BDZ fordert sofort  entlastende Maßnahmen wegen extremer Spritpreise (#spritpreisbremse)
Nach dem BDZ BV Hannover fordert nun die BDZ-Bundesleitung sofort entlastende Maßnahmen wegen extremer Kraftstoffpreise - denn bestimmte Außendienstmitarbeiter der Zollverwaltung müssen derzeit Geld mitbringen, um den Dienst zu verrichten (Prüfungsdienst, Vollziehungsbeamte). 
													
										
											
											
											"11.03.2022
											
											
											
										
										
										
										
										
											Die Spritpreise sind in den letzten Tagen auf ein 
Rekordniveau von über 2 Euro pro Liter gestiegen. Diese Preise belasten 
alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere aber diejenigen im Prüfungs-
 und Vollstreckungsdienst, die ihr privates Fahrzeug für dienstliche 
Fahrten nutzen. Der BDZ sieht dringenden Handlungsbedarf, um die 
Kolleginnen und Kollegen finanziell zu entlasten.
										 
										
										
											Die nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) gewährte 
Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je gefahrenem Kilometer, maximal 
jedoch 130 Euro bzw. bei festgestelltem erheblichem dienstlichem 
Interesse von 30 Cent je gefahrenem Kilometer, maximal jedoch 150 Euro, 
sind angesichts der extrem gestiegenen Spritpreise nicht mehr tragbar. 
Beispielsweise nutzen Beschäftigte im Prüfungsdienst und im 
Vollstreckungsdienst der Zollverwaltung oder der Betriebsprüfung des 
Bundeszentralamts für Steuern ihr privates Fahrzeug für dienstliche 
Fahrten nach den Bestimmungen von § 5 Abs. 2 BRKG. 
Die gewährte 
Erstattung deckt nicht mal annähernd die tatsächlich entstehenden 
Kosten. 
Die Nutzung der Privatfahrzeuge liegt auch im Interesse des 
Dienstherrn, da dieser entsprechend weniger Fahrzeuge beschaffen und 
unterhalten muss. 
											Aus Sicht des BDZ müssen in einem ersten Schritt die 
Erstattungssätze nach dem BRKG mindestens auf die Höhe der 
steuerrechtlichen Pendlerpauschale (für die gesamte dienstlich 
zurückgelegte Fahrstrecke) angehoben werden. Der Höchsterstattungsbetrag
 nach Absatz 1 ist entsprechend anzupassen. Allerdings werden auch diese
 Erstattungsbeträge nicht kostendeckend sein. Steigen die Preise weiter 
bzw. verbleiben sie auf diesem hohen Niveau, muss die 
Wegstreckenentschädigung auf ein deutlich höheres Niveau angehoben 
werden, um die tatsächlichen Fahrzeugkosten der Beschäftigten zu 
entschädigen. 
											Der BDZ geführte Hauptpersonalrat wird sich zudem für eine Ausweitung der Fahrzeugflotte des Zolls einsetzen. 
											Nach Auffassung des BDZ Bundesvorsitzenden, Dieter Dewes, 
muss schnell gehandelt werden: 
„Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen
 und Kollegen Geld von zuhause mitbringen müssen, um ihren Dienst zu 
verrichten. Das BMF muss handeln, bei dem der BDZ mit einer 
entsprechenden Initiative vorstellig werden wird.“"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/extreme-spritpreise-bdz-fordert-entlastende-massnahmen.html