BDZ BV Hannover: Gelungener Bezirkstag von 16.5.2022 bis 18.5.2022 in Scheverdingen
Der BDZ BV Hannover hat den Bezirkstag erfolgreich durchgeführt, den Vorstand neu gewählt und den Vorstand der BDZ Hannover Jugend neu gewählt.
"18.05.2022
Rundrum gelungener Bezirkstag des BV Hannover
BDZ BV Hannover - Wir gestalten Zukunft!
Knapp 100 Delegierten des BV Hannover tagten im Landhotel Schnuck in Schneverdingen unter dem Motto
"BDZ BV Hannover - wir gestalten Zukunft!"
Einstimmig im Amt bestätigt wurde Olaf Wietschorke als
Vorsitzender sowie Stefanie Müller mit 97 %, Jan Hollmann und Kai
Wenning mit jeweils 95 % der Stimmen als stellvertretende Vorsitzende.
Neu in das Amt einer stellvertretenden Vorsitzenden wurde mit 97 % der
Stimmen Stefanie Maas gewählt. Sie nimmt den Platz von Holger Schoneveld
ein, der für das Stellvertreteramt aus persönlchen Gründen nicht mehr
kandierte. Im Amt bestätigt wurden jeweils einstimmig Oliver Mögeburg
als Rechnungsführer sowie Maike Bialucha als Schriftfürerin. Durch die
zu Beginn des Bezirkstags erfolgte Satzungserweiterung wurde neu in das
Amt eines IT-Koordinator, ebenfalls einstimmig, Tobias Willmroth
gewählt.
Auch die Mitglieder für den Ausschuss Jugend wurden
einstimmig gewählt. In ihrer, in einer Pause durchgeführten
konstituierenden Sitzung wählten die Ausschussmitglieder Jan Hendrik
Wöstehoff zum Ausschussvorsitzenden. Er löst Anne Südbeck ab, die jetzt
den Posten der Beauftragten für Frauen ausfüllt. Stellverteterin wurde
Mareike Friedrich und Schriftführer Hendrik Fiedler. Weitere Mitglieder
sind Mascha Albrecht, Jannes Kuhlmann, Jonah-Mathis Paul und Phil
Riebesehl.
dbbjugend: Neuwahl der Bundesjugendleitung 2022 - die neugewählte BJL stellt sich vor
dbbjugend: Neuwahl der Bundesjugendleitung 2022 - die neugewählte BJL stellt sich vor
Auf dem Bundesjugendtag 2022 der dbb jugend wurde die neue Bundesjugendleitung gewählt:
"Wir haben gewählt!
Auf
dem Bundesjugendtag liegen Freud und Leid nah beieinander. Nachdem wir
unsere „alte“ Bundesjugendleitung entlastet haben, ging es in die
Wahlgänge für unsere „neue“ Bundesjugendleitung.
Und hier ist sie nun: Die Bundesjugendleitung für die Wahlperiode 2022 bis 2027! Unser neuer Bundesjugendleiter Matthäus Fandrejewski wird unterstützt von Sandra Heisig
als erste stellvertretende Vorsitzende. Ihnen zur Seite stehen die
stellvertretenden Vorsitzenden Daria Abramov, Claudio Albrecht und Toni
Nickel!
Wir freuen uns auf 5 erfolgreiche, spannende und spaßige Jahre mit euch an der Spitze der dbb jugend im Bund! "
dbbjugend: Abschied und Dank an die scheidende Bundesjugendleitung (2022)
"Danke und Adieu!
Unsere Bundesjugendleitung wurde soeben entlastet! Vielen Dank an Karoline Herrmann, Liv Grolik, Philipp Mierzwa, Florian Schütz und Marcel Oehm für eure Arbeit!
Wir wünschen euch für die Zukunft viel Erfolg und hoffen, ihr bleibt der dbb-Familie auf die ein oder andere Weise erhalten!"
BDZ Jugend auf dem 19. dbb Bundesjugendtag / erfolgreiche Teilnahme und viel zu tun...
"Bundesjugendtag der dbb jugend: Ein voller Erfolg und viel Arbeit im Gepäck
Am 6. und 7. Mai fand der 19. Bundesjugendtag der dbb
jugend in Berlin statt. Das Motto „Bereit für ein Update“ prägte die
Veranstaltung, bei der am Nachmittag des ersten Tages Matthäus
Fandrejewski zum neuen Vorsitzenden der dbb jugend gewählt wurde.
Komplettiert wird die neue Bundesjugendleitung von Sandra Heisig
(DSTG-Jugend) als 1. stellvertretende Vorsitzende sowie Daria Abramov
(komba jugend), Claudio Albrecht (GDL-Jugend) und Toni Nickel (Junge
Polizei).
Die BDZ Jugend war mit 5 Delegierten vertreten, hierunter
u. a. Illyana Brugger und Lena Prohaska, welche am Tag zuvor zur
Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der frisch
konstituierten HJAV gewählt wurden, sowie Tim Lauterbach als ebenfalls
neu gewählter Vorsitzender der BJAV.
Unter den Gesichtspunkten einer dringend notwendigen
Verwaltungsmodernisierung und vor allem Attraktivitätssteigerung des
Öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber wurde zwei Tage lang intensiv
debattiert, argumentiert und diskutiert. Hierbei ist erfreulich, dass
der BDZ mit seinen Anträgen, die allesamt vom Bundesjugendtag angenommen
wurden, inhaltliche Impulse für die zukünftige Gewerkschaftsarbeit der
dbb jugend setzen konnte. Auch der Dialog mit der Politik wurde gesucht,
die unter anderem in Person von Ekin Deligöz, (Parlamentarische
Staatssekretärin BMFSFJ), Leonie Gebers (beamtete Staatssekretärin BMAS)
und Johann Saathoff (Parlamentarischer Staatssekretär BMI) vertreten
war.
Weiterhin vor Ort und in Podiumsdiskussionen Rede und
Antwort stehend waren Christoph de Vries (CDU) und Hakan Demir (SPD),
welche durch die live zugeschalteten Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die
Grünen) und Konstantin Kuhle (FDP) komplettiert wurden.
Besonders erfreulich: die Jugendpolitische Kommission der
dbb jugend als wichtigstes Beratungs- und Unterstützungsgremium der
Bundesjugendleitung wurde am Nachmittag des zweiten Veranstaltungstages
ebenfalls neu aufgestellt, in deren Reihen der stellvertretende
Vorsitzende der BDZ Jugend, Tim Lauterbach, gewählt wurde. Hierzu
gratulieren wir ganz herzlich!
Wir bedanken uns bei Karoline Herrmann und dem gesamten
Team der alten Bundesjugendleitung für die erfolgreiche Arbeit der
vergangenen Jahre und wünschen der neuen Bundesjugendleitung ein gutes
Gelingen bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen - wir
freuen uns auf die Zusammenarbeit."
BDZ: Erneut eine Strukturreform? Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigt Prüfauftrag für die FKS und die FIU an!
"Pläne zum Kampf gegen Organisierte Kriminalität:
Bundesfinanzminister Christian Linder ordnet grundlegende
Bestandsaufnahme und Modernisierung der Zollverwaltung an!
Und wieder eine Strukturreform?! Der mit der
Ampelkoalition im Dezember vergangenen Jahres neu ins Amt gekommene
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat im Rahmen der
Zolljahrespressekonferenz am 2.5.2022 eine grundlegende Bestandsaufnahme
auf dem Gebiet der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und
Geldwäsche durch die Zollverwaltung bekanntgegeben. Dazu soll es einen
Prüfauftrag an die Generalzolldirektion geben. Ziel sei es, durch die
Generalzolldirektion diverse Vorschläge zur Fortentwicklung der
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu erarbeiten. Doch einiges
bleibt dabei im Ungewissen und wird zur Unruhe bei der Zollverwaltung
führen. Der BDZ kritisiert auch die bislang nicht praktizierte
Vorgehensweise zur Ankündigung organisatorischer und fachlicher
Prüfungen beim Zoll: so erfahren mehr als 40.000 Zöllnerinnen und
Zöllner mittels einer gegenüber den Beschäftigten nicht angekündigten
und nicht verfolgbaren Pressekonferenz die Überprüfung ihres
Arbeitsumfeldes. Eine vorherige verwaltungsinterne Ankündigung des
Prüfungsvorhabens gegenüber den Beschäftigten hätte dem Stellenwert der
Wertschätzung eher entsprochen.
Die Zollverwaltung ist ein Reformprojekt in Dauerschleife
Fachliche und organisatorische Strukturreformen sind
innerhalb der Zollverwaltung nichts Ungewöhnliches. Sie finden
zwischenzeitlich alle paar Jahre statt und werden intern als
„Selbstbeschäftigungstherapie“ tituliert. Das liegt ein stückweit auch
in der Natur der Sache: Keine andere Bundesverwaltung ist so am Puls der
Zeit und muss laufend adaptiert werden. Neue Herausforderungen bedeuten
neue Rahmenbedingungen – sei es, um auf exorbitant gestiegene
internationale Warenströme zu reagieren, den Phänomenbereich der
Wirtschafts- und Finanzkriminalität zu bekämpfen oder neue
Aufgabenschwerpunkte in die Linienstruktur zu übernehmen. Auch die
Digitalisierung fordert ständige Veränderungen und komplexere
Anforderungen gegenüber den Beschäftigten. Nicht zuletzt wurden im
Rahmen der Evaluierung des Projekts Generalzolldirektion diverse
Maßnahmen identifiziert, die eine Fortschreibung der Strukturen der
Behörde dringend erfordern. Dazu hüllt sich die Verwaltungsspitze seit
Monaten in Schweigen.
Wir wollen keine müßige Neusortierung von Zuständigkeiten!
Scheinbar folgt eine Reform, während eine andere
Organisationsreform noch nicht abgeschlossen ist. Der BDZ richtet sich
daher gegen sämtliche Vorhaben, die bewährte Strukturen zerschlagen und
nicht erkennen lassen, wo überhaupt der Mehrwert liegen soll. Es gilt
die Devise den Zoll zu stärken, statt strukturell zu schwächen. Ferner
erteilt der BDZ jeglichen Reformansätzen eine klare Absage, die den
Personaleinsatz zur Verfügungsmasse verkommen lassen. Die „Wunderwaffe“
des mit jeder Organisationsreform dargelegten flexibleren
Ressourceneinsatzes darf nicht zur Aushöhlung der bewährten sozialen
Standards innerhalb der Zollverwaltung führen.
Wer die Bekämpfung der OK durch den Zoll effizienter
gestalten möchte, darf nicht verkennen, dass der Zoll bei der Bekämpfung
der Wirtschaftskriminalität laut Bundeslagebild OK des
Bundeskriminalamtes auf der Überholspur ist. Bundesfinanzminister
Christian Lindner hat während der Zolljahrespressekonferenz die
Bedeutung des Zolls auf dem Gebiet der Bekämpfung der OK zutreffend und
richtungsweisend dargestellt. „Die Ermittlungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) bei OK-Verfahren könnte sich hingegen noch
effektiver gestalten, wenn im BMF die Erkenntnis zur Abkehr der
zwanghaft einzuhaltenden Quote von Arbeitgeberprüfungen einkehren würde.
Zudem wurde die Zollfahndung seit über 20 Jahren trotz erkennbarer
Aufgabenzuwächse nicht ansatzweise personell gestärkt. Das BMF muss
daher dort ansetzen, wo der Schuh drückt“, betont BDZ Bundesvorsitzender
Dieter Dewes.
Der BDZ kritisiert zudem seit geraumer Zeit die
erheblichen Verwerfungen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des
Zollkriminalamtes (ZKA): zahlreiche unbesetzte Stellen aufgrund einer zu
hohen Personalfluktuation – auch bedingt durch die regionale
Angliederung der Financial Intelligence Unit (FIU) auf dem Gelände des
ZKA, fehlende Transparenz und interne Kommunikation mit den
Beschäftigten, fehlende Stellenzuwächse im Zollfahndungsdienst sowie
eine bereits vor der Pandemie weitestgehend heruntergefahrene Aus- und
Fortbildung der Zollfahndung.
Hintergrund
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart:
Wir machen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK,
einschließlich der sogenannten Clankriminalität) zu einem Schwerpunkt
unserer Sicherheitsbehörden: durch mehr und bessere
Strukturermittlungen, die Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten u. a.
bei der Vermögensabschöpfung, die Optimierung der Strukturen bei der
Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen, eine stärkere Verankerung des
Themas in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden, mehr Prävention
und einer verbesserten Analysefähigkeit.“ Diese Vorsätze nimmt das BMF
nunmehr für seinen Prüfauftrag zum Anlass, den Zoll hinsichtlich einer
effizienteren Bekämpfung von OK und Geldwäsche neu zu denken. Der BDZ
ruft an dieser Stelle in Erinnerung, dass der Koalitionsvertrag auch die
organisatorische und personelle Stärkung des Zolls zum Ziel hat. Wir
werden weiter berichten."
BDZ-Erfolg: Polizeizulage soll wieder ruhegehaltsfähig werden
Endlich haben die jahrelangen Bemühungen der dbb Fachgewerkschaften DPolG und BDZ im politischen Raum der Bundespolitik Erfolg: Die Polizeizulage wird für Polizisten und Zollbeamten im Vollzugsdienst wieder eingeführt:
"Erfolg des BDZ: Polizeizulage soll wieder ruhegehaltfähig werden
Seit langem fordert der BDZ die Wiedereinführung der
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, um den langfristigen Belastungen
im Zollvollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen. Diese
langjährige Forderung soll nun umgesetzt werden. Mit einem dem BDZ in
der Entwurfsfassung vorliegenden Gesetz plant die Ampelkoalition die
Polizeizulage wieder als Teil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu
berücksichtigen. Nach dem Gesetzentwurf werden sich die künftigen
Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten in vollzugspolizeilichen
geprägten Bereichen der Zollverwaltung um bis zu 160 Euro erhöhen.
Einbezogen werden sollen auch diejenigen Versorgungsempfänger/innen, die
zwischen der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und
vor Inkrafttreten der Neuregelung in den Ruhestand versetzt worden sind.
Die Polizeizulage war von 1990 bis 1998 ruhegehaltfähig.
Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wurde u.a. die Ruhegehaltfähigkeit
von Stellenzulagen grundsätzlich aufgehoben. Unter Berücksichtigung
entsprechender Übergangsregelungen für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
des Versorgungsreformgesetzes 1998 vorhandene Beamtinnen und Beamte
sowie Soldatinnen und Soldaten endete die Ruhegehaltfähigkeit der
Polizeizulage beim Bund mit Ablauf des Jahres 2007, für Empfängerinnen
und Empfänger von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 mit
Ablauf des Jahres 2010.
Der BDZ setzte sich nachhaltig in politischen Gesprächen
sowie in gemeinsamem Initiativen mit dem dbb und der Partnergewerkschaft
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) für die Wiedereinführung der
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage ein.
Die Ampel-Koalition einigte sich in ihrem
Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 bezogen auf die Bundespolizei auf
die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, ohne
auf die Zollverwaltung Bezug zu nehmen.
Im Rahmen der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 stellte
die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Wiederherstellung der
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage als Anerkennung für die besonderen
Belastungen wie z.B. Konfrontation mit Gewalt und Schichtdienst in
Aussicht.
Der BDZ hat sich auf der Basis des Koalitionsvertrages
dafür eingesetzt, dass auch die Zöllnerinnen und Zöllner im
Vollzugsdienst bei einer Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der
Polizeizulage mit einbezogen werden. Der BDZ begrüßt daher grundsätzlich
den vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem dieser Forderung entsprochen
wird. Zu Detailregelungen des Entwurfs wird der BDZ im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens Stellung nehmen.
Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes zeigte sich
zufrieden, dass die jahrelangen Initiativen des BDZ erfolgreich waren:
„Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die physische und
verbale Gewalt gegen Zöllnerinnen und Zöllner insbesondere in den
Kontrolleinheiten Jahr für Jahr zunimmt die und die Wiedereinführung der
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage gefordert, um den enormen
Belastungen der Vollzugskräfte Rechnung zu tragen. Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf wird nun ein wichtiger Schritt zur Umsetzung unserer
Forderungen gemacht.“
Sobald der Gesetzentwurf das Parlament erreicht, werden
wir über die Detailregelungen berichten. Insgesamt bedarf es im Rahmen
der Fortschreibung des Gesetzentwurfs auch einer personellen Stärkung
derjenigen Bereiche, die für besoldungs- und versorgungsrechtliche
Umsetzung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für mehr als 56.000
Bedienstete zuständig sein werden: die Service-Center der
Generalzolldirektion. Wir werden weiter berichten."
BDZ Jugend: Überzeugendes Wahlergebnis auf Ebene der HJAV, BJAV und GJAV
Bei den bundesweiten JAV-Wahlen auf allen Ebenen der Zollveraltung geht die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft im dbb als deutlicher Sieger ins Ziel - danke für das in uns und unsere Kandidaten gesetzte Vertrauen!
"BDZ Jugend - Auch in schwierigen Zeiten ein zuverlässiger Begleiter
Das Wahlergebnis der JAV-Wahlen auf allen Ebenen honoriert
die zuverlässige und seriöse Arbeit der Jugendvertretungen in den
letzten Jahren. Der BDZ erreicht absolute Mehrheiten in HJAV, BJAV und
GJAV. Auch in den örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen
konnte die BDZ-Jugend flächendeckend gute Ergebnisse und Mehrheiten
erzielen.
Peter Schmitt, Vorsitzender der BDZ Jugend:
„Wir freuen uns, dass die Anwärterinnen und Anwärter
anerkennen, dass wir gerade auch in den letzten beiden Jahren während
der Corona-Pandemie versucht haben Ihnen Sicherheit zu geben und uns
stets für die bestmögliche Ausbildungsqualität einsetzen, auch wenn
nicht alles in unserem Sinne verlaufen ist.“
Die gesamte BDZ Jugend und vor allem die Kandidatinnen und Kandidaten bedanken sich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Für
die Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung hat sich nur der BDZ
mit einer Liste zur Wahl gestellt, sodass die BDZ Jugend mit Simon
Schaffer, Jana Körbel, Marvin Druck, Sarah Riechel und Marco Sendner
alle Sitze des Gremiums besetzen kann."
BDZ: Aktualisierung der Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung (DpB-Zoll)
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in der März 2022-Sitzung u.a. folgendes Thema besprochen:
"Aktualisierung der Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung (DpB-Zoll)
Nachdem das BMF vor gut einem Jahr die seinerzeit gültige DpB-Zollnach 10 Jahren annäherndem StillstandinderFortentwicklung andie tatsächlich vorhandene Verwaltungsstruktur angepasst hatte (wirberichteten an dieser Stelle in unserer Ausgabe Dezember 2020), liegt dem Hauptpersonalrat nunmehr in einem weiteren Schritt eine überarbeitete Version der DpB-Zoll vor. Diesefortgeschriebene und damitaktualisierte Fassung der (DpB-Zoll) mitRichtlinien,Bewertungsverzeichnis und Anmerkungen berücksichtigt insbesondere erforderliche Anpassungen aufgrund
•von Änderungen im Zusammenhang mit der Einrichtung der Direktion X (FIU), •der Streichung des Funktionszusatzes „Hauptamtlich Lehrender / Hauptamtlich Lehrende“ in der Abteilung Wissenschaft undTechnik (DIX.B), •derAufnahmevonFunktionen„TechnischerBeamter/TechnischeBeamtinalsVerwaltungsinformatiker/Verwaltungsinformatikerin“ im Zugeder Änderung der BLV und des entsprechenden Eingangsamtes sowie •derFortschreibungdesWertpunktemodells.
Dabei wurde insbesondere das Wertpunktemodelldertatsächlichen, komplexerenAufgabenentwicklung der Zollverwaltung angepasst. Dennbei einer Vielzahl von Leitungsfunktionen ist die Regelbewertung vomErreichen eines bestimmten Personalbedarfs oder einer bestimmtenAnzahl an Wertpunkten abhängig. Wertpunkte (WP) sind eine rechnerische Hilfsgröße, die es ermöglicht, denArbeitswerteinesDienstpostens nach der Anzahl des unterstellten Personals und gewichtet nach Laufbahnzugehörigkeit zu ermitteln. Künftigistfürjedenvomfestgesetzten Personalbedarf umfassten Dienstposten und Arbeitsplatz je ArbeitskrafteineWertpunktzahlvon 5 anzusetzen. Darüber hinaus sindbeibestimmtenFührungsfunktionen zusätzlich die fachliche Spreizung der Aufgabenwahrnehmung in der bzw. den unterstellten Organisationseinheit(en) sowie ggf. bestehende regionale oder sonstige Qualitätsmerkmale einzubeziehen. Dabei wird jeweils auf das objektiveVorhandenseinbestimmterArbeits- bzw. Organisationseinheiten in der Aufbauorganisation derjeweiligen Behörde bzw. die konkretenörtlichenGegebenheitenabgestellt. Der hierdurch erhöhteArbeitswert wird jeweils einheitlich mit einer gewichteten Wertpunktzahl angerechnet (z. B. Sachgebiete mit zentralisierter Aufgabenwahrnehmung oder Hauptzollämter mit bedeutenden internationalen Seeund Flughäfen). Dadurch ergebensich flexiblere Spielräume bei derBewertungvonDienstpostender Ortsbehörden. DieGeneralzolldirektion wurde seitens des BMF aufgefordert, im Zusammenwirken mit seinem zuständigen Referat III A 4 nunmehrdieerforderlichen Umsetzungsschritte anzugehen. Wie lautete doch die Einschätzung in unserer Ausgabe 12/2020 an dieser Stelle: „DieDienstpostenbewertung ZollgleichteinemMarathon,sieist nicht im Sprint zu bewältigen.“ DerBDZ-geführteHPRbleibt in Ihrem Interesse für Sie dran, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wird an dieser Stelle weiter berichten!"
BDZ BV Nürnberg: Der Zollhund wird 100 (1922-2022) - der BDZ gratuliert!
Das Zoll-Hundewesen feiert in Deutschland 2022 seinen hundersten Geburtstag - die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft gratuliert und würdigt, einen der wichtigsten Helfer bei Zollkontrollen...
"Der Zollhund wird 100: 1922 - 2022
Seit nunmehr einhundert Jahren nutzt der Zoll die
Fähigkeiten von Hunden und setzt sie sehr erfolgreich für dienstliche
Zwecke ein. Unser Kollege Heiko Roadies von der Zollhundeschule in
Neuendettelsau hat eine Ausarbeitung erstellt über die Entwicklung des
Hundewesens beim deutschen Zoll von seiner Entstehung bis zur Gegenwart.
Auf der Internetseite https://roddies.wixsite.com/zollhund
kann die Abhandlung als pdf- Datei für private Zwecke downgeloaded
werden. Außerdem findet man dort eine Bildergalerie und einen Verweis
auf das erste Buch von Heiko Roddies, in dem er von der fast 64-jährigen
Geschichte seiner Dienststelle in Neuendettelsau erzählt, wo er als
Lehrer tätig ist. Wir haben im ZIN 4/2018 darüber berichtet.
Weitere Details können Sie im nächsten ZIN erfahren."
Im
Juli 2021 wurde das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und
-versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) veröffentlicht.
Das
Gesetz sieht für seine Beamtinnen und Beamten sowie
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Anpassungen der
Besoldung und Versorgung
zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent
vor.
Nunmehr steht Ihnen auch die Besoldungstabelle, gültig zum 1. April 2022 auf der dbb.de zur Verfügung."
dbb: Einigung in den Tarifverhandlungen in der Luftsicherheit erzielt
"Einigung erzielt
Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen: Deutliches Entgeltplus und schrittweise Angleichung
Arbeitnehmende
Nach
schwierigen Verhandlungen für die Beschäftigten in der Luftsicherheit
hat der dbb ein Ergebnis erreicht, das sich sehen lassen kann.
Am
Ende der sechsten Verhandlungsrunde am 28. März 2022 stand ein
Kompromiss, der für alle deutliche Verbesserungen beim Entgelt bringt.
Der dbb Verhandlungsführer Volker Geyer erklärte: „Wir haben ein gutes
Ergebnis erzielt, das den Beschäftigten die in Zeiten hoher Inflation
dringend notwendigen Entgeltsteigerungen sichert und ihre hohe
Leistungsbereitschaft honoriert. Und das trotz der schwierigen
Bedingungen in der Pandemie, die die Luftverkehrsbranche in eine nie
dagewesene Krise gestürzt hat. Außerdem haben wir feste Schritte zur
bundesweiten Angleichung der Entgelte und zur Abschaffung der
niedrigeren Einstiegs- und Probezeitentgelte vereinbart. Beides war
überfällig, um das Bezahlungssystem gerechter zu machen.“
Entgelterhöhungen in zwei bis drei Schritten
Ein
zentrales Element des Ergebnisses ist die Erhöhung der Stundenentgelte.
Die Entgelte werden je nach Entgeltgruppe in zwei bis drei Schritten
erhöht. Gleichzeitig erfolgt in den Entgeltgruppen II und III eine
Angleichung der Entgelte in den verschiedenen Bundesländern in bis zu 3
Schritten. Die neuen Regelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember
2023.
Entgeltgruppe I (§ 5 LuftSiG):
Ab 1. Januar 2022: Erhöhung um 0,80 Euro auf 19,81 Euro
Ab 1. Oktober 2022: Erhöhung um weitere 0,19 Euro auf 20 Euro
Ab 1. April 2023: Erhöhung um weitere 0,60 Euro auf 20,60 Euro
Prozentuale Erhöhung insgesamt: 8,36 Prozent
Entgeltgruppe II (§§ 8, 9 LuftSiG / PWK):
In
der Entgeltgruppe II erfolgt die erste Erhöhung zum 1. April 2022. Mit
0,97 Euro ist sie jedoch höher als in Entgeltgruppe I. Damit haben wir
unser Ziel erreicht: Der Abstand zwischen den Entgeltgruppen I und II
wird dauerhaft verringert.
(siehe Tabelle im Flugblatt unten)
Entgeltgruppe III (§§ 8, 9, 9a LuftSiG):
(siehe Tabelle im Flugblatt unten)
Entgeltgruppe IV (Service qualifiziert):
Ab 1. April 2022: Erhöhung um 0,82 Euro auf 13,72 Euro
Ab 1. Oktober 2022: Erhöhung um weitere 0,19 Euro auf 13,91 Euro
Ab 1. April 2023: Erhöhung um weitere 0,55 Euro auf 14,46 Euro
Prozentuale Erhöhung insgesamt: 12,09 Prozent
Zusätzlich haben wir uns auf eine Zulage für PRM-Service von 0,45 Euro pro Stunde ab dem 1. April 2023 geeinigt.
Entgeltgruppe V (Service):
Ab 1. April 2022: Erhöhung um 0,77 Euro auf 13,09 Euro
Ab 1. Oktober 2022: Erhöhung um weitere 0,19 Euro auf 13,28 Euro
Ab 1. April 2023: Erhöhung um weitere 0,55 Euro auf 13,83 Euro
Prozentuale Erhöhung insgesamt: 12,26 Prozent
Operativ tätige betriebliche Angestellte
Die
Entgelte der operativ tätigen betrieblichen Angestellten erhöhen sich
zum 1. April 2022 um 4,2 Prozent, zum 1. Oktober 2022 um 1 Prozent und
zum 1. April 2023 um 3 Prozent. Ausgenommen sind Beschäftigte mit einer
Monatsvergütung in Vollzeit ab 4.000 Euro brutto.
Abschaffung der Einstiegs- und Probezeitentgelte
Außerdem
hat der dbb eine schon seit Jahren erhobene Forderung durchgesetzt,
nämlich die schrittweise Abschaffung der Einstiegs- und
Probezeitentgelte. Diese werden überall an die vollen Stundenentgelte
herangeführt: in Entgeltgruppe I in drei Schritten zum 1. April 2022, 1.
Januar 2023 und 1. Januar 2024, in der Entgeltgruppe II in einem
Schritt zum 1. April 2022 (Ausnahme sind Rheinland-Pfalz und das
Saarland. Dort erfolgt die Angleichung in 2 Schritten zum 1. April 2022
und 1. Januar 2023). In Entgeltgruppe III erfolgt die Angleichung in 2
Schritten zum 1. April 2022 und 1. Januar 2023.
Verhandlungen über Führungskräfte und Ausbilder
Schließlich
haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, zeitnah neue
Verhandlungen über die Eingruppierung von Führungskräften und Ausbildern
aufzunehmen."