BDZ-Erfolg: Polizeizulage soll wieder ruhegehaltsfähig werden
Endlich haben die jahrelangen Bemühungen der dbb Fachgewerkschaften DPolG und BDZ im politischen Raum der Bundespolitik Erfolg: Die Polizeizulage wird für Polizisten und Zollbeamten im Vollzugsdienst wieder eingeführt:
"Erfolg des BDZ: Polizeizulage soll wieder ruhegehaltfähig werden
Die Polizeizulage war von 1990 bis 1998 ruhegehaltfähig.
Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wurde u.a. die Ruhegehaltfähigkeit
von Stellenzulagen grundsätzlich aufgehoben.
Unter Berücksichtigung
entsprechender Übergangsregelungen für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
des Versorgungsreformgesetzes 1998 vorhandene Beamtinnen und Beamte
sowie Soldatinnen und Soldaten endete die Ruhegehaltfähigkeit der
Polizeizulage beim Bund mit Ablauf des Jahres 2007, für Empfängerinnen
und Empfänger von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 mit
Ablauf des Jahres 2010.
Der BDZ setzte sich nachhaltig in politischen Gesprächen sowie in gemeinsamem Initiativen mit dem dbb und der Partnergewerkschaft Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage ein.
Die Ampel-Koalition einigte sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 bezogen auf die Bundespolizei auf die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, ohne auf die Zollverwaltung Bezug zu nehmen.
Im Rahmen der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 stellte die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage als Anerkennung für die besonderen Belastungen wie z.B. Konfrontation mit Gewalt und Schichtdienst in Aussicht.
Der BDZ hat sich auf der Basis des Koalitionsvertrages dafür eingesetzt, dass auch die Zöllnerinnen und Zöllner im Vollzugsdienst bei einer Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage mit einbezogen werden. Der BDZ begrüßt daher grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem dieser Forderung entsprochen wird. Zu Detailregelungen des Entwurfs wird der BDZ im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung nehmen.
Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes zeigte sich zufrieden, dass die jahrelangen Initiativen des BDZ erfolgreich waren: „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die physische und verbale Gewalt gegen Zöllnerinnen und Zöllner insbesondere in den Kontrolleinheiten Jahr für Jahr zunimmt die und die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage gefordert, um den enormen Belastungen der Vollzugskräfte Rechnung zu tragen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun ein wichtiger Schritt zur Umsetzung unserer Forderungen gemacht.“
Sobald der Gesetzentwurf das Parlament erreicht, werden
wir über die Detailregelungen berichten. Insgesamt bedarf es im Rahmen
der Fortschreibung des Gesetzentwurfs auch einer personellen Stärkung
derjenigen Bereiche, die für besoldungs- und versorgungsrechtliche
Umsetzung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für mehr als 56.000
Bedienstete zuständig sein werden: die Service-Center der
Generalzolldirektion.
Wir werden weiter berichten."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/erfolg-des-bdz-polizeizulage-soll-wieder-ruhegehaltfaehig-werden.html
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