Freitag, 3. Januar 2020
dbb Jahrestagung 2020 in Köln
dbb Jahrestagung 2020 in Köln
Am 6. und 7. Januar werden im Congress-Centrum Nord der Koelnmesse wieder aktuelle Entwicklungen des öffentlichen Dienstes, Herausforderungen und Erwartungen diskutiert. Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.
Darüber hinaus richtet die Jahrestagung den Blick auf aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen in unserem Land. Dabei wird die Frage, was junge Menschen bewegt und wie sie sich engagieren möchten, eine wesentliche Rolle spielen. Hierzu erwartet der dbb u.a. die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey."
Quelle und weiterführende Hinweise:
dbb, URL: https://www.dbb.de/der-dbb/events/dbb-jahrestagung/dbb-jahrestagung-2020.html
"dbb Jahrestagung
Die dbb Jahrestagung in Köln bildet traditionell den gewerkschaftspolitischen Auftakt im neuen Jahr. So auch 2020 – zum mittlerweile 61. Mal.Am 6. und 7. Januar werden im Congress-Centrum Nord der Koelnmesse wieder aktuelle Entwicklungen des öffentlichen Dienstes, Herausforderungen und Erwartungen diskutiert. Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.
Darüber hinaus richtet die Jahrestagung den Blick auf aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen in unserem Land. Dabei wird die Frage, was junge Menschen bewegt und wie sie sich engagieren möchten, eine wesentliche Rolle spielen. Hierzu erwartet der dbb u.a. die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey."
Quelle und weiterführende Hinweise:
dbb, URL: https://www.dbb.de/der-dbb/events/dbb-jahrestagung/dbb-jahrestagung-2020.html
Zoll entdeckt bei Fahrzeugkontrolle illegale Waffen mit Munition
Zoll entdeckt bei Fahrzeugkontrolle illegale Waffen mit Munition
Zöllner des Hauptzollamts Singen haben Mitte Dezember 2019 beim Zollamt Konstanz-Autobahn einen Reisenden kontrolliert und dabei ein ganzes Waffensortiment aufgefunden.
Zöllner des Hauptzollamts Singen haben Mitte Dezember 2019 beim Zollamt Konstanz-Autobahn einen Reisenden kontrolliert und dabei ein ganzes Waffensortiment aufgefunden.
Dabei gab der 23-jährige Mann aus dem Kanton Zug im Rahmen seiner Einreise aus der Schweiz auf Befragen gegenüber den Beamten an, keinerlei anmeldepflichtigen Waren mit sich zu führen.
Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle entdeckten die Zöllner jedoch insgesamt 63 Schuss Munition, einen Schießkugelschreiber, einen verbotenen Teleskopschlagstock und ein nicht zugelassenes Pfefferspray.
In seiner Hosentasche fanden die Ermittler zudem noch ein Einhandmesser.
Nach eigenen Angaben arbeitet der Mann bei einem Schweizer Sicherheitsdienst und hat vor dem Grenzübertritt lediglich vergessen, die Waffen und die Munition aus dem Auto zu nehmen.
Die Beamten stellten die Gegenstände sicher und leiteten gegen den 23-Jährigen ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Konstanz wurde noch vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro erhoben."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2019/z80_illegale_waffen.html
Zöllner des Hauptzollamts Singen haben Mitte Dezember 2019 beim Zollamt Konstanz-Autobahn einen Reisenden kontrolliert und dabei ein ganzes Waffensortiment aufgefunden.
"Schwer bewaffnet
Singen, 30. Dezember 2019
Zoll entdeckt bei Fahrzeugkontrolle illegale Waffen mit Munition
Zöllner des Hauptzollamts Singen haben Mitte Dezember 2019 beim Zollamt Konstanz-Autobahn einen Reisenden kontrolliert und dabei ein ganzes Waffensortiment aufgefunden.
Dabei gab der 23-jährige Mann aus dem Kanton Zug im Rahmen seiner Einreise aus der Schweiz auf Befragen gegenüber den Beamten an, keinerlei anmeldepflichtigen Waren mit sich zu führen.
Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle entdeckten die Zöllner jedoch insgesamt 63 Schuss Munition, einen Schießkugelschreiber, einen verbotenen Teleskopschlagstock und ein nicht zugelassenes Pfefferspray.
In seiner Hosentasche fanden die Ermittler zudem noch ein Einhandmesser.
Nach eigenen Angaben arbeitet der Mann bei einem Schweizer Sicherheitsdienst und hat vor dem Grenzübertritt lediglich vergessen, die Waffen und die Munition aus dem Auto zu nehmen.
Die Beamten stellten die Gegenstände sicher und leiteten gegen den 23-Jährigen ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Konstanz wurde noch vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro erhoben."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2019/z80_illegale_waffen.html
BDZ: Sachstand der Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Mecklenburg-Vorpommern im Januar 2020
BDZ: Sachstand der Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Mecklenburg-Vorpommern im Januar 2020
In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wurde der Gesetzentwurf mit der Einführung der Eilzuständigkeit mit dem Gesetz zur Änderung des SOG am 29.1.2019 von Innenminister Caffier (CDU) vorgelegt, und am 5.6.2019 in den Landtag als Drs. 7/3694 eingebracht.
Hier eine Verlinkung zum Gesetzentwurf (Entwurf einesGesetzesüber die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze), der in den Landtag eingebracht worden ist:
http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/44093/gesetz_ueber_-die_oeffentliche_sicherheit_und_ordnung_in_mecklenburg_vorpommern_und_zur_-aenderung_anderer_gesetze.pdf
Die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ist in § 9 Abs. 4 SOG-E enthalten:
"(4) Absatz 1 und 2 gelten für Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist, entsprechend."
In der Folge wurde dieser Gesetzentwurf im Sommer 2019 den Verbänden zur Beteiligung vorgelegt. Nach der ersten Lesung im Landtag wurde der Gesetzentwurf an den Innenausschuss M-V überwiesen, wo danach verschiedene Anhörungen der Verbände und Experten vorgenommen worden sind.
Einzelheiten zu den Anhörungen sind im Informationssystem des Innenausschusses nachzulesen unter der URL: https://www.landtag-mv.de/landtag/ausschuesse/ausschuesse/innen-europaausschuss/oeffentliche-protokolle
"Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 7/3694)
Die Stellungnahmen der Anzuhörenden können Sie hier nachlesen:
Ausschussdrucksache 7/399
Ausschussdrucksache 7/398
Ausschussdrucksache 7/397
Ausschussdrucksache 7/396
Ausschussdrucksache 7/395
Ausschussdrucksache 7/412
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung am 22. August 2019
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung vom 12. September 2019"
Ende 2019 und Anfang 2020 ist noch kein neuer Sachstand bekannt geworden.
Wir werden weiter berichten.
(Text: Carsten Weerth)
In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wurde der Gesetzentwurf mit der Einführung der Eilzuständigkeit mit dem Gesetz zur Änderung des SOG am 29.1.2019 von Innenminister Caffier (CDU) vorgelegt, und am 5.6.2019 in den Landtag als Drs. 7/3694 eingebracht.
Hier eine Verlinkung zum Gesetzentwurf (Entwurf einesGesetzesüber die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze), der in den Landtag eingebracht worden ist:
http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/44093/gesetz_ueber_-die_oeffentliche_sicherheit_und_ordnung_in_mecklenburg_vorpommern_und_zur_-aenderung_anderer_gesetze.pdf
Die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ist in § 9 Abs. 4 SOG-E enthalten:
"(4) Absatz 1 und 2 gelten für Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist, entsprechend."
In der Folge wurde dieser Gesetzentwurf im Sommer 2019 den Verbänden zur Beteiligung vorgelegt. Nach der ersten Lesung im Landtag wurde der Gesetzentwurf an den Innenausschuss M-V überwiesen, wo danach verschiedene Anhörungen der Verbände und Experten vorgenommen worden sind.
Einzelheiten zu den Anhörungen sind im Informationssystem des Innenausschusses nachzulesen unter der URL: https://www.landtag-mv.de/landtag/ausschuesse/ausschuesse/innen-europaausschuss/oeffentliche-protokolle
"Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 7/3694)
Die Stellungnahmen der Anzuhörenden können Sie hier nachlesen:
Ausschussdrucksache 7/399
Ausschussdrucksache 7/398
Ausschussdrucksache 7/397
Ausschussdrucksache 7/396
Ausschussdrucksache 7/395
Ausschussdrucksache 7/412
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung am 22. August 2019
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung vom 12. September 2019"
Ende 2019 und Anfang 2020 ist noch kein neuer Sachstand bekannt geworden.
Wir werden weiter berichten.
(Text: Carsten Weerth)
BDZ BV Hannover: Neujahrsgruß 2020
BDZ BV Hannover: Neujahrsgruß 2020
"Neujahrsgruß des BV Hannover
"Neujahrsgruß des BV Hannover
BDZ jederzeit im Einsatz!
BV-Hannover
Donnerstag, 2. Januar 2020
dbb: die-unverzichtbaren.de, hier: Lebensmittelkontrolleurin
dbb: die-unverzichtbaren.de, hier: Lebensmittelkontrolleurin
Zoll: Drogen (843 Gramm Heroin) im Wert von 37.000 Euro sichergestellt
Zoll: Drogen (843 Gramm Heroin) im Wert von 37.000 Euro sichergestellt
Kontrollbeamte des Hauptzollamts Münster haben knapp ein Kilogramm Heroin sichergestellt:
Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts
Münster kontrollierten routinemäßig am 3. Dezember 2019 ein aus den
Niederlanden kommendes Fahrzeug auf der Bundesstraße 54 bei Gronau.
Die beiden männlichen Insassen des Fahrzeugs, ein 31-Jähriger und ein 40-Jähriger aus Bielefeld, verneinten zunächst die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln.
Sie gaben an, Freunde in den Niederlanden besucht zu haben.
Bei der Durchsicht des Fahrzeugs fanden die Zollbeamten jedoch unter dem Beifahrersitz eine blaue Plastiktüte, in welcher sich zwei verschweißte Klarsichtbeutel mit insgesamt 843 Gramm Heroin befanden.
Ein durchgeführter Drogenschnelltest zeigte hier ein positives Ergebnis.
Die Zöllner nahmen die beiden Männer vorläufig fest und eröffneten ein Strafverfahren gegen sie.
Das sichergestellte Heroin hätte einen Straßenverkaufswert von circa. 37.000 Euro erzielt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster erließ das Amtsgericht Gronau für beide Beschuldigten einen Haftbefehl. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/y40_heroin_ms.html
Kontrollbeamte des Hauptzollamts Münster haben knapp ein Kilogramm Heroin sichergestellt:
"Zöllner überführen Schmuggler
Münster, 17. Dezember 2019
Drogen im Wert von 37.000 Euro sichergestellt
Die beiden männlichen Insassen des Fahrzeugs, ein 31-Jähriger und ein 40-Jähriger aus Bielefeld, verneinten zunächst die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln.
Sie gaben an, Freunde in den Niederlanden besucht zu haben.
Bei der Durchsicht des Fahrzeugs fanden die Zollbeamten jedoch unter dem Beifahrersitz eine blaue Plastiktüte, in welcher sich zwei verschweißte Klarsichtbeutel mit insgesamt 843 Gramm Heroin befanden.
Ein durchgeführter Drogenschnelltest zeigte hier ein positives Ergebnis.
Die Zöllner nahmen die beiden Männer vorläufig fest und eröffneten ein Strafverfahren gegen sie.
Das sichergestellte Heroin hätte einen Straßenverkaufswert von circa. 37.000 Euro erzielt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster erließ das Amtsgericht Gronau für beide Beschuldigten einen Haftbefehl. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/y40_heroin_ms.html
dbb Fachbroschüre: #Geschlechtergerechtigkeit - Da geht noch mehr!
dbb Fachbroschüre: #Geschlechtergerechtigkeit - Da geht noch mehr!
"dbb Fachbroschüre#Geschlechtergerechtigkeit: Da geht noch mehr! |
Vor mehr als 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das Recht erhalten, zu wählen und gewählt zu werden. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist aber bis heute unvollendet. Was jetzt zu tun ist, nimmt die aktuelle Fachbroschüre der dbb bundesfrauenvertretung in den Blick. |
| Die
Fachpublikation fasst die Ergebnisse der 15. Frauenpolitischen
Fachtagung vom 3. Juni 2019 zusammen. Ausgewählte Fachbeiträge, unter
anderem von Professorin Dr. Silke Ruth Laskowski (Universität Kassel),
Dr. Ulrike Spangenberg (Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse
e.V.), Juliane Seifert (Staatsekretärin BMFSFJ) sowie Helene Wildfeuer
(Vorsitzende dbb bundesfrauenvertretung), geben einen Überblick über die
rechtliche Ausgangssituation von Frauen in Deutschland und vermitteln
Handlungsempfehlungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern
und Frauen im öffentlichen Dienst und darüber hinaus. Neben dem Steuerrecht steht das Wahlrecht im Fokus. Die fachspezifischen Einschätzungen und Erkenntnisse befassen sich mit folgenden Fragen: Welche rechtlichen beziehungsweise politischen Maßnahmen sind notwendig, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft, der Politik und der Verwaltung zu vollenden? Wie können Frauen ihre Rechte durchsetzen? Und was steht auf dem Spiel? Die Broschüre richtet sich an Personal- sowie Betriebsrätinnen und -räte, Gleichstellungsbeauftragten und Führungskräften aus den unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes ebenso wie an Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und Politik. Link zur Broschüre „#Geschlechtergerechtigkeit: Da geht noch mehr!": www.dbb.de/td-frauen/artikel/geschlechtergerechtigkeit-da-geht-noch-mehr-2.html |
Mittwoch, 1. Januar 2020
Aktiv im Ruhestand (AiR): dbb-Mitgliederzeitschrift für Pensionäre und Rentner
Aktiv im Ruhestand (AiR): dbb-Mitgliederzeitschrift für Pensionäre und Rentner
Die dbb-Zeitschrift für Pensionäre und Rentner "Aktiv im Ruhestand" (AiR) ist für nur 1,19 Euro pro Heft für Mitglieder abbonierbar:
Zum Schnuppern finden Sie hier einen Auszug aus der aktuellen Ausgabe. Alle wichtigen Informationen zur Erscheinungsweise, den Bezugspreisen und Ansprechpartnern für Ihre Anliegen rund um die gedruckte Ausgabe von "Aktiv im Ruhestand" finden Sie im Impressum der Ausgaben jeweils auf Seite 3.
+++ Achtung: Neuer Preis ab 1. Januar 2020: 1,19 Euro pro Heft. +++
Bestellen Sie hier das AiR zum Vorteilspreis (PDF)
Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/presse/mediathek/magazine/aktiv-im-ruhestand/aktiv-im-ruhestand-2019.html"
Die dbb-Zeitschrift für Pensionäre und Rentner "Aktiv im Ruhestand" (AiR) ist für nur 1,19 Euro pro Heft für Mitglieder abbonierbar:
"Aktiv im Ruhestand – Magazin des dbb für Ruhestandsbeamte, Rentner und Hinterbliebene
Das dbb Seniorenmagazin "Aktiv im Ruhestand" informiert alle Kolleginnen und Kollegen der Generation 65 plus im dbb über die sie betreffenden Aktivitäten, Trends und wichtigen gesetzlichen Neuregelungen.Zum Schnuppern finden Sie hier einen Auszug aus der aktuellen Ausgabe. Alle wichtigen Informationen zur Erscheinungsweise, den Bezugspreisen und Ansprechpartnern für Ihre Anliegen rund um die gedruckte Ausgabe von "Aktiv im Ruhestand" finden Sie im Impressum der Ausgaben jeweils auf Seite 3.
+++ Achtung: Neuer Preis ab 1. Januar 2020: 1,19 Euro pro Heft. +++
Bestellen Sie hier das AiR zum Vorteilspreis (PDF)
Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/presse/mediathek/magazine/aktiv-im-ruhestand/aktiv-im-ruhestand-2019.html"
BDZ: Hauptschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
BDZ: Hauptschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erläutert im Rahmen des HPR-Infos 12/2019 die Vorstellung der Hauptscherbehindertenvertretung des BMF beim Hauptpersonalrat (HPR):
"Hauptschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Der Hauptvertrauensmann der schwerbehinderten Menschen in der Bundesfinanzverwaltung, Kollege Klaus Heckel, ließ es sich nicht nehmen, den Hauptpersonalrat in seiner Dezember-Sitzung zu besuchen.
Dabei bedankte er sich bei dem Gremium für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Insbesondere dankte er dem HPR–Vorsitzenden, Kollege Dieter Dewes, für die gelebte, über das normale Maß hinausgehende enge und kollegiale Zusammenarbeit.
Kollege Heckel wünschte allen Mitgliedern eine schöne ruhige Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020.
Kollege Dewes erwiderte für das HPR–Gremium diese Wünsche, verbunden mit der Zusage, auch im neuen Jahr weiterhin eng und vertrauensvoll mit der Hauptschwerbehindertenvertretung zusammenzuarbeiten, um die doch vielfältigen Aufgaben auch zukünftig gemeinsam zum Wohle aller Beschäftigten einer guten Lösung zukommen zulassen."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 12/2019, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191219_HPR.pdf
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erläutert im Rahmen des HPR-Infos 12/2019 die Vorstellung der Hauptscherbehindertenvertretung des BMF beim Hauptpersonalrat (HPR):
"Hauptschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Der Hauptvertrauensmann der schwerbehinderten Menschen in der Bundesfinanzverwaltung, Kollege Klaus Heckel, ließ es sich nicht nehmen, den Hauptpersonalrat in seiner Dezember-Sitzung zu besuchen.
Dabei bedankte er sich bei dem Gremium für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Insbesondere dankte er dem HPR–Vorsitzenden, Kollege Dieter Dewes, für die gelebte, über das normale Maß hinausgehende enge und kollegiale Zusammenarbeit.
Kollege Heckel wünschte allen Mitgliedern eine schöne ruhige Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020.
Kollege Dewes erwiderte für das HPR–Gremium diese Wünsche, verbunden mit der Zusage, auch im neuen Jahr weiterhin eng und vertrauensvoll mit der Hauptschwerbehindertenvertretung zusammenzuarbeiten, um die doch vielfältigen Aufgaben auch zukünftig gemeinsam zum Wohle aller Beschäftigten einer guten Lösung zukommen zulassen."
![]() |
| BMF-Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, Klaus Heckel (Mitte), zu Besuch beim HPR |
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 12/2019, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191219_HPR.pdf
Abonnieren
Posts (Atom)












