Mittwoch, 18. März 2020

BDZ: KiTa-Bremen, Notfallbetreuung in Bremen, Senatsbeschluss hinsichtlich der systemrelevanten Berufe angepasst (17.3.2020)

BDZ: KiTa-Bremen, Notfallbetreuung in Bremen, Senatsbeschluss hinsichtlich der systemrelevanten Berufe angepasst (17.3.2020)

Die Schulen und Kindergärten im Land Bremen sind auf Grund des Coronavirus geschlossen.

Nur Eltern mit einem besonderen Bedarf, bzw. systemrelevanten Beruf haben die Chance auf eine Notfallbetreuung. Am 16.3.2020 haben wir als BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Ortsverband Bremen, unsere Ansprechpartner in der Bremischen Bürgerschaft und der Landesregierung darauf angesprochen, dass nicht nur Landesbeamte (Polizei, Feuerwehr) oder Beschäftigte im bremischen öffentlichen Dienst (Ärzte, Pflegepersonal) als systemrelevant einzustufen sind. Wir haben u.a. auf die Systemrelevanz von Zollbeamten und Bundespolizeisten hingewiesen.

Der Bremer Senat hat am 17.3.2020 eine erweiterte Liste der systemrelevanten Berufe veröffentlicht, in welcher auch Beschäftigte der Bundesbehörden und Kommunalverwaltungen, der Wasserversorgung und der Medien genannt werden:

"Die Senatorin für Kinder und Bildung

Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

wie Sie vermutlich bereits der Presse entnommen haben, hat der Senat heute weitere Maßnahmen beschlossen, um die öffentliche Infrastruktur aufrecht zu erhalten. 
Zu diesen Maßnahmen gehört eine Ausweitung der Berufsgruppen aus dem Bereich der sogenannten kritischen Infrastrukturen, die Anspruch auf eine Betreuung ihres/ihrer Kinder im Rahmen des Notdienstes in Kitas haben. 
Weiterhin bleibt es das maßgebliche Ziel, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Daher werden im Rahmen der Notbetreuung nur Kinder von Erziehungsberechtigten, die beide in den unten genannten Berufsgruppen tätig sind oder alleinerziehend, in einem dieser Bereiche tätig sind und keine anderen Betreuungsmöglichkeiten haben, betreut. 


Folgende Berufsgruppen haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn ihre Tätigkeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig ist:

1. Priorität

  • Beschäftigte im Gesundheitswesen inkl. Rettungsdienst (Ärzte, Pflegepersonal) sowie alle, die zur Aufrechterhaltung der Funktion des Gesundheitswesens zuständig sind, wie Reinigungs- und Verwaltungspersonal sowie sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen/Zahnarztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken, Arzneimittel- und Medizinische Produktehersteller
  • Feuerwehrkräfte
  • Vollzugsdienst der Polizei
  • Katastrophenschutz
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
2. Priorität
Hinzu kommen Beschäftigte aus den folgenden Bereichen:

  • Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Energie, Abfall): Z.B. Hansewasser, Bremer Stadtreinigung, SWB/Wesernetz, Kraftstoffversorgung (HGM Energy)
  • Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Strafvollzug etc. - lt. Notfallplan)
  • stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen für Erziehung)
  • ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik
  • Transport und Verkehr
  • Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers
  • Öffentliche Behörden von Bund, Land, Kommunen und Sozialversicherungen.
  • Medien
Alle Erziehungsberechtigten, die den Notdienst in Anspruch nehmen möchten, müssen die beigefügte Selbstauskunft ausfüllen und bei Ihnen (Kita-Leitung) abgeben.

Umsetzung des Notdienstes:
  • Es wird empfohlen, sich an einer Gruppengröße von ca. von 5 Kindern zu orientieren. Sollten Sie mehrere Gruppen in Ihrem Haus einrichten, ist eine strikte räumliche Trennung der Gruppen sicherzustellen.
    Hintergrund der Maßnahme ist, durch die räumliche Trennung die Möglichkeit partieller Schließungen bei Verdachtsfällen zu schaffen.
Sollte die Nachfrage höher sein, als die oben genannte Notdienst-Kapazität in Ihrem Haus, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Träger in Verbindung. Von dort werden in Absprache mit dem Landesjugendamt Aufnahmemöglichkeiten in anderen Einrichtungen geprüft.
Bei Rückfragen zum Notdienst wenden Sie sich bitte an Ihren Träger.
Bitte erfassen Sie bzw. Ihre Kita-Leitungen weiterhin täglich die Anzahl der Kinder im Notdienst und des Personals, welches in der Einrichtung zur Verfügung steht und übermitteln diese Informationen an Ihren Träger.
Bitte geben Sie die Informationen zum Notdienst an die Eltern Ihrer Einrichtungen weiter. Wir werden Sie fortlaufend über weitere Maßnahmen informieren und bleiben Sie gesund!"


Quelle: KiTa-Bremen, URL: https://www.kita.bremen.de/sixcms/media.php/13/Information%20Corona%20Anschreiben%20Kitas_17.pdf












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