BDZ-Eilmeldung: Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes wird kurzfristig vorgelegt (#ekr23) 
										
											
											
											"02.06.2023
											
											
											
										
										
										
										
										
											Nach Informationen des BDZ will das Bundesinnenministerium
 (BMI) zeitnah einen Gesetzentwurf zur Kabinettsreife bringen, mit dem 
das Ergebnis der Tarifeinigung vom 22. April 2023 zeit- und 
wirkungsgleich auf die Beamt/innen und Pensionär/innen des Bundes 
übertragen und gleichzeitig die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage 
wiederhergestellt werden soll. 
											
											
												
													
													
													Der BDZ Bundesvorsitzende in Gesprächen mit 
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Haushaltsstaatssekretär 
Werner Gatzer
													
												 
											 
										 
 
										 
										
										
											Das BMI beabsichtigt, kurzfristig den Entwurf eines 
Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 vorzulegen, mit dem 
im Rahmen eines prioritären Gesetzgebungsverfahren der gesamte 
Tarifabschluss auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des 
Bundes übertragen werden soll. 
											Nach gegenwärtigem Stand zählen zu den zentralen Inhalten des Gesetzesvorhabens folgende Regelungen:
											1. Übertragung der Tarifeinigung auf Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen
- Für
 2023 erhalten Beamtinnen und Beamten eine einmalige Sonderzahlung zur 
Abmilderung der Inflation. Die konkrete Ausgestaltung der Höhe der 
einmaligen Sonderzahlung sowie die sich daran anschließenden monatlichen
 Sonderzahlungen befinden sich noch in der Abstimmung.
 
- Versorgungsempfängerinnen
 und Versorgungsempfänger sollen in die Regelungen zur Gewährung der 
Sonderzahlungen einbezogen werden, wobei der Umfang der Einbeziehung – 
z.B. in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes - derzeit noch nicht 
belastbar ist.
 
- Für 2024 soll zum 1. März 2024 – 
entsprechend der Tarifeinigung – eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 
200 € sowie daran anschließend eine Linearanpassung von 5,5 % erfolgen.
 
2. Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
-  Die
 Zusage aus dem Koalitionsvertrag, die Ruhegehaltfähigkeit der 
Polizeizulage herbeizuführen, soll unter Einbeziehung der Zöllnerinnen 
und Zöllner ebenfalls Bestandteil des 
Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 werden.
 
- Zudem
 soll in Anlehnung an den früher für einen mehrjährigen Zeitraum 
geltenden Rechtszustand die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage 
wiederhergestellt werden. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte (mit 
vormaligem Anspruch auf diese Zulage), die bereits in den Ruhestand 
getreten oder versetzt worden sind und bei denen die Polizeizulage 
aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig
 ist. Eine Nachzahlung für zurückliegende Zeiträume ist allerdings nicht
 geplant.
 
Es wird eine Beschlussfassung des Entwurfs des 
Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 durch das 
Bundeskabinett noch vor der Sommerpause angestrebt, um eine zeitnahe 
Auszahlung der Inflationsprämie zu ermöglichen.
											Erfolgreiche Initiativen des BDZ und dbb
											Die Gespräche und Initiativen von BDZ und dbb waren damit erfolgreich. 
											Dbb und BDZ hatten von Anfang an klargestellt, dass die 
Einkommensrunde erst mit der zeitgleichen und systemgerechten Übernahme 
des Tarifergebnisses auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des 
Bundes endet! 
											Bei der dbb-Jahrestagung in Köln sagte 
Bundesinnenministerin Faeser zu, das Tarifergebnis zeit- und 
systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes durch Gesetz 
übertragen zu wollen. 
											BDZ und dbb hatten nach dieser Zusage auf allen 
politischen Ebenen auf die zeitnahe Umsetzung gedrängt, um für die 
ebenfalls von den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten betroffenen 
Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und 
Versorgungsempfänger eine Abmilderung der massiv gestiegen 
Lebenshaltungskosten zu gewährleisten. So führte der BDZ 
Bundesvorsitzende Thomas Liebel zahlreiche Gespräche mit 
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Haushaltsstaatssekretär 
Werner Gatzer insbesondere zur Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für
 zulageberechtigte Zöllnerinnen und Zöllner. Diese Gespräche zeigen nun 
Wirkung. 
											Einen zusätzlichen Erfolg stellt die nun in Aussichtgestellte Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage dar.
											Der BDZ fordert seit Langem die Wiedereinführung der 
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, um den langfristigen Belastungen 
im Zollvollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen. Der 
Koalitionsvertrag sieht bezogen auf den Bereich der Polizei die 
Wiedereinführung der
											Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage vor. Der BDZ setzte 
sich in der Folge dafür ein, dass die betroffenen Zöllnerinnen und 
Zöllner von dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme nicht abgehängt 
werden. So führten Thomas Liebel und sein Vorgänger Dieter Dewes 
zahlreiche Gespräche im BMF. Staatssekretär Gatzer sagte im Rahmen eines
 Gesprächs im Oktober 2022 zu, dass es keine unterschiedliche Behandlung
 von Zoll und Bundespolizei geben würde. 
											Ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im April 2022 
vorgelegter Gesetzentwurf gelangte nicht zur Finalisierung. Im Rahmen 
des nun bevorstehenden Entwurfs des 
Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 soll die Zusage der 
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage – unter Einbeziehung der 
Zöllnerinnen und Zöllner - nun endlich umgesetzt werden. 
											Im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der 
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage bedarf es einer personellen 
Stärkung derjenigen Bereiche beim Zoll, die für besoldungs- und 
versorgungsrechtliche Umsetzung der Ruhegehaltfähigkeit der 
Polizeizulage für mehr als 56.000 Bedienstete zuständig sein werden: die
 Service-Center der Generalzolldirektion. Hier fordert der BDZ die 
schnellstmögliche Einstellung fachkundiger Beschäftigter des externen 
Arbeitsmarktes und eine personelle Unterstützungsleistung aus dem 
Geschäftsbereich des BMI.
											Wir werden demnächst ausführlich über das Gesetzesvorhaben berichten."
Quelle:
BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html