BDZ fordert sofort entlastende Maßnahmen wegen extremer Spritpreise (#spritpreisbremse)
Nach dem BDZ BV Hannover fordert nun die BDZ-Bundesleitung sofort entlastende Maßnahmen wegen extremer Kraftstoffpreise - denn bestimmte Außendienstmitarbeiter der Zollverwaltung müssen derzeit Geld mitbringen, um den Dienst zu verrichten (Prüfungsdienst, Vollziehungsbeamte).
Extreme Spritpreise: BDZ fordert entlastende Maßnahmen
Die nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) gewährte
Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je gefahrenem Kilometer, maximal
jedoch 130 Euro bzw. bei festgestelltem erheblichem dienstlichem
Interesse von 30 Cent je gefahrenem Kilometer, maximal jedoch 150 Euro,
sind angesichts der extrem gestiegenen Spritpreise nicht mehr tragbar.
Beispielsweise nutzen Beschäftigte im Prüfungsdienst und im
Vollstreckungsdienst der Zollverwaltung oder der Betriebsprüfung des
Bundeszentralamts für Steuern ihr privates Fahrzeug für dienstliche
Fahrten nach den Bestimmungen von § 5 Abs. 2 BRKG.
Die gewährte
Erstattung deckt nicht mal annähernd die tatsächlich entstehenden
Kosten.
Die Nutzung der Privatfahrzeuge liegt auch im Interesse des
Dienstherrn, da dieser entsprechend weniger Fahrzeuge beschaffen und
unterhalten muss.
Aus Sicht des BDZ müssen in einem ersten Schritt die Erstattungssätze nach dem BRKG mindestens auf die Höhe der steuerrechtlichen Pendlerpauschale (für die gesamte dienstlich zurückgelegte Fahrstrecke) angehoben werden. Der Höchsterstattungsbetrag nach Absatz 1 ist entsprechend anzupassen. Allerdings werden auch diese Erstattungsbeträge nicht kostendeckend sein. Steigen die Preise weiter bzw. verbleiben sie auf diesem hohen Niveau, muss die Wegstreckenentschädigung auf ein deutlich höheres Niveau angehoben werden, um die tatsächlichen Fahrzeugkosten der Beschäftigten zu entschädigen.
Der BDZ geführte Hauptpersonalrat wird sich zudem für eine Ausweitung der Fahrzeugflotte des Zolls einsetzen.
Nach Auffassung des BDZ Bundesvorsitzenden, Dieter Dewes,
muss schnell gehandelt werden:
„Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen
und Kollegen Geld von zuhause mitbringen müssen, um ihren Dienst zu
verrichten. Das BMF muss handeln, bei dem der BDZ mit einer
entsprechenden Initiative vorstellig werden wird.“"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/extreme-spritpreise-bdz-fordert-entlastende-massnahmen.html
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