Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Bei der Kontrolle des Mindestlohns durch Zollbeamte in Gelsenkirchen wurde im Supermarkt ein Algerier ohe Aufenthaltstitel festgenommen:
"Festnahme bei Kontrolle im Supermarkt
Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein algerischer Staatsangehöriger, der als Aushilfe beschäftigt wurde.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen algerische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Der 36-jährige Mann verfügte jedoch weder über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit noch zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Gegen ihn wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Er wurde vorläufig festgenommen.
Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde. Der Algerier war bereits im Jahr 2015 unter falschen Personalien in Deutschland eingereist und hatte versucht, Asyl zu beantragen.
Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und zur illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Die weiteren Ermittlungen dauern an."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z84_festnahme_do.html
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