BDZ: Aktualisierung der Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung (DpB-Zoll)
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in der März 2022-Sitzung u.a. folgendes Thema besprochen:
"Aktualisierung der Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung
(DpB-Zoll)
Nachdem das BMF vor gut einem Jahr die seinerzeit gültige DpB-Zoll nach 10 Jahren annäherndem Stillstand in der Fortentwicklung an die tatsächlich vorhandene Verwaltungsstruktur angepasst hatte (wir berichteten an dieser Stelle in unserer Ausgabe Dezember 2020), liegt dem Hauptpersonalrat nunmehr in einem weiteren Schritt eine überarbeitete Version der DpB-Zoll vor.
Diese fortgeschriebene und damit aktualisierte Fassung der (DpB-Zoll) mit Richtlinien, Bewertungsverzeichnis und Anmerkungen berücksichtigt insbesondere erforderliche
Anpassungen aufgrund
• von Änderungen im Zusammenhang mit der Einrichtung der Direktion X (FIU),
• der Streichung des Funktionszusatzes „Hauptamtlich Lehrender / Hauptamtlich Lehrende“ in der Abteilung Wissenschaft undTechnik (DIX.B),
• der Aufnahme von Funktionen „Technischer Beamter/Technische Beamtin als Verwaltungsinformatiker/Verwaltungsinformatikerin“ im Zuge der Änderung der BLV und des entsprechenden Eingangsamtes sowie
• der Fortschreibung des Wertpunktemodells.
Dabei wurde insbesondere das Wertpunktemodell der tatsächlichen, komplexeren Aufgabenentwicklung der Zollverwaltung angepasst. Denn bei einer Vielzahl von Leitungsfunktionen ist die Regelbewertung vom Erreichen eines bestimmten Personalbedarfs oder einer bestimmten Anzahl an Wertpunkten abhängig.
Wertpunkte (WP) sind eine rechnerische Hilfsgröße, die es ermöglicht, den Arbeitswert eines Dienstpostens nach der Anzahl des unterstellten Personals und gewichtet nach
Laufbahnzugehörigkeit zu ermitteln.
Künftig ist für jeden vom festgesetzten Personalbedarf umfassten Dienstposten und Arbeitsplatz je Arbeitskraft eine Wertpunktzahl von 5 anzusetzen.
Darüber hinaus sind bei bestimmten Führungsfunktionen zusätzlich die fachliche Spreizung der Aufgabenwahrnehmung in der bzw. den unterstellten Organisationseinheit(en) sowie ggf. bestehende regionale oder sonstige Qualitätsmerkmale einzubeziehen.
Dabei wird jeweils auf das objektive Vorhandensein bestimmter Arbeits- bzw. Organisationseinheiten in der Aufbauorganisation der jeweiligen Behörde bzw. die konkreten örtlichen Gegebenheiten abgestellt.
Der hierdurch erhöhte Arbeitswert wird jeweils einheitlich mit einer gewichteten Wertpunktzahl angerechnet (z. B. Sachgebiete mit zentralisierter Aufgabenwahrnehmung oder Hauptzollämter mit bedeutenden internationalen Seeund Flughäfen).
Dadurch ergeben sich flexiblere Spielräume bei der Bewertung von Dienstposten der
Ortsbehörden.
Die Generalzolldirektion wurde seitens des BMF aufgefordert, im Zusammenwirken mit
seinem zuständigen Referat III A 4 nunmehr die erforderlichen Umsetzungsschritte anzugehen.
Wie lautete doch die Einschätzung in unserer Ausgabe 12/2020 an dieser Stelle:
„Die Dienstpostenbewertung Zoll gleicht einem Marathon, sie ist nicht im Sprint zu bewältigen.“
Der BDZ-geführte HPR bleibt in Ihrem Interesse für Sie dran, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wird an dieser Stelle weiter berichten!"
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, März/2022, S. 1/2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2022/220324_HPR.pdf
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