Donnerstag, 6. April 2023

BDZ-Leitantrag zum 32. Gewerkschaftstag 2023 in Berlin

BDZ-Leitantrag zum 32. Gewerkschaftstag 2023 in Berlin

Die Delegierten des 32. BDZ-Gewerkschaftstags in Berlin haben am 28. März 2023 den folgenden Leitantrag angenommen:

"Leitantrag an den 32. Gewerkschaftstag Berlin, 28. bis 30. März 2023
75 Jahre BDZ zielbewusst und zuverlässig für die Zoll- und Bundesfinanzverwaltung

Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft ist die repräsentative und einzige
Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung. Als Bundesbeamtengewerkschaft
ist der BDZ Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion. Auf europäischer Ebene ist
der BDZ Mitglied in der Europäischen Union der unabhängigen Gewerkschaften
(CESI).

Der BDZ tritt seit mehr als 75 Jahren kraftvoll für die beruflichen und sozialen Belange
der Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung und insbesondere für die Überzeugun-
gen seiner Mitglieder ein. Das sind mehr als 75 Jahre des erfolgreichen Verbindens
von Modernität und Wahrung von bewährten Interessen. Dies alles hat uns einzigartig
und zur erfolgreichen Fachgewerkschaft für die Interessen der Beschäftigten innerhalb
der Bundesfinanzverwaltung gemacht. Diese Stellung wollen wir in den nächsten Jah-
ren erhalten und weiterentwickeln.

Um die Interessen der Beschäftigten wirksam und nachhaltig vertreten zu können und
die künftigen Zuständigkeiten und Strukturen der Bundesverwaltungen gewerkschaft-
lich offensiv mitgestalten zu können, verfügt der BDZ über ein funktionierendes Netz-
werk innerhalb des BDZ selbst und unter dem Dach des dbb beamtenbund und tari-
funion. Auch in der Verwaltung und der Politik kann der BDZ auf ein hervorragendes
Netzwerk zurückgreifen. Da das Beamtenrecht das Streikrecht ausschließt, können
anders als im Tarifbereich Forderungen für Beamtinnen und Beamte nicht mit Arbeits-
kampfmaßnahmen durchgesetzt oder verhindert werden. Grundvoraussetzung für
eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit ist ein solides, zuverlässiges Vertrauensverhält
nis zur Politik, insbesondere zu den die Bundesregierung tragenden Parteien und deren Bundestagsfraktionen, zur Bundesregierung und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie Parteien, die nach der freiheitlich demokratischen Grundordnung handeln und für deren Werte einstehen.

Dank dieser Kontakte konnte der BDZ in den letzten Jahren zahlreiche gewerkschafts-
politische Erfolge, wie z.B. die Planstellenhebungen oder die - bislang historisch ein-
maligen - massiven Zuwächse an Planstellen/Stellen, erreichen.

Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor des BDZ ist die enge und vertrauensvolle Zu-
sammenarbeit mit den Personalvertretungen. In den meisten Personalräten stellt der
BDZ die Mehrheit der Mitglieder und fast immer auch die Vorsitzenden oder auch den
gesamten Vorstand.

Durch die letzte Strukturveränderung in der Zollverwaltung mit Errichtung der Gene-
ralzolldirektion haben sich die Aufgaben und Zuständigkeiten der Personalvertretun-
gen analog zu denen der Verwaltung verändert. Insbesondere die Personalräte bei
den Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern haben zahlreiche neue Aufgaben und
Zuständigkeiten erhalten. Im Zuge der Strukturreform wurden ferner die operativ steu-
ernden Aufgaben des BMF auf die GZD abgeschichtet. Insofern kommt den Stufen-
vertretungen der GZD eine zentrale Rolle bei der personalvertretungsrechtlichen Mit-
bestimmung, Mitwirkung und der Wahrnehmung ihres Initiativrechts im Interesse der
Beschäftigten der Zollverwaltung gegenüber der GZD zu. Dieses gilt es weiterhin mit
Leben zu füllen.

Selbstverständlich bleibt dabei das gemeinsame Ziel, dass die Personalratsmitglieder,
die über BDZ-Listen gewählt wurden, auch die gewerkschaftlichen Positionen des BDZ
berücksichtigen. Genauso ist es erforderlich, dass die Meinungsbildung innerhalb des
BDZ auch die personalvertretungsrechtlichen Zwänge nicht vollkommen unberück-
sichtigt lässt. Die gewerkschaftlichen Erfolge des BDZ werden durch einen erheblichen
Anteil mittels der unverzichtbaren Tätigkeiten der personalvertretungsrechtlichen
Funktionsträger/innen in sämtlichen Personalratsgremien erzielt.

Die künftigen Herausforderungen des Zolls liegen u. a. im demografischen Wandel.
Dieser wird sich in den kommenden Jahren eklatant auf die Altersstruktur der Zollver-
waltung auswirken zwischen 30 und 40 Prozent der Beschäftigten werden in den
nächsten 10 Jahren ruhestandsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Hinzu
kommen zusätzliche und komplexere Aufgaben für die Zöllnerinnen und Zöllner. Er-
freulicherweise konnte der BDZ in enger Zusammenarbeit mit den politisch Verant-
wortlichen aus dem Haushalts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ei-
nen historisch nie dagewesenen Stellenzuwachs in Höhe von mehr als 7.200 Planstel-
len für den Zoll in den kommenden Haushaltsjahren bis zum Jahr 2029 bewirken. Den
Stellenzuwachs gilt es nunmehr mit Personal zu besetzen und er bedarf vor diesem
Hintergrund insbesondere einer Stärkung der Aus- und Fortbildungseinheiten der Bun-
desfinanzverwaltung. Dabei dürfen die Perspektiven sowie die Förderung der Berufs-
entwicklungen für die Stammbediensteten des Zolls nicht untergehen.

Wenn wir die Zukunft maßgeblich mitgestalten wollen, müssen wir uns in den geführ-
ten Diskussionen in der Gesellschaft, der Politik und Verwaltung einbringen. Dabei
müssen wir unsere Ziele klar definieren, kritisch aber konstruktiv für die berechtigten
Interessen unserer Mitglieder kämpfen, uns auch kompromissbereit zeigen, wenn dies
zwingend erforderlich ist. Nur wenn es uns nachhaltig gelingt, unsere Erfolge gut zu
vermitteln und an der Basis zu verbreiten und nachvollziehbar zu erläutern, werden wir
auch in Zukunft erfolgreich Mitglieder gewinnen.

Wir wollen dabei auch schneller und schlagkräftiger mit unseren Mitgliedern kommu-
nizieren. Wir müssen den Informationsfluss passgenauer, zielgruppenspezifisch und
präsenter gestalten. In unserer Mitgliederkommunikation heißt das Ziel: Unsere Mit-
glieder sollen selbst mitentscheiden können, wie aktuell, wie umfassend und über wel-
chen Kanal sie informiert werden wollen. Als BDZ sorgen wir dafür, dass die Informa-
tionen aktuell und gebündelt aus einer Hand kommen. Dafür setzen wir voll auf mo-
dernere und zeitgemäße Kommunikation mit unseren Mitgliedern.

Wir wollen unseren gewerkschaftspolitischen Informationsfluss auf allen Kanälen prä-
gen. Wir steigern unsere Präsenz auf Social Media und etablieren neue Formate der
Kommunikation. Alle Gremien des BDZ sind dazu aufgerufen, diesen Weg mitzuge-
hen.

Wir wollen unsere führende Position als repräsentative Fachgewerkschaft in der Bun-
desfinanzverwaltung sowie unseren Stellenwert im dbb beamtenbund und tarifunion
behaupten. Unser Ziel muss es weiterhin sein, die Meinungsführerschaft in der Bun-
desfinanzverwaltung zu haben. Die Auswirkungen der Digitalisierung von Verwal-
tungsabläufen in den Bundesverwaltungen sowie die Einführung moderner, IT-ge-
stützter Arbeitsmethoden wurden seitens des BDZ konstruktiv kritisch begleitet. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund der gewerkschaftspolitischen Themenfelder des
ITZBund sowie der sich veränderten, digitalen Arbeitsumgebung der gesamten Bun-
desfinanzverwaltung. Dabei verstetigt sich der Anspruch des BDZ auf dem Gebiet der
Digitalisierung als Fachgewerkschaft zu agieren digitaler und schlagkräftiger: der
BDZ als erste „Digitalisierungsgewerkschaft“. Aufgrund der zunehmenden ressort-
übergreifenden Digitalstrategien für die Bundesverwaltung (z. B. Maßnahmen der
Dienste- oder Betriebskonsolidierung) gilt es diese Anforderung an den BDZ als zent-
ralen Querschnittsbereich im Zuge einer Interessenvertretung (Fachgewerkschaft in-
nerhalb des dbb beamtenbund und tarifunion) für sämtliche von Digitalisierungsmaß-
nahmen betroffene Bundesverwaltungen fortzuentwickeln.

Als Fachgewerkschaft stellen wir die Weiterentwicklung der vesorgungs-, besoldungs-
und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen unserer beamteten Kolleginnen und Kol-
legen sowie die tarifrechtliche Förderung der Tarifbeschäftigten in den Vordergrund
unserer Zielbestimmung.

Dazu gehören unter anderem:
 
Die Modernisierung des Dienstrechts

Unter Beibehaltung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums fordert
der BDZ ein modernes Dienstrecht, das den veränderten Anforderungen im öffentli-
chen Dienst entspricht. Wesentlicher Bestandteil dieser Reform muss die Durchlässig-
keit der Laufbahngruppen sein.

Hierzu fordert der BDZ durchlässigere Ämterreichweiten in den einzelnen Laufbahn-
gruppen unter folgendem Mindestmaßstab:

- mittlerer Dienst: Besoldungsgruppen A 7 A 11
- gehobener Dienst: Besoldungsgruppen A 9g A 15
- höherer Dienst: Besoldungsgruppen A 13h A 16

Außerdem ergibt sich die Notwendigkeit der Erhöhung des Eingangsamtes der Besol-
dungsgruppe A 10 im gehobenen Dienst.

Sofern eine Anhebung der Eingangsämter durch den Gesetzgeber vorgenommen
wird, sind die Ämterreichweiten entsprechend anzupassen. Der BDZ fordert die Ab-
schaffung der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes unter gleichzeitiger Überfüh-
rung der betroffenen Beschäftigten in die nächsthöhere Laufbahngruppe.

 
Fortentwicklung der Bündelung von Dienstposten/Topfwirtschaft
Nachdem es auf Initiative des BDZ dem dbb gelungen ist, die Dienstpostenbündelung
im Bundesbesoldungsgesetz zu verankern, fordert der BDZ die Schaffung einer wei-
tergehenden Bündelung bis hin zu laufbahnübergreifenden Bewertungsmöglichkeiten
für besondere Aufgabenbereiche. Für alle Bereiche sind die Besoldungsgruppen A 12
bis A 13g+Z zu bündeln. Außerdem gilt es die zwischenzeitlich vom BMI anerkannte
Bündelung der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9m+Z flächendeckend umzusetzen.

Aus Sicht des BDZ hat sich die Topfwirtschaft bewährt und trägt auch zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie bei. Der BDZ fordert daher mit allem Nachdruck die Beibehal-
tung der „Topfbewirtschaftung“ mit einem angemessenen Dienstpostenpuffer außer-
halb des gebündelten Bereichs.

Eine zeitgemäße Dienstpostenbewertung geht mit einem Personalentwicklungskon-
zept für alle Behörden der Bundesfinanzverwaltung einher. Für die Zollverwaltung be-
darf dies der Erstellung eines Personalentwicklungskonzept auf Basis der hierzu gel-
tenden Rahmenrichtlinien des BDZ.

 
Modernisierung der Aufstiegsverfahren nach der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Die fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV ersetzt den bisherigen Praxisauf-
stieg und stellt ein praxisorientiertes Aufstiegsformat für den Aufstieg vom einfachen
in den mittleren Dienst sowie für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst
dar. Dieses Format gilt es nun mit Leben zu füllen und flächendeckend in der Bundes-
finanzverwaltung zu nutzen. Außerdem bedarf es der Erweiterung hinsichtlich eines
praxisorientierten Aufstiegsformats vom gehobenen in den höheren Dienst.

Der Ausbildungsaufstieg nach § 35 BLV bildet die Regelform des Aufstiegs. Der BDZ
hält ein berufsbegleitendes Masterstudium für den Aufstieg vom gehobenen in den
höheren Dienst für überzogen. Die potentiellen Aufstiegsbeamten/innen müssen im
Rahmen ihres Aufstiegsverfahrens deutlich stärker durch die Bundesfinanzverwaltung
unterstützt werden (z. B. in Form von Freistellungen zur Vor- und Nachbereitung im
Rahmen des berufsbegleitenden Masterstudiums sowie besserer Vereinbarkeitsmaß-
nahmen).

Die Bestenförderung ist im Zuge der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung im
Februar 2009 eingeführt worden. Erst zehn Jahre später findet diese Regelung An-
wendung in der Zollverwaltung und muss hinsichtlich der Anzahl zugelassener Beam-
ter/innen zur Bestenförderung quantitativ gesteigert werden. Dabei müssen die Zu-
gangsvoraussetzungen vereinfacht und mehr auf die Anerkennung von Erfahrungs-
werten abgestellt werden.

 
Individuelle Gestaltung der Lebensarbeitszeit und besondere Altersgrenzen
Der BDZ lehnt die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr ab. Der
BDZ fordert auf der Basis einer Regelaltersgrenze eine Bandbreite für den Ruhestand
bzw. die Rente unterhalb und oberhalb des 65. Lebensjahres. Wer länger arbeitet,
muss mehr Pension bzw. Rente erhalten.

Ferner fordert der BDZ erneut die Einführung besonderer Altersgrenzen im Vollzugs-
sowie Wechsel- und Schichtdienst. Die Zollbeamtinnen und Zollbeamten, die insge-
samt 22 Jahre in Arbeitsbereichen des Zollvollzugs oder im Wechsel- und Schicht-
dienst eingesetzt waren, sollen spätestens mit 62 Jahren abschlagsfrei in den Ruhe-
stand treten können; soweit jedoch 22 Jahre nicht erfüllt sind, sollen sie für je ein Jahr
im Vollzugs- sowie Wechsel- und Schichtdienst einen Monat früher auf Basis des bis
dahin erdienten Ruhegehaltes abschlagsfrei in den Ruhestand treten können.

Da in der Vergangenheit Neuregelungen im Rentenrecht, die meist Verschlechterun-
gen darstellten, inhalts- und wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht übertragen wor-
den sind, erwartet der BDZ, dass auch positive Veränderungen im Rentenrecht auf
das Versorgungsrecht übertragen werden.
 
Arbeitszeit

Der BDZ fordert die Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte
des Bundes auf 39 Stunden. Während die Tarifbeschäftigten des Bundes eine tarifver-
tragliche Arbeitszeit von 39 Stunden in der Woche haben, gilt für die Beamtinnen und
Beamten des Bundes nach der Arbeitszeitverordnung des Bundes eine regelmäßige
wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, die bei besonderen persönlichen Vorausset-
zungen verkürzt werden kann. Die politischen Verantwortlichen benachteiligen mit die-
ser arbeitszeitrechtlichen Ungleichbehandlung die Bundesbeamten/innen gegenüber
den Tarifbeschäftigten des Bundes, was durch nichts gerechtfertigt ist.

 
Besoldung und Versorgung
Die aktuellen bzw. in Aussicht gestellten Planstellenobergrenzen sind jeweils zeitnah
mit Planstellen zu hinterlegen und müssen im Hinblick auf die Stärkung des Einkom-
mensgefüges der Bundesbeamten/innen weiter angehoben werden.

Wir erwarten eine sofortige Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hin-
sichtlich der Bereinigung der verfassungswidrigen Alimentation von Besoldungs- und
Versorgungsempfänger/innen.

Zulagen dienen der Honorierung von herausragenden Leistungen. Der BDZ fordert
daher, die Zulagen zu erhalten, fortzuentwickeln und an die allgemeine Einkommens-
entwicklung anzupassen und zu dynamisieren und bei Bedarf auch neue Zulagenzah-
lungen einzuführen. Die Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten sind grundsätzlic

steuerfrei zu stellen. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ist in der laufenden
Legislaturperiode für ehemalige zulageberechtigte Beamte/innen umzusetzen.

Versorgungsleistungen sind keine Privilegien, sondern Ausfluss des hergebrachten
Grundsatzes der lebenslangen Alimentation. Der BDZ tritt daher für einen Gleichklang
von Besoldung und Versorgung ein. Die Eigenständigkeit der Versorgung muss erhal-
ten bleiben. Hier erwartet der BDZ ein klares Bekenntnis der politisch Verantwortlichen.
 
Echte Förderung von Tarifbeschäftigten

Die Förderung der Berufsperspektiven von Tarifbeschäftigten muss im Zuge der externen Einstellungsoffensive von den Behördenleitungen stärker ausgeprägt werden.

Zu einer qualifizierten und gerechten Personalgewinnung ist es erforderlich, den
Grundsatz gleicher Bezahlung für gleiche Tätigkeiten und damit Gleichbehandlung
herzustellen.

Durch die immer weitere Aufgabenvielfalt in der Bundesfinanzverwaltung ergeben sich
auch immer mehr Aufgabenfelder, die nicht unbedingt im hoheitlichen Bereich liegen
und somit auch von Tarifbeschäftigten erledigt werden können.

Daher muss eine nachhaltige Qualifizierung von Tarifbeschäftigten in der Bundesfi-
nanzverwaltung umgesetzt werden, um die Teilhabe von Tarifbeschäftigten an ihrem
beruflichen Weiterkommen sicherzustellen.

Die Qualifizierungsangebote für Tarifbeschäftigte müssen den neuen Entwicklungen
angepasst werden und sind allen Tarifbeschäftigten zugänglich zu machen. Ist eine
Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen, muss sich auch tatsächlich eine Chance für
einen beruflichen Aufstieg eröffnen (z. B. mittels Höhergruppierung von Arbeitsplätzen).

Ferner bedarf es einer kontinuierlichen Personalentwicklung im Tarifbereich. Dazu ge-
hört es auch, in einem angemessenen Umfang den Verzicht auf Ausschreibung zu
erwirken bzw. diesem zuzustimmen, wenn schon abzusehen ist, dass bei einer Aus-
schreibung der/die Tarifbeschäftigte immer unterlegen sein wird, obwohl er/sie diese
Aufgabe ordnungsgemäß und pflichtbewusst erledigt. Zudem bedarf es eines Qualifi-
zierungskonzeptes für Tarifbeschäftigte.
 
Aus- und Fortbildung

Die anerkannt hochwertige Ausbildung im mittleren und gehobenen Dienst der Zollver-
waltung ist zu erhalten. Die Ausbildung muss auch in Zukunft die wesentliche Quelle
zur Gewinnung neuen Personals sein.

Die Fortbildung ist ein zentraler Bestandteil der beruflichen Entwicklung. Eine zeitnahe,
bedarfsgerechte Fortbildung ist sicherzustellen. Dazu sind, wie auch im Bereich der
Ausbildung, die personellen und räumlichen Kapazitäten zu stärken. Für den Einsatz
von digitalen Methoden im Rahmen der Aus- und Fortbildung muss dringend die dafür
nötige Infrastruktur innerhalb des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundes-
finanzverwaltung modernisiert werden.

Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege

Wir wollen den Herausforderungen von berufstätigen Eltern und Beschäftigten mit pfle-
gebedürftigen Angehörigen besonders entgegnen. Deshalb müssen wir die Vereinbar-
keit von Beruf, Familie und Pflege verbessern. Wir fordern die Weiterentwicklung von
Vereinbarkeitsmodellen ohne Nachteile auf die beruflichen Perspektiven. Familie und
pflegebedürftige Angehörige dürfen kein Hemmnis für das berufliche Fortkommen sein
dies gilt insbesondere bei der Wahrnehmung des Engagements in Interessenvertre-
tungen.

 
Modernes Liegenschaftsmanagement
Wir fordern eine Neuentwicklung des Liegenschaftsmanagements im Interesse einer
schnelleren Liegenschaftserkundung und -ertüchtigung. Bürokratische Schnittstellen
und Prozessabläufe machen sich bei den maroden Dienstgebäuden der Bundesfi-
nanzverwaltung bemerkbar. Zudem bedarf es zeitgemäßer Raumgestaltungen im
Zuge der zunehmenden ortsflexiblen Arbeit. Dabei müssen die Liegenschaften der
Bundesfinanzverwaltung in der Fläche erhalten bleiben.

Mit dem vorliegenden Leitantrag untermauert der BDZ erneut sein Alleinstellungsmerk-
mal als einzige Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung. Zur Umsetzung sei-
ner Ziele muss der BDZ viel Durchsetzungskraft und Überzeugungsarbeit leisten, wie
er es auch in den vergangenen 75 Jahren immer erfolgreich getan hat. Machen wir
uns zum Wohle unserer Mitglieder an die Arbeit!"
 








 
























Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/img/Gremien/Gewerkschaftstag_2023/Leitantrag_GWT_2023.pdf

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