frauen – wird schlechter bewertet als die von Vollzeitbeschäftigten – mehrheitlich Männer. In der Folge werden männliche Beschäftigte häufiger „beförderungsfähig“ beurteilt. Mit der Fachbroschüre „Frauen 4.0: Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst – Jetzt umdenken!“ legt die dbb bundesfrauenvertretung eine gendersensible Analyse der Beurteilungsroutinen im öffentlichen Dienst vor.
Neben einer intensiven Auseinandersetzung mit den Rechtsgrundlagen der Beurteilungs- und Beförderungssystematik im öffentlichen Dienst setzt die Broschüre auf praxisorientierte Strukturanalysen. Darüber hinaus werden Perspektiven für eine gendergerechte Führungskultur eröffnet und Wege aus der „Diskriminierungsfalle“ aufgezeigt. In der Debatte über die Bedeutung der dienstlichen Leistungsbeurteilung für Frauenkarrieren werden zudem die Auswirkungen auf den Gender Pay Gap thematisiert. „Wir können nicht über Frauen in Führungspositionen sprechen, ohne den finanziellen Aspekt mit einzubeziehen. 
In der Beförderungsdebatte geht es um Geld. Wer aufsteigt, erhält mehr davon. Frauen müssen das auch dezidiert einfordern“, betont Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, im Vorwort der Broschüre.

Die Fachpublikation „Frauen 4.0: Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst – Jetzt umdenken!“ fasst die Ergebnisse der 13. Frauenpolitischen Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung zur gendergerechten Leistungsbewertung vom 11. Mai 2017 zusammen. Mit Beiträgen unter anderem von Helene Wildfeuer (Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung), Klaus Dauderstädt (dbb Bundesvorsitzender), Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis (Rechts- und Verwaltungswissenschaftler), Dr. Andrea Jochmann-Döll (Expertin für Leistungsbewertung und Entgeltsysteme), Prof. Dr. Matthias Spörrle (Wirtschaftspsychologe) und Henrike von Platen (Equal-Pay-Expertin).

Die Broschüre steht als kostenloser Download zur Verfügung.  
dbb Mitglieder können die Druckversion per E-Mail an frauen@dbb.de bestellen.

BDZ erzielt Erfolg für bessere Berufsperspektiven von Hauptamtlich Lehrenden!

BDZ erzielt Erfolg für bessere Berufsperspektiven von Hauptamtlich Lehrenden!


Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat einen deutlichen Erfolg für bessere Berufsperspektiven von Hauptamtlich Lehrenden erzielt:

"24.06.2019   Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung

BDZ erzielt Erfolg für bessere Berufsperspektiven von Hauptamtlich Lehrenden!



Die Aus- und Fortbildungskapazitäten der Bundesfinanzverwaltung sind weiterhin deutlich angespannt. Zum 1. August 2019 erhöhen sich die Einstellungszahlen des Zolls auf etwa insgesamt 2.000 Nachwuchskräfte. 
Die auf Rekordniveau gestiegenen Einstellungsermächtigungen sind aufgrund der demografischen Entwicklung, vergangener Stelleneinsparungen und der komplexeren Aufgabenzuwächse des Zolls mehr als notwendig. Für eine qualitätsvolle Ausbildung der Nachwuchskräfte bedarf es jedoch dringender und überfälliger Investitionen in die räumlichen sowie personellen Aus- und Fortbildungseinheiten des Zolls.
Der BDZ hatte bei diversen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und Spitzenvertretern der Bundesfinanzverwaltung die nach wie vor erheblichen Engpässe im Aus- und Fortbildungswesen kritisiert. Hierbei kommt insbesondere den hohen Fehlbeständen an Hauptamtlich Lehrenden eine besondere Bedeutung zu – etwa ein Drittel der Stellen an Hauptamtlich Lehrenden der Generalzolldirektion – Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum) sind derzeit nicht besetzt. Der BDZ konnte nunmehr über eine gewerkschaftspolitische Eingabe bei Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger (Bundesministerium der Finanzen) verbesserte Berufsperspektiven für Hauptamtlich Lehrende erzielen. 
Danach wird auf Initiative des BDZ für die Lehrenden anstelle der üblichen Dienstpostenbündelung von Besoldungsgruppe A 9g/A 11 eine gebündelte Bewertung der Dienstposten von Besoldungsgruppe A 10/A 12 vorgesehen. 
Das zugehörige Regelwerk – die Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung (DpBZoll) soll noch im laufenden Jahr den Personalvertretungen mit einem entsprechenden Änderungsvorschlag zur Stellungnahme übersandt werden.
Staatssekretär Dr. Bösinger folgt damit einem Vorschlag des BDZ für eine nachhaltigere Personalgewinnung von Lehrenden für die Generalzolldirektion. Denn es ist unstrittig, dass die gestiegene Abwanderung von Lehrenden u. a. darauf zurückzuführen ist, dass diese im Bereich der Lehre keine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 12 erreichen können. Zudem entspricht die derzeitige Dienstpostenbündelung A 9g/A 11 nicht dem gestiegenen Anforderungsprofil der Lehrtätigkeit. 
Mit einer Dienstpostenbündelung von Besoldungsgruppe A 10 bis Besoldungsgruppe A 12 konnte vom BDZ eine attraktivitätssteigernde Maßnahme für echte Berufsperspektiven der Lehrenden sowie zur Gewinnung neuer Personalzugänge erfolgreich erzielt werden.
Der BDZ hat seine Initiative für eine perspektivische Dienstpostenbündelung gegenüber dem Leitungsbereich des BMF nicht ausschließlich auf den Bereich der Lehre begrenzt. 
Hierzu zählen insbesondere komplexe Aufgaben des mittleren Zolldienstes, die ohnehin nahezu ausschließlich vergleichbare Tätigkeiten des gehobenen Zolldienstes entsprechen (z. B. Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Nicht unberücksichtigt bleiben dürfen auch eine Vielzahl besonderer Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb der Zollverwaltung, deren Dienstpostenbewertung nicht mehr aufgabengerecht erscheint – wie beispielsweise in den IT-Einheiten des Zolls oder dem Zollfahndungsdienst mit seinen Observationseinheiten. 
Das BMF ist jedoch vorerst nicht gewollt, weitere Abweichungen von den üblichen Dienstpostenbündelungen (BesGr A 9g/A 11 bzw. A 6m/A 8) zuzulassen. 
Die Umsetzung einer aufgabengerechteren Dienstpostenbünde-lung für Lehrende bestätigt jedoch die nachdrücklichen Verhandlungen des BDZ und bedarf perspektivisch der Einbeziehung weiterer Organisationseinheiten. Laufbahnrechtlich bedarf es ohnehin einer durchlässigeren Öffnung der einzelnen Laufbahnen innerhalb der Bundesverwaltungen und folglich einer Anpassung des Bundeslaufbahnrechts."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erzielt-erfolg-fuer-bessere-berufsperspektiven-von-hauptamtlich-lehrenden.html


Dienstag, 25. Juni 2019

dbb bundesfrauenvertretung: Welche Gründe sprechen für eine Mitgliesdschaft in einer dbb Fachgewerkschaft - Infopaket bestellen!

dbb bundesfrauenvertretung: Welche Gründe sprechen für eine Mitgliesdschaft in einer dbb Fachgewerkschaft - Infopaket bestellen!

Welche Gründe sprechen für eine Mitgliedschaft in einer dbb Fachgewerkschaft
Die dbb bundesfrauenvertretung hat ein Infopaket insbesondere für junge Frauen geschnürt:


"Jetzt dbb Infopaket bestellen und Mitglied werden!

Hinter der dbb bundesfrauenvertretung steckt ein starkes Netzwerk aus über 400.000 engagierten und sachkundigen Frauen und 42 dbb Mitgliedsverbänden. Sie vereinen Fachkompetenz aus über 50 Jahren frauenpolitischer Gewerkschaftsarbeit rund um den öffentlichen Dienst und seine privatisierten Bereiche. Gegenüber Arbeitgebern und der Bundespolitik vertreten wir Deine Interessen und setzen uns für eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Arbeitswelt ein. Von der Karriereplanung über persönliche Beratung bis hin zum rechtlichen Beistande bieten wir jungen Frauen wie Dir eine Anlaufstelle in jeder Lebenslage!
Flyer „Junge Frauen – Stark im öffentlichen Dienst“ (PDF)
Wie werde ich dbb Mitglied?
Der dbb ist eine Spitzenorganisation, die aus Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors besteht. Mitglied wird man deshalb nicht bei der dbb bundesfrauenvertretung unmittelbar, sondern bei der für den Dienst- beziehungsweise Arbeitsbereich zuständigen dbb Fachgewerkschaft.
Infopaket bestellen!
Willst du mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft in einer der dbb Gewerkschaften erfahren, dann bestelle hier dein persönliches Infopaket!"
 
Quelle: dbb bundesfrauenunion, URL:
https://www.dbb.de/der-dbb/frauen/ueber-die-dbb-frauen/infopaket-frauen.html

Zur Bestellung des dbb Infopakets
https://www.dbb.de/der-dbb/frauen/ueber-die-dbb-frauen/infopaket-frauen.html











Zoll: 10.850 Gramm Amphetamin im Wert von rund 129.000 Euro sichergestellt

Zoll: 10.850 Gramm Amphetamin im Wert von rund 129.000 Euro sichergestellt

Kontrollbeamte des Hauptzollamt Osnabrücks haben 10.850 Gramm Amphetamin im Wert von rund 129.000 Euro sichergestellt:

"Mit "Speed" im Kofferraum unterwegs


Zoll nimmt Drogenschmuggler fest


10.850 Gramm Amphetamin im Wert von rund 129.000 Euro entdeckten Osnabrücker Zöllner am Abend des 18. Juni 2019 bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30 in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten Pkw.
Der osteuropäische Fahrer gab an, aus Den Haag zu kommen, wo er im Gewächshausbau tätig sei. Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinte er.
Bei der Durchsicht des Wagens stellten die Ermittler fest, dass im Kofferraum zwei Teppichböden über eine stabile Sperrholzplatte ausgelegt wurden. 
Unter der Platte war ein Hohlraum, in dem eine schwarze Nylontasche lag. 
In dieser Tasche befanden sich zehn Pakete, die mit Panzerband umwickelt waren. 
Beim Öffnen dieser Päckchen kamen 10.850 Gramm Amphetamin zum Vorschein.
Bei der anschließenden körperlichen Durchsuchung des 36-Jährigen wurden die Zöllner auch noch fündig. Im Genitalbereich des Mannes stellten sie ein Papierknäuel fest, in dem sich noch etwas Amphetamin für seinen eigenen Bedarf befand.
Das Rauschgift wurde beschlagnahmt. 
Der Reisende wurde vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück erging Haftbefehl. 
Der Beschuldigte wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/z21_speed_im_kofferraum.html

dbb kritisiert: Mit der Abkehr vom Prinzip der Spitzenkandidaten verspielt der Europäische Rat Vertrauen

dbb kritisiert: Mit der Abkehr vom Prinzip der Spitzenkandidaten verspielt der Europäische Rat Vertrauen

Dietmar Knecht, der Vorsitzende der der dbb Grundsatzkommission für Europa mahnt, dass der Europäische Rat mit der Abkehr vom Prinzip der Spitzenkandidaten Vertrauen verspielt - Bürgernähe gehe dadurch verloren:

"Prinzip der Spitzenkandidaten vor dem Aus

Der Europäische Rat verspielt Vertrauen

Dietmar Knecht

„Wenn die EU vom Prinzip der Spitzenkandidaten abkehrt, geht ein wichtiger Bestandteil zu mehr Bürgernähe verloren“, mahnt Dietmar Knecht, der Vorsitzende der der dbb Grundsatzkommission für Europa.
So viele EU-Bürgerinnen und Bürger wie lange nicht mehr seien zur Europawahl gegangen, erklärte Knecht, der auch Chef des dbb Landesbundes Mecklenburg-Vorpommern ist. „Sie haben erwartet, mit ihrer Stimme Einfluss auf das Amt des Kommissionspräsidenten zu nehmen“, so Knecht weiter. „Ihnen droht nun eine herbe Enttäuschung.“

Der dbb habe das Spitzenkandidatenprinzip ausdrücklich unterstützt. Daher wäre sehr bedauerlich, wenn es nun vom Europäischen Rat einkassiert würde. „
Dass der Europäische Rat sich nun von den Spitzenkandidatinnen und –kandidaten distanziert, wirft die Demokratisierung Europas zurück“, befürchtet Knecht. 
„Die Glaubwürdigkeit der EU-Institutionen steht hier auf dem Spiel“. 
Gerade die öffentliche Verwaltung habe immer einen selbstkritischen Blick darauf, ob sie sich bürgernah verhalte oder nicht, fuhr Knecht fort „Für die Politik sollte das erst Recht gelten.“

 „Ich würde mir wünschen, dass die konstruktiven Kräfte im Europäische Parlament sich aufraffen und auf Herrn Weber, Frau Vestager oder Herrn Timmermans verständigen. 
Sonst entscheiden die Staats- und Regierungschefs wieder im Hinterzimmer, wer an die Spitze der EU-Kommission treten soll“, betonte der dbb Landesvorsitzende. „Das würde das Parlament schwächen, wo es doch nach dieser hohen Wahlbeteiligung und den nach wie vor großen Gefahren für das europäische Projekt dringend weiter gestärkt werden muss.“
 

BDZ: BPR aktuell, 411 Beförderungen, Sonderausgabe Juni 2019

BDZ: BPR aktuell, 411 Beförderungen, Sonderausgabe Juni 2019






































Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190624_Befoerderungen_BPR.pdf


Eilzuständigkeit in MV auf den Weg gebracht: Kabinett hat Gesetzentwurf zur Änderung des SOG M-V beschlossen

Eilzuständigkeit in MV auf den Weg gebracht: Kabinett hat Gesetzentwurf zur Änderung des SOG M-V beschlossen:

"Kabinett stimmt Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V zu



Nr. 132  | 05.06.2019  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Nachdem zu dem Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) insgesamt 20 Verbände wie beispielsweise der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, die Polizeigewerkschaften des Landes oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz um die Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten wurden, hat das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung nunmehr der Übersendung des Gesetzesentwurfes an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. 
Mit dem Entwurf sollen zum einen die notwendigen Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und die zwingend gebotene Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Sicherheits- und Ordnungsgesetz – dem SOG M-V – vorgenommen werden. Auch im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz und im Landeskatastrophenschutzgesetz ist eine Anpassung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund der unmittelbaren Geltung der Datenschutz-Grundverordnung und der ergänzenden Bestimmungen im Landesdatenschutzgesetz beabsichtigt. 
Darüber hinaus soll mit dem Entwurf die im Zusammenhang mit der Überprüfung des Bundeskriminalamtgesetzes weiterentwickelte und präzisierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung eingriffsintensiver Befugnisse auch im SOG M-V nachvollzogen werden. 
Weiterhin ist die Aufnahme klarstellender Regelungen und auch zusätzlicher Befugnisse im SOG M-V beabsichtigt, damit Ordnungsbehörden und Polizei mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und des Standes der technischen Entwicklung in die Lage versetzt werden, weiterhin Gefahren effektiv abwehren können. 
Auf die Pressemitteilung des Innenministeriums vom 29.01.2019, in der die wesentlichen Neuerungen der SOG-Novelle dargestellt sind, wird ausdrücklich hingewiesen. 
Auf Vorschlag des Städte- und Gemeindetages M-V und der Gewerkschaft der Polizei M-V wurde nach der Verbandsanhörung zusätzlich unter anderem ein Festhalterecht für Ordnungsbehörden im Rahmen von Identitätsfeststellungen neu in den Gesetzentwurf aufgenommen. Bisher stand ein solches Recht nur der Polizei zu. 
Zukünftig sollen dem Gesetzentwurf nach Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Ordnungsbehörden die von einer Identitätsfeststellung betroffene Person – bis zum Eintreffen der Polizei – festhalten dürfen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Auch andere Länder verfügen bereits über ordnungsbehördliche Festhalterechte zur Identitätsfeststellung. 
Das SOG M-V regelt für die Ordnungsbehörden und die Polizei im Land Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 die Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr. Daran ändert sich auch mit der nun vorgeschlagenen Neufassung nichts, so dass der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht verändert wird. Ebenso sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch keine Änderung des Gefahrenbegriffs vor. 
Im Sicherheits- und Ordnungsgesetz wird es also den Begriff der „drohenden Gefahr“ nicht geben.

Anlagen

GE_SOG_Reinschrift.pdf (PDF, 2,1 MB)
Nr. 27 PM SOG -Gesetzentwurf Verbandsanhörung.pdf (PDF, 0,2 MB)"

Quelle: Ministerium für Inneres und Europa MV, URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell/?id=150461&processor=processor.sa.pressemitteilung 

Im Gesetzentwurf (354 Seiten) ist die EIlzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in MV mit § 9 Abs. 4 SOG M-V enthalten - ein BDZ-Erfolg nach langjährigen Verhandlungen des BDZ BV Nord... 

Der Gesetzentwurf wird im Landtag MV unter der Drs. 7/3694 geführt (279 Seiten) und voraussichtlich im IV. Quartal 2019 beschlossen werden, URL:http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/44093/gesetz_ueber_die_oeffentliche_sicherheit_und_ordnung_in_mecklenburg_vorpommern_-und_zur_aenderung_anderer_gesetze.pdf.













Montag, 24. Juni 2019

dbb bundesfrauenvertretung: Mehr Frauen im Bundesdienst in Führung bringen - Da hilft nur eine gesetzliche Lösung!

dbb bundesfrauenvertretung: Mehr Frauen im Bundesdienst in Führung bringen - Da hilft nur eine gesetzliche Lösung!


Die dbb bundesfrauenvertretung fordert angesichts der Daten im nun vorgestellten Gleichstellungsindex 2018 eine gesetzliche Lösung zur besseren Förderung der Frauen:

"Gleichstellungsindex 2018

Mehr Frauen im Bundesdienst in Führung bringen: Da hilft nur eine gesetzliche Lösung!

Die dbb bundesfrauenvertretung hat die rückläufige Entwicklung des Frauenanteils auf der Leitungsebene der obersten Bundesbehörden hart kritisiert und fordert gesetzliche Maßnahmen zur Förderung weiblicher Spitzenkräfte.
„Diese Entwicklung ist skandalös und muss umgehend korrigiert werden. 
Die Bundesfamilienministerin muss jetzt mutig vorangehen und einen wirkungsvollen gesetzlichen Maßnahmenkatalog für den öffentlichen Dienst vorlegen. 
Von selbst stellt sich die Gleichstellung von Männern und Frauen auch im Bundesdienst nicht ein. Ganz im Gegenteil: Der Status quo ist mehr als fragil“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 6. Juni 2019 deutlich.

Der Gesetzgeber habe laut Grundgesetz die Pflicht, Gleichstellung herzustellen. 
Diese Pflicht müsse er endlich erfüllen – insbesondere mit Blick auf die eigenen Beschäftigten. Noch immer prägten Geschlechterstereotype die Leistungsbewertung im Sinne einer männlich geformten Leistungskultur und erschwerten weiblichen Spitzenkräften den Aufstieg, betonte Wildfeuer. „Die Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst ist anfällig für geschlechterbedingte Diskriminierung. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen. 
Es gilt, indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und Beurteilungsstrukturen zu etablieren, die sich zugunsten einer diskriminierungsfreien Behördenkultur auswirken“, so die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

Dazu gehöre die Förderung eines familienfreundlichen, frauenfördernden Arbeitsumfelds und eine von Arbeitszeit- und Arbeitsort unabhängige Leistungsbewertung. 
„Um das zu erreichen müssen Führungsaufgaben und Leitungsqualifizierungen zeitgemäß gestaltet werden. In der sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt gewinnen Führungsmodelle wie Führen aus der Ferne oder Führen in Teilzeit enorm an Bedeutung. 
Daran müssen sich auch die Qualifikationsprofile von Führungskräften messen lassen. Fertigkeiten wie Teamfähigkeit, ein hohes Maß an Empathie und überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit werden immer wichtiger. Das muss sich in der Auswahl und Förderung von geeigneten Führungskräften, aber auch in den Beurteilungskriterien niederschlagen“, forderte Wildfeuer.

Anlass zur Kritik gibt der Gleichstellungsindex 2018. Danach war im vergangenen Jahr die Zahl der weiblichen Führungskräfte in den obersten Bundesbehörden von 35,3 auf 34,3 Prozent gesunken. Bei insgesamt zehn Behörden ist der Frauenanteil in Führungspositionen gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Seit der Einführung des Gleichstellungsindex 2015 ist der Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden insgesamt nur um 1,7 Prozentpunkte gestiegen."

Quelle: dbb bundesfrauenvertretung, URL: https://www.dbb.de/td-frauen/artikel/mehr-frauen-im-bundesdienst-in-fuehrung-bringen-da-hilft-nur-eine-gesetzliche-loesung.html


Zoll stellt 1,2 Kilogramm Kokain im Marktwert von 86.000 Euro sicher

Zoll stellt 1,2 Kilogramm Kokain im Marktwert von 86.000 Euro sicher

Zollbeamte des Hauptzollamts Osnabrück stellten auf der Autobahn A 30 1,2 Kilogramm Kokain im Marktwert von 86.000 Euro sicher:


"Spürhund Raptor findet Rauschgiftversteck




Zoll stellt Kokain im Wert von rund 86.000 Euro sicher


1.200 Gramm Kokain im Wert von rund 86.000 Euro entdeckten Osnabrücker Zöllner am Nachmittag des 17. Juni 2019 bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30 in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten Pkw.
Der Fahrer gab an, für zwei Tage bei Verwandten in Den Haag gewesen zu sein.  
Da der Reisende sehr nervös wirkte, entschlossen sich die Zöllner zu einer Intensivkontrolle des Autos. Hierbei kam auch Spürhund Raptor zum Einsatz.
Dieser zeigte auffallend starkes Interesse am Fahrzeugheck. Dort stellten die Ermittler ein schwarzes Folienpaket, das in Dachdeckerblei eingewickelt war, zwischen Stoßstange und Kofferraumabschlussblech fest. 
Beim Öffnen des Päckchens kamen 1.200 Gramm Kokain zum Vorschein.
Die Drogen wurden beschlagnahmt. Der 59-jährige Fahrer wurde daraufhin vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn vorgeführt. 
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück erging Haftbefehl. 
Der Beschuldigte wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z55_schmuggelzigaretten_zfas.html

dbb vorteilswelt: Ende der Niedrigzinsen? Wo es sich lohnt, zu handeln.

dbb vorteilswelt: Ende der Niedrigzinsen?
Wo es sich lohnt, zu handeln.


"Ende der Niedrigzinsen?
Wo es sich lohnt, zu handeln.



„Die Zeit der Mini-Bauzinsen endet“ titelte erst jüngst die Süddeutsche Zeitung. Bevor die derzeitigen Niedrigzinsen vielleicht bald Geschichte sind, kann es sich lohnen, jetzt noch Nägel mit Köpfen zu machen – nicht nur bei der Immobilienfinanzierung, sondern auch für sonstige Ausgaben und Anschaffungen. Ob Fernreise, Wohnungseinrichtung, Auto, Modernisierung oder Immobilie: Noch lassen sich kleine wie große Ausgaben und Investitionen zu Zinsen finanzieren, die bisweilen extrem niedrig sind. Das gilt sowohl in konkreten Zahlen als auch im historischen Vergleich.  
Den Kaufpreis oder Rechnungsbetrag in Raten zu tilgen, ist damit – je nach Objekt, Betrag und Tilgung – immer noch so günstig wie fast nie zuvor. Viele Experten gehen allerdings davon aus, dass diese einmaligen Zeiten bald schon vorbei sein können und die Zinsen wieder steigen.
Selbst bei mittleren Summen bedeuten jedoch auch nur wenige Zehntel Prozentpunkte mehr beim Zinssatz auf Dauer schnell beträchtlich höhere Kosten. Ganz besonders spürbar wird dies natürlich beim Haus- und Wohnungskauf. Aber auch die bisher vergleichsweise entspannte Finanzierung von Annehmlichkeiten wie Urlaubsreisen oder neuen Möbeln per Kredit wird dann teurer werden.

Immobilien günstig finanzieren

Mit sorgfältig ausgewählten Kredit- und Darlehensangeboten macht es das dbb vorsorgewerk Mitgliedern leicht, jetzt noch die Gunst der Stunde zu nutzen. Im Bereich Immobilienfinanzierung wartet hier zum Beispiel der langjährige Partner des dbb vorsorgewerk, Wüstenrot Bausparkasse, mit einem effektiven Jahreszins von z. B. 1,70 Prozent beim Wohndarlehen Classic auf (Stand 28.03.2018).
Bei vielen Baufinanzierungsmodellen wird sogar noch ein zusätzlicher Zinsvorteil in Höhe von 0,15 Prozentpunkten gewährt. Im gleichen Zug erschließen die derzeitigen Niedrigzinsen auch noch einmal großzügigen Spielraum für die nächste Modernisierung oder den anstehenden Wohnungsausbau. Gerne wird Ihnen eine kompetente Beratung bei Ihrem Finanzierungsexperten von Wüstenrot vermittelt.

Bausparvertrag als Zinsversicherung

Mit Blick auf die zu erwartende Zinsentwicklung kommt darüber hinaus auch der Bausparvertrag aktuell zu neuen Ehren. In einer Veröffentlichung der Zeitschrift Finanztest vom Februar 2018 empfiehlt ihn die Stiftung Warentest ausdrücklich als „Versicherung gegen steigende Zinsen“ und damit auch als sinnvollen Baustein einer in absehbarer Zeit geplanten Immobilienfinanzierung. Attraktiv ist der Bausparvertrag auch vor dem Hintergrund einer geplanten Modernisierung, wo er gegenüber Banken meist deutlich bessere Konditionen bietet. Auch hier ist das dbb vorsorgewerk der richtige Ansprechpartner – und belohnt dbb-Mitglieder nebenbei mit einer um 50 % reduzierten Abschlussgebühr.

Altkredite entspannt ablösen

Sie suchen einen Konsumkredit, der besonders flexibel ist? Beim Wunschkredit des Bankpartners des dbb vorsorgewerk, der BBBank, sind jedes Jahr bis zu zwei aufeinander folgende Ratenpausen möglich – perfekt zum Beispiel, um in besonders ausgabeintensiven Monaten wie während der Ferien oder vor Weihnachten finanziell entspannt zu bleiben!
Aktuell bietet das Wunschkreditangebot der BBBank bei einer Laufzeit von 24 Monaten und einem Nettodarlehensbetrag von 5.000 Euro einen effektiven Jahreszins von 2,95 Prozent an.
Alle Chancen der aktuellen Niedrigzinsphase erschließt auch ein weiteres Angebot des dbb vorsorgewerk, der FlexoPlus Kredit der ABK Allgemeine Beamtenbank. 

Der Testsieger im Focus Money-Ratenkredit-Vergleich (Ausgabe 30/2017) erlaubt Kreditsummen bis zu 100.000 Euro, was Ausgaben und Anschaffungen unterschiedlichster Größe abdeckt – und das ab 2,79 % effektivem Jahreszins. 
Mit auf Wunsch extra langen Laufzeiten bis zu 144 Monaten ist der FlexoPlus-Kredit zudem ideal, um teure Altkredite abzulösen und in Ruhe zu tilgen.

Niedrigzinsen: Gute Position beim Autokauf

Geht es um kurzfristige Wünsche oder soll ein vorübergehender finanzieller Engpass überbrückt werden, sind auch die Online-Angebote, Privatkredit und Autokredit der DSL Bank, eine erste Wahl. Kredite sind hier zwischen 5.000 und 50.000 Euro möglich, die Laufzeiten reichen von 12 bis 120 Monaten. Speziell beim Auto- oder Motorradkauf sichert der Autokredit gute Karten. Als Barzahler handeln Käufer damit leichter attraktive Rabatte heraus – während sie den Kaufpreis zu aktuellen Niedrigzinsen in Höhe von effektiv 3,17 % entspannt finanzieren."

Quelle: dbb vorteilswelt, URL: https://www.dbb-vorteilswelt.de/partner-niedrigzinsen-ende-2/ 


BDZ: Personalversammlung beim HZA Osnabrück - Kritik an der BImA

BDZ: Personalversammlung beim HZA Osnabrück - Kritik an der BImA

Die Personalversammlung beim Hauptzollamt Osnabrück fand unter Teilnahme des stv. Bundesvorsitzenden Michael May, und des BV Hannover-Vorsitzenden Olaf Wietschorke statt.
Kritisiert wurde u.a. die schleppende Vorgangsbearbeitung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA):

Michael May, RR Sindy Geier, Holger Schoneveld, Olaf Wietschorke (v.l.n.r.)


"19.06.2019 Personalversammlung des HZA Osnabrück am 18. Juni 2019

Sitzungssaal des LK Osnabrück bildete ein hervorragendes Ambiente für die Personalversammlung



Der Personalrat beim Hauptzollamt Osnabrück hat am 18. Juni 2019 seine Personalversammlung im Sitzungssaal des Landkreises Osnabrück durchgeführt.

Der Vorsitzende des örtlichen Personalrats, Holger Schoneveld (BDZ), eröffnete um 10:00 Uhr die Versammlung und legte seinen Tätigkeitsbericht vor. 
In dem Tätigkeitsbericht wurden der Abschluss der Dienstvereinbarungen zur mobilen Arbeit und zur flexiblen Arbeitszeit, die Begründung zur Einstellung von externen Bewerbern sowie die Personalsituation beim Hauptzollamt Osnabrück ausführlich dargestellt.
Schoneveld informierte die Beschäftigten über den aktuellen Stand über die durch das HZA Osnabrück zu leistenden Verstärkungsmaßnahmen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) am Dienstort Münster und die Verstärkungsmaßnahmen an die  "Hotspot"-Hauptzollämter Bremen, Hamburg und Köln. 
Er machte deutlich, dass die dramatische Personalsituation beim HZA Osnabrück, hierdurch noch mehr verschärft würde.
Anschließend richteten der Leiter des HZA Osnabrück, ORR Dr. Thomas Möller, Frau RR Sindy Geier als Vertreterin der Generalzolldirektion, Michael May als stellvertretender  BDZ Bundesvorsitzender und Olaf Wietschorke als Vorsitzender des BDZ Bezirksverbands Hannover Grußworte an die anwesenden Kolleginnen und Kollegen. 
Themen wie die geplanten Einsatztrainingszentren, die Änderungen im Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Planstellenhebungen und die Beförderungssituation von A9m nach A9mZ wurden ausführlich dargestellt.  
Weitere Schwerpunkte der Diskussion bildeten die Liegenschaftsangelegenheit am Dienstort Nordhorn (gemeinsame Unterbringung sämtlicher Einheiten wie die Vollstreckung, die FKS und die Zollfahndung) sowie die gemeinsame Unterbringung aller Beschäftigten am Dienstort Osnabrück.
Der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Michael May äußerte in seinem Grußwort sein Unverständnis über die schleppende Vorgangsbearbeitung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Es sei nicht nachvollziehbar, dass ein neues Bildungszentrum in Leipzig in Rekordzeit errichtet werden könne, aber ein Bauvorhaben auf Ortsebene 10 -12 Jahre erfordert.
Der Bezirksverbandsvorsitzende Olaf Wietschorke gab einen Überblick über das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) und ging im Detail auf verschieden Zulagen ein. Weiter gab Wietschorke umfangreiche Informationen über Möglichkeiten verschiedener Arbeitszeitmodelle.  
Auch riückte Wietschorke in seinem Grußwort verstärkt die Zollabfertigung in den Fokus.
Abschließend ging Holger Schoneveld kurz auf verschiedene Punkte aus den Redebeiträgen und Grußworten ein, bedankte sich bei allen Anwesenden für den regen Austausch und  schloss die Versammlung."

Quelle: BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/sitzungssaal-des-lk-osnabrueck-bildete-ein-hervorragendes-ambiente-fuer-die-personalversammlung.html