BDZ: Erneut eine Strukturreform? Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigt Prüfauftrag für die FKS und die FIU an!
										
										
										
											Und wieder eine Strukturreform?! Der mit der 
Ampelkoalition im Dezember vergangenen Jahres neu ins Amt gekommene 
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat im Rahmen der 
Zolljahrespressekonferenz am 2.5.2022 eine grundlegende Bestandsaufnahme
 auf dem Gebiet der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und 
Geldwäsche durch die Zollverwaltung bekanntgegeben. Dazu soll es einen 
Prüfauftrag an die Generalzolldirektion geben. Ziel sei es, durch die 
Generalzolldirektion diverse Vorschläge zur Fortentwicklung der 
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu erarbeiten. Doch einiges 
bleibt dabei im Ungewissen und wird zur Unruhe bei der Zollverwaltung 
führen. 
Der BDZ kritisiert auch die bislang nicht praktizierte 
Vorgehensweise zur Ankündigung organisatorischer und fachlicher 
Prüfungen beim Zoll: so erfahren mehr als 40.000 Zöllnerinnen und 
Zöllner mittels einer gegenüber den Beschäftigten nicht angekündigten 
und nicht verfolgbaren Pressekonferenz die Überprüfung ihres 
Arbeitsumfeldes. 
Eine vorherige verwaltungsinterne Ankündigung des 
Prüfungsvorhabens gegenüber den Beschäftigten hätte dem Stellenwert der 
Wertschätzung eher entsprochen.
										 
										
										
											Die Zollverwaltung ist ein Reformprojekt in Dauerschleife 
											Fachliche und organisatorische Strukturreformen sind 
innerhalb der Zollverwaltung nichts Ungewöhnliches. Sie finden 
zwischenzeitlich alle paar Jahre statt und werden intern als 
„Selbstbeschäftigungstherapie“ tituliert. Das liegt ein stückweit auch 
in der Natur der Sache: Keine andere Bundesverwaltung ist so am Puls der
 Zeit und muss laufend adaptiert werden. Neue Herausforderungen bedeuten
 neue Rahmenbedingungen – sei es, um auf exorbitant gestiegene 
internationale Warenströme zu reagieren, den Phänomenbereich der 
Wirtschafts- und Finanzkriminalität zu bekämpfen oder neue 
Aufgabenschwerpunkte in die Linienstruktur zu übernehmen. Auch die 
Digitalisierung fordert ständige Veränderungen und komplexere 
Anforderungen gegenüber den Beschäftigten. Nicht zuletzt wurden im 
Rahmen der Evaluierung des Projekts Generalzolldirektion diverse 
Maßnahmen identifiziert, die eine Fortschreibung der Strukturen der 
Behörde dringend erfordern. 
Dazu hüllt sich die Verwaltungsspitze seit 
Monaten in Schweigen. 
											Wir wollen keine müßige Neusortierung von Zuständigkeiten! 
											Scheinbar folgt eine Reform, während eine andere 
Organisationsreform noch nicht abgeschlossen ist. Der BDZ richtet sich 
daher gegen sämtliche Vorhaben, die bewährte Strukturen zerschlagen und 
nicht erkennen lassen, wo überhaupt der Mehrwert liegen soll. 
Es gilt 
die Devise den Zoll zu stärken, statt strukturell zu schwächen. 
Ferner 
erteilt der BDZ jeglichen Reformansätzen eine klare Absage, die den 
Personaleinsatz zur Verfügungsmasse verkommen lassen. Die „Wunderwaffe“ 
des mit jeder Organisationsreform dargelegten flexibleren 
Ressourceneinsatzes darf nicht zur Aushöhlung der bewährten sozialen 
Standards innerhalb der Zollverwaltung führen. 
											Bestandaufnahme erfordert pragmatische Herangehensweise 
											Wer die Bekämpfung der OK durch den Zoll effizienter 
gestalten möchte, darf nicht verkennen, dass der Zoll bei der Bekämpfung
 der Wirtschaftskriminalität laut Bundeslagebild OK des 
Bundeskriminalamtes auf der Überholspur ist. Bundesfinanzminister 
Christian Lindner hat während der Zolljahrespressekonferenz die 
Bedeutung des Zolls auf dem Gebiet der Bekämpfung der OK zutreffend und 
richtungsweisend dargestellt. 
„Die Ermittlungen der Finanzkontrolle 
Schwarzarbeit (FKS) bei OK-Verfahren könnte sich hingegen noch 
effektiver gestalten, wenn im BMF die Erkenntnis zur Abkehr der 
zwanghaft einzuhaltenden Quote von Arbeitgeberprüfungen einkehren würde.
 Zudem wurde die Zollfahndung seit über 20 Jahren trotz erkennbarer 
Aufgabenzuwächse nicht ansatzweise personell gestärkt. Das BMF muss 
daher dort ansetzen, wo der Schuh drückt“, betont BDZ Bundesvorsitzender
 Dieter Dewes. 
											Der BDZ kritisiert zudem seit geraumer Zeit die 
erheblichen Verwerfungen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des 
Zollkriminalamtes (ZKA): zahlreiche unbesetzte Stellen aufgrund einer zu
 hohen Personalfluktuation – auch bedingt durch die regionale 
Angliederung der Financial Intelligence Unit (FIU) auf dem Gelände des 
ZKA, fehlende Transparenz und interne Kommunikation mit den 
Beschäftigten, fehlende Stellenzuwächse im Zollfahndungsdienst sowie 
eine bereits vor der Pandemie weitestgehend heruntergefahrene Aus- und 
Fortbildung der Zollfahndung. 
											Hintergrund 
											Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart:
 Wir machen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK, 
einschließlich der sogenannten Clankriminalität) zu einem Schwerpunkt 
unserer Sicherheitsbehörden: durch mehr und bessere 
Strukturermittlungen, die Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten u. a. 
bei der Vermögensabschöpfung, die Optimierung der Strukturen bei der 
Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen, eine stärkere Verankerung des
 Themas in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden, mehr Prävention 
und einer verbesserten Analysefähigkeit.“ Diese Vorsätze nimmt das BMF 
nunmehr für seinen Prüfauftrag zum Anlass, den Zoll hinsichtlich einer 
effizienteren Bekämpfung von OK und Geldwäsche neu zu denken. Der BDZ 
ruft an dieser Stelle in Erinnerung, dass der Koalitionsvertrag auch die
 organisatorische und personelle Stärkung des Zolls zum Ziel hat. Wir 
werden weiter berichten."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/plaene-zum-kampf-gegen-organisierte-kriminalitaet-bundesfinanzminister-christian-linder-ordnet-gru.html