Freitag, 3. Juli 2020

BDZ im HPR beim BMF: Aktuelles im Tarifbereich (6/2020)

BDZ im HPR beim BMF: 
Aktuelles im Tarifbereich (6/2020)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Aktuelles aus dem Tarifbereich

Urteil zur Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Sachgebiet GDem Hauptpersonalrat liegt ein Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vor, der sich mit einer Bestandsaufnahme aller Beschäftigten in den Entgeltgruppen 5 bis 8 bei den Vollstreckungsstellen der Hauptzollämter befasst. 
Grund hierfür ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, dass nach Überprüfung der Arbeitsvorgänge im Sachgebiet G (Vollstreckung) von einer Eingruppierung nach Ent-geltgruppe 9a ausgeht. 
Die Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. 
Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Aufgrund der möglichen Auswirkungen für einen größeren Beschäftigtenkreis der Zollverwaltung wurde diese Bestandsaufnahme eingeleitet. Die BDZ-Arbeitnehmerfraktion im Hauptpersonalrat unter der Leitung des stellv. Vorsitzenden, Uwe Knechtel, wird den fortlaufenden Prozess eng begleiten. 
Dies wurde vom Bundesministerium der Finanzen zugesagt. 
Die Überprüfung der Tätigkeitsdarstellungen- und bewertungen erfolgt durch die Generalzolldirektion im Verbund mit dem Bundesverwaltungsamt. 
Der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat wird hierzu noch weitere Abstimmungsgespräche mit der Generalzolldirektion führen. 
Das Bundesministerium der Finanzen hat klargestellt, dass durch diese Überprüfung keine Nachteile für die betroffenen Tarifbeschäftigten entstehen wird. 
Für den BDZ hat das Urteil weitreichende Folgen im Hinblick auf die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten der Bundesfinanzverwaltung. Die Tarifvertragsparteien sind in der Pflicht den so genannten Arbeitsvorgang tarifrechtlich klarer zu definieren. 
Sobald ein neuer Sachstand vorliegt, wird der BDZ entsprechend berichten.

Höhergruppierung im Bereich Ausfuhrkassenzettel (AKZ) wird endlich umgesetzt! 
Weiterhin hat sich die BDZ-Arbeitnehmerfraktion im Hauptpersonalrat mit der Eingruppierung im Bereich AKZ beschäftigt. 
Wesentliches Ergebnis ist die Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ beim Hauptzollamt Singen. Die Höhergruppierungen sollen dort zum 1. August 2020 erfolgen. Die Berichte der Hauptzollämter München und Frankfurt/Main zur Höhergruppierung von Entgeltgruppe 5 nach Entgeltgruppe 6 im Bereich AKZ bei den internationalen Flughäfen betreffen den operativen Bereich der Generalzolldirektion und werden durch den BDZ-geführten Bezirkspersonalrat der Generalzolldirektion eng begleitet. Der BDZ fordert die Generalzolldirektion auf endlich zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen und die Höhergruppierungen wie berichtet vorzunehmen.  
Berichterstatter: Uwe Knechtel"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 6/2020, S. 5, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200617_HPR.pdf


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