Freitag, 5. August 2022

BDZ: Thüringen führt mit Wirkung vom 21.7.2022 die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein - der Flickenteppich ist geschlossen

BDZ: Thüringen führt mit Wirkung vom 21.7.2022 die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein - der Flickenteppich ist geschlossen

Der Freistaat Thüringen hat als letztes der 16 Bundesländer die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte mit Wirkung vom 21.7.2022 eingeführt - der bislang bestehende bundesweite Flickentteppich ist damit geschlossen und 16 Bundesländer sowie die Bundespolizei haben die polizeiliche Eilzustänidigkeit für Zollvollzugsbeamte nach § 12d ZollVG eingeführt.

Letztlich ein Erfolg der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft und dem verfolgten lokalen Verhandlungsansatz in den Bundesländern, welche die Eilzuständigkeit noch nicht eingeführt hatten.

Das "Gesetz zur Änderung des Thüringer Polizeiorganisationsgesetzes - Eilkompetenz für Zollbeamte" vom 22.6.2022 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen, Nr. 16, 2022, S. 310 am 20.7.2022 verkündet worden und am darauffolgenden Tag - am 21.7.2022 - in Kraft getreten.

Seitdem gilt die polizeiliche Eilzuständigkeit (auch Eilkompetenz genannt) nach § 12 Abs. 4 des Thüringer POG auch für Zollvollzugsbeamte.

(Text: Dr. Carsten Weerth)

Quelle: 

Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16, 2022, S. 310, URL: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/87846/gesetz_und_verordnungsblatt_nr_16_2022.pdf#page=16



 

 

 

 

BDZ Ortsverband Bremen

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