Donnerstag, 4. Juli 2019

BDZ OV Bremen: Sonder-Newsletter Eilzuständigkeit I/2019

BDZ OV Bremen: 
Sonder-Newsletter Eilzuständigkeit I/2019


Bremer Koalitionsvertrag 2019 sagt Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte zu



Die rot-grün-roten Koalitionsverhandlungen in Bremen sind am Sonntag, 30.6.2019 erfolgreich beendet worden und am 1.7.2019 ist der Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vorgestellt worden.



Auf Seite 118 des Koalitionsvertrags findet sich die Zusage der Einführung der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten in § 81 bremisches Polizeigesetz:



"Den polizeilichen Einsatz des Zolls in Eilfällen werden wir ermöglichen."



Der BDZ BV Hannover bedankt sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bremer Landespolitik.



Wie geht es jetzt weiter? 

Die drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag zustimmen, was bis Ende Juli 2019 erwartet wird. 

Im August 2019 (nach der Sommerpause) wird die neue Bremer Landesregierung vereidigt und danach kann die Sacharbeit und die Umsetzung des Koalitionsvertrags beginnen...



Wir werden über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen weiter berichten...



Der Koalitionsvertrag im Wortlaut unter der URL:




Die Verhandlungsführer für die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen,

Olaf Wietschorke, BDZ BV Hannover, Vorsitzender

Jan Hollmann, BDZ BV Hannover, Stv. Vorsitzender und

Dr. Carsten Weerth, BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender.



Mittwoch, 3. Juli 2019

BDZ BV Baden: Umfrage - soll die Bagatellgrenze für Ausfuhrkassenzettel kommen? (Südkurier)

BDZ BV Baden: Umfrage - soll die Bagatellgrenze für Ausfuhrkassenzettel kommen?(Südkurier)

"Nachrichten



29.06.2019 Ortsverband Karlsruhe

Soll die Bagatellgrenze kommen?



Zoll: Organisierte Schwarzarbeit in der Gebäudereinigung - 4,6 Mio. Euro Gesamtschaden ermittelt

Zoll: Organisierte Schwarzarbeit in der Gebäudereinigung - 4,6 Mio. Euro Gesamtschaden ermittelt

Gemeinsame erfolgreiche Aktion der HZÄ Gießen, Frankfurt am Main und Koblenz sowie den Steuerfahndungen in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt gegen Schwarzarbeit im Gebäudereinigungsgewerbe:

"Gemeinsamer Schlag gegen organisierte Schwarzarbeit im Gebäudereinigungsgewerbe


Fünf Festnahmen in Hessen und Rheinland-Pfalz
Die Staatsanwaltschaft Koblenz und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führen seit mehreren Monaten in enger Zusammenarbeit intensive Ermittlungen mit den Hauptzollämtern Gießen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bad Hersfeld), Frankfurt am Main und Koblenz (Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mainz) sowie den Steuerfahndungen in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt.
Heute in den frühen Morgenstunden wurde im Auftrag beider Staatsanwaltschaften eine groß angelegte gemeinsame Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen organisierte Schwarzarbeit im Reinigungsgewerbe durchgeführt.
Bei der Razzia mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet waren annähernd 500 Einsatzkräfte von Zoll und Steuerfahndung im Einsatz. Dabei wurden ein mutmaßliches Netzwerk von Dienstleistungs- und Scheinfirmen zerschlagen und fünf mutmaßliche Haupttäter aufgrund bereits erwirkter Haftbefehle der Amtsgerichte Frankfurt am Main und Koblenz festgenommen. Durchsucht wurden in den heutigen Morgenstunden insgesamt 48 Wohnungen und Geschäftsräume, die schwerpunktmäßig im Rhein-Main-Gebiet (Hessen und Rheinland-Pfalz) lagen.
Im Zuge der Maßnahmen wurden darüber hinaus erhebliche Vermögenswerte gesichert. Speziell geschulte Vermögensabschöpfer des Zolls sicherten umfangreiche Vermögenswerte und pfändeten Konten und offene Forderungen für erbrachte Leistungen. Insgesamt hatten die Amtsgerichte Frankfurt am Main und Koblenz Vermögensarreste über mehr als vier Millionen Euro erlassen.
Durchsucht wurden unter anderem drei Gebäudereinigungsunternehmen, gegen deren Verantwortliche der Verdacht besteht, unter Nutzung von Scheinrechnungen von insgesamt neun sogenannten Serviceunternehmen in großem Umfang Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen zu haben. 
Die Verantwortlichen dieser Unternehmen sollen auf die von den Serviceunternehmen gestellten Rechnungen, denen keinerlei Leistungen zugrunde lagen, die entsprechenden Beträge zwar an die Servicefirmen überwiesen haben, jedoch die Beträge - nach Abzug einer Provision - wieder bar zurückerhalten haben, um ihrerseits Schwarzlöhne beziehungsweise Teilschwarzlöhne an die von ihnen beschäftigten Reinigungskräfte zahlen zu können. 
Auch die Servicefirmen und die Wohnungen der insoweit Verantwortlichen wurden durchsucht.
Bezüglich der beiden Verantwortlichen eines der aktiven Gebäudereinigungsunternehmen im Main-Taunus-Kreis besteht der Verdacht, dass sie selbst die Gründung der Serviceunternehmen initiierten und diese auch faktisch leiteten, während Reinigungskräfte im Wesentlichen als Strohgeschäftsführer eingesetzt wurden.
Das Volumen der Scheinrechnungen bewegt sich nach den bisherigen Ermittlungen bei circa zehn Millionen Euro.
Die Scheinrechnungen dieser Serviceunternehmen wurden nach den bisherigen Ermittlungen auch an die Betreiber weiterer Unternehmen, davon eines im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und ein weiteres in Frankfurt am Main, veräußert. 
Auch die Verantwortlichen dieser Unternehmen konnten so "Schwarzlohnzahlungen" an ihre Beschäftigten leisten.
Nachdem dies im Ursprungsverfahren offenbar wurde, wurden die Ermittlungen durch die verschiedenen Behörden in enger Abstimmung koordiniert und parallel geführt, mit dem Ziel, zeitgleich die erforderlichen Maßnahmen zu vollstrecken und jegliche Reibungsverluste auch über Landesgrenzen hinaus zu vermeiden.
Die Ermittlungen in den drei seither parallel geführten Verfahren der Staatsanwaltschaften Frankfurt am Main und Koblenz richten sich gegen insgesamt 13 Beschuldigte, wobei derzeit bezüglich der drei Unternehmen von einem Gesamtschaden von 4,6 Millionen Euro ausgegangen wird.
Die 55- und 28-jährigen türkischen Betreiber des Unternehmens im Main-Taunus-Kreis sowie zwei ihrer Helfer, beides bulgarische Staatsangehörige, wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen und werden noch heute dem Haftrichter vorgeführt.
Sie sollen einen Schaden von rund 2,7 Millionen Euro verursacht haben.

Die Ermittlungen der Bad Hersfelder Zöllner ergaben zudem Hinweise darauf, dass die Beschäftigung im Main-Taunus-Kreis ausbeuterisch erfolgte. 
Teilweise sollen die Reinigungskräfte nur zehn Euro Lohn pro Tag erhalten haben. 

Gegen einen der Verantwortlichen jenes Unternehmens wird darüber hinaus auch wegen Verdachts des Sozialbetrugs ermittelt. 
Dem 55-Jährigen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum Sozialleistungen bezogen zu haben, obwohl er hohe Einnahmen aus dem Reinigungsunternehmen bezogen haben dürfte.

Gegen die drei Verantwortlichen des Unternehmens im Landkreis Mainz-Bingen besteht nach den Ermittlungen des Hauptzollamts Koblenz und der Steuerfahndung Mainz der dringende Verdacht, sie hätten durch die Nutzung der Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Höhe von 1,7 Millionen Euro vorenthalten. 

Gegen einen der drei Beschuldigten im Alter von 42 Jahren wurde ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz vollstreckt.
Gegen zwei Geschäftsführer der Frankfurter Reinigungsfirma, die ebenfalls Rechnungen der Servicefirmen genutzt haben sollen, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen und Arbeitnehmern Schwarzlöhne zu zahlen, ermittelt das Hauptzollamt Frankfurt am Main gemeinsam mit der Steuerfahndung Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. 
Insoweit ist bislang von einem Schaden in Höhe von circa 200.000 Euro auszugehen. Auch die Geschäftsräume der 29- und 39- jährigen türkischen Geschäftsführer wurden nach Beweismitteln durchsucht.
Bei den heutigen Durchsuchungen stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter auch Computer und Mobiltelefone, die durch Spezialkräfte des Zolls für IT-Forensik ausgewertet werden.
Bei dem Einsatz wurden auch Bargeldspürhunde des Zolls eingesetzt, die in mehreren Durchsuchungsobjekten nach verstecktem Geld suchten. 3.000 Euro Bargeld wurden sichergestellt.
Bei den Durchsuchungen fiel den Ermittlern neben einer alten Maschinengewehr-Patrone und einer Kiste mit unerlaubten Böllern (sogenannte Polen-Böller) auch ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker in die Hände.
Die Maßnahmen dauern noch an."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/y77_organisierte_gi.html;jsessionid=A00C935162560CACB38A9A97ED5E75BB.live4672


BDZ BV Düsseldorf: Falsche Polizeibeamte am Telefon

BDZ BV Düsseldorf: Falsche Polizeibeamte am Telefon

Der BDZ BV Düsseldorf hat einen Beitrag zu Falschen Polizisten am Telefon veröffentlicht, der von der Kreispolizeibehörd Kleve KHKin Stefanie Bodden-Bergau Kriminalprävention /Opferschutz verfasst worden ist:

"Falsche Polizeibeamte am Telefon  

Liebe Seniorinnen und Senioren, 






Falsche Polizeibeamte schildern z. B. die Festnahme ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden wurden. 
Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld "vorübergehend" und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen zu übergeben. 
Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die "Täter" festnehmen zu können. 
In manchen Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der Bank nach Hause zu holen, da die Bankangestellten zu den angeblichen Tätern gehören sollen. Durch wiederkehrende Telefonanrufe in einem längeren Zeitraum erhöhen die Anrufer immer weiter den psychischen Druck auf ihre Opfer, damit diese keinen klaren Gedanken mehr fassen können. Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich vor
Über ausländische Telefonanbieter sind die Täter in der Lage, jede beliebige Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden.  

Wenn Sie angerufen werden:  
Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. 
► Bei einem Anruf der Polizei erschneint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Display. 
Legen Sie sofort auf. 
► Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen
Sie sich den Namen nennen. Beenden Sie das Gespräch, in dem Sie den Hörer auflegen oder auf Ihrem Mobiltelefon die entsprechende Taste drücken. 
Rufen Sie dann unmittelbar die Polizei unter 110 an und schildern Sie den Sachverhalt. 
► Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von Schließfächern.  
► Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse, Ihre Bankdaten oder andere sensible Daten. 
► Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen. 
► Die Polizei wird Sie niemals auffordern, Wertsachen und Geld an einen vermeintlichen Polizisten zu übergeben.  
► Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.  
► Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.  

Quelle: 
Mit freundlicher Genehmigung der Kreispolizeibehörd Kleve 
KHKin Stefanie Bodden-Bergau 
Kriminalprävention /Opferschutz 
Xantener Straße 29 47546 Kalkar"

Quelle: BDZ BV Düsseldorf, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Bezirksverbaende/BV_Duesseldorf/Senioren/f_pol_tel.pdf 

BDZ: Personalversammlung beim Hauptzollamt Hannover

BDZ: Personalversammlung beim Hauptzollamt Hannover

BDZ-Bericht zur Personalversammlung beim HZA Hannover:

"Nachrichten

Beschäftigte des HZA Hannover

28.06.2019 Personalversammlung am 26.06.2019 beim Hauptzollamt Hannover

Große Teilnahme trotz suptrophischer Temparaturen in Hannover



Der Vorsitzende des örtlichen Personalrats, Olaf Wietschorke (BDZ), eröffnete bei „subtropischen“ Temperaturen um 13:00 Uhr die Versammlung und konnte über 150 Beschäftigte des HZA Hannover in der "HZA-eigenen Eventhalle" begrüßen.

Zu Beginn der Versammlung stand der Tätigkeitsbericht des Personalrats. 
Wietschorke informierte die Anwesenden über die Arbeit des Personalrats im letzten Jahr und spannte einen Bogen von den einzelnen Personalmaßnahmen wie BEM-Gespräche, Fortbildungsmaßnahmen, Beförderungen/Ernennungen bis hin zu den Stellungnahmen zum PFT, externe Einstellungen, Verteilung der Nachwuchskräfte und den Sicherheitskonzepten beim HZA Hannover.
Anschließend richtete die Leiterin des HZA Hannover, RD Doris Schmidt Grußworte an die anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Schwerpunkt Ihrer Ausführungen bildete das „neue“ Führungskräfte Feedback.
Durch die ZARin Karin Baltruschat wurden die Beschäftigten über den aktuellen Sachstand bei den Liegenschaften informiert. Ihre Ausführungen umfassten die Neubauten ZA Soltau, ZA Hameln mit der AbfSt Holzminden sowie die geplante Unterbringung eines weiteren Arbeitsgebietes in der Fliegerstraße.    
Im Anschluss daran wurden die Aufgaben des bundesweit einmaligen Sachgebiet H (BVZ – Bundesstelle Vollstreckung Zoll) den Beschäftigten durch ZOAR Marcus Thiele präsentiert. Die Aufgabenvielfalt und die internationalen Aufgabenfelder, wie z. B. Beschlagnahme von Flugzeugen oder Schiffen, in den zwischenstaatlichen Rechts- und Amtshilfen beeindruckten die Anwesenden.      
Zum Ende der Personalversammlung gab der BDZ Bezirksverbandsvorsitzende Olaf Wietschorke einen Überblick über das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) und ging im Detail auf verschieden Zulagen ein. 
Hier rückte er verstärkt die Kolleginnen und Kollegen der Zollabfertigung in den Fokus. Weiter gab er den Beschäftigten umfangreiche Informationen über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Reduzierung der 41 Stundenwoche für die Beamten. 
Der BDZ wird sich dafür aber weiterhin einsetzen! 
Im Anschluss daran bedankte sich Wietschorke als Personalratsvorsitzender bei allen Anwesenden für den regen Austausch und schloss die Versammlung."

Quelle: BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/grosse-teilnahme-trotz-suptrophischer-temparaturen-in-hannover.html

Dienstag, 2. Juli 2019

BDZ-Eilmeldung: Bremer Koalitionsvertrag 2019 sagt Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte zu

BDZ-Eilmeldung: Bremer Koalitionsvertrag 2019 sagt Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte zu

Die rot-grün-roten Koalitionsverhandlungen in Bremen sind am Sonntag, 30.6.2019 erfolgreich beendet worden und am 1.7.2019 ist der Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Auf Seite 118 des Koalitionsvertrags findet sich die Zusage der Einführung der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten in § 81 bremisches Polizeigesetz:

"Den polizeilichen Einsatz des Zolls in Eilfällen werden wir ermöglichen."

Der BDZ BV Hannover bedankt sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bremer Landespolitik.

Wie geht es jetzt weiter? 
Die drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag zustimmen, was bis Ende Juli 2019 erwartet wird. 
Im August 2019 (nach der Sommerpause) wird die neue Bremer Landesregierung vereidigt und danach kann die Sacharbeit und die Umsetzung des Koalitionsvertrags beginnen...

Wir werden über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen weiter berichten...

Der Koalitionsvertrag im Wortlaut unter der URL:
Die Verhandlungsführer für die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen,
Olaf Wietschorke, BDZ BV Hannover, Vorsitzender 
Jan Hollmann, BDZ BV Hannover, Stv. Vorsitzender und
Dr. Carsten Weerth, BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender.


dbb-Vize Friedhelm Schäfer kritisiert - mit Einführung von Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik wird Sozialstaatlichkeit der Mitgliedsländer bedroht

dbb-Vize Friedhelm Schäfer kritisiert - mit Einführung von Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik wird Sozialstaatlichkeit der Mitgliedsländer bedroht:

"EU: Mehrheitsentscheidungen bei Sozialpolitik

Sozialstaatlichkeit der Mitgliedsländer ist bedroht

Friedhelm Schäfer

Die EU-Kommission hat sich für den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik ausgesprochen. Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des dbb, hält dieses Vorgehen für verfrüht.
„Die Sozialpolitik gehört nicht nur zum Kernbereich der nationalen Souveränität“, betonte Schäfer am 21. Juni 2019 in Berlin, „sie stiftet darüber hinaus Identität für die Mitgliedstaaten.“ Der Grundsatz der Subsidiarität stehe einer Zentralisierung in diesem sensiblen Politikfeld entgegen. Erst wenn die Lebensverhältnisse im Binnenmarkt sehr viel gleichwertiger seien, könne ein solcher Schritt erfolgen, so der Fachvorstand Beamtenpolitik weiter. „Für Mehrheitsentscheidungen in allen Bereichen der Sozialpolitik ist es schlicht und ergreifend zu früh.“

Schäfer unterstützt daher die ablehnende Haltung des EU-Ausschusses des Bundesrats und erwartet, dass sich dieser in der Bundesratssitzung am 28. Juni durchsetzt. „Der Ausschuss sagt klipp und klar, dass die gegenwärtigen vertraglichen Regelungen angemessen und keine Änderungen nötig sind“, stellte der dbb Vize fest. „Das teilen wir als dbb ausdrücklich.“

Die Warnung des EU-Ausschusses vor der Wirkung auch unverbindlicher Empfehlungen in der Sozialpolitik teilt Schäfer ebenso. „Aus unserer Sicht haben wir bereits weitreichende Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, das ja um ein soziales Scoreboard ergänzt worden ist.“ Dessen Wirkung soll laut Schäfer erst einmal erprobt werden. 
Den zusätzlichen Nutzen weiterer unverbindlicher Empfehlungen sieht der dbb nicht.

Eine klare Absage erteilte Schäfer folglich der Haltung der beiden Bundesratsausschüsse für Arbeit, Integration und Soziales sowie für Frauen und Jugend. Beide befürworten den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen und sprechen sich sogar für Richtlinienvorschläge aus, wo die Kommission nur unverbindliche Empfehlungen vorsieht. 
„Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten haben alle ihre wohl begründeten Besonderheiten.“ Weiterentwicklung sei immer geboten, fuhr Schäfer fort, müsse aber innerhalb der Systeme erfolgen. „Sonst kracht das ganze Gebäude der Sozialstaatlichkeit in sich zusammen. 
Eine Zentralisierung widerspräche auch allen Vorstellungen von einem föderalen Europa.“

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/sozialstaatlichkeit-der-mitgliedslaender-ist-bedroht.html

BDZ: Personalteilversammlung beim ITZBund in Bonn und Düsseldorf

BDZ: Personalteilversammlung beim ITZBund in Bonn und Düsseldorf

Die stv. BDZ-Bundesvorsitzende Adelheid Tegeler nahm an der Personalteilversammlung beim ITZBund in Bonn und Düsseldorf teil:


"Am 24.06.2019 fand die Personalteilversammlung der Beschäftigten des ITZBund von Bonn und Düsseldorf in Bonn statt, an der die stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Adelheid Tegeler teilnahm und an der trotz der Hitze zahlreiche Beschäftigte teilnahmen.
Im Anschluss an den Tätigkeitsbericht wurden die Fragen der Beschäftigten beantwortet. Ein Hauptthema bildeten hier die Stellenausschreibungen. Auf Intervention des BDZ-geführten Personalrats wurde davon abgesehen, Stellenausschreibungen nur noch an sechs Dienstsitzen durchzuführen. Damit werden Stellen wieder wie bisher an allen Dienstsitzen ausgeschrieben, an denen bereits Beschäftigte des ITZBund tätig sind.
Des Weiteren wurden die mit der Ausweitung von Planstellen verbundenen Raumprobleme diskutiert, von denen alle Dienstsitze betroffen sind und die bislang nicht zeitnah gelöst werden konnten.
Die stellv. Bundesvorsitzende Adelheid Tegeler stellte insbesondere die Neuerungen des Referentenentwurfs des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes in den Vordergrund ihrer Ausführungen. 
Dieser sieht für die beamteten Beschäftigten des ITZBund eine Zulage in folgender Höhe vor:
 

A 2 bis A 5: 96,00 €
A 6 bis A 9: 128,00 €
A 10 bis A 13: 160,00 €
A 14 und höher: 192,00 € 


Die Tarifgruppe des BDZ im HPR wird sich hier für die außertarifliche Zahlung dieser Zulage für die Tarifbeschäftigten des ITZBund aktiv einsetzen.
Weiterhin ging Kollegin Tegeler auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2018 ein."

Quelle: BDZ facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/BDZ.eu/posts/2902546029787198:0

Zoll: Schmuggel von verbotenen Waren im Postverkehr (Waffen, Arznei- und Dopingmittel, Plagiate)

Zoll: Schmuggel von verbotenen Waren im Postverkehr
(Waffen, Arznei- und Dopingmittel, Plagiate)

Kontrollbeamte des Hauptzollamts Nürnberg haben zahlreiche verbotene Waren und Gegenstände bei Kontrollen im Postverkehr sichergestellt und deren Einfuhr verhindert:

"Arzneimittel bis Zigaretten

Schmuggelware im Paket

Massenweise einfuhrverbotene Waren fand die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg seit Ende Mai 2019 bei ihren Kontrollen von Postpaketen aus dem EU-Ausland.
"Ein Schlagring und eine Schreckschusspistole mit 50 Schuss Munition waren nur die 'Spitze des Eisbergs'", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg.
In den Sendungen befanden sich auch weit über 200 Kilogramm Wasserpfeifentabak und über 200.000 Zigaretten unterschiedlichster Herkunft ohne deutsches Steuerzeichen. 

Diese dürfen im Postverkehr nicht eingeführt werden und wurden vom Zoll sofort sichergestellt.
In mehreren Fällen enthielten die Pakete Plagiate - darunter vor allem Mäntel und Turnschuhe. Die Empfänger werden nicht nur auf die Ware und wahrscheinlich die Rückerstattung des Kaufpreises verzichten müssen, sie erwartet gegebenenfalls auch noch eine Strafe des Markenrechtsinhabers.
"Besonders bedenklich sind jedoch die großen Mengen an Dopingmitteln, die wir aus dem Verkehr ziehen konnten", so Stumpf. 10.000 Einheiten in Form von Tabletten und Ampullen stellten die Zöllner sicher. Mittel, die zum Muskelaufbau und zur Fettverbrennung dienen und teilweise in der Tiermedizin Anwendung finden.
Bei den Substanzen handelte es sich unter anderem um Clenbuterol und somit um besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete Stoffe, die in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz aufgelistet sind. Deren Besitz oder Verbringen nach Deutschland zu Dopingzwecken im Sport ist komplett verboten.

Nur ein Teil der Sendungen waren für Empfänger in Deutschland bestimmt, ein Großteil sollte ins EU-Ausland weiterbefördert werden. 
Auch Sendungen, die sich in Deutschland nur im Transit befinden, darf der deutsche Zoll jedoch kontrollieren und gegebenenfalls sicherstellen.
In über 50 Fällen wurde gegen die Empfänger ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen unterschiedliche Gesetze wie das Waffengesetz, das Tabaksteuergesetz oder das Anti-Doping-Gesetz eingeleitet."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2019/z88_arzneimittel_bis_zigaretten.html 

Montag, 1. Juli 2019

dbb-Chef Ulrich Silberbach im Zukunftsdialog: Arbeitswelt der Zukunft funktioniert nur mit starken Sozialpartnern

dbb-Chef Ulrich Silberbach im Zukunftsdialog: 
Arbeitswelt der Zukunft funktioniert nur mit starken Sozialpartnern

Die dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach betonte im Rahmen des Zukunftsdialogs "Neue Arbeit - Neue Sicherheit", dass die Arbeitswelt der Zukunft nur mit starken Sozialpartnern funktioniert:

"Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“

Arbeitswelt der Zukunft funktioniert nur mit starken Sozialpartnern


„Die Arbeitswelt der Zukunft wird nur mit starken Sozialpartnern funktionieren“, lautet die zentrale Zukunftsprognose von dbb Chef Ulrich Silberbach nach dem letzten Hearing des Zukunftsdialogs „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Als Fortsetzung des Dialogprozesses „Arbeiten 4.0“, an dem der dbb auch schon beteiligt war, wurde im September 2018 auf Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ gestartet. Er sollte Antworten auf die Frage finden, wie die Menschen angesichts neuer Herausforderungen auch in Zukunft gut in Deutschland zusammenleben, zusammenarbeiten und füreinander da sein können. 
In insgesamt vier Hearings ging es um „Soziale Sicherheit gestalten“, „Arbeiten im Digitalen Wandel“, „Qualifizieren für die Arbeitswelt von Morgen“ und „Sozialstaat weiterdenken“. 
Der dbb begrüßte die Vorstöße des BMAS zur Stärkung von Gewerkschaften im Rahmen des Dialogs. „Wir sind offen für alle Vorschläge, um Gewerkschaften attraktiver zu machen. Hier gibt es auf politischer Ebene verschiedene Stellschrauben, sowohl im Steuer- als auch Vergaberecht. Gewerkschaften gestalten die Arbeitswelt von Morgen und damit auch das friedliche Zusammenleben in dieser Gesellschaft. Das muss gestärkt werden“, forderte der dbb Bundesvorsitzende Silberbach am 27. Juni 2019 in Berlin.

Mit Blick auf die Arbeitsbedingungen der Zukunft machte Silberbach deutlich, dass der dbb einen nachhaltigen Gestaltungsanspruch erhebe, um die Chancen der digitalen Transformation für alle Beschäftigten zugänglich zu machen, sie aber zugleich auch vor den Risiken zu schützen. „Vorhaben wie etwa die Schaffung eines Rechtsanspruches auf mobile Arbeit klingen zunächst verlockend, allerdings müssen der durch die Technik ermöglichten Erreichbarkeit der Beschäftigten gesunde Grenzen gesetzt werden. 
Für die Nutzung durch technologischen Fortschritt neu entstehender Freiräume sind Rahmenbedingungen notwendig, die die Menschen schützen und Potenziale flexibler Arbeit nutzbar machen. Arbeitszeiten sollen zur jeweiligen Lebenssituation passen“, so Silberbach. Jede und jeder solle entsprechend der Lebenslage mitbestimmen können, wann und wo die Arbeit erledigt werden könne, um nicht nur größere Spielräume für die Familie, sondern auch für Weiterbildung oder Ehrenamt zu schaffen, so Silberbach.

Als „elementar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ bezeichnete der dbb Chef die Anerkennung der Lebensleistung langjährig Beschäftigter und die bessere soziale Teilhabe von Kindern, beispielsweise durch die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung. „Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung wird derzeit nur von einem geringen Anteil der berechtigten Familien in Anspruch genommen. 
Deswegen ist es jede Anstrengung wert, die Kindern die soziale Teilhabe erleichtert“, sagte Silberbach. Einen wichtigen Beitrag könne in diesem Zusammenhang auch eine grundsätzlich bürgernähere und bürgerfreundlichere Ausgestaltung der Sozialverwaltung sein – „das muss natürlich gemeinsam mit den dortigen Beschäftigten geschehen, nicht gegen sie oder über ihre Köpfe hinweg, denn es sind die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die über das notwendige Know-how verfügen und den besten Überblick über die Verbesserungspotenziale haben“, betonte Silberbach.

Zoll: Zehn Monate Haft für versuchten Shisha-Tabak-Schmuggel

Zoll: Zehn Monate Haft für versuchten Shisha-Tabak-Schmuggel

Zollbeamte haben am Flughafen Berlin-Schönefeld einen 68-jährigen Mann beim Versuch des Shisha-Tabak-Schmuggels aufgegriffen - das Amtsgericht Cottbus verurteilte den Täter zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 500 Euro:

"Zehn Monate Haftstrafe für Tabakschmuggel

Zoll verhinderte Tabakschmuggel am Flughafen Berlin-Schönefeld

Zehn Monate Freiheitsstrafe und eine Geldauflage von 500 Euro lautet das Urteil des Amtsgerichts Cottbus gegen einen 68-Jährigen, der in zwei Fällen versucht hatte, Wasserpfeifentabak nach Deutschland zu schmuggeln. 
Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt.
Den Zollbeamten des Flughafens Berlin-Schönefeld war im Dezember 2016 ein junges Mädchen aufgefallen, das versuchte, einen voll beladenen Kofferwagen durch den sogenannten Grünen Kanal für anmeldefreie Waren zu schieben. 
Bei der anschließenden Zollkontrolle entdeckten die Zöllner knapp 50 Kilogramm Shishatabak im Gepäck des Mädchens. Wie sich später herausstellte, handelte es sich hierbei um die Tochter des Verurteilten, der bereits am Ausgang wartete. 
Beide waren mit demselben Flug aus Kairo nach Deutschland eingereist.
Nur fünf Monate später versuchte der Verurteilte ein zweites Mal, Wasserpfeifentabak am Flughafen Berlin-Schönefeld nach Deutschland zu schmuggeln. 
Bei der Kontrolle fanden die Zöllner über 22 Kilogramm Shishatabak im Gepäck des Mannes, der diesmal allein reiste. Das Urteil des Amtsgericht Cottbus ist rechtskräftig."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z48_haftstrafe_fuer_tabakschmuggel.html


BDZ Jugend Westfalen: Lasertag-Event unter dem Motto "Mach mal 'ne Lernpause"


BDZ Jugend Westfalen: Lasertag-Event unter dem Motto "Mach mal 'ne Lernpause"


Die BDZ Jugend Westfalen hat einen Lasertag-Event unter dem Motto "Mach mal 'ne Lernpause" veranstaltet:


"06.06.2019 BDZ JUGEND WESTFALEN

Lasertag-Event unter dem Motto: „Mach mal ´ne Lernpause!“



Unter dem Motto: „Mach mal ´ne Lernpause“ besuchte die BDZ Jugend Westfalen am 05. Juni 2019 das Lasermaxx in Münster und sorgte somit für ein wenig Abwechslung im Ausbildungsalltag.

Der Bezirksjugendleiter des BDZ Bezirksverbands Westfalen, Marcel Borrmann, hatte zu diesem besonderen Event ins Lasermaxx Münster eingeladen und sorgte somit für ein wenig Abwechslung während der Ausbildung. Die Anwärterinnen und Anwärter von bundesweiten Hauptzollämtern suchten gemeinsam bei verschiedenen Lasergames die spielerische Herausforderung.
Jede Runde wurde in einem anderen Spielmodus gespielt. Zuerst in zwei klassischen Teams, anschließend im Modus „Jeder gegen Jeden“. Der Höhepunkt war ein Lasergame im Dunkeln. Das Schwarzlicht wurde hierbei ausgeschaltet und jede/r Spieler/Spielerin hatte nur eine Taschenlampe, die er/sie an der sog. „Lasergun“ aktivieren konnte. 
Den aktuellen Spielstand und die Trefferquote konnte auf einem Fernseher und mittels einer Scorekarte überprüft und verglichen werden.
Die Abschlussrunde nannte sich „Switch“. Hierbei wurden sechs Teams mit je einer eigenen Farbe gebildet. Die Person, die zuvor sieben Mal von verschiedenen Teams getroffen wurde, nahm beim achten Treffer die Farbe des Teams an, die den achten Treffer erzielte.
Am Ende hatten alle Spieler/-innen dieselbe Farbe, jede Menge Spaß und waren kräftig durchgeschwitzt.
Nach dem Event ging es noch gemeinsam in eine Pizzeria, wo sich die begeisterten Teilnehmer/-innen stärken und den Abend in geselliger Atmosphäre ausklingen lassen konnten.
Das Feedback der Nachwuchskräfte war durchweg positiv und sie wünschten sich öfter derartige Veranstaltungen der BDZ Jugend Westfalen. 
Für den BDZ Westfalen ein klarer Auftrag, denn „Nähe ist unsere Stärke“!"

 


Quelle: BDZ BV Westfalen, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/westfalen/bv-westfalen-medien/nachrichten/details/news/lasertag-event-unter-dem-motto-mach-mal-ne-lernpause-1.html

DPolG: Weiterhin hohe Gefährdung durch extremistische Bestrebungen (Verfassungsschutzbericht 2018)

DPolG: Weiterhin hohe Gefährdung durch extremistische Bestrebungen (Verfassungsschutzbericht 2018)

Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2018 teilt die Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG) die Auffassung des Bundesinnenministers Horst Seehofer, dass weiterhin eine hohe Gefährdung durch extremistische Bestrebungen vorliegt:

"Verfassungsschutzbericht 2018 vorgestellt

Weiterhin hohe Gefährdung durch extremistische Bestrebungen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) teilt die Einschätzung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sowie dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, wonach nach wie vor eine hohe Gefährdung von extremistischen Aktivitäten hierzulande ausgeht. Der Verfassungsschutzbericht 2018, der heute vorgestellt wurde, zeigt einen besonders starken Anstieg im Bereich des Rechtsextremismus. 
Die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten hat mit 12.700 Personen einen Höchststand erreicht. 
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Der Mord an Walter Lübcke zeigt einmal mehr, dass die Gefahr, die vom rechtsextremen Spektrum ausgeht, nicht unterschätzt werden darf."
Umso wichtiger ist es, dass die Analysekompetenz der Sicherheitsbehörden sowie deren Zusammenarbeit zielgerichtet ausgebaut werden muss. Überdies muss die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können, um frühzeitig konkrete Gefahren aufzudecken. 
Denn Fakt ist, nicht jeder Gewaltbereite kann von der Polizei rund um die Uhr überwacht werden.“
Im Bereich des Islamismus und der Terrorgefahr herrscht laut Verfassungsschutzbericht weiterhin eine Gefährdung auf hohem Niveau. 
Wendt: „Die vom Bundesinnenminister auf den Weg gebrachten Abschiebegesetze müssen jetzt zügig umgesetzt werden. Dort, wo von Asylbewerbern eine Gefahr ausgeht, müssen diese künftig leichter in Abschiebehaft genommen werden können.“
„Polizei und Sicherheitsbehörden können das Problem des Extremismus jedoch nicht allein lösen.“, so der DPolG Bundesvorsitzende. „Ob Links- oder Rechtsextremismus, Islamismus, Reichsbürger – insgesamt ist es notwendig, dass gesellschaftliche Spannungen abgebaut werden. Die zunehmende Aggressivität, die in der Gesellschaft herrscht und die sich vor allem in sozialen Netzwerken ungehindert Bahn bricht, trägt zu einem Klima bei, das letztlich zu extremistischen Auswüchsen führen kann. Politik und Gesellschaft sind gefordert, Fehlentwicklungen frühzeitig zu bekämpfen.“

Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/weiterhin-hohe-gefaehrdung-durch-extremistische-bestrebungen/