BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes zum Seniorenbetreuungskonzept Im Editorial des BDZ magazin 5/2019 nimmt der BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes zum neuen Seniorenbetreuungskonzept Stellung: "Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vier Jahre ist es nunmehr her, seit der damalige Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble im Rahmen unserer Forumsveranstaltung im Oktober 2015 in Berlin die Einführung eines Seniorenbetreuungskonzepts versprach. In zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesfinanzminister hatte ich zuvor auf ein entsprechendes Konzept gedrängt. Nun endlich liegt nach jahrelangem Ringen des BDZ und der Personalvertretungen um eine Umsetzung des Ministerversprechens ein tragfähiges Konzept vor, das mit der Zustimmung durch den BDZ-geführten Bezirkspersonalrat wirksam geworden ist und von uns in der aktuellen Ausgabe des Magazins vorgestellt wird. Nach der konzeptionellen Aufarbeitung des Ministerauftrags gilt es nun, dieses Konzept auch tatsächlich in der Praxis umzusetzen."
dbb-Vize Schäfer: Beteiligungsgespräch - Besoldungsstruktur: Modernisierung mit Licht und Schatten
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat im BMI am Beteiligungsgespräch zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStModG) teilgenommen und Verschlechterungen verhindert. Der dbb-Vize Friedhelm Schäfer (Fachvorstand Beamtenpolitik) äußert sich zum Inhalt:
"Beteiligungsgespräch
Besoldungsstruktur: Modernisierung mit Licht und Schatten
Friedhelm Schäfer beim Beteiligungsgespräch im Bundesministerium des Innern.
Die
Bundesregierung hat einen weiterentwickelten Entwurf eines
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes und damit zusammenhängender
Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften vorgelegt.
Der
Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm
Schäfer lobte während des Beteiligungsgesprächs am 29. Mai 2019 im
Bundesministerium des Innern in Berlin positive Änderungen im
Besoldungs-, und Zulagenrecht, die die Besoldungsbedingungen des Bundes
attraktiver und wettbewerbsfähiger machen.
„Das Besoldungsrecht des
Bundes wird bereinigt, strukturell modernisiert und unter Beibehaltung
der Grundstrukturen durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen deutlich
verbessert“, erläuterte Schäfer. Das gelte unter anderem für verbesserte
Stellenzulagen, die Erhöhung des zentralen Vergabebudgets in der
Leistungsbesoldung, Anpassungen in der Auslandsbesoldung und die
Neuentwicklung finanzieller Anreize für die Personalgewinnung und
-bindung. Auch sei in diesem Zusammenhang an Verbesserungen für
Teilzeitdienstleistende und Anwärter gedacht worden. Gleichzeitig würden
mit den Fortschreibungen die Bereiche Polizei und Zoll weiter gestärkt.
Auch wurde eine Regelung zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit
neu in das Bundesbesoldungsgesetz aufgenommen.
Der
Gesetzentwurf sieht zudem die Übernahme der rentenrechtlichen Regelungen
mit dem Ziel der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992
geborene Kinder vor. „Das ist eine herausragend positive Neuregelung,
mit der langjährigen Forderungen des dbb entsprochen wird. Beamtinnen
und Beamten werden dadurch nicht besser, aber auch nicht schlechter
gestellt als gesetzlich Rentenversicherte“, so Schäfer.
Schäfer
kritisierte allerdings das Fehlen weiterer Anreize und
Wertschätzungselemente gegenüber den Beamtinnen und Beamten im
klassischen Verwaltungssektor.
Aufgrund einer kurzfristig in den
Gesetzentwurf eingebrachten Änderung bezüglich der Neuregelung des
Familienzuschlags, im Zuge derer die Bundesregierung geplante positive,
aber auch negative Veränderungen zurzeit nicht weiterverfolgt, werde
auch der dbb seine Positionen zu diesem Thema neu bewerten, so der dbb
Vize."
dbb akademie: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - eine Herausforderung für die öffentliche Verwaltung
Die dbb akademie bietet folgende Schulung an:
"Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - eine Herausforderung für die öffentliche Verwaltung
Seit
Herbst 2013 ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber - und somit auch für die
öffentliche Verwaltung - gesetzlich vorgeschrieben. Dabei geht es nicht
darum, die psychische Leistungsfähigkeit des Einzelnen zu überprüfen.
Vielmehr gilt es zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen so gestaltet sind,
dass die Beschäftigen leistungsfähig und gesund bleiben.
Die
Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur die Ermittlung psychischer
Belastungen, sondern auch die Maßnahmenableitung und -umsetzung gegen
Fehlbelastungen sowie eine entsprechende Dokumentation und
Wirksamkeitskontrolle. In diesem Seminar erwerben Sie Grundwissen über
dieses Thema und lernen unterschiedliche Möglichkeiten der praktischen
Umsetzung kennen.
Zoll: Schmuggel eines rumänischen Sportwagen-Importeurs aufgedeckt Dur das Zusammenspiel verschiedener Behörden ist der Schmuggel eines rumänischen Sportwagen-Importeurs aufgedeckt worden:
"Mit falscher Rechnung dem Zoll ins Netz gegangen
Rosenheim, 29. Mai 2019
Steuerstrafverfahren eingeleitet
Ein rumänischer Sportwagen-Importeur hat die Rechnung ohne den gut vernetzten deutschen Zoll gemacht. Bei der Kontrolle eines Kleintransporters mit Anhänger auf der
Autobahn 94 wurde ein 37-jähriger rumänischer Fahrer von Zollbeamten der
Kontrolleinheit Verkehrswege München nach den Papieren des sich auf dem
Anhänger befindlichen BMW M6 Cabrio befragt.
Er legte die Verzollungspapiere des Zollamts Bremerhaven und die
Rechnung inklusive Transportkosten in Höhe von 11.000 US-Dollar vor.
Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt gestattet. Erst im Nachgang regten sich bei den Kontrollbeamten Zweifel, ob der
Wert des Fahrzeugs nicht erheblich höher sein müsste. Nach
Internet-Recherche und Rücksprache mit der zuständigen Strafsachenstelle
war klar, dass bei der Zollabfertigung eine unterfrakturierte Rechnung
vorgelegt worden war. Der tatsächliche Wert des Fahrzeugs dürfte sich
auf etwa 40.000 bis 50.000 Euro belaufen, mit der Folge, dass beim
Import aus den USA über 10.000 Euro mehr Einfuhrabgaben hätten gezahlt
werden müssen. Weil nun der Verdacht einer Steuerhinterziehung im Raum
stand, baten die Zollbeamten die übrigen Kontrolleinheiten des Zolls
sowie die Grenzpolizei um Unterstützung. Die gute Zusammenarbeit mit der Grenzpolizeiinspektion Passau machte
es schließlich möglich, den Transporter noch vor der Ausreise ausfindig
zu machen. Diese konnte den Transporter samt BMW M6 auf dem Auflieger im
Bereich Passau sichten und anhalten. Das Gespann wurde an die
Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Zwiesel übergeben. Durch die Zollbeamten wurde sowohl das Steuerstrafverfahren
eingeleitet als auch der BMW und die dazugehörigen Papiere
sichergestellt. Die weitere Bearbeitung hat das Zollfahndungsamt München
übernommen." Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z49_falsche_rechnung.html
"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leute! „Ein
Schritt in die Zukunft“ – das klingt doch gut auf dem Titel der
Juni-Ausgabe des dbb jugend magazin t@cker! „Zwar kenne ich in diesem
Moment, in dem ich das Editorial schreibe, den Ausgang der Europawahl
noch nicht“, schreibt dbb jugend Chefin Karoline Herrmann im Editorial,
„aber ich hoffe sehr, dass wir alle in Europa gemeinsam einen Schritt in
die Zukunft machen werden. Und mit ‚alle‘ meine ich auch die vielen
Geflüchteten, die in den letzten Jahren in unser Land gekommen sind und
nun versuchen, hier Fuß zu fassen. Wie schwierig das ist, welche Türen
sich aber auch langsam für sie öffnen, berichtet die t@cker-story. Wir
haben junge Lehrerinnen und Lehrer aus Syrien besucht, die sich an der
Universität Potsdam in einem bundesweit in dieser Ausprägung einmaligen
Programm weiterqualifizieren, um eines Tages auch in der neuen Heimat
wieder in dem Beruf arbeiten zu können, der ihnen so sehr am Herzen
liegt: Den Nachwuchs fit fürs Leben machen“, so Herrmann. Der
t@cker-fokus lässt die Experten des Sachverständigenrats deutscher
Stiftungen für Integration und Migration zu Wort kommen, um den
aktuellen Sachstand in Sachen Integration und Migration in den Blick zu
nehmen. Die t@cker-tipps berichten diesmal von der TINCON, der
Jugendkonferenz für die digitale Gesellschaft auf der diesjährigen
re:publica in Berlin, wo Bundesjugendministerin Franziska Giffey
vorbeischaute und mit jungen Menschen diskutierte. t@cker – das
dbb jugend magazin: Reinschauen lohnt sich wie immer. Einfach die
PDF-Version direkt hinter unserem Button ansehen oder die Beiträge
zielgenau über die Links ansurfen. Die t@cker-Homepage: www.tacker-online.de!
dbb vorteilswelt: Saisonkennzeichen - Während der Außerbetriebsetzung schützt die Ruheversicherung
"Saisonkennzeichen: Während der Außerbetriebsetzung schützt die Ruheversicherung
Wer sein Cabrio oder Motorrad nur ein paar Monate im Jahr fährt,
will natürlich nur dafür Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen. Mit
Saisonkennzeichen kein Problem – das Fahrzeug wird vorübergehend außer
Betrieb gesetzt. Mehr als 800.000 Pkw- und 1,3 Millionen Motorradfahrer nutzen laut
Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, ihr Fahrzeug einmalig für
mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle anzumelden.
Mit Beginn der neuen Saison kann sich der Fahrer ins Auto setzen, Gas
geben und losfahren. Der Saisonzeitraum bleibt bis zur endgültigen
Abmeldung von Jahr zu Jahr gültig. Aber nicht nur das: Wird das Fahrzeug eingemottet, erlischt der
Versicherungsschutz nicht völlig. Während des Stilllegungszeitraums
besteht in der Kfz-Versicherung
eine kostenlose Ruheversicherung. Sie kommt in der
Kfz-Haftpflichtversicherung hauptsächlich dann zum Tragen, wenn
auslaufende Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin das Erdreich verschmutzen,
vielleicht sogar ins Grundwasser sickern. Fordern zum Beispiel
Vermieter oder Kommune deshalb Schadenersatz, wäre das ein Fall für die
Versicherung. Die Ruheversicherung kann auch eine Teilkasko-Versicherung (TK)
miteinschließen, vorausgesetzt die Versicherung bestand schon vor der
Ruhephase. Wichtig wird die Ruheversicherung in der TK vor allem, wenn
Winterstürme schwere Gegenstände durch die Luft wirbeln, die dann das
Kraftfahrzeug beschädigen. Aber auch Themen wie Motorbrand durch
Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl spielen immer wieder eine
Rolle. Um von der kostenlosen Ruheversicherung zu profitieren, muss es sich
beim Winterquartier entweder um einen Raum oder zumindest um einen
umfriedeten Abstellplatz handeln. Umfriedung kann heißen, der Platz ist
von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein Carport für diesen
Zweck nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens mit einer Kette
sichern. Quelle: HUK-COBURG"
Im Fokus des Zolls: Shisha-Bars (Hintergrundinformationen) Die Zollverwaltung hat folgende Hintergrundinformationen zu Shisha-Bars veröffentlicht:
"Im Fokus des Zolls: Shisha-Bars
Darmstadt, 24. Mai 2019
Der Zoll informiert
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Darmstadt wird
künftig verstärkt Shisha-Bars kontrollieren. Hierbei arbeiten die
Zöllnerinnen und Zöllner in Zukunft noch enger mit der Polizei, der
Steuerfahndung, den Gewerbeämtern, den Gesundheitsämtern und der
Stadtpolizei zusammen. Bei den entsprechenden Kontrollen der vergangenen Jahre war jede
Kontrolle ein "Treffer". Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten in den
Shisha-Bars jede Menge unversteuerten Tabak sicher und leiteten gegen
die Barinhaber Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. "In den vergangenen Jahren schossen Shisha-Bars wie Pilze aus dem
Boden", so Olaf Scheffler, Sprecher des Zolls in Darmstadt. "Besonders
junge Menschen treffen sich gern in den Bars, um dort Wasserpfeife mit
unterschiedlichsten Aromen zu rauchen." Für den Zoll steht bei den Kontrollen der steuerliche Aspekt im
Vordergrund. Denn wer Einrichtungen betreibt, in denen
Wasserpfeifentabak (Shisha-Tabak) an Kunden zum Rauchen oder zum Erwerb
angeboten wird (zum Beispiel Shisha-Bars, Ladengeschäfte), unterliegt
im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit verschiedenen Pflichten aus der
Abgabenordnung (AO), dem Tabaksteuergesetz (TabStG) und der
Tabaksteuerverordnung (TabStV), die eingehalten werden müssen. Ihre
Nichteinhaltung kann straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen. "Leider müssen wir bei einem Großteil der Kontrollen Verstöße gegen
rechtliche Bestimmungen feststellen. Daher möchten wir im Vorfeld mehr
informieren und verstärkt die Einhaltung der Gesetzesvorgaben vor Ort in
den Bars kontrollieren", stellt Olaf Scheffler dar. Die Betreiber sollten beachten, dass nur Wasserpfeifentabak zum
Verkauf angeboten werden darf, der im Steuergebiet (hier:
Bundesrepublik Deutschland) versteuert wurde und an dem die
Steuerzeichen ordnungsgemäß angebracht wurden. Zu erkennen ist die
ordnungsgemäße Versteuerung an den deutschen Steuerzeichen. Zudem darf die Abgabe des Tabaks nur in Kleinverkaufspackungen
erfolgen. Denn der Endverbraucher, hier der Raucher, muss das
Steuersiegel brechen, das heißt, die Packung öffnen. Eine Tabakabgabe
aus einer größeren Verpackungseinheit (zum Beispiel aus einer
500-Gramm-Dose) widerspricht somit auch bei versteuertem Tabak dem
Gesetz und führt zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Beim Verwenden
unversteuerten Tabaks leitet der Zoll ein Strafverfahren ein. "Nicht selten ist nach einem Besuch des Zolls der komplette Tabak
sichergestellt und der Rauchbetrieb muss zwangsläufig eingestellt
werden", so Olaf Scheffler. Der Wasserpfeifentabak muss zudem zum selben Preis abgegeben werden,
der auf dem Steuerzeichen angegeben ist. Dieser Kleinverkaufspreis darf
weder unterschritten noch überschritten werden. Das Überschreiten des
Kleinverkaufspreises führt zur Entstehung der Tabaksteuer in Höhe des
Unterschieds der Steuerbelastung vor und nach der Preiserhöhung. "Wir haben tatsächlich erst bei einer einzigen Bar festgestellt, dass
diese ihr Angebot nach wiederholter Kontrolle des Zolls umgestellt hat
und sich nun an die rechtlichen Vorgaben hält", so Scheffler. "Hier wird
nun nur noch Tabak in Kleinverkaufspackungen angeboten." Dass das Shisha-Rauchen ungesund ist, ist den meisten Menschen
bekannt. Zusätzlich birgt das gemeinsame Rauchen der Wasserpfeifen noch
die Gefahr der Kohlenmonoxidvergiftung, denn das Gas, das beim
Verbrennen der Kohle entsteht, kann im schlimmsten Fall tödlich sein. Um
auch unter anderem diesem Problem entgegenwirken zu können, arbeiten
bei den Kontrollen verstärkt die betroffenen Behörden zusammen.
Rechtliche Hintergrundinformationen
Zuwiderhandlungen zu den bestehenden
gesetzlichen Regelungen stellen Straftaten nach § 370 AO oder
Ordnungswidrigkeiten nach § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO in Verbindung mit § 36
Abs. 2 Nrn. 1, 3 und 4 TabStG beziehungsweise nach § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO
in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Nr. 23 TabStV dar und können straf- oder
bußgeldrechtlich geahndet werden. Darüber hinaus können die Tabakwaren
nach § 215 AO in Verbindung mit § 33 Abs. 3 TabStG sichergestellt
werden. Regelungen, die den Umgang mit Tabakwaren betreffen, können Sie dem Tabaksteuergesetz sowie der Tabaksteuerverordnung entnehmen."
dbb Bundeshauptvorstand: Die Intoleranten dürfen nicht die Toleranten regieren Der dbb Bundeshauptvorstand tagte in Starnberg. Dabei wurde festgehalten: Die Intorleranten dürfen nicht die Toleranten regieren...
"dbb Bundeshauptvorstand in Starnberg
„Die Intoleranten dürfen nicht die Toleranten regieren"
Bei
der Sitzung des dbb Bundeshauptvorstandes haben dbb Chef Ulrich
Silberbach und Bayerns Finanzminister Albert Füracker vor dem Erstarken
der politischen Ränder in Europa gewarnt.
„Die
demokratischen Parteien müssen wieder näher an die Menschen rücken,
sonst verlieren sie die politische Mitte der Gesellschaft", sagte der
dbb Bundesvorsitzende Silberbach am 27. Mai 2019 in Starnberg. Gerade
die Wahlerfolge rechter und populistischer Parteien in Osteuropa sei
besorgniserregend. Der Bayerische Finanzminister Füracker unterstrich in
diesem Zusammenhang: „Die Toleranz der Demokraten darf nicht dazu
führen, dass die Intoleranten an Ende über die Toleranten regieren." Die
hohe Wahlbeteiligung bei der Europawahl zeige jedoch auch, dass die
Demokratie in der Breite der Bevölkerung fest verankert sei.
Der
dbb Bundeshauptvorstand tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er
ist unter anderem zuständig für berufspolitische und soziale
Grundsatzfragen. Mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung und
Personalentwicklung im und für den öffentlichen Dienst lobte Silberbach,
dass die Bayerische Staatsregierung die Beschäftigten sowohl im Tarif-
als auch im Beamtenbereich seit Jahren angemessen an der
wirtschaftlichen Entwicklung beteilige. Füracker betonte, dass diese
Beteiligung auch Ergebnis des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen
Landesregierung und dem Bayerischen Beamtenbund sei.
Eine
der größten Herausforderungen für die öffentliche Hand, so Silberbach
und Füracker, sei die Digitalisierung. „Ich hoffe sehr, dass die
Staatsregierung weiterhin ihren Einfluss in Bayern und auch im Bund
nutzt, um beim Thema Digitalisierung die richtigen Impulse zu setzen",
sagte der dbb Chef. Durch die konsequente Nutzung intelligenter
IT-Lösungen könnten so beispielsweise auch die negativen Auswirkungen
des Demografischen Wandels entgegengewirkt werden. Der bayerische
Finanzminister unterstrich, dass die umfassende Einbindung der
Beschäftigten der Verwaltung bei der Digitalisierung elementar sei: „Am
Ende können und müssen die Praktikerinnen und Praktiker entscheiden, ob
eine IT-Anwendung funktioniert und umgesetzt werden kann."
Die
Digitalisierung, so Füracker weiter, sei außerdem ein Paradebeispiel
für einen funktionierenden Föderalismus, in dem einzelne Länder
Best-Practice-Beispiele erarbeiten, die dann bundesweit umgesetzt werden
können. Silberbach mahnte, dass dieser Weg aber keinesfalls in eine
„digitale Kleinstaaterei" führen dürfe. Silberbach sagte zu Füracker:
„Wenn dieser Weg aber dazu führt, dass Länder vorbildliche Lösungen
entwickeln, wie Bayern das etwa im Bereich der Nachwuchsförderung für
den öffentlichen Dienst getan hat, dann haben Sie den dbb auch hier an
Ihrer Seite."
BDZ-Vertreter beim Beteiligungsgespräch im BMI zum BesStMG - Finanzielle Verschlechterungen beim Familienzuschlag abgewehrt!
Vertreter der dbb beamtenbund und tarifunion waren zum sog. Beteiligungsgespräch zum Besoldungsstrukturenmoderiniserungsgesetz (BesStModG) ins BMI geladen worden, u.a. Vertreter der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft. Neben vielen Verbesserungen (u.a. Eingangsamt A 7m) waren im Referentenentwurf auch verschiedene Verschlechterungen enthalten. Diese Verschlecherungen konnten abgewendet werden: "BDZ-Vertreter beim Beteiligungsgespräch im BMI zum BesStMG
Finanzielle Verschlechterungen beim Familienzuschlag abgewehrt!
Am 29.05.2019 fand das Beteiligungsgespräch zum Entwurf
des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) im
Bundesinnenmininsterium (BMI) statt. Der BDZ war bei dem Gespräch als
einzige Fachgewerkschaft für den Zoll durch den stellvertretenden BDZ
Bundesvorsitzenden Thomas Liebel und Hans Eich, Mitglied im Vorstand des
Hauptpersonalrats beim BMF, vertreten. Sie setzten sich vehement für
die Interessen der Zöllnerinnen und Zöllner sowie Beamte und Beamtinnen
von ITZBund und BZSt im Rahmen der Fortschreibung des Zulagewesens und
des Besoldungsniveaus ein.
Im Kern konnten die im Referentenentwurf vorgesehenen
Verschlechterungen beim Familienzuschlag verhindert werden. Wie bereits
berichtet, ging der Entwurf davon aus, dass Vereinfachungen der
entsprechenden Regelungen nur um den Preis zahlreicher „Verlierer“ beim
Familienzuschlag erreicht werden können, die finanzielle Einbußen oder
eine vollständige Streichung des Zuschlags hinnehmen hätten müssen.
Diese Pläne sind nach dem Beteiligungsgespräch vom Tisch.
Stellenzulagen: Anhebung der Polizeizulage Die Polizeizulage wird auf 190 Euro angehoben.
Anhebung der Prüferzulage Die Prüferzulage wird angehoben
für den mittleren Dienst auf 110 € und
für den gehobenen Dienst auf 160 €
Einführung einer Zulage im maritimen Bereich Es wird eine Zulage im maritimen Bereich eingeführt
in
Höhe von 136 € für Angehörige einer Besatzung anderer seegehender
Schiffe, die überwiegend zusammenhängend mehrstündig seewärts der in § 1
der Flaggenrechtsverordnung festgelegten Grenzen der Seefahrt verwendet
werden, und
76 € für Angehörige einer Besatzung anderer, als der unter Nummer 1 genannter seegehender Schiffe
Anhebung der FIU-Zulage Die FIU-Zulage wird wie folgt angehoben:
BesGr A 6 bis A 9 auf 200 €;
BesGr A 10 bis A 13 auf 210 €;
BesGr A 14 bis A 16 auf 220 €
Einführung einer neuen Stellenzulage nach den Vorbem. Nr. 15 der BesO A und B Es wird eine neue Stellenzulage nach den Vorbem. Nr. 15
der BesO A und B eingeführt. Ein Anspruch besteht, wenn bei der
Zollverwaltung
im Zollkriminalamt oder
in einer
Ortsbehörde der Zollverwaltung in einem Bereich, in dem typischerweise
Außendienst oder gefährdungsrelevante Tätigkeiten wahrgenommen werden.
Die
Zulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach den Nrn. 9
(Polizeizulage) und 13 (Prüfer- und FIU-Zulage) gewährt. Mit der Zulage
werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen
abgegolten. Die Bereiche bestimmt das BMF durch allgemeine
Verwaltungsvorschrift. Diese wird mit dem BDZ-geführten HPR abgestimmt.
Zu deren Ergebnisse werden wir zu gegebener Zeit berichten.
Die Höhe der Zulage ist wie folgt gestaffelt:
A 2 bis A 5: 70,00 €
A 6 bis A 9: 90,00 €
A 10 bis A 13: 110,00 €
A 14 und höher: 140,00 €
Einführung einer Zulage für Beamte beim ITZBund Es wird eine Zulage für Beamte beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in folgender Höhe eingeführt:
A 2 bis A 5: 96,00 €
A 6 bis A 9: 128,00 €
A 10 bis A 13: 160,00 €
A 14 und höher: 192,00 €
Erschwerniszulagen: Im Bereich der Erschwerniszulagen erfolgt eine Aufnahme
der im ZKA angesiedelten IMSI-Catcher-Einheit in den Kreis der
zulageberechtigten Operativtechniker der Einsatz- und
Ermittlungsunterstützungseinheiten (§ 22 EZulV (2) S. 1 Nr 5 e) mit
einer Zulageberechtigung in Höhe von 188 Euro/mtl.
Bundesbesoldungsgesetz: Eingangsamt A 7 Es erfolgt die Einführung des Eingangsamtes A 7 bei der Zollverwaltung.
Anhebung der Obergrenzen Die Obergrenze für Beförderungsämter im mittleren Zolldienst wird auf 50 % angehoben.
Regelung der Vergütung für Vollziehungsbeamte in der BFV (§ 49 BBesG) durch Verordnung Das BMF wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung (RVO) im
Einvernehmen mit dem BMI die Gewährung einer Vergütung für Beamte zu
regeln, die als Vollziehungsbeamte in der BFV tätig sind.
Dem Beteiligungsgespräch gingen zahlreiche politische
Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern des BDZ und
Bundestagsabgeordneten sowie mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz und
den Staatssekretären Werner Gatzer und Dr. Rolf Bösinger voraus.
Dank gilt aber auch Vertretern des BMF, hier insbesondere
der Referatsleiterin für Besoldung und Versorgung, Frau Dr. Kerstin
Löhr, die in zahlreichen Gesprächen auf die Argumente des BDZ
eingegangen sind.
In der nächsten Ausgabe des BDZ-Magazins werden wir
ausführlich über das Beteiligungsgespräch informieren. Der
Referentenentwurf soll noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett
vorgelegt werden. Sämtliche gesetzlichen Änderungen stehen unter dem
Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestags. Der BDZ wird über das
weitere Gesetzgebungsverfahren sowie weitere politische
Abstimmungsgespräche zu gg. Zeit berichten." Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/finanzielle-verschlechterungen-beim-familienzuschlag-abgewehrt.html
Zoll gewinnt beim 18. eGovernment-Wettbewerb in der Kategorie "Bestes Projekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes"
Die Generalzolldirektion (GZD) gewann beim 18. eGovernment-Wettbewerb für die Umsetzung des neuen Bürger- und Geschäftskundenportals den ersten Platz in der Kategorie "Bestes Projekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes":
"Zoll gewinnt beim 18. eGovernment-Wettbewerb
Berlin, 28. Mai 2019
Generalzolldirektion gewinnt mit dem Bürger-
und Geschäftskundenportal den ersten Platz in der Kategorie "Bestes
Projekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes"
Der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, nahm am
28. Mai 2019 gemeinsam mit dem Gesamtprojektleiter des Bürger- und
Geschäftskundenportals (BuG), Dr. Alexander Gorski, und dem fachlichen
Teilprojektleiter, Jörg Bursian, den 1. Preis in der Kategorie "Bestes
Projekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes" des 18.
eGovernment-Wettbewerbs entgegen. "Diese Anerkennung zeigt, dass der Zoll bei der Umsetzung der
eGovernment-Initiative der Bundesregierung auf dem richtigen Weg ist", freute sich Vizepräsident Haas. Über die Vergabe des Preises in insgesamt sechs Kategorien am 28. Mai
2019 im Rahmen eines Festaktes auf dem Zukunftskongress "Staat und
Verwaltung" in Berlin entschied eine unabhängige Jury aus Verwaltungs-,
IT-, eGovernment- und Wissenschaftsexperten. Ziel des Zollportals ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den
Geschäftskunden alle Dienstleistungen des Zolls über eine einzige
Online-Plattform zur Verfügung zu stellen. Zum 1. Oktober 2019 geht das
Portal zunächst mit vier Dienstleistungen an den Start. In weiteren
Ausbauschritten wird das Angebot stetig erweitert werden. Neben den Dienstleistungen bietet das Portal verschiedene Funktionen,
mit welchen die Nutzer komfortabel mit dem Zoll kommunizieren und ihre
Vorgänge verwalten können. Das Portal erfüllt unmittelbar die
Zielstellung der digitalen Verwaltung und schafft die Voraussetzungen
für eine zügige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der
Zollverwaltung. Damit werden völlig neue Standards im Bereich der
interaktiven Kommunikation zwischen Verwaltung, Wirtschaft sowie
Bürgerinnen und Bürgern gesetzt. "Der Start des Zollportals am 1. Oktober dieses Jahres ist ein
wichtiger Schritt zur zeitgemäßen elektronischen Kommunikation mit der
Zollverwaltung", betonte Vizepräsident Haas. Hintergrundinformationen zum Bürger- und Geschäftskundenportal der
Zollverwaltung finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung sowie der
Website von Vimeo. BundesregierungVimeo"
dbb: Öffentlicher Dienst - Digitale Arbeitswelt gemeinsam gestalten Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach bekräftigte auf dem dbb NRW Gewerkschaftstag, dass im öffentlichen Dienst die Digitale Arbeitswelt gemeinsam gestaltet werden muss:
"Silberbach beim Gewerkschaftstag des DBB NRW
Öffentlicher Dienst: Digitale Arbeitswelt gemeinsam gestalten
Der
dbb Bundvorsitzende Ulrich Silberbach hat Führungskräfte und
Personalvertretungen im öffentlichen Dienst dazu aufgerufen, bei der
Gestaltung der Digitalisierung eng zu kooperieren.
„Ob die
Digitalisierung gelingen wird, hängt nicht nur von der rasanten
Technologieentwicklung ab, sondern auch von einer gemeinsamen Gestaltung
der Veränderungsprozesse“, sagte der dbb Chef beim Gewerkschaftstag des
DBB NRW am 21. Mai 2019 in Neuss. „Die Kolleginnen und Kollegen
erwarten zu Recht von ihren Dienstherrn und Arbeitgebern, dass sie beim
Meistern der neuen Aufgaben mitgenommen werden. Von essentieller
Bedeutung für das Gelingen dieser Transformation ist daher das
partnerschaftliche Miteinander von Behördenleitung und Personalrat: Mitnehmen und Mitgestalten – das muss das Gebot der Stunde sein.“
Silberbach
gratulierte dem Chef des dbb Landesbundes Roland Staude zu seiner
Wiederwahl. Der 53-jährige Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt (VWA ) aus
Bielefeld führt den DBB NRW seit 2014 als 1. Vorsitzender. „Lieber
Roland, ich danke dir ganz herzlich für deinen unermüdlichen Einsatz für
die Kolleginnen und Kollegen hier in Nordrhein-Westfalen und auch für
dein Engagement für und in unserer Dachorganisation“, so der
Bundesvorsitzende. Staude selbst hatte am Vortag nach seiner Wahl
gesagt: „Es ist unser Anspruch, dass der DBB NRW die Stimme des
öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen ist.“ Mit Blick auf eine
mögliche Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst rief er
dazu auf, die bestehenden Strukturen zu modifizieren und in die Zeit zu
stellen.
Bremer Besoldungsanpassung beschlossen und im GBl. verkündet Der dbb Landesbund Bremen teilt mit, dass die Bremer Besoldungsanpassung inhalts- und wirkungsgleich rückwirkend zum 1.1.2019 beschlossen worden ist:
"27. Mai 2019
Bremische
Bürgerschaft beschließt auf ihrer letzten Sitzung am 8.Mai 2019 die
Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge
Durch
die Zustimmung der Bürgerschaft kann der Gesetzentwurf des Senats zur
Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge (Drs. 19/2158)
entsprechend der Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten
jetzt zeit- und volumengleich umgesetzt werden.
dbb: Bundesarbeitsgeicht zum besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen - Kritik am falschen Signal Der dbb beeamtenbund und tarifunion kritisiert nachhaltig das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG):
"Urteil zum besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
Bundesarbeitsgericht setzt falsches Signal
Das
Bundesarbeitsgericht hat sich in seinem Urteil vom 16. Mai 2019 mit dem
besonderen Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen beschäftigt.
Konkret geht es um einen Schwerbehinderten, dessen Arbeitgeber ihn
aufgrund einer Umstrukturierung wegen Insolvenz betriebsbedingt
gekündigt hatte.
Fraglich war, ob einer betriebsbedingten
Kündigung der besondere Kündigungsschutz und der damit verbundene
Beschäftigungsanspruch für Menschen mit Behinderung entgegen steht.
Das
Bundesarbeitsgericht hat dies in seiner gestrigen Entscheidung
verneint. Nach Ansicht des Gerichts gelte der Beschäftigungsanspruch
nur, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht. Im konkreten
Fall sei der Arbeitsplatz wegen einer Umstrukturierung weggefallen. Der
Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, „für den Kläger einen Arbeitsplatz
zu schaffen oder zu erhalten, den er nach dem Organisationskonzept nicht
mehr benötige“.
„Seit Jahren kritisieren wir, dass die
Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem regulären Arbeitsmarkt
stark zu wünschen übrig lässt. Der dbb fordert eine deutlich Anhebung
der Beschäftigungspflichtquote und der Ausgleichsabgabe. Das aktuelle
Urteil weist genau in die entgegengesetzte Richtung: Umstrukturierungen
bieten Arbeitgebern künftig die Möglichkeit, schwerbehinderte
Kolleginnen und Kollegen betriebsbedingt zu kündigen und so den
besonderen Kündigungsschutz auszuhebeln“, kommentierte dbb Vize Kirsten
Lühmann das Urteil.
Besonders im nun entschiedenen Fall,
wo im Zuge eines Interessenausgleichs Arbeiten umverteilt werden,
Arbeitsstellen wegfallen und die anfallenden Arbeiten durch Kollegen
aufgefangen werden, ist die Kündigung unverständlich. „Es zeigt mal
wieder, wie wichtig die weitere Stärkung der
Schwerbehindertenvertretungen ist, die aus Sicht des dbb mit den
Neuregelungen zum Bundesteilhabegesetz keinesfalls ihr Ende gefunden
haben dürfen“, so Lühmann."
GdS-Gewerkschaftstag 2019: Den digitalen Wandel gestalten
Zur öffentlichen
Veranstaltung beim 9. ordentlichen Gewerkschaftstag der GdS in Magdeburg
konnte der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner am Nachmittag des 23. Mai
Gäste aus der Politik – darunter der Ministerpräsident des Landes
Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff –, die Spitzen verschiedener
Sozialversicherungsträger, den dbb-Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach
und Vorsitzende anderer wichtiger Mitgliedsgewerkschaften des dbb
begrüßen.
Zuvor hatte der GdS-Bundesvorsitzende in
einer Grundsatzrede in plastischer Weise den gewaltigen
Veränderungsdruck beschrieben, der durch die Digitalisierung nahezu
aller Lebensbereiche auch auf die Sozialversicherung und ihre
Beschäftigten ausgeübt wird. Es gebe kaum noch einen Arbeitsplatz, der
vor 20 oder zehn Jahren schon so aussah wie heute, manche Arbeitsstellen
und ganze Berufsfelder fallen auch einfach weg.
Die GdS habe sich frühzeitig dazu entschieden, den digitalen Wandel
nicht zu verdammen, sondern ihn mit ihrer Kraft und Kreativität im Sinne
der Beschäftigten in der Sozialversicherung mitzugestalten. Hierfür hat
die GdS Leitlinien zum Umgang mit der Digitalisierung entwickelt, aus
denen Wagner folgende Kernforderungen an die Arbeitgeber zitierte: Die
Gesundheit der Mitarbeiter muss im Mittelpunkt stehen! Die
Digitalisierung der Arbeit darf nicht zum krankmachenden Stressfaktor
werden! Gesundheit und Prävention müssen als zentrale Aufgaben der
Tarifarbeit und der Betriebspartner verstanden, kommuniziert und gelebt
werden.
Wagner bekräftigte, dass die GdS ausschließlich die Beschäftigten in
der Sozialversicherung und ihre Belange ins Zentrum ihrer Bemühungen
stellt. Wenn die GdS für höhere Gehälter, bessere Möglichkeiten der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine ausreichende
Personalausstattung bei den Sozialversicherungsträgern kämpfe, tue sie
dies nicht aus Selbstzweck, sondern aus tiefster Überzeugung.
Ein funktionierender Sozialstaat bilde das Fundament einer stabilen
demokratischen Ordnung – die Sozialversicherung könne jedoch nur dann
funktionieren, wenn sie von Beschäftigten getragen wird, die
wertgeschätzt werden. Die GdS bleibe auch weiterhin die starke
Gemeinschaft, die die Interessen der Beschäftigten in der
Sozialversicherung am besten vertreten kann.
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff betonte
in seiner Ansprache, dass die Politik auf die Expertise der Fachleute
aus der Sozialversicherung angewiesen ist. Es sei wichtig, dass die
geplanten Maßnahmen von denen geprüft und beurteilt werden, die später
die Vorschriften ausführen und mit den Neuregelungen in der Praxis
umgehen müssen. Schon von daher bestehe die Notwendigkeit, die
Strukturen der Sozialversicherung zu kennen und zu berücksichtigen, wenn
sozialpolitische Vorhaben auf den Weg gebracht werden.
Die Vorsitzende der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ der Bundesregierung Gabriele Lösekrug-Möller
sprach sich dafür aus, dass die Alterssicherungspolitik aus dem
Wettbewerb von Lobbygruppen herausgehalten wird, die nur ihre eigenen
Interessen verfolgen. Sie bat um Geduld für die angekündigten Vorschläge
der Rentenkommission, die mit vielen Beteiligten sorgfältig
ausgearbeitet werden müssten und dabei auf ein möglichst breites
Fundament gestellt werden sollen, bevor sie der Öffentlichkeit
vorgestellt werden.
Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach
verwies darauf, dass sämtliche Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge –
die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die
Arbeitsverwaltung – in den vergangenen 20 Jahren enorme Veränderungen
durchlaufen haben. Es seien die Beschäftigten in der Sozialversicherung,
die all diese Reformen umsetzen und administrieren, damit die
Versorgung von Millionen Versicherten gewährleistet ist. Für diesen
Einsatz gebühre ihnen großer Dank, denn diese Arbeit sei gelebte
Solidarität.
Die Direktorin der Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung in Brüssel Ilka Wölfle
erklärte, schon mit den Römischen Verträgen von 1957 sei vereinbart
worden, dass der europäische Integrationsprozess einer sozialpolitischen
Flankierung bedarf. Aktuell seien die Systeme der sozialen Sicherung in
den Mitgliedstaaten für eine Harmonisierung aber viel zu
unterschiedlich. Derzeit finde eine offene Koordinierung der sozialen
Sicherungssysteme statt, die jedoch an ihre Grenzen gestoßen sei. Beim
EU-Sozialgipfel 2017 in Schweden sei mit der Europäischen Säule sozialer
Rechte ein neues Instrument geschaffen worden, um eine sozialpolitische
Aufwärtskonvergenz zu erreichen.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Jens Martin Hoyer
beklagte, dass durch die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben massive
Eingriffe in die Selbstverwaltung und die Haushalts- und Finanzhoheit
der Krankenkassen vorgenommen werden. Momentan gebe es in der
gesetzlichen Krankenversicherung eine starke Aufgabenausweitung mit
weiter steigenden Ausgaben, die aber keine Effizienzgewinne nach sich
ziehen. Wenn der Kostendruck wieder zunimmt, sei mit drastischen
Spargesetzen zu rechnen. Da Beitragserhöhungen extrem unpopulär sind,
werde die Politik dann auch wieder auf eine Verringerung der
Verwaltungskosten dringen.
Der Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern Werner Krempl
konstatierte mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung für eine
Grundrente, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht alle Lücken im
Rentenverlauf ausgleichen kann. Systemgerecht könne die Bekämpfung von
Altersarmut nur durch steuerfinanzierte Leistungen des Staates erfolgen.
Um die langfristige Stabilität des umlagefinanzierten Rentensystems
nicht zu gefährden, stehe eine weitere Anhebung des
Renteneintrittsalters zu erwarten. Hingegen würde sich eine Einbeziehung
von Beamten in die Rentenversicherung wegen deren Langlebigkeit
langfristig als Minusgeschäft erweisen."