Dienstag, 23. Juni 2020

BDZ: Gewährung von Abnutzungsentschädigungen für Dienstleistungsträgerinnen - erst verschleppt, dann fast vergessen?!

BDZ: Gewährung von Abnutzungsentschädigungen für Dienstleistungsträgerinnen - erst verschleppt, dann fast vergessen?!

Der BDZ fordert gegenüber dem BMF die Gleichbehandlung der Zollbeamten mit den Bundespolizisten ein:

"Gewährung von Abnutzungsentschädigungen für Dienstkleidungsträger/innen

Erst verschleppt, dann fast vergessen?!



Der monatelange Stillstand hinsichtlich der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift zu § 70a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung (VwV DKL – Zoll) veranlasste den BDZ-geführten Vorstand des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen (HPR) entscheidende Impulse bei der Gewährung der Abnutzungsentschädigung für Dienstkleidungsträger/innen gegenüber dem BMF zu setzen. Der Vorsitzende des HPR und stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende, Thomas Liebel sowie die Vorstandsmitglieder Kati Müller und Hans Eich (beide BDZ) erörterten vor wenigen Wochen die unbefriedigende Situation im Dienstkleidungswesen mit Vertreterinnen des zuständigen BMF-Referats III A 4. 
Den Gesprächen vorausgegangen war ein schriftlicher Austausch zwischen der Leitung der Abteilung III (Zölle, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer) und dem HPR. 
Als Ergebnis kann erfreulicherweise festgehalten werden, dass die entscheidende VwV DKL – Zoll jetzt zeitnah zum Abschluss gebracht werden soll und der Weg für die Zahlung der Abnutzungsentschädigungen eröffnet wird.

In dem Abstimmungsgespräch ergab sich, dass das BMF den Empfehlungen des Vorstands des HPR dahingehend folgt, die Fortschreibung der VwV DKL – Zoll auf den wesentlichen Anpassungsbedarf der Vorschrift zu reduzieren. 
Diese Herangehensweise sorgt für eine deutliche Beschleunigung der Abläufe im Dienstkleidungswesen – und damit auch bei der überfälligen Auszahlung der Abnutzungsentschädigung. 
Demzufolge sollen beispielsweise die Ausstattung der Beschäftigten der auf fremden Hoheitsgebiet befindlichen Binnenzollämter Suben-Autobahn und Hörbranz-Autobahn sowie die Ausstattung der Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung unabhängig von der Fortschreibung der VwV DKL – Zoll weiterverfolgt werden und lassen einen vorzeitigen Abschluss für die Zahlung der Abnutzungsentschädigung relevanten Vorschrift zu.

Weiteres Beteiligungsverfahren der gewerkschaftlichen Spitzenverbände zur Dienstkleidung erforderlich
Das BMF beabsichtigt einen vollständig konsolidierten Entwurf der VwV DKL - Zoll in der Entwurfsfassung vom 29.03.2019 dem Bundesinnenministerium und in der Folge den Spitzenverbänden dbb beamtenbund und tarifunion sowie DGB erneut zur Beteiligung vorzulegen. Bis dahin erwartet der BDZ seitens des BMF und der Generalzolldirektion den betroffenen Beschäftigten die momentan vorgesehene Höhe der Abnutzungsentschädigung in geeigneter Weise nachvollziehbar zu erläutern. 
Im anstehenden gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahren werden dbb beamtenbund und tarifunion und der BDZ u. a. auf eine deutliche Erhöhung der Abnutzungsentschädigung für die dienstlich bedingte Abnutzung privater Sportbekleidung drängen.
Das BMF sieht bereits in seinem Entwurf der VwV - DKL Zoll die Möglichkeit einer Erhöhung der Abnutzungsentschädigung für die hauptamtlichen Sporttrainer/innen und die hauptamtlichen Sportlehrenden von ursprünglich 5,00 € auf 10,00 € auf Grund entsprechender Eingaben des BDZ vor und kann somit der Erfolgsbilanz des BDZ im Besoldungswesen hinzugerechnet werden.

BDZ erwartet eine Erweiterung des Kreises der Beszugsberechtigten der Abnutzungsentschädigung
Bereits in der Verbändebeteiligung zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) hat der BDZ im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Neufassung der Bestimmungen nach § 70a BBesG erreicht. 
Diese Neufassung hat dazu geführt, dass die alleinige Voraussetzung für die Gewährung der Abnutzungsentschädigung der Zollbeamten/innen lediglich die verpflichtende Teilnahme am Dienstsport für die dienstlich bedingte Abnutzung privater Sportbekleidung ist. 
Damit könnten auch Zollfahndungsbeamte/innen und die Nachwuchskräfte des Zolls die Abnutzungsentschädigung erhalten. Das Nähere wird durch eine Verwaltungsvorschrift (VwV – DKL Zoll) im Einvernehmen zwischen BMI und BMF geregelt, in der auch die infrage kommenden Tarifbeschäftigten mit umfasst sein werden. 
Dieser vom BDZ-geführten HPR vorgetragenen Auffassung haben sich die Gesprächspartnerinnen des BMF Referats III A 4 nicht verschlossen. 

Rückwirkende Auszahlung der Abnutzungsentschädigung vorgesehen
Das BMF hatte dem HPR bereits Anfang März 2020 mitgeteilt, dass „die Abnutzungsentschädigung für die zum Dienstsport verpflichteten Bediensteten erstmalig ausgezahlt werden kann, wenn die VwV - DKL Zoll veröffentlicht ist. Sie soll dann jedoch rückwirkend zu dem Termin, zu dem keine Bestellung von Sportkleidung über die Zollkleiderkasse mehr möglich war, voraussichtlich mit den monatlichen Bezügen an die berechtigten Beschäftigten, ausgezahlt werden. Die Termine variieren von Hauptzollamt zu Hauptzollamt und hängen von der jeweiligen Belieferung mit der neuen Dienstkleidung und der damit in Zusammenhang stehenden Abmeldung bei der Zollkleiderkasse ab (beginnend von April 2018 bis Dezember 2019). 
Eine monatliche Beantragung der Abnutzungsentschädigung wird nicht notwendig sein. 
Die Meldung der bezugsberechtigten Beschäftigten an die Besoldungsstelle erfolgt einmalig und wird mit dem Ausscheiden aus dem dienstkleidungstragenden Bereich widerrufen.“

BDZ fordert für das angeordnete Tragen ziviler Kleidung eine Abnutzungsentschädigung für die Sachgebiete C und E
Bei der zum Tragen von Dienstkleidung verpflichteten Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei (BPOL) können Vorgesetzte im Einzelfall vorübergehend das Tragen von ziviler Kleidung im Regeldienst nach vorheriger dienstlicher Anordnung zulassen, wenn dies der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben förderlich ist. 
Dafür erhalten die Beamten/innen der BPOL nach der Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten in der BPOL, GMBl v. 12.06.2019, Buchst. B, S. 357 ff., eine Abnutzungsentschädigung in Höhe von 1,20 € täglich, die nach § 3 Nr. 4 Buchst. b) Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei ist. 

Gleichbehandlung der Zöllnerinnen und Zöllner mit der Bundespolizei gefordert
Auch im operativen Einsatz der Vollzugskräfte der Sachgebiete C und E des Zolls ergeben sich Situationen, in denen das Tragen von Zivilkleidung aus dienstlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist und daher angeordnet wird. 
Nach dem Entwurf der Dienstvorschrift über das Dienstkleidungswesen in der Zollverwaltung (DVDklZoll) ist vorgesehen, dass die Dienstkleidungsträger/innen des funktionalrepräsentativen Sortiments während der Dienstausübung grundsätzlich zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet sind. Das Tragen von ziviler Kleidung kann nach Maßgabe der jeweiligen Dienstvorschriften (z.B. Dienstvorschrift Kontrollen, Dienstvorschrift Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und darüber hinaus durch Vorgesetzte zugelassen oder angeordnet werden. 
Exakte Details sind für das Sachgebiet E in der DVDklZoll, die der Beteiligung des HPR unterliegt, noch zu regeln. 
Die Einführung einer steuerfreien Abnutzungsentschädigung für das angeordnete Tragen der Zivilkleidung analog der BPOL hat das BMF bislang nicht vorgesehen. 
Gerade bei gemeinsamer ziviler Dienstverrichtung beider Vollzugsbehörden erschließt sich dem BDZ nicht, weshalb im Hinblick auf die Gewährung einer Entschädigung zwischen BMI und BMF unterschiedlich verfahren wird. 
Dabei verkennt das BMF offenbar, dass mit der Einführung dieser monetären Entschädigung, die kaum Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben wird, auch ein Stück Wertschätzung an die betroffenen Vollzugskräfte des Zolls verbunden ist.
Der BDZ fordert nun schriftlich das BMF auf, diese Ungleichbehandlung der Zöllner/innen gegenüber der BPOL zu beseitigen und eine zeitnahe Einführung einer Abnutzungsentschädigung für das angeordnete Tragen ziviler Kleidung für den Zoll verlangt.
 
Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-setzt-entscheidende-impulse-bei-der-gewaehrung-von-abnutzungsentschaedigungen.html 

GZD: Landeskriminalämter und FIU unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung

GZD: Landeskriminalämter und FIU unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung

"Landeskriminalämter und FIU unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung


Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit durch künftigen Einsatz einer FIU-Verbindungsbeamtin beziehungsweise eines FIU-Verbindungsbeamten bei den Landeskriminalämtern Sachsen und Thüringen


Die Landeskriminalämter (LKÄ) Thüringen und Sachsen und die Financial Intelligence Unit (FIU) - Deutschlands Zentralstelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarungen zum künftigen Einsatz von FIU-Verbindungsbeamtinnen und -beamten im Landeskriminalamt (LKA) und bauen so ihre jeweilige Zusammenarbeit weiter aus.
Am 8. Juni 2020 unterzeichneten der Präsident des LKA Thüringen, Jens Kehr, und der Leiter der FIU, Christof Schulte, in Erfurt feierlich die bundesweit bisher dritte Kooperationsvereinbarung für den künftigen Einsatz einer FIU-Verbindungsbeamtin oder eines FIU-Verbindungsbeamten im LKA. 
Am Folgetag unterschrieben in Dresden sodann auch der Präsident des LKA Sachsen, Petric Kleine, gemeinsam mit dem Leiter der FIU eine entsprechende Vereinbarung.
Bereits am 27. Mai 2020 schlossen das LKA Rheinland-Pfalz, das Hessische LKA und die FIU erste Zusammenarbeitsvereinbarungen. Die Unterzeichnung weiterer Kooperationsvereinbarungen mit LKÄ in anderen Bundesländern werden folgen.



Ziel dieses auch bereits in anderen überbehördlichen Kooperationsformen etablierten Konzeptes ist, die praktische Zusammenarbeit der FIU mit den LKÄ zu fördern und somit übergreifende Fachprozesse mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder noch weiter zu optimieren. Durch den nunmehr vereinbarten Einsatz einer Verbindungsbeamtin oder eines Verbindungsbeamten im LKA und die sich hierdurch ergebenden Synergien wurde der Grundstein dafür gelegt, Informationen unmittelbar vor Ort auszutauschen, um insbesondere komplexe sowie eilige Sachverhalte im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - auch unter der Berücksichtigung föderaler sowie regionaler Besonderheiten - gemeinsam noch effektiver zu verfolgen.

Statements der Behördenleitungen

Christof Schulte: "Mit Freude habe ich - neben den bereits geschlossenen Kooperationsvereinbarungen - nun zwei weitere gemeinsame Vereinbarungen zum künftigen Einsatz einer oder eines Beschäftigten der FIU in den LKÄ Thüringen und Sachsen unterzeichnet. Nur durch ein geschlossenes Handeln - ‘Schulter an Schulter‘ mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder - ist es uns gemeinsam möglich, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland partnerschaftlich, effektiv und vor allem nachhaltig zu verhindern und zu bekämpfen."
Jens Kehr: "Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landeskriminalamt Thüringen und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen über die Entsendung einer Verbindungsbeamtin oder eines Verbindungsbeamten der FIU zum Landeskriminalamt Thüringen soll eine neue Qualität der Zusammenarbeit beider Behörden erreicht werden. Seit Errichtung der FIU bei der Generalzolldirektion hat das Landeskriminalamt Thüringen Wert auf eine konstruktive Begleitung des Aufbauprozesses der FIU gelegt und so unter anderem im Jahr 2019 drei Mitarbeitern der Behörde eine jeweils mehrwöchige Hospitation ermöglicht. Ziel der Bemühungen um intensive Zusammenarbeit ist es, im Deliktsbereich Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung eine effektive und effiziente Strafverfolgung zum Schutz der Bevölkerung sowie der Wirtschaft des Freistaats Thüringen und nicht zuletzt der Rechtsordnung zu gewährleisten. 
Der Einsatz der Verbindungsbeamtin oder des Verbindungsbeamten der FIU beim Landeskriminalamt Thüringen wird insbesondere den Informationsaustausch beider Behörden und die zielgerichtete sachverhaltsbezogene Zusammenarbeit befördern und wesentlich vereinfachen."

Petric Kleine: "Die Entsendung einer Verbindungsbeamtin durch die FIU hat zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit unserer beider Behörden geführt. Informations- und Kommunikationswege konnten verkürzt werden, das Verständnis für die jeweilige Aufgabenwahrnahme ist gestiegen. Schlussendlich trägt die Maßnahme dazu bei, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter zu gestalten."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2020/z92_zusammenarbeit_polizei_zoll.html

Bundesregierung: Corona-Warn-App - schützt alle, die Ihnen wichtig sind...

Bundesregierung: Corona-Warn-App - 
schützt alle, die Ihnen wichtig sind...

Die Corona-Warn-App: Schützt alle, die Ihnen wichtig sind.

Montag, 22. Juni 2020

Zoll verhindert Schmuggel durch die Neiße: 1,5 Tonnen Rohtabak sichergestellt

Zoll verhindert Schmuggel durch die Neiße: 1,5 Tonnen Rohtabak sichergestellt

An der polnischen Grenze verhinderte eine gemeinsame Streife von Zoll und Bundespolizei einen Schmuggel von 1,5 Tonnen Rohtabak: 

"1,5 Tonnen Rohtabak sichergestellt

Schmuggel durch die Neiße vereitelt

Am frühen Morgen des 10. Juni 2020 postierte eine gemeinsame Streife von Zoll und Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze in der Gemeinde Krauschwitz.
Um 04:45 Uhr beobachteten sie einen aus Polen kommenden Mann in Wathose, der den Wildabwehrzaun öffnete. Danach verschwand er wieder in Richtung Neiße.
Nur Minuten später näherte sich auf deutscher Seite ein weißer Transporter mit hoher Geschwindigkeit und fuhr direkt durch den geöffneten Wildzaun bis ans Neißeufer. 
Als die Beamten wenig später an dieser Stelle eintrafen, stand der geöffnete Opel mit polnischen Kennzeichen am Ufer. Der Fahrer war verschwunden. Allerdings befanden sich am polnischen Ufer fünf Personen und ein Quad mit großem Anhänger.
Aus dem Opel waren unmittelbar zuvor vier in Folie verpackte Pakete ans Neißeufer geworfen worden. Im Fahrzeug befanden sich weitere Pakete dieser Art. 
Eines der Pakete war beschädigt und der Rohtabak erkennbar.
Aufgrund der Umstände und der Menge ist davon auszugehen, dass der Rohtabak nach Polen verbracht und dann zur illegalen Herstellung verbrauchsteuerpflichtiger Tabakwaren verwendet werden sollte.
Die Beamten stellten den Tabak und das Transportfahrzeug sicher. Insgesamt wurden im Anschluss 52 Ballen mit einem Gesamtgewicht von 1.500 Kilogramm Rohtabak verwogen."

Pakete mit Rohtabak am Neißeufer 

Schmuggelfahrzeug mit weiteren Paketen 

Geöffnetes Paket mit Rohtabak

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2020/z62_rohtabak_dd.html





dbb: Zukunftskongress Staat & Verwaltung - "Verwaltung kann Krise"

dbb: Zukunftskongress Staat & Verwaltung - "Verwaltung kann Krise"

„Verwaltung kann Krise.“ Die Zwischenbilanz von dbb Vize Friedhelm Schäfer für das Krisenmanagement des öffentlichen Dienstes in der Coronavirus-Pandemie ist positiv. Gleichwohl sind Investitionen und Reformen erforderlich:

"Zukunftskongress Staat & Verwaltung

„Verwaltung kann Krise“

„Verwaltung kann Krise.“ Die Zwischenbilanz von dbb Vize Friedhelm Schäfer für das Krisenmanagement des öffentlichen Dienstes in der Coronavirus-Pandemie ist positiv. Gleichwohl sind Investitionen und Reformen erforderlich.
„Der öffentliche Dienst hat in den vergangenen Wochen und Monaten alles gegeben, um die Pandemie und ihre Auswirkungen in den Griff zu bekommen. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Verwaltung dank des großartigen Engagements der Beschäftigten schnell auf den veränderten Modus eingestellt hat“, sagte Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, beim „Zukunftskongress Staat & Verwaltung“ am 16. Juni 2020 in Berlin. Gewisse Anlaufschwierigkeiten seien in Anbetracht der gewaltigen Dimensionen der zu bewältigen Aufgaben nur nachvollziehbar und kein Anlass für generelle Kritik.

„Gleichwohl müssen wir festhalten, dass uns die Krise schonungslos vor Augen führt, wo die Defizite des öffentlichen Dientes liegen“, betonte Schäfer: „Die öffentliche Infrastruktur, sozusagen die Hardware des Staats, war und ist insgesamt allenfalls unzureichend krisenfest. Da müssen wir ran. Diese Krise ist eine Chance, weil uns die Bestandsaufnahme Antworten auf die Frage liefert, wie der öffentliche Dienst der Zukunft aufgestellt sein muss.“ Um die Verwaltung krisenresilient zu gestalten, forderte der dbb Vize Investitionen und strukturelle Reformen. „Dass wir für die Daseinsvorsorge mehr Personal und moderne Technik brauchen, dürfte jetzt auch dem letzten klar geworden sein. Ein funktionierender Staat hat seinen Preis. Solange die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und ihre Arbeitsbedingungen sowohl von der Politik als auch von den Bürgerinnen und Bürgern immer nur als Kostenfaktoren betrachtet werden und der Balkon-Applaus das höchste der Gefühle ist, kommen wir nicht weiter. Der öffentliche Dienst ist ein Wert, der erhalten und gestärkt werden muss“, machte Schäfer deutlich.

Strukturell müsse die Verwaltung geöffnet und agiler werden. „Schnellere Zusammenarbeit, weniger Hierarchien, weniger Silo, mehr Projektbezogenheit und Kommunikation – in diese Richtung muss es gehen, das wünschen sich insbesondere auch die Beschäftigten selbst. Die moderne Verwaltung ist verlässlich lokal vor Ort, aber ebenso in der Lage, mobil zu arbeiten. Sie ist auch in Krisenlagen dank vorausschauender und vernetzter Planung, die regelmäßig Gegenstand von Aus- und Weiterbildung ist, schnell und ortsunabhängig handlungsfähig“, skizzierte Schäfer und unterstrich, dass sich der dbb und seine Mitgliedsverbände aktiv am „Aufbruch in den öffentlichen Dienst der Zukunft“ beteiligen werden.
Mehr zum Thema
Sonderseite mit Informationen zum öffentlichen Dienst in der Coronakrise (dbb.de)"

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/zukunftskongress-staat-verwaltung-verwaltung-kann-krise.html

#IchAppMit - die Corona-Warn-App der Bundesregierung und des RKI

#IchAppMit - die Corona-Warn-App der Bundesregierung und des RKI

Der Hashtag #IchAppMit der Bundesregierung und des RKI wirkt!

Innerhalb von 2 Stunden 129 Klicks auf twitter...

Seit Dienstag (12.6.2020) herunterladbar hat die App bis einschl. Freitag (19.6.2020) mehr als 10 Mio. Downloads...

Weitermachen! Für uns alle...

BDZ wirkt!

Bundesregierung: Corona-Warn-App - sagt bescheid, wenn's ernst wird.

Bundesregierung: Corona-Warn-App - 
sagt bescheid, wenn's ernst wird.

Die Corona-Warn-App: Sagt Bescheid, wenn's ernst wird.

Sonntag, 21. Juni 2020

dbb nrw jugend: Sicherheitskonferenz - Experte berichtet über Folgen von Gewalt

dbb nrw jugend: Sicherheitskonferenz - Experte berichtet über Folgen von Gewalt


"Sicherheitskonferenz: Experte berichtet über Folgen von Gewalt


Gewalterfahrung – sei es durch Beschimpfung, Bedrohung oder körperliche Attacken – ist für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst keine Seltenheit. Was genau passiert hinter Bürotüren und auf der Straße? Und was kann das für Folgen haben? 
In der Sicherheitskonferenz der dbb jugend nrw am kommenden Samstag geht es um Antworten auf diese Fragen.

Innerhalb einer Arbeitswoche hat ein Polizist laut Expertenschätzung drei traumatisierende Erfahrungen. Auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte gehen in ihrem Beruf besonders häufig an ihre psychischen Grenzen. Schwerverletzten zur Hilfe zu eilen, Menschen in Todesangst zu sehen und vielleicht nicht helfen zu können – das sind Horrorvorstellungen.

Gewalterfahrungen hinterlassen manchmal tiefe Wunden
Was jedoch wenige im Blick haben: Manchmal sind es die Erfahrungen, dass ihnen selber Gewalt angetan wird, die Menschen in diesen Berufen und auch in anderen Beschäftigungsfeldern des Öffentlichen Dienstes an ihre Belastungsgrenze bringen. 
Solche Erfahrungen hinterlassen Wunden, die von außen nicht sichtbar sind.

Dauernde Beschimpfungen, eine Bedrohung, ein körperlicher Angriff oder das Erlebnis, bei einem Sturm von Aktivisten ins Rathaus dabei gewesen zu sein, können sehr belastend sein. Nicht immer nehmen die Betroffenen das in der jeweiligen Situation selbst so wahr. Manchmal dauert es Tage, manchmal Wochen, bis sie bemerken, dass das Ereignis mehr in ihrem Leben verändert hat, als sie eigentlich gedacht haben. 
Manchmal werden sie darüber krank.
Anlaufstelle für Beschäftigte aus dem Öffentlichen Dienst
Sven Steffes-Holländer ist Psychotherapeut und Chefarzt der psychosomatischen Klinik Heiligenfeld in Berlin. Diese ist unter anderem spezialisierte Anlaufstelle für öffentlich Beschäftigte, die Hilfe suchen.

Traumatisierung, Posttraumatische Belastungsstörung, Ängste, Depressionen – das Spektrum der Erkrankungen, die durch Gewalterfahrungen bei der Arbeit ausgelöst werden können, ist groß. Genau über solche Auswirkungen wird Steffes-Holländer am kommenden Samstag auf der Sicherheitskonferenz der dbb jugend nrw sprechen. 
Diese findet zum sechsten Mal in Folge statt. Diesmal allerdings in Anbetracht der herrschenden Pandemie in etwas anderer Form – online als Video-Konferenz.

Facharzt berichtet aus der Praxis
Der Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird in einem Impulsreferat seine Erfahrungen rund um die psychischen Folgen von Gewalt schildern und klar machen, wie man diese erkennen und auch behandeln kann.

Oft sind es nach Erfahrung von Steffes-Holländer nicht die Betroffenen selbst, die Veränderungen an sich feststellen. Häufig gehe der Impuls von Freunden oder der Familie aus, die Wesens- oder Verhaltensänderungen feststellen. Betroffene ziehen sich plötzlich zurück, obwohl sie immer unternehmungslustig und aktiv waren. 
Andere sind mit einem Mal gereizt oder gar aggressiv.

All das können Symptome nach traumatischen Erfahrungen sein. Doch selbst wenn Freunde, die Familie oder Kollegen diese Merkmale feststellen, ist die größere Hürde für viele, überhaupt Hilfe anzunehmen. 
Viele denken, sie seien die einzigen, die darunter litten. Aus Sorge davor, Schwäche einzugestehen und stigmatisiert zu werden, versuchen sie es hinunterzuschlucken.

Gelegenheit zum Austausch
Wie folgenreich das sein kann, schildert der erfahrene Therapeut und Dozent praxisnah zu Beginn der Sicherheitskonferenz. Danach soll es um die unterschiedlichen Arbeitsbereiche der Teilnehmer/innen gehen, die sich für die Konferenz angemeldet haben. 
Denn was uns brennend interessiert: Wie sieht es bei euch aus? Ist in Sachen „Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst“ etwas geschehen? Wo gibt es Probleme? 
Wo muss etwas passieren?

„Für uns als Dachverband sind das fundamentale und wichtige Fragen für unsere zukünftige politische Arbeit“, sagt Moritz Pelzer, Vorsitzender der dbb jugend nrw. Denn nur, wenn man wisse, wo der Schuh drückt, könne man etwas dagegen unternehmen. 
„Da, wo wir heute stehen, stünden wir nicht, wenn unsere Mitglieder nicht offen über Missstände sprechen würden“, sagt Pelzer. 
Man habe in den letzten sechs Jahren viel erreicht."

Quelle: 
https://www.angegriffen.info/sicherheitskonferenz-experte-berichtet-ueber-folgen-von-gewalt/

Bild

BDZ im BPR: Neuerungen bei der Basisschulung „Eigensicherung und Bewaffnung“

BDZ im BPR: Neuerungen bei der Basisschulung „Eigensicherung und Bewaffnung“

Der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat auf der Mai-Sitzung 2020 folgendene Inhalte besprochen:

"Neuerungen bei der Basisschulung „Eigensicherung und Bewaffnung“

Im letzten Jahr hatte der alte Bezirkspersonalrat eine Verkürzung des ESB-Lehrgangs unter gleichzeitiger Steigerung der Teilnehmerzahl abgelehnt, da befürchtet wurde, dass die erforderliche Lehrgangsqualität nicht sichergestellt werden könne. 
Ziel der Verwaltung war es, mehr ESB-Lehrgänge anbieten zu können, um dem zu erwartenden Schulungsbedarf gerecht zu werden. Aktuell findet der ESB-Lehrgang an den Standorten Sigmaringen und Plessow statt. Bei voller Auslastung beider Standorte kann der Bedarf an ESB-Lehrgängen nicht gedeckt werden. 
Die GZD hat daher vorgeschlagen, die ersten zwei Wochen des Lehrgangs bei ausgewählten Hauptzollämtern durchzuführen. Die betreffenden Hauptzollämter werden durch die Lehrenden der Vollzugsdienstfachgebiete der Direktion IX, im Rahmen der vorgesehenen Praxisaufenthalte unterstützt. Den Trainerinnen und Trainern der Hauptzollämter, die mehr als vier Wochen im Jahr die ESB-Schulungen aktiv unterstützen, wird der Einsatz als Vertiefungsschulung angerechnet.  
Dadurch soll es auch zu keinen Ein-schränkungen beim vorgeschriebenen Zolltraining kommen.
In den zwei Wochen der Basisschulung, die auf der Ortsebene durchgeführt werden, werden immer die gleichen Lerninhalte nach einem festen Stundenplan vermittelt. 
Die Unterrichtsmaterialien werden durch die DIX zur Verfügung gestellt. 
So ist auch aus Sicht der BDZ – Fraktion im BPR sichergestellt, dass alle Lehrgangsteilnehmer*innen den gleichen Unterrichtsstoff vermittelt bekommen. 
Aus Sicht der BDZ-Fraktion ist die teilweise Verlagerung der Basisschulung auf die Ortsebene ein guter Kompromiss, um die erforderliche Anzahl an ESB-Basisschulungen durchführen zu können. Ferner wird die Ortsebene hierdurch gestärkt. 
Da die Alternative lange Wartezeiten bei den ESB-Basisschulungen gewesen wären, hat der BPR dem Antrag der Verwaltung zustimmt. Die Maßnahme soll im Januar 2021 beginnen und maximal bis zum Jahr 2025 andauern. In diesem Zeitraum soll der Standort Sigmaringen erweitert und ein weiterer Standort für die Waffenausbildung etabliert sein. Wie die aufgrund der Corona – Pandemie ausgefallenen ESB-Basisschulungen nachgeholt werden können, steht derzeit noch nicht fest. 
Die Verwaltung hat zugesagt, hierfür ein Konzept zu erarbeiten, wenn klar ist, wann die ESB-Basisschulungen wieder durchgeführt werden können. Bearbeiter: Beisch"

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, BPR-Info 5/2020, S. 1-2 URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200528_BPR.pdf

Zoll hat Waffen in Wohnung und Kleingartenparzelle sichergestellt

Zoll hat Waffen in Wohnung und Kleingartenparzelle sichergestellt  

Am 17. Juni 2020 wurde bei einem 72-jährigen kroatischen Staatsangehörigen durch das Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Rostock - die Wohnung und der Kleingarten in Hamburg durchsucht. 
Die seit Ende 2019 aufwendig geführten Ermittlungen ließen vermuten, dass er in seiner Wohnung oder in seinem Kleingarten Pistolen und Revolver lagert:

"Alter schützt vor Torheit nicht



Waffen in Wohnung und Kleingartenparzelle sichergestellt

Am 17. Juni 2020 wurde bei einem 72-jährigen kroatischen Staatsangehörigen durch das Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Rostock - die Wohnung und der Kleingarten in Hamburg durchsucht. Die seit Ende 2019 aufwendig geführten Ermittlungen ließen vermuten, dass er in seiner Wohnung oder in seinem Kleingarten Pistolen und Revolver lagert.
Seit Mitte der 70er-Jahre in Deutschland lebend, war der Beschuldigte im Besitz eines sogenannten "Kleinen Waffenscheins" nach § 10 des Waffengesetzes.
Die durch die Staatsanwaltschaft Hamburg beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 17. Juni 2020 vollstreckt. 
Der Beschuldigte wurde aufgrund der vermuteten Waffen in seinem Besitz durch Spezialkräfte des Zollfahndungsamts Hamburg beim Verlassen seiner Wohnung vorläufig festgenommen.
Im Anschluss durchsuchten Einsatzkräfte die Wohnung und die Kleingartenparzelle. 
Dabei wurden in der Wohnung und im Keller drei scharfe Faustfeuerwaffen (eine davon mit Schalldämpfer) aufgefunden. In seiner Kleingartenparzelle konnten ein Schreckschussrevolver, eine Schreckschusspistole (ohne PTB-Kennzeichnung), diverse Waffenzubehörteile, wie zum Beispiel Läufe und Magazine, sowie circa 1.500 Schuss scharfe Munition verschiedenster Kaliber aufgefunden und sichergestellt werden.
Der Beschuldigte wurde nach der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund fehlender Haftgründe entlassen.
Der Dienstsitz Rostock des Zollfahndungsamts Hamburg wird die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg weiterführen.

Aufgefundene Waffensammlung 

Sichergestellte Pistole 


Waffenzubehörteile
Scharfe Munition
Zusatzinformation

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Waffen, die mit den entsprechenden Kennzeichnungen nach den Regeln des deutschen Waffengesetzes frei verkäuflich sind (§ 10 Abs. 4 Waffengesetz)."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2020/z95%20waffen_zfahh.html

dbb kündigt Tarifvertrag mit Bund und Kommunen (TVöD) - Zeit für Investitionen ins Personal

dbb kündigt Tarifvertrag mit Bund und Kommunen (TVöD) - Zeit für Investitionen ins Personal

Der Tarifkonflikt für den Öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen nimmt fahrt auf:

"dbb kündigt Tarifvertrag mit Bund und Kommunen (TVöD)

Zeit für Investitionen ins Personal

    Volker Geyer und Ulrich Silberbach
    Volker Geyer und Ulrich Silberbach (v.l.)
Die Bundestarifkommission (BTK) des dbb hat den TVÖD am 18. Juni 2020 gekündigt. Damit beginnt am 1. September 2020 die Einkommensrunde mit Bund und Kommunen.
„Die Wertschätzung der kommunalen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten hat den ersten ernsthaften Belastungstest nicht bestanden“, fasste dbb Tarifchef Volker Geyer das vorausgegangene Gespräch mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zusammen.

Auch der dbb Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Ulrich Silberbach kritisierte vor allem die Verweigerungshaltung der VKA: “Es ist ärgerlich, dass die Kommunen zwar oft und gerne den Begriff ‚Investitionen‘ in den Mund nehmen, dabei aber offensichtlich nicht an Investitionen ins Personal denken. Das ist umso bedauerlicher, als der Fachkräftemangel und die demografische Krise im öffentlichen Dienst auch durch Corona nicht verschwunden sind.“

Die dbb Bundestarifkommission wird am 25. August 2020 die Forderungen für die Einkommensrunde beschließen. Geyer: „Wir sind systemrelevant und wir haben während der Pandemie absolute Spitzenleistungen erbracht. Dennoch haben die Arbeitgeber dieses Mal sogar schon vor der eigentlichen Einkommensrunde deutlich gemacht, dass Wertschätzung für sie nur aus warmen Worten besteht.“

Der dbb Chef kündigte an, dass die Beschäftigten sich den materiellen Ausdruck dieser Wertschätzung notfalls erkämpfen werden. Silberbach: „Wir wollen keinen Arbeitskampf, werden aber notfalls nicht davor zurückschrecken. Die Kolleginnen und Kollegen in Kitas, Krankenhäusern, Ordnungs- und Bezirksämtern, Jobcentern, bei Zoll und Bundespolizei setzen auf die Unterstützung der Öffentlichkeit und der Medien, wenn es darum geht, ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen, notfalls eben im Konflikt.“

Video-Statement des dbb Chefs Ulrich Silberbach zur Kündigung des Tarifvertrags öffentlicher Dienst
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer, Azubis und Praktikanten des Bundes und der Kommunen sowie weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, und rund 225.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten (187.600) nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden."
Mehr zum Thema
Sonderseite zur Einkommensrunde 2020 (dbb.de)

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/dbb-kuendigt-tarifvertrag-mit-bund-und-kommunen-tvoed-zeit-fuer-investitionen-ins-personal.html 

Bundesregierung: Corona-Warn-App - Hilft Infektionsketten zu unterbrechen

Bundesregierung: Corona-Warn-App - 
Hilft Infektionsketten zu unterbrechen

Die Corona-Warn-App: Hilft, Infektionsketten zu unterbrechen.

Samstag, 20. Juni 2020

Bundesregierung: Corona-Warn-App - #IchAppMit

Bundesregierung: Corona-Warn-App - #IchAppMit

Corona Warn App

dbb jugend: Bundesjugendausschuss zum Öffentlichen Dienst - echte Wertschätzung und Modernisierung statt Sonntagsreden

dbb jugend: Bundesjugendausschuss zum Öffentlichen Dienst - echte Wertschätzung und Modernisierung statt Sonntagsreden


Deutschlands öffentlicher Dienst braucht echte Wertschätzung und Modernisierung statt Sonntagsreden. Das haben die Mitglieder des Bundesjugendausschusses, höchstes Beschlussgremium der dbb jugend nach dem Bundesjugendtag, am 12. Juni 2020 in Berlin deutlich gemacht.

"Bundesjugendausschuss

Öffentlicher Dienst: Echte Wertschätzung und Modernisierung statt Sonntagsreden

dbb jugend Chefin Karoline Herrmann und Marcel Oehm, Vorsitzender der dbb jugend berlin
Bundesjugendausschuss digital: dbb jugend Chefin Karoline Herrmann und Marcel Oehm, Vorsitzender der dbb jugend berlin, "sendeten" aus der Hauptstadt, die Vertreterinnen und Vertreter der Landesjugenden und Fachjugendverbände waren aus dem Rest der Republik zugeschaltet.


Deutschlands öffentlicher Dienst braucht echte Wertschätzung und Modernisierung statt Sonntagsreden. Das haben die Mitglieder des Bundesjugendausschusses, höchstes Beschlussgremium der dbb jugend nach dem Bundesjugendtag, am 12. Juni 2020 in Berlin deutlich gemacht.
"Gerade in der Krisensituation, die uns die Coronavirus-Pandemie beschert hat, haben die Beschäftigten aller Behörden und Verwaltungen alles gegeben, damit Land und Leute gut durch diese bewegten Zeiten kommen", betonte dbb jugend Chefin Karoline Herrmann und dankte den Menschen, die Tag für Tag im Dienst der Allgemeinheit stehen, ausdrücklich. "Wollen wir hoffen, dass die von so vielen Bürgerinnen und Bürgern, Politikerinnen und Politikern in Dauerschleife bekundete Wertschätzung auch endlich in Taten umgesetzt wird", forderte Herrmann, die auch Mitglied der dbb Bundesleitung ist. Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender, ergänzte: "Sonntagsreden haben wir genug gehört. 
Es ist nun wirklich an der Zeit, den öffentlichen Dienst spürbar wertzuschätzen." 
Das bedeute nicht nur eine bessere Bezahlung, sondern beinhalte auch, den Staat und seine Beschäftigten durch nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen mit Blick auf Personal und Digitalisierung aufgabengerecht auszustatten und zukunftsfest zu machen. 
Gefragt seien massive Investitionen und Perspektiven, so Silberbach.

Intensiv befasste sich der Bundesjugendausschuss mit der aktuellen Diskussion über rassistische Tendenzen insbesondere bei den Sicherheitsbehörden, aber auch im öffentlichen Dienst generell. Es herrschte Einigkeit darüber, dass mit pauschalen Generalverdächtigungen in keinem Fall geholfen sei, sondern dass man sich vielmehr intensiver mit den Erscheinungsformen, Ursachen und strukturellen Bedingungen, die Diskriminierung begünstigen, auseinandersetzen müsse. Vielfalt gehöre auf die Agenda des dbb, zeigten sich dbb jugend Chefin Karoline Herrmann und dbb Chef Ulrich Silberbach einig.

Einen wichtigen Input zum Thema Krisen-Management während der Corona-Krise lieferten zahlreiche Best-Practice-Berichte von Vertreterinnen und Vertretern aus den dbb jugend Landes- und Fachverbänden. Sie zeigten auf, wie Gewerkschafts- und Mitbestimmungsarbeit auch in Zeiten von Kontakteinschränkungen wirksam gestaltet werden können. Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg: digitale Technik. 

"Umso wichtiger ist es, uns auf diesem Feld ebenso wie den öffentlichen Dienst insgesamt jetzt umgehend richtig stark zu machen", schloss Karoline Herrmann den Bundesjugendausschuss, der, Premiere, im Rahmen eines Online-Click-Meetings stattfand und von Anfang bis Ende reibungslos funktionierte.
Mehr zum Thema
Mehr Nachrichten der dbb jugend (dbb.de)"

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/oeffentlicher-dienst-echte-wertschaetzung-und-modernisierung-statt-sonntagsreden.html 

Bremerhavener Zoll beschlagnahmt Motorrad

Bremerhavener Zoll beschlagnahmt Motorrad

Es handelt sich um Originalware und es liegt ein Verstoß gegen das Markengesetz vor... Hier die ganze Geschichte:



"Bremerhavener Zoll beschlagnahmt Motorrad

Trotz Originalware liegt ein Verstoß gegen das Markengesetz vor.


Bereits am 10. April 2020 haben Zöllner des Zollamts Bremerhaven ein aus den USA eingeführtes Motorrad mit dem Aufdruck "Boss Hoss Cycles" beschlagnahmt. 
Obgleich es sich um ein Originalmotorrad handelte, war das Fahrzeug vom Hersteller, der über die Rechte an der Marke verfügt, ursprünglich für den amerikanischen Markt bestimmt gewesen. Es hätte nur mit seiner Zustimmung nach Europa importiert werden dürfen.
"Der Fachbegriff für diesen Verstoß gegen das Markenrecht lautet Parallelimport. 
Der Einführer versucht, dabei von den oft günstigeren Bedingungen außereuropäischer Märkte zu profitieren", erläuterte Nicole Tödter, die als Leiterin des Hauptzollamts Bremen auch für das Zollamt Bremerhaven zuständig ist. "Hierbei wird die unterschiedliche Preispolitik des Herstellers für die verschiedenen Marktregionen unterlaufen. 
Im vorliegenden Fall hat uns der Hersteller beauftragt, solche Importe zu beschlagnahmen", so Tödter weiter.
Der Rechteinhaber hat in der Zwischenzeit eine Vereinbarung mit dem Einführer getroffen. Die Beschlagnahme konnte daraufhin aufgehoben werden. In ähnlichen Fällen kam es jedoch schon zu Prozessen zwischen den Rechteinhabern und Einführern. 
Auch die Zerstörung der eingeführten Ware ist bei Verstößen gegen das Markenrecht nicht ausgeschlossen."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2020/z93_motorrad_hb.html 

dbb jugend nrw: SICHERHEITSKONFERENZ - Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

dbb jugend nrw: SICHERHEITSKONFERENZ -
Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst 


"Beschäftigte im Öffentlichen Dienst werden immer häufer #angegriffen. 
Was genau passiert hinter Bürotüren und auf der Straße? 
Und was kann das für Folgen haben? 
In der Sicherheitskonferenz der #dbbjnrw gibt
Antworten auf diese Fragen. bit.ly/3fCc4mc"
Bild
Quelle und weiterführende Hinweise: 
https://www.angegriffen.info/sicherheitskonferenz-experte-berichtet-ueber-folgen-von-gewalt/

Bundesregierung: Corona-Warn-App - Unterstützt uns im Kampf gegen das Corona-Virus

Bundesregierung: Corona-Warn-App - Unterstützt uns im Kampf gegen das Corona-Virus

https://styleguide.bundesregierung.de/resource/blob/72496/1760346/6d7f611945ca42908c50804510c5335b/breg-vorschaubild-01-unterstuetzt-842x595px-jpg-srgb-v01-data.png

Freitag, 19. Juni 2020

Zoll: Einbruch in die Asservatenhalle des Hauptzollamts Berlin

Zoll: Einbruch in die Asservatenhalle des Hauptzollamts Berlin

Am 16. Juni 2020 haben über 300 Ermittler der Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg, München, Hannover, Frankfurt am Main sowie der Hauptzollämter München und Berlin sowie des Landeskriminalamts Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin bundesweit acht Haftbefehle und 27 Durchsuchungsbeschlüsse wegen schweren Bandendiebstahls und gewerbsmäßiger Steuerhehlerei vollstreckt. An dem Einsatz waren auch Spezialkräfte des Zolls (ZUZ, OEZ) und der Landespolizei Brandenburg (SEK) beteiligt:

"Einbruch in die Asservatenhalle des Hauptzollamts Berlin





Zollfahndung Berlin-Brandenburg vollstreckte acht Haftbefehle und 27 Durchsuchungsbeschlüsse gegen mutmaßliche Diebesbande


Am 16. Juni 2020 haben über 300 Ermittler der Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg, München, Hannover, Frankfurt am Main sowie der Hauptzollämter München und Berlin sowie des Landeskriminalamts Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin bundesweit acht Haftbefehle und 27 Durchsuchungsbeschlüsse wegen schweren Bandendiebstahls und gewerbsmäßiger Steuerhehlerei vollstreckt. An dem Einsatz waren auch Spezialkräfte des Zolls (ZUZ, OEZ) und der Landespolizei Brandenburg (SEK) beteiligt.







































Durch Ermittlungen des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg hat sich der dringende Verdacht ergeben, dass die verhafteten acht Beschuldigten im Alter zwischen 22 und 53 Jahren zwischen dem 23. und 26. Januar 2020 an dem Einbruch in die Asservatenhalle des Hauptzollamts Berlin beteiligt waren. Dort haben sie unter anderem 5,2 Millionen unversteuerte Zigaretten und 8,6 Tonnen unversteuerten Wasserpfeifentabak erbeutet.
Mit der Aufklärung der Tat beauftragte die Staatsanwaltschaft eine Ermittlungskommission des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg, die mit Hartnäckigkeit an der Aufdeckung der Tat und der Wiederbeschaffung des Diebesguts gearbeitet hat.
Durch Erkenntnisse des Zollfahndungsamts München und der Staatsanwaltschaft Landshut aus einem Ermittlungskomplex wegen Hehlerei kamen die Beamten den Tatverdächtigen auf die Spur. Sie haben daraufhin am 1. April 2020 in Zusammenarbeit mit verdeckten Ermittlern des Landeskriminalamts Berlin ein Scheinkaufgeschäft mit der mutmaßlichen Tätergruppe durchgeführt, bei dem die Zollfahnder 8,5 Tonnen Wasserpfeifentabak sicherstellen konnten.
Von einer Festnahme der mutmaßlichen Verkäufer wurde im Hinblick auf die beabsichtigte Ergreifung der Hintermänner, die verschiedenen Bereichen der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, zunächst abgesehen. Gegen die zum Teil strafrechtlich erheblich vorbelasteten osteuropäischen Tatverdächtigen hat die Staatsanwaltschaft Berlin Haftbefehle erwirkt, die am 17. Juni 2020 vollstreckt werden konnten. 




Bei den Durchsuchungen konnten neben zahlreichen Mobiltelefonen und Datenträgern auch drei Kilogramm reinstes Crystal Methamphetamin sichergestellt werden. 
Allein für das Rauschgift ist von einem Straßenverkaufswert von mindestens einer Viertelmillion Euro auszugehen.
Des Weiteren wurden über 100.000 Euro Bargeld, zwei Pkws und ein Motorrad beschlagnahmt. Arrestbeschlüsse in Höhe von 980.000 Euro werden derzeit vollstreckt.
Die acht festgenommen Tatverdächtigen befinden sich zurzeit in Berlin, Bayern, Niedersachsen und Hessen in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation

Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll
Die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) ist eine Spezialeinheit des Zolls, die beim Zollkriminalamt angesiedelt ist. Sie ist mit den Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizeien der Länder vergleichbar.

Obervierungseinheit Zoll
Die Observierungseinheit Zoll (OEZ) ist eine Spezialeinheit des Zolls, die jeweils bei jedem der acht Zollfahndungsämter in Deutschland angesiedelt ist. Sie ist mit den Observierungseinheiten (MEK)  der Polizeien der Länder vergleichbar."


Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2020/z59_einbruch_aservatenhalle.html

https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEi6zyoFOfjzcooJDdhjuishD6-MHGsnEfrQGqDX8rbLIwzOVWLkVR6kE7MUlcHdv6CaGEhP2ahLDIbgGxpxNoXfT6IafR0250EIEE19-Ha_XQUFdZK2oThch_-ghqayd_qeRw4JJJIIuTEj/w140-h94-p/Zoll_Logo.png