Freitag, 4. Dezember 2020

BDZ im HPR beim BMF: Neue IT-Anwendung für die Sachgebiete Abgabenerhebung – IT-Fachverfahren MoeVe geht an den Start!

BDZ im HPR beim BMF: Neue IT-Anwendung für die Sachgebiete Abgabenerhebung – IT-Fachverfahren MoeVe geht an den Start!

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der November 2020-Sitzung besprochen:

"Neue IT-Anwendung für die Sachgebiete Abgabenerhebung – IT-Fachverfahren MoeVe geht an den Start!

Wir berichteten bereits im Mai dieses Jahres über die weiteren Entwicklungen zur geplanten Echtbetriebsaufnahme und dem vorgesehenen Funktionsumfang des IT-Fachverfahrens MoeVe Zoll (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zollverwaltung). Das Fachverfahren soll zum einen gemeinsam mit dem BSDD (Beteiligtenstammdatendienst) das in die Jahre gekommene IT-Verfahren BISON (Beteiligtenstammdaten im Onlineverfahren) ablösen und zum anderen im Bereich der Verbrauchsteuern eine moderne, IT-gestützte Antragssachbearbeitung ermöglichen. Zudem wird die für MoeVe entwickelte Online-Anwendung IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen auf elektronischem Wege Steueranmeldungen oder Steuerentlastungsanträge abzugeben und Steuerbescheide portalgestützt rechtsverbindlich abrufen zu können. Der Zugang soll über das zentrale Internetportal der Zollverwaltung erfolgen: das Bürger- und Geschäftskundenportal. Unter der schwierigen Lage der Corona-Pandemie ist es dem Projekt MoeVe gelungen, die notwendigen Multiplikatorenschulungen aller Hauptzollämter und die Pilotierung erfolgreich durchzuführen, so dass die Grundsteine für eine Echtbetriebsaufnahme gelegt sind.
Die
festgestellten Fehler aus der Pilotierung wurden behoben. Es verbleiben nur noch wenige Fehler mit höherer Kritikalität, die noch vor der zweiten Rolloutstufe behoben werden sollen. Der BDZ-geführte Hauptpersonalrat hat die Entwicklung und Pilotierung stets konsequent begleitet und die Gesamtabnahmetests durch die zu ständige Berichterstatterin, Astrid Haase (BDZ), persönlich verfolgt. In seiner November-Sitzung stimmte der Hauptpersonalrat nunmehr dem Rollout des IT-Fachverfahrens MoeVe sowie der Online-Anwendung IVVA zu. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung standen dem Gremium hierzu der Unterabteilungsleiter III B des BMF, MDg Dirk Bremer, der Gesamtprojektleiter (Fach) des Projekts MoeVe, RD Dr. Stefan Aehringhaus sowie weitere Vertreter des Projekts Rede und Antwort, um noch offene Fragen des HPR zu beantworten. Begleitet wurde die Sachverständigenanhörung von einer Präsentation und Produktdemonstration des IT-Verfahrens MoeVe.

Rollout ins Ungewisse?  

Ausgerollt werden soll nun Release 1. Gegenstand dieses ersten Verfahrensrelease werden verschiedene Fachprozesse aus dem Bereich der Energiesteuer sein.
Auf Nach
frage des HPR konnten die im Rahmen der Pilotierung festgestellten Migrationsprobleme durch das Projekt behoben werden und die hierzu durchgeführten Generalproben erfolgreich abgeschlossen werden.
Dem HPR liegt hierzu ein entsprechender Ergebnisbericht der Multiprojektsteuerung vor.
Der Migration
kommt eine entscheidende Bedeutung zu, da die bisher in BISON ver-walteten Beteiligten-Stammdaten getrennt und in zwei verschiedene Zielsystem migriert werden. So können die Kernattribute (z. B. Firmenname, Anschrift, Rechtsform, etc.) der Wirtschaftsbeteiligten, die im Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) gepflegt werden, unmittelbar in der Stammdatenverwaltung des IT-Fachverfahrens MoeVe eingesehen werden. Verfahrensspezifische und weitere verfahrensübergreifende Stammdaten (z. B. Überwachungsgegenstände, Standorte, zahlungsrelevante Daten, usw.) werden direkt im IT-Fachverfahren MoeVe über die Basiskomponente „MoeVe-Stammdatenverwaltung“ gepflegt. Darüber hinaus wurden nach Auskunft des ITZBund auch bei der Performance (z. B. erhöhte Wartezeiten im Antwortverhalten des IT-Verfahrens) durch verschiedene Maßnahmen signifikante Verbesserungen erreicht. Es bleibt abzuwarten, ob die Durchführung der finalen Migration im Zeitraum vom 19. – 22.11.2020 erfolgreich verläuft und die Performance den Erwartungen der Anwender*innen im Echtbetrieb entspricht.
Der eigentliche Flächenrollout ist
dabei in drei Stufen geplant. Die erste Stufe findet am 23. November 2020 mit der Übernahme der Unternehmens- und Beteiligtenstammdaten aus BISON statt. Der Rollout Stufe 2, welcher dann die Verbrauchsteuersachbearbeitung ermöglicht, erfolgt am 22. Dezember 2020. Da die Wirtschaftsbeteiligten erst noch durch die Hauptzollämter über die bevorstehenden Änderungen, insbesondere im Zahlungsverkehr, informiert werden müssen, wird die IVVA letztendlich als Rollout Stufe 3 am 3. Februar 2021 an den Start gehen. 

 

Manuelle Nacherfassung von Zoll und AWR-ÜWG abgewendet!
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung informierte das Projekt am 21. Oktober alle Hauptzollämter über das geplante Vorgehen des Rollouts. Auf Betreiben der Berichterstatterin des HPR, Astrid Haase, wurde der mit dem Rollout des IT-Verfahrens MoeVe verbundene Wegfall der automatisierten Anlage von Überwachungsgegenständen (ÜWG) im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich – insbesondere die hier relevanten ÜWG 1101 und 1801 thematisiert. Dies hätte zur Folge gehabt, dass diese ÜWG auch nicht im IT-Verfahren Prüf erscheinen und eine Risikobewertung sowie eine Bearbeitung im Rahmen der Steueraufsicht und Prüfung der Sachgebiete D nicht erfolgen hätte können. Bis dato war vorgesehen, die ÜWGs künftig manuell statt – wie bisher – automatisiert zu erfassen. Insbesondere mit dem zu erwartenden hohen Aufkommen an neuen Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen des anstehenden BREXITs war eine nicht mehr existierende automatisierte Anlage von ÜWG für den HPR kein hinnehmbarer Zustand. Darüber hinaus hätte eine manuelle Erfassung eine nicht tolerierbare Mehrbelastung für die Beschäftigten Sachgebiete Abgabenerhebung bedeutet. Daher begrüßt der HPR außerordentlich, dass auf unser Bestreben hin ein anderweitiger Lösungsansatz gewählt wurde, der im Ergebnis wieder eine automatisierte Anlage der betroffenen ÜWG vorsieht. Allerdings kann diese technische Lösung erst in einem der Fortschreibungsreleases realisiert werden. Dies soll jedoch noch im Sommer 2021 und damit vor dem Erstellen des Prüfungsplans erfolgen. Es wird zudem eine automatisierte Nacherfassung sämtlicher neuer ÜWG ab Inbetriebnahme des IT-Verfahrens MoeVe, die nicht automatisiert angelegt werden konnten, erfolgen. Die betroffenen Beschäftigten werden zeitnah durch das Projekt informiert. Unser Dank gilt allen im Projekt MoeVe, die an der erfolgreichen Entwicklung, Testung, Einführung und Schulung des IT-Verfahrens MoeVe mitgewirkt haben, den Beschäftigten der Pilot-Hauptzollämter, die aufgrund der kurzen Pilotierungsphase und unter den Corona bedingten Erschwernissen ganz besonderen Belastungen ausgesetzt waren und natürlich den zahlreichen Multiplikator*innen, die vor Ort mit den Schulungsmaßnahmen betraut sind."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2020, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201119_HPR.pdf



 

NRW gegen Corona: Belüftung im Schulbetrieb

NRW gegen Corona: Belüftung im Schulbetrieb



dbb jugend: Jedes Kind hat Rechte - Kinderrechte ins Grundgesetz, jetzt!

dbb jugend: Jedes Kind hat Rechte - Kinderrechte ins Grundgesetz, jetzt!

"Jedes Kind hat Rechte.
Doch im deutschen Grundgesetz kommen die Kinderrechte bis heute nicht vor.
Als die UN-Generalversammlung am 20. November 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet hat, welches 1992 auch in Deutschland in Kraft getreten ist, hätte wohl niemanden gedacht, dass wir auch im Jahr 2020 noch dafür kämpfen müssen, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Dabei wäre die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ein starkes und notwendiges Signal für Kinderrechte in Deutschland. Aus Sicht der dbb jugend bedürfen Kinder eines besonderen Schutzes.
Auch wenn es vielen Kindern in Deutschland gut geht, so gibt es leider auch die, die keine Chance haben, ihre Rechte zu verwirklichen. Die Covid-19-Pandemie mit ihren Einschränkungen lässt befürchten, dass sich die Lage vieler Kinder, die auch vorher schon Armut, mangelnde Bildungschancen und Gewalt in der Familie erfahren mussten, nocheinmal deutlich verschlechtern könnte. Diese Kinder dürfen nicht noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Daher ist es wichtig, dass wir unsere Stimme erheben.
 
Für die Kinder in Deutschland! Für die Zukunft unseres Landes!

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! Jetzt!"
 

 
 

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 10

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 10

"Welche wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Beiträge leistet die Regierung deines Mitgliedstaates zum Erhalt der Europäischen Union? Warum ist das für uns alle wichtig?"

Gert Stuke, Oldenburg


 

 

 






 


 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen 

im BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen & Sachsen-Anhalt)






dbb jugend: Politische Bildung ist wichtig!

dbb jugend: Politische Bildung ist wichtig!

"Politische Bildung ist wichtig


Der Auftrag politischer Bildung ist angesichts von Verschwörungstheorien, der Verrohung unserer Gesellschaft und offenkundigen Angriffen auf unsere Demokratie wichtiger denn je. Politische Bildung muss daher in der gesamten Jugend und Kindheit stattfinden.
Sie findet überall dort statt, wo junge Menschen sind. Ob Familie, Kita, Schule oder Ausbildung - die dort tätigen Akteure tragen Verantwortung für die politische Bildung unserer Jugend. Die gewerkschaftspolitische Bildung ist davon nicht ausgenommen, wie der 16. Kinder- und Jugendbericht festgestellt hat.
Gewerkschaften gehören mit ihren Dachorganisationen und den Einzelgewerkschaften zu den größten Trägern außerschulischer arbeitsweltbezogener (politischer) Bildung in Deutschland. Auch die #dbbjugend nimmt diesen Auftrag sehr ernst. Einen wichtigen Baustein bildet hier unser jährliches Seminarprogramm. Im nächsten Jahr gibt es wieder spannende Seminare zu den verschiedensten politischenThemen.

Hast Du Dich schon angemeldet?

#Demokratie #Politik #politischebildung #bildung #verschwörugstheorien #gesellschaft #kinder #jugend
– mit Karoline Herrmann."
 

 
 

NRW gegen Corona: Wichtige Telefonnummern für Hilfesuchende

NRW gegen Corona: Wichtige Telefonnummern für Hilfesuchende




BDZ im HPR beim BMF: Personalbedarfsermittlung für die Sachgebiete A/100 der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter

BDZ im HPR beim BMF: Personalbedarfsermittlung für die Sachgebiete A/100 der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der November 2020-Sitzung besprochen:

"Personalbedarfsermittlung für die Sachgebiete A/100 der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter

Die Generalzolldirektion wurde beauftragt im Rahmen einer Organisationsuntersuchung einheitliche Bemessungsparameter für die Aufgabenbereiche Organisation, Personal, Haushalt und Service (einschl. IT) in den Sachgebieten (SGen) A/100 der Hauptzollämter (HZÄ) und Zollfahndungsämter (ZFÄ) zu ermitteln sowie den Personalbedarf dieser Bereiche zu berechnen. Dabei wurden Ist-Erhebungen für das Jahr 2017 und 6-monatige Zeitaufschreibungen aus 2018 analysiert und bewertet. Bei der Ausgestaltung des neuen Modells wurde berücksichtigt, das in den SGen A/100 Aufgaben wahrgenommen werden, die unabhängig vom Personalbestand der Ortsbehörde bei jeder Ortsbehörde gleichermaßen anfallen. Dieses neue Modell soll einerseits einen von der Größe der Ortsbehörde unabhängigen Grundbedarf ausweisen und andererseits in Relation zu veränderlichen Personalbeständen im Bezirk ausreichend Personal für die Querschnittsaufgaben zur Verfügung stellen. Der Grundbedarf als langfristige Konstante bietet dabei eine Basiskomponente, die kleineren HZÄ Arbeitsfähigkeit garantiert und auch größere HZÄ bei veränderlichen Personalstärken (z. B. im Bereich der Anwärter/innen) stützt. Dabei fordert der BDZ ausdrücklich die Bereiche „Einstellung und Ausbildung“ der Sach-gebiete A der HZÄ zu stärken, die aufgrund der gestiegenen Anzahl der Einstellungsermächtigungen spürbar entlastet werden müssen. Aus Sicht des BDZ-geführten HPR sollte eine zeitnahe Anpassung des Personalbedarfes anhand der neuen Parameter allerdings unter Abwägung der Veränderungen des Personaleinsatzes/-bedarfs in den kommenden Jahren erwogen werden. Dafür eignet sich eine Betrachtung des zu erwartenden Bedarfes in der Zukunft. Deshalb haben wir gegenüber dem BMF angeregt, hinsichtlich der Bezugsgrößen zur Personalberechnung auf einen prognostizierten Personalbedarf im Jahr 2029 abzustellen. Damit können aktuell notwendige Bedarfsreduzierungen vermieden werden, die ggf. in den nächsten Jahren durch Aufplanungen ganz oder teilweise ohnehin kompensiert würden. Bei den HZÄ wird in den nächsten 10 Jahren eine Bedarfserhöhung im Umfang von 3,1 Prozent erwartet, der allerdings regional unterschiedlich ausfällt. Außerdem sollten künftig auch weiterhin Einzelfallbetrachtungen hinsichtlich der Personalbedarfsberechnungen der Sachgebiete A/100 bei den HZÄ/ZFÄ möglich sein. Beispielsweise im Zuge bislang nicht vorgesehener Aufgabenzuwächse oder der vom BDZ geforderte Stärkung der Kon-trolleinheiten und Observationseinheiten bei den Ortsbehörden."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2020, S. 3-4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201119_HPR.pdf



 

Mittwoch, 2. Dezember 2020

BDZ zum Digitalfunk in der Zollverwaltung: Wie steht es um die Umsetzung des Konzepts zur Einführung des Digitalfunks beim Zoll?

BDZ zum Digitalfunk in der Zollverwaltung: Wie steht es um die Umsetzung des Konzepts zur Einführung des Digitalfunks beim Zoll?

Der BDZ stellt den aktuellen Stand zur Einführung des Digitalfunks in der Zollverwaltung dar: 

"Digitalfunk in der Zollverwaltung

Wie steht es um die Umsetzung des Konzepts zur Einführung des Digitalfunks beim Zoll?

Der BDZ berichtete zuletzt im HPR KOMPAKT - Ausgabe März 2020 über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Konzepts zur Einführung des Digitalfunks in der Zollverwaltung. Mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für den Bundeshaushalt 2021 ergeben sich nunmehr wesentliche Weichenstellungen zur Einführung des Digitalfunks in der Zollverwaltung. In dem Entwurf sind die Haushaltsmittel für die Unterbringung der Digitalfunkzentrale (DFZ) des Hauptzollamtes Regensburg in Wernberg-Köblitz und für die Errichtung der DFZ in Görlitz eingestellt. Danach liegt die Schlussfolgerung nahe, dass bei der Evaluierung des Digitalfunkkonzeptes neben der DFZ Stralsund nur noch weitere zwei DFZ-Standorte vorgesehen werden sollen.

Eine strukturelle Neuausrichtung des Digitalfunks muss jedoch nach Auffassung des BDZ gewährleisten, dass einerseits die fachlich gebotene Einsatzunterstützung der Vollzugskräfte des Zolls sichergestellt bleibt und andererseits die im Feinkonzept Strukturentwicklung Zoll 2007 politisch festgelegten Standorte Kleve und Lörrach nicht infrage gestellt werden.
Sofern bauliche Hindernisse an diesen Standorten die Errichtung der geplanten zwei DFZen weiter verzögern würden, muss ein Fortbestand dieser beiden Standorte in einer anderen Organisationsform (zentrale Stellen) in Betracht gezogen werden.
Eine konzeptionelle Ergänzung um einen Standort eines Lage- und Informationsdienstes (LID) als eine weitere zentrale Stelle ist fachlich sinnvoll.

Nach Auffassung des BDZ ist in dem vorgesehenen Anschlusskonzept aus organisatorischer und fachlicher Sicht eine ausreichende Einsatzunterstützung der DFZen und der operativen Ebene durch eine Beibehaltung der digitalen Kontaktstellen an See- sowie an Flughäfen unerlässlich. Gerade diese Kontaktstellen verfügen über detaillierte Kenntnisse der jeweiligen örtlichen Verhältnisse und des Kräftemanagements, aus denen ein optimaler Nutzen für die Aufgabenerledigung abgeschöpft werden kann. Des Weiteren ist der Personalbedarf der Sachgebiete C um den Bedarf der zentralen Stellen und der digitalen Kontaktstellen zu erhöhen.

Zusätzlich fordert der BDZ für die personalwirtschaftliche Umsetzung des Digitalfunkkonzeptes ein belastbares Personalrahmenkonzept unter Einbindung der Personalvertretungen.

Dienstvereinbarung zum Geoinformationssystem (GIS)

Ungeachtet des Anpassungskonzepts ist konzeptionell vorgesehen, dass zwischen der zuständigen Behörde und deren Personalvertretung eine Dienstvereinbarung (DV) getroffen wird, die insbesondere die Erhebung, Übertragung, Nutzung und Speicherung von Positionsdaten von Beschäftigten und Einsatzmitteln im Einsatzmanagementsystem regelt. Eine entsprechende Diesntvereinbarung wird zurzeit von der GZD erarbeitet.
Als zuständige Personalvertretung ist der BDZ-geführte BPR durch die GZD zu beteiligen. Diese DV soll für alle Beschäftigten, die den Digitalfunk innerhalb der Zollverwaltung nutzen, ungeachtet ihres dienst- oder arbeitsrechtlichen Status im Bereich der Zollverwaltung, Anwendung finden.

Wir werden weiter berichten."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/wie-steht-es-um-die-umsetzung-des-konzepts-zur-einfuehrung-des-digitalfunks-beim-zoll.html


 

NRW gegen Corona: Das wirksamste Mittel ist der Faktor Zeit! (#flattenthecurve)

NRW gegen Corona: Das wirksamste Mittel ist der Faktor Zeit! (#flattenthecurve)

 


 

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 9

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 9

"Du profitierst auf sehr vielfältige Weise von der Europäischen Union.
Welche drei Punkte fallen dir zuerst ein?"

Dr. Michael Lübbersmann, Landkreis Osnabrück


 

 

 

 

 






 


 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen 

im BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen & Sachsen-Anhalt)





 

BDZ BV Westfalen: Erstes virtuelles Treffen des BDZ-Bundesvorstands

BDZ BV Westfalen: Erstes virtuelles Treffen des BDZ-Bundesvorstands

"24.11.2020 BUNDESVORSTAND

Erstes virtuelles Treffen des BDZ-Bundesvorstands

Am 23. November 2020 fand das erste virtuelle Treffen des BDZ-Bundesvorstands statt, an dem auch der BDZ Westfalen teilgenommen hat.

Nachdem die Sitzung des BDZ-Bundesvorstands aufgrund der Corona-Pandemie bereits zweimal verschoben wurde bzw. ausgefallen ist, haben sich die Mitglieder des Bundesvorstands am 23. November zu einem virtuellen Meeting getroffen.
Über zahlreiche Tagesordnungspunkte konnte der BDZ-Bundesvorsitzende (Dieter Dewes) berichten und die Mitglieder über den aktuellen gewerkschaftlichen Stand informieren.
Ein Rückblick auf die Personalratswahlen, die Einkommensrunde und die Anwärteraktion stand ebenso auf der Tagesordnung wie die bisher eingereichten Anträge.
Diese wurden dem Gremium vorgestellt, eine Abstimmung hierüber wird allerdings erst im Zuge der nächsten Sitzung erwartet. Der BDZ-Bundesvorsitzende hat darüber hinaus weitere organisatorische Angelegenheiten mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erörtert.

Aus Westfalen haben Adelheid Tegeler als Mitglied der Bundesleitung und Stefan Walter als Vorsitzender des Bezirksverbands Westfalen an dem virtuellen Treffen teilgenommen."

Quelle: BDZ BV Westfalen, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/westfalen/bv-westfalen-medien/nachrichten/details/news/erstes-virtuelles-treffen-des-bdz-bundesvorstands.html

Dienstag, 1. Dezember 2020

dbbjugend nrw zum #Welt-Aids-Tag am 1.12.2020

dbbjugend nrw zum #Welt-Aids-Tag am 1.12.2020

#weltaidstag 

Während einer #Pandemie als Erinnerung an eine andere Pandemie...


 

BDZ: Große Teile des Zolltrainings bleiben bis Ende des Jahres wegen Corona ausgesetzt

BDZ: Große Teile des Zolltrainings bleiben bis Ende des Jahres wegen Corona ausgesetzt

Aufgrund der Corona-Pandemie bleibt im Sinne des Infektionsschutzes das Zolltraining bis Ende November 2020 ausgesetzt:

"Große Teile des Zolltrainings bleiben bis Ende des Jahres ausgesetzt

Im Sinne des Infektionsschutzes hat die GZD das Zolltraining bis Ende November 2020 ausgesetzt. Ausgenommen hiervon waren das Schießtraining, die Leistungsüberprüfungen für Zollhundeteams sowie die Abnahmen des Physischen Fitnesstests (PFT).

Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen sowie der Beschlüsse der Bundesregierung und der Landesregierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird die Teilaussetzung des Zolltrainings bis zum Ablauf des Dezembers 2020 verlängert. Hierbei gelten folgende Ausnahmen:

Der Dienst begleitende theoretische Unterricht (DbtU) kann im digitalen Format durchgeführt werden; von der Durchführung als Präsenzveranstaltung ist bis auf Weiteres Abstand zu nehmen.

Einzelabnahmen des PFT können, insbesondere im Hinblick auf die geplante Wiederaufnahme der ESB-Basisschulungen und auch im Hinblick auf die Verteilung der Nachwuchskräfte Anfang 2021, unter strikter Beachtung der landesrechtlichen Vorgaben und der Vorgaben der GZD zum Infektionsschutz wiederaufgenommen werden, sofern Sportstätten für diese dienstlich zwingend erforderlichen Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Das Hygienerahmenkonzept ist zu beachten und durch regionale Konzepte für die genutzten Trainingsstätten auszufüllen.

Trainings der Zollhundeteams können unter strikter Beachtung der landesrechtlichen Vorgaben und der GZD-Vorgaben zum Infektionsschutz wiederaufgenommen werden, sofern geeignete Trainingsörtlichkeiten für diese dienstlich zwingend erforderlichen Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Über eine möglichst vollständige Wiederaufnahme sämtlicher Zolltrainings und der regionalen sowie bezirksübergreifenden Wiedereingliederungstrainings auf Grundlage der einschlägigen Waffen- und Trainingsvorschriften des Zolls, wird - in Abwägung der Infektionsrisiken mit den dienstlichen Notwendigkeiten und unter Umsetzung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen - zeitnah eine Regelung ergehen. Der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat und die Generalzolldirektion erarbeiten aktuell die hierfür erforderlichen Konzepte.

Für die Trainings der Spezialeinheiten Zoll (SEZ) gelten die gesondert verfügten Regelungen der Direktion VIII (ZKA).

Aus Sicht des BDZ ist die Teilaussetzung des Zolltrainings ein erforderlicher Schritt, um die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Durch die Teilaussetzung dürfen den waffenführenden Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Daher begrüßt der BDZ, dass an entsprechenden Konzepten zur Wiederaufnahme des Zolltrainings gearbeitet wird."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/grosse-teile-des-zolltrainings-bleiben-bis-ende-des-jahres-ausgesetzt.html


 

NRW gegen Corona: #AppJetzt immer dabei - in der Stadt (#NRWkanndas)

NRW gegen Corona: #AppJetzt immer dabei - in der Stadt



Montag, 30. November 2020

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 8

Metropolregion Nordwest: Europa.Weiterdenken, Aufgabe 8

"Die EU ermöglicht es dir, in jedem MItgliedstaat ohne bürokratischen Aufwand zu leben und zu arbeiten. In welchem Land könntest du dir vorstellen (zeitweilig) zu leben und warum?"

Torsten Emigholz, Lilienthal


 







 


 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen 

im BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen & Sachsen-Anhalt)